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Altersvorsorge ab 2005
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Schicht 1: gesetzliche Alterssicherung und Produkte,
die ausschließlich der Rentenzahlung im Alter dienen!
Schicht 2: bAV und „Riester“
Schicht 3: private Vorsorge
Hartz IV-sicher
Hartz IV-sicher
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Aus Säulen werden Schichten
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Die Basisabsicherung
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1
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Bruttoeinkommenvon Frau Schwarz
Schicht 1:Beitrag im Rahmen derAltersvorsorgeaufwendungensteuerlich absetzbar oder steuerfrei
später Rententeintritt
€€€
€
€€
€
€
bei Aus-zahlung vollsteuerpflichtig
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Was ist nachgelagerte Besteuerung?
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Schicht 1 - Bedingungen an dieProdukte
nicht vererbbar
nicht beleihbar
nicht kapitalisierbar
nicht übertragbar
nicht veräußerbar
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
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Hierzu gehört die Gesetzliche Rentenversicherung
Versorgungswerke z.B. für Ärzte oder Anwälte
Landwirtschaftliche Alterskassen
Die neue „Rürup-Rente“ nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1 - Produkte
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Einführung 2005 absetzbar sind zunächst 60% der Beiträge (max. 12.000 €) dieser Satz erhöht sich jährlich um 2% bis auf 100% bis 2025
(Höchstbetrag 20.000 €)
0%
20%
40%
60%
80%
100%
steuerpflichtiger Anteil in % 40 30 20 10 0
steuerfreier Anteil in % 60 70 80 90 100
2005 2010 2015 2020 2025
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1 – schrittweiser Übergang- Anwartschaftsphase
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60%
100%
2005 2025
Jährlich 2% vom Beitragmehr absetzbar !
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1 – schrittweiser Übergang- Anwartschaftsphase
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Beispiel für 2005
Tatsächlicher Arbeitnehmerbeitrag 4.000,00 €
Tatsächlicher Arbeitgeberbeitrag + 4.000,00 €
Privater Vertrag + 2.000,00 €
Summe 10.000,00 €
Davon 60% 6.000,00 €
Abzüglich Arbeitgeberanteil (steuerfrei) - 4.000,00 €
Absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen 2.000,00 €
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
> Höchstbetrag 12.000 € ???
Schicht 1 – konkrete Berechnung
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Wenn man die Altersvorsorgeaufwendungen (nach neu) nutzt, so kann man nicht mehr die Vorsorgeaufwendungen nach altem Verfahren ansetzen.
Folge: eventuell Schlechterstellung!
Finanzamt prüft automatisch, ob altes oder neues System besser ist
Somit kann es sein, dass der Steuerpflichtige von seinen Beiträgen in Schicht 1 zunächst gar keinen steuerlichen Nutzen hat.
Siehe hierzu auch Schicht 3!
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1 - Günstigerprüfung
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Einführung 2005 Zu versteuern sind zunächst 50% der Rentenzahlung dieser Satz erhöht sich jährlich um 2% bis auf 80% in 2020 -
dann jährlich um 1% bis auf 100% in 2040 Für jede Rentenkohorte wird der steuerfreie Anteil
für jeden Rentner als Festbetrag „eingefroren“
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1 – Übergang Rentenphase
0%
20%
40%
60%
80%
100%
steuerpflichtig in % 50 60 70 80 85 90 95 100
steuerfrei in % 50 40 30 20 15 10 5 0
2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040
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50%
80%
2005 2040
Jährlich 2% mehr
steuerpflichtig Für jede
neue„Kohorte“!
2020
100%Jährlich 1% mehr
steuerpflichtig Für jede
neue„Kohorte“!
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 1 – Übergang Rentenphase
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Hierzu finden Sie Informationen in einem gesonderten Kapitel
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 2 – BAV und „Riester“
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Die Erträge aus einer Lebensversicherung sind für Verträgeab dem 01.01.2005 grundsätzlich voll steuerpflichtig !
Summealler
Einzahlungen
Auszahlung
steuer-pflichtiger
Ertrag
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Lebensversicherung
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Ausnahme der vollen Steuerpflicht:
Summealler
Einzahlungen
Auszahlung
steuer-pflichtiger
Ertrag
Nur 50% des Ertrages ist steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgt
-pflichtig
-frei
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Lebensversicherung
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Idee der Rentenversicherung
€Zu Beginn steht eine große Menge
Geld zur Verfügung. Dieses Kapital stammt entweder aus einem
Ansparprozess oder … … aus einer Einmaleinzahlung
Regelmäßig werden aus der RentenversicherungBeträge ausgezahlt.
Diese bestehen zum einen Teil aus einer Kapital-auszahlung …
zum anderen Teil aus einem Ertragsanteil.
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Rentenversicherung
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Idee der Rentenversicherung
Wird das Kapital schnell verbraucht(kurze Rentenlaufzeit), so besteht ein Großteil der Auszahlung aus dem Kapital selbst.
Wird das Kapital langsam verbraucht(lange Rentenlaufzeit), so besteht die Auszahlung im Wesentlichenaus Erträgen.
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Rentenversicherung
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Dem hat der Gesetzgeber durch eine entsprechendeErtragsanteilsbesteuerung Rechnung getragen.
Je früher eine Leibrente beginnt, desto länger die wahrscheinlicheLaufzeit und desto höher der an zu setzende Ertragsanteil !
Renteneintritt 60 Jahre Ertragsanteil 22 % Renteneintritt 63 Jahre Ertragsanteil 20 % Renteneintritt 65 Jahre Ertragsanteil 18 % Renteneintritt 70 Jahre Ertragsanteil 15 %
Bei einer „Zeitrente“ kommt es auf die Laufzeit der Rente an.Die Rente endet entweder mit Tod oder nach Zeitablauf. Rentendauer 10 Jahre Ertragsanteil 12 % Rentendauer 12 Jahre Ertragsanteil 14 % Rentendauer 15 Jahre Ertragsanteil 16 %
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Rentenversicherung
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Ihr Kunde hat noch eine Lebensversicherung, die er vor dem 01.01.2005 abgeschlossen hat.
Unter welchen Bedingungen ist der Ertrag aus dieser Versicherung steuerfrei?
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frak
tion.
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Sind die Beiträge für diese Versicherung steuerlich absetzbar?
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Altverträge
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Beitragszahlung mindestens 5 Jahre
Mindestlaufzeit 12 Jahre
Todesfallsumme mindestens 60% der eingezahlten Beiträge
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Unter welchen Bedingungen ist der Ertrag aus dieser Versicherung steuerfrei?
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Altverträge
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Ja, sofern …
… auch die Erträge steuerfrei sind (siehe vorangehende Folie)
… es sich nicht um eine fondsgebundene Versicherung handelt
… die Vorsorgeaufwendungennicht schon ausgeschöpft sind(Beamte / Selbständige)
… nicht der Sonderausgaben-abzug nach „neu“ gewählt wird (Absetzung von Produkten ausSchicht 1)
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Sind die Beiträge für diese Versicherung steuerlich absetzbar?
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Altverträge
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Für wen lohnt sich die „Schicht 1“ – statt Absetzung nach „alt“ –steuerlich???*
In 2005 für ledige Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen ab ca. 26.000,00 € (Verheiratete das Doppelte)
Selbständige, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind,sofern der Beitrag über 4.400,00 € p.a. liegt
ACHTUNG! Diese Aussagen sind sehr pauschal!
Jeder Einzelfall sollte geprüft werden.
* Ohne zusätzliche Beachtung der Besteuerung in der Rentenphase!
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Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 - Günstigerprüfung
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Auch hierzu noch mehrInformationen in einem gesonderten Kapitel
Schicht 1
Schicht 2
Schicht 3
Schicht 3 – private Vorsorge