1 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Steuerung durch Planung und Maßnahmen
Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung
Teil 2: Steuer, -vergünstigungen, Subventionen Fördermittel Infrastruktur (Verkehrswege)
BehördenstandorteBodenpolitik, Flächenmanagement
2 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Teil 1: Steuerung durch Planung
WerkzeugeNeue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnenÖrtliche und überörtliche AngelegenheitenÜberörtliche Angelegenheiten
Fachplanung Raumordnung
Harte und weiche Instrumente der Gesamtplanung
regional örtlich
3 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Werkzeuge und ihr Gebrauch
Universalwerkzeuge Word, Schraubenzieher, Kombi-Zange, Adidas-Samba,
RO-Plan, FNP/B-Plan
Spezialwerkzeuge Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte
Werkzeugkasten BauGB BauO ROG (Fachplanungsgesetze)
4 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) Umweltbericht bei Aufstellung von
LandesentwicklungsplänenBsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf)
http://www.am.mv-regierung.de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb.pdf
Regionalplänen Bauleitplänen
Warum SUP neben UVP? (vgl. § 3 Abs. 1a UVPG)
Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein. „Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten...Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.“ http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_12.pdf o UVPG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/gesamt.pdfo EU-Richtlinie: http://www.bmu.de/files/sup_richtlinie.pdf
5 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
Vorzulegende Informationen im Umweltbericht (Anhang I RL 2001/42/EG v. 27.6.2001 gem Artikel 5 Absatz 1 der RL; BauGB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)
Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten1. Einleitung:a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen mit
Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der gepl. Vorhaben,
b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese ...berücksichtigt wurden,
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
a) Bestandsaufnahme ...des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die ...erheblich beeinflusst werden,
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
3. folgenden zusätzlichen Angaben:a) Beschreibung der ... technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf
Schwierigkeiten, die bei Zusammenstellung ... aufgetreten sind...b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt undc) allgemein verständliche Zusammenfassung („nichttechnisch“)
6 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
o (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum
o Raumordnungo Regionalökonomie (GA)o Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK:
ILEK)
o RegionalmanagementRegionalökonomie (GA)Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK)
7 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Entwicklungskonzepte - Inhalte
Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+)
Stärken-, SchwächenanalyseEntwicklungsziele definieren Handlungsfelder festlegenUmsetzungsstrategie darstellenprioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben
Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem Zusammenhang
Quelle: GAK-Rahmenplan 2004-2007, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, http://bmvel.zadi.de/gak/doc/integr-entw.doc
http://dip.bundestag.de/btd/15/031/1503151.pdf
Integr. Reg. Entwicklungskonzept
(GA)
• Stärken-, Schwächenanalyse• Entwicklungsziele,
Handlungsprioritäten festlegen
• Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung/ Verzahnung der Entwicklungs-maßnahmen der Politikbereiche und -ebenen darstellen,
• Vorrangige Entwicklungsprojekte aufführen
Quelle: 33. Rahmenplan GAhttp://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik.html
8 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
Flächennutzungsplanung: 15 Jahre-RhythmusSoziale Stadt
Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )
Stadtumbaustädtebauliches Entwicklungskonzepte(gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)
9 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Örtliche Gesamtplanung
Art. 28 GG:
Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft ...in eigener
Verantwortung zu regeln“
Kommunale Planungshoheit
FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/
10 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Überörtliche Angelegenheiten
Belange der
überörtlichen Gemeinschaft
Fachplanung
Raumordnung BauGB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der
Raumordnung anpassen, bzw. sie beachten
Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm
11 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Fachplanung
Mehrstufigkeit der Fachplanung:1. Vorbereitende Fachplanung2. Verbindliche Fachplanung3. gebietsbezogene Nutzungsregelung4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung
Schützende FachplanungEingreifende Fachplanung
AbfallBergbau; Rohstoffabbau BodenschutzDenkmalschutzEnergietrassenForstwirtschaftImmissionsschutz
LuftLärm (Umgebungslärm)Lärm (Fluglärm)
LandwirtschaftNatur- und
LandschaftsschutzVerkehr
LuftverkehrPersonenbeförderungSchieneStraßeWasserstraßeVerteidigung
Wasserwirtschaft(Wasserversorgung) komm.(Abwasserbeseitigung) komm.GewässerschutzGewässerausbauHochwasserschutz (HWS)
öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB):
• treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden)
• setzen ggü. Eigentümern durch
12 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Fachplanung
schützende Fachplanungen: LandwirtschaftDenkmalschutzForstImmissionsschutz (Luft, Lärm, Boden)Natur- und LandschaftsschutzWasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz)
eingreifende Fachplanungen:AbfallBergbau-, RohstoffeVerkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr)
Verteidigung
13 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Fachplanung
Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit
1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan)
2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser)
3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG)
4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)
14 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
Gesellschaftliche TrendsEinkommens-, Kaufkraftsteigerung, WohlstandIndividualisierung/WohnkostenMotorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen),Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), demografischer Wandel
Folgen Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauchgrößere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen)
Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO
15 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Mittelalter: Ostkolonisation; Neuzeit: Binnenkolonisation
Beginn Regionalplanung/Raumordnung „von
unten“ (interkommunale Abstimmung, zunächst keine staatliche
Aufgabe)
Umland-Wachstum großer Städte (1910: Zweckverband Großberlin)
Industrieagglomerationen (1920: Ruhrgebiet (Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk; 1920 -1933 Halle-Merseburg; West-Sachsen, Groß-Hamburg)
von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999Blotevogel:
http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/Raumordnung-Regionalpolitik/2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf
16 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Beginn staatlicher Raumordnung: 1935 Reichsstelle für Raumordnung/Reichsarbeitsgemeinschaft f. RO
(Zeitschrift RuR ab 1936) Aufgabe zusammenfassende, übergeordnete Planung; Selbstverständnis: „Volksgemäße Ordnung des Raumes, Fehler und Schäden der überkommenen Raumordnung beseitigen, durch planvolle Besiedelung, Schaffung gesunder Sozialstruktur alle politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte entfalten.“
konzeptionelle und begriffliche Grundlagen für Raumordnung der Nachkriegszeit.
1939-45 Stabshauptamt „Planung und Boden“ der SS unter Himmler: Planungsgrundlagen für Neuordnung der Siedlung zunächst im „Wartheland“, dann im gesamten eroberten Gebiet im Osten: „Generalplan Ost“ für die „Germanisierung“ der annektierten polnischen Gebiete und Generalgouvernement.
Landesplanungsgesetze: NRW 1950, Bayern 1957, S-H 1961, Hessen u. BaWü 1962, Saarland 1964, Nds/RP1966
Raumordnung des Bundes (1963 RO-Bericht, 1965 ROG
Föderalismusstreit)
von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999Blotevogel: http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/Raumordnung-Regionalpolitik/
2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf
17 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Nach dem Krieg: Abneigung gegen Planung (Dirigismus, NS-
Vergangenheit)
Planungsanlässe (Wiederaufbau, Flüchtlinge, Landflucht)
Planungseuphorie, „Blütezeit“ 1965-75 (Globalsteuerung,
StWaG 1966) Höhepunkt 1965-72: "integrierte Entwicklungsplanung, Systematisierung, hohe Komplexität, Verwissenschaftlichung)
Bedeutungsverlust und Krise (1975-1990) Ab 1975 Krise der Raumplanung: Steuerungsanspruch der Raumplanung von
Politik
und Fachplanung abgelehnt politisch weitgehend bedeutungslos
Ab 80er Jahre: "perspektivischer Inkrementalismus"
18 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Ab 1990: Neue Herausforderungen (dt. Einheit, EU-Integration)
Übertragung RO auf neue LänderRaumordnungsbedarf infolge deutscher Einheit (gL)
ökologische Ziele; Leitbild der "nachhaltigen Raumentwicklung„RO und Regionalpolitik zur "regionalen Entwicklungspolitik„
Europäische Integration und Globalisierung Europäisierung der Regionalpolitik 1993 "Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen"1995 "Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen"1997/99 "Europäisches Raumordnungskonzept" EUREK
19 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch RO-Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes
Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben:
1. freie Entfaltung der Persönlichkeit, Verantwortung ggü. künftigen Generationen,
2. natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln,3. Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,5. prägende Vielfalt der Teilräume stärken,6. gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, 7. räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen,8. räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.
20 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat)
Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG):
Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche
Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral)
Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)
21 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
räumlich zu: 1. Siedlungsstruktur2. Freiraumstruktur3. Verdichtungsräume4. ländliche Räume5. strukturschwache Räume
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG):
sachlich zu: 1. Erholung2. Freizeit/Sport3. Kultur / Kulturlandschaft4. Land- und Forstwirtschaft5. Lärmschutz/Luftreinhaltung6. Naturgüter/Biotopverbund7. Siedlungstätigkeit8. Soziale und technische Infrastruktur9. Verkehr10. Verteidigung11. Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz12. Wirtschaft/Gewerbe/DL13. Wohnen
22 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG):
• Konzentration auf Zentrale Orte- Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten)- soziale Infrastruktur- Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche)
• Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte • Siedlungsentwicklung
- auf integr. Verkehrssystem ausrichten - Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten
• Freiraum für Luftaustausch erhalten • Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen• Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und
Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit• Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale
Orte)• Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden
„Bürgermeisterwettbewerb“)
23 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung
Schule
Schule
- Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren- Verkehr vermeiden
4 Schüler: Schulweg insgesamt?
• Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km
• Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km
5 km
8 km
3 km
9 km
4 km
5 km
5 km
5 km
24 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Instrumente der (Gesamt)planung
regional: Leitvorstellung, Grundsätze Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes- und Regionalplan)
ROV (UVP)ZielabweichungUntersagung Vertraginformelle PlanungenFachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung)
örtlich: BauleitplanungSatzungeninformelle Planungen/Fachplanungen
25 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Übersicht raumbedeutsame PlanungRaumentwicklung
raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
raumbedeutsame Planungenraumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend
FachplanungRaumplanungüberfachlich, zusammenfassend
Raumordnung Bund: Leitvorstellungen, Grund-
sätze (Ziele nur in AWZ/Meer)Überörtliche Gesamtplanung
Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet
Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder)
BauleitplanungÖrtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung
Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
vorbereitende Fachplanung
gebietsbezogene
Nutzungsregelung
Vorhaben-bezogene
PlanfeststellungBei überörtlicher Bedeutung
„Privilegierte Fachplanung“
gem. §38 BauGB
raumbedeutsame Maßnahmen
(Bau-)Vorhaben bzw.
Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Fördermittel
26 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
1. überörtlichRaumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km²Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte.
Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18a ROG): Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes.
Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG):- Landesplanung: 1 : 100.000 - 1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden, übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB.
- Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG): 1:50.000 – 1 : 100 000Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren; Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB.
6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung
27 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
6 Ebenen der Raumplanung
2. örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung
Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000
„Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen
Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000„Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ,
GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung
28 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder,
60 Optionen
Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG)Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte
Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.
ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitfrühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB
Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange
Raumordnung des Bundes (ROG, RoV)Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben,
( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen)
Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne)Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin
bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche
Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen
Regionalplanung (LaplaG/RegplaG)Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne
(Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet
Bauleitplanung Gemeinden (BauGB)Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere
Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Fachplanungen
Öffentliche Planungsträger
§ 5 ROG, § 7 BauGB
Träger öffentlicher
Belange
Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down)Beteiligung, Abwägung ( bottom up)
Öffentlichkeit
Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit(§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG)
29 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
regional - Formelle Instrumente
Planung - Sicherung - MobilisierungPlanung
Grundsätze der Raumordnung (§ 2 ROG)Grundsätze und Ziele in Raumordnungsplänen, Teilplänen
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Zielabweichungsverfahren (ZAV) ROV/UVP Vertrag
Sicherung der Planung
UntersagungVertrag
Mobilisierung
Informelle Instrumente, Fördermittel
30 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Grundsätze und Ziele der Raumordnung
Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder ErmessensentscheidungenGrundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“).
Ziele: Verbindliche Vorgabe als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.
31 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Ziele der Raumordnung
Kontext FlächenverbrauchNähe Bauleitplan
Ziele der RO„verbindliche Vorgabe in Form räumlich oder sachlich bestimmter oder bestimmbarer textlicher oder zeichnerischer Festlegung in RO-Plänen“ § 3 ROG
smart-RegelSpezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminisiert
Unterschied Ziel u. Grundsatz: Ziel: Kein AbwägungsspielraumBeachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: AbwägungsspielraumBerücksichtigung = „gelbe Ampel“
- Landesplanerische Letztentscheidung- Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung- Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)
Ziele "Festlegungen"
Inhalträumlich und
sachlich bestimmt,textliche oder
zeichn. Festlegung
Formsprachlich
verbindlich:ist zu; hat zu, zulässig,
Vorrang vor
32 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Ziele der RO
Sprachliche Verbindlichkeit
Problem: „Soll“-Ziele„i.d.R“-Ziele
„Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von dem festgelegten Ziel zulässig ist.“
„Neben der Regel auch die Ausnahme mit Bestimmtheit festlegen.“
OVG Münster, Urteil vom 06.06.2005 – 10 D 145/04.NE –, ZfBR 2005, 815; (818);
BayVGH Urteil vom 19.04.2004 – 15 B 99.2605 –, BauR 2005, 84 (84);BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 – 4 CN 20.02 –, ZfBR 2004, 177 (177).
33 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Grundsatz oder Ziel?1. Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.2. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem
Schutzanspruch“ sind unzulässig.3. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von
Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.
4. Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.
5. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden.
6. In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden.
7. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen.
8. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen.
9. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.
34 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnung des Bundes -
ROG 1998 Leitbild nachhaltige RaumentwicklungLeitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993)Grundsätze (keine Ziele!!!)
in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren
Ziele der Raumordnung nur in deutscher ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW als RVO (§ 18a ROG)
Zuständigkeit:
Bundesländer = 12-Seemeilen-Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, d.h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes)
Bund = 12-200-Seemeilen-Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und des Küstenmeeres vom 11.11.1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg, Rostock)
Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: IzR Heft 7/8.2004, S. 491http://www.bmvbw.de/Anlage12140/Bericht-zur-Offshore-Windenergienutzung-03.12.01.pdfhttp://www.dewi.de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block5.pdf
35 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Siedlungsstruktur Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl
von Zentren und Stadtregionen Siedlungstätigkeit konzentrieren auf
leistungsfähige ZO Brachflächenwiedernutzung vor
Freirauminanspruchnahme
Verdichtungsraum als Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkt
sichern Siedlungsentwicklung auf integriertes
Verkehrssystem ausrichten Sicherung von Freiräumen Grünbereiche für Freiraumverbund
sichern Attraktivität des ÖPNV durch
Schnittstellen erhöhenhttp://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm
36 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Ländliche Räume als Lebensräume mit eigenständiger
Bedeutung entwickeln Ökolog. Funktionen für Gesamtraum
erhalten Zentrale Orte als Träger der
Entwicklung unterstützen
Strukturschwache Räume Entwicklungsvoraussetzungen
bevorzugt verbessern durch qualifizierte Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten
Verbesserung der Umweltbedingungen und Infrastrukturausstattung
http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm
37 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Naturgüter Biotopverbund (§ 3 BNatSchG: 10 % Landesfläche)
vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen, Rückhaltefläche, gefährdete Flächen)
Wohnen und Mischung Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung
tragen, sinnvolle Zuordnung von Wohn- und GE-Gebieten Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung
gewährleisten
Infrastruktur Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr.
(V+E) Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln
38 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
VerkehrVoraussetzungen für Verlagerung auf
Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen und Korridoren verbessern
Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung
39 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungspläne, Teilpläne
Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug:
Gemeinde/Zentraler OrtOrtsteilVersorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum, Innenstadt, City, integrierte Lage
Standort (Symbol) linienhaftes Element Fläche
40 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Gemeinde Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert
Verhältnis vorher/nachher
„Rang“ bundesweit
alte Länder 1966 2003Baden-Württemberg 3.380 1.111 3,0 zu 1 8Bayern 7.087 2.056 3,4 zu 1 6Hessen 2.693 426 6,3 zu 1 2Niedersachsen 4.244 1.026 4,1 zu 1 5Nordrhein-Westfalen 2.355 396 5,9 zu 1 3Rheinland-Pfalz 2.920 2.305 1,3 zu 1Saarland 347 52 6,7 zu 1 1Schleswig-Holstein 1.381 1.125 1,2 zu 1alte Länder (B, HH, HB) 24.411 8.501 2,9 zu 1 neue Länder 1992 2003 Brandenburg 1.813 436 4,2 zu 1 4 Mecklenburg-Vorpommern1.095 964 1,1 zu 1 Sachsen 1.614 525 3,1 zu 1 7 Sachsen-Anhalt 1.344 1.197 1,1 zu 1 Thüringen 1.661 1.006 1,7 zu 1 9 neue Länder 7.527 4.128 1,8 zu 1
Anzahl Gemeinden1)
41 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
OrtsteilWachstum/OrientierungswerteWohnungsschwerpunkteGewerbeschwerpunkteSport-, Freizeit-Tourismusfunktionen
Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern, zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE-Center Cottbus)
Großflächiger Einzelhandelzentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung
42 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Standort (Symbol)Grünzäsur GVZ, Flughafen, Hafen, DeponieWohnbau-, Gewerbestandort Haltepunkt-Einzugsbereich
43 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Haltepunkt-Einzugsbereich
Erschließungsstandards für Siedlungsflächen Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius):
1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn) 600 m U-Bahnhof, 550 m Straßenbahnhaltestelle 500 m Bus-Haltestelle.
Verbindungsstandards Messgröße für Verbindungsstandard
Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1,0 sehr gut; > 2,0 ungünstig) Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV-MIV (0 = sehr gut)
44 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Gegensteuerung
45 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
linienhaftes Element Alleen, Uferränder, StadtkanteVerkehrs- und LeitungstrassenAchsen
46 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete)
Siedlungsflächen (Erweiterung) Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser)RohstoffabbauWindnutzungHochwasserschutzErholung, Tourismus
47 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG)
Abweichung im Einzelfall zulassen
wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt
(Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz)
antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben
GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow
48 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV
Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich:
1. BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG2. kerntechnische Anlage3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4. Deponie5. Abwasserbehandlungsanlage6. Rohrleitungsanlage7. Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer8. Bundesfernstraße9. Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals10. Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr11. Bundeswasserstraße12. Flugplatz13. (aufgehoben)14. HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm15. Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16. bergbauliche Vorhaben17. Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18. Magnetschwebebahnen19. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe
Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg:Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen
Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung
49 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungsverfahren
1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben?
2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung)
3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. ErörterungsterminBewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO)6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges
Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?)
7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit
50 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG)
Berlin-Brandenburg 1990-6/2001Anträge gesamt: 1.096Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG)
davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94
ROV positiv: 260ROV negativ: 25Antrag zurückgezogen: 125Laufende ROV: 100
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13
51 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg
1990-6/2001
Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ
Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“
Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27
52 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Untersagungsverfahren (§ 12 ROG)
Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich)
Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 LplV): 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft
Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen:
Bsp. Windteilpläne
53 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Definition: Auswirkungen anzunehmen ab 1.200 m² Geschossfläche 700 m² Verkaufsfläche
1. Auswirkungen auf Nahversorgung (Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH-Betriebe vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)
nahversorgungsrelevant: Lebensmittel Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf. Bäcker, Metzger) in 500-1000 m Entfernung
Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete
54 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche
(in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)
Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr)
innenstadtrelevant/zentrenrelevant: Textilien, Schuhe, Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/ Pharmazie, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik
„Grüne-Wiese-relevant“: Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk), Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ-Teile, Bau- und Heimwerkerbedarf
(hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft, niedrige Flächenproduktivität)
55 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Einzelhandel
http://www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/planungsrichtwerte.htm#Wirtschaft
Flächenproduktivität im EinzelhandelUmsatz / Jahr / qm Verkaufsfläche [Euro]
4.571
5.119
4.605
4.580
3.923
1.017
1.355
1.490
1.761
2.710
2.868
2.955
3.216
3.226
3.359
3.707
3.753
4.009
4.597
5.154
6.601
8.610
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000
Warenhaus
Supermarkt
Verbrauchermarkt
SB-Warenhaus
Shopping-Center
Möbel
Gartenbedarf
Bau / Garten
Bau- und Heimwerkerbedarf
Teppiche / Gardinen
Spielwaren
Glas / Porzellan / Keramik
Drogerie/Kosmetik
Beleuchtung / Elektro
Sportartikel
Textilien
Schuhe
Leder- und Galanteriewaren
Lebensmittel
Eisenwaren / Hausrat
Radio / Fernsehen
Foto
Umsatz / Jahr / qmVerkaufsfläche [Euro]
56 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Einzelhandel
Betriebstyp Standortintegriert
Warenhaus (alles unter einem Dach) Kernstadtzentrum
Kaufhaus (einbranchenorientiert) Kernstadtzentrum
EH-Agglomeration: FOC, EKZ, UEC Innenstadtzentren, Stadtteilzentren (Magnetbetriebe, Ankermieter)
Fachgeschäft Innenstadtzentren, Zentrumsrandlage bei spez. Bedarf (Reit-, Angelsport, Waffen)
Spezialgeschäft/Boutique Stadtzentren, Nähe zu Warenhäusern, Ergänzungsagglomeration
Selbstbedienungsladen Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren.
Discounter Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren
Supermärkte Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren
Ausfallstraße, Autobahnauffahrt
SB-Warenhaus Stadtrandlagen, autoorientiert, große Parkplätze
Verbrauchermarkt (Schwerp. Food) Stadtrandlage, autoorientiert, große Parkplätze
Fachmarkt Stadtrandlage, autoorientiert: Ausfallstraße, Gewerbegebiet, Autobahnauffahrt
EH-Agglomeration: FOC, EKZ, Fachmarktagglom., UEC Autobahnauffahrt
57 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet
ZentralitätsgebotKongruenzgebot/BeeinträchtigungsverbotStädtebaul. Integrationsgebot
Großflächiger EH mit zentrenrelevantem Sortiment:
LEP Hessen 2000: nur in OZ, MZ (zentr. Ortsteile) RP Region Stuttgart: nur in zentralörtl.
Versorgungskern
58 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
LEPro Berlin-Brandenburg:§ 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung
und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nur dort zuzulassen, wo deren Nutzungen nach Art, Lage und Umfang der angestrebten zentralörtlichen Gliederung sowie der in diesem Rahmen zu sichernden Versorgung der Bevölkerung entsprechen.
LEP eV Berlin-Brandenburg: 1.0.8 Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb
der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird.
LEP eV-Entwurf 1.0.8: Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Zentren ist unzulässig.
59 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Regional – informelle Planung
Unterscheidungsmerkmale:ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend handlungs- und umsetzungsorientiert (Ergänzung formeller Instrumente)
kleinräumige Projekte und Maßnahmen kurz- bis mittelfristig angelegt
Starker Impuls: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993 (ORA)Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 (HARA)„Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne“
Kooperationsbedarf in Stadtregionen: Grenzen als Wachstumsbremse Konferenztyp – Zusammenarbeitstyp – Verbandstyp –
Gebietskörperschaftliche Lösung (Stadtkreis, Regionalstadt, Eingemeindung)
60 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Regional – informelle Planung
Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund, Land, Region) Raumordnerisches, Regionales bzw. Räumliches Strukturkonzept Regionales Entwicklungskonzept der RaumordnungRegionales bzw. integriertes ländliches Entwicklungskonzept (GA, GAK)Modellvorhaben der Raumordnung
Regionalkonferenz, Regionalforen (häufig in Verbindung mit Reg. Entw.Konzept) Anpassungsstrategien schrumpfende ländliche Regionen in den neuen Ländern Regionales Flächenmanagement Regionale Sanierungs- und Entwicklungsgebiete Städtenetze Wettbewerbe („Regionen der Zukunft“)
Transnationale Zusammenarbeit (Interreg) Modellvorhaben Regionen AKTIV (Ländliche Entwicklung)forstliche Rahmenplanung, Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Aktionsprogramm, IBA Regionalmanagement (Potenziale, Projekte)
Regionalmarketing (Vermarktung)
61 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Steuerung kommunal
BauGBErstes Kapitel Allgemeines StädtebaurechtErster Teil BauleitplanungZweiter Teil Sicherung der BauleitplanungDritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; EntschädigungVierter Teil BodenordnungFünfter Teil EnteignungSechster Teil ErschließungSiebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz (vgl. Erschließung)
Zweites Kapitel Besonderes StädtebaurechtErster Teil Städtebauliche SanierungsmaßnahmenZweiter Teil Städtebauliche EntwicklungsmaßnahmenDritter Teil Stadtumbau Vierter Teil Soziale StadtFünfter Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
62 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Steuerung kommunal
Planung - Sicherung - Mobilisierung
Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam)
Flächennutzungsplan (§ 5f BauGB)
Bebauungsplan (§§ 8ff, 30 BauGB)
PPPVorhaben- und Erschließungsplan (§§ 12, 30 BauGB)
Städtebaulicher Vertrag (§§ 11 BauGB)
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
63 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – BauGB-Satzungen
Übergangsbereich Innen-Außen Grauzone34er-Innenbereich
Klarstellungssatzung (Abs. 4 Nr. 1, Grenze 34/35)
Ergänzungssatzung (Nr. 3, einzelne Außenbereichsflächen, Arrondierung)
Entwicklungssatzung(Nr. 2, bebaute Bereich im Außenbereich als 34er, FNP-Bauflächendarstellung, Problem: Streusiedlung, Aussiedlerhöfe, Vorwerke, Weiler, Loose)
35er-Außenbereich:
Außenbereichssatzung (Abs. 6 erlaubte Verfestigung Splittersiedlung: Lückenschließung, Dachgeschossausbau, Verbot von Erweiterung Splittersiedlung)
64 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Innenbereichim Zusammenhang bebauter Ortsteil Außenbereich
historische Streu- und Bandbebauungorganische Siedlungsstruktur:Aussiedlerhöfe (Flurbereinigung), Vorwerke, Weiler, Loose/Oderbruch, Streusiedl./Spreewald,Reihendörfer ("gesteigertes Durchsetzungsvermögen ggü. öffentlichen Belangen")
Kleingärten, Wochenendgrundstücke (Wochenendhäuser keine ortsteilfähigen Bauten, OVG Sachsen, BVerwG), Gartennutzung im Vordergrund
andere Nutzungen z.B. Sport- und Reitplätze
Wesensmerkmale des im Zusammenhang bebauten Ortsteils:
- Bebauungskomplex von gewissem Gewicht (gemessen an Zahl der Bauten für ständigen Aufenthalt von Menschen) - Ausdruck organ. Siedlungsstruktur- im Gebiet einer Gemeinde
bebaute Bereiche im Außenbereichnicht landwirtschaftlich geprägte Wohn-bebauung von einigem Gewicht.Unbeachtliche Belange: Entstehen und Verfestigen von Splittersiedlungen, F-Plandarstellung von Wald u. Landwirtsch. weiterhin beachtlich: Erweiterung v. Splittersiedlungen
Splittersiedlungunorganische Siedlungsstruktur:zusammenhang, regellos, funktionslos, z.B. bandartige, einzeilige Bebauung, Behelfsbauten, fehlende Infrastruktur, nicht privilegierte Erweiterungen von privilegierten Vorhaben
Bestandsschutz
Privilegierung§ 35 Abs. 1 BauGB
Außenbereichs-satzung ("Lückenfüllungs-satzung")§ 35 Abs. 6 BauGB
Dauerwohnen
Freizeitwohnen, vorübergehender Aufenthalt
Grauzone, Übergangsbereich
einzelne angrenzende Außenbereichsflächensofern von angrenzender Bebauung geprägt, vereinbar mit städtebaulicher Entwicklung (u.a. Ziele der RO, vgl. MSWVaktuell 4/99 S. 48), u. ohne Planungsbedürfnis
Ergänzungs-satzung§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Entwicklungssatzung§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB, wenn Flächen im F-Plan als Bauflächen dargestellt
bebaute Bereiche im Außenbereich, sofern als Baufläche im F-Plan dargestellt
ggf. teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4, oder entprivilegiert, d.h. Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, dann Splittersiedlung
Was ist Entstehung, Verfestigung, Erweiterung einer Splittersiedlung?Entstehung einer Splittersiedlung ist das erstmalige Entstehen einer baulichen Anlage von gewissem Gewicht. Erweiterung ist räumliche Vergrößerung (darf nicht durch Außenbereichssatzung als Belang zurückgedrängt werden!) Verfestigung ist jede Verstärkung der Splittersiedlungsnutzung (z. B. durch Lückenschließung, Dachgeschoss-Ausbau)
Klarstellungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
nehmen am Bebauungs-zusammenhang i. d. R. nicht teil, wenn sie den optischen "Eindruck der Geschlossenheit" unterbrechen
„Die Großmutter wohnte aber draußen im Wald, eine halbe Stunde vom Dorf“
Wohnnutzung im Außenbereich u. a.:LandwirtschaftEinzelhof, Einöde(hof), Einzelgehöft, AussiedlerhofEinschicht, Weiler (in Bayern: 3 – 9 Wohngebäude), Rotte, Drubbel, StreusiedlungVorwerkWind- und Wassermühlen in exponierter Lage außerhalb der Ortschaft (Wohnung des Betreibers)ForstForsthaus (Förster)BahnBahnwärterhaus (Kommunikation)SchrankenwärterpostenStreckenwärterhaus (Kontrolle, Streckenlaufen)StraßeChausseehäuser als Mautstationen (jede Meile = 7532,48 m – Preußen)WasserwegeSchleusenwärterhäuschen
65 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – BauGB-Satzungen
Sanierungssatzung (§ 142 BauGB)
Entwicklungssatzung (§ 165 BauGB: erhöhter Wohn-, Arbeitsstättenbedarf, Brachflächen, Gemeinbedarf)
Erhaltungssatzung (172 BauGB, Gestalt, Zusammensetzung, Umstrukturierung)
66 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – BauGB-Satzungen
weitere Satzungen nach BauGB:
Erschließung (§ 132 BauGB)
Ausgleich- und Ersatz (§ 135c BauGB)„Der Beitrag/Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück“
Sicherung
Veränderungssperre (§ 14 BauGB, § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen)
Teilungsgenehmigung (§ 19 BauGB)
Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 BauGB, Begründung, Teilung Wohnungseigentum)
Mobilisierung
Besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)
67 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bauland-Mobilisierung
Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999
Strategietyp Anteil %
Typ I klassische Angebotsplanung: B-Plan, Bodenordnung, Erschließung und Beitragserhebung
32%
Typ II gemeindeeigene Entwicklung Besitz, Erwerb bzw. Ausübung Vorkaufsrechte in eigener Regie
38%
Typ III Entwicklungsträgerschaft im Auftrag der Gemeinde (keine Gemeinde-Haushaltsmittel)
9%
Typ IV Investorenentwicklung (VEP und Vertrag) 15%
Typ V Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 6%
68 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bauland-Mobilisierung
Neue Instrumente? 21 % Instrumente ausreichend? 72 %
Anteil Gemeinden, die Strategietyp einsetzen für:
Neubau Um-, Wiedernutzung
Nachverdichtung Arrondierung
Typ I Angebotsplanung 42 10 21 22Typ II gemeindeeigen 31 19Typ III Entwicklungsträger 10 4 4Typ IV Investor 20 11Typ V Entwicklungsmaßnahme 13,8 3,5 3,3
69 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune - städtebauliche Gebote
VA, seltene Anwendung
auch ohne B-Plan: Modernisierungs-, Instandsetzungsgebot (§ 177
BauGB)
B-Plangebiet:
Baugebot (bzw. Baulücke im 34er-Gebiet § 176 BauGB)
Rückbau- oder Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB)
lt. B-Plan:
Pflanzgebot (§ 178 BauGB)Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
70 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – Satzungen nach BauO
Satzungen nach BauO über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg BauO): Ortsbild:
Gestaltungs-, Abstandsflächen-, Werbeanlagen-, Einfriedungs-, Begrünungssatzung;
Notwendige Nebenanlagen:
Kinderspielplatz-, Stellplatz-, Fahrradstellplatzsatzg. Ablösesatzung für notwendige Spiel-/Stellplätze
71 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – weitere Satzungen
Satzungen nach anderen Gesetzen:
Straßenverkehrsgesetz § 6a (6): Parkgebührensatzung “Nutzung des Parkraums durch möglichst große
Anzahl von Verkehrsteilnehmern ist zu gewährleisten. „...werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. ...Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“
Denkmalschutzgesetz (Bsp. Brandenburg): Denkmalbereichssatzung
Gemeindeordnung der Länder (aus Gründen des öffentlichen Wohls, wenn z.B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen erforderlich:
Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasserleitung Kanalisation Straßenreinigung Fernwärme
(Beschränkung auf bestimmte Gemeindeteile und best. Gruppen von Grundstücken möglich)
72 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – informelle Planung
Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGBRahmenplan, städtebaulicherEntwicklungsgutachtenSTEP /Stadtentwicklungskonzept (z.B. Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Büro, Wohnen, Ver- und Entsorgung, Spielplatz, Friedhof, Kleingarten)
stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, integriertes Konzept (Fördervoraussetzung des Bundes für die Programme Soziale Stadt, vgl. VV-Städtebauförderung 2004)
Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )
städtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)
73 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – informelle Planung
„Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB“
Ortsentwicklungsplan, BereichsentwicklungsplanStädtebauliches StrukturkonzeptBebauungskonzept Verkehrsentwicklungskonzept, -plan (Generalverkehrsplan o.Ä., Fördervoraussetzung des Bundes gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vgl. § 3 Ziff. 1b)
städtebaulicher oder architektonischer Entwurf, Wettbewerb bzw. ModellBundes- bzw. Landesgartenschauen