Inhalt
Öffentliche Bekanntmachungen• Tagesordnung für die Sitzung des
Rates am Mittwoch, 21. 6. 2006(Beginn nichtöffentlicher Sitzungs-teil 17.30 Uhr, Beginn öffentlicherSitzungsteil 18.00 Uhr), Festsaal,Rathaus, Prinzipalmarkt 8 - 9, 48143 Münster(Der Text wird aus drucktechnischenGründen am Ende des Amtsblattesabgedruckt.)
• Widmungen von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW
• Einziehung einer öffentlichenStraßenfläche
• Bekanntmachung von Straßen-namen
• Umlegungsverfahren U 6: Hiltrup
• Umlegungsverfahren U 11: Hafen II
• Ablauf von Nutzungsrechten anGrabstätten auf dem WaldfriedhofLauheide und dem Friedhof HoheWard
• Ablauf von Nutzungsrechten anGrabstätten auf dem WaldfriedhofLauheide und dem FriedhofWolbeck
• Feststellung eines Nachfolgers inder Bezirksvertretung Münster-Mitte
• AirportPark FMO GmbHJahresabschluss 2005
• Aufnahme von Aufgeboten
• Aufnahme einer Kraftloserklärung
Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006 119
49. Jahrgang – Nr. 10 – 16. Juni 2006 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B
Öffentliche Bekanntmachungen
Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW
Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird die im Eigentum der StadtMünster stehende Straße Jungeblodt-platz von der Waldeyerstraße bis zumKardinal-von-Galen-Ring dem öffentli-chen Straßenverkehr gewidmet.
Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem Übersichtsplan Nr. 1 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.
Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.
Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.
Münster, den 19. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NW
Gemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird das Teilstück der im Eigentumder Stadt Münster stehenden StraßeEgelshove abzweigend von der StraßeDingbängerweg dem öffentlichen Stra-ßenverkehr gewidmet.
Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem Übersichtsplan Nr. 2 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsver-fügung.
Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.
Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der Stadt
Übersichtsplan Nr. 1
Münster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.
Münster, den 19. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NWGemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNRW wird die im Eigentum der StadtMünster stehende Vivaldistraße vomHohen Heckenweg bis zur Straße ImHägerfeld einschließlich der Stichstraße
bis zum Rumphorstweg dem öffentlichenStraßenverkehr gewidmet.
Die Widmung bezieht sich auf die Stra-ßenfläche, die in dem Übersichtsplan Nr. 3 dargestellt ist. Der Übersichtsplanist Bestandteil dieser Widmungsverfü-gung.
Die Verkehrsfläche wird als Gemeinde-straße eingestuft.
Gegen die Widmung ist der Widerspruchzulässig. Er ist innerhalb eines Monatsvom Tage dieser Bekanntmachung anschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister der StadtMünster (Postanschrift: Der Oberbürger-meister, 48127 Münster) zu erheben. EinNachtbriefkasten befindet sich am Stadt-haus 1, Klemensstraße 10. Der Wider-spruch kann auch direkt beim Vermes-sungs- und Katasteramt (Postanschrift:Der Oberbürgermeister, Vermessungs-und Katasteramt, 48127 Münster) erho-ben werden.
Münster, den 19. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
120 Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006
Übersichtsplan Nr. 2
Übersichtsplan Nr. 3
Widmung von Straßen nach demStraßen- und Wegegesetz NWGemäß § 6 (1) Straßen- und WegegesetzNW werden folgende im Eigentum derStadt Münster stehende Straßen demöffentlichen Straßenverkehr gewidmet:
WiedehagenDie Straße Wiedehagen abzweigend vomDingbängerweg einschließlich der Stich-straßen und der Verbindungsstraßen zurStraße Schürbusch und einschließlichdes Fußweges zur Weseler Straße.
SchürbuschDie Straße Schürbusch abzweigend vomDingbängerweg einschließlich der Straßen-schlaufe, der Stichstraßen und des Fuß-weges bei Hausnummer 5 zur StraßeSchlautstiege und einschließlich des Rad-und Fußweges bei Hausnummer 33 zurStraße Schlautstiege.
Die Widmungen beziehen sich auf dieStraßenflächen, die in dem Übersichts-plan Nr. 4 dargestellt sind. Der Über-sichtsplan ist Bestandteil dieser Wid-mungsverfügung.
Die Verkehrsflächen werden als Gemein-destraßen eingestuft.
Gegen die Widmungen ist der Wider-spruch zulässig. Er ist innerhalb einesMonats vom Tage dieser Bekanntma-chung an schriftlich oder mündlich zurNiederschrift beim Oberbürgermeisterder Stadt Münster (Postanschrift: Der
Planunterlagen mit der Darstellung dereinzuziehenden Straßenflächen liegen beider Stadtverwaltung Münster aus. Siekönnen innerhalb von drei Monaten vomTage dieser Bekanntmachung an im Ver-messungs- und Katasteramt, Stadthaus 3,Albersloher Weg 33, Raum E307, wäh-rend der Dienststunden eingesehen wer-den. Einwendungen gegen die Einzie-hung können schriftlich erhoben oder zurNiederschrift erklärt werden.
Münster, den 19. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
Oberbürgermeister, 48127 Münster) zuerheben. Ein Nachtbriefkasten befindetsich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10.Der Widerspruch kann auch direkt beimVermessungs- und Katasteramt (Postan-schrift: Der Oberbürgermeister, Vermes-sungs- und Katasteramt, 48127 Münster)erhoben werden.
Münster, den 19. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
Einziehung einer öffentlichenStraßenflächeDie Stadt Münster beabsichtigt, einerTeilfläche der Straße Egelshove die Ei-genschaft einer öffentlichen Verkehrs-fläche zu entziehen.
Die Straße Egelshove ist durch Veröffent-lichung im Amtsblatt Nr. 11/1987 vom 5. 6. 1987 als öffentliche Verkehrsflächegewidmet worden. Die Zufahrt vom Ding-bängerweg zur Straße Egelshove wurdefür die Errichtung des Sportgeländes ver-legt. Das Sportgelände und die StraßeEgelshove haben eine gemeinsame Zu-fahrt. Der neue Straßenverlauf entsprichtdem Bebauungsplan Nr. 396. Es ist be-absichtigt, die frühere Straßenfläche ein-zuziehen.
Die Fläche ist in dem Übersichtsplan Nr. 5 dargestellt.
Die Absicht der Einziehung wird hiermitgemäß § 7 StrWG NW bekannt gegeben.
Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006 121
Übersichtsplan Nr. 4Übersichtsplan Nr. 5
Bekanntmachung von Straßen-namenDie Bezirksvertretung Münster-Südosthat in ihrer Sitzung am 2. 5. 2006 folgen-de Beschlüsse gefasst:
Die Straße innerhalb des BebauungsplanNr. 463 : Wolbeck – Gewerbegebiet öst-lich der Münsterstraße / Grenkuhlenwegerhält den Straßennamen Amelunxen-straße ( 00581 / 48167 ). Die Straße istim Übersichtsplan Nr. 6 dargestellt.
Der Fußweg, der von der Drostenhofstra-ße durch den ehemaligen Park des Kur-hauses über die Angel bis in den Tiergar-
ten führt, erhält den Straßennamen Illa-Andreae-Weg ( 03288 / 48167 ). Der Wegist im Übersichtsplan Nr.7 dargestellt.
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat inihrer Sitzung am 23. 5. 2006 beschlossen:Innerhalb des Bebauungsplans Nr. 458:Sprakel-Mitte erhält der zukünftigeStadtteilplatz an der Sprakeler Straßeden Straßennamen Böckmannplatz ( 01009 / 48159 ). Der Platz ist im Über-sichtsplan Nr. 8 dargestellt.
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat inihrer Sitzung am 30. 5. 2006 beschlossen:Die neue Straße, die von der Salzmann-
straße abzweigt und das Grundstück mitden Hausnummern 55 und 55a erschließt,erhält den Straßennamen Dorothea-Pe-tersmann-Weg ( 01614 / 48147 ). Die Stra-ße ist im Übersichtsplan Nr. 9 dargestellt.
In Klammern sind die Postleitzahl unddie Schlüsselziffern des amtlichen Stra-ßenverzeichnisses angegeben.
Münster, den 19. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
122 Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006
Übersichtsplan Nr. 6
Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006 123
Übersichtsplan Nr. 7
Umlegungsverfahren U 6: HiltrupIm Umlegungsverfahren U 6: Hiltrup hatder Umlegungsausschuss der StadtMünster am 18. 5. 2006 folgenden Be-schluss gefasst:
Nach § 52 (2) Baugesetzbuch (BauGB)werden die Grundstücke GemarkungHiltrup, Flur 4, Flurstücke 143, 144, 155,205, 281, 465, 466, 467, 468, 1421 und1422 aus dem Umlegungsgebiet ausge-nommen.
Begründung:
Die Grundstücke sind erschlossen undbebaut. Eine Neuordnung der Grund-stücke mit Hilfe der Umlegung ist nichterforderlich. Eine weitere Bebauung ist
ohne Umlegungsverfahren durch privat-rechtliche Regelungen möglich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Beteiligten können gegen diesen Be-schluss Antrag auf gerichtliche Entschei-dung stellen. Über den Antrag entschei-det das Landgericht Arnsberg, Kammerfür Baulandsachen. Wer vor dem Land-gericht Anträge zur Hauptsache stellenwill, muss sich durch eine Rechtsanwalt-schaft vertreten lassen.
Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem dieser Beschluss be-kannt gemacht worden ist, schriftlichoder zur Niederschrift bei der Geschäfts-stelle des Umlegungsausschusses der
Stadt Münster (Postanschrift: Umlegungs-ausschuss der Stadt Münster, 48127Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3,Albersloher Weg 33, 48155 Münster) zu erklären. Die öffentliche Bekanntma-chung ist mit Ablauf des Erscheinungs-tages des Amtsblattes vollzogen.
Der Antrag soll die Erklärung enthalten,inwieweit der Beschluss angefochtenwird und einen bestimmten Antrag ent-halten. Er soll die Gründe sowie die Tat-sachen und Beweismittel angeben, diezur Rechtfertigung des Antrages dienen.
Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.
Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Verschul-den den vertretenen Beteiligten zuge-rechnet.
Münster, den 2. Juni 2006
UmlegungsausschussStadt Münster
L. S.Dr. JeddelohVorsitzender
Umlegungsverfahren U 11: Hafen IIIm Umlegungsverfahren U 11: Hafen IIhat der Umlegungsausschuss der StadtMünster am 18.05.2006 folgenden Be-schluss gefasst:
Nach § 52 (2) Baugesetzbuch (BauGB)werden die Grundstücke GemarkungMünster, Flur 148, Flurstück 392,Gemarkung Münster, Flur 179, Flurstücke39, 40, 43, 44, 144, 219, 221, 328, 329,386, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398,399 und 400 und Flur 180, Flurstücke 20,25, 28, 31, 32, 33, 40, 118, 120, 121,122, 151, 152, 172, 173, 174, 175, 176,177, 187, 188, 189, 190, 191, 198, 204,205, 214, 215, 216, 217, 218, 249, 250,251, 253, 255, 256, 257, 276, 279, 281,286, 287, 300, 306, 307, 308, 309, 310,312, 316, 323, 328, 340, 343, 345, 346,347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354,355, 356, 357, 358, 359, 360, 365 und366 aus dem Umlegungsgebiet ausge-nommen.
Begründung:
Durch das Urteil des Oberverwaltungsge-richts Münster vom 26.10.1999 zu denNormenkontrollklagen gegen den Bebau-ungsplan Nr. 402 (Halle Münsterland /Stadthafen II) wurde der Bebauungsplanaufgehoben.
Der Neugestaltung des Bereiches durchdas Instrument Umlegung ist dadurch dieGrundlage entzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Beteiligten können gegen diesen Be-schluss Antrag auf gerichtliche Entschei-dung stellen. Über den Antrag entschei-det das Landgericht Arnsberg, Kammerfür Baulandsachen. Wer vor dem Land-gericht Anträge zur Hauptsache stellenwill, muss sich durch eine Rechtsanwalt-schaft vertreten lassen.
Der Antrag ist innerhalb von sechs Wo-chen, nachdem dieser Beschluss be-kannt gemacht worden ist, schriftlichoder zur Niederschrift bei der Geschäfts-stelle des Umlegungsausschusses derStadt Münster (Postanschrift: Umlegungs-ausschuss der Stadt Münster, 48127Münster, Hausanschrift: Stadthaus 3, Al-bersloher Weg 33, 48155 Münster) zuerklären. Die öffentliche Bekanntma-chung ist mit Ablauf des Erscheinungs-tages des Amtsblattes vollzogen.
Der Antrag soll die Erklärung enthalten,inwieweit der Beschluss angefochtenwird und einen bestimmten Antrag ent-halten. Er soll die Gründe sowie die Tat-sachen und Beweismittel angeben, diezur Rechtfertigung des Antrages dienen.
Der Nachtbriefkasten befindet sich amStadthaus 1, Eingang Klemensstraße.
Wird die Frist durch das Verschuldeneiner bevollmächtigten oder vertretendenPerson versäumt, so wird deren Ver-schulden den vertretenen Beteiligten zu-gerechnet.
Münster, den 2. Juni 2006
UmlegungsausschussStadt Münster
L. S.Dr. JeddelohVorsitzender
Ablauf von Nutzungsrechten anGrabstätten auf dem WaldfriedhofLauheide und dem Friedhof HoheWardNach § 14 Absatz 1 und 6 der Satzungfür die Benutzung der Friedhöfe derStadt Münster sind die Nutzungsrechtean folgenden Reihengrabfeldern auf demWaldfriedhof Lauheide abgelaufen:
Waldfriedhof Lauheide
Abteilung XIV Feld 4Reihengräber 257 - 366
Abteilung XIV Feld 5Reihengräber 367 - 429
Abteilung XIV Feld 6Reihengräber 430 - 512
Abteilung XIV Feld 7Reihengräber 513 - 616
Abteilung XV Feld 8Reihengräber 502 - 597
Abteilung XV Feld 9Reihengräber 598 - 688
124 Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006
Übersichtsplan Nr. 8
Die Nutzungsberechtigten werden gebe-ten, Grabsteine, Laternen und Pflanzen
bis zum 28. 2. 2007 zu entfernen.
Nach dem Ablauf der Nutzungsdauerkann die Friedhofsverwaltung über dieGrabstätten verfügen. Ansprüche aufnicht abgeholten Grabschmuck, Grab-male und Pflanzen erlöschen damit.
Münster, den 8. Juni 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
Abteilung XV Feld 10Reihengräber 689 - 750
Abteilung XV Feld 11Reihengräber 751 - 812
Abteilung XV Feld 12Reihengräber 813 - 897
Abteilung XV Feld 13Reihengräber 898 - 955
Abteilung XV Feld 14Reihengräber 956 - 1017
Abteilung XV Feld 15Reihengräber 1018 - 1081
Friedhof Hohe Ward
Die Friedhofsverwaltung macht bereitsjetzt darauf aufmerksam, dass dieNutzungsrechte in
Abteilung A Feld 3Reihengräber 1 - 71
zum 31. 8. 2006 ablaufen.
Ablauf von Nutzungsrechten anGrabstätten auf dem WaldfriedhofLauheide und dem FriedhofWolbeck
Nach § 17 Abs. 5, 6 der Satzung für dieBenutzung der Friedhöfe der Stadt Müns-ter sind die Nutzungsrechte an folgendenGräbern abgelaufen:
Waldfriedhof Lauheide
Abteilung EichendreieckDoppelgrab EIDR DV 65 ZG
Abteilung IDoppelgrab 274 ZG
Abteilung IIDoppelgrab 394 ZGWahlgrab 8 DB
Abteilung IIIDoppelgrab 22 ZGDoppelgrab 279 ZGDoppelgrab 446 ZG
Abteilung IVWahlgrab 103 EBWahlgrab 121 ZBWahlgrab 147 ZBWahlgrab 14A ZBWahlgrab 153 EBWahlgrab 154 ZB
Abteilung VWahlgrab 100 EBWahlgrab 101 EBWahlgrab 104 ZBWahlgrab 106 ZBWahlgrab 115 EBWahlgrab 117 EBWahlgrab 69 ZBWahlgrab 84 EBWahlgrab 87 ZB
Abteilung VIDoppelgrab 154 ZGDoppelgrab 347 ZGDoppelgrab 363 ZGDoppelgrab 371 ZG
Abteilung VIIDoppelgrab 150 ZG
Abteilung VIIIWahlgrab 115 ZBWahlgrab 95 VB /BCD
Abteilung IXDoppelgrab 117 ZGDoppelgrab 73 ZGWahlgrab 136 EBWahlgrab 143 EB
Abteilung XIWahlgrab 182 ZW
Abteilung XVDoppelgrab 129 ZGDoppelgrab 173 ZGDoppelgrab 249 ZGDoppelgrab 448 ZG
Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006 125
Übersichtsplan Nr. 9
Aufnahme von AufgebotenDer Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches
Nr. 310 258 769
der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mo-naten, gerechnet von dem u. g. Datuman, seine Rechte unter Vorlegung desSparbuches anzumelden; andernfallswird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 31. Mai 2006
Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand
Der Gläubiger des in Verlust geratenenSparbuches
Nr. 353 104 482
der Sparkasse Münsterland Ost hat des-sen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wirdhiermit aufgefordert, binnen drei Mo-naten, gerechnet von dem u. g. Datuman, seine Rechte unter Vorlegung desSparbuches anzumelden; andernfallswird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 31. Mai 2006
Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand
Aufnahme einer Kraftloserklärung„Das aufgebotene Sparkassenbuch“
Nr. 353 252 802
ausgestellt von der Sparkasse Münster-land Ost, wird hiermit für kraftlos erklärt.
Münster, den 7. Juni 2006
Sparkasse Münsterland OstDer Vorstand
Tagesordnung für die Sitzung desRates am Mittwoch, 21. 6. 2006(Beginn nichtöffentlicher Sitzungs-teil 17.30 Uhr, Beginn öffentlicherSitzungsteil 18.00 Uhr), Festsaal,Rathaus, Prinzipalmarkt 8 - 9,48143 Münster
Nichtöffentlicher SitzungsteilBeginn 17.30 Uhr
1. Eingänge und Mitteilungen
2. Verleihung der Paulusplakette
3. Personalangelegenheiten
126 Amtsblatt Nr. 10 vom 16. 6. 2006
Doppelgrab 450 ZGZGDoppelgrab 457 ZGDoppelgrab 467 ZGDoppelgrab 480 ZGDoppelgrab 482 ZGDoppelgrab 489 ZGDoppelgrab 496 ZGDoppelgrab 525 ZGDoppelgrab 704 ZGDoppelgrab 710 ZGDoppelgrab 711 ZGDoppelgrab 723 ZGDoppelgrab 736 ZGDoppelgrab 737 ZG
Friedhof WolbeckWahlgrab Feld 32 14 ZW
Die Nutzungsberechtigten werden gebe-ten, die Verlängerung der Nutzungsrech-te beim Städtischen Amt für Grünflächenund Umweltschutz – Friedhofswesen –Waldfriedhof Lauheide, Zimmer Nr. 5, zubeantragen.
Falls eine Verlängerung nicht gewünschtwird, sind Grabmale, Laternen und Pflan-zen bis zum 31. 12. 2006 von den Grab-stätten zu entfernen.
Münster, den 30. Mai 2006
Der OberbürgermeisterI. V.
JokschStadtbaurat
Feststellung eines Nachfolgers in der Bezirksvertretung Münster-MitteAls Mitglied der Bezirksvertretung Münster-Mitte ist
Frau Anneka Beck (SPD)
mit Ablauf des 31. 5. 2006 ausgeschie-den.
Nachfolger nach der Reserveliste(Ersatzbewerber) ist
Herr Jürgen Ostermeier, Wichern-straße 35, 48147 Münster.
Gemäß § 45 (2) des Gesetzes über dieKommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen - Kommunalwahlgesetz - inder Fassung der Bekanntmachung vom30. 6. 1998 (GV. NRW. S. 454 / ber. S. 509und 1999 S. 70), zuletzt geändert durchGesetz vom 16. 12. 2003 (GV. NRW. S. 766), habe ich den Nachfolger mitWirkung ab 1. 6. 2006 festgestellt undmache dies hiermit öffentlich bekannt.
Gegen die Entscheidung kann gemäß § 45 (2) i. V. m. § 39 (1) KWahlG
- jeder Wahlberechtigte desWahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Lei-tung solcher Parteien und Wählergrup-pen, die an der Wahl teilgenommenhaben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach BekanntgabeEinspruch erheben. Der Einspruch istschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Stadtdirektor als Wahlleiter,Stadt Münster, (Postanschrift: 48127Münster) zu erklären.
Ein Nachtbriefkasten (Fristwahrung) be-findet sich am Stadthaus 1, Klemens-straße 10.
Der Einspruch kann auch direkt beimAmt für Bürgerangelegenheiten - Wahl-amt - (Postanschrift: Stadt Münster, DerOberbürgermeister, Amt für Bürgerange-legenheiten - Wahlamt - 48127 Münster,Hausanschrift: Klemensstraße 10, 48143Münster) erhoben werden.
Münster, den 1. Juni 2006
Stadt MünsterDer Stadtdirektor als Wahlleiter
Schultheiß
AirportPark FMO GmbHJahresabschluss 2005
Die Bilanz der AirportPark FMO GmbHmit Stichtag 31. 12. 2005 wurde am 22. 5. 2006 von der Gesellschafterver-sammlung wie festgestellt:
AKTIVA 3.523.729,71 €PASSIVA 3.523.729,71 €
Für das Jahr 2005 wurde ein Jahresüber-schuss in Höhe von 158.341,82 € fest-gestellt.
Der vorstehende Jahresabschluss 2005der AirportPark FMO GmbH wird hiermitgem. § 108 Abs. 2 Nr. 1 c) Gemeindeord-nung NRW bekannt gemacht. Der Jahres-abschluss mit seinen Anlagen liegt zurEinsichtnahme vom 26. 6. bis 6. 7. 2006bei der Wirtschaftsförderungs- und Ent-wicklungsgesellschaft Steinfurt, Teck-lenburger Str. 8, 48565 Steinfurt, Tel.02551/69-2703, zu folgenden Zeiten aus:montags bis donnerstags von 8:30 Uhrbis 12:00 Uhr und14:00 Uhr bis 16:00 Uhrund freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.Ein anderer Termin zur Einsichtnahmekann telefonisch vereinbart werden.
Greven, Steinfurt, den 8. Juni 2006
Bischoff NiederauGeschäftsführer Geschäftsführer
4. Liegenschaftsangelegenheiten
5. Preis der Stadt Münster für euro-päische Poesiehier: Jurybesetzung
6. Geänderter Wirtschaftsplan derStiftung Siverdes für das Jahr 2006
7. Personalangelegenheiten städti-scher Gesellschaften
8. Verschiedenes
Öffentlicher SitzungsteilBeginn 18.00 Uhr
1. Fragestunde für Einwohnerinnenund Einwohner
2. Aktuelle Stunde
3. Eingänge und Mitteilungen
4. Anregungen gemäß § 24 der Ge-meindeordnung
4.1. Anregungen gemäß § 24 der Ge-meindeordnung für das LandNordrhein-Westfalen
5. Anfragen von Ratsmitgliedern
6. Anregungen der Bezirksvertretungen
7. Anregungen des Ausländerbeirates
8. Entlastung für die Jahresrechnung2005
9. Perspektiven für den Haushalts-plan 2007 und die Finanzplanungbis 2010- Eckwerte für die Vorbereitung
des Etats 2007- Sachstandsbericht zur Haus-
haltskonsolidierung
10. Vorläufige Geschäftsanweisunggem. § 31 Gemeindehaushaltsver-ordnung (GemHVO) NRW zur Re-gelung der Finanzbuchhaltung fürdie Stadt Münster
11. Jahresabschlüsse
11.1. Feststellung des Jahresabschlus-ses und Verwendung des Jahres-gewinns der citeq zum 31. 12. 2005
11.2. Feststellung des Jahresabschlus-ses von Münster-Marketing für dasWirtschaftsjahr 2005
11.3. Jahresabschluss des Wirtschafts-jahres 2005 der Klarastift ServiceGmbH
11.4. Jahresabschluss des Wirtschafts-jahres 2005 der AltenzentrumKlarastift gGmbH
11.5. Jahresabschlüsse der Stiftungenfür das Wirtschaftsjahr 2005
11.6. Feststellung des Jahresabschlus-ses und des Lageberichts der AWMfür das Wirtschaftsjahr 2005
12. Gestellung von vier Ausfallbürg-schaften für die Stiftung Siverdes
13. Adolph-Kolping-Schule (Gebäu-de 1), Lotharingerstr. 30 - Behin-dertengerechte Erschließung- Errichtungs-, Planungs- und
Baubeschluss -
14. Übernahme des Eigenanteils fürLernmittel im Schuljahr 2006/2007für SGB-II-Empfänger und Em-pfänger von Leistungen nach demAsylbewerberleistungsgesetz
15. Errichtungsbeschluss - Kinderpä-dagogische Betreuung und offe-ne Angebote am Feldstiegen-kamp Kinderhaus
16. Entwicklung der Kindertagesbe-treuung in Münster - Ausbau desPlatzangebotes für unter dreijäh-rige Kinder:Erweiterung der städt. Kita CoerdeEdelbach für die Betreuung unterdreijähriger Kinder - Errichtungs-beschluss - bauliche Erweiterungder Kindertageseinrichtung
17. Satzung zur Erhebung von Eltern-beiträgen für die Förderung vonKindern in Kindertageseinrichtun-gen
18. Förderung des Vereins Zartbittere. V. aus Mitteln der StiftungSiverdes
19. Konzept zur Integration und Un-terbringung von Flüchtlingen /Westlich
20. Maßnahmen zur Verbesserungder Lebenssituation junger Spät-aussiedlerinnen und Spätaussied-ler (Privjet III)
21. 3. Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der Stadt Münster2006
22. Umbesetzungen in Ausschüssendes Rates und sonstigen Gremien
23. Bauleitplanung
23.1. Stadtbezirk Münster-Mitte
23.1.1. Bebauungsplan Nr. 491: Stuben-gasse / Loerstraße1. Beschluss über die Stellung-
nahmen2. Satzungsbeschluss
23.2. Stadtbezirk Münster-Hiltrup
23.2.1. Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup -verlängerte Hansestraße / Amels-bürener Straße1. Beschluss über die Anregungen2. Satzungsbeschluss
23.2.2. Vorhabenbezogener Bebauungs-plan Nr. 496: Hiltrup - Landwirt-schaftsverlag / östlich Hülse-brockstraße1. Beschluss über die
Stellungnahmen2. Satzungsbeschluss
23.3. Stadtbezirk Münster-Südost
23.3.1. Vorhabenbezogener Bebauungs-plan Nr. 494: Wolbeck - Gewer-begebiet südlich WolbeckerWindmühle / östlich HofkampSatzungsbeschluss
23.4. Stadtbezirk Münster-Ost
24. Bebauungsplan Nr. 474:Angelmodde - Wohngebiet öst-lich Twenhövenweg1. Beschluss über die Anregungen2. Satzungsbeschluss
25. Anträge von Ratsmitgliedernnach § 3 Abs. 1 der Geschäfts-ordnung des Rates
26. Anträge von Ratsmitgliedernnach § 3 Abs. 2 der Geschäfts-ordnung des Rates
26.1. Schulentwicklungsplanung aufbreitere Basis stellenAntrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GALBegründung: Ratsherr Kehr
26.2. City-Fahrradparkhaus- Chance an der Stubengasse
nutzenAntrag der SPD-Fraktion Begründung: Ratsherr Heuer
26.3. Transparente Prioritäten imSchulbauAntrag der SPD-Fraktion Begründung: Ratsherr Heuer
26.4. Parkhaus Alter SteinwegAntrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Begründung: Ratsherr Sellenriek,Ratsfrau Möllemann-Appelhoff
27. Verschiedenes
Münster, den 13. Juni 2006
Der OberbürgermeisterDr. Berthold Tillmann
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