141 Jahre Deutsche Molkerei Zeitung • Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft
Mediadaten 2021
Eine Fachzeitschrift mit Tradition, seit 1879
1899 bezeichnete sich die monatlich zweimal erscheinende Zeit schrift »Der Bayerische Senn«, gerade mal 20 Jahre alt, als das »Älteste Fachblatt« für die technischen und Handelsbeziehungen der Milchwirtschaft. Heute, über 100 Jahre später, darf sie das, längst unter dem Namen »dmz«, immer noch behaupten.
Als zentrale Plattform der Milchwirtschaft erscheint die dmz als einzige Zeitschrift der Branche alle 14 Tage.
Eine zentrale Plattform
Milchwirtschaft in Deutschland kurz und knapp:
• Einordnung: Die deutsche Lebensmittelindustrie ist mit 183 Mrd. EUR Umsatz und 620.000 Beschäftigten der viertgrößte Gewerbezweig in Deutschland*
• Die Milchindustrie ist dabei mit knapp 15 % Anteil / 27 Mrd. EUR Umsatz (2019, inkl. Speiseeis) die zweitgrößte deutsche Lebensmittelbranche*
• 2019 wurden in Deutschland 31,7 Mio. t Milch in deutschen Molkereien verarbeitet*
• Konsolidierung: Es gibt tendenziell immer weniger, dafür größere Molkereien, z.Zt. 155 Firmen in Deutschland (> als 50 Arbeitnehmer), mit einer Vielzahl an Standorten
• Wichtig ist der sehr hohe, ständig steigende Technisierungsgrad der Milchindustrie in Bezug auf Automatisierung, Digitalisierung, Robotik, IIoT, Vollvernetzung / Industrie 4.0.
Die Milchindustrie wird durch eine breite Zulieferindustrie bedient: Zwischen Rohmilch und den Endprodukten steht eine ganze Reihe von Unternehmen z.B. für Transport, Verarbeitung, Maschinenbau, Abfüllung, Verpackung, Etikettierung, Administration, Mobilität etc. pp.
*(Quellen: MIV / BVE / Statistisches Bundesamt)
Wen erreichen Sie mit der dmz – Deutsche Molkerei Zeitung genau?
• die dmz ist eine reine B2BFachzeitschrift• sie ist die zentrale Plattform für Geschäfts und Werksleiter in
Molkereien und Käsereien• Abdeckung: Die dmz wird von etwa 75 % der Molkereien
und Käsereien in Deutschland bezogen, zudem in Österreich und der Schweiz
• liegt aus in • Universitäten, Hochschulen, Molkereischulen • auf allen relevanten Messen • Nur im Abonnement erhältlich / nicht im Zeitschriftenhandel• Kosten des Abonnements 395,90 EUR /Jahr
Zielgruppe und Auflage
Unsere Kooperationspartner:
• Abonnenten sind Entscheider in großen Molkereien wie Danone, DMK Deutsches Milch Kontor, Groupe Lactalis, Nestlé, Unternehmensgruppe Theo Müller als auch zahlreichen mittelgroßen Betrieben > ca. 50 Arbeitnehmern:
• Geschäftsführung • Technische Leitung • Kaufmännische Leitung • Produktmanagement / Marketing • Flottenmanagement • Einkauf • Die dmz gibt es seit 1879, sie ist
mit 141 Jahren das älteste Fach magazin der Branche
• 94 % der Abonnenten beziehen sie bereits länger als als zehn Jahre
Die dmz ist ein hochgradig effek tives Medium, um Entscheider in einer oftmals recht blass wahrgenommenen MilliardenIndustrie zu informieren. Sie bedient eine ebenso abgeschlossene wie informationsdurstige Zielgruppe; genau dies ist ihre Stärke bezüglich Streuverlust / Kostenminimierung.
10. September 2020 18
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Deutsche Molkerei Zeitung
Auflagen-Reichweite
Druckauflage: 4.220 Tatsächlich verbreitete Auflage: 3.904 Über die normale Druckauflage hinaus werden einige spezielle Ausgaben (siehe Themenplan) mit erhöhter Auflage gefahren
Reichweite pro Auflage: 34.974 Leser (pro Exemplar 9 Leser)
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10. September 2020 18
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Deutsche Molkerei Zeitung
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Zusätzlich Postgebühren nach Posttarif. Bei Belegung der Auslandsstücke kommen erhöhte Portokosten hinzu (nicht rabattfähig).
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Höchstformat: DIN A4
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Erscheinungs- und Redaktionsplan 2021
Ausgabe Erscheinungs-TERMIN
Anzeigen-/Druck-unterlagen TERMIN
Schwerpunktthemen/Sonderhefte Veranstaltungen/Messen
01 14.1.2021 14.12.2020 • Jahresvorschau / Trends • Lebensmittelrohstoffe und Ingredients, BioProduk
te, vegane Rohstoffe, Biotechnologie• Kulturen, Enzyme, Aromen, Zusatzstoffe, Compounds
BIOFACH, 17.2. – 21.2.2021, NürnbergMesseProSweets Cologne, 31.1. – 3.2.2021, Koelnmesse
02 28.1.2021 18.1.2021 Sonderheft interpack – German Dairy Magazine
• Verpackungsanlagen, technik und materialien, nachhaltig produzierte & recyclebare Verpackungen
• Filtration und Trenntechnik
interpack, 25.2. – 3.3.2021, Messe DüsseldorfFILTECH, 23.2. – 25.2.2021, Koelnmesse
03 11.2.2021 1.2.2021 • Anlagenbau• Intralogistik, Prozessmanagement, Förder und
Lagertechnik, Produktionssteuerung, Robotik, Kommissionierung, Etikettierung, Kennzeichnung, RFID, Identifikation und dazugehörige IT / Künstliche Intelligenz
LogiMAT, 9. – 11.3.2021, Messe Stuttgart
04 25.2.2021 15.2.2021 Sonderheft Anuga FoodTec – German Dairy Magazine
• Abfüll und Verpackungstechnik, Automation, Steuer und Regeltechnik, Förder, Transport und Lagereinrichtungen, Logistik, Kälte und Klimatechnik, Prozesstechnologie, Lebensmittelsicherheit uvm.
• Digitalisierung, IT & EDV, IIoT, Blockchain, digitale Sicherheit, Industrie 4.0, Web 3
• Pumpen, Ventile, Armaturen & Schläuche
Anuga FoodTec, 23. – 26.3.2021, KoelnmesseTWENTY2X, 16. – 18.3.2021, Deutsche Messe Hannover
05 11.3.2021 1.3.2021 • Labortechnik, Analytik, Diagnostik, Qualitätssicherung & kontrolle, Messtechnik, Biotechnologien, Bioinformatik, Chemikalien und Rohstoffe
• Molkerei und Käsereitechnik (Maschinen und Zubehör)
Janu
arM
ärz
Febr
uar
06 25.3.2021 15.3.2021 • Intralogistik, Lager und Fördertechnik, Smart Manufacturing, 5G, IIoT, Automation, Robotik, Energie
• Hygienic Design, Reinigung, Aseptik, CipAnlagen, Molchen
• Betriebshygiene, Luftentkeimung, UVDesinfektion
Hannover Messe, 12.4. – 16.4.2021, Deutsche Messe Hannover
07 8.4.2021 26.3.2021 • Fuhrparkmanagement, Mobility, Elektromobilität, digitaler Fuhrpark, Logistik, Milchsammelwagen, Nutzfahrzeuge
• Kälte und Klimatechnik• Energieanlagen und Einsparpozenziale
08 22.4.2021 12.4.2021 • Verpackungsanlagen, technik und materialien, Packmittel, Packstoffe, Markierung, Beschriftung, Druck, Etikettierung
• Abwasseraufbereitung & Umwelttechnik
EMPACK, 19.5. – 20.5.2021, Messe Dortmund
09 6.5.2021 26.4.2021 • Anlagenbau• Abwasseraufbereitung & Umwelttechnik• Abfüllen, Dosieren, Mischen, Etikettieren
10 20.5.2021 10.5.2021 • Prozesstechnik, Verfahrenstechnik, Misch und Trenntechnik, Labortechnik, digitales Labor
• Lebensmittelrohstoffe und Ingredients, BioProdukte, vegane Rohstoffe, Biotechnologie
ACHEMA, 14. – 18.6.2021, Messe Frankfurt
11 3.6.2021 24.5.2021 • Hygienic Design, Reinigung, Aseptik, CipAnlagen, Molchen
• Betriebshygiene, Luftentkeimung, UVDesinfektion• Druckluft & Kompressoren• Erhitzen, Verdampfen, Wärmetauscher
12 17.6.2021 7.6.2021 • Molkerei und Käsereitechnik (Maschinen und Zubehör)
• Mess und Regeltechnik• Pumpen, Ventile, Armaturen & Schläuche• Digitalisierung, IT & EDV, IIoT, Blockchain, digitale
Sicherheit, Industrie 4.0, Web 3
Erscheinungs- und Redaktionsplan 2021M
ärz
Apr
ilM
aiJu
ni
Erscheinungs- und Redaktionsplan 2021
13 1.7.2021 21.6.2021 • Labortechnik, Analytik, Diagnostik, Qualitätssicherung & kontrolle, Messtechnik, Biotechnologien, Bioinformatik, Chemikalien und Rohstoffe
• Filtration, Separation, Membranen
14 15.7.2021 5.7.2021 • Intralogistik, Lager und Fördertechnik, Smart Manufacturing, 5G, IIoT, Automation, Robotik, Energie
• Kälte und Klimatechnik• Gebrauchtmaschinen
15 29.7.2021 19.7.2021 • Anlagenbau• Energieanlagen und Einsparpotenziale
16 12.8.2021 2.8.2021 • Fuhrparkmanagement, Mobility, Elektromobilität, digitaler Fuhrpark, Logistik, Milchsammelwagen, Nutzfahrzeuge
• Kulturen, Enzyme, Aromen, Zusatzstoffe, Compounds
IAA, 7.9. – 12.9.2021, München
17 26.8.2021 16.8.2021 Sonderheft FACHPACK – German Dairy Magazine
• Verpackungsmaschinen, Verpackungsanlagen, technik und materialien, Packmittel, Packstoffe, Etikettier und Kennzeichnungstechnik, RFID, Markierung, Beschriftung, Druck
FACHPACK, 28. – 30.9.2021, Nürnberg Messe
18 9.9.2021 30.8.2021 Sonderheft drinktec – German Dairy Magazine
• Prozesstechnik, Abfüll und Verpackungstechnik, Prozessautomation, steuerung, leittechnik und IT Lösungen, Energiewirtschaft, Wasser und Abwasser, Logistik
• Öle, Fette und Schmierstoffe
drinktec, 4.10. – 8.10.2021, Messe MünchenOILS + FATS, 4.10. – 8.10.2021, Messe München
19 23.9.2021 13.9.2021 • Hygienic Design, Reinigung, Aseptik, CipAnlagen, Molchen
• Betriebshygiene, Luftentkeimung, UVDesinfektion• Molkerei und Käsereitechnik (Maschinen und
Zubehör)• Mess und Regeltechnik
Anuga, 9.10. – 13.10.2021, Koelnmesse
Juli
Sept
embe
rA
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Erscheinungs- und Redaktionsplan 2021
20 7.10.2021 27.9.2021 • Lebensmittelrohstoffe und Ingredients, BioProdukte, vegane Rohstoffe, Biotechnologie
• Digitalisierung, IT & EDV, IIoT, Blockchain, digitale Sicherheit, Industrie 4.0, Web 3
• Filtration, Separation, Membranen
21 21.10.2021 11.10.2021 • Labortechnik, Analytik, Diagnostik, Qualitätssicherung & kontrolle, Messtechnik, Biotechnologien, Bioinformatik, Chemikalien und Rohstoffe
• Kälte und Klimatechnik
22 4.11.2021 25.10.2021 • Anlagenbau• Intralogistik, Lager und Fördertechnik, Smart Ma
nufacturing, 5G, IIoT, Automation, Robotik, Energie• Pumpen, Ventile, Armaturen & Schläuche
23 18.11.2021 8.11.2021 • Fuhrparkmanagement, Mobility, Elektromobilität, digitaler Fuhrpark, Logistik, Milchsammelwagen, Nutzfahrzeuge
• Energieanlagen und Einsparpotenziale
24 2.12.2021 22.11.2021 Wandkalender
• Prozesstechnik, Verfahrenstechnik, Misch und Trenntechnik, Labortechnik, digitales Labor
• Erhitzen, Verdampfen, Wärmetauscher
BG 16.12.2021 25.10.2021 Branchenguide
25 16.12.2021 6.12.2021 • Jahresrückblick, Weihnachts und Neujahrsgrüße• Druckluft & Kompressoren• Pumpen
Der Themenplan wird während des Jahres weiter ergänzt und modifiziert.Grundsätzlich sind wir den Unternehmen der Zuliefererindustrie stets für Themenanregungen offen bezüglich kluger Produkte und Services, wie man mit Technik und Intelligenz nachhaltiger, umweltverträglicher, sauberer, ressourcensparender – kurzum: fortschrittlicher – wirtschaften und produzieren kann. Diese Aspekte sind für Entscheider in der Molkereiindustrie von hoher Wichtigkeit und werden von der dmz Redaktion vorrangig behandelt.
Okt
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Nov
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Das Sonderheft liegt auf zahlreichen nationalen und internationalen Messen aus sowie auf Seminaren unserer Kooperationspartner. Zudem wird es an einer Vielzahl von Schulen, Universitäten und weiteren Ausbildungsinstitutionen verteilt.
Der Text des Firmenportraits kann auch auf deutsch/englisch veröffentlicht werden werden.
138. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
Deutsche Molkerei Zeitung
Milch als BerufJobs und Ausbildungsmöglichkeitenin der milchverarbeitenden Industrie und Zulieferbranche
BRANCHENGUIDE2018/19
- seit 1879
Foto: Shutterstock
01 Titelseite_dmz_u1 18.09.17 10:07 Seite 1
– Das Original –
140. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
BRANCHENGUIDE2020
Milch als BerufJobs und Ausbildungsmöglichkeiten in der milchverarbeitenden Industrie und Zulieferbranche
01 Titel _dmz_u1 21.11.19 13:18 Seite 1
Auf einen Blick: Heft-Aufbau Branchenguide
Eine starke Geschäftsstrategie – Ein starkes Team Ein starker Rückhalt
Wenn es um Milch und andere Molke-reiprodukte geht, dann ist man bei derMilkron GmbH vollkommen richtig. DieTochtergesellschaft der Krones AG ist imHerzen Deutschlands, in Laatzen beiHannover, ansässig. Dort arbeiten dieMilkron Mitarbeiter in spezialisiertenTeams daran, Unternehmen aus derMilchbranche optimal zu bedienen. ImFokus steht das Engineering von Pro-duktionsanlagen für alle flüssigen bispastösen Milchprodukte.
Das Aufgabenfeld ist dabei vielfältig:
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und Komponenten• Automation• Service und After-Sales-Geschäft
In enger Absprache mit seinen Kundenerarbeitet Milkron die für ihr Unterneh-men optimalen individuellen Lösungen.So gehören sowohl komplette Linien alsauch Einzelanlagen, Erweiterungenoder Umbauten an vorhandenen Instal-lationen zum Milkron Portfolio.Bei allen seinen Projekten kann das Un-ternehmen mit Know-how, langjährigerErfahrung und Kompetenz überzeugen:Die Mitarbeiter von Milkron sind zumTeil seit mehr als 25 Jahren in der Milch-branche tätig. So kann sichergestelltwerden, dass alle Projekte mit dem nö-tigen Wissen und langjähriger Erfah-rung abgewickelt werden.Und mit der weltweit in der Getränke-und Liquid Food-Abfüll- und Verpa-ckungsbranche führenden Mutterge-sellschaft Krones AG ist es Milkron
möglich, die sich ergebenden Synergienzu nutzen und sich in die bereits existie-renden Aktivitäten innerhalb des Kon-zerns einzubinden. Daher konnte die
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Kontakt:Milkron GmbHWürzburger Straße 17 • D-30880 LaatzenTel.: +49 (0)511 89813 -0 • Fax: +49 (0)511 89813 [email protected] • www.milkron.com
Milkron GmbH bereits von Beginn anvoll durchstarten und kann auch Projek-te mit intensiverem Kapitaleinsatz aus-führen.
46 | Branchenguide 2018/2019
46 Zulieferer (Milkron) _Layout 1 06.11.18 08:07 Seite 46
94 | Branchenguide 2018/2019
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MITTWOCH
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Mariä Himmelfahrt
Tag der Dt. EinheitErntedank
Reformationstag
Allerheiligen
Allerseelen
Hl. Abend
2. Weinachts- feiertag
1. Weinachts- feiertag
Neujahr
Hl. 3 Könige
JANUARDez.2020
Jan.2021FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI AUGUST SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER
Nikolaus
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6. Woche
5. Woche
7. Woche
8. Woche
Silvester
MariäLichtmess
Frühlingsanfang
Palmsonntag
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MONTAG
DIENSTAG
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9. Woche
10. Woche
11. Woche
12. Woche
13. Woche
19. Woche
20. Woche
21. Woche
22. Woche
23. Woche
28. Woche
29. Woche
30. Woche
31. Woche
32. Woche
33. Woche
34. Woche
35. Woche
36. Woche
37. Woche
38. Woche
39. Woche
40. Woche
41. Woche
42. Woche
43. Woche
44. Woche
47. Woche
48. Woche
49. Woche
50. Woche
51. Woche
52. Woche
53. Woche
1. Woche
2. Woche
3. Woche
4. Woche
5. Woche
Rosenmontag
Fastnacht
Aschermittwoch
Chr. Himmelfahrt
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
5
www.deutsche-molkerei-zeitung.de
* Erscheinungsdatum Deutsche Molkereizeitung
DMZ 04/21
DMZ 05/21
DMZ 06/21
DMZ 09/21
DMZ 10/21
DMZ 13/21
DMZ 14/21
DMZ 15/21
DMZ 16/21
DMZ 17/21
DMZ 18/21
DMZ 19/21
DMZ 20/21
DMZ 21/21
DMZ 23/21
DMZ 24/20
DMZ 25/20
Heilige 3 Könige
12345678910111213141516171819202122232425262728293031
1. Woche
4. Woche
DMZ 03/21
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Buß- und Bettag
Martinstag
2. Advent
12345678910111213141516171819202122232425262728293031
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3. Advent
4. Advent
1. Advent
Sommeranfang
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DIENSTAG
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2. Woche
3. Woche
*DMZ 01/21
DMZ 02/21
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6
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6
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2
2
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17. Woche
15. Woche
14. Woche
16. Woche
Gründonnerstag
Karfreitag
Karsamstag
Ostersonntag
Ostermontag
DMZ 07/21
DMZ 08/21
SAMSTAG
SONNTAG
MONTAG
DIENSTAG
MITTWOCH
DONNERSTAG
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SAMSTAG
SONNTAG
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MITTWOCH
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MITTWOCH
DONNERSTAG
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SAMSTAG
SONNTAG
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MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
SAMSTAG
SONNTAG
MONTAG
Fronleichnam
24. Woche
DMZ 11/21
25. Woche
DMZ 12/21
26. Woche
27. Woche
5
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2
45. Woche
DMZ 22/21
46. Woche
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MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
SAMSTAG
SONNTAG
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DIENSTAG
MITTWOCH
DONNERSTAG
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SAMSTAG
SONNTAG
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DIENSTAG
MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
SAMSTAG
SONNTAG
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DIENSTAG
MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
SAMSTAG
SONNTAG
MONTAG
DIENSTAG
MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
3
2
2
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DMZ 24/21
DMZ 25/21
52. Woche
51. Woche
50. Woche
49. Woche
Silvester
2. Weihnachtsfeiertag
1. Weihnachtsfeiertag
Hl. Abend
4. Advent
3. Advent
2. Advent
Nikolaus
Mariä Empfangnis
5
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5
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sowie: Frankreich, England, Italien, Polen, Slowakei, Tschechien
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Verlag: AVAAgrar Verlag Allgäu GmbHPostfach 31 53 • 87440 Kempten/AllgäuPorschestraße 2 • 87437 Kempten/AllgäuTelefon (0831) 571420 • Telefax (0831) 5714221EMail: dmzredaktion@avaverlag.deInternet: www.deutschemolkereizeitung.de
Erscheinungsweise: 14tägig, jeweils Donnerstag
Anzeigenschluss: Montag der Vorwoche
Bankverbindungen: Raiffeisenbank KemptenOberallgäu EGIBAN: DE 46 7336 9920 0000 2156 00 BIC: GENODEF1SFO
Postscheckkonto MünchenIBAN: DE 28 7001 0080 0075 5428 03 BIC: PBNKDEFF
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141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
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16. Juli 2020 14
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Deutsche Molkerei Zeitung
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Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Deutsche Molkerei Zeitung
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09. April 2020 7
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Deutsche Molkerei Zeitung
13. August 2020 16
Lebensmittelindustrieund
Milchwirtschaft
141. Jahrgang B 2255 D ISSN 1617-2795
Deutsche Molkerei Zeitung
Allgemeine Geschschäftsbedingungen
1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonsti-gen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Ab-schlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten An-zeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet et-waiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Ver-lages beruht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millime-terzeilen (68 mm breit) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Milli-meter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auf-traggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte An-zeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »An-zeige« deutlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzel-ne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Ver-lag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts-stellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus-ters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestand-teils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand-freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber ver-antwortlich. Per Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvor-lagen übernimmt der Verlag wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die Durchführung aller Korrekturen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten. Der Verlag nimmt keine Eingriffe am gelieferten Datenbestand vor. Für Fehler in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet der Auftraggeber. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck-qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzan-zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs-minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadens ersatz ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ver-legers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesi-cherter Eigenschaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hi-naus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gelie-fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt.
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah-lung vereinbart ist.Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preis-liste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver-langen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehen-der Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigen-beleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auf-lage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fach-zeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver-breitete) Auflage des vergangenen Kalender jahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Ab-sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordent-lichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern-anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbe-
wahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebo-te anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) über-schreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päck-chen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten über-nimmt. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.19. Filme werden nur auf besondere Anforderung an den Auftrag-geber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver-fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftrag-geber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftrag-geber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingun-gen sowie die Preisliste des Verlages an.b) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Berechnungen mit den Werbung-treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.c) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Feh-ler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zah-lungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftragge-ber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort er-kennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.e) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffent-lichte Anzeigen geleistet.f) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungs-ziel zu verkürzen.