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Neue Strategische Allianzen?Das deutsche Gesundheitswesen nach
dem GKV-WSG
für den stationären Sektor
Gesundheitspolitisches Symposium in Wendgräbenam 30.11 und 01.12.2007
Thomas Bublitz, Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V., Berlin
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WSG - Krankenhäuser Rechnungskürzung 0,5 Prozent. Kürzung der Mindererlösausgleiche von bisher 40
Prozent auf 20 Prozent. keine Rückerstattung überhöhter zur für i.V.-
Abzüge für 2004 bis 2006. Zulassung für ambulante hochspezialisierten
Leistungen nach § 116 b SGB V im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes;
MDK-Prüfung bis 6 Wochen nach Abrechnung ; bei erfolgloser Prüfung zahlt Krankenkasse 100 €.
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GKV-WSG: Krankenhäuser Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken stellen
sachgerechte Anschlussversorgung der Versicherten nach Entlassung sicher (Überleitungsmanagement)
Finanzierung der Ausbildungsstätten erfolgt bis 2009 nach den bisherigen krankenhausindividuellen Budgets; ab 2010 sollen Richtwerte berücksichtigt werden.
Ergänzung der Ausnahmetatbestände zur Grundlohnsummenbindung bei der Vereinbarung der landesweiten Basisfallwerte nach § 10 KHEntgG
belegärztlicher Leistungen: Verpflichtung des Bewertungsausschuss bis zum 1. April 2007 eine angemessene Bewertung im EBM vorzunehmen;
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Änderung § 20 der Zulassungs-VO für Ärzte (VÄndG).
„Die Tätigkeit in oder die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Krankenhaus nach § 108 SGB V oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 111 des SGB V ist mit der Tätigkeit des Vertragsarztes vereinbar.“
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Entwicklung und Perspektive für Deutschlands Krankenhäuser
unter Berücksichtigung bereits eingeleiteter Reformen
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Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005 zum Krankenhausbereich:
Festlegung des ordnungspolitischen Rahmens für die Zeit nach dem Ende der Konvergenzphase bis spätestens 2008.
Beseitigung von Hindernissen für die Überwindung der strikten Trennung zwischen ambulant und stationär.
Generell: Stärkung des Wettbewerbes im Gesundheitswesen (siehe auch GKV-WSG)
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Das Krankenhaus
365 Tage/Jahr, 24 Stunden/Tag Sicherheit für Menschen
Schlaganfälle, Herzinfarkte, Unfälle, Katastrophen, Geburten und Tode
Silvesternacht und Ostermontag 2.100 Häuser, 1,1 Millionen Arbeitnehmer,
130.000 im ärztl. Dienst
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Krankenhäuser in Deutschland 1995 - 2005
Statistisches Bundesamt 2006
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Zahl der Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner
3,1
6,2
4,2
0
1
2
3
4
5
6
7
NiederlandeDeutschlandEU
Quelle: WHO Regional Office for Europe health for all database, January 2005
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Krankenhausbehandlungen je 100 Einwohner
8,8
20,7
18
0
5
10
15
20
25
NiederlandeDeutschlandEU
Quelle: WHO Regional Office for Europe health for all database, January 2005
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Fakten heute DRG-Finanzierung seit 2003; Ende der
Konvergenzphase 2009. Unterschiedliche Finanzkraft durch unterschiedliche
Base-Rates in den Ländern. 34 % der Krankenhäuser sind nach BASEL II nicht
kreditwürdig (vgl. www.rwi.de). Duale Krankenhausfinanzierung: bundesweit 2,7 Mrd €
für Investionen p.a. 50 Mrd. € Investitions-Defizit. / Investitionsbedarf: 5
Mrd. € p.a. Staatsverschuldung erstmals konform den Maastricht-
Kriterien. Trend zur Privatisierung weiterer Krankenhäuser.
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Perspektive für Krankenhäuser 1.700 Krankenhäuser bis zum Jahr 2020 (Frage:
staatliche Krankenhausplanung!) Krankenhausmarkt: öffentliche = 20%,
freigemeinnützige und private Träger je 40 % (vgl. Allianz-Research-Group)
Verkürzung der Verweildauer auf 6,0 Tage Trend zu ambulanten Leistungen (Fach-)Ärztemangel ? Fachärztliche Versorgung zukünftig im
Krankenhaus (Med. Versorgungszentren) ?
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Perspektive für Vertragsärzte Gebiete der Über- und Unterversorgung Kooperation vs. „keine Rückkehr vom Feindflug“ Feinde: niedergel. Kollege und Krankenhaus Facharzt am Krankenhaus (Rürupp- und
Lauterbach-Gutachten) Für Kooperation nicht organisatorisch aufgestellt Einzelkämpfer denken nicht strategisch Punktwertverfall
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Vertragsärzte vs. Krankenhäuser Krankenhäuser haben mehr Geld Leistungserbringung mit subventionierten Strukturen;
Querfinanzierung Klage Medi Verbund; aber auch BDPK Investitionsstau rd. 50 Mrd. Euro
„Austrocknung“ doppelte Facharztschiene Krankenhäuser ziehen den VÄ die amb. Patienten ab (keine Rückkehr
vom „Feindflug“)• Organisationsstruktur und Kapazitäten vorhanden• MVZ (Zulassung)• § 116 b SGB V
Gefährdung der freien Arztwahl Gatekeeper Vertragsarzt
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Krankenhäuser vs. Vertragsärzte Vertragsärzte betreiben „Rosinenpickerei“ Krankenhaus als „Rückversicherung“ für
Vertragsärzte Wettbewerbsvorteile der Vertragsärzte durch
Keine Sicherstellungsauftrag Keine 24 Stunden Notfallversorgung Geringere Fixkosten/Vorhaltekosten Spezialisierung Selbstzuweisung Aber: Systemimmanent
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Helfen Vorwürfe weiter? Konkurrierende Anbieter im gleichen Segment Politischer Druck auf Krankenhäuser Richtung
ambulanter Versorgung wächst „ambulant vor stationär“ Fehlbelegungsprüfung MDK; Rechnungskürzung; 90 Tage
Zahlungsziel Der Patient entscheidet!! Innovationen der Leistungserbringer im dirigis-tischen
System der Mängelverwaltung gefragt Leistungsstrukturen und -erbringung Finanzierung
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Perspektive Politische Richtung ist klar; Eitelkeiten werden nur noch
begrenzte Rolle in der Gesundheitspolitik spielen Notwendigkeit der Kooperation und Zusammenarbeit
„vor Ort“ – aber Einsichtsdefizite bei Krankenhäusern + V-Ärzten Gesetz der Ökonomie zwingt zur Rationalität Synergien nutzen, Ressourcen nicht verschwenden! Solitäre Angebotsstrukturen werden es schwer haben Gemeinsame Interessen in den Vordergrund stellen Offener Dialog, Zusammenrücken
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Ergebnis Nur so
Sind die zentralen Herausforderungen zu bewältigen
Können Angebotsstrukturen patientenorientiert verbessert werden
Wird ein politisches Auseinanderdividieren der Leistungserbringer verhindert
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz schafft Freiräume!
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Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005 zum Krankenhausbereich:
Festlegung des ordnungspolitischen Rahmens für die Zeit nach dem Ende der Konvergenzphase bis spätestens 2008.
Beseitigung von Hindernissen für die Überwindung der strikten Trennung zwischen ambulant und stationär.
Generell: Stärkung des Wettbewerbes im Gesundheitswesen (siehe auch GKV-WSG)
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Gesundheitsministerkonferenz vom 08.03.2007
KH-Versorgung bleibt staatliche Aufgabe, Sicherstellungsauftrag bleibt bei den Ländern Reduzierung der KH-Planung auf eine
Rahmenplanung möglich Stärkung des Wettbewerbs unter Beibehaltung der
Angebotsplanung Bundeseinheitlicher Basisfallwert angestrebt Umstellung auf Monistik wird geprüft
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Gesundheitsministerkonferenz vom 04.07.2007
Keine Einigung auf Beschluß Nur Beratung über mögliche Prinzipien der KH-
Finanzierung ab 2009 ALOG-Bericht zu KH-Planung und -
Finanzierung zur Kenntnis genommen. Experten-Hearing der ALOG am 20. September
2007 in Stuttgart BMG erstellt Gesetzentwurf bis Ende 2007
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Frage: Sind Wettbewerb und
Preisverhandlungen möglich? Antwort: ja,
unter bestimmten Bedingungen!
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BDPK-Konzept „Modell 21“ basiert auf den Eckpunkten der GMK beabsichtigt nicht, dass mutigste
Wettbewerbskonzepte im Krankenhausbereich zu sein
will nicht theoretisch brillieren, berücksichtigt die derzeitigen Gegebenheiten
liefert die Vorschläge, die einen Einstieg in mehr Wettbewerb im Krankenhaus möglich machen
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Zentrale Punkte
1. Wettbewerb braucht einen Rahmen2. Freie Krankenhauswahl für Patienten erhalten3. Finanzierung der Investitionskosten4. KH-Planung und Sicherstellung anpassen
Nummern 1 bis 4 gehören zusammen!!Nummern 1 bis 4 gehören zusammen!! Überlegungen basieren auf GMK-BeschlüssenÜberlegungen basieren auf GMK-Beschlüssen Mehr geht nicht auf der Basis dieser Beschlüsse!Mehr geht nicht auf der Basis dieser Beschlüsse!
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Wettbewerb Wettbewerb braucht Markt, Markt braucht souveräne Teilnehmer
und faire Regeln Anbieter/Wettbewerber = Krankenhäuser Nachfrager = Patienten, die frei wählen dürfen; nicht die
Krankenkassen dürfen entscheiden Rolle der Krankenkassen als Versicherung, die die Kosten des
Schadensfalles trägt Sicherstellungsverpflichtung der Krankenhäuser schränkt
Entscheidungsspielraum ein (Lizenz: KH-Plan!) Wettbewerb kennt keine Höchstpreise!
Wettbewerb braucht Freiheiten, die mit staatlichen Eingriffen kollidieren (Planung und Sicherstellung)
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Wettbewerbsrahmen gleiches Wettbewerbsrecht für KH + KKe: § 69 SGB V:
Vertragsbeziehungen = Sozialgerichte vs. Kartellgerichte
gleiche Fusionskontrolle für Krankenhäuser + Krankenkassen
Verbot von Subvention für öffentliche Krankenhäuser: sonst können öffentliche Krankenhäuser Preise Niedrigstpreise
anbieten, die zu Betriebskostendefizieten führen. Diese werden heute durch den Träger aus Steuermitteln ausgeglichen. Auf EU-Kommission einwirken: Bereichsausnahme fraglich
Einführung monistischer Investitionskostenfinanzierung
Umsatzsteuerpflicht mit 7 % einführen
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Mögliche Nebenwirkungen Preisverhandlungen brauchen gleiches
Wettbewerbsrecht für KKassen + KHäuser, § 69 SGB V schließt Wettbewerbsrecht für Kassen aus! Fusionskontrolle für Krankenhäuser; nicht für Kassen
(Kassenfusionswelle: 50? 30?)! Patientensteuerung: Recht auf freie KH-Auswahl
erhalten, Marktpreise sind niemals nur Höchstpreise, Sicherstellungsverpflichtung mit Standortvorgabe
kollidiert mit Einführung von Marktpreisen, Keine Notfallversorgung ohne Elektivleistungen!
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Krankenhauswahl durch Patienten Bislang: freie Wahl der KH durch Patient
DRG: = gleiche Preise Auswahlkriterien heute: ind. Qualitätsparameter (med. Qualität, Ruf,
KH-Navigatoren, ärztl. Rat) Krankenkassen wollen Patientensteuerung
übernehmen Abweichende Wahlentscheidungen des
Versicherten?• keine Differenzkostenzahlung Versicherten;• zunächst Anreize zulassen (teilen der gesparten Kosten,
Zuzahlungserlass)• KH-Behandlung nicht planbar, daher Wahltarife bedenklich
Parameter für Wahltarife der Kassen: z. B. mind. 3 Krankenhäuser in vertretbarer Nähe, z.B. 100 KM
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Sicherstellung und KH-Planung KH-Plan und Versorgungsverträge regeln den
Marktzugang (nicht frei). Dies stört Wettbewerb Sicherstellungsauftrag verpflichtet
Krankenhäuser jenseits der Verträge zur Behandlung
Schrittweiser Übergang auf Kassen, wenn diese diese neben den Betriebskosten auch die Investitionskosten tragen
Land übernimmt die Rechtsaufsicht und hat im Fall der Unterversorgung staatliche Eingriffsrechte
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Preise für Leistungen können nicht losgelöst von Investitionskosten kalkuliert werden
Preiswettbewerb passt deshalb nicht zu dualer Finanzierung Mangelhafte Förderung ist ungerecht und
klare Bestimmung des Investitionsbedarfs (Kalkulation!)
klare Schuldverhältnisse (Nutzer, bzw. Versicherung)
Investitionskostenfinanzierung
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Investitionsmittelbedarf Leistungsbezogene Kalkulation durch das InEK Bis dahin politische Festsetzung: 10 % der
Betriebskosten = mind. 5 Mrd. € pro Jahr Entspricht einem vorläufigen
Investitionskosten-Basisfallwert in Höhe von 295 €, den das Krankenhaus zusätzlich mit der Krankenkasse abrechnet
Zuschuss heute 168 € pro Fall
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bisherige Länderfördermittel? Problematisch und nur politisch lösbar Übernahme versicherungsfremder Leistungen
von der GKV auf die Länder? Länderbezogene Förderfonds, die die Kassen
länderspezifisch entlasten (? Gesundheits-fonds ?)
Einheitlich festgelegte Investitionskosten-zuschüsse der Länder?
?
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Ausgleich von Ungerechtigkeiten zwischen den Krankenhäusern
eines Landes
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Fazit: Einstieg in mehr Wettbewerb und
Preisverhandlungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich
1. Wettbewerb braucht einen Rahmen2. Freie Krankenhauswahl für Patienten
erhalten3. Zurückführung der KH-Planung4. Monistische Finanzierung der
Investitionskosten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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