3. PARTNER IM STRASSENVERKEHR
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ZIELE
• Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteil-nehmer (ältere Menschen, mobilitäts-behinderte Personen etc.)
• Verhalten gegenüber bevorzugten Fahrzeugen (Einsatz-, Straßendienstfahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel)
• Verhalten gegenüber Tieren im Straßenverkehr
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
INHALTE
Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer
Mobilität ist einer der wesentlichsten Faktoren unserer Gesellschaft. Möglichst einfach von einem Ort zum ande-ren zu gelangen sollte für alle Menschen selbstverständ-lich sein. Für manche Personengruppen ist es jedoch nicht so einfach, sich fortzubewegen: Sie werden mit Hindernis-sen konfrontiert, die ihre Verkehrsbeteiligung erschweren. Für andere ist es aufgrund von körperlichen Beeinträchti-gungen und Sinnesbehinderungen besonders schwer, sich selbstständig im Straßenverkehr zu bewegen.
Das gilt vor allem für ältere und bewegungseingeschränkte Personen, Menschen im Rollstuhl sowie blinde und seh-behinderte Personen. Besonders für letztere Personen-gruppe stellen – neben diversen baulichen und strukturel-len Barrieren – rücksichtslose Radfahrer oft eine Gefahrenquelle dar.
Sensibilisierung für andere Verkehrsteilnehmer
Ziel der Verkehrserziehung ist, dass die jungen Radfahrer ...
• erkennen, dass es Menschen mit besonderen Bedürfnis-sen gibt.
• Rücksichtnahme und Verständnis für benachteiligte Personen entwickeln.
• erfahren, dass es mobilitätsbehinderte Menschen (ältere, blinde und sehbehinderte Personen, Menschen im Roll-stuhl, Frauen oder Männer mit Kinderwagen etc.) im Straßenverkehr besonders schwer haben.
• die besonderen Bedürfnisse von mobilitätsbehinderten Menschen kennenlernen und erfahren, dass diese nicht so schnell reagieren können.
• wissen, dass gerade ältere und sehbehinderte sowie blinde Personen besondere Probleme mit Radfahrern und Skatern haben.
• entsprechendes Verhalten im Umgang mit mobilitäts-behinderten Menschen zeigen.
3.1FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
Siehe Schülerheft S. 29
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3.2FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
Was sollen die jungen Radfahrer wissen?
Ältere Menschen können die im Straßenverkehr erforder-lichen Leistungen nicht mehr im gleichen Ausmaß er-bringen wie junge. Die Wahrnehmungsfähigkeit (Hören und Sehen) sowie das Bewegungsgeschick (Motorik) verschlechtern sich. Das Reaktionsvermögen vermindert sich im Alter; Medikamente, auf welche ältere Personen häufig angewiesen sind, beeinträchtigen zusätzlich die Konzentration.
Das kann dazu führen, dass ältere Personen den Klingelton nicht hören oder bei zu knappem Vorbeifahren von Radfah-rern und Inlineskatern erschrecken und zu Sturz kommen.
Die jüngeren Verkehrsteilnehmer müssen auf die Schwä-chen älterer Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und gegebenenfalls auf ihr Vorrecht verzichten.
Blinde und sehbehinderte Menschen können sich trotz ihrer Behinderung eigenständig fortbewegen. Es ist keine Seltenheit, dass man blinde und stark sehbehinderte Personen ohne Begleitung im Straßenverkehr sieht. Das fehlende Sehvermögen wird durch den Tastsinn und das Gehör weitgehend kompensiert.
Blinde und stark sehbehinderte Personen erkennt man an der typischen Armschleife (drei schwarze Punkte auf gelbem Grund bzw. eine blinde Person als Piktogramm auf gelbem Grund) oder an dem Ansteckbutton. Blinde Personen sind meist mit Blindenlangstock unterwegs, manche mit einem eigens dafür ausgebildeten Blindenführhund. Sehbehinderte Personen können auch ohne derartige Hilfsmittel unterwegs sein, sie erkennt man daran, dass sie besonders langsam und vorsichtig gehen. Meist handelt es sich um ältere Personen.
Sehbeeinträchtige Personen sind hauptsächlich auf ihren Gehörsinn angewiesen. Ein sich lautlos nähernder Fahrrad-fahrer oder Inlineskater kann daher nicht wahrgenommen werden und stellt eine große Gefahr für blinde und seh-behinderte, aber auch für betagte Personen dar. Ein Aus-weichen ist dieser Personengruppe nicht möglich.
Verhalten bei der Begegnung mit älteren, blinden und sehbehinderten Personen:Schon von Weitem klingeln. Blinde und sehbehinderte Personen können sich dann darauf einstellen, dass sich ein Radfahrer nähert.Langsam vorbeifahren und vor allem einen großen Ab-stand einhalten. Ältere Personen fühlen sich dadurch sicherer. Bei Blinden ist der Blindenlangstock, den sie zum Abtasten der Umgebung verwenden, oft schon zur Stolper-falle für Radfahrer geworden. Wenn sich der Blindenstock in den rotierenden Speichen verfängt, kann das für beide Seiten sehr unangenehm werden.Besondere Vorsicht gilt bei Rad- und Gehwegen, die nur durch eine optische Bodenmarkierung voneinander ge-trennt sind. Blinde können den Gehbereich nicht ertasten und unabsichtlich in den Radbereich gelangen. Die Radfahrer sollen Toleranz und Rücksicht üben und ge-gebenenfalls auf das eigene Vorrecht verzichten.
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
Siehe Schülerheft S. 29
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Bevorzugte Verkehrsteilnehmer
Manche Fahrzeuge auf der Straße – Einsatzfahrzeuge, Straßendienstfahrzeuge und öffentliche Verkehrsmittel – sind gegenüber anderen bevorzugt. Die Grundregel bei der Begegnung mit diesen Fahrzeugen lautet: Warten!
Einsatzfahrzeuge
Einsatzfahrzeuge stehen ganz oben auf der Vorrangliste. Die bekannteste Ausnahmeregelung für Einsatzfahrzeuge: Sie dürfen bei Rot in Kreuzungen einfahren. Auch an andere Verkehrsbeschränkungen sind Einsatzfahrzeuge nicht gebunden: Sie dürfen gegen die Einbahn fahren, Fuß-gängerzonen oder Radwege befahren oder an Plätzen ab-gestellt werden, wo jeder Privat-Pkw sofort abgeschleppt werden würde.
Vor allem aber gelten für Einsatzfahrzeuge keine Vorrang-regeln: Eine Stopptafel, ein „Vorrang geben“-Schild oder auch der Vorrang des Rechtskommenden sind für Einsatz-fahrzeuge kein Grund zum Anhalten oder zum Vorrang-verzicht. Der Schutz des Radfahrers auf einer Radfahrerüberfahrt ist daher ebenso aufgehoben wie der Vorrang des Radfahrers beim Benützen eines Mehrzweckstreifens.
Einsatzfahrzeuge sind aber nur dann bevorzugt, wenn sie entweder das Blaulicht oder das Folgetonhorn oder beides eingeschaltet haben. Wenn man daher als Radfahrer ein Warnsignal hört oder Blaulicht sieht (auch Reflexe an Häuserwänden etc.), heißt es: „Äußerste Vorsicht!“
Im Zweifelsfall sollte der Radfahrer daher beim Wahr-nehmen eines solchen Signals sofort anhalten und sein Fahrzeug in Richtung Fahrbahnrand oder Gehsteig in Sicherheit bringen. Es ist durchaus möglich, dass andere Fahrzeuge, die dem Einsatzfahrzeug ausweichen möchten, den Platz auf der Fahrbahn benötigen.
Neben den klassischen Blaulichtfahrzeugen der Feuerwehr, Rettung oder Polizei sind oft auch Tierärzte, Gasgebrechen-dienste und Fahrzeuge der Steuerfahndung oder der Maut-überwachung mit Blaulicht unterwegs.
3.3FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
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Straßendienstfahrzeuge
Fahrzeuge des Straßenerhalters, der Müllabfuhr oder eines Pannendienstes blinken zwar auch farbig, aber nicht mit blauen, sondern mit gelben Warnleuchten. Mit diesen Leuchten machen sie sowohl auf die Gefahr aufmerksam, die von ihnen selbst – etwa wegen verkehrsbehindernder Aufstellung – ausgeht, als auch auf jene Gefahren, die sie verringern wollen (z. B. Schmutz auf der Fahrbahn bei Baustellen, schadhafte Fahrzeuge).
Für den Radfahrer stellen Straßendienstfahrzeuge keine allzu große Gefahr dar. Zur Sicherheit sollte er ihnen aber vor allem an ihrer Einsatzstelle großzügig ausweichen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Auch öffentliche Verkehrsmittel haben Vorrechte!
Straßenbahnen gehören zu den größten Fahrzeugen auf der Straße. Außerdem sind sie recht unflexibel, denn ihre Schienen können sie nicht verlassen. Metallräder auf Me-tallschienen erlauben nur sehr eingeschränkt heftige Brems- oder Beschleunigungsvorgänge. Daher haben Stra-ßenbahnen oft Vorrang, wo andere Fahrzeuge Wartepflicht haben:Die Straßenbahn hat etwa auch als Linkskommender die Vorfahrt. Dieses Vorrecht ist aber relativ bedeutungslos, weil Schienenstraßen in der Regel mit Vorrangschildern oder Verkehrsampeln abgesichert sind. Wichtig ist, dass Fußgänger und Radfahrer auf dem Schutzweg bzw. der Radfahrerüberfahrt gegenüber der Straßenbahn keinen Vorrang haben.
Rücksicht gegenüber Benützern öffentlicher Verkehrsmittel
Die Straßenbahn kann sehr viele Fahrgäste von einer Station zur anderen bringen. Straßenbahnstationen gehören daher zu besonders kritischen Bereichen:
3.4FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
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Fährt eine Straßenbahn in die Station ein, treten oft die Fahrgäste, die in der Haltestelle gewartet haben, bereits auf die Fahrbahn. Auch aus der Straßenbahn wollen Fahr-gäste aussteigen, wobei sich die Türen meist unmittelbar nach dem Anhalten des Straßenbahnzuges öffnen.
Daher muss jeder Fahrzeuglenker – und somit auch der Radfahrer – so langsam fahren, dass er den querenden Fußgängern das gefahrlose Erreichen ihres Zieles ermög-licht. Man darf in Haltestellenbereichen neben angehalte-nen Straßenbahnen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Autobusse (und O-Busse) haben natürlich keine Schienen und können zum Fahrbahnrand zufahren. Die Gefahren für Fahrgäste und Radfahrer lauern daher nicht in erster Linie zwischen Haltestelle und Bus, sondern links vom Bus. Beim Vorbeifahren ist höchste Vorsicht geboten! Jederzeit können Fahrgäste unmittelbar vor oder nach dem Bus ver-suchen, die Fahrbahn zu queren.
Blinkt ein Bus links, so deutet er an, dass er die Station ver-lassen will. In diesem Fall hat er Vorrang gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Gerade Radfahrer müssen hier besonders vorsichtig sein, der Busfahrer könnte sie übersehen.
In den letzten Jahren wurden zum Schutz der Verkehrsteil-nehmer vermehrt Busschleusen errichtet: Dabei wird die Haltestelle in die Fahrbahn vorgezogen. Der Bus fährt nicht an den rechten Fahrbahnrand, sondern bleibt auf seinem Fahrstreifen stehen. Links daneben befindet sich entweder eine Fahrbahninsel oder der Fahrstreifen für den Gegenverkehr. Ganz klar: Hier darf niemand, auch kein Radfahrer, am stehenden Bus vorbeifahren, sondern man muss warten, bis dieser weiterfährt.
Große Lastwagen und Busse
Achtung vor großen Lastwagen und Bussen! Große und lange Fahrzeuge haben es im Straßenverkehr besonders schwer, vor allem bei engen Kreuzungen im Stadtgebiet: Ihre Sicht ist trotz guter Rückspiegel oft sehr einge-schränkt. Für den Radfahrer bedeutet das größte Gefahr.
Daher immer genug Abstand zu Lkw und Bussen halten. Im Kreuzungsbereich sollte der Radfahrer aus Sicherheits-gründen einige Meter hinter dem Fahrzeug stehen bleiben. Auf keinen Fall sollte man unmittelbar neben dem Fahr-zeug in eine Kreuzung einfahren! Hier besteht hohe Unfall-gefahr.
3.5FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
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3.6FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
ELTERNABEND
Tiere im Straßenverkehr
Tiere – z. B. Hunde – im Straßenverkehr erfordern eben-falls besondere Rücksichtnahme.Vorsicht vor gespannten Leinen oder bissigen Tieren!
Hunde haben zwar auf der Fahrbahn oder auf Radwegen wenig zu suchen. Trotzdem kommt es vor, dass sie in der angrenzenden Grünfläche ihre „Bedürfnisse“ erledigen. Die Folge: Die Leine ist unter Umständen quer über den Radweg gespannt. Daher immer so fahren, dass man noch anhalten kann, wenn man erst im letzten Moment ein Hindernis erkennen kann.
Vorbeifahren an Tierherden oder ReittierenTiere können erschrecken und in Panik geraten! Es kommt vor, dass schnelle Bewegungen von Personen in unmittel-barer Nähe zu Reflexreaktionen der Tiere führen, die ge-rade für Radfahrer oder Skater sehr gefährlich werden können. Daher ausreichend seitlichen Abstand zu einem Reittier halten oder absteigen und warten, bis die Herde die Fahrbahn wieder verlassen hat.
Ziehen von Tieren mit dem FahrradSehr beliebt, aber als Gefahrenquelle trotzdem verboten ist das „Gassi-Radfahren“: Ein Hund darf nicht an der Leine geführt werden, während man auf dem Rad fährt.
Anhängen an TiereIm normalen Straßenverkehr ist es verboten, sich als Skater oder Radfahrer von Hunden ziehen zu lassen. Sich von Tieren ziehen zu lassen ist nur in besonderen Fällen erlaubt, etwa zu sportlichen Zwecken auf abgegrenzten Flächen oder bei Fuhrwerken.
3.6FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
METHODISCH-DIDAKTISCHE UMSETZUNG
• Rollenspiele: Hineinversetzen in andere Verkehrs-
teilnehmer (z. B. Augen verbinden), Rollenwechsel
• Gruppendiskussionen mit „Betroffenen“,
Erfahrungsberichte
• Kooperationen mit unterschiedlichen Schulformen
(z. B. mit Blindenschulen)
• Bremstechniken üben, Falltrainings im Bereich Trend-
sportarten
• Personenbeförderungsbestimmungen der Linien-
anbieter lesen
• Lehrausgang – mehrere Generationen miteinander –
Sensibilisierung für Gefahrenmomente für Senioren,
Erwachsene und Kinder – Rücksichtnahme praktisch
erfahren (Stichwort: Oma-Opa-Tag)
HILFSMATERIALIEN ZUR UNTERRICHTSGESTALTUNG
• „Miteinander – Soziales Lernen in der Verkehrs-
erziehung“, Lernbehelf des BMUKK zum Download
unter: www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/prinz/ver-
kehrserziehung.xml oder zu bestellen per E-Mail:
ZUSATZMATERIALIEN AM KAPITELENDE
• Impulstext: „Unterwegs mit Tim und Tom“
• Kopiervorlage – Übung: Suchbild
3.7FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
KOPIERVORLAGE – IMPULSTEXT
Unterwegs mit Tim und Tom
„Jule hat einen Verehrer!“, flüstert Niko verschwöre-
risch. Felia sieht interessiert auf. „Echt?“ Sie warten
im Hof auf Nikos Schwester. „Ja“, antwortet Niko. „Er
heißt Tom und ist schon 19. Wirst du auch einmal ei-
nen älteren Freund haben?“
„Keine Ahnung“, meint Felia und versucht ein geheim-
nisvolles Gesicht aufzusetzen. Am liebsten würde sie
sagen: „Nein, Niko, ich hab ja dich.“ Aber er soll sich
bloß nichts einbilden! Stattdessen ruft sie: „Endlich,
Jule!“
Jule ist eilig um die Ecke gekommen und schaut die
beiden überrascht an. „Hast du uns vergessen?“, fragt
Niko. „Hey, lass sie doch“, flüstert Felia, „sie wollte
bestimmt zu Tom.“ Jule bleibt stehen und lächelt Felia
an. „Ich fürchte, beides stimmt.“ Sie hat gehört, was
Felia gesagt hat. Jule tippt etwas in ihr Handy. „Dann
schwingt euch auf die Räder“, sagt sie. „Super!“, ruft
Niko. „Nimmst du uns mit zu Tom?“ Jule macht ein
geheimnisvolles Gesicht. „Tom? Heute möchte ich,
dass ihr Tim kennenlernt.“
Hintereinander fahren sie in einen Radweg ein. Wäh-
rend sie in die Pedale tritt, wird Felia immer neugieri-
ger. Wer ist Tim?
Aus der Ferne hört sie ein lautes Bellen, das immer nä-
her kommt. Ein riesiges Felltier stürmt auf sie zu. „Was
ist das?“, ruft Niko. „Ein Berner Sennenhund“, ruft Felia.
„Ich steige lieber ab, bevor er mich umrennt!“
Doch der Hund ist nur bis zu Jule gelaufen, hat kehrt-
gemacht und rennt nun an ihrer Seite, aber so nahe,
dass Jule auf die Wiese neben dem Radweg auswei-
chen muss und absteigt. Der Hund bellt noch lauter,
stellt sich auf die Hinterbeine und ... leckt Jule das
Gesicht ab.
Felia geht ein Licht auf: „Jule, ist
das vielleicht Tim?“ Jule sieht sie
bewundernd an: „Sehr schlau
von dir! Oder hast du geraten?“
„Er benimmt sich so, als würde
er dich kennen“, meint Felia, die
liebend gern selbst einen Hund hätte. Sie besitzt ein
Lexikon, in dem alle Hunderassen abgebildet sind.
Felia sieht Jule lächeln und dreht sich um. Hinter ihnen
ist ein Junge aufgetaucht. „Tim gehört zu mir“, sagt er.
„Ich bin Tom. Und ihr müsst Jules Bruder und seine
Freundin sein.“ Niko und Jule laufen rot an.
„Wir haben Glück, dass nichts passiert ist“, sagt Jule
streng. „Wie kannst du uns Tim entgegenschicken? Ein
Hund auf dem Radweg, das ist supergefährlich.“
Tom macht ein schuldbewusstes Gesicht. „Hast recht.
Ich hab nicht damit gerechnet, dass er losläuft“, gibt
er zu. „Ich hab dein SMS gekriegt und bin euch entge-
gengegangen. Normalerweise läuft er beim Radfahren
an der Leine neben mir her. Manchmal, wenn er Lust
hat, zieht er mich sogar“, erzählt er stolz.
„Echt?“ Niko ist begeistert. „Wie ein Schlittenhund,
nur auf der Straße?“
„Tom, sag lieber nichts mehr“, seufzt Jule. „Sonst erzäh-
len Felia und Niko das noch bei der Radfahrprüfung.“
Ein Hund darf ...a) einen Radfahrer ziehen.b) an der Leine neben einem
Fahrrad herlaufen.c) bei Sportveranstaltungen
einen Schlitten ziehen.
3.8FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE
PARTNER IM STRASSENVERKEHR
KOPIERVORLAGE – ÜBUNG
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