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Vollgeld Schritt für Schritt
Koexistenz von Vollgeld und Giralgeld
• Einleitung
• Ein Vorschlag
• Zwei Ergänzungsgedanken
Einleitung: Emission von Geld - einige Gestaltungsoptionen für den monetären „Geburtskanal“
A. Wie?1. Temporär & „schuldenschaffend“ per Kredit2. Dauerhaft & „schuldenneutral“ als Transfer oder per Kaufvorgang
B. Von wem? An wen?1. Von Banken – an Nicht-Banken2. Von Zentralbank – an Banken oder Nicht-Banken3. Von Nicht-Banken, z.B. Staat - an Nicht-Banken
C. Wofür? („Erst-Allokation“)1. Konsumtiv/Sozial bei „Vollauslastung“ Inflationsgefahr.2. Für Finanz-/Vermögensanlagen Gefahr von „Assetpreisinflation“. 3. Investiv eher Produktionszunahme.
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Einige Probleme der Banken-Kreditgeldschöpfung
1. Instabilität & Polarisierung (z.B. zugunsten regionaler „hot-spots“)
2. Allokationssouveränität der Banken. Zinsinduzierte Allokationseffizienz? Problem: oft „Geld-Asset-Pumpe“.
3. Schulden der Nichtbanken & zinsbedingter (Schulden-)Wachstumsdruck .
4. Staat muss zur Aufgabenerfüllung Steuern erheben oder Schulden machen.
Vollgeldreformidee: nur noch schuldenfreie Geldschöpfung der Zentralbank + bedingungsloser Transfer des neuen Geldes an den Staat.
Aber: (z.T. interessengeleitete) Vorbehalte gegen umfassende Reform! „fundamental neue Finanzarchitektur“?, „gigantischer simultaner Umbau“?
kommunizierbare & realisierbare Teilreform gesucht! Idee: Politik der kleinen Schritte (Popper, Singer)
(gut kommunizierbare) Reformidee für den Übergang: ergänzende, quantitativ & qualitativ begrenzte Vollgeldschöpfung
1.) Zentralbank schöpft - ergänzend & als Transfer an den Staat – „Vollgeld“, aber
• nur bis zu quantitativ definierten Obergrenzen („Vollgeldquoten“)
• nur für spezielle - „konstitutiv“ geregelte - Verwendungen, z.B.:
A für „definierte“ Infrastruktur, z.B. für Verkehrs- & Energienetze. neue Schulden & Steuern oder (Maut-)Gebühren vermeidbar!
oder z.B.
B für bestimmte Sozialleistungen, etwa im Rahmen einer Pflegereform.
2.) Effektive Kontrolle der „Vollgeld-Verwendung“ durch die Zentralbank (z.B. im Fall A: Kontrolle, ob Infrastrukturausgaben < jeweilige Vollgeldquote)
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Konkreter Vorschlag für Deutschland (prinzipiell übertragbar) 1. Bund sowie - anteilig nach Bevölkerung - Länder & Kommunen bekommen –
ohne „Rückzahlungs- bzw. Einlösungsverpflichtung“ - p.a. insg. 40 Mrd. € (1,5% BIP), aber nur für definierte Zwecke (z.B. für Infrastruktur). Und:
„Föderale Quoten“: 25% Bund, 20% Länder (davon z.B. 1,7 Mrd. für NRW), 55% Kommunen (für Köln z.B. 270 Mio.)
entsprechende finanzielle Entlastung des Staates (Geldschöpfungsgewinn)
spezifische - z.B. infrastrukturbezogene – Ziele trotz Schuldenbremse erreichbar
2. ESZB kontrolliert & ahndet Fehlverwendung mit Geldschöpfungsquotenkürzung.
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Unterschiede zur „reinen“ Vollgeldidee
1. Bankengeldschöpfung bleibt erlaubt. Grund: Bankengeldschöpfungsverbot schwer durchsetzbar. Alternative: Bankengeldschöpfung (auf BIP-Wachstum) begrenzen, z.B. – peu a peu - per „Bilanzsummensteuer(anhebung)“. Idee für Übergang: Vollgeldquoten & Bilanzsummensteuer gekoppelt steigern.
2. Konstitutive Verwendungsvorgaben für neues Geld. Grund: „politische“ und zinsorientierte Allokationsmechanismen eventuell suboptimal.
3. Quantitative (& regionalisierte) Geldschöpfungsobergrenzen. Grund: erhoffte (regionale) Stabilität im gemischten System! (anders z.B. Jackson)
Ergänzungsgedanken : Weiterer Regelungsbedarf z.B. in Bezug auf:
• Angebote im Bereich gesicherter Konten (bevor „Übergang“ abgeschlossen)
• „Externe“ Geldschöpfung (z.B. aus dem Ausland, durch private Nichtbanken)
• Geldumlauf (Problem: monetäre Abwanderung in die Finanzwirtschaft)
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Angebote im Bereich gesicherte Konten? Problem: Einlagen auf Girokonten sind bei Bankinsolvenz nicht sicher.
Idee1: Angebot „gesicherter Konten“ durch lizensierte Geldsicherungsbanken (Gudehus).Idee2: Angebot „gesicherter Konten“ beim Staat, z.B. beim Finanzamt, wo jeder Bürger auf Antrag ein Konto führen dürfte. Bürger wären jeweils entsprechend • nicht auf herkömmliche private Banken angewiesen. • vor Bankinsolvenzen geschützt. mehr Wettbewerb im Bankensektor, evtl. sinkende Gefahr von Bank-Runs
Staatliche „Kontoführungslizenz“ könnte restriktiv ausgestaltet sein, z.B. durch:•Verbot von Guthabenzinsen und Überziehungsmöglichkeiten•Begrenzung der (täglichen) Abhebungsmöglichkeiten•Begrenzung der zulässigen Kontoführungsgebühren.
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Problem: „Externe“ Geldschöpfung
Externe Geldemittenten können die Welt, also auch „Vollgeldökonomien“, mit ihrer Liquidität fluten ( globale Lizenz zum Shopping). Beispiele:
1. ausländische (Zentral-)Banken (Bsp. Japan in den 80er Jahren)2. private Nichtbanken (z.B. Amazon, Google) können & werden irgendwann• in „rechtsarmen“ Räumen (z.B. auf hoher See/im Netz) eigene – komplementär
nutzbare - Währungen („Bitcoins“) emittieren & damit global einkaufen gehen • die globale Akzeptanz dieser Währungen durch selektive Anreize steigern. Begriff
„Währungsraum“ wird dann unklar!• „Auf hoher See“ könnte eine „Google-bank“ sogar Kreditgeld emittieren! Facebook hat
in Irland bereits (potenziell EU-weite) E-Money-Lizenz beantragt.
Bedarf an (internationaler) Regulierung, evtl. ökonomischer Schlechterstellung derart externen Geldes! Aber: ist das realistisch?
Immerhin: mit solchen Währungen kann man keine Steuern zahlen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Gedanken zu einer Geldumlaufsteuerung
Macht (neues) Geld im Umlauf einen Bogen um die Güterwirtschaft bzw. landet zunehmend im Finanz- oder Assetsektor (Geld-Asset-Pumpe), so ist eine Reform der Geldschöpfung durch Maßnahmen zur „Umlaufsteuerung“ ergänzbar, z.B.:
– Liquiditätsgebühr (z.B. auf Giralgeld),
– (stärkere) Besteuerung von Grund- & anderem Vermögen (vgl. George, Allais) oder von Erbschaften,
– „Tobinsteuer“ - bei Währungsgrenzen überschreitenden Transaktionen
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Entstehung von Überschussliquidität (auch bei Vollgeld möglich?)
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„Geldrecycling“ durch staatliche Geldumlaufsteuerung?
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