Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und HortAkademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Johannes Philipp, 2012
Medienrecht und Datenschutz
in Kindergarten und Hort
(cc) 2012 Johannes Philipp
Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort
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Was regelt das Urheberrecht?
Anerkennung der UrheberschaftVeröffentlichungsrechtSchutz vor Entstellung des Werks
Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de
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Was regelt das Urheberrecht?
VervielfältigungsrechtVerbreitungsrechtAusstellungsrechtRecht der öffentlichen Wiedergabe
Foto: © Thorsten de Jong / pixelio.de
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
ansehen,vorführen
kopieren, verteilen,zur Verfügung stellen
präsentieren,publizieren,
veröffentlichen
gestalten,bearbeiten
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Kindergärten, Horte, Freizeitstätten
sind öffentlich!
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Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
ansehen,vorführen
Urheberrecht,Jugendschutz,Allgemeine Gesetze
Grundsätzlich möglich?Erlaubnis einholen?GEMA, andere Lizenzen?Günstige Bezugsquellen?
Wichtig: „Augenmaß“
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kopieren, verteilen,zur Verfügung stellen Grundsätzlich nein!
Ausnahmen:• „Freie“ Nutzung (CC, GPL)• Lizenz erworben,
Genehmigung eingeholt• Unmittelbare Verlinkung
im Internet
Urheberrecht
Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Quellenangabe!
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gestalten, bearbeiten
Urheberrecht,Persönlichkeitsrechte,Allgemeine Gesetze
Datenschutz Recht am eigenen Bild Auch Schüler sind „Schöpfer“ Achtung bei Nutzung
fremder Medien!
Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Quellenangabe!
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präsentieren,publizieren,veröffentlichen
Urheberrecht,Persönlichkeitsrechte,Allgemeine Gesetze
Grundsätzlich nein!Ausnahmen:• „Freie“ Nutzung (CC, GPL)• Lizenz erworben,
Genehmigung eingeholt• Unmittelbare Verlinkung
im Internet
Einsatzformen von Medien in Kindergarten und Hort
Quellenangabe!
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Bezugsquellen von Medien• Nichtgewerbliche
Medienverleiher:http://www.mib-bayern.de/mediendienste_01.html
• Kauf mit Lizenz für „öffentliche Vorführung“
• Nur Video-DVD: MPLC-Lizenz
• Musik: GEMA Pauschallizenz
• Internet:Nur Streaming, es sei denn Download ist erlaubt
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Bezugsquellen von Medien
• „Gemeinfreie Medien“
Quelle: http://www.gnu.org/graphics/reiss-gnuhead.html
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„Freie“ Medien im Internet finden
1. Suchtext eingeben
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„Freie“ Medien im Internet finden2. „Erweiterte Suche“ anwenden3. Nach unten scrollen zu „Nutzungsrechte“
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„Freie“ Medien im Internet finden
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„Freie“ Medien im Internet finden
Website: http://prosario-2000.0catch.com/
Freie Lizenz?Originale Herkunft?
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„Freie“ Medien im Internet finden
Freie Lizenz?Originale Herkunft? Quelle: http://www.gnu.org/graphics/reiss-gnuhead.html
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
• Allgemeines Persönlichkeitsrecht:
Art. 2 GG:
„Freie Entfaltung der Persönlichkeit“
„Recht auf Leben und körperliche Unverletzlichkeit“
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
• Allgemeines Persönlichkeits-recht:
Art. 1 GG:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung:
Bundesverfassungsgericht 1983: „Volkszählungsurteil“ =Datenschutz-Grundrecht:
Jeder Bürger muss wissen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?
• Europäische Menschenrechtskonvention:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?• Datenschutz:
„Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ (BDSG)
Beispiele:
• Name, Vorname• Anschrift• Alter/Geburtsdatum/Geschlecht• Beruf• Eigentums-/Vermögensverhältnisse• Rasse, Religion, Krankheiten• Politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit• Schulnoten• „Bildnisse“, z. B.: Fotos, Videos …
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?• Datenschutz:
„Automatisierte Verfahren“
Wenn keine Regelung per Gesetz/Verordnung:• Information und Zustimmungspflicht der Betroffenen
Erhebung – Verarbeitung – Nutzung
Altersgrenzen:
ErziehungsberechtigteUnter 14 Jahre
14 bis 17 Jahre Jugendlicher + Erziehungsberechtigte
Ab 18 Jahre Betroffener allein
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Was sind „Persönlichkeitsrechte“?• Recht am eigenen Bild:
Art. 22 KunstUrhG:„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. “
Ohne Einwilligung:• Personen als Beiwerk• Bilder von (öffentlichen) Versammlungen,
Aufzügen etc.(Art. 23 KunstUrhG)
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Veröffentlichung erlaubt?
Nein
!Ja
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja,aber
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Veröffentlichung erlaubt?
Unter U
mständen
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja
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Veröffentlichung erlaubt?
Ja
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Veröffentlichung erlaubt?
Nein! Ja
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Veröffentlichung erlaubt?
Facebook-Chat:Heidi2000: Schade, dass Herr Maier im Sommer die Schule wechselt.
Schnuckelchen12: Was? Das findest Du schade?! Ich bin heilfroh, wenn der Arsch endlich weg ist!!!
Sunnygirl17: Was regst du dich so auf? Der Maier ist doch ganz ok.
Schnuckelchen12: Habt ihr sie noch alle? Dieser Spasti hat mir das ganze Schuljahr versaut. Nein!
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http://www.kindergarten-hausen.de/
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