Abrechnung ZFA Wiederherstellung Zahnersatz Befundklasse 6 und 7
Bema BEL GOZ BEB
Bearbeitet vonMartina Königer
1. Auflage 2015. Buch. 200 S. HardcoverISBN 978 3 7323 4588 5
Format (B x L): 17 x 24 cmGewicht: 564 g
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Martina Königer
Abrechnung ZFA Wieder-herstellung Zahnersatz Be-fundklasse 6 und 7
Bema BEL GOZ BEB
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© 2015 Martina Königer Verlag: tredition GmbH, Hamburg ISBN Paperback: 978-3-7323-4587-8 Hardcover: 978-3-7323-4588-5 e-Book: 978-3-7323-4589-2
Printed in Germany
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5
Diese zweite Auflage wurde völlig überarbeitet, erweitert und durch die
Befundklasse 7 ergänzt.
Das Buch wurde nach besten Wissen und Gewissen erstellt.
Sollten dennoch Fehler auftreten, dürfen Sie mir dies gerne mitteilen.
Auch durch den medizinischen Wandel, kann das Buch in kurzer Zeit schon
nicht mehr aktuell sein.
Für eventuelle Fehler, die nicht beabsichtigt wurden, übernehme ich keine
Haftung.
978-3-7323-4587-8 (Paperback)
978-3-7323-4588-5 (Hardcover)
978-3-7323-4589-2 (e-Book)
Martina Königer, Rosenheim
Zahnmedizinische Fachangestellte, Abrechnung und Verwaltung
Praxismanagerin
geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
Kauffrau im Gesundheitswesen IHK
Ausbilderschein IHK
Haben Sie noch Fragen, Anregungen oder Wünsche?
Dann freue ich mich über Ihr Anliegen.
Ich werde Ihnen zeitnah antworten.
Stand September 2015
2. Auflage
6
Inhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 009
Einleitung 010
Wirtschaftlichkeitsgebot 011
Begriffserklärungen 012
Wiederherstellungen 013
Einstufung zur Regelversorgung, Gleichartige Versorgung 015
Interimsprothese 016
Kleine Fachkunde 017
Kombinierbarkeit der Festzuschüsse 022
Erstellung eines Reparaturplanes 023
Laborauftrag 024
Was man beim Laborauftrag beachten muss 024
Laborrechnung 025
Konformitätserklärung 026
Was sollte alles auf dem HKP vorhanden sein 027
Bemerkungszeile 028
Eingliederung 029
Dokumentation 030
Bema-Nummern zur Wiederherstellung zur BF 6 031
Wichtiges zum Geschiebe 035
Wichtiges zu den Klammern 035
Leistungsinhalt zu den Klammern 036
Bema 100er Wiederherstellung zur BF 6 038
BEL II 2014 040
BEB 97 042
Zusätzliche Tätigkeiten nach BEB 044
Unterschied zwischen 6.2 oder 6.3 oder 6.4, 6.5 045
Wichtiges zu 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 046
Befundklasse 6.0 ohne zahntechnische Leistungen 47
Anwendung 047
Bema-Nummern 047
Beispiele 048
Befundklasse 6.1 mit zahntechnischen Leistungen 050
Anwendung 050
Bema-Nummern 051
BEL-Nummern 051
Beispiele 052
7
Befundklasse 6.2 im Kunststoffbereich 060
Anwendung 060 Bema-Nummern 061
BEL-Nummern 061 Beispiele 062
Befundklasse 6.3 im Metallbereich 076 Anwendung 076 Bema-Nummern 077
BEL-Nummern 078 Beispiele 079 Befundklasse 6.4 Erweiterung im Kunststoffbereich 095
Anwendung 095
Bema-Nummern 096
BEL-Nummern 096
Beispiele 097 Befundklasse 6.5 Erweiterung im Metallbereich 104 Anwendung 104
Bema-Nummern 105 BEL-Nummern 105 Beispiele 107
Befundklasse 6.6 Unterfütterung einer Teilprothese 120 Anwendung 120
Bema-Nummern 120 BEL-Nummern 120 Beispiele 121
Befundklasse 6.7 Unterfütterung einer Totalprothese/Cover-Denture-Prothese 123 Anwendung 123
Bema-Nummern 123 BEL-Nummern 123 Beispiele 124
Befundklasse 6.8 Rezementierbarer ZE 128 Anwendung 128 Bema-Nummern 128 BEL-Nummern 129 Beispiele 130
Befundklasse 6.9 Wiederherstellung Facette 136 Anwendung 136 Bema-Nummern 136 BEL-Nummern 137 Beispiele 138
Befundklasse 6.10 Teleskopkrone/halbe Gebühr 142 Anwendung 142 Bema-Nummern 142
8
BEL-Nummern 143 Beispiele 144
GOZ-Nummern zur Wiederherstellung, Beispiele 148 Befundklasse 7 Einleitung 157 Bema-Nummern zur Wiederherstellung 158 Bema 100er zur Wiederherstellung 159 GOZ-Nummern zur Wiederherstellung 160 Befundklasse 7.1 Einzelkrone, Ankerkrone, Rilli 36 162 Bema-Nummern 162 GOZ-Nummern 162
BEL-Nummern 163 Beispiele 164
Befundklasse 7.2 Einzelkrone, Ankerkrone 166 Bema-Nummern 166 GOZ-Nummern 166
BEL-Nummern 167 Beispiele 168 Befundklasse 7.3 Facette 172
Bema-Nummern 172 GOZ-Nummern 172
BEL-Nummern 173 Beispiele 174 Befundklasse 7.4 Wiedereingliederung Krone 176 Anwendung 176
Bema-Nummern 176 GOZ-Nummern 176
BEL-Nummern 177 Beispiele 178 Befundklasse 7.5 Erneuerung der Prothese, Teil 180
Bema-Nummern 180 GOZ-Nummern 180
BEL-Nummern 181 Beispiele 182 Befundklasse 7.6 Erneuerung der Prothese, Teil 185
Bema-Nummern 185 BEL-Nummern 185 Befundklasse 7.7 Wiederherstellung Prothese 186 Anwendung 186
Regelversorgung, Andersartige Versorgung 187 Bema-Nummern 188
GOZ-Nummern 188 BEL-Nummern 188
Beispiele 189 Keine Festzuschüsse, Beispiele 196
9
Vorwort
Liebe Leser,
Sie kennen diese Problematik - Sie sollen einen Reparaturplan erstellen und
abrechnen, aber wissen nicht wie?
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Reparaturen nach der
Befundklasse 6 und 7 abzurechnen. Oft kommt auch noch zu der Bema die
GOZ dazu.
Jeder denkt sich, es ist einfach, aber wenn man die ganzen Befundklassen
sieht, die BEL-Leistungen und die Bema-Nummern, dann kommt man schon
langsam ins Schwitzen. Bei der GOZ hat man dann auch noch die BEB Po-
sitionen. Dann kommt eventuell die Frage auf: „Ohje, wie soll ich das ma-
chen!?“
Deshalb habe ich mir überlegt, wie kann ich es Ihnen so vermitteln, damit die
Abrechnung leicht erscheint und Spaß macht.
Einen besonderen Vermerk habe ich auf die Bema gelegt. Durch die ver-
schiedenen Festzuschüsse und Bema-Nummern, sowie die BEL-Nummern,
ist es hier besonders schwierig, die richtige Zuordnung zu finden.
Mit diesem Buch möchte Ich Ihnen einen Leitfaden zur Seite geben und
Ihnen die Angst vor der Abrechnung der Befundklasse 6 und 7 nehmen.
Meine Beispiele und Erfahrungen entsprechen der KZV Bayern.
Bei den anderen KZVen können Abweichungen entstehen,
zum Beispiel: das Wiederbefestigen einer mehrgliedrigen Brücke
das provisorische Wiederbefestigen eines Provisoriums
beim fremden Zahnarzt im Notdienst
die Wiederbefestigung einer Hybridversorgung
Genehmigung ja/nein vorab von der Krankenkasse bei den
Festzuschüssen 7.3, 7.4, 7.7 abklären
Bitte Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen KZV nach.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Lesen und Lernen.
Wenn Sie mit diesem Buch Ihre Abrechnung leichter hinbekommen, habe
ich mein Ziel erreicht und Sie sparen viel Zeit und Nerven.
Ich gehe verständnishalber immer auf die männliche Form ein, natürlich ist
hier auch die weibliche Form gleichgestellt.
10
Einleitung
Bei Wiederherstellungen gilt eine zweijährige Gewährleistung - eine Aus-
nahme stellt eine Befundveränderung da.
Auch bei nichtwirtschaftlicher Versorgung, wenn z. B. ein Patient eine
kostengünstigere Variante möchte, anstatt die Notwendige, d. h. ein Patient
möchte z. B. statt einer Rückenschutzplatte plus Verblendung, nur eine
Erweiterung eines Kunststoffzahnes, tritt die Gewährleistung in Kraft.
Das Fremdlabor hat gegenüber dem Zahnarzt eine zweijährige Gewähr-
leistung, nach § 137 Abs. 4 Satz 3 SGB V.
Nimmt das Fremdlabor den Reparaturauftrag an, muss er ein Werkstück lie-
fern, das frei von Sach- und Rechtsmängel nach § 633 BGB ist.
Sobald der Zahnarzt das Werkstück vom Fremdlabor abgenommen hat,
muss er sofort prüfen, ob der Zahnersatz frei von Mängeln ist, denn nun be-
ginnt die zweijährige Gewährleistung.
Repariert das Fremdlabor mangelhaft, hat der Zahnarzt das Recht, eine
Nachbesserung zu verlangen.
Der Zahnarzt haftet gegenüber dem Patienten und der Krankenkasse. Er
muss den Patienten aufklären, ob eine Reparatur noch möglich, vor allem
aber wirtschaftlich vertretbar ist oder ob eine Neuanfertigung nötig und wirt-
schaftlich besser wäre.
Wenn der Patient sich gegen den Rat seines Zahnarztes entscheidet, sollte
der Zahnarzt alles gut dokumentieren und den Patient darauf aufmerksam
machen, dass er gegebenenfalls keine Leistung von der Krankenkasse er-
hält (Wirtschaftlichkeitsgebot). Auch in diesem Fall sollte der Zahnarzt alles
schriftlich niederlegen, signieren und dem Patienten unterschreiben lassen.
Der Patient erhält das Duplikat und der Zahnarzt das Original.
11
Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V ist zu beachten
Eine Leistung nach § 12 muss ausreichend, zweckmäßig und wirt-
schaftlich sein, sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschrei-
ten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind
können Versicherte nicht beanspruchen
müssen die Leistungserbringer nicht bewirken (durchführen)
muss die Krankenkasse nicht bewilligen
Führt man aufwendige Reparaturen an einer Modellgussprothese
durch, muss man prüfen, ob dies noch wirtschaftlich ist oder ob eine
Neuanfertigung günstiger wäre.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 Abs. 1 SGB V bezieht sich nur
auf Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
12
Begriffserklärungen
AAV Andersartige Versorgung
BEB Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen privat
BEL II Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis
Bema Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
BF Befundklasse
CD Cover-Denture-Prothese
FZ Festzuschuss
GAV Gleichartige Versorgung
GE Grundeinheit
GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte
HKP Heil-und Kostenplan
LE Leistungseinheit
Mogu Modellgussprothese
MPV Medizinprodukteverordnung
OK Oberkiefer
UK Unterkiefer
Rilli Richtlinie
RV Regelversorgung
ZE Zahnersatz
13
Wiederherstellungen
In der Befundklasse 6 gibt es keine Andersartige Versorgung.
Für eine Andersartige Versorgung gibt es keinen Festzuschuss.
Beispiel:
Möchte ein Patient aus ästhetischen Gründen alle Prothesenzähne ausge-
tauscht haben, aber seine Prothese ist noch in Ordnung, dann wäre dies eine
Verlangensleistung.
Dieser Austausch ist nicht notwendig und nicht wirtschaftlich und ist eine
Privatleistung.
In der Befundklasse 7 gibt es eine Andersartige Versorgung.
Nach den Befundnummern 6.0 bis 6.9 und 7.3, 7.4 und 7.7 kann die Abrech-
nung ohne Bewilligung der Krankenkasse durchgeführt werden, die Festzu-
schüsse werden über die KZV abgerechnet.
Es muss aber immer eine alleinige Leistung der Befundklasse 6 sein, es dür-
fen keine Festzuschüsse zwischen 1 und 5 dabei sein, d. h. es geht nur die
Befundklasse 6 allein.
Eine Ausnahme stellt der FZ 1.4 und 1.5 dar.
FZ 1.4 und FZ 1.5 kann bei einer Wiederherstellung ohne Genehmigung mit
den Wiederherstellungsnummern abgerechnet werden (konfektionierte und
gegossene Stiftaufbauten).
Fallen die Laborkosten sehr hoch aus, weil z. B. ein gegossener Stiftaufbau
aus Gold gewünscht ist, empfehle ich vorher eine Genehmigung von der
Krankenkasse einzuholen.
In Kombination mit anderen Befundklassen muss vorher immer eine
Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.
Wenn der Bonus nicht klar erkennbar ist - in der eigenen Praxis der Bonus
nicht erfüllt wurde, weil der Patient vielleicht noch nicht lange in dieser
Praxis zur Behandlung ist, dann muss der HKP vor der Behandlung zur Ge-
nehmigung der Krankenkasse vorgelegt werden.
14
Härtefälle müssen vorher immer von der Krankenkasse genehmigt werden.
Auch Fälle mit Versicherungsstatusergänzung 4, 6, 7, 8 müssen vorher von
der Krankenkasse genehmigt werden.
Härtefälle bekommen bei gleichartigen Wiederherstellungen den doppelten
Festzuschuss.
Wenn der doppelte Festzuschuss die Kosten nicht deckt, muss der Patient
den Restbetrag selbst tragen.
Anzuraten wäre eine schriftliche Vereinbarung der anfallenden Kosten.
Bei einer Regelversorgung bekommt der Patient die ganze Wiederherstel-
lung bezahlt, d. h. auch was über den doppelten Festzuschuss hinausgeht.
Es dürfen keine BEB-Nummern und keine GOZ angewandt werden.
Der Zahnarzt entscheidet, ob der Zahnersatz für eine Wiederherstellung ge-
eignet ist und dies in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis steht
oder eine Neuanfertigung sinnvoller wäre.
Der Patient muss selbst in die Praxis kommen und seinen Zahnersatz zur
Reparatur abgeben.
Der Schritt in das Zahntechnische Labor erfolgt immer erst danach.
Patienten dürfen nicht selbst zum Labor gehen und dort ihre Prothese abge-
ben, da der Zahnarzt entscheidet, ob eine Wiederherstellung notwendig und
sinnvoll ist (keine Laborentscheidung!)
Die Gewährleistung trägt immer der Zahnarzt.
Warum soll der Zahnarzt für etwas Verantwortung übernehmen, was er nicht
gesehen hat?
Der Zahntechniker darf nur Reparaturen im Auftrag des Zahnarztes anneh-
men und durchführen.
Die BEL-Nummern bei meinen Beispielen sind Mindestanforderungen
und Richtwerte. Sie können, je nach Zahntechniker, etwas abweichen.
Die BEB-Nummern sind ebenfalls nur Richtwerte, regional unterschied-
lich und können von Labor zu Labor abweichen und sind nicht voll-
ständig.
15
Einstufung zur Regelversorgung, Gleichartige Versorgung
Als Einstufung zur Regelversorgung, Gleich- oder Andersartiger Versorgung,
ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich.
Wenn die Voraussetzung zu einer Befundbeschreibung nach 6.0 bis 6.10
vorliegt, handelt es sich um eine Regelversorgung.
Verblendungen (vestibulär) müssen im Verblendbereich liegen, diese gelten
für den Oberkiefer von Zahn 15 bis 25 und für den Unterkiefer von Zahn 34
bis 44.
Das Honorar wird in Bema und BEL berechnet.
Das ist eine Regelversorgung.
Beispiel:
Eine Vollkeramische Krone 26 hat sich abzementiert. Dies ist eine Regelver-
sorgung. Es spielt keine Rolle, ob die Krone vollverblendet, teilverblendet
oder gar nicht verblendet ist. Sie muss auf jeden Fall wieder zementiert wer-
den.
Für Vollverblendungen, die im Verblendbereich liegen, gibt es einen FZ von
6.9 bis 7.3, aber das Honorar wird in GOZ und BEB berechnet.
Das ist eine Gleichartige Versorgung.
Beispiel:
Wenn sich die Vollverblendung bei Zahn 35 gelöst hat, ist es eine
Gleichartige Versorgung, denn die Verblendgrenze endet an Zahn 34.
Wünscht ein Patient seine Prothesenzähne neu aufgestellt, auch mit einer
helleren Zahnfarbe, aber die Prothese ist noch völlig in Ordnung und intakt,
dann bekommt der Patient keinen Festzuschuss.
Dies passiert auf Wunsch des Patienten und ist eine Verlangensleistung.
Das Honorar wird in GOZ und BEB berechnet.
Bei Rückenschutzplatten gelten keine Verblendgrenzen.
Vollverblendungen an Rückenschutzplatten sind Gleichartige
Versorgungen
Vestibuläre Verblendungen sind Regelversorgungen.
Bema und BEL gehören zusammen - Regelversorgung
GOZ, BEL und BEB gehören zusammen – Gleichartige Versorgung
GOZ und BEB gehören zusammen - Andersartige Versorgung
16
Interimsprothese
Eine Interimsprothese ist eine Kunststoffprothese mit handgebogenen Klam-
mern, die als provisorische, kurzzeitige Versorgung angedacht ist - nur so
lange, bis die Wundheilung abgeschlossen ist.
Es sollte ein endgültiger Zahnersatz geplant und durchgeführt werden.
Das Prothesenlager bildet sich nach der operativen Entfernung von Zähnen
wegen Knochenabbaues zurück.
Die Reparatur einer Interimsprothese z. B. Erweiterung oder
Klammerreparatur etc., gilt nicht als Regelversorgung - der Patient hat die
Kosten selbst zu tragen. Sie werden in GOZ und BEB berechnet. Dies gilt
auch für Unterfütterungen von Interimsprothesen.
Ausnahme:
Eine Reparatur ist jedoch im Einzelfall als Regelversorgung möglich - es
muss unbedingt vorher eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgen,
denn diese trifft die Entscheidung.
17
Kleine Fachkunde
Was ist ein Abutment?
- Laboraufbau (Pfeiler) auf einem Implantat, worauf z. B. eine Krone
befestigt wird
Was ist eine adhäsive Befestigung?
- Einzementieren mit adhäsiven Befestigungsmaterial
Was ist eine Artikulation?
- Gleitbewegungen der Zahnreihen aufeinander
- Unterkieferbewegung unter Zahnkontakt
Was ist ein Außenteleskop?
- Prothesenzahn/Krone, der/die innen hohl ist und in die Prothese
eingearbeitet wird
- es umschließt beim Einsetzen des Zahnersatzes das Innenteleskop
- Sekundärteil
Was ist eine Befundveränderung?
- ein Zahn wurde extrahiert
- der Zahnersatz muss erweitert werden
- der Zeitpunkt der Extraktion ist nicht relevant
Was ist ein Bruch?
- ein Zahn ist aus der Prothese herausgebrochen und es sind
mindestens zwei Teile
- die Prothese ist in zwei Teile zerbrochen, z. B. eine
Oberkieferprothese ist an Region 11, 21 durchgebrochen
Was ist eine Cover-Denture-Prothese?
- eine Deckprothese
- Teleskopierende Totalprothese
- vorwiegend schleimhautgelagert
- besteht maximal aus einen Restzahnbestand von drei
Teleskopzähnen
18
Was ist ein direktes Verfahren?
- wird unmittelbar am Patienten erbracht
- es fallen nur Materialkosten von der Praxis an
Was ist ein einzeitiges Verfahren?
- es wird alles in einer Sitzung erbracht
Was ist eine Erweiterung?
- bei einer Prothese fehlt ein Zahn, aber nur weil der Zahn noch
natürlich vorhanden ist
- nun wird ein Zahn operativ entfernt und muss an die Prothese
angesetzt werden, somit wird die Prothese um einen Zahn erweitert
Was ist eine Friktion?
- Haftreibung, z. B. bei Teleskopen, wenn das Außenteleskop in das
Innenteleskop gleitet
Was sind gebogene Klammern?
- handgebogene Klammer aus Klammerdraht
Was sind gegossene Klammern?
- Metallklammer gegossen aus einem Stück
Was ist eine Hybridversorgung?
- Der Zahnersatz besteht aus einer Versorgung auf einem natürlichen
präparierten Zahn, einer Krone und einem künstlichen Zahn
(Implantataufbau)
Was ist ein indirektes Verfahren?
- die Reparatur kann nicht direkt am Patienten durchgeführt werden
- es fallen zahntechnische Leistungen an
Was ist ein Innenteleskop?
- ein „Käppchen“, das auf einem abgeschliffenen (präparierten)
natürlichen Zahn oder Implantat befestigt ist
- Primärteil
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Was ist ein Konnektor?
- ein Verbindungselement zwischen Suprakonstruktion und Implantat
mit einer stoßdämpferähnlichen Funktion, welche die Elastizität des
natürlichen Zahnes nachahmen soll (Vermeidung lokaler
Überbelastung)
Was ist ein Kugelkopfanker?
- ein Halteelement nach einem Druckknopfprinzip für die Fixierung von
herausnehmbaren Zahnersatz auf Implantaten - wird vorwiegend im
Unterkiefer angewandt
Was sind Locatoren?
- konfektionierte Verbindungselemente zur Fixierung von
herausnehmbaren Zahnersatz auf Implantaten
- bestehen aus einer Patrize und einer Matrize
Was ist eine Lötung?
- ein drittes Material (Lot) wird zur Verbindung zweier Metallteile
verwendet
Was ist eine Matrize?
- bei Locatoren ist es eine Metallkappe, die in die Prothese
eingearbeitet wird, welche beim Einsetzen der Prothese in die Patrize
auf dem Implantat einklickt
- bei Teleskopprothesen sind es die Außenteleskopkronen
Was ist eine Okklusion?
- der Kontakt zwischen den Oberkiefer- und Unterkieferzähnen
Was ist eine partielle Prothese?
- eine Teilprothese
Was ist eine Patrize?
- bei Locatoren ist es ein flaches Abutment aus Metall mit einem
Außenring und kleiner Innennut, sowie einer zentralen Vertiefung,
welches in das Implantat geschraubt wird und dort verbleibt
- bei Teleskopprothesen sind es die Innenteleskopkronen
20
Was ist Phaserschweißen/Laserschweißen?
- ein punktgenaues Schweißen mit Laser
Was ist Rezementieren?
- Wiedereinsetzen einer Krone, Brücke, Teleskopkrone, Stiftaufbau etc.
Was ist eine Rückenschutzplatte?
- wenn wenig Platz für die Prothesenzähne vorhanden ist, wird aus
Stabilitätsgründen eine Rückenschutzplatte angelegt, die verblendet
wird, d. h. der linguale oder der palatinale Anteil der zu ersetzenden
Zähne wird aus Metall gestaltet
- die Retentionen für die Verblendung mit Kunststoff oder für einen
Prothesenzahn befinden sich am Metall
- meist zu finden bei Oberkiefer-Frontzähnen mit Tiefbiß
- durch die Rückenschutzplatte lassen sich die Zähne auf Dauer stabil
befestigen
Was ist eine Suprakonstruktion?
- ein Aufbau, der auf das Implantat aufgebracht wird
Was ist ein Sprung?
- die Prothese besteht noch aus einem Teil, aber sie weißt Risse auf,
z. B. Riss regio 24
Was ist eine Unterfütterung?
- das Prothesenlager liegt im Mund nicht mehr richtig auf - es wackelt
- es sollte ein Material angebracht werden, damit die Prothese wieder
passt
- mithilfe eines Abdruckmaterials wird eine Abformung genommen,
damit der Techniker sehen kann, wo die Prothese aufgefüllt bzw.
unterfüttert werden muss
Was ist eine totale Prothese?
- vollständig ersetztes Gebiss, Oberkiefer/Unterkiefer, wird in der
Regel bis zum Zahn 7 aufgestellt