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Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten
38. Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen
Bundesverband Deutscher Stiftungen
3. März 2012 in Baden-Baden
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Schwerpunkte
A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder
B. Beratung der Stifter
C. Gestaltungsalternativen
D. professionell verwalten
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A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder
I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder
II. Kompetenzen des Treuhänders
III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen
IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders
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A.I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder
1. Unabhängigkeit der Stiftung in der Zweckerfüllung
2. Laufende Unabhängigkeit der Stiftung vom Treuhänder durch
- eigenes Entscheidungsorgan
- interne Bindung des Treugebers an die Entscheidungen des „Stiftungsorgans“
4. Flexibilität des Treuhänders bei von Stiftern gewünschten Änderungen der Treuhandvereinbarung
5. (Einseitige) Auflösung der Treuhandschaft durch den Stifter bzw. das „Organ“?
6. Eng begrenzte Vetorechte des Treuhänders
7. Wahlfreiheit bei der Vermögensverwaltung (Bankenunabhängigkeit?)
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A.II. Kompetenzen des Treuhänders
1. Inhaltliche Erfahrung in der Zweckerfüllung
2. Nutzung des Netzwerks des Treuhänders
3. Wirtschaftlichkeit des Treuhänders
4. Nachweis langer störungsfreier Geschäftstätigkeit
5. Personell abgesicherte Kompetenzen auf den Gebieten
- Steuerrecht, insbesondere Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
- Stiftungsrecht, Erbrecht
- Sozialrecht, Wissenschaftsrecht, Kulturrecht, Patentrecht usw.
- Vermögensverwaltung
- Vermögensverwaltungskontrolle
- Geschäftsführung
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A. III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen
Transparenz des Treuhänders
Veröffentlichte Jahresberichte des Treuhänders
Transparenz der Stiftungen
1. Publikation der Förderzwecke und des Fördervolumens/ Stiftungs-vermögens
2. Öffentlichkeitsarbeit für die Stiftungen
3. stiftungseigene Publikationen
4. Internetangebot für jede Stiftung
5. Projektberichte der Stiftungen
6. Organisation von Stiftungsveranstaltungen
7. Pressearbeit (Presseinformationen, Pressekonferenzen)
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A. IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders
1. Institutionalisiertes Kontrollgremium
2. Vertretung von Treuhandstiftungen im Kontrollgremium
3. Regelmäßige Wirtschaftlichkeitskontrolle
4. Nachweis durchgängig erfolgreicher Außenprüfungen der Finanzverwaltung
5. Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit durch vollständige Berichterstattung
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B. Beratung der Stifter
I. Gespräch vorbereiten
II. Motive ermitteln
III. Realisierungsmöglichkeit prüfen
IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen
V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen
VI. Kardinalfehler
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B. I. Gespräch vorbereiten
1. Vorabklärung:- stifterische Absicht (Ideen- Kapitalstifter)- geeigneter Zweck (Unternehmen, Familie, Gemeinwohl)- Familienverhältnisse (Ehefrau, Kinder)- finanzieller Hintergrund (Einkommen/Vermögen)- stifterische, mäzenatische Erfahrung?
2. Methoden der Informationsbeschaffung- direktes oder indirektes Erfragen (Lebenslauf, Beruf)- bisherige Mandantenbeziehung, Umfeld?- Internet / Verzeichnisse
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B. II. Motive ermitteln
1. Persönliche Neigung z.B. Forschung, Musik, Kunst, Not lindern
2. Dankbarkeit frühere Förderung, wirtschaftlicher Erfolg
3. Persönliche Betroffenheit
4. Zeichen setzen, Anstifter einer Idee sein
5. Namen verewigen
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B. III. Realisierungsmöglichkeit prüfen
1. Zweckbereiche - auf Schnittstellen und Gewichtung achten - weit in die Zukunft (ohne Stifter) „planen“
2. Probleme - Mangelnde Kapitalausstattung - personenabhängige Förderung von Einrichtungen - „Gutsherrenstiftung“ - Interessenverquickung
3. Welche Vermögensgegenstände sollen übertragen werden? - Verhältnis Verwaltungsaufwand / Ertrag (Problem z.B. Kunstsammlung/Bibliothek, Immobilien) - Umschichtungen möglich? (z.B. Unternehmensbeteiligung, Geburtshaus des Stifters) - Wertansatz für die Übertragung von Betriebsvermögen (Buchwert?/Aufdeckung stiller Reserven auf Seiten des Zuwendenden)
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B. IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen
1. Altersabsicherung des Stifters nicht schwächen> mögliche Kosten im Alter bedenken> Versicherungen abschließen > „Anstiftung“> Errichtung erst von Todes wegen > Testament!
2. nahestehende Angehörige vorhanden? - Pflichtteilsberechtigte? vgl. §§ 2303 f. BGB, § 2325 BGB
> evtl. Pflichtteilsverzichtsvertrag, § 2346 Abs. 2 BGB (s.u.) - Absicherung zu Lebzeiten gewollt?
> „Anstiftung“ mit nachträglichen Zuwendungen> Nutzungsrechte einräumen
- Absicherung über den Tod des Stifters hinaus?> § 58 Nr. 5 AO
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B. V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen
1. Allgemeiner Spendenabzug
2. „Vermögenshöchstbetrag“
3. Erweiterung des Spenden-rahmens
einheitlich 20 % (alt. 4 ‰ der Löhne und Umsätze bei Unternehmen)
zeitlich unbegrenzter Vortrag
1 Mio. € (p.P.)
auch für Zustiftungen
Sachspende aus Betriebsvermögen
Einkommen „doppelt“ nutzen
Vermögen in der Stiftung parken
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B. VI. Kardinalfehler
1. Eigene (kommerzielle und ideelle) Interessen des Beraters verschweigen
2. Zweckausrichtung beeinflussen > „Vorschwärmen“ und Empfehlen von Zwecken > aber Alternativen/Erweiterungen aufzeigen
3. Stifter bedrängen/unter Zeitdruck setzen> Stiftungsidee reifen lassen!> Bedenkzeit (mit Angehörigen) lassen!
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C. Gestaltungsalternativen
I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds
II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdveraltung)
III. Stiftungscharakter
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C. I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds Dauerhafte treuhänderische Erfüllung eines Stifterwillens aus
übertragenen Vermögenswerten nach: Schenkung an einen Treuhänder unter Auflagen oder
zweiseitigem Rechtsgeschäft zwischen Stifter und Treuhänder
Treuhandstiftung
Festlegung des Stiftungszwecks
Fehlen eigener Rechtsfähigkeit Treuhandstiftung
Bestimmtes Stiftungsvermögen
Stiftungsfonds
Festlegung des Destinatärs in der Satzung
kein eigenes Vergabegremium
keine eigene Steuersubjektivität
(Veränderliches Stiftungsvermögen)
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C. II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdverwaltung)
1. eigene Rechtsfähigkeit
2. staatliche Anerkennung
3. staatliche Aufsicht
4. Mindestvermögen
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C. III. Stiftungscharakter
1. nach Art der Zweckerfüllung:
Förderstiftung = mittelbar oder
operative Stiftung = unmittelbar
2. nach Mittelaufkommen
Kapitalstiftung = Förderung aus Erträgen
Sammelstiftung = Förderung aus Spenden
Stiftung mit vorgeschaltetem Förderverein
Förderverein mit vorgeschalteter Stiftung
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D. Professionell verwalten
I. Vermögen anlegen
II. Kompetent fördern
III. Mitarbeiter motivieren
IV. Verwaltungskosten optimieren
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D. Professionell verwalten
I. Vermögen anlegen
1. Begrenztes Risiko notwendig, weil sicherer Kapitalmarktzins unter der Inflationsrate liegt
2. Strategien zur Risikobegrenzung wichtiger denn je
- Diversifikation
- Wertsicherung
3. Kostenminimierung gerade in Niedrigzinsphasen
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D. Professionell verwalten
II. Kompetent fördern
1. Nutzen-Kostenrelationen ermitteln
2. Innovativ fördern (Förderdefizite abfragen, Nischen ermitteln)
3. Kostenreduzierung durch Outsourcing (Stipendien, Preise)
4. Kooperationen eingehen
5. Projektcontrolling (Steuerliche Nachweispflichten, Zielerreichung)
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D. Professionell verwalten
III. Mitarbeiter motivieren
1. Stiftungszwecke mit persönlicher Neigung koppeln?
2. Delegation fördern
3. Reglementierungen auf das Notwendige (steuerliche und rechtliche Kontrolle, Rechnungswesen) beschränken
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D. Professionell verwalten
IV. Verwaltungskosten optimieren
1. Angemessene Vergütungen
2. Trennung von Verwaltungs- und Projektkosten
3. Zeiterfassung mit vergleichender Auswertung
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Professionalität in der Beratung und der Verwaltung Die maßgeblichen Erfolgsfaktoren für das Wachstum in der Betreuung von Treuhandstiftungen und rechtsfähigen Stiftungen
Vermögensentwicklung im DSZ
186 191 242 246 247
389460
518589
711826
9331.023 1.005
1.140 1.161 1.194
1.345
1.479 1.524
1.730
1.959
197 212
234 257 276
167
192
212
252
269
343
382
335 422
438 447472
511
539
573
624
595
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
rechtsfähige Stiftungen treuhänderische Stiftungen
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Dr. Ambros SchindlerDSZ – Deutsches Stiftungszentrum
im Stifterverband für die Deutsche WissenschaftBarkhovenallee 1
45239 Essen
www.deutsches-stiftungszentrum.de
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