FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLEHRSTUHL FÜR INTERNATIONALE UNTERNEHMENSRECHNUNGPROF. DR. BERNHARD PELLENS
Accounting IBilanzansatz und Bewertung
Dienstag, 16.00 – 17.30 Uhr, HZO 60Sommersemester 2019
2Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Der Lehrstuhl stellt sich vor:
Lehrstuhlinhaber Habilitanden
Doktoranden
Sekretariat
Prof. Dr. Bernhard Pellens Dr. Peter Küting Dr. André SchmidtVanessa Junga
Chenzhi Wu
Nico Lempsch
Marco Muschallik
Jannik Kocian
Jan Steinius-Gaukel
Katrin Ahlich Denisa Lleshaj
3Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Wer macht was im Sommersemester 2019?
Betreuung von Praktika & Prüfungsangelegenheiten
Marco MuschallikGD 02/5180234/[email protected]
Jan Steinius-GaukelGD 02/5130234/[email protected]
Abschlussarbeiten
Anerkennungen
Katrin AhlichGD 02/5170234/[email protected]
Stipendien & Empfehlungsschreiben
Allgemeine Informationen
Vanessa JungaGD 02/3590234/[email protected]
Jan Steinius-GaukelGD 02/5130234/[email protected]
4Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Praktika- und Stellenangebote: IUR-E-Mailverteiler
• Ein Angebot des Lehrstuhls, mit dem Studierende und Absolventen bei Ihrer Suche nach interessanten Praktika- und Stellenangeboten unterstützt werden sollen.
• Studierende, die sich in den Verteiler eintragen, bekommen unverzüglich Praktika-und Stellenangebote, die von den Unternehmen an unser Lehrstuhlteam herange-tragen werden, weitergeleitet.
• Alle Studierenden und Absolventen des Schwerpunktfaches Internationale Unternehmensrechnung können sich mit einer formlosen E-Mail an folgende E-Mail-Adresse in den Verteiler eintragen:
5Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Anerkennungen und Empfehlungsschreiben
• Hinweise zur Möglichkeit der Erstellung von Gutachten/Empfehlungsschreiben sowie zur Anerkennung von Prüfungs-leistungen finden Sie auf unserer Website unter:
www.iur.rub.de
→ Gutachten/Anrechnungen
• Bei Fragen zur Anerkennung von Leistungen können Sie die Sprechstunde von Frau Katrin Ahlich(Mi. 14-16 Uhr) besuchen.
• Bei Fragen zu Gutachten/Empfehlungs-schreiben richten Sie sich bitte an Herrn Jan Steinius-Gaukel.
6Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Wertorientierte Unternehmensführung (5 ECTS)Vorlesung (2 SWS) - Jedes Semester (gemeinsam mit Prof. Kaya, Knauer und Müller)
Jahresabschluss (5 ECTS)Vorlesung mit Übung (3 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester
Pflichtmodule
Wahlmodule
Accounting I – Bilanzansatz und Bewertung (5 ECTS)Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester
Hausarbeitsseminar zu Accounting I (5 ECTS)Blockveranstaltung (Skiseminar möglich!) - Einmal jährlich im Wintersemester
Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Bachelor (1)
Unternehmensanalyse (5 ECTS)Vorlesung und Übung (3 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester
7Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Bachelor (2)
Wahlmodule (Fortsetzung)
Accounting II - Konzernrechnungslegung und sonstige Rechnungslegungsinstrumente (5 ECTS)Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester
Praxisseminar zu Accounting II (5 ECTS)Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester (Dozent: Prof. Dr. B. Stibi)
Hausarbeitsseminar zu Accounting II (5 ECTS)Blockveranstaltung - Einmal jährlich im Sommersemester
8Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Abschlussarbeiten im Fach IUR
• Möglichkeiten zum Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit – Erarbeitung eines eigenen Themas (Exposé)– Bewerbung auf ein vom Lehrstuhl vorgegebenes Thema
• Informationsveranstaltung
Vor Beginn eines jeden Semesters (ca. September 2019) findet eine Informa-tionsveranstaltung zur Klärung der genauen Formalitäten hinsichtlich Bewer-bung und Themenfindung statt. Diese wird gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Paul organisiert.
Der Termin für diese Informationsveranstaltung wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.
• Weitere Informationen finden Sie unter www.iur.rub.de
→ Bachelorstudium/Masterstudium → Bachelorarbeit/Masterarbeit
• Ansprechpartner: Jan Steinius-Gaukel, M.Sc., GD 02/513, 0234/32-27789
9Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Modul „Accounting I“ (1)
Voraussetzungen
• Kenntnisse aus dem Pflichtmodul der Grundlagenphase „Unternehmensrechnung“ werden vorausgesetzt
Konzeption
• Wahlpflichtmodul (SBWL) der Profilierungsphase für den Studiengang B.Sc. in Management and Economics (5 ECTS)
• Bestandteil der Spezialisierungen „Accounting, Finance and Taxation“ sowie „International Economics“
10Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Modul „Accounting I“ (2)
Aufbau der Veranstaltung
• Vorlesung: dienstags, 16.00 - 17.30 Uhr im HZO 60
• Übung: Zusätzlich zur Vorlesung wird eine Übung angeboten, in der die zentralen Themen der Vorlesung anhand von Übungsaufgaben wiederholt und vertieft werden.Die Übung findet mittwochs in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr im HZO 40 statt. Der erste Termin wird noch im Rahmen der Vorlesung und über Moodle bekannt gegeben.
Klausur
• Die Klausur dauert 90 Minuten und bezieht sich sowohl auf die Inhalte der Vorlesung als auch der Übung.
• Die Klausur findet am 17.07.2019 von 10.15 – 11.45 Uhr statt.Der Klausurraum wird rechtzeitig in der Vorlesung bekannt gegeben und auf der Internetseite des Lehrstuhls unter „Aktuelles“ sowie über Moodle veröffentlicht.
11Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
• Die Unterlagen zur Vorlesung sowie zu den Übungen werden im Laufe des Semesters sukzessive in Moodle zum Download bereitgestellt.
Das Passwort wird in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben und kann bereits vorab über den Passwortverteiler der Fachschaft angefordert werden
(www.fsi-wiwi.de).
Betreuung der Veranstaltung
Beratung erfolgt bei:
Denisa Lleshaj, M.Sc. (GD 02/511; [email protected], 0234/32-25520)
Jannik Kocian, M.Sc. (GD 2/137; [email protected], 0234/32-25850)
Dr. André Schmidt (GD 02/353; [email protected], 0234/32-28300)
12Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Literatur
Die Vorlesung basiert auf dem Lehrbuch:
Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2017): Internationale Rechnungslegung, 10. Auflage, Stuttgart 2017
13Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
• Die Tongji-Universität in Shanghai ist eine renommierte Universität mit über 50.000 Studierenden
• Offizielle Partnerschaft mit der RUB seit 1980
• Intensive Kooperation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft mit demChinesisch-Deutschen Hochschulkolleg(CDHK) der Tongji-Universität
• Vorlesungen auf Englisch, Deutsch (und Chinesisch)
Tongji-Universität/CDHK
14Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Auslandsprogramme am CDHK/Tongji-Universität• Für Bachelor- und Masterstudierende: Summer School
• Dreiwöchiges Programm jeden Sommer (2019: 02.-20.09.2019)• Erwerb von 5 ECTS für Bachelorstudierende möglich• Bewerbung bis zum 06.05.2019 direkt über die TU Berlin
(Informationen auf der Homepage des ifu bzw. bei Herrn Dr. Martin Seidler)
• Für Masterstudierende: Auslandssemester• Sommer- und Wintersemester• Erwerb von ECTS am CDHK (Deutsch) und an der School of Economics and Management
(SEM) (Englisch) möglich• Bewerbung für das WS 2019/2020:
bis zum 25.04.2019 bei Prof. Dr. Bernhard Pellens/Dr. Martin Seidler (Motivations-schreiben, Lebenslauf, Zeugnisse/Notenübersicht, bisherige Auslandserfahrung)
• Allgemeine Informationen• auf der Homepage des CDHK: http://cdhk.tongji.edu.cn/de/• und des ifu: http://www.ifu.rub.de/• sowie Informationen zur Summer School unter
http://www.cdhk.tu-berlin.de/summer_school_in_shanghai/
15Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
WERDEN SIE STIPENDIAT/IN DESDEUTSCHLANDSTIPENDIUMS
BEWERBEN SIE SICH ONLINE VOM 08. April bis 16. Mai 2019 UNTER www.rub.de/bildungsfonds
16Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Gliederung der Veranstaltung
1. Aufgaben der Rechnungslegung
2. Institutioneller Rahmen der IFRS
3. Rahmenkonzept
4. Rechenwerke
5. Immaterielle Vermögenswerte
6. Latente Steuern
7. Sachanlagevermögen und Leasing
8. Impairment
9. Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
10. Vorräte und Umsatzrealisation
11. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
12. Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer
17Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Gliederung der Veranstaltung
1. Aufgaben der Rechnungslegung
2. Institutioneller Rahmen der IFRS
3. Rahmenkonzept
4. Rechenwerke
5. Immaterielle Vermögenswerte
6. Latente Steuern
7. Sachanlagevermögen und Leasing
8. Impairment
9. Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
10. Vorräte und Umsatzrealisation
11. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
12. Pensionsverpflichtungen und Leistungen an Arbeitnehmer
18Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Nach dem ersten Kapitel sollten Sie wissen, …
• … wie wirtschaftlicher Erfolg gemessen werden kann;
• … welche verschiedenen Bilanztheorien Jahresabschlüssen
zugrunde liegen können;
• … welche Abschlüsse deutsche Unternehmen aufzustellen haben;
• … welche Funktionen diese Abschlüsse jeweils erfüllen sollen.
Lernziele
19Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Jahresabschlüsse liefern die periodischen Informationen über die:• Finanzierungsquellen und Investitionen des Unternehmens in der Bilanz,
• Umsatzerlösen und die Wertschöpfung des Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und
• Liquidität des Unternehmens in der Cashflow-Rechnung.
Einzahlungen
- Auszahlungen
= Cashflow
+ Erträge
- Aufwendungen
= Jahresüberschuss
Kapitalflussrechnung/Cashflow-Rechnung
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage-vermögen
Umlauf-vermögen
- davonliquideMittel
Eigenkapital
- davonJahres-überschuss
Fremdkapital
Erinnern Sie sich noch?Notwendigkeit von Jahresabschlüssen
20Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
... beispielsweise von:
• Management (Steuerung & Kontrolle)
• Eigenkapitalgeber(Rechenschaft, Anlageentscheidung)
• Fremdkapitalgeber (Bonitätsprüfung bei Kreditvergabe)
• Arbeitnehmer (Tarifverhandlungen)
• Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit …
… Entscheidungsgrundlage fürHandlungsfolgen
… Bemessungsgrundlage für Rechtsfolgen
... beispielsweise:
• Gewinnausschüttungen an die EK-Geber
• Überschuldungsprüfung alsInsolvenzvoraussetzung
• Ertragsbesteuerung
• Entlohnung von Mitarbeitern
Wie sind die periodischen Informationen auszugestalten,damit diese Aufgaben adäquat erfüllt werden können?
Erinnern Sie sich noch?Notwendigkeit von Jahresabschlüssen
Periodische Daten und Informationen über die wirtschaftliche Lage von Unter-nehmen werden benötigt und zwar als…
21Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (1)„Cash is fact“ (I)
• Objektive Messung des periodischen Erfolgsüber tatsächlich erzielte Einzahlungsüberschüsse(= Einzahlungen – Auszahlungen) innerhalb eines Zeitraums (z.B. Monat, Quartal, Geschäftsjahr).➔ Stromgrößenrechnung
Einzahlungen
- Auszahlungen
= Cashflow
Einzahlungsüber-schussrechnung
• Der periodische Erfolg spiegelt sich in der Veränderung von Bankgut-haben und Kassenbestand (Bestandsgrößen) wider.
• Damit wäre nur noch zu klären, welche Ein- und Auszahlungen dem Unternehmen zuzurechnen sind.
„Cash is fact!“ / „Cash is king!“ / „Cash is the name of the game!“
22Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Zentrale Frage: Ist die Cash-Betrachtung ein gutes Instrument zur Unternehmenserfolgsmessung?
Vorteile der reinen Cash-Betrachtung:
» Eine Ein- und Auszahlungsrechnung ist objektiv beobachtbar und nachvollziehbar!
Probleme der reinen Cash-Betrachtung:
» Investitionsauszahlungen eines Jahres mindern in voller Höhe den Erfolg, obwohl die Investitionsgüter einen Gegenwert besitzen und auch noch einen Nutzen für die Folgeperioden haben (Vermögen)!
» Welche künftigen Ansprüche haben andere Unternehmensbeteiligte (Stakeholder) aus der bisherigen Unternehmenstätigkeit (z.B. Garantiezahlungen, Kredittilgungen), die bis zur Zahlung unberücksichtigt bleiben (Schulden).
» Zufallsschwankungen oder bewusste Verschiebungen von Zahlungen können den Erfolg einer Periode beeinflussen/verzerren (z.B. Kunde oder das Unternehmen bezahlt erst kurz vor oder nach Jahresende seine gekauften Produkte).
» Vernachlässigung von Marktwertsteigerungen des Unternehmensvermögens (z.B. aus der Aktivierung von Erzeugnissen, Fertigungsaufträgen, Entwicklungskosten, …)
Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (2)„Cash is fact“ (II)
23Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (3)„Earnings are opinion“ (I)
• Um die Defizite einer Cash-Rechnung zu vermeiden, kann der periodische Erfolg auf „Ergebnis- bzw. Gewinnbasis“ über einen periodischen „Vermögensvergleich“ gemess-en werden.
• Periodenerfolg = Gewinn/Verlust = Nettovermögensmehrung/-minderung in einer Periode
• Das erwirtschaftete Ergebnis basiert damit auf periodisierten, d.h. der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsperiode zugerechneten (anteiligen), Zahlungsströmen(= Aufwendungen und Erträge) ➔ Ergebnisrechnung (Stromgrößenrechnung)
+ Erträge
- Aufwendungen
= Periodenergebnis= Gewinn/Verlust
Vermögensrechnungzum 31.12.t1
Ergebnisrechnung01.01. bis 31.12.t1
Vermögen
Nettover-mögenNettovermö-gensänderung
Schulden
Vermögensrechnungzum 31.12.t0
Vermögen
Nettover-mögen
Schulden
24Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
• Diese Art der Erfolgsmessung bzw. Messung der Nettovermögens-änderung bedarf folglich einer
(1) Definition und
(2) Bewertung
von „Vermögen“ und „Schulden“(= Nettovermögen).
+ Erträge
- Aufwendungen
= Gewinn/Verlust
Vermögensrechnung Ergebnisrechnung
Vermögen
Nettover-mögen
Nettovermö-gensänderung
Schulden
• Beispiele:− Was ist ein Vermögenswert und eine Schuld?− Wie verteile ich die für ein Gebäude getätigte Auszahlung auf die Nutzungs-
perioden?− Sollten meine Grundstücke und Finanzanlagen (Aktien) mit ihren Anschaffungskosten
oder mit den Marktwerten zum Bilanzstichtag bewertet werden?
• Diese Fragen sind anhand des Zweckes der Erfolgsmessung zu beantworten!
Erfolgsbeurteilung bedingt Erfolgsmessung! (4)„Earnings are opinion“ (II)
25Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Beispiel: „Cash is fact“ versus „Earnings are opinion“
In t0: Vertragsabschluss über den Bau einer Luxusyacht für 50 Mio. €Geplante Gesamtkosten: 40 Mio. € (Hier = Ist-Kosten) ➔ Zahlungsüberschuss = 10 Mio. €
t0 t1 t2 t3
Anzahlungdes Kunden= 15 Mio. €
Restzahlungdes Kunden += 35 Mio. €
Auslieferungder Yacht
Herstellungs-kosten t1
= -10 Mio. €
Herstellungs-kosten t2
= -15 Mio. €
Herstellungs-kosten t3
= -15 Mio. €
Cash-Betrachtung
Zeit
Periodenerfolg
Gewinn I
Gewinn II (HGB)
Gewinn III
+15
50 – 40 = +10
+/- 0
+/- 0
-10
+/-0
+/- 0
+3,33
35 – 15 = +20
+/-0
50 – 40 = +10
+3,33
-15
+/-0
+/- 0
+3,33
t0 t1 t2 t3
Gewinn IV (PoC) +/- 0 +2,5 (= 25 %) +3,75 (= 37,5 %)+3,75 (= 37,5 %)
26Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
• Bilanztheorien versuchen ausgehend von den Aufgaben (= Zwecken) von Jahresabschlüssen die Inhalte und die Ausgestaltung der Bilanz und damit auch automatisch der Gewinn- und Verlustrechnung abzuleiten.
• Im Mittelpunkt der unterschiedlichen Bilanztheorien stehen folgende Fragen:– Welchem Zweck soll die periodische Rechnungslegung dienen?
– Was ist in der Bilanz als Vermögen und Schulden anzusetzen?
– Wie sind Vermögen und Schulden zu bewerten?
– Wie ist der Periodenerfolg zu bestimmen?
• Klassische Bilanztheorien:– Statische Bilanztheorie (nach Herman Veit Simon, 1886)➔ asset-liability approach
– Dynamische Bilanztheorie (nach Eugen Schmalenbach, 1919)➔ revenue-expense approach
– Organische Bilanztheorie (nach Fritz Schmidt, 1921)
BilanztheorienGrundlagen
27Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Statische Bilanztheorie (asset-liability approach):
Jährliche Ermittlung des Reinvermögens über eine Bilanz als Saldo von Vermögen und Schulden, um zu prüfen, ob das Vermögen (noch) größer als die Schulden(Unterscheidung von Fortführungs- und Zerschlagungsstatik) ist.
Dynamische Bilanztheorie (revenue-expense approach):
Ermittlung eines periodengerechten, (intertemporal) vergleichbaren betriebswirt-schaftlichen Erfolgs, um zu prüfen, wie sich die wirtschaftliche Lage im Zeitablaufentwickelt ➔ Jahresabschluss zur Rechenschaftslegung ggü. dem bilanzierenden Kaufmann selbst und außen stehenden Unternehmensbeteiligten.
Organische Bilanztheorie:
Bilanzierung soll sowohl der periodischen Nettovermögensermittlung (Reproduktions-wert des Unternehmens) als auch der Ermittlung des „richtigen“ Periodengewinns(➔Dualistische Bilanzauffassung) dienen.
BilanztheorienKlassische Bilanztheorien
28Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Je nach …… Definition von Vermögen und Schulden sowie …
… Bewertung von Vermögen und Schulden …
… kommt es zu …
… unterschiedlichen Bilanzwerten und Periodenergebnissen… und damit zu unterschiedlichen Handlungsfolgen und Rechtsfolgen!
Ein „richtiges“ Nettovermögen und Periodenergebnis gibt es nicht!
Die Ermittlungskonzepte für Nettovermögen und Periodenergebnissollten zweckorientiert sein!
Was sind also die Zwecke der Rechnungslegung, an denen sich jeweilige die Nettovermögenskonzeption zu orientieren hat?
Zwischenfazit
29Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Aufstellung mehrerer Abschlüsse mit unterschiedlichen Zwecken:
Bilanzierungspflicht ...
... nach Handelsrecht(§§ 242 ff. HGB)
... nach Steuerrecht(§§ 140 f. AO)
Einzelabschlussfür alle Kaufleute(§§ 242 ff. HGB)
Konzernabschlussfür bestimmte
Mutterunternehmen(§§ 290 ff. HGB)
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz(§ 5 Abs. 1 EStG)
Pflicht zur Aufstellung von Abschlüssen in Deutschland (Überblick)
Steuerliche Gewinnermittlungfür alle Kaufleute
30Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Gründe für strengere Vorschriften• Haftungsbeschränkung als jur. Person und damit
erhöhtes Schutzbedürfnis von FK-Gebern
• Häufig Trennung von Geschäftsführung und Eigentum bei Kapitalgesellschaften und damit erhöhtes Schutzbedürfnis von externen EK-Gebern
Einzelkaufleute und Per-sonenhandelsgesellschaften
(§§ 242 ff. HGB)
KapGes und haftungsprivilegierte Personenhandelsgesellschaften
i.S.d. § 264a HGB(§§ 242 ff. HGB und zusätzlich
§§ 264 ff. HGB)
AG
GmbH
GmbH & Co. KG
SE
Einzelabschluss nach HandelsrechtAufstellungspflicht
Alle deutschen Kaufleute sind verpflichtet zur Bilanzierung nach Handelsrecht
Einzelabschluss (§ 242 ff. HGB)KGaA
31Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Zahlungs- bzw.Einkommensbemessung
Dokumentation Informationsvermittlung
Beweissicherung z.B. für- Insolvenzmessung- Auseinandersetzung
Gewinnermittlung zum Zweck der Gewinnverteilung
Mindest-ausschüttung
Höchstaus-schüttung
Gesell-schafter-
schutz
Gläubiger-schutz
Kapital-geber
Manage-ment
Dritte
EK-G
eb
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FK-G
eb
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Selb
stin
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Arb
eit
ne
hm
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Ku
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ich
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Dispositionshilfe für Investitionen
Rechenschafts-legung
Zweck(e)
Einzelabschluss nach HandelsrechtZwecke
32Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
(I) Ausschüttungsbemessungsfunktion:
Einzelvermögensvergleich zur Ermittlung periodischer Höchst- bzw.Mindestausschüttungen.
Durch vorsichtige Bilanzansatz- und Bewertungsregeln soll eine vorsichtige Gewinnermittlung erfolgen.
➢ Enge Vermögensgegenstandsdefinition (Einzelveräußerbarkeit) ➢ Weite Schuldendefinition (Drohverlustrückstellungen)➢ Bewertung der Aktiva: AHK oder niedriger beizulegender Zeitwert➢ Bewertung der Schulden: Eingangs- oder höherer Rückzahlungsbetrag➢ Periodenerfolg = Erträge - Aufwendungen
(II) Informationsfunktion:
Konkretisierung durch …
Wahlrechte zum Ansatz von Aktiva, die gleichzeitig mit einer sog. Ausschüttungssperre versehen sind:
• (Überhang) Aktive(r) latente(r) Steuern (§ 274 Abs. 1 HGB i.V.m. §268 Abs. 8 HGB)• Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände (hier §248 Abs. 2 HGB i.V.m. §268 Abs. 8 HGB)
Allerdings wird die Informationsfunktion aufgrund der generell vorsichtigen Bilanzansatz- sowie Bewertungs-regeln eingeschränkt!
Aktiva Passiva
Vermögen zu fortg.
AHK*
EK(Residuum)
Schuldenzum
Erfüllungs-betrag
* (Ausnahme: Wertpapiere des Handelsbestandes beiKreditinstituten)
Einzelabschluss nach HandelsrechtKonzeptionelle Ausgestaltung zur Zweckerreichung
33Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Alle deutschen Kaufleute sind verpflichtet zur Bilanzierung nach Steuerrecht…
(§§ 140 f. AO)
… zur Bemessung von ...
Einkommensteuer(zzgl. 5,5 % Soli)
Körperschaftsteuer (15 % zzgl. 5,5% Soli)
Gewerbesteuer (3,5 % * Hebesatz der
Kommune)→ Einziger Adressat der Steuerbilanz ist der Fiskus
→ Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
→ Kriterium wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird aus dem handelsrechtlichenGewinn des Einzelabschlusses (Maßgeblichkeitsprinzip) und vielfältigen steuerlichen Sonderregelungen abgeleitet.
Steuerbilanz nach SteuerrechtAufstellungspflicht und Zweck
34Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Eine Verbindung zwischen Handels- und Steuerrecht besteht über die sog. Maßgeblichkeit:
Steuerbilanz nach SteuerrechtMaßgeblichkeit der Handelsbilanz
Rechnungslegung ...
... nach Handelsrecht (§§ 242 ff. HGB)
Einzelabschlussfür alle Kaufleute(§§ 242 ff. HGB)
Konzernabschluss fürbestimmte Mutterunter-nehmen (§ 290 ff. HGB,
§ 11 PublG)
Steuerliche Gewinnermittlungfür alle Kaufleute
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz(§ 5 Abs. 1 EStG)
... nach Steuerrecht(§§ 140 f. AO)
35Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Konzern als Organisationsform einer Gruppevon rechtlich selbständigen Unternehmen
Einzelabschluss
Einzelabschluss
Einzelabschluss
Mutterunter-nehmen
Tochterunter-nehmen 1
Tochterunter-nehmen 2
Konzernabschluss
36Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Konzernabschlüsse für „Mutterunternehmen“
HGB:
• Control-Konzept (Beherrschungskonzept) (§ 290 (1) HGB) setzt eine unmittelbare bzw. mittelbare Beherrschungsmöglichkeit voraus (§ 290 (2) HGB)
IFRS:
• Control-Konzept (Beherrschungskonzept) nach IFRS 10.6:
„Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er aufgrund seines Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.“
37Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Einzelkaufleute undPersonenhandelsgesell-schaften, sofern sie die
Größenkriterien des PublG überschreiten
(§ 11 PublG i.V.m. §§ 290 ff. HGB)
Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte
Personenhandels-gesellschaften
(§§ 290 ff. HGB)
Kapitalmarktorientierte Unternehmen
(§§ 290 ff. HGB bzw.§ 11 PublG i.V.m.
§ 315a HGB)
Die Aufstellung von Konzernabschlüssen erfolgt nach…
• … den HGB-Bilanzierungsregeln oder …
• … nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche vom
privatwirtschaftlich organisierten International Accounting Standards Board (IASB) erstellt und von der EU akkreditiert werden.
KonzernabschlussAufstellungspflicht
Folgende deutsche Mutterunternehmen sind zur Erstellung eines
Konzernabschlusses verpflichtet:(§§ 290 ff. HGB, § 11 PublG)
38Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Informationsvermittlung
Kapital-
geber
Manage-
mentDritte
EK-G
eb
er
FK-G
eber
Selb
st-
info
rmat
ion
Ku
nd
en
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Lie
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n,
Arb
eit
ne
hm
er,
Öff
en
tlic
hke
it
Dispositionshilfe
für Investitionen
Rechenschafts-legung
Funktion/Zweck
De jure hat der Konzernabschluss„lediglich“ eine Informationsfunktionund es werden an ihn keine Rechts-folgen geknüpft.
De facto dient der Konzernabschlussaber häufig auch als Bemessungs-grundlage für Gewinnausschüttungen und Managementtantiemen!
KonzernabschlussZwecke
39Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Rechnungslegungszwecke
Einzelabschluss Konzernabschluss
InformationSonstige Rechtsfolgen
Gewinnverteilung– Mindestausschüttung
(Gesellschafterschutz)– Höchstausschüttung
(Gläubigerschutz)
Steuerliche Gewinnermittlung(Maßgeblichkeit für Steuerbilanz)
Haftungsbemessung
Verlustanzeigepflichten
Sonstige Dokumentation,z.B. für Gerichtsverfahren
an Kapitalgeber• Rechenschaft• Dispositionshilfe
für Investitionen(= Bewertungs-funktion)
an Management
an Dritte
Zahlungsbemessung
Zwischenfazit (1)
40Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Konzernabschluss
Abschlussvielfalt für deutsche Unternehmen:
Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Einzelabschluss)
§§ 238 bis 289a HGB und GoB
Steuerbilanz§§ 4 f. EStG, KStG sowie Maßgeblichkeit der GoB
IFRS des IASB
Pflicht (Wahlrecht) für (nicht-)kapitalmarkt-
orientierte Mutterunter-nehmen in der EU
§§ 290 ff. HGB + DRS
Nicht-kapitalmarktorien-tierte Mutterunternehmen
erstellen den KA überwiegend nach HGB
Zwischenfazit (2)
41Accounting I | Sommersemester 2019 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung
Checkliste: Was Sie nun wissen sollten: ...
• Eine reine Cash-Betrachtung reicht in der Regel zur Beurteilung der wirtschaftlichen Performance von Unternehmen nicht aus.
• Die wesentlichen Bilanztheorien, namentlich die statische, dynamische und organische Bilanztheorie, gehen von unterschiedlichen Zwecken des Jahresabschlusses aus.
• Grundsätzlich haben deutsche Unternehmen neben dem Jahresabschluss eine Steuerbilanz und ggf. einen Konzernabschluss aufzustellen. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben den KA nach den Regeln der IFRS aufzustellen. Für nicht-kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung des KA nach HGB oder IFRS.
• Der Jahresabschluss besitzt sowohl eine Ausschüttungsbemessungs- als auch eine Dokumentations- und Informationsfunktion. Die Steuerbilanz dient zur Ermittlung der zu leistenden Steuerzahlung. Der Konzernabschluss besitzt dagegen (de jure) eine reine Informationsfunktion, unabhängig davon, ob dieser nach HGB oder IFRS erstellt wird.