261
��������� ����� �������
Verkündungsorgan für den Kreis Viersen sowie die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen, Willich und die Ge-meinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal
62. Jahrgang Viersen, 1. Juni 2006 Nummer 20
��� � �� � � � � ��� ����
Inhaltsverzeichnis:Kreis: Korruptionsbekämpfungsgesetz .................................................... 261Grefrath: Bebauungsplan Gr 8 "Stegweg" ............................................... 271
Bebauungsplan Gr 55 "Biogasanlage Vorst" ........................................ 2722. Änderung d. 5. Änderung Bebauungsplan Oe 4a "Vitusstr./Gurtfeld 2721. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung ......................................... 2732. Änderungssatzung ü. Erhebung v. Gebühren Gemeindefriedhof ..... 275
Kempen: 43. Änderung Flächennutzungsplan "WohnbebauungPielenhof / An der Mühle" ..................................................................... 276Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich Mülhauser Straße" ............... 278Meldegesetz .......................................................................................... 280
Nettetal: Satzungsbeschluss Bebauungsplan Lo-211 "NördlichKempener Straße" ................................................................................ 2805. Änderung Flächennutzungsplan ....................................................... 281Bebauungsplan Ka-230 "VeNeTe-Hotel" .............................................. 283Bebauungsplan Br 51 "Innenbereich Lobbericher Straße/Overbeckstraße .................................................................................... 285Bebauungsplan Ka-223 "VeNeTe I" ...................................................... 285Planfeststellungsverfahren A 61 ........................................................... 286NetteAgentur; Vertretungsbefugnis ..................................................... 287 Anordnung über Entscheidungsbefugnisse ...................................... 287
Viersen: Flächennutzungsplan 42.Änderung "Andreasstraße/Butschenweg" ....................................................................................... 288Flächennutzungsplan 66. Änderung "Brabanter Str./Rohrbuschweg ... 290
Willich: Bebauungsplan Nr. 27 I W "Münchheide II" ............................... 291Bebauungsplan Nr. 81 W "Münchheide IV" .......................................... 292Flächennutzungsplan 97. Änderung "Münchheide IV" ......................... 293Bebauungsplan Nr. 25 VIII W "Wekeln" ............................................... 294Satzung 1. Änderung Rettungswache .................................................. 295
Sonstige Bekanntmachungen: Einwohner am 30. April 2006 .............. 296
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Veröffentlichung der Mitglieder von Organen und Aus-schüssen des Kreises Viersen über ihre Mitgliedschaft/en nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Hinweis:Die Gewähr für die Vollständigkeit/Richtigkeitder Angaben und Aktualisierung bei Veränderungenliegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen.
Legende:1) = ausgeübter Beruf2) = Beraterverträge3) = Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen
Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3Aktiengesetz
4) = Mitgliedschaften in Organen von verselbststän-digten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtli-cher oder privat-rechtlicher Form der in § 1 Abs.1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes ge-nannten Behörden und Einrichtungen
5) = Mitgliedschaften in Organen sonstiger pri-vatrechtlicher Unternehmen
6) = Funktionen in Vereinen oder vergleichba-ren Gremien
Aach, Michael1) Bankkaufmann4) a) Stellvertretendes Mitglied im Beirat der Grund-
stücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Vier-sen mbH
b) Regionalbeirat Viersen der Sparkasse Krefeldc) Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat
der Sparkasse Krefeld6) a) 1. Brudermeister der St. Cornelius-Bruder-
schaft Dülken-Nette 1460 e.V.b) 2. Vorsitzender des Vereins Radio Viersen
e.V.
Adrian, Willi1) Landwirtschaftsmeister6) Vorstandsmitglied – Jagdgenossenschaft
NeersenVorstandsmitglied Schützengesellschaft Clörath-VennheideVorstandsmitglied Hegering Anrath, Neersen,SchiefbahnAusschussmitglied – Wasser- u. BodenverbandViersen
Alsdorf, Georg1) Betriebswirt4) stellvertretendes Ausschussmitglied bei den Stadt-
werken Kempen GmbH6) - Vorsitzender JU Kempen
- Kreisschatzmeister JU- Beisitzer CDU Vorstand- Schriftführer CDU OAS-Mitte- Brudermeister St.Matthias Bruderschaft Kempen
Alsdorf, Rudolf Hans1) Geschäftsführer4) Vors. Aufsichtsrat Stadtwerke Kempen GmbH
Mitgl. Kuratorium zum Hl.Geist Kempenstv. Vors. Verbandsversammlung Sparkassenzweck-verband Stadt Krefeld/Kreis ViersenMitgl. Verwaltungsrat Sparkasse KrefeldMitgl. Verwaltungsrat Sparkasse GeldernMitgl. Kuratorium Sparkassenstiftung- Natur und Kultur Kreis Viersen- Kulturstiftung Krefeld
262
- Nettetaler Sparkassenstiftung- Stiftung Viersen- Willicher Kulturstiftung- Tönisvorster SparkassenstiftungVors. Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft Kreis ViersenMitgl. Verbandsversammlung KRZN NiederrheinMitgl. Vertreterversammlung Lokalfunk Stadt Krefeld/Kreis ViersenMitgl. Aufsichtsrat WFG Kreis ViersenMitgl. Aufsichtsrat TZN KempenMitgl. Aufsichtsrat Niederrhein Tourismus GmbHMitgl. Aufsichtsrat Kreis Weseler AbfallgesellschaftmbH
5) Geschäftsführer Schönmackers UmweltdiensteGmbH u. Co. KGGeschäftsführer Industriemüll-Deponie- u. Unterneh-mensbeteiligung GmbH u. Co. KGProkurist Schönmackers UnternehmensdiensteGmbH u. Co. KG
Altehage, Manfred1) Verw.-Angestellter4) stv. Mitglied Aufsichtsrat Sport- und Freizeit gGmbH
Grefrathstv. Mitglied Aufsichtsrat der Sportstätten u. Freizeit-gestaltungs-Betriebsgesellschaftstv. Vorsitzender Regionalrat Düsseldorfstv. Mitglied Werksausschuss Kreis Viersen
5) AWO Grefrath6) Vorsitzender d. Straßengemeinschaft Niederstr.-Ob-
ertor-BruchwegKassierer der AWO GrefrathVorstandsmitgl. Förderverein Ev. Altenzentrum Oedt
Amfaldern, Nanette1) Rechtsreferendarin4) Regionaldirektionsbeirat Sparkasse
SparkassenverbandsversammlungLärmschutzkommission Flughafen MG
Babinetz, Peter1) Geschäftsführer5) Vorstand des Caritasverbandes für die Region
Kempen-Viersen e.V.Vertreterversammlung des Caritasverbandes für dasBistum Aachen e.V.
6) Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohl-fahrtsverbände im Kreis Viersen in 5-jährigem TurnusMitglied im Caritasausschuss des Dekanates Viersen
Bach, Reinhold1) Einzelhandelskaufmann
Bäumges, Johannes1) Rechtsassessor4) Mitglied d. Verbandsversammlung des Sparkassen-
zweckverbandes der Stadt Krefeld / Kreis ViersenMitglied d. Verbandsversammlung des Sparkassen-zweckverbandes der Stadt GeldernMitglied d. Verbandsversammlung des KommunalenRechenzentrums NiederrheinMitglied d. Aufsichtsrates der Verkehrsgesellschaftdes Kreises Viersen mbH
6) Stellvertretender Vorsitzender des CDU Stadtverban-
des WillichBeisitzer des Arbeitskreises Christlich Demokrati-scher Juristen Nordrhein-Westfalen
Bedronka, Bernd1) Geschäftsführer4) Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Gemein-
dewerke GrefrathStellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Sport-und Freizeit gGmbH GrefrathStellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Sport-stätten- und Freizeitgestaltungs-BetriebsgesellschaftmbH GrefrathMitglied des Kuratoriums des AWO-Gemeinschafts-Stiftung „Rhein-Ruhr“Mitglied der ARGE des Kreises ViersenSprecher der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohl-fahrtsverbände im Kreis Viersen für 2006Schöffe beim Landgericht Krefeld
6) Beirat Rettungswache Kempen
Beiten, Maria1) Dipl.Kauffrau4) Mitglied im Beirat der Gesellschaft zur Förderung der
Beschäftigung Kreis Viersen GmbH6) Mitglied im Förderverein Grundschule Waldniel
Mitglied im Förderverein Gymnasium Waldniel
Bellmann, Eva1) z.Zt. ohne
Bernards-Niermann, Alexa1) Sonderpädagogin4) Mitglied der Vertreterversammlung Lokalfunk des
Kreises Viersen und der Stadt Krefeld
Bertges, Liesel1) Rentnerin
Bex, Alexander1) Student/Diplomand6) Geschäftsführer Junge Union Kreisverband Viersen
Geschäftsführer Volksbund Deutsche Kriegsgräber-fürsorge Ortsverband ViersenKassierer St.Cornelius Schützenbruderschaft Dülken-Nette
Birkmann, Otto1) selbst. Kaufmann4) GWGWerksausschuss des Kreises Viersen
Bist, Andreas1) staatl. anerkannter Heilerziehungspfleger6) Gemeindesportverband Brüggen – stellv. Vor-
sitzenderMitglied im Pfarrgemeinderat der Pfarre St. MariaHimmelfahrt BrachtObermessdiener der Gemeinschaft der GemeindenBorn, Bracht und Brüggen
Bogedain, Wilfried1) Rechtspfleger6) Bund Deutscher Rechtspfleger
Vorsitzender der Abteilung Krefeld
263
Bonus, Horst1) - (Rentner)4) Werksausschuss des Kreises Viersen
stv. Mitglied Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft fürden Kreis Viersen mbH
6) Vorsitzender der AWO - Süchteln
Boyxen, Jürgen1) Rechtsanwalt6) - stellv. Vorsitzender Kirchenvorstand St. Sebastian
Lobberich- Vorsitzender Theater unterm Dach e.V.- Vorsitzender CDL Kreisverband Viersen und Mit- glied Landesvorstand
von Brechan, Horst1) Beratender Ing.3) Vorsitz Aufsichtsrat „Bäder GmbH i.L.“
SparkassenbeiratStellv. Vorsitzender Kuratorium
Brockes MdL, Dietmar1) Mitglied des Landtags NRW4) - Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Entwicklung
und Frieden- Mitglied des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförde-
rungsgesellschaft des Kreises Viersen- Stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der
Sparkasse Krefeld-Viersen6) - Vorsitzender des Dohlenvereins Brüggen-Bracht
- Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Nieder-rhein
- Mitglied des FDP-Landesvorstandes NRW- Mitglied des FDP-Kreisvorstandes Viersen (koop-
tiert)- Delegierter zum Kongre der ELDR- Delegierter zu Bundes-, Landes- und Bezirkspar-
teitagen der FDP
Bröckels, Heribert1) Pensionär
Brunkau, Bernd1) Studiendirektor
Cloerkes, Stefan1) Lehrer6) Vorsitz Pfarrgemeinderat St. Sebastian Lobberich
Kassierer Verein der Freunde und Förderer Berufs-kolleg Uerdingen Lobberland e.V.
Cornelißen. Gisbert1) Beamter6) Kreissportbund Viersen – stellv. Vorsitzender
Sterbekasse Heimatbund der alten Dülkener -Vorsitzender
Decker, Michael1) Pianist
Dickmanns, Helmut1) Bankdirektor i.R.4) Gesellschafterversammlung der KRZN-GmbH, Moers
- Mitglied -
5) Vertreterversammlung der Volksbank Kempen-Grefrath eG- Mitglied -
6) Freundes- und Förderkreis Evangl. AltenzentrumOedt e.V.- Schriftführer -
Ehlers, Henning1) Dipl. Sozialarbeiter6) Vorsitzender Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schiefbahn
Enger, Manfred1) Rentner4) Mitglied im Beirat der JVA Willich II6) Beisitzer im FDP-Ortsverband
Stellvertretender Vorsitzender 1988-1989
Feiter, Stefan1) Verw.-Fachwirt4) Regionalbeirat Viersen der Sparkasse Krefeld
GMG (Grundstücksmarketinggesellschaft Viersen)
Feller, Angelika1) Architektin6) Aktienclub – Schatzmeisterin
Kreissportbund – Stellvertr. Vorsitzende
Fischer, Peter6) Geschäftsführer Malteser Hilfsdienst e.V. Kempen-
Geschäftsführer Leitung Einsatzdienste der Malteserim Kreis ViersenLeiter soziale Dienste Ltg. Einsatzdienste der Malte-ser im Kreis Viersen
Fruhen, Luise1) Apothekerin4) Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Krefeld
Mitglied im Hauptausschuss der Sparkasse Krefeld
Gartz, Andreas1) DV-Organisator6) Kassierer in der Katholischen Junge Gemeinde (KJG)
- Lobberich
Görgemanns Alfons1) Rentner4) Aufsichtsratsvors. Niederrheinwerke Mobil GmbH
ViersenAufsichtsrat Mitglied Niederrheinwerke GmbHViersenAufsichtsrat Mitglied VKVBeiratsmitgl. Grundstücks-Marketing-Ges. ViersenRegionalrat Sparkassen Krefeld/ViersenStellv. Vors. Bürgerstiftung ViersenMitgl. Kuratorium Sparkassenstiftung Viersen
Görtz, Guido1) Industriekaufmann4) Filialdirektionsbeirat Sparkasse Krefeld
Grau, Karin1) Musiklehrerin4) Verbandsversammlung des Sparkassenzweckver-
bands Stadt Krefeld/Kreis Viersen
264
5) Verwa GmbH, 52152 SimmerathVertreterversammlung Lokalfunk Stadt Krefeld/KreisViersen
Grefkes, Klaus-Dieter
Gumbinger, Manfred1) Geschäftsführer im Ruhestand4) Mitglied im AR der Stadtwerke Premnitz GmbH
Für den Kreistag bin ich in folgenden Gremien1. PlUVA 2. Rechn.Pr.Aussch. 3. Werksaussch.4. Polizeibeirat 5. Arbeitsgemeinschaft Abfallbetr. Vie-
Kr.Vertreter in folgenden Gremien1. Wahlprüfungsaussch.2. Verbandsvers. Spark.-
Zweckverb. 3. Verb.-Vers. Schwalm-Nette6) 1. Präsident der St.Seb. Bruderschaft 1802 Neersen
e.V.2. Stellv. Vorsitz des Fördervereins Willicher Musik-
projekt e.V.
Hansen, Christa1) Hausfrau4) Vertreterversammlung Lokalfunk Stadt Krefeld/Kreis
Viersen
Hehnen, Dieter1) Ber. Betriebswirt2) Fa. Sportijn, Hilvarenbeek (NL), Projekt: Schwimm-
badprivatisierung in Dortmund4) - Mitgl. in der Zweckverbandsvers. d. Spark. Krefeld
- Stellv. Mitglied im Verwaltungsrat d. Spark. Krefeld- Mitgl. im Kuratorium der Stiftung Natur und Kultur- Stellv. Mitgl. in der Verbandsvers. d. KRZN- Stellv. Mitgl. im Aufsichtsrat der WFG Kreis Viersen
6) Beisitzer im Vorstand des Bürgervereins Anrath
Heimes, Hans-Dieter1) Realschullehrer i.R.3) - Mitglied im Verwaltungsrat GWG für den Kreis Vier-
sen AG v. 13.06.90 – 99- Mitglied im Aufsichtsrat GWG für den Kreis Viersen AG 99-2004, neu: ab 23.06.04- Mitglied im Aufsichtsrat GWG Dienstleistungs-GmbH
seit 02.03.054) - stv. Ausschussvorsitzender JHA
- Mitglied RPA des Kreises- stv. Mitglied Kreisschul-A- Mitglied Polizeibeirat- Mitglied Aussch. f. Gesundheit, Soziales ...- Pers. Vertreter f. Kettler Verbandsversammlung SK
Krefeld- Mitglied Beirat Beschäftigungsförd.-Gesell.- Vertreter: Verbandsversammlung Naturpark
Schwalm-Nette- Euregio-Rat-Vertreter6) - Stellv. Abteilungsleiter: SC Union Nettetal 1996 e.V.,
Abteilung Tennis- SPD-Nettetal: Schriftführer desOV-Vorstands ab 15.12.04
Heinrich, Kurt4) Verb. Vers. Sparkasse Krefeld (stv. M.)
Verb. Vers. Naturpark SN (M.)Verb. Vers. Intern. Naturpark MSN (M.)Vertreter Vers. Lokalfunk
6) KSB Viersen (Vors.)
Heinrichs, Hans-Dieter1) Sachverständiger im Bauwesen
Henneke, Cornelia1) Familienfrau6) 1. Vors. Deutscher Kinderschutzbund OV Viersen
Heyer, Fred1) Dipl.Kfm.3) VKV – Kreis Viersen GmbH6) Vorsitzender – B‘90/DIE GRÜNEN OV Nettetal
Heyes, Christoph1) Student6) Kreisgeschäftsführer der Jungen Union Kreis Vier-
sen
Heymann, Ingo1) Rechtsanwalt3) Aufsichtsrat der Baugesellschaft Nettetal AG4) I. Kreistag
Mitglied- Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr -- Sportausschussstellv. Mitglied- Jugendhilfeausschuss- Rechnungsprüfungsausschuss- Schulausschuss- Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Senioren- Kulturausschuss- Polizeibeirat- Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Stadt Krefeld/Kreis ViersenII. Stadt NettetalMitglied- Ausschuss für Stadtplanung (Vorsitz)- Ausschuss für Gebäudewirtschaft- Haupt-, Finanz-, Liegenschaft und Wirtschafts-
förderung- Aufsichtsrat der Baugesellschaft Nettetal AG
stv. Mitglied- Ausschuss für Schule, Familie, Jugend u. Sport-
Netteausschuss- Wahlprüfungsausschuss- Aufsichtsrat Städt. Krankenhaus Nettetal GmbH
6) Stellv. Vorsitzender CDU-Nettetal (seit 02/04)-Vorsitzender CDU-Kaldenkirchen (seit 03/01)
Heymes, Helmut1) Lehrer6) Vorsitzender FDP Ortsverband Brüggen
Vorstandsmitglied: „Verein der Freunde und Fördererder Gemeinschaftsgrundschule Lobberich e.V.“Mitglied im Vorstand: FDP Kreisverband Viersen
Höckendorf, Lothar1) Studiendirektor4) Beirat Sparkasse Krefeld
Braunkohle Unterausschuss Nord
Horst, Dr. Heinz-Michael1) Diplom-Kaufmann4) Aufsichtsrat Antoniuszentrum GmbH, Tönisvorst
265
Stellv. Aufsichtsrat Bäder Tönisvorst GmbH i.L.Vertreterversammlung Lokalfunk Stadt KR – Kreis VIEStellv. Aufsichtsrat WFGVerbandsversammlungZweckverband KRZN
6) Stellv. Vorsitzender Verein Hilfe für Hikkaduwa
Hufschmidt, Mirjam4) Mitglied im Beirat der JVA Willich II6) Stellvertretende Vorsitzende Kreisverband Viersen/
SPD
Jahrke, Gunter1) selbst. Malermeister4) Mitglied im Aufsichtsrat der Sport u. FreizeitgGmbH
GrefrathMitglied im Aufsichtsrat der Sportstätten- und Frei-zeitgestaltungs-Betriebs GmbH, GrefrathMitglied im Regionalbeirat der SPK Krefeld
Jansen, Franz1) Techn. Angestellter4) bis 2004 Regiorat der Sparkasse Krefeld für den Be-
reich Schwalmtal-Niederkrüchten-BrüggenStellvertreter der sachkundigen Bürgerin im Aus-schuss für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeitder CDU-Kreistagsfraktion
5) Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Nieder-krüchten-Schwalmtal, seit 26 Jahren
6) Mitglied der St.Antoniusbruderschaft Niederkrüchten(50 Jahre) undSt. Brigitta Bruderschaft Ryth (25 Jahre)
Joebges, Heinz1) Polizeibeamter4) Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland
Ausschuss für Rheinische Heilpädagogische Heime(HPH) – WerksausschussKrankenhausausschuss 3 + 4 (Werksausschuss)Kuratorium Stiftung Die ScheuneBeirat GfB Kreis Viersen gGmbHBeirat ARGE Kreis Viersen – ArbeitsverwaltungVertreterversammlung Lokalfunk Kreis VIE – KrefeldMitglied Landesjugendhilfeausschuss
6) Kassierer SPD-Stadtbezirk Neersen
Joppen, Peter1) Landwirt5) Molkereigenossenschaft
Warengenossenschaft
Kampe, Hans Josef1) Geschäftsführer4) Mitglied im Polizeibeirat
Mitglied im Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlam 22.05.2005 / Bundestagswahl am 18.09.2005Stv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Spar-kassenzweckverbandes Stadt Krefeld/Kreis ViersenMitglied in der Verbandsversammlung des Zweckver-bandes euregio rhein-maas-nordStv. Mitglied in der Verbandsversammlung desZweckverbandes Naturpark Schwalm-NetteStv. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirt-schaft Stadt Krefeld/Kreis Viersen
5) Geschäftsführer des CDU-Stadtverbandes Viersen –
ehrenamtlich – von 1979 – 1981Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Viersen –hauptamtlich – seit 1979ParlamentarischerGeschäftsführer der CDU-Kreistagsfraktion Viersenseit Oktober 1994
6) Mitglied des Landesvorstandes NRW des DeutschenParitätischen WohlfahrtsverbandesVorsitzender desVereins Kontakt-Rat-Hilfe e.V.Ehrenamtliche Tätigkeiten im Reitsport und Bruder-schaftswesen
Kau, Werner1) Rentner
Kerkhoff, Hans-Jürgen1) Hauptgeschäftsführer4) - Mitglied im Beirat der Gesellschaft für Beschäftigung
- Stellv. Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförde-rungsgesellschaft Kreis Viersen
- Mitglied in der Vertreterversammlung LokalfunkStadt Krefeld/Kreis Viersen
6) Vorsitzender Koehler-Oskahr-StiftungStellv. Vorsitzender Förderverein Erasmus-Gymna-sium Viersen
van Kessel, Petra
Kettler, Hans1) Berufsschullehrer4) - Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweck-
verb. Stadt Krefeld/Kreis Viersen- Mitglied Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft Kreis
Viersen- stellv. Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld- stellv. Mitglied Hauptausschuss Sparkasse Krefeld
Kipper, Georg W.1) Kriminalbeamter6) Bund Deutscher Kriminalbeamter – Kassierer –
Familienverband Kipper – Vorsitzender –
Kirsch, Dr. Siegfried1) Dipl. Physiker3) Vorsitzender im Aufsichtsrat des Versorgungsnetz
Willich seit 2004stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat der StadtwerkeWillich seit 2004stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat des Wasserwer-ke Willich seit 2004
6) 1. Brudermeister der „St. Sebastianus“ Schützenbru-derschaft Willich 1475 e.V. seit 2003
Kirsebauer, Rolf1) Rentner
Klaps, Hans1) Rentner4) AR WfG Kreis Viersen
AR Niederrhein Tourismus GmbHVerbandsversammlung der euregio rhein-maas-nordZweckverband Naturpark Schwalm-NetteStv. Mitglied in der Verbandsversammlung Sparkas-senzweckverband KR/VIEStv. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirt-
266
schaft6) Vorsitzender Fußball Abt. TSF Bracht 01/20
Präsident der I. Altenherren TSF Bracht 01/20
Knauber, Martin1) Ingenieur5) Inhaber/Geschäftsführer eines Ingenieurbüros für in-
dustrielle AutomationAumatec Die IngenieureMartin KnauberNette 4141751 Viersen
6) Gründungsmitglied und Kassenprüfer des Förder-vereins Kindertagesstätte Röhlenend e.V.
Koenen, Birgit1) Sparkassenfachwirtin4) Mitglied im Beirat der Ges. für Beschäftigung GfB,
Viersen6) Schatzmeisterin Ortsverband FDP Tönisvorst
Kolanus, Anne1) Angestellte Teilzeit4) Viersener Wohlfahrtsstiftung – Kinderkrankenhaus St.
Nikolaus (r. St.) (Vorstandsmitglied)5) Aufsichtsrat Volksbank Viersen eG
Kothen, Hans1) Rentner (Verwaltungsdirektor a.D.)3) AR Stadtwerke (Vorsitzender) / Wasserwerk (Vorsit-
zender) / Netzgesellschaft Willich (stellv. Vorsitzender)4) Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld u. Geldern
stellv. Vors. Willicher Kulturstiftung Spark. KrefeldFilialdirektionsbeirat Willich Spark. KrefeldAR Verkehrges. Kreis ViersenVertr. Spark. ZweckverbandAR Gem. WohnungsgesellschaftVors. Beirat GfBStellvertreter Hauptausschuss Spark. KrefeldAussch. i. Kreis: KA; AGSS (Vors.); PartnerschaftAussch. i. Kreis Vertreter: Wahlprüfungsaussch.;Kultur
Krämer, Andreas1) Beamter4) Mitarbeiter des AG Viersen (Rechtspfleger)6) Kassierer St. Georg Bruderschaft Brempt
Kassierer LG Hariksee
Kückemanns, Elvire6) Stellvertr. Vors. Elterninitiative KINDERTRAUM e.V.,
Nettetal
Lange, Christian1) Wissenschaftl. Mitarbeiter4) Kuratorium der Nettetaler Sparkassenstiftung6) Vorsitzender der JU Nettetal
Laschet, Ferdinand1) bis zur Rente 2003 kaufm. Angestellter
Lehmann, Dieter
Lichy, Michaela1) Sozialpädagogin/Bereichsleiterin
Liedgens, Christine
Lindemann, Sonja1) Rechtsanwältin
Lipp, Marianne3) Gemeindewerke Niederkrüchten Aufsichtsrat
Unterausschuss Nord (Braunkohle Garzweiler)4) Verbandsversammlung d. Sparkassenzweckverban-
des für Krefeld/ViersenKuratorium VHS Krs. Viersen (Mitglied)
6) Vorsitz – AG Fluglärm Niederkrüchten
Lochner, Wolfgang1) Rechtsanwalt
Luther, Ursula1) Dipl. Sozialarbeiterin
Mäurers, Klaus1) Dipl. Kaufmann4) Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gemeindewer-
ke GrefrathFilialrat Sparkasse Krefeld, Bezirk Kempen GrefrathVorsitzender des Freundes- und Förderkreis Evangl.Altenzentrum Oedt e.V.Mitglied des Vorstandes des Fördervereines der Lieb-frauenschule Mülhausen
5) Mitglied im Beirat der Westzentra Erfrischungsgeträn-ke GmbH & Co. KGMitglied im Beirat der Coca-Cola Deutschland Ver-kauf GmbH & Co. KGGeschäftsführer der Niederrheinischen Getränke-In-dustrie GmbH & Co. KGGeschäftsführender Gesellschafter der Getränke- In-dustrie Mäurers KG
6) Hegeringleiter des Hegerings Grefrath2. Vorsitzender der Kreisjägerschaft Viersen e.V.2. Vorsitzender der St. Antonius Schützenbruderschaft1628 Grefrath e.V.
Mankau, Hans1) Vers.-Angestellter6) Vors. FDP NiederkrüchtenVors. VdK Elmpt Verband
der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten undRentner Deutschlands
Maus, Annette1) Gesundheitsberatung
Meies, Fritz1) Rektor a.D.4) - Vorsitzender Verwaltungsrat Allg. Krankenhaus Vier-
sen- Mitglied im Aufsichtsrat AKH Service GmbH- Mitglied Aufsichtsrat Niederrhein Werke Viersen- Mitglied Verwaltungsrat SK Krefeld- Mitglied Verwaltungsrat SK Geldern- Mitglied Kreditausschuss SK Krefeld
267
- Mitglied Kreditausschuss SK Geldern- Mitglied Aufsichtsrat WFG Kreis Viersen
6) Vorsitzender des Vereins „Freunde von Kanew“
Menges, Norbert1) Fachlehrer f. Geistigbehinderte
Meyer, Hermann1) stellv. Betriebsleiter4) Mitglied Verbandsversammlung Sparkasse Krefeld6) Vorsitzender: St. Johannes Bruderschaft Dam/Birth
St. Martinsverein Dam/BirthSPD-Ortsverband Niederkrüchten
Michels, Willi1) Rechtsanwalt4) stellv. Mitgl. im Verwaltungsrat der Sparkasse Krefeld
stellv. Mitgl. in Verbandsvers. des Zweckverbandesd. Spark. Krefeldstellv. Mitgl. in Verbandsvers. Naturpark Schwalm-Nettestellv. Mitgl. in Verbandsvers. Kom. RechenzentrumMoersordentl. Mitgl. Arbeitsgemeinschaft Abfall Krs. Vier-sen / Stadt Krefeld
Mitterer, Maria1) Rentnerin
Monhof, Hans-Joachim1) Geschäftsbereichsleiter6) Vorsitzender Elterninitiative „Villa Kunterbunt e.V.“
Müller, Dr. Volker1) Augenarzt4) Verwaltungsrat Allgemeines Krankenhaus Viersen
Vorstand Ärztekammer NordrheinVorstand Deutsche Rotes Kreuz ViersenVorstand Förderverein NarrenmühleVorstand Ärtzeverein Viersen
6) Rector magnificus Dülkener NarrenakademieVorstand Radio ViersenVorstand Rotary Club ViersenKreisvorsitzender Hartmann-BundKreisschatzmeister CDU Viersen
van Neer, Udo1) Kaufmann5) BIS des Kreises Viersen
Beschäftigungsgesellschaft
Nopper, Michael1) selbständig6) Beisitzer im Kreisvorstand der SPD im Kreis Viersen
Optendrenk, Marcus1) Büroleiter des Finanzministers NRW;
freie Mitarbeit in der Sportredaktion der „Grenzland-Nachrichten“
4) Aufsichtsratsvorsitzender der Baugesellschaft Nette-tal AG (80% Tochter der Stadt Nettetal)stv. Mitglied d. Aufsichtsrates der Stadtwerke Nette-tal GmbH
Mitglied d. Aufsichtsrates der VerkehrsgesellschaftKreis Viersen GmbH
6) Vorsitzender CDU Kreisverband ViersenOptendrenk, Dr. Theo1) Studiendirektor i.R.4) (Kreis-)Stiftung Natur und Kultur der Sparkasse
Krefeld6) (Beisitzer im Vorstand des Radiofördervereins „Ra-
dio Viersen e.V.“)
Ottmann, Peter1) Landrat des Kreises Viersen3) Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis
Viersen AG: Mitglied AufsichtsratGWG Dienstleistungs GmbH: Mitglied AufsichtsratWirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Vier-sen mbH: Mitglied AufsichtsratTechnologiezentrum Niederrhein GmbH: MitgliedAufsichtsrat
4) Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Vier-sen: VerbandsvorsteherSparkasse Krefeld: Mitglied Verwaltungsrat, Vorsit-zender KreditausschussSparkassenzweckverband Geldern: Mitglied Ver-bandsversammlungSparkasse Geldern: Mitglied Verwaltungsrat, MitgliedKreditausschussStiftung der Sparkasse Krefeld „Natur und Kultur imKreis Viersen“: Mitglied KuratoriumStiftung der Sparkasse Krefeld „Krefelder Kulturstif-tung“: Mitglied KuratoriumSparkassenstiftung Viersen: Mitglied KuratoriumBürgerstiftung Viersen: Mitglied KuratoriumWillicher Kulturstiftung: Mitglied KuratriumTönisvorster Sparkassenstiftung: Mitglied KuratoriumNettetaler Sparkassenstiftung: Mitglied KuratoriumRheinischer Sparkassen- und Giroverband: MitgliedVerbandsvorstandVerkehrsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH: Mit-glied GesellschafterversammlungZweckverband Kommunales Rechenzentrum Nieder-rhein: VerbandsvorsteherStandort Niederrhein GmbH/Regionalagentur: Vorsit-zender LenkungsausschussWirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Vier-sen mbH: Mitglied GesellschafterversammlungGesellschaft zur Förderung der Beschäftigung KreisViersen gGmbH: Mitglied Gesellschafterver-sammlungZweckverband euregio rhein-maas-nord: MitgliedVerbandsversammlung, Mitglied VerbandsvorstandHeilpädagogisches Zentrum Krefeld gGmbH: MitgliedGesellschafterversammlungZweckverband Naturpark Schwalm-Nette: Verbands-vorsteherInternationaler Zweckverband Naturpark Maas-Schwalm-Nette: VerbandsvorsteherS.I.N.N. Studieninstitut Niederrhein: MitgliedKuratoriumLandwirtschaftsschule Viersen: Mitglied KuratoriumARGE für Beschäftigung und Leistung nach dem SGBII im Kreis Viersen: Mitglied Lenkungsausschuss
5) Verband der kommunalen Aktionäre der RWE GmbH:
268
Mitglied GesellschafterversammlungRWE AG/RWE energy AG: Mitglied RegionalbeiratWest
6) Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfa-len e.V.: Mitglied VorstandLandkreistag NRW: Vorsitzender Ausschuss f. Ver-fassung, Verwaltung und PersonalVolksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.: Vor-sitzender Kreisverband ViersenPartnerschaftsverein Elk Nettetal: VorstandDRK Nettetal: Vorsitzender
Pakusch, Christian1) Student6) Vorsitzender Junge Union Willich
Paschmanns, Thomas1) Bankkaufmann4) Mitglied im Verwaltungsrat der Schwalmtalwerke AöR6) Kassierer des „Kaldenkirchen Aktiv e.V.“
Quenzel, Stefan1) Dipl. Betriebswirt
Radekopf, Markus1) Kaufmann
Radomski, Michael
Rantowski, Heinz1) Zollbeamter6) Schatzmeister der Brüggener Karnevalsgesellschaft
1949 e.V.
Reinartz, Karola1) Rentnerin4) Vorstand der Viersener Wohlfahrtsstiftung Kinder-
krankenhaus St. NikolausAgnes v. Brakel StiftungBeirat GfB
6) Geschäftsführerin – AWO DülkenVorstand – AWO KreisverbandSchatzmeisterin des SPD-Kreisverbandes ViersenVorsitzende des Kreisverbandes Viersen der Arbeits-gem. für ArbeitnehmerfragenMitglied im Bundesverband der Arbeitsgem. für Ar-beitnehmerfragen
Rütten, Dr. Artur1) Ltd. Landwirtschaftsdirektor a.D.6) Vereinigung ehemaliger Auweiler-Friesdorfer e.V.
Sagner, Ralf-Hasso1) Rentner3) Aufsichtsrat Verkehrsges. Krs. Viersen
Aufsichtsrat Stadtwerke Willich4) Regionalrat / Verkehrsausschuss RR
stv. Mitglied VRR /Kreistag Viersen / Kulturausschuss / Partnerschafts-ausschussVerbandsversammlung Euregio Rhein-Maas-Nord - Ausschuss P to P
6) Vorsitzender Deutscher Kindersschutzbund Ortsver-band Willich e.V.
Sartingen, Christoph1) öffentl. best. Verm.Ing.4) RPA des Kreises Viersen6) Vorsitzender „Radio Viersen e.V.“
Vorsitzender „Süchtelner Förderverein KindergartenHindenburgstraße e.V.“Vorstand CDU-Dülken
Schaup, Roland1) selbst. Kaufmann5) Aufsichtsrat Gemeindewerke Grefrath6) Vorstand: Grüne Grefrath
Partei Grüne Viersen
Schiefner, Udo1) Techniker4) Mitgl. Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde
ViersenMitglied Vertreterversammlung Lokalfunk Stadt KR/Kreis VIEMitglied Aufsichtsrat der Kreis VerkehrsgesellschaftRegionalbeirat der Sparkasse Krefeld, RegionKempenKuratorium der Sparkassenstiftung für den KreisViersenMitgliederversammlung Niersverband (über Arbeit-geber)
5) Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Kempen GmbHals stellv. VorsitzenderAufsichtsratsmitglied Verkehrsgesellschaft KreisViersen
6) Vorsitzender der SPD im Kreis ViersenMitglied des Kommunalrates der NRW-SPDMitglied im Landesvorstand der SGK-NRW
Schmitz, Gert3) AR - VKV4) Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung der Stadtspar-
kasse Viersen6) Vorstandsmitglied (Beisitzer)
a) Kath.-kfm. Verein (KKV), OV-Viersenb) St. Sebastianus u. Kaiser-Karl-Bruderschaft
Viersen
Schneider, Mechtilde1) Hausfrau
Scholz, Bärbel1) Finanzbeamtin6) stellv. Geschäftsführerin Bürgerverein Willich-Nord
e.V.Schatzmeisterin Kreisverband Viersen FDP
Scholz, Nicole1) Dipl.-Kauffrau6) Beisitzerin im Parteivorstand der CDU Niederkrüchten
Schouren, Marion1) Bankangestellte
Segerath, Hans Gerd1)
269
4) Gottfried-Kricker Stiftung (in Anrath) als Schulleiter(ohne Einkünfte)Sparkassenbeirat des Kreises Viersen / Krefeld
5) Geschäftsführer der Segerath GbR
Siebenkotten, Lukas1) Rechtsanwalt4) Verwaltungsrat der Sparkasse Krefeld seit Kommu-
nalwahl 20046) Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes Viersen
Vorsitzender des Fördervereins des Lise-Meitner-Gymnasiums Willich-Anrathstv. Vorsitzender des dt.lettischen FreundeskreisesWillichVorstandsmitglied Turnverein Anrath
Sillekens, Stephan1) Lehrer4) Mitglied + Vorsitzender Aufsichtsrat Viersener Aktien
BauMitglied Aufsichtsrat Niederrheinwerke Viersen
Stapel, Franz-Josef1) Betriebswirt5) AR-Mitglied GSG Stadt Willich
Terporten, Anni1) Hausfrau4) Sparkasse-Zweckverband
Stiftung Kultur und Natur der Sparkasse Krefeld
Theißen, Johannes1) Landwirt5) Beirat Molkerei Walhorn, Zissenweg, 41379 Brüggen
Thiel-Hedderich, Angelika1) Lehrerin4) Verbands-Versammlung Sparkasse = ordentliches
MitgliedRechnungsprüfungsausschuss = ordentliches Mit-gliedPartnerschaftsausschuss = ordentliches Mitglied
6) - Vorsitzende der Frauen Union Kempen- Vorsitzende der Freunde und Förderer des Hospi-
tals zum Hl. Geist
Thoer, Dr. Karl1) Direktor
Troost, Hans Willy1) Industriekaufmann4) Aufsichtsrat Baugesellschaft Nettetal AG Mitglied
Aufsichtsrat Stadtwerke Nettetal GmbH MitgliedBeirat Regionaldirektion Nettetal SPK Krefeld MitgliedKuratorium der Nettetaler Sparkassenstiftung Mitglied
Vauth, Lothar1) Rechtsanwalt3) stv. Aufsichtsratsmitglied Antoniuszentrum GmbH6) Vorsitzender DRK Tönisvorst
Wallrafen, Heinz1) Elektromeister4) Stellvertretendes Mitglied Naturpark Schwalm-Nette
- Zweckverbandsversammlung
Weisbrich MdL, Christian
Werner, Friedhelm1) Lehrer4) Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld, Aufsichtsrat Wirt-
schaftsförderung Kreis Viersen, Beirat GWG Kreis Viersen
Werner, Günter1) Studiendirektor3) Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Viersen
GmbH stellv. MitgliedAufsichtsrat der Stadtwerke Nettetal GmbHVorsitzenderAufsichtsrat Krankenhaus Nettetal GmbH MitgliedMitglied im Beirat Regionaldirektion Nettetal d. Spar-kasse KrefeldAufsichtsrat LTG Nettetal GmbH stellv. Vorsitzender
4) Verbandsversammlung Naturpark Schwalm-NetteMitgliedVerwaltungsrat SpK Krefeld stellv. MitgliedVerbandsversammlung SparkassenzweckverbandStadt Krefeld/Kreis Viersen MitgliedWerksausschuss des Abfallbetriebes Mitglied
Wesch, Alfred1) Bauunternehmer
Wiegers, Heinz1) Rektor GGS Oedt6) stellv. Vorsitzender MOST e.V. Kempen
Wirths, Ernst Rudolf1) Bezirksschornsteinfegermstr. i.R.6) stellv. kreisvorsitzender der FDP-Viersen seit 1990;
stellv. Ortsvorsitzender FDP Niederkrüchten seit 1986Mitglied der FDP-Landesfachausschüsse:
Sport und FreizeitpolitikArbeit-Soziales, GenerationengerechtigkeitSeniorenpolitik
Wistuba, Irene1) Lehrerin am Berufskolleg4) GWG, Verwaltungsrat Sparkasse, Regionalrat der
Sparkasse Kempen6) Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion
Wolfers jun., Manfred1) Controller4) Mitglied Aufsichtsrat Gemeindewerke Grefrath GmbH
stellv. Mitglied Aufsichtsrat Sport- und Freizeit GmbHGrefrathstellv. Mitglied Sportstätten- und FreizeitgestaltungsBetriebsgesellschaft mbH Grefrath
6) Parteigeschäftsführer der CDU Grefrath
Wuttke, Manfred1) Verkaufing.3) Mitglied des Aufsichtrates der Stadtwerke Kempen
270
Bekanntmachungder Bäderbetriebe Brüggen
Der Rat der Gemeinde Brüggen folgte der Empfehlungdes Werksausschusses und beschloss in der Sitzung vom13.12.2005 einstimmig:
a) der Werkleitung Entlastung zu erteilen,
b) den Jahresabschluss der Bäderbetriebe Brüggen zum31.12.2004 mit einer Bilanzsumme von EUR2.223.860,75 und einem Jahresverlust von EUR137.452,68 festzustellen,
c) den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 fest-zustellen,
d) den Jahresverlust in einer Höhe von EUR 137.452,68der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen an 7 Tagenund zwar vom 12. Juni bis 16. Juni 2006 während derDienststunden in den Räumen der Werkleitung der Bäder-betriebe der Gemeinde Brüggen, Markstraße 3, 41379Brüggen, Verwaltungsgebäude der GemeindewerkeBrüggen GmbH, zur Einsichtnahme aus.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses derBäderbetriebe der Gemeinde Brüggen zum 31.Dezember2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WWSWirtz, Walter, Schmitz GmbH (Nettetal) hat nach demErgebnis der Prüfung folgenden Bestätigungsvermerkerteilt.
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
4) sachkundiger Bürger im Regionalrat RP DüsseldorfVerkehrsausschussStrukturausschuss
Zellner, Rudolf1) Sozialversicherungsangestellter6) Geschäftsführer + Schatzmeister des CDU-Gemein-
deverbandes Schwalmtal
Zitz, Ulrike1) Hausfrau4) Kuratorium Sparkasse Krefeld (Tönisvorst)
Zuschlag, Anton1) Betriebsleiter im Ruhestand
Viersen, 16.05.2006
gez. O t t m a n nLandrat
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 261
Buchführung und den Lagebericht des BäderbetriebesBrüggen der Gemeinde Brüggen für das Geschäftsjahrvom 01. Januar 2004 – 31.Dezember 2004 geprüft. DieBuchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss undLagebericht nach den deutschen handelsrechtlichenVorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichenVertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf derGrundlage der von uns durchgeführten Prüfung eineBeurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehungder Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-prüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßigerAbschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfungso zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellung des durch denJahresabschluss unter Beachtung der Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheiterkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden dieKenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über daswirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaftsowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-sichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit desrechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemssowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf derBasis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst dieBeurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätzeund der wesent-lichen Einschätzungen der gesetzlichenVertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung desJahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind derAuffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichereGrundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschlussder Bäderbetriebe Brüggen, Brüggen, unter Beachtung derGrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. DerLagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellungvon der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken derkünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Nettetal, den 31. Oktober 2005
Herne, den 27. Februar 2006
Der Leiter der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Im Auftraggez.: SiegertJahresabschluss und Prüfungsvermerk werden gemäß §26 Abs. 3 der Neufassung der Eigenbetriebsverordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2002 (GVNW S.118) veröffentlicht.
271
Brüggen, den 02. März 2006
gez. BouscheljongWerkleiter
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 270
Bekanntmachungder Gemeinde Grefrath
über die Rechtskraft des Bebauungsplanes Gr 8 “Steg-weg” gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in derFassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBII S. 2414)
Der Rat der Gemeinde Grefrath hat am 16.05.2006 denBebauungsplan Gr 8 “Stegweg” gemäß § 10 BauGB inVerbindung mit § 86 BauO NRW und §§ 7 und 41 GONRW als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abge-druckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Bebauungsplan mit Begründung undzusammen-fassender Erklärung gem. § 10 Abs.4 BauGB wird im Bauamt der Gemeinde Grefrath,Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21,Zimmer 7, während der Dienststunden, und zwarmontags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, dienstags bisdonnerstags von 8:00 Uhr bist 13:00 Uhr und von14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhrbis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsichtbereitgehalten.
Über den Inhalt des Planes wird auf VerlangenAuskunft erteilt.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes,Ort und Zeit zur Einsichtnahme sowie dieHinweise aufgrund des Baugesetzbuches und derGemeindeordnung NRW werden hiermit öffentlichbekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung,und zwar mit dem Ablauf des Erscheinungstagesdes Amtsblattes für den Kreis Viersen, in demdiese Bekanntmachung erfolgt, tritt derBebauungsplan Gr 8 “Stegweg” gemäß § 10BauGB in Kraft.
Hinweise:
Gemäß §§ 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4und 215 Abs. 1 BauGB sowie § 7 derGemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)wird auf folgendes hingewiesen:
Nach § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4
BauGB kann der EntschädigungsberechtigteEntschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Ver-mögensnachteile eingetretensind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurchherbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungs-pflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalbvon drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in demdie vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind,die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei derAufstellung von Satzungen nach diesem Gesetz unbe-achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahresund Mängel bei der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahrenseit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber derGemeinde Grefrath geltend gemacht worden sind. DerSachverhalt, der die Verletzung begründen soll, istdarzulegen.
Nach § 7 (6) Satz 1 GO NRW kann eine Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beimZustandekommen dieses Bebauungsplanes nach Ablaufeines Jahres seit dessen Verkündung nicht mehr geltendgemacht werden, es sei denn, eine vorgeschriebene
272
Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenesAnzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, derBebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlichbekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat denSatzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form-oder Verfahrensmangel ist gegenüber der GemeindeGrefrath vorher gerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, dieden Mangel ergibt.
Grefrath, den 17.05.2006
Der Bürgermeistergez. Kättner
Abl.Krs. Vie. 2006, S. 271
Bekanntmachungder Gemeinde Grefrath
Aufstellung des Bebauungsplanes Gr 55„Biogasanlage Vorst“;hier: Einstellung des Verfahrens
Der Rat der Gemeinde Grefrath hat in seiner Sitzung am16. Mai 2006 folgenden Beschluss gefasst, der hiermitöffentlich bekannt gemacht wird:
Der Ratsbeschluss vom 02.05.2005 zur Aufstellung desBebauungsplanes Gr 55 „Biogasanlage Vorst“ wird aufge-hoben.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist aus nachstehendabgedrucktem Planausschnitt ersichtlich.
Grefrath, den 17.05.2006
Der Bürgermeistergez. Kättner
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 272
Bekanntmachungder Gemeinde Grefrath
über die Rechtskraft der 2. Änderung (vereinfacht) der5. Änderung des Bebauungsplanes Oe 4 a„Vitusstraße/Gurtfeld“ gemäß § 13 Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom23.09.2004 (BGBI I S. 2414)
Der Rat der Gemeinde Grefrath hat am 16.05.2006 die 2.Änderung (vereinfacht) der 5. Änderung des Be-bauungsplanes Oe 4 a „Vitusstraße/Gurtfeld“ gemäß § 10BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW und §§ 7 und41 GO NRW als Satzung beschlossen.
Die Grundzüge der Planung werdendurch diese Änderung nicht berührt.
Der Geltungsbereich ist aus demnachstehend abgedruckten Kartenaus-schnitt ersichtlich.
Die Bebauungsplanänderung mit Be-gründung wird im Bauamt der GemeindeGrefrath, Rathaus Oedt, Johannes-Girmes-Straße 21, Zimmer 7, währendder Dienststunden, und zwar montagsvon 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00Uhr bis 17:00 Uhr, dienstags bisdonnerstags von 8:00 Uhr bist 13:00 Uhrund von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitagsvon 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zujedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt der Planänderung wirdauf Verlangen Auskunft erteilt.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Satzungsbeschluss des Bebauungs-planes, Ort und Zeit zur Einsichtnahmesowie die Hinweise aufgrund desBaugesetzbuches und der Gemeinde-ordnung NRW werden hiermit öffentlichbekannt gemacht. Mit dieser Bekannt-
273
machung, und zwar mit dem Ablauf des Erscheinungstagesdes Amtsblattes für den Kreis Viersen, in dem dieseBekanntmachung erfolgt, tritt die 2. Änderung (vereinfacht)der 5. Änderung des Bebauungsplanes Oe 4 a„Vitusstraße/Gurtfeld “ gemäß § 10 BauGB in Kraft.
Hinweise:
Gemäß §§ 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 und 215Abs. 1 BauGB sowie § 7 der Gemeindeordnung für dasLand NRW (GO NRW) wird auf folgendes hingewiesen:
Nach § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4 BauGB kannder Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen,wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnetenVermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeitdes Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistungder Entschädigung schriftl ich bei dem Entschä-digungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalbvon drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in demdie vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind,die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei derAufstellung von Satzungen nach diesem Gesetzunbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb einesJahres und Mängel bei der Abwägung nicht innerhalb von7 Jahren seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüberder Gemeinde Grefrath geltend gemacht worden sind. DerSachverhalt, der die Verletzung begründen soll, istdarzulegen.
Nach § 7 (6) Satz 1 GO NRW kann eine Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beimZustandekommen dieses Bebauungsplanes nach Ablauf
eines Jahres seit dessen Verkündung nicht mehr geltendgemacht werden, es sei denn, eine vorgeschriebeneGenehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenesAnzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, derBebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlichbekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat denSatzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form-oder Verfahrensmangel ist gegenüber der GemeindeGrefrath vorher gerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, dieden Mangel ergibt.
Grefrath, den 17.05.2006
Der Bürgermeistergez. Kättner
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 272
Bekanntmachungder Gemeinde Grefrath
1. Änderungssatzung vom 16.05.2006 zur Friedhofs-satzung der Gemeinde Grefrath vom 16.12.2003 für denFriedhof Schaphauser Straße
Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- undBestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom17.06.2003 (GV NRW S. 313) und § 7 Abs. 2 i.V. mit § 41Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRWin der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994(GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom29.04.2003 (GV NRW S. 254), hat der Rat der GemeindeGrefrath am 16.05.2006 folgende Friedhofssatzung be-schlossen:
§ 1§ 3 wird wie folgt geändert:
Die Bestattung anderer Personen kann zugelassenwerden, wenn für die Zeit der Nutzungsdauer beiWahlgräbern, Reihengräbern und Urnenwahlgräberndie Pflege durch Nachweis eines Pflegevertragesnachgewiesen wird oder ein naher Verwandter inGrefrath wohnhaft ist, der sich zur Grabpflege verpflich-tet hat.
§ 2§ 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstättenb) Wahlgrabstättenc) Urnenwahlgrabstättend) Ehrengrabstättene) Pflegefreie Reihengräberf) Pflegefreie Urnenreihengräberg) Baumgrabstättenh) Aschestreufeld
274
§ 3Es wird § 16 a eingefügt:
Pflegefreie Reihengräber
(1) Pflegefreie Reihengrabstätten dienen der Bestattungvon Särgen. Sie werden erst anlässlich eines Todes-falles für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung ge-stellt und der Reihe nach belegt. Ein Wiedererwerbist nicht möglich. Sie befinden sich in besondershierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt undausschließlich von der Gemeinde unterhalten wer-den.
(2) Die Grabstätte kann mit einer im Boden versenktenLiegeplatte mit einem Hinweis auf die Person des/der Verstorbenen versehen werden. Die Liegeplatteist im oberen Drittel der Grabstätte mittig in die Grab-stätte zu verlegen. Die genaue Lage wird durch dieFriedhofsverwaltung festgelegt. Dabei ist sicher zustellen, dass eine ungehinderte Unterhaltung undPflege der Grabstätten durch die Gemeinde gewähr-leistet ist.
(3) Die Bestattung kann auf Wunsch auch anonym (Be-stattung des Sarges durch den Friedhofsgärtner ohneBeisein eines/einer Angehörigen oder anderen Per-son) vorgenommen werden. Die Grabstätten erhal-ten in diesem Fall keine besondere Gestaltung undkeine Hinweise auf die Person des/der Verstorbenen.
§ 4§ 18 wird wie folgt geändert:
Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denenauf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahrenverliehen wird.Es werden unterschieden: Ein- und zweistellige Urnen-wahlgrabstätten.Die Maße einer einstelligen Urnenwahlgrabstätte betra-gen:1,00 m x 1,00 mDie Maße einer zweistelligen Urnenwahlgrabstätte betra-gen:2,00 m x 1,00 mIn einer Urnenwahlgrabstätte können zwei Urnen beige-setzt werden.
Für Urnengrabstätten gelten die Vorschriften für Reihen-grabstätten und Wahlgrabstätten entsprechend.
§ 5§ 19 wird wie folgt geändert:
Pflegefreie Urnenreihengräber
(1) Pflegefreie Urnenreihengrabstätten dienen der Bei-setzung von Aschen in Urnen. Sie werden erst an-lässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeitzur Verfügung gestellt und der Reihe nach belegt.Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Sie befinden sich
in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, dieinsgesamt und ausschließlich von der Gemeindeunterhalten werden.
(2) Die Grabstätte kann mit einer im Boden versenktenLiegeplatte mit einem Hinweisauf die Person des/derVerstorbenen versehen werden. Die Liegeplatte istmittig in die Grabstätte zu verlegen. Dabei ist sicherzu stellen, dass eine ungehinderte Unterhaltung undPflege der Grabstätten durch die Gemeinde gewähr-leistet ist.
(3) Die Beisetzung kann auf Wunsch auch anonym (Bei-setzung der Urne durch den Friedhofsgärtner ohneBeisein eines/einer Angehörigen oder anderenPerson)vorgenommen werden. Die Grabstätten er-halten in diesem Fall keine besondere Gestaltung undkeine Hinweise auf die Person des/der Verstorbenen.
§ 6§ 20 wird wie folgt geändert:
Aschestreufeld und Baumgrabstätten
(1) Aschestreufelda) Die Asche wird auf einem von der Friedhofsver-
waltung festgelegten Bereich des Friedhofesdurch Verstreuung der Asche beigesetzt, wennder Verstorbene dies durch Verfügung von To-des wegen bestimmt hat. Der Friedhofsverwal-tung ist vor Verstreuung der Asche die Verfügungvon Todes wegen im Original vorzulegen.
b) Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet,wer beigesetzt worden ist.Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zu-lässig.
(2) Baumgrabstätten a) Zur Beisetzung von Urnen unter Bäumen sind
Baumfelder eingerichtet.An einem Baum können bis zu 8 Urnen beige-setzt werden.Die Urnen werden in einem Abstand von 3 mvom Baum entfernt in einer biologisch abbau-baren Aschekapsel eingesetzt. Für eine Einzel-stelle wird auf Antrag ein Nutzungsrecht von 20Jahren erworben.An dem betreffenden Baum darf kein Hinweisauf den Verstorbenen angebracht werden.
b) Für den Fall des Untergangs des Baumes wirddurch das Friedhofsamt ein geeignetes Gehölznachgepflanzt. Es besteht kein Anspruch auf die
gleiche Art und Größe.
§ 7§ 25 Abs. 1 wird als Satz 2 hinzugefügt:
Die Verwendung von Glas und Metallen für die Gestal-tung der Grabmale kann im Einzelfall zugelassen werden.
§ 25 Abs. 1 Nr. b) wird das Wort Glas gestrichen.
275
§ 8§ 25 wird Absatz (4) hinzugefügt:
Liegeplatten auf pflegefreien Urnen/Reihengräbern sindin einer einheitlichen Größe von 0,4 m Höhe und 0,5 mBreite aus Hartgestein mit gebrochenen Kanten inSchwarz- und Grautönen anzufertigen. Die Dicke mussmindestens 6 cm betragen. Die Verlegung hat bündig mitdem Bodenniveau zu erfolgen. Eine weitere gärtnerischeGestaltung der Grabfläche ist nicht gestattet.Schriftzüge, Ornamente u.ä. dürfen nur vertieft dargestelltwerden. Erhabene Schmuck-, Schrift- und Gestaltungs-elemente sind nicht zugelassen.
§ 9§ 33 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Leichenhalle dient zur Aufnahme der Leichen bis zuihrer Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Gemeindebetreten werden.
§ 10
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 1. Änderungssatzungsatzung vom16.05.2006 zur Friedhofssatzung der Gemeinde Grefrathvom 16.12.2003 für den Friedhof Schaphauser Straße wirdhiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hinge-wiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen derSatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekannt-machung nicht mehr geltend gemacht werden kann, essei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder einvorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nichtdurchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichbekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss der Satzungvorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber derGemeinde vorher gerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt.
Grefrath, den 16.05.2006
Der Bürgermeistergez. Kättner
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 271
Bekanntmachungder Gemeinde Grefrath
2. Änderungssatzung vom 16.05.2006 zur Satzung derGemeinde Grefrath über die Erhebung von Gebührenfür die Benutzung des Gemeindefriedhofes und sei-ner Einrichtungen vom 16.12.2003
Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- undBestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom17.06.2003 (GV. NRW. S. 313) i.V.m. den §§ 4, 6 und 12des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW.S. 712/SGV. NRW. 610), in der zur Zeit geltenden Fas-sung, sowie des § 40 der Friedhofssatzung der GemeindeGrefrath vom 16.12.2003 für den Friedhof SchaphauserStraße hat der Rat der Gemeinde Grefrath in seiner Sit-zung am 16.05.2006 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Grefrath über die Erhebungvon Gebühren für die Benutzung des Gemeindefriedho-fes und seiner Einrichtungen vom 16.12.2003 wird wie folgtgeändert:
§ 2 Höhe der Gebühren
Es werden folgende Gebühren erhoben:
1. Benutzung der Aufbahrungsräume und der Fried-hofskapelle
1.1 Benutzung der Aufbahrungsräumepro Tag 36,00 EURmindestens jedoch 108,00 EUR
1.2 Benutzung der Friedhofskapelle 225,00 EUR
2. Bestattungsgebühren
2.1 bei Gräbern für Erwachsene undKinder über 5 Jahre 507,00 EUR
2.2 bei Gräbern für Kinder biszu 5 Jahren 382,00 EUR
2.3 bei Urnengräbern 249,00 EUR
3. Gebühren für die Verleihung der Nutzungsrech-tes an Grabstätten
3.1 bei Bestattungen in Erdgrabstätten
3.11 Wahlgrab je Grabstelle für dieDauer von 30 Jahren 1.990,00 EUR
3.12 bei Wiedererwerb und Verlängerungdes Nutzungsrechtes an Wahlgräbernje Grabstelle je Jahr 66,00 EUR
276
3.13 Reihengrab für die Dauer von30 Jahren 935,00 EUR
3.14 pflegefreies Reihengrab für dieDauer von 30 Jahren 1.183,00 EUR
3.15 Reihengrab für Kinder für dieDauer von 20 Jahrenauf dem Kindergrabfeld 595,00 EUR
3.2 bei Bestattungen in Urnengrabstätten
3.21 Wahlgrab je Grabstelle für die Dauervon 20 Jahren 735,00 EUR
3.22 bei Wiedererwerb und Verlängerungdes Nutzungsrechtes an Wahlgräbernje Grabstelle je Jahr 37,00 EUR
3.23 pflegefreies Urnenreihengrab 679,00 EUR
3.24 Baumgrab für die Dauervon 20 Jahren 750,00 EUR
3.25 Anonyme Aschenverstreuung 156,00 EUR
4. Umbettungsgebühren
4.1 Umbettungbei Erwachsenen und Kindernüber 5 Jahre 895,00 EUR
4.2 Umbettungbei Kindern bis zu 5 Jahren 486,00 EUR
4.3 Ausgrabung zur Überführung nachauswärtsbei Erwachsenen und Kindernüber 5 Jahre 665,00 EUR
4.4 Ausgrabung zur Überführung nachauswärtsbei Kindern bis zu 5 Jahren 312,00 EUR
4.5 Umbettung einer Urne 251,00 EUR
4.6 Ausgrabung einer Urne 143,00 EUR
5. Gebühren für die Erteilung der Erlaubniszum Aufstellen von Grabmalen
5.1 für stehende Grabmale bei Erdbe-gräbnisstätten 119,00 EUR
5.2 für stehende Grabmale beiUrnengräbern 94,00 EUR
5.3 für Grabplatten 45,00 EUR
§ 2
Diese 2. Änderungssatzung zur Satzung der GemeindeGrefrath über die Erhebung von Gebühren für die Benut-zung des Gemeindefriedhofes und seiner Einrichtungenvom 16.12.2003 tritt am Tage nach der Bekanntmachungin Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung zur Sat-zung der Gemeinde Grefrath über die Erhebung von Ge-bühren für die Benutzung des Gemeindefriedhofes undseiner Einrichtungen vom 14.12.2004 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 16.05.2006zur Satzung der Gemeinde Grefrath über die Erhebungvon Gebühren für die Benutzung des Gemeindefriedho-fes und seiner Einrichtungen vom 16.12.2003 wird hiermitöffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen,dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-ten der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-falen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung nachAblauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nichtmehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder einvorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nichtdurchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlichbekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss der Satzungvorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber derGemeinde vorher gerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt.
Grefrath, den 16.05.2006
Der Bürgermeistergez. Kättner
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 275
Bekanntmachungder Stadt Kempen
43 . Änderung des Flächennutzungsplanes der StadtKempen - Wohnbebauung Pielenhof / An der Mühle -Stadtteil St. Huberthier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Kempenhat in seiner Sitzung am 15.05.2006 dem Entwurf zur 43.Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und be-schlossen, den Entwurf der Begründung gemäß § 3 Ab-satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszule-
277
278
Bekanntmachungder Stadt Kempen
Bebauungsplan Nr. 91, 1. Ergänzung - Gewerbegebietsüdlich Mülhauser Straße - Stadtteil Kempenhier: (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB
Mit der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 91 soll dasgeltende Planungsrecht an die aktuellen städtebaulichenErfordernisse angepasst werden.
gen.
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sichausschließlich auf den Stadtteil St. Hubert und beinhaltetdie Änderung der Darstellung einer Fläche als „Wohnbau-fläche“ anstelle von „Flächen für die Landwirtschaft“.
Der von der 43. Änderung betroffene Bereich ist dem bei-gefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungspla-nes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowiedie wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenenStellungnahmen zur 43. Änderung liegen entsprechend §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
09. Juni 2006 bis einschließlich 14. Juli 2006
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrund von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhrdonnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrund von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhrsowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
bei der Stadtverwaltung Kempen, in 47906 Kempen, But-termarkt 1, Stadtplanungsamt, zu jedermanns Einsicht öf-fentlich aus.
Nachfolgende umweltbezogene Informationen liegen vor:1) Landschaftsplan2) Altlastenkataster
Während der öffentlichen Auslegung können zum Entwurfder 43. Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung-nahme bei der vorgenannten Dienststelle schriftlich ein-gereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden.Über die fristgerecht vorgebrachten Anregungen beschließtder Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerechtabgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-fassung unberücksichtigt bleiben.
Kempen, den 18.05.2006
In Vertretunggez. Fritzsche
Techn. Beigeordnete
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 276
Das Plangebiet erfasst den gesamten Bereich zwischenMülhauser Straße und Mülhauser Weg.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91, 1. Er-gänzung ist im beigefügten Kartenausschnitt kenntlichgemacht.
An dieser Planung soll die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt werden.
In der Zeit vom
09.Juni 2006 bis einschließlich 14. Juli 2006
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrund von14.30 Uhr bis 16.00 Uhrdonnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrund von14.30 Uhr bis 18.00 Uhrsowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
hängt der städtebauliche Entwurf bei der StadtverwaltungKempen, Buttermarkt 1, Stadtplanungsamt, öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, die Planungeinzusehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwe-cke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungzu informieren .Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.Anregungen können bei der vorgenannten Dienststelleauch schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift abge-geben werden.
Kempen, den 18.05.2006
In Vertretunggez. Fritzsche
Techn. Beigeordnete
279
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 278
280
Bekanntmachungder Stadt Kempen
Die Service-Stelle informiert zum MeldegesetzNordrhein-Westfalen;hier: Widerspruch und Einwilligung bei Melderegister-
auskünften möglich
Zu den Auskünften in besonderen Fällen (§ 35 Abs. 1 bis4 des Meldegesetzes Nordrhein-Westfalen) sowie zurErteilung einfacher Melderegisterauskünfte im Wege desautomatisierten Abrufs über das Internet (§ 21 Abs. la desMelderechtsrahmengesetzes) aus dem Einwohner-melderegister der Stadt Kempen informiert die Service-Stelle über bestehende Einwilligungs- und Widerspruchs-möglichkeiten.
A. WiderspruchsrechtWenn die Einwohner der Stadt Kempen nicht ausdrücklichwidersprechen, darf die ServiceStelle nach denVorschriften des Meldegesetzes Nordrhein-Westfalen inden nachstehenden Fällen Auskünfte aus demMelderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgradund Anschriften erteilen:- Auskünfte über die Wahlberechtigten an Parteien,
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl-vorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- undKommunalwahlen in den sechs der Wahlvorausgehenden Monaten.
- Auskünfte an Antragsteller und Parteien im Zusammen-hang mit Volksbegehren und Volksentscheiden.
- Besonderheit: InternetauskünfteIm Zuge des Ausbaus der modernen elektronischenKommunikation bei der Stadt Kempen können Auskünfteaus dem Melderegister inzwischen auch im Wege einesautomatisierten Abrufs über das Internet eingeholtwerden. Auch dieser besonderen Form der Auskunfts-erteilung kann man ausdrücklich widersprechen.
B. EinwilligungserfordernisIn den nachstehenden aufgeführten Fällen dürfenMelderegisterauskünfte von der ServiceStelle nur dannerteilt werden, wenn die betroffenen Bürger/innen zuvorschriftlich eingewilligt haben:- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern
an Mitgliedern parlamentari-scher und kommunaler Ver-tretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk.
- Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zumZweck der Veröffentlichung in gedruckten Adress-büchern.
C. Form des Widerspruchs bzw. der EinwilligungJede im Einwohnermelderegister der Stadt Kempen einge-tragene Person hat das Recht, einer Auskunfts-erteilungin den oben genannten Fällen zu widersprechen oder dieerforderliche Einwilligung zu erteilen oder zu versagen.
Widersprüche gegen Auskünfte im Zusammenhang mitWahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden könnenspätestens einen Monat vor dem Ereignis eingelegt wer-
den.Der Widerspruch / Die Einwilligung kann formlos bei derService-Stelle der Stadt Kempen erklärt werden (Postan-schrift: Stadt Kempen, Buttermarkt 1, 47906 Kempen).
Kempen, den 11. Mai 2006
Stadt KempenDer Bürgermeister
gez.HenselBürgermeister
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 280
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Lo-211„Nördlich Kempener Straße“ im Stadtteil Lobberich
Der Rat der Stadt Nettetal hat am 04.04.2006 den Bebau-ungsplan Lo-211 „Nördlich Kempener Straße“ gemäߧ 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NW alsSatzung beschlossen.
Der Bebauungsplan Lo-211 „Nördlich Kempener Straße“wird mit der dazugehörigen Begründung während derDienststunden, und zwar
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, RathausLobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht be-reitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in denRäumen 306, 307 und 320 bis 323 Auskunft erteilt.
Das Plangebiet liegt nördlich der Kempener Straße bzw.westlich der Van-der-Upwich-Straße.
Der Bebauungsplan Lo-211 „Nördlich Kempener Straße“tritt mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes desKreises Viersen, in dem diese Bekanntmachung veröffent-licht wird, in Kraft.
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Lo-211 „Nörd-lich Kempener Straße“ tritt für seinen Geltungsbereich derBebauungsplan Lo-7 und Lo-7 2. Änderung außer Kraft.
BekanntmachungsanordnungDer vom Rat der Stadt Nettetal am 04.04.2006 als Sat-zung beschlossene Bebauungsplan Lo-211 „NördlichKempener Straße“, Ort und Zeit der öffentlichen Ausle-gung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und derGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen er-forderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt-gemacht.
Hinweise:1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6
281
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-falen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der Gemeindeordnung beim Zustandekom-men dieses Bebauungsplanes nach Ablauf einesJahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltendgemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oderein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurdenicht durchgeführt,
b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäßöffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher be-anstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenü-ber der Stadt Nettetal vorher gerügt und dabeidie verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
2. Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wirdhingewiesen.
a) Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1bis 3 BauGB bezeichneten Vorschriften istunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zweiJahren seit der Bekanntmachung schriftlich ge-genüber der Stadt Nettetal geltend gemacht wor-den ist.
b) Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbe-achtlich, wenn sie nicht innerhalb von siebenJahren gegenüber der Stadt Nettetal schriftlichgeltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, ist darzulegen.
3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2sowie des Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
Der Entschädigungsberechtigte kann danach Ent-schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetre-ten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurchherbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt.Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht in-nerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahres, in dem die in §§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, dieFälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nettetal, den 19.05.2006
gez. WagnerBürgermeister
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 280
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
über die Genehmigung gem. § 6 (5) BauGB der 5. Än-derung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nettetal
Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat die 5. Änderungdes Flächennutzungsplanes wie folgt genehmigt:
„G e n e h m i g u n g
Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vomRat der Stadt Nettetal am 04.04.2006 beschlossene Än-derung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes der Stadt Nette-tal.
Düsseldorf, den 05.05.2006Bezirksregierung DüsseldorfAz.: 35.2-11.24 (Net-5)06Im Auftraggez. Dreißigacker“
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Lobberich, im EckbereichKempener Straße / Van-der-Upwich-Straße.Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplanersichtlich.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit derdazugehörigen Begründung während der Dienststunden,und zwar
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, RathausLobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht be-reitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in denRäumen 306, 307 und 320 bis 323 Auskunft erteilt.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ab-lauf des Erscheinungstages des Amtsblattes des KreisesViersen, in dem diese Bekanntmachung veröffentlicht wird,rechtswirksam.
Mit der Wirksamkeit der 5. Änderung des Flächennut-zungsplanes wird der Flächennutzungsplan fürihren Geltungsbereich unwirksam.
Bekanntmachungsanordnung
Die von der Bezirksregierung in Düsseldorf am 05.05.2006,Az.: 35.2-11.24 (Net-5)06 erteilte Genehmigung der 5.Änderung des Flächennutzungsplanes, Ort und Zeit deröffentlichen Auslegung sowie die aufgrund des Baugesetz-buches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffent-lich bekanntgemacht.
Hinweise:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6
282
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-falen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der Gemeindeordnung beim Zustandekom-men dieser Flächennutzungsplanänderung nach Ab-lauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nichtmehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oderein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurdenicht durchgeführt,
b) diese Flächennutzungsplanänderung ist nichtordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wor-den,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher be-
anstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenü-ber der Stadt Nettetal vorher gerügt und dabeidie verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
2. Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wirdhingewiesen.
a) Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oderFormvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nichtinnerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
283
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Ka-230„VeNeTe-Hotel“ im Stadtteil Kaldenkirchen
Der Rat der Stadt Nettetal hat am 04.04.2006 den Bebau-ungsplan Ka-230 „VeNeTe-Hotel“ gemäß § 10 BauGB inVerbindung mit §§ 7 und 41 GO NW als Satzung beschlos-sen.
Der Bebauungsplan Ka-230 „VeNeTe-Hotel“ wird mit derdazugehörigen Begründung während der Dienststunden,und zwar
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhrund von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhrsowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, RathausLobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht be-reitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in denRäumen 306, 307 und 320 bis 323 Auskunft erteilt.
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteiles Kalden-kirchen, westlich der Straße „An der Kleinbahn“.
Der Bebauungsplan Ka-230 „VeNeTe-Hotel“ tritt mit Ab-
lauf des Erscheinungstages des Amtsblattes des KreisesViersen, in dem diese Bekanntmachung veröffentlicht wird,in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Der vom Rat der Stadt Nettetal am 04.04.2006 als Sat-zung beschlossene Bebauungsplan Ka-230 „VeNeTe-Ho-tel“, Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung sowie dieaufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlichenHinweise werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweise:
1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-falen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der Gemeindeordnung beim Zustandekom-men dieses Bebauungsplanes nach Ablauf einesJahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltendgemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oderein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurdenicht durchgeführt,
b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäßöffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher be-anstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenü-ber der Stadt Nettetal vorher gerügt und dabeidie verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
2. Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wirdhingewiesen.a) Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
bis 3 BauGB bezeichneten Vorschriften istunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zweiJahren seit der Bekanntmachung schriftlich ge-genüber der Stadt Nettetal geltend gemacht wor-den ist.
b) Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbe-achtlich, wenn sie nicht innerhalb von siebenJahren gegenüber der Stadt Nettetal schriftlichgeltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, ist darzulegen.
3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2sowie des Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
Der Entschädigungsberechtigte kann danach Ent-schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetre-ten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
schriftlich gegenüber der Stadt Nettetal geltendgemacht worden ist.
b) Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbe-achtlich, wenn sie nicht innerhalb von siebenJahren gegenüber der Stadt Nettetal schriftlichgeltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, ist darzulegen.
3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2sowie des Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
Der Entschädigungsberechtigte kann danach Ent-schädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetre-ten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurchherbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt.Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht in-nerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahres, in dem die in §§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, dieFälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nettetal, den 19.05.2006
gez. WagnerBürgermeister
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 281
284
285
herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigungschriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean-tragt.Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht in-nerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-jahres, in dem die in §§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, dieFälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nettetal, den 19.05.2006
gez. WagnerBürgermeister
Abl. Krs.Vie. 2006, S. 283
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Br-51„Innenbereich Lobbericher Straße/ Overbeckstraße“im Stadtteil Breyell
Der Ausschuss für Stadtplanung der Stadt Nettetal hatam 20. September 2005 die Aufstellung des Bebauungs-planes Br-51 „Innenbereich Lobbericher Straße/Overbeck-straße“ beschlossen.
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtplanung in seinerSitzung am 23.05.2006 die öffentliche Auslegung des Be-bauungsplanes Br-51 „Innenbereich Lobbericher Straße/Overbeckstraße“ nebst Begründung gem. § 3 (2) BauGBbeschlossen. Das Plangebiet liegt südlich der Autobahn61 zwischen der Lobbricher Straße und der Overbeck-straße. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten La-geplan ersichtlich.
Folgendes wird gem. § 3 (2) BauGB in der zur Zeit gel-tenden Fassung ortsüblich bekanntgemacht:
Der Entwurf nebst Begründung (einschließlich Umwelt-bericht) wird in der Zeit vom 09. Juni bis einschließlich10. Juli 2006 während der allgemeinen Dienststunden,und zwar
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhrund
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhrsowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhrim Rathaus der Stadt Nettetal, Doerkesplatz 11, Fachbe-reich Stadtplanung im Flur vor den Zimmern 305 und306 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Folgende umweltbezogene Gutachten sind verfügbar:- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag- Schalltechnisches Gutachten- Gutachten zur hydrogeologischen Bewertung des Unter-
grundes hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Re-genwasser
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu
den Entwürfen schriftlich oder zur Niederschrift bei derStadt Nettetal, Zimmer 306, 307, 320 bis 323 des o.g.Rathauses vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Fristabgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan gem. § 4a (6) BauGBunberücksichtigt bleiben. Über die fristgerecht vorgebrach-ten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Nette-tal.
Nettetal, 24.05.2006
Der BürgermeisterIn Vertretung
gez. SchaudigTechn. Beigeordneter
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 285
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau-ungsplanes Ka-223 „VeNeTe I“ im StadtteilKaldenkirchen
Der Ausschuss für Stadtplanung der Stadt Nettetal hat inseiner Sitzung am 17.02.2005 den Aufstellungsbeschlussfür den Bebauungsplan Ka-223 „VeNeTe I“ gefasst.
286
Weiterhin hat der Aus-schuss für Stadtplanungder Stadt Nettetal in sei-ner Sitzung am01.12.2005 die Ände-rung des Geltungsberei-ches beschlossen.
Das Plangebiet des Be-bauungsplanes Ka-223„VeNeTe I“ liegt im Nor-den des StadtteilsKaldenkirchen, westlichder Straße „An derKleinbahn“.
Der Geltungsbereich istauf dem beigefügtenLageplan gekennzeich-net.
Nettetal, den16.05.2006
Der BürgermeisterIn Vertretung
gez. SchaudigTechn. Beigeordneter
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 285
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
Planfeststellungsverfahren für den 4-streifigen Neubauder A 61 zwischen der Bundesgrenze (RW 74) und derAnschlussstelle Kaldenkirchen von Bau-km 0+097,752bis Bau-km 3+060,000
Der Neubau beinhaltet:· die Herstellung einer Anschlussstelle· die Herstellung einer neuen Basisstraße nach Venlo· den Ausbau des vorhandenen Straßenzuges
„Schwanenhaus/An der Kleinbahn“· die Herstellung von aktiven Lärmschutzanlagen· die Herstellung von landschaftspflegerischen Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen· die Herstellung einer Kontrollstation des
Bundesgrenzschutzes (beidseitig)· die Herstellung einer Wirtschaftsbrücke· alle Folgemaßnahmen an den berührten
Versorgungsleitungen
im Gebiet der Stadt Nettetal – Gemarkungen Kaldenkirchenund Leuth
hier: Erörterungstermin
1. Der Erörterungstermin findet statt am
Dienstag, den 20.06.* und Donnerstag, den
22.06.2006**ab 09.30 Uhr im Rathaus der Stadt Nettetal
- 1.OG / Ratssaal B und C -Doerkesplatz 11
41334 Nettetal-Lobberich
*Der Termin beginnt am 20.06.2006 um 09.30 Uhrmit der Erörterung der Einwendungen undStellungnahmen der betroffenen Behörden,Institutionen und Versorgungsunternehmen(Träger öffentlicher Belange) sowie deranerkannten Naturschutzverbände.
2. Ab 14:00 Uhr ist an gleicher Stelle die Erörterungder niederländischen privaten Einwendungenvorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass nur Einwendungen und Stellung-nahmen zur Bundesautobahn A 61 Gegenstand desErörterungstermins sind. Einwendungen, die sichausschließlich gegen niederländische Planungs-maßnahmen richten, werden im Termin nichterörtert.
3. **Die Erörterung der deutschen privatenEinwendungen findet am 22.06.2006 ab 09.30 Uhrin den genannten Räumlichkeiten statt.
4. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenenEinwendungen und Stellungnahmen erörtert. DieTeilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange vondem Vorhaben berührt werden, freigestellt. DieVertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
287
Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eineschriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu denAkten der Anhörungsbehörde zu geben.Die Tagesordnung wird im Termin bekannt gegeben.Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleibeneines Beteiligten ohne ihn verhandelt werden kann,dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sindund dass das Anhörungsverfahren mit Schluss derVerhandlung beendet ist.
5. Privaten Einwendern, die Bedenken gegen eineindividuelle Grundstücksinanspruchnahme vorge-tragen haben, wird die Möglichkeit zur Einzel-erörterung gegeben. Diese Erörterung bezieht sichausschließlich auf die vorgetragenen konkretenGrundsstücksbelange.
6. Sollte die Erörterung an den vorgenannten Terminennicht abgeschlossen sein, wird diese am 23.06.2006(ab 09.30 Uhr) an gleicher Stelle fortgesetzt. DieEntscheidung darüber wird durch den Verhandlungs-leiter in der jeweiligen Sitzung getroffen.
7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oderdurch Vertreterbestellung entstehende Kostenwerden nicht erstattet.
8. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Hinweis:Aufgrund der großen Anzahl an Einwendungen wird hiermitder Erörterungstermin öffentlich bekannt gemacht.Seitens der niederländischen Einwender sind überwiegendidentische Themenschwerpunkte vorgebracht worden. Fürdie Sammeleinwendungen wurde vom Antragsteller(Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld)eine zusammenfassende Gegenäußerung erstellt. Diesekann im Stadswinkel Venlo, Peperstraat 10, 5911 HA Venlo,werktags von 9 bis 14 Uhr und donnerstags zusätzlich von17 bis 21 Uhr, eingesehen werden.Allen Einwendern, die individuelle Eingaben vorgebrachthaben, wird die Gegenäußerung des Antragstellers aufdem Postweg zugestellt.
Nettetal, 23.05.2006
Der BürgermeisterIm Auftrag
gez. Lange
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 286
Öffentliche Bekanntmachungder NetteAgentur der Stadt Nettetal
Gemäß § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für dasLand Nordrhein-Westfalen (EigVO) vom 16.11.2004, inVerbindung mit § 9 Abs. 3 der Betriebssatzung der StadtNettetal für die NetteAgentur vom 16.12.2005, ist der Kreisder Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowieder Umfang ihrer Vertretungsbefugnis vom Betriebsleiterentsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung der
Stadt Nettetal öffentlich bekannt zu machen.
In Angelegenheiten der NetteAgentur wird die Stadt Nettetaldurch den Betriebsleiter vertreten, sofern dieGemeindeordnung oder die Eigenbetriebsordnung keineanderen Regelungen treffen. Der Betriebsleiterunterzeichnet unter dem Namen der NetteAgentur ohneAngabe eines Vertretungsverhältnisses, die übrigenBeschäftigten „Im Auftrag“.
Der Rat der Stadt Nettetal hat am 13.09.2005 Herrn MarcLahmann mit Wirkung vom 01.10.2005 zum Betriebsleiterder NetteAgentur bestellt.
Vertretungsberechtigt ist Herr Marc Lahmann. DieVertretungsbefugnis unterliegt keinerlei Beschränkungen.Beauftragt sind Frau Roswitha Karallus (stellvertretendeGeschäftsführerin), Herr Ulrich Schmitter (stellvertretenderGeschäftsführer), Frau Nicole Bolleßen, Ursula Bones,Herr Roger Dick, Frau Andrea Küppers Frau Birgit Lienen,Frau Karin Liesegang, Frau Sigrid Lohmann, Frau BirgitMager, Frau Monika Sampers, Herr Michael Schmitz, FrauKarin Thelen.Der Umfang der Vertretungsbefugnis der Beauftragtenergibt sich aus der nachfolgenden Anordnung über dieEntscheidungsbefugnisse in der NetteAgentur.
Nettetal, den 24.05.2006
NetteAgentur der Stadt Nettetalgez. LahmannBetriebsleiter
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 287
Öffentliche Bekanntmachungder NetteAgentur der Stadt Nettetal
Anordnung über die Entscheidungsbefugnisse in derNetteAgentur
1. Allgemeines
(1) Alle Bediensteten der NetteAgentur sind ent-scheidungsbefugt, soweit ihnen im ProduktplanAufgaben zur abschließenden Bearbeitung über-tragen sind. Ausgenommen bleiben alle Ent-scheidungen, die durch Rechtsvorschriften odersonstige Anordnungen dem Bürgermeister oder demBetriebsleiter zugewiesen sind.
(2) Der Bürgermeister, der Betriebsleiter und die stell-vertretenden Geschäftsführer können sich Ent-scheidungen vorbehalten, wenn es sich um Ange-legenheiten ihres Bereiches handelt.
(3) Bei Meinungsverschiedenheiten über Entschei-dungsbefugnisse im Einzelfall entscheidet dernächste gemeinsame Vorgesetzte.
(4) Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen einem Ge-schäft der laufenden Verwaltung und der Zuständig-
288
keit des Nette-Ausschusses bzw. des Rates ergibtsich aus der Gemeindeordnung (GO), derHauptsatzung der Stadt Nettetal sowie derBetriebssatzung der Stadt Nettetal für dieNetteAgentur in der jeweils gültigen Fassung.
2. Zuständigkeit für die Gewährung vonStundungen, Niederschlagungen und Erlasse
(1) Für Geschäfte der laufenden Verwaltung geltenfolgende Zuständigkeiten:
- Stundungen/Ratenzahlungen
Sachbearbeiter bis 2.500 Euro
Stellvertretende Geschäftsführer bis 6.000 Euro
- Befristete Niederschlagung von Forderungen/Entscheidung über das Erlöschen einesAnspruchs durch Wegfall des Schuldners/Verzicht auf die Realisierung von Ansprüchenbei Aufenthaltsort des Schuldners imAusland, ohne bilaterales Abkommen zurVollstreckung mit dem Aufenthaltsland.
Sachbearbeiter bis 5.000 Euro
Stellvertretende Geschäftsführer bis 10.000 Euro
- Erlass von Forderungen/unbefristeteNiederschlagung
Sachbearbeiter bis 500 Euro
Stellvertretende Geschäftsführer bis 1.500 Euro
(2) Die niedergeschlagenen Forderungen sind durch dieStelle, die die Niederschlagung verfügt hat, zuüberwachen. Zu diesem Zweck ist ein Nieder-schlagungsverzeichnis zu führen. Die Nieder-schlagungsverzeichnisse sind durch diestellvertretenden Geschäftsführer zu führen.
(3) Die Niederschlagungsfrist muss rechtzeitig(mindestens drei Monate) vor dem Eintritt derZahlungsverjährung enden.
(4) Nach Ablauf der Niederschlagungsfrist ist dieVerjährung zu unterbrechen.
(5) Bei Stundungen ist darauf zu achten, dass derAnspruch nicht gefährdet wird.
(6) Die Entscheidung über eine Stundung,Niederschlagung oder Erlass ist in der Akte fest-zuhalten.
3. Befugnis zur Vergabe von Aufträgen vonLieferungen und Leistungen
GrundsätzeBei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen ist die
Vergabeordnung der Stadt Nettetal zu beachten.
Befugnisse Auftragsvergabe
(1) Für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen,Bauleistungen, freiberuflichen Leistungen sowie denEingang von Erwerbsverpflichtungen gelten imRahmen der Wertgrenzen der Geschäfte derlaufenden Verwaltung und der jeweils maßgeblichenHaushaltsansätze (§ 4 Abs. 2 der Betriebssatzung)folgende Befugnisse:
Sachbearbeiter bis 5.000 EuroStellvertretende Geschäftsführer bis 10.000 EuroBetriebsleiter unbegrenzt
Für die nach § 20 Korruptionsbehördengesetzerforderliche zweite Person, die bei der Entscheidungüber die Vergabe mitzuwirken hat, gelten dievorgenannten Wertgrenzen nicht.
(2) Die in Abs. (1) genannten Wertgrenzen gelten auchfür die Befugnis zur Entscheidung über dieVergabeart, sofern nach den zu beachtendenVerdingungs- bzw. Vergabeordnungen mehrereVergabearten zulässig sind.
4. Vertretung des Betriebsleiters
Im Falle der Verhinderung des Betriebsleiters wird dieserdurch die beiden stellvertretenden Geschäftsführergemeinschaftlich vertreten. In diesem Falle gelten dievorgenannten Einschränkungen der Entscheidungs-befugnis nicht.
Nettetal, den 24. Mai 2006
gez. LahmannBetriebsleiter
Abl.Krs. Vie. 2006, S. 287
Bekanntmachungder Stadt Viersen
Flächennutzungsplan (FNP) Viersen, 42. Änderung(Bereich Andreasstraße/Butschenweg) in Viersen-Süchteln- Genehmigung -
Der Rat der Stadt Viersen hat am 7. 3. 2006 die 42.Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.Diese Änderung wurde der Bezirksregierung Düsseldorfgem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. DieBezirksregierung hat diesen Plan mit nachstehenderVerfügung vom 24. 4. 2006, Az.: 35.2-11.24 (Vie-42)06,genehmigt:„Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vomRat der Stadt Viersen am 7. 3. 2006 beschlosseneÄnderung Nr.42 des Flächennutzungsplanes der StadtViersen.
gez. i.A. Piel“
289
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Süchtelnnordöstlich der Süchtelner Innenstadt. Es wird begrenztdurch die Andressstraße bzw. die ehemalige Trasse derKrefelder Eisenbahn, die Bruchstraße, den Butschenweg.Die nördliche Grenze verläuft nördlich desVerbindungswegs zwischen Andreasstraße bzw.ehemaliger Trasse der Krefelder Eisenbahn undBruchstraße.Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist aus dembeigefügten Kartenausschnitt ersichtlich..
Zu dieser Flächennutzungsplanänderung gehört einErläuterungsbericht.
Die FNP-Änderung mit Erläuterungsbericht wird zujedermanns Einsicht im Fachbereich 60/I - Bauleitplanung- Viersen, Bahnhofstraße 23, Rathaus, 3. Obergeschoß,bereitgehalten, und zwar zu folgenden Zeiten:
montags bis freitags vormittagsvon 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr
montags bis donnerstagsnachmittags von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr.
Über den Inhalt des Planes und des Erläuterungsberichteswird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) sowie des § 215 Baugesetzbuch (BauGB)wird, bezogen auf die 42. Änderung desFlächennutzungsplanes, auf folgendes hingewiesen:Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO kann eine Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der GO beimZustandekommen der 42. Änderung desFlächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seitdieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemachtwerden, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurdenicht durchgeführt, die 42. Änderung desFlächennutzungsplanes ist nicht ordnungsgemäß öffentlichbekanntgemacht worden, der Bürgermeister hat denRatsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oderVerfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Viersen vorhergerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und dieTatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich, eine nach§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicheMängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalbvon zwei Jahren seit Bekanntmachung der Genehmigungdieser Flächennutzungsplanänderung schriftl ichgegenüber der Stadt Viersen geltend gemacht worden sind.Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangelbegründen soll, ist darzulegen.
Die Genehmigung der 42. Änderung desFlächennutzungsplanes Viersen, Ort und Zeit derMöglichkeit zur Einsichtnahme sowie die aufgrund desBauGB und der GO erforderlichen Hinweise werden hiermitöffentlich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 42. Änderung des
290
Flächennutzungsplanes Viersen gem. § 6 BauGB wirksam.
Viersen, den 22. 5. 2006
gez. R u f f – H ä n d e l k e sErste stellvertretende Bürgermeisterin
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 289
Bekanntmachungder Stadt Viersen
Flächennutzungsplan (FNP) Viersen, 66. Änderung(Bereich Brabanter Straße/Rohrbuschweg) in Viersen-Dülken- Genehmigung -
Der Rat der Stadt Viersen hat am 7. 3. 2006 die 66.Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.Diese Änderung wurde der Bezirksregierung Düsseldorfgem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. DieBezirksregierung hat diesen Plan mit nachstehenderVerfügung vom 24. 4. 2006, Az.: 35.2-11.24 (Vie-66)06,genehmigt:„Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vomRat der Stadt Viersen am 7. 3. 2006 beschlosseneÄnderung Nr.66 des Flächennutzungsplanes der StadtViersen.
gez. i.A. Piel“
Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Dülkenöstlich der Brabanter Straße und nördlich desRohrbuschwegs. Die genaue Abgrenzung des Plangebietsist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich..
Zu dieser Flächennutzungsplanänderung gehört ein Er-läuterungsbericht.
Die FNP-Änderung mit Erläuterungsbericht wird zu jeder-manns Einsicht im Fachbereich 60/I - Bauleitplanung -Viersen, Bahnhofstraße 23, Rathaus, 3. Obergeschoß,bereitgehalten, und zwar zu folgenden Zeiten:
montags bis freitagsvormittags von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhrmontags bis donnerstagsnachmittags von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr.
Über den Inhalt des Planes und des Erläuterungsberichteswird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) sowie des § 215 Baugesetzbuch (BauGB)wird, bezogen auf die 66. Änderung des Flächen-nutzungsplanes, auf folgendes hingewiesen:Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 GO kann eine Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften der GO beim Zustande-kommen der 66. Änderung des Flächennutzungsplanesnach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachungnicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, einevorgeschriebene Genehmigung fehlt oder einvorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nichtdurchgeführt, die 66. Änderung desFlächennutzungsplanes ist nicht ordnungsgemäß öffentlichbekanntgemacht worden, der Bürgermeister hat denRatsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oderVerfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Viersen vorhergerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und dieTatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich, eine nach§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
291
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicheMängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalbvon zwei Jahren seit Bekanntmachung der Genehmigungdieser Flächennutzungsplanänderung schriftl ichgegenüber der Stadt Viersen geltend gemacht worden sind.Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangelbegründen soll, ist darzulegen.
Die Genehmigung der 66. Änderung des Flächen-nutzungsplanes Viersen, Ort und Zeit der Möglichkeit zurEinsichtnahme sowie die aufgrund des BauGB und derGO erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlichbekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 66. Änderung desFlächennutzungsplanes Viersen gem. § 6 BauGB wirksam.
Viersen, den 22. 5. 2006
gez. R u f f – H ä n d e l k e sErste stellvertretende Bürgermeisterin
Abl. Krs.Vie. 2006, S. 290
Bekanntmachungder Stadt Willich
über die Durchführung des Verfahrens der Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches(BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 27 I W –Münchheide II (Anrather Straße) -
Für den Bebauungsplan wird das Verfahren derBeteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden ineinem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin, andem jedermann teilnehmen kann, erläutert. Dabei wirdGelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Darlegungs- und Anhörungstermin findet statt am:
Donnerstag, dem 22. Juni 2006in der Aula der Kolpingschule, Schiefbahner Straße 2
im Stadtteil Willich
und beginnt um 19.00 Uhr.
Der Bebauungsplanentwurf kann in der Zeit vom 09.06.bis 29.06.06 im Technischen Rathaus der Stadt Willich,Geschäftsbereich Stadtplanung, Zimmer 011, Rothweg 2,in 47877 Willich-Neersen, während der folgendenDienststunden eingesehen werden:
Montags, dienstags unddonnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhrmittwochs von 07.30 bis 17.00 Uhrfreitags von 07.30 bis 12.30 Uhr.
Äußerungen zu den Planungen können vom 09.06.bis29.06.06 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imGeschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willichvorgebracht werden. Die Möglichkeit zur Äußerung bestehtauch während des öffentlichen Darlegungs- undAnhörungstermines.
Über evtl. eingegangene Äußerungen entscheidet derPlanungsausschuss der Stadt Willich.
Mit Ablauf des 29.06.06 ist die Beteiligung der Öffentlichkeitabgeschlossen.
292
Bekanntmachungder Stadt Willich
über die Durchführung des Verfahrens der Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches(BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 81 W –Münchheide IV -Für den Bebauungsplan wird das Verfahren derBeteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden ineinem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin, andem jedermann teilnehmen kann, erläutert. Dabei wirdGelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Darlegungs- und Anhörungstermin findet statt am:
Donnerstag, dem 22. Juni 2006in der Aula der Kolpingschule, Schiefbahner Straße 2
im Stadtteil Willichund beginnt um 19.00 Uhr.
Willich, 24.05.2006
Stadt WillichDer BürgermeisterIn Vertretunggez. Martina StallTechn. Beigeordnete
Der künftige Geltungsbereich ist aus der vorstehendenPlanskizze ersichtlich.
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 291
Der Bebauungsplanentwurf kann in der Zeit vom 09.06.bis 29.06.06 im Technischen Rathaus der Stadt Willich,Geschäftsbereich Stadtplanung, Zimmer 011, Rothweg 2,in 47877 Willich-Neersen, während der folgendenDienststunden eingesehen werden:
Montags, dienstags unddonnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhrmittwochs von 07.30 bis 17.00 Uhrfreitags von 07.30 bis 12.30 Uhr.
Äußerungen zu den Planungen können vom 09.06. bis29.06.06 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imGeschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willichvorgebracht werden. Die Möglichkeit zur Äußerung bestehtauch während des öffentlichen Darlegungs- undAnhörungstermines.
Über evtl. eingegangene Äußerungen entscheidet derPlanungsausschuss der Stadt Willich.
Mit Ablauf des 29.06.06 ist die Beteiligung der Öffentlichkeitabgeschlossen.
Willich, 24.05.2006Stadt WillichDer BürgermeisterIn Vertretunggez. Martina StallTechn. Beigeordnete
Der künftige Geltungsbereich ist aus der nachfolgendenPlanskizze ersichtlich.
Abl. Krs. Vie.2006, S. 292
293
Bekanntmachungder Stadt Willich
über die Durchführung des Verfahrens der Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches(BauGB) für die 97. Änderung (Münchheide IV) desFlächennutzungsplanes der Stadt Willich.
Für die 97. Änderung (Münchheide IV) des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Willich wird das Verfahren derBeteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden ineinem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin, andem jedermann teilnehmen kann, erläutert. Dabei wirdGelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Darlegungs- und Anhörungstermin findet statt am:
Donnerstag, dem 22. Juni 2006in der Aula der Kolpingschule, Schiefbahner Straße 2
im Stadtteil Willich
und beginnt um 19.00 Uhr.
Der Flächennutzungsplanänderungsentwurf kann in derZeit vom 09.06. bis 29.06.06 im Technischen Rathaus derStadt Willich, Geschäftsbereich Stadtplaung, Rothweg 2,47877 Willich, Zimmer 011, während der folgendenDienststunden eingesehen werden:
Montags, dienstags unddonnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhrmittwochs von 07.30 bis 17.00 Uhrfreitags von 07.30 bis 12.30 Uhr.
Äußerungen zu den Planungen können vom 09.06 bis29.06.06, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imGeschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willichvorgebracht werden. Die Möglichkeit zur Äußerung bestehtauch während des öffentlichen Darlegungs- undAnhörungstermines.
Über evtl. eingegangene Äußerungen entscheidet derPlanungsausschuss der Stadt Willich.
Mit Ablauf des 29.06.06 ist die Beteiligung der Öffentlichkeitabgeschlossen.
Willich, 24.05.2006
Stadt WillichDer Bürgermeister
In Vertretunggez. Martina Stall
Techn. Beigeordnete
Der Änderungsbereich ist aus der nachfolgendenPlanskizze ersichtlich.
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 293
294
Bekanntmachungder Stadt Willich
über die Durchführung des Verfahrens der Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches(BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 25 VIII W – Wekeln(Klein Kempen) -
Für den Bebauungsplan wird das Verfahren der Be-teiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden ineinem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin, andem jedermann teilnehmen kann, erläutert. Dabei wirdGelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Darlegungs- und Anhörungstermin findet statt am:
Donnerstag, dem 22. Juni 2006in der Aula der Kolpingschule, Schiefbahner Straße 2
im Stadtteil Willich
und beginnt um 19.30 Uhr.
Der Bebauungsplanentwurf kann in der Zeit vom 09.06.bis 29.06.06 im Technischen Rathaus der Stadt Willich,Geschäftsbereich Stadtplanung, Zimmer 011, Rothweg 2,in 47877 Willich-Neersen, während der folgendenDienststunden eingesehen werden:
Montags, dienstags unddonnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhrmittwochs von 07.30 bis 17.00 Uhrfreitags von 07.30 bis 12.30 Uhr.Äußerungen zu den Planungen können vom 09.06. bis29.06.06 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imGeschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willichvorgebracht werden. Die Möglichkeit zur Äußerung bestehtauch während des öffentlichen Darlegungs- und An-hörungstermines.
Über evtl. eingegangene Äußerungen entscheidet derPlanungsausschuss der Stadt Willich.
Mit Ablauf des 29.06.06 ist die Beteiligung der Öffentlichkeitabgeschlossen.
Willich, 24.05.2006
Stadt WillichDer Bürgermeister
In Vertretunggez. Martina Stall
Techn. Beigeordnete
Der künftige Geltungsbereich ist aus der nachfolgendenPlanskizze ersichtlich.
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 294
295
Bekanntmachungder Stadt Willich
Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die Rettungs-wache der Stadt Willich vom 03.05.2006
Der Rat der Stadt Willich hat aufgrund des § 7 derGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen inder Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GVNRW S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durchArtikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005(GV NRW S. 498), und der §§ 1,2 und 4 desKommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 ( GV NW S. 712/), zuletztgeändert durch Verordnung vom 28.April 2005(GV.NRW.S.488), in seiner Sitzung am 26.04.2006folgende 1. Änderung zur Satzung für die Rettungswachevom 01.Oktober 2003 beschlossen:
I.Der Gebührentarif zur Satzung für die Rettungswache derStadt Willich erhält folgende Fassung:
Tarif Nr Bemessungsgrundlage Gebühr in Euro
1. Krankentransporteinsätze1.1 Beförderung einer Person 130,02
im Stadtgebiet -1.2 Bei Beförderung einer
Person über das Stadtgebiethinaus
1.2.1 Grundgebühr 68,961.2.2 Zuzüglich je gefahrenen 3,46
Kilometer von Einsatzanfangbis –ende, jedoch mindestensden Betrag nach 1.1
1.3 Für jede weitere in demselben 65,01Wagen beförderte Person½ der Gebühr nach 1.1
1.4 Pauschalgebühr für Warte- 25,56zeiten eines Krankentrans-portwagens mit Besatzungje vollendete 30 Min
1.5 Pauschalgebühr für eine 25,56einsatzbedingte Desinfektionoder Sonderreinigung
2. Beförderung von Notfallpatienten mitRettungswagen
2.1 Innerhalb des Stadtgebietes 309,40Willich bei Beförderung einerPerson
2.2 Innerhalb des Stadtgebietes 154,70Willich bei gleichzeitigerBeförderung von zweiPersonen in einem Fahrzeugje Person
2.3 Innerhalb des Stadtgebietes 103,13Willich bei gleichzeitigerBeförderung von 3 Personenin einem Fahrzeugje Person
2.4 über das Gebiet der StadtWillich hinaus beiBeförderung einer Person
2.4.1 Grundgebühr 182,652.4.2 Zzgl. Für jeden Fahrkilometer 11,56
von Einsatzbeginn bis – ende,mindestens Gebühr nach 2.1
2.5 über das Stadtgebiet hinausbei gleichz. Beförderung von2 Personen, für die 2. Persondie Hälfte der Gebühr nach 2.4.1zzgl. der Hälfte nach 2.4.2,mindestens Gebühr nach 2.2
2.6 über das Stadtgebiet hinausbei gleichz. Beförderung von3 Personen, für die 3. Persondie Hälfte der Gebühr nach 2.4.1zzgl. der Hälfte nach 2.4.2,mindestens Gebühr nach 2.3
3. Einsatz eines Notarztes3.1 Notärztliche Versorgung am 289,31
Unfallort sowie währendder Beförderung Pauschalgebühr
4. Inanspruchnahme sonstiger Leistungen4.1 Pauschalgebühr für Warte- 25,56
zeiten eines Rettungswagensmit Besatzung,je vollendete 30 Minuten
4.2 Pauschalgebühr für eine 25,56einsatzbedingte notwendigeDesinfektion oder Sonder-reinigung eines Rettungswagens
4.3 Dringend notwendiger, eilbe- 25,56dürftiger Transport von Blut-konserven, Seren,Medikamenten, Transplantaten,medizinischer Geräte oderähnlichen innerhalb des Stadt-gebietes Willich
§ 6Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach derVeröffentlichung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beimZustandekommen dieser Satzung nach Ablauf einesJahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltendgemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder ein vorge-schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch-geführt,
296
Herausgeber: Der Landrat des KreisesViersen - Hauptamt, Rathausmarkt 3,41747 Viersen, Tel. (02162) 39 - 1047E-Mail: [email protected]: Alle 14 TageTopographisches Landeskartenwerk:Vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigungdes Landrats des Kreises Viersen- Katasteramt -Bezug: Inklusive VersandkostenJahresabonnement: 31,20 EUREinzelabgabe: 0,80 EURzahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung(Zu bestellen beim Herausgeber)Kündigung: Nur zum Jahresende, sie muß biszum 31. Oktober beim Herausgeber vorliegen.Verantwortlich für den Inhalt: LandratPeter OttmannDruck: Hausdruckerei Kreisverwaltung Viersen
Kreis Viersen - Der Landrat- Postfach 100 762 - 41707 ViersenPostvertriebsstück - F 5565 B - Gebühr bezahlt
KREISVIERSENAmtsblatt
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be-kannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorherbeanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber derStadt Willich vorher gerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,die den Mangel angibt.
Willich, den 03.05.2006
In Vertretung:gez. Eckelboom
Erster Beigeordneter
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 295
Einwohner am 30. April 2006
(Eigene Fortschreibung der Angaben des Landesamtes für Da-tenverarbeitung und Statistik NW vom 30. Juni 2005)
insgesamt männlich weiblich
Brüggen 16.258 7.979 8.279Grefrath 15.906 7.781 8.125Kempen 36.305 17.689 18.616Nettetal 42.606 20.840 21.766Niederkrüchten 15.406 7.531 7.875Schwalmtal 19.289 9.468 9.821Tönisvorst 30.740 14.910 15.830Viersen 76.100 36.615 39.485Willich 52.022 25.525 26.497
Kreis Viersen 304.632 148.338 156.594
Abl. Krs. Vie. 2006, S. 296