Aktuelles aus dem IDW
Vortrag auf dem 12. Nationalen Prüferkongressdes GdW, Berlin,
am 12.01.2011
WP/StB Dr. Norbert Breker
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Überblick
Stellungnahme des IDW zum Grünbuch der EU-Kommission
Weiterentwicklung der IDW Prüfungsstandards angesichts neuer Anforderungen der ISA
Einzelfragen zur Rechnungslegung nach HGB i.d.F. des BilMoG Altersversorgungsverpflichtungen Bewertungseinheiten Latente Steuern Komponentenansatz
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Stellungnahme des IDW zumGrünbuch der EU-Kommission
Grünbuch – sachgerechte Leitlinien Ziel: robuste Prüfung als ein Schlüssel zur
Stärkung des Marktvertrauens Abschlussprüfung als öffentliches Amt und
Vorbehaltsaufgabe Unabhängigkeit des Prüfers als Fundament Erhöhung des Werts der Abschlussprüfung Stärkung des Prüfungsmarktes
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Stärkung der Aussagekraft derRechnungslegung
Ziel: faire Information über die wirtschaftliche EntwicklungKonzentration auf wesentliche Erfolgsindikatorenkeine prozyklischen Regelungen
(impairment only-Ansatz für goodwill)substance over form
Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit und hinreichende Stabilität der Regeln
Ausweitung der zukunftsbezogenen Berichterstattung im Lagebericht
Prüfung des Lageberichts im EU-Recht vorschreiben
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Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (1)Grünbuch IDW verstärkte Zusammenarbeit
und Kommunikation zwischen Abschlussprüfern und Stakeholdern einschließlich Aufsichtsstellen
Zustimmung, zentrales und zu unter-stützendes Anliegen; differenzierte Berichterstattung nach Stakeholder-gruppen fortentwickeln(Modell Prüfungsbericht)
Steigerung der Urteilssicher-heit des Prüfers (very high level of assurance)
reasonable assurance entspricht Rechnungslegungs- und Informationsinteresse der Adressaten
Steigerung nicht möglich wegen begrenzter Aussagekraft der Rechnungslegung und wegen prüfungsinhärenter Beschränkungen
Rückkehr zum einzelfall-bezogenen Prüfungsansatz
nicht nachvollziehbar:- Kombination von Systemprüfung und
Einzelfallprüfung zwingend- sonst Qualitätsbelastung
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Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (2)
Grünbuch IDW erhöhte Transparenz der
Prüfungsmethoden und Prüfungsgrundlagen
sinnvoll im Prüfungsbericht, aber nicht im Bestätigungsvermerk
PrüferverhaltenVerbesserungsbedarf bei der Umsetzung von professional scepticism
kritische Grundhaltung ist elementarer Grundsatz der Abschlussprüfung
Bewusstsein für Bedeutung wurde durch Krise gestärkt, auch in Bezug auf Geschäftsmodelle
kritisches Hinterfragen wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen
Zustimmung, folgt aus professional scepticism
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Ausrichtung der Prüfung undPrüfungsergebnis (3)
Grünbuch IDW Qualified Audit Reports:
- Kritik an Standardvermerk ohne Einschränkung- Abgestufte Prüfungsurteile?- Rechtfertigung/Begrün-
dung der audit opinion einschließlich
Stellungnahme zu Bewertungsmethoden- risk exposure des Unter-
nehmens
Urteil des Abschlussprüfers ≠ Ratingurteil(faire Darstellung im Abschluss vs. Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
Präventions- und Korrekturwirkung der Prüfung
Erweiterung des Bestätigungsvermerks erwägenswert- Ausgewählte Sachverhalte der Rechnungslegung- Hervorhebung für Adressaten
self-fulfilling prophecy vermeiden
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Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (4)
Grünbuch IDW Corporate Social and
Environmental Responsibility: Einhaltung durch Management vom Prüfer zu prüfen?
Zustimmung, Voraussetzung ist Regelung einer entsprechenden Berichtspflicht
Notwendigkeit einer Konkretisierung der Angabepflichten
Ausweitung der Prüfung auf zukunftsbezogene Aussagen
Zustimmung Grenzen der Prüfungsaussage in Deutschland: Pflicht zur Prüfung
des Lageberichts europäische Regelung Haftungsbeschränkung
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Bestellung und Bezahlung des Abschlussprüfers
Grünbuch IDW Verantwortung des Prüfers
gegenüber Stakeholdern widerspricht Bestellung und Bezahlung durch das geprüfte Unternehmen
Bestellung durch dritte Stelle, z.B. Aufsichtsstelle, zu erwägen
besondere Relevanz für- große Unternehmen und/oder- Finanzinstitute
Unabhängigkeit der Prüfer gesichert- Berufsethos, Regelwerk- Berufsaufsicht- keine Anhaltspunkte für Mängel
dritte Stelle verfügt in der Regel nicht über erforderliche Sachkenntnis
Eingriff in Entscheidungsfreiheit der Unternehmen nicht gerechtfertigt
Vorschlag: EU-Regelung- Wahl durch Gesellschafter- Beauftragung durch Aufsichtsrat,
nicht Management
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Externe Rotation
Grünbuch IDW externe Rotation: Vor-
und Nachteile zu prüfen externe Rotation in Abschlussprüfer-
richtlinie 2006 abgelehnt; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar
Know-how-Verlust beeinträchtigt Prüfungsqualität (Zahl der Prüfungsfehler bei Erst- und Zweitprüfung signifikant höher als bei Wiederholungsprüfungen)
Grünbuch akzeptiert Qualitätsbelastung durch externe Rotation
externe Rotation erhöht tendenziell Konzentration
Eingriff in die Entscheidungsrechte der Unternehmensorgane nicht gerechtfertigt
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Nichtprüfungsleistungen
Grünbuch IDW Verbot der Beratung des
Prüfungsmandanten? Regelung in Abschlussprüferrichtlinie
ausreichend und angemessen; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar
keine Qualitätserhöhung, da Selbstprüfungsverbot geregelt und akzeptiert
Qualitätsbelastung, zumindest Kostenbelastung für Unternehmen zu erwarten
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Aufsicht
Grünbuch IDW Schaffung einer vollständig
unabhängigen Aufsicht auf Ebene der Mitgliedstaaten
Zustimmung- wirksame Aufsicht muss unabhängig und
sachkundig sein- stärkt Vertrauen in die Abschlussprüfung
Schaffung einer europäischen Aufsicht mit eigenständigen Untersuchungs- und Sanktionsrechten
verständliche Überlegung praktische Umsetzung und Handhabung
schwierig verbesserte Kooperation nationaler
Aufsichtsstellen und Vermeidung von parallelen Sachverhaltsuntersuchungen
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Joint Audits
Grünbuch IDW Joint Audits zur
Dynamisierung des Prüfermarktes erwägen
keine einheitliche Auffassung im Berufsstand
Kosten/Nutzen gegeneinander abwägen
Werden Auftraggeber den Mehraufwand vergüten?
erhöhte Wahrnehmbarkeit und Verbesserung des Know-how von KMP
Auswirkung auf Marktkonzentration unklar
Auswirkungen auf Bestätigungs-vermerk?
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Erleichterungen für KMU und KMP
Grünbuch IDW Bürokratieabbau durch
Abschaffung der Prüfungspflicht oder Einführung einer begrenzten Abschlussprüfung („limited audit“, „statutory review“)
Abschlussprüfung dient Adressatenschutz, insb. Gläubigerschutz, und muss beibehalten werden
limited audit oder statutory review würden zu differenzierten Aussagesicherheiten führen- wegen Adressatenschutz abzulehnen- schwer verständlich- neue Erwartungslücke- limited audit-Konzepte auch in anderen
EU-Ländern nur für Unternehmen, die in Deutschland nicht der Prüfungspflicht
unterlägen Wettbewerbsfähigkeit könnte leiden
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Zweifel an einer kurzfristigen Übernahme der ISA in EU-Recht
Übernahme der ISA ist weiterhin anzustreben Alternative wäre sonst die Entwicklung von
Prüfungsnormen durch die EU Entscheidung des HFA:
Fortsetzung der Transformation der ISA in IDW Prüfungsstandards
Weiterentwicklung der IDW PS (1)
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Weiterentwicklung der IDW PS (2)
Keine grundlegenden Änderungen zu erwarten, Ausnahmen: ISA 600 – neuer IDW Prüfungsstandard für
Konzernabschlussprüfung erforderlich Transformation der neuen internationalen
Anforderungen zum Bestätigungsvermerk Sämtliche Abschlussprüfungen haben weiterhin
einheitlich hohe Mindestqualität Flankierung der neuen IDW Prüfungsstandards
durch angemessene Übergangsfristen und Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung
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Weiterentwicklung der IDW PS (3)
Transformation von ISA 600: zusätzliche Koordinationspflichten besondere Relevanz für Prüfer von Tochter-
gesellschaften ausländischer Konzernmutter-unternehmen
Vermeidung des Drucks auf die Unternehmen, einen konzerneinheitlichen Abschlussprüfer zu beauftragen
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Weiterentwicklung der IDW PS (4)
Zukünftig nur noch eingeschränkte Rolle des IDW als Standardsetter für Prüfungsstandards
Aufgaben des IDW: Vertretung der Berufsstandsinteressen beim IAASB praktische Hilfestellungen
ISA-Übersetzungen Einführungsaufsätze zur ISA-Transformation Schulungsveranstaltungen Anwendungshilfen Weiterentwicklung des IDW Praxishandbuchs Unterstützung der Entwicklung von Prüfungs-
software für den Mittelstand
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Anwendung der ISA auf Prüfung von KMU Gespräche zwischen IDW und IAASB, BaFin, DPR,
APAK und WPK Einigkeit: ISA sind
flexibel anzuwendende, prinzipienbasierte Standards, keine uniform abzuarbeitenden Checklisten.
Ausübung pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Einzelfalls
Weiterentwicklung der IDW PS (5)
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IDW RS HFA 30 ersetzt IDW St/HFA 2/1988 und übernimmt Inhalte sonstiger Verlautbarungen zu Einzelaspekten
Wesentliche Inhalte: Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen
unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen
Hinweise zur Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes
Altersversorgungsverpflichtungen (1)
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Altersversorgungsverpflichtungen (2)
Klarstellung, dass die Voraussetzungen für handelsrechtliches Deckungsvermögen nicht vollständig mit denen nach IAS 19.7 überein-stimmen
Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung
Betriebsübergang nach § 613a BGB wertpapiergebundene Versorgungszusagen
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Bewertungseinheiten
IDW ERS HFA 35 Ziel einer Bewertungseinheit: Kein Ausweis von
Verlusten, die aufgrund bestehender Absicherungen nicht eintreten können
Zentrale Frage: Wahlrecht oder Pflicht zur Bildung von Bewertungseinheiten: zu unterscheiden zwischen Ebene des ökonomi-
schen Risikomanagements und bilanzieller Ebene HFA empfiehlt, bei Absicherung auf ökonomischer
Ebene nach Möglichkeit bilanzielle Bewertungs-einheiten zu bilden
keine gesetzliche Verpflichtung
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Latente Steuern (1)
Bekanntmachung von DRS 18 im BAnz am 03.09.2010: Konkretisierung der HGB-Anforderungen an
Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern im Konzernabschluss sowie zugehöriger Angaben im Konzernanhang
entsprechende Anwendung auf Jahresabschluss wird vom DSR empfohlen
Einschätzung des HFA: DRS 18 stimmt materiell i.W. mit IDW ERS HFA 27
übereinAufhebung von IDW ERS HFA 27 am 09.09.2010
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Latente Steuern (2) Anforderungen, die nach Ansicht des HFA über das
Gesetz hinausgehen: Überleitungsrechnung zwischen erwartetem und
ausgewiesenem Steueraufwand im Konzernanhang:DRS 18: zwingendHFA: auch weniger komplexe Erläuterungen aus-
reichend, um Verständnis zu vermitteln Erläuterung nicht aktivierter Differenzen oder steuer-
licher Verlustvorträge im Konzernanhang:DRS 18: Erläuterung stets erforderlichHFA: Erläuterung würde die durch das
Ansatzwahlrecht angestrebte Erleichterung konterkarieren
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Latente Steuern (3)
• latente Steuern bei kleinen KapG und KapCoG
• latente Steuern bei Nicht-KapG (außer-halb des § 264a HGB)
Berücksichtigung bei Überarbeitung von IDW RS HFA 7 (geplant:Verab-schiedung eines IDW ERS HFA 7 n.F. im März 2011)
Nicht Gegenstand des DRS 18:
Veröffentlichung des IDW RH IFA 1.001 im Dezember 2010 zu Besonderheiten der Bilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen
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Komponentenansatz (1)
Hintergrund: Aufhebung des bisherigen § 249 II HGB Wegfall der Möglichkeiten zur Bildung von Großreparaturrückstellungen
Ziel: Sachgerechte Aufwandsperiodisierung sollweiterhin möglich sein
Lösung: Getrennte Abschreibung wesentlicher Komponenten einer Sachanlage über die jeweilige Nutzungsdauer (vgl. Components Approach von IAS 16)
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Komponentenansatz (2)
HFA-Auffassung: Anwendung nach HGB bei der planmäßigen
Abschreibung einer Sachanlage zulässig, wenn physisch separierbare Komponenten
ausgetauscht werden, die in Relation zum gesamten
Vermögensgegenstand wesentlich sind Interpretation:
separate Abnutzung/Ausbuchung der Komponente Teilabgang/-verbrauch
Ersatz der Komponente Teilzugang wesentlicher physischer Substanz
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Komponentenansatz (3)
keine Verletzung des Einzelbewertungsgrund-satzes: Wertverzehr des VG wird durch Summe der Abschreibungen der einzelnen Komponenten realitätsgerechter abgebildet
kein Verstoß gegen Abgrenzung von VG nach Konzept des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs:
VG bleibt zu bilanzierende Einheit nur Modifikation der Methode zur Bestimmung
der planmäßigen Abschreibung Gegenstand des Niederstwerttests bleibt VG
insgesamt