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Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen
Schutzstufe 3
Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung
Schutzstufe 2
Beratung
A
gering
mittel
hoch
B
gering
mittel
hoch
C
gering
mittel
hoch
D
gering
mittel
hoch
E
FeststoffFlüssigkeit
Feststoff
Flüssigkeit
Flüssigkeit
Feststoff
Feststoff
Flüssigkeit
Gefährlichkeits-
gruppe
Mengen-
gruppe
Freisetzungsgruppe
Niedrig Mittel Hoch
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Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen
Allgemeine Schutzmaßnahmen und Grundpflichten
Technische Schutzmaßnahmen
Geschlossenes System
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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Gestaltung des Arbeitsverfahrens
□ Es wird dicht an der Emissionsquelle abgesaugt.
□ Die Emissionsquelle ist eingehaust.
□ Beschäftigte werden vom verunreinigten Luftstrom fern gehalten.
□ Der Arbeitsbereich ist nicht in der Nähe von Türen, Fenstern und Durchgängen, „keine Zugluft“.
□ Es ist ausreichend Zuluft im Arbeitsraum.
□ Absaugleitungen sind kurz und gerade.
□ Die Funktion der Absauganlage wird z. B. durch Manometer oder Volumenstrommessung überwacht.
□ Ob eine Reinigung der Abluft notwendig ist wurde überprüft (BImSchG).
□ Ob eine offene Erfassungseinrichtung der Bauart Rohrstutzen mit Flansch bzw. Düsenplatte einsetzbar ist, wurde überprüft.
□ Die abgesaugte Luft wird an einen sicheren Ort abgeführt.
□ Störströmungen werden durch Leitelemente oder Wände von der Erfassungsströmung ferngehalten.
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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Wartung und Wirksamkeitsprüfung, Instandhaltung
□ Arbeitsmittel werden in einem ordnungsmäßigen funktionsfähigen Zustand gehalten.
□ Bedienungsanleitungen werden beachtet.
□ Informationen zur regelmäßigen Überprüfung sind vorhanden.
□ Die Anlage wird einmal pro Woche auf Anzeichen von Beschädigung geprüft (Sichtkontrolle).
□ Die Absaugleistung wird einmal im Jahr geprüft.
□ Alle Prüfnachweise werden 5 Jahre aufbewahrt.
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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Weitere Anforderungen
□ Die allgemeinen Anwendungshinweise wurden beachtet.
□ Ersatzstoffe und Ersatzstoffverfahren wurden geprüft und dokumentiert.
□ Verunreinigte Arbeitskleidung werden getrennt aufbewahrt.
□ Pausenbereiche sind vorhanden, es sind keine Nahrungs- und Genussmittel am Arbeitsplatz.
□ Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit werden getroffen.
□ Vorkehrungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle wurden getroffen, z. B. zur Ersten Hilfe.
□ Eine arbeitsmedizinische Vorsorge findet statt- Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden angeboten.
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Schutzleitfaden 200Punktabsaugung: Informationsquellen
□ Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe
□ Schutzleitfaden 100 (allgemeine Lüftung), 101 (allgemeine Lagerung)
□ BGR 121, Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (bisher ZH 1/140), Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVBG), Januar 2004, als PDF unter http://www.arbeitssicherheit.de
□ Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz: Minderung der Exposition luftfremder Stoffe, VDI 2262 (enthält auch Hinweise zur Luftrückführung)
□ Katalog technischer Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin, FB 834, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 2001
□ Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe - Für die Hersteller und gewerblichen Anwender gewässerrelevanter chemischer Produkte, Umweltbundesamt Berlin, 02/2003 als PDF unter http://www.umweltbundesamt.de/umweltvertraegliche -stoffe/stoffe.htm
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Hautkontakt
• durch• Stäube• Flüssigkeiten• Pasten• Aerosole• Gase • Dämpfe
• durch verschmutzte• Arbeitskleidung• Schutzausrüstung• Arbeitsflächen• Arbeitsmittel
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*HINWEIS: Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Stoff NICHT hautresorptiv ist,
kann die Zuordnung zur Gefährlichkeitsgruppe entfallen.
Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“
Gefährlichkeitsgruppe Zugeordnete R-Sätze
HA R 66
HB R38
HC R21*, R43, R48/21, R68/21
HDR24*, R34, R40*, R39/24, R48/24,
R62*, R63*, R68*
HER24 und R34, R27*, R35, R39/27, R45*, R46*, R60*, R61*
TRGS 401
GEFÄHRLICHKEIT
STEIGT
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Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“
Gefährlichkeitsgruppe Zugeordnete H-Sätze
HA EUH066
HB H315
HC H312**; H317; H371*; H373*
HDH311; H314 (Hautätz. 1B, 1C); H341*; H351*; H361*; H370*; H372*
HEH310; H314 (Hautätz. 1A); H340*; H350*; H360*
GEFÄHRLICHKEIT
STEIGT
Hinweis* = Expositionsweg berücksichtigen | Hinweis** = LD50 berücksichtigen
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SDB: Vollständigkeit der Daten
R38
R43
R68
Prüfung auf akute Toxizität
Prüfung auf Reizung
Prüfung auf erbgutveränderndes Potential
Prüfung auf Hautsensibilisierung
Bewertung der Toxizität bei wiederholter Applikation
R23, R24, R25
TRGS 400
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Wirkdauerendet mit dem Entfernen des Gefahrstoffes
kurz: unter 15 Minuten/Taglang: über 15 Minuten/Tagkurz: unter 15 Minuten/Taglang: über 15 Minuten/Tag
Wirkfläche
Haarwäsche - Hände und Unterarme sind exponiert: große WirkflächeHaarwäsche - Hände und Unterarme sind exponiert: große Wirkfläche
Reinigen im Chemielabor, Optikerwerkstatt: Spritzer
Reinigen im Chemielabor, Optikerwerkstatt: Spritzer
Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung z. B.
Schutzhandschuhe ändert nicht die Größe der Wirkfläche
!
Schritt 6: Wirkfläche und Wirkdauer
www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur
www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur www.bgw-online.de
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Gefährlichkeitsgruppe Wirkfläche Wirkdauer Maßnahmenbedarf
HA
kleinkurz gering
lang gering
großkurz gering
lang erweitert
HBklein
kurz gering
lang erweitert
großkurz erweitert
lang erweitert
HCklein
kurz gering
lang erweitert
großkurz erweitert
lang hoch
HDklein
kurz erweitert
lang erweitert
großkurz erweitert
lang hoch
HEklein
kurz hoch
lang hoch
großkurz hoch
lang hoch
Schritt 7: M
aßnahm
en „Hautkontakt
Schritt 7: M
aßnahm
en „Hautkontakt
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Schritt 7: Zusätzlicher Maßnahmenbedarf bei Hautkontakt
GERINGER MAßNAMENBEDARFSchutzleitfaden 120 -
Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut
ERWEITERTER MAßNAHMENBEDARFHautkontakt durch technische Mittel minimieren,
sonst PSA unter Einweisung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Beratung
Schutzleitfaden 250 - Erweiterter Maßnahmenbedarf
- hautsensibilisierende Stoffe- Feuchtarbeitsplätze
HOHER MAßNAHMENBEDARF Ersatzstoffprüfung
geschlossenes System
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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung – Einatmen
Stoffe mit AGWZubereitungen mit Inhaltsstoffen mit
AGW
Stoffe ohne AGW
Zubereitungen mit Inhaltsstoffen ohne AGW
Ziel
Einhaltung der / des AGW Überprüfung der Schutzmaßnahmen
Ermittlungsmethode
Messtechnisch –nicht Messtechnisch z. B. EMKG –
– nicht Messtechnisch z. B. EMKG & Schutzleitfäden
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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung
Stoffe und Zubereitungen
Messtechnische Überprüfung lüftungstechnischer oder technologischer Parameter
Sicht und Funktionskontrolle
Sonstige Verfahren zur Überprüfung
Wirksamkeitsüberprüfung technischer Schutzmaßnahmen
Herstellerangaben beachten!
Einrichtungenfür Stäube mindestens jährlich, sonst mindestens alle 3 Jahre prüfen.
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Schritt 8: Stoff mit AGW z. B. Isobutanol
AGW nach TRGS 900: 100 ppm
AGW nach TRGS 900: 100 ppm
Gefährlichkeits-gruppe (GG)- Einatmen-
Gefährlichkeits-gruppe (GG)- Einatmen-
Ergebnis:GG BstattGG A
Ergebnis:GG BstattGG A
EMKG =
nichtmesstechnische
ErmittlungsmethodeGG Luftkonzentrationsbereich
A 50 – 500 ppm
B 5 – 50 ppm
C 0,5 – 5 ppm
D 0,05 – 0,5 ppm
E < 0,05 ppm
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A
gering
mittel
hoch
B
gering
mittel
hoch
C
gering
mittel
hoch
D
gering
mittel
hoch
E
FeststoffFlüssigkeit
Feststoff
Flüssigkeit
Flüssigkeit
Feststoff
Feststoff
Flüssigkeit
Gefährlichkeits-
gruppe
Mengen-
gruppe
Freisetzungsgruppe
Niedrig Mittel Hoch
Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen
Schutzstufe 3
Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung
Schutzstufe 2
Beratung
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Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung
Nutzung und Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung.
Nutzung von Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemitteln.
Schutzausrüstung wird auf Funktionsfähigkeit überprüft
Haltbarkeit der Produkte
KONTROLLEKONTROLLE
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• Tätigkeit
• Inhalative und dermale Gefährdungen
• Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, BGW, ERB)
• Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
• Häufigkeit und Dauer der Exposition
• physikalisch chemische Wirkungen
• Arbeitsbedingungen und Verfahren
• Arbeitsmittel und Gefahrstoffmenge
• Möglichkeit zur Substitution
• Wirksamkeitsüberprüfung
• Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen
TRGS 400 - Checkliste für die Qualität von standardisierten Arbeitsverfahren
Welche Punkte erfüllt das EMKG, gemeinsam mit den Schutzleitfäden?
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Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe …
… das Control Banding Tool der BAuA
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Wichtige Quellen im Überblick
Technische Regeln
www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Informationen zu Sicherheitsdatenblättern
www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) >> Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt
www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Sicherheitsdatenblatt
CLP-Verordnung und Anhänge
www.reach-clp-heöpdesk.de >> CLP-Verordnung >> CLP-Verordnung Inhalt
Konzeptbeschreibung EMKG und Schutzleitfäden
www.baua.de/emkg EMKG Kompakt
www.baua.de/Taschenscheibe
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Technischen Regeln Gefahrstoffe. EMKG E-Mailverteiler: Aktuelle Informationen zum Konzept. Anmeldung unter [email protected]
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