Download - Aktuelles aus dem Landtag
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
das Schulgesetz zur Inklusion sowie die geplante Schuldenbremse waren die bestimmenden
Themen im März-Plenum.
Für uns ist es wichtig, dass behinderte Schülerinnen und Schüler die individuell beste Förderung
bekommen. Das machte Björn Försterling, unser bildungspolitischer Sprecher, in der Debatte um die
Inklusion deutlich. Dafür leisten auch die Förderschulen eine gute Arbeit.
Nachdem die Sozialdemokraten ihren Vorschlag zur Schuldenbremse präsentiert haben, ist klar,
dass die SPD bis 2020 ihre Schuldenpolitik fortsetzen will. Das ist für uns nicht akzeptabel. Wir
streben die schwarze Null für den Landeshaushalt schon für das Jahr 2016 an. Gemeinsam mit der
CDU wollen wir das Neuverschuldungsverbot in der Verfassung für 2017 festlegen. Christian Dürr,
unser Fraktionsvorsitzender, und ich haben unsere Position in der zum Teil hitzigen Debatte klar
gemacht.
Ich wünsche Ihnen ein frohes und sonniges Osterfest!
Herzliche Grüße!
Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
März 2012
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„Was wir jetzt brauchen, ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik“
Inhaltsverzeichnis:
„In der Haushaltspolitik sind wir der SPD um Lichtjahre voraus“ 2
Elbvertiefung: FDP setzt sich weiter für Deichsicherheit …. 3
Woran es bei der Energiewende im Offshore-Bereich hakt 4
Weser- und Werra-Versalzung: Niedersachsen darf nicht mehr am Katzentisch sitzen 5
FDP will Verbesserungen bei der Finanzmarkt-Regulierung…. 6
Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 7
Bauen in Niedersachsen wird einfacher, schneller und kostengünstiger 7
Bisher nur wenige Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken von E-Zigaretten 8
Antrag zur maritimen Wirtschaft verabschiedet 9
Entscheidung zum Betreuungsgesetz im Landtag 10
Gemeinsame Länder-Überwachungsstelle für die elektronische Fußfessel 11
Änderung des Aufnahmegesetzes beschlossen 11
Niedersachsen unterstützt den Freiheitskampf der syrischen Opposition 12
Einsatz von Staatstrojanern: Qualitätsstandards und Rechtssicherheit erhöhen 12
Landtag beschließt Gesetz zur Inklusion in der Schule 13
Anlaufstelle gegen Missbrauch und Diskriminierung 14
Anfrage zur Medienbildung von Lehrern 14
Aktuelle Stunde
„In der Haushaltspolitik sind wir der SPD um Lichtjahre
voraus“
Im vergangenen Plenum hat die FDP-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema Schuldenbremse
beantragt, in der wir die SPD scharf kritisiert haben. Die Sozialdemokraten haben nach wie vor nichts
Nennenswertes zur Schuldenbremse vorgelegt. Ganz im Gegenteil: Sie sind viel mehr
„Schuldenbeschleuniger“. Vor dem Hintergrund der vergangenen Jahre ist das besonders
unverständlich. Denn schließlich waren es die Sozialdemokraten Schröder und Eichel, die mit dem
Aufweichen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts 2005 Europa ins Schlingern
gebracht haben.
Die SPD behauptet, Haushaltskonsolidierung könne nur
mit höheren Steuern gelingen kann. Dies ist
nachweislich falsch. Richtig ist dagegen, dass CDU
und FDP seit dem Jahr 2003 die Neuverschuldung
stetig verringert und trotzdem bei Infrastruktur, Bildung
und Wissenschaft und Innovation Schwerpunkte
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„Die Zustimmung der Landesregierung wird nicht unter Druck erfolgen“
gesetzt haben. Trotz unseres harten Sparkurses – für den wir auch oft genug Kritik einstecken
mussten – geben wir heute über eine Milliarde Euro mehr für Bildung in Niedersachsen aus als die
SPD in ihrem letzten Amtsjahr 2003.
Was wir jetzt aber dennoch brauchen, ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in der
Haushaltspolitik. Dazu hat die FDP-Fraktion vor kurzem ihr Konzept einer Schuldenbremse PLUS
vorgestellt. Unser Ziel: Wer mehr neue Schulden macht als er darf, der muss die Konsequenzen
spüren. Und er muss im Extremfall auch damit rechnen, dass der Sparkommissar kommt und die
Sache selbst regelt. Es ist paradox, dass gerade ganz Europa darum kämpft, Griechenland wieder
zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu führen und die SPD in Niedersachsen zur gleichen Zeit
genau das Gegenteil von dem fordert, was jetzt in Griechenland passiert und passieren soll. In
Griechenland wird das Renteneintrittsalter erhöht. Hier wehrt sich die SPD bei der Rente mit 67 und
macht eine Rolle rückwärts. In Griechenland werden wegen der hohen Arbeitslosigkeit Mindestlöhne
gesenkt. Hier will die SPD einen Mindestlohn einführen. In Griechenland werden buchstäblich Berge
versetzt, um aus der Schuldenfalle zu kommen. Hier bei uns will die SPD munter weiter Schulden
machen und orientiert sich dabei an Nordrhein-Westfalen. Daraus wird ersichtlich: In der
Haushaltspolitik ist die Regierungskoalition der SPD um Lichtjahre voraus.
Das Konzept zur Schuldenbremse PLUS finden Sie bei uns im Internet: www.fdp-fraktion-nds.de
Christian Dürr MdL Fraktionsvorsitzender Tel.: (0511) 30 30 34 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Umweltpolitik
Elbvertiefung: FDP setzt sich weiter für Deichsicherheit und
Obstanbau im Alten Land ein
Nachdem die Elbvertiefung sowohl im vergangenen Oktober als auch im Januar im Landtag
thematisiert wurde, war sie diesmal Bestandteil der Aktuellen Stunde. Bündnis 90/Die Grünen
versuchten dieses, für Niedersachsen ernste Thema, durch Klamauk für parteipolitische Zwecke zu
missbrauchen. Dies ist gründlich fehlgeschlagen. Zwar stellten die Grünen medienwirksam einen
schwarzen und einen gelben Gummistiefel auf die Regierungsbank, unterschlugen aber die
Tatsache, dass es die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 war, welche die aktuelle
Elbvertiefung in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat.
Beim Versuch, die Aktivitäten und gewissenhaften Prüfungen
der Landesregierung in Misskredit zu bringen, zeigten sich
die Grünen darüber hinaus schlecht informiert.
In der zehnten Kalenderwoche hatten Stefan
Birkner und ich einen Termin mit Betroffenen vor Ort.
Neben dem Kreisrat, den Bürgermeistern der Gemeinde
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„Vor Ort treten die Grünen als Bremser, Verhinderer oder Bedenkenträger auf.“
Jork und der Samtgemeinde Lühe trafen wir mit Vertretern des Obstbauversuchsringes, des
Wasserbereitstellungsverbandes und der Deichverbände zusammen. Unsere Landesregierung und
die sie tragenden Fraktionen prüfen die Belange der Wasserwirtschaft und Landeskultur ausführlich
und gewissenhaft. Dabei spielt auch die Terminsetzung Ende März keine Rolle, denn bei den für
Niedersachsen so wichtigen Themen geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Hamburg und Schleswig-
Holstein haben nicht die gleichen Fragestellungen, die für Niedersachsen relevant sind, zu
beantworten. Der Bund wiederum hat ein übergeordnetes und gesamtstaatliches Interesse zu
vertreten.
Die Deichsicherheit und der Erhalt der Obstanbauregion Altes Land stehen allein im
niedersächsischen Fokus. Dafür werden wir uns weiterhin und unabhängig von Terminen einsetzen.
Wir werden die Unterlagen so lange prüfen, bis wir keine Fragen mehr haben. Die Zustimmung der
Landesregierung steht in Abhängigkeit der Faktenlage und wird nicht unter Druck erfolgen. Selbst die
SPD hatte den Grünen die Ernsthaftigkeit in dieser Debatte abgesprochen.
Jan-Christoph Oetjen Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Umweltpolitik
Woran es bei der Energiewende im Offshore-Bereich hakt
Die Offshore-Windenergie wurde zweifach, auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen bei
den Firmen „Bard“ und „SIAG Schaaf Industrie“ in Emden, im März-Plenum diskutiert. Die CDU-
Landtagsfraktion hatte die vielfältigen Potenziale der Offshore-Windenergie zum Thema der
Aktuellen Stunde gemacht, die SPD-Landtagsfraktion forderte im Rahmen einer Entschließung einen
„Masterplan Offshore-Windenergie“ für Niedersachsen.
Beide Tagesordnungspunkte hatten ihre Berechtigung, denn derzeit hakt es an der Umsetzung der
Energiewende insbesondere im Offshore-Bereich. Dies liegt zum einen daran, dass es Probleme
beim Netzanschluss und Netzausbau, Lieferengpässe bei den Kabelherstellern und infolgedessen
eine allgemeine Investitionszurückhaltung gibt. Zum anderen haben insbesondere die Grünen kein
Interesse an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung der
Energiewende. Im Plenum fordern sie zwar regelmäßig den Ausbau regenerativer Energien,
unabhängig von den volkswirtschaftlichen Kosten. Vor Ort treten sie dann aber als Bremser,
Verhinderer oder Bedenkenträger auf. Diese Doppelzüngigkeit, ähnlich wie beim Salzstock Gorleben,
schadet der Energiewende, der Volkswirtschaft und somit Deutschland.
Bei all dem Klamauk, den die Opposition
beim Thema Energie regelmäßig fabriziert, darf
nicht vergessen werden, dass es die schwarz-gelbe
Landes- und die schwarz-gelbe Bundesregierung
sind, die an der erfolgreichen und finanzierbaren
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„Wir entlassen die Verursacher nicht aus der Verantwortung“
Umsetzung der Energiewende arbeiten. Die Potentiale, die sich für Niedersachsen aus der
Energiewende ergeben, sind enorm. Unser neuer Umweltminister hat sie im „Energiekonzept des
Landes Niedersachsen“ (http://bit.ly/GI1Bju) auf 80 Seiten zusammengefasst. Wir haben in Emden
und Cuxhaven hervorragende Ausgangshäfen und Produktionsbedingungen für die Offshore-
Windindustrie und die Arbeitslosenzahlen sind hier bereits überproportional zurückgegangen.
Darüber hinaus hat Schwarz-Gelb ein KfW-Sonderprogramm aufgelegt, die
Energieeinspeisevergütung für Offshorewindenergieanlagen erhöht und sich bereits im Dezember für
einen „Masterplan Offshorewindenergie“ ausgesprochen. Aktuell nimmt sich der Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, zusammen mit dem Bundesumweltminister, der
Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, allen Netzbetreibern und
Offshore-Windparkbetreibern die Beschleunigung der Netzanbindung vor. Hierfür wurde unter
Federführung der Stiftung Offshore-Windenergie die „AG Beschleunigung“ zur Optimierung der
Netzanbindung gegründet. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die Entschließung der SPD in
der Sache zwar richtig ist, aber viele Forderungen bereits umgesetzt oder angegangen worden sind.
Wir begrüßen daher, dass sich die SPD im Niedersächsischen Landtag von den kritischen
Äußerungen ihres Spitzenkandidaten Stefan Weil („Monostruktur“, „gigantische Windparks“)
distanziert und sich zu den Potentialen der Windenergie in Niedersachsen wieder bekennt.
Umweltpolitik
Weser- und Werra-Versalzung: Niedersachsen darf nicht
mehr am Katzentisch sitzen
Seit rund zwei Jahren beschäftigt sich der Landtag intensiv mit der aktuellen Problematik der Werra-
und Weserversalzung durch den Kali-Abbau in Thüringen und Hessen. Die SPD hat einen seriösen
Entschließungsantrag zum Thema eingebracht, welcher umfänglich im Umweltausschuss
besprochen wurde. FDP und CDU haben die Entschließung aufgegriffen, qualitativ verbessert und
weitere wichtige Punkte eingearbeitet.
Obwohl man sich eigentlich in Niedersachsen
parteiübergreifend in der Thematik einig sein sollte,
machten die Grünen erneut eine Ausnahme. Sie haben
einen eigenen Antrag vorgelegt. Leider haben sie durch ihr
Ausscheren der von FDP, CDU und SPD beschlossenen
Entschließung die politische Durchschlagskraft genommen. In meinem Redebeitrag habe ich die
umfängliche und gleichberechtigte Beteiligung unseres Bundeslandes beim Genehmigungsverfahren
eingefordert. Die Zeit, dass Niedersachsen am Katzentisch sitzt und andere über die Verunreinigung
unserer Fließgewässer und der Nordsee entscheiden, muss endgültig ein Ende finden. Schleierhaft
ist mir dabei die Haltung der Grünen. Sie fordern den Bau einer Pipeline bis in die Nordsee.
Hierdurch würde der Firma K+S der unkontrollierbare Abtrag sämtlicher Halden in den betroffenen
Bundesländern ermöglicht. Schädigungen der Tier- und Pflanzenwelt im Weltnaturerbe Wattenmeer
sind, aufgrund überhöhter Werte von Kalium und Magnesium, zu befürchten. Warum sich die Grünen
hier auf Gutachten des Betreibers verlassen, warum sie niedersächsische Interessen gegen
thüringische, hessische und bremische Interessen in Hannover vertreten, bleibt ihr Geheimnis.
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„Bereits heute finden 70% aller europäischen Finanzmarktgeschäfte in London statt“
FDP-Umweltminister Stefan Birkner hat für die Landesregierung unmissverständlich klargestellt, dass
die Landesregierung für ihr Beteiligungsrecht auch vor Gericht ziehen würde und dass eine
Salzverminderungsstrategie am Entstehungsort das Mittel der Wahl und das Mittel der Zeit darstellt.
Im Gegensatz zu den Grünen entlassen wir die Verursacher nicht aus der Verantwortung und
verraten auch nicht die umweltpolitischen Interessen Niedersachsens.
Dr. Gero Hocker Umweltpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Finanzpolitik
FDP will Verbesserungen bei der Finanzmarkt-Regulierung
und nicht nur eine neue Einnahmequelle
Im März-Plenum wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zur Finanzmarkttransaktionssteuer
abschließend beraten und vom Landtag mehrheitlich abgelehnt. Ich habe die klare Haltung der FDP
erneut deutlich gemacht und die Zustimmung zu einer solchen Steuer davon abhängig gemacht,
dass alle EU-Staaten mit im Boot sind. Bereits heute finden 70% aller europäischen
Finanzmarktgeschäfte in London statt. Es wäre ein Leichtes, die restlichen 30% auch dorthin zu
verlagern – etwa im Falle eines deutsch-französischen Alleingangs. Das ist im Übrigen auch die
Position der EU-Kommission, die wir in dieser Hinsicht unterstützen.
Darüber hinaus habe ich verdeutlicht, dass für
uns die tatsächliche Verbesserung der Regulierung
der Finanzmärkte entscheidend ist, während die
Opposition das vornehmliche Ziel verfolgt, zusätzliche
Einnahmen für die Staatskasse zu erzeugen.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat Anfang März
einen 8-Punkte-Plan zur Regulierung der Finanzmärkte
vorgestellt. Uns Liberalen ist an echten Verbesserungen gelegen – etwa durch mehr Transparenz bei
so genannten Schattenbanken (Hedge Fonds, etc.) oder mehr Wettbewerb unter Ratingagenturen –
statt lediglich an einer reinen Einnahmequelle.
Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
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„Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und wesentlich beschleunigt werden“
Wirtschaftspolitik
Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Standorte
Aurich und Hannover sollen erhalten bleiben
In der andauernden Diskussion zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat
der Landtag einen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drucksache 16/4453)
verabschiedet, der die niedersächsische Position verdeutlicht. Der Antrag ist ein klares Signal des
Landtags zur Bedeutung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Niedersachsen, sowohl unter
strukturpolitischen als auch unter hafen- und schifffahrtspolitischen Gesichtspunkten.
In dem Antrag fordern FDP- und CDU-Fraktion, dass die beiden niedersächsischen Standorte Aurich
und Hannover im Zuge der geplanten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
erhalten bleiben. Außerdem sollte bei den Überlegungen zur personellen Reform auch stets
überprüft werden, ob im Falle eines Personalabbaus sozialverträgliche Lösungen erreicht werden
können. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zuwächse im Güterverkehr sollte aber auch
darauf geachtet werden, dass beim Personal bedarfsgerechte Strukturen vorgehalten werden.
Diese niedersächsische Positionierung kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, da der
Reformvorschlag des Bundesverkehrsministeriums derzeit überarbeitet wird. Das Ergebnis dieser
Überarbeitung soll bis zur Sommerpause vorliegen. Bis zum Jahresende soll es dann einen
beschlussreifen Gesetzentwurf geben.
Sozialpolitik
Bauen in Niedersachsen wird einfacher, schneller und
kostengünstiger
Im März-Plenum wurde der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen zugestimmt (Drucksache 16/4587). Bauen wird in Zukunft einfacher, schneller
und kostengünstiger. Mit der Novellierung werden Rechtsvereinfachung und Deregulierung im
Baurecht weiterentwickelt. Dies zeigt sich dadurch, dass Baugenehmigungsverfahren vereinfacht
und wesentlich beschleunigt werden. Zugleich werden die Baugenehmigungsbehörden entlastet.
Ebenso wird mit der Novellierung die Niedersächsische Bauordnung an die von der
Bauministerkonferenz der Länder beschlossene Musterbauordnung angepasst.
Schwerpunkte der Novellierung sind:
Der Katalog der verfahrensfreien
Baumaßnahmen (§ 60 NBauO) wird
erweitert. Beispielsweise werden in Zukunft
gebäudeunabhängige Solaranlagen
genehmigungsfrei sein.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird zum Regelverfahren. Es wird für alle
baulichen Anlagen, die nicht Sonderbauten sind, gelten.
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„Behörden und andere Einrichtungen können frei darüber entscheiden, ob sie die E-Zigarette in ihren Räumen verbieten oder zulassen wollen“
Die Genehmigungsfreistellung (§ 62 NBauO) für Wohngebäude wird auf Wohngebäude mit
Räumen für freie Berufe und sonstige Gebäude geringer Höhe in Gewerbe- und
Industriegebieten erweitert.
Das Abstandsrecht wird neu geregelt. Der Regelabstand wird halbiert und liegt nunmehr bei
0,5 H, mindestens 3 m. Dadurch wird eine sehr große Nachverdichtung möglich.
Bei der Errichtung von Gebäuden werden grundsätzlich ab der 6. Wohnung Kinderspielplätze
für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren anzulegen sein. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer
Nähe ein Spielplatz vorhanden bzw. ein Spielplatz wegen der Art und Lage der Wohnungen
nicht erforderlich ist.
Die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern wird verpflichtend eingeführt.
Bestehende Wohnungen werden nach Ablauf des 31.12.2015 in die Verpflichtung
einbezogen. CDU- und FDP-Fraktion haben sich im Rahmen der Verhandlungen ausdrücklich
dafür eingesetzt, dass der jeweilige Eigentümer für die Ausstattung der Wohnungen mit
Rauchmeldern und die tatsächlichen Nutzungsberechtigten für die Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den entsprechenden Räumlichkeiten
verantwortlich sind. Von einer Regelung über die Kontrolle vorhandener Rauchwarnmelder
wurde abgesehen.
Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung tritt am 01.11.2012 in Kraft, wobei
abweichend die Regelungen über die Grenzabstände, die Spielplatzregelung sowie die
Regelung bezüglich der Rauchwarnmelder bereits am Tag nach der Verkündigung in Kraft
treten.
In den langen und intensiven Beratungen zu dem Gesetzesentwurf war es uns wichtig, Bürokratie zu
vereinfachen, die Anzahl der Genehmigungserfordernisse zu reduzieren, mehr verfahrensfreie
Bauvorhaben zu ermöglichen sowie Regelungen im Zweifelsfall so zu fassen, dass kommunale
Gestaltungsfreiheit möglich bleibt und auch diejenigen, die Verantwortung tragen, wie beispielsweise
die Entwurfsverfasser, die Bauherren genügend Gestaltungsspielraum haben.
Sozialpolitik
Bisher nur wenige Erkenntnisse über gesundheitliche
Risiken von E-Zigaretten
Auf meine Anfrage an die Landesregierung, ob die E-Zigarette eine gesündere Alternative zur
herkömmlichen Zigarette darstellt (Drs. 16/4608), teilte mir die Landesregierung mit, dass eine
präzise Bewertung der gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten derzeit nicht möglich sei, da es
bisher nur unzureichende Erkenntnisse über die E-Zigarette gäbe.
E-Zigaretten fallen nicht unter das
Rauchverbot nach dem Niedersächsischen
Nichtraucherschutzgesetz, da diese
ausschließlich auf die Gefahren des Tabakrauchens
gerichtet sind. Die E-Zigarette aber enthält keinen
Tabak. Die Landesregierung teilt mit, dass der
gegenwärtige Erkenntnisstand keinen Anlass dazu
bietet, die E-Zigarette dem Gesetz zum Schutz vor
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„Das Exportland Deutschland transportiert einen Großteil seiner Güter über den Seeweg“
Passivrauchen zu unterstellen. Dies gilt, solange nicht hinreichend geklärt ist, ob und in welcher
Form durch Passivrauchen bei E-Zigaretten gesundheitliche Risiken zu befürchten sind. Für
Behörden und andere Einrichtungen wird es somit vorerst keine Regeln geben, wie sie in den Büros
mit den E-Zigaretten umgehen. Sie können der Antwort der Landesregierung zufolge frei darüber
entscheiden, ob sie die E-Zigarette in ihren Räumlichkeiten verbieten oder zulassen wollen.
Roland Riese MdL Sozialpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Wirtschaftspolitik
Antrag zur maritimen Wirtschaft verabschiedet
Die maritime Wirtschaft ein Erfolgsmodell. Sie ist ein Aushängeschild für den Norden, für
Niedersachsen. Alle nationalen und internationalen Wirtschaftsprognosen gehen übereinstimmend
davon aus, dass die maritime Wirtschaft im kommenden Jahrzehnt mit der weiter voranschreitenden
Globalisierung noch an Bedeutung zunehmen wird. Das Exportland Deutschland transportiert einen
Großteil seiner Güter über den Seeweg. Dies ist auch der Weg über den wir einen Großteil unserer
Rohstoffe importieren.
Niedersachsen hat aufgrund seiner langen Küstenlinien und als Land mit den meisten Seehäfen in
Deutschland in der maritimen Wirtschaft einen klaren Standortvorteil. Mit dem am 23. Februar
beschlossenen Antrag von FDP und CDU (Drucksache 16/3620) wirkt der Landtag darauf hin, dass
die sich verändernde Situation im Bereich der maritimen Wirtschaft berücksichtigt und der
erfolgreiche Ausbau dieses Wirtschaftsbereiches weiter betrieben wird.
Der Antrag der Fraktionen geht aber weit
über den rein wirtschaftlichen Bereich hinaus.
Er setzt sich dafür ein, maritime
Bildungseinrichtungen in Niedersachsen auch künftig durch
die Bereitstellung ausreichender Fördergelder zu
unterstützen, um Innovationskraft zu sichern. Und FDP und
CDU im Landtag regen an, eine Exzellenzinitiative für
Forschung und Entwicklung zu starten.
Auch Meeresbiologie, Meeresbergbau, Eis- und Polartechnik, Aquakultur, Hydrographie,
Küstenmanagement, Tourismus und der Schutz einer sehr sensiblen Küstenregion, sowie des
Weltnaturerbes Wattenmeer, werden in dem Antrag berücksichtigt. Nicht zuletzt beinhaltet der Antrag
die Bitte, technologieoffene Konzepte für die Reduzierung von Emissionen zu unterstützen.
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„Die Zahl der Betreuten wächst in Niedersachsen und auch bundesweit kontinuierlich“
In der maritimen Wirtschaft Wachstum zu generieren und den Standort Niedersachen weiterhin
attraktiv zu gestalten, muss von langer Hand geplant werden und darüber hinaus stetig überprüft und
angepasst werden.
Gabriela König MdL Wirtschaftspolitische Sprecherin Verkehrs- und Tourismuspolitische Sprecherin Tel.: (0511) 30 30 34 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail : [email protected]
Rechtspolitik
Entscheidung zum Betreuungsgesetz im Landtag
Im März-Plenum wurde eine Novelle des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum
Betreuungsgesetz verabschiedet (Drucksache 16/4535). Die Zahl der Betreuten wächst in
Niedersachsen und auch bundesweit kontinuierlich. Aber noch viel schneller ist in den vergangenen
Jahren der Betrag gewachsen, den das Land pro einzelnen Betreuten aufwendet. Insofern ist es im
Sinne einer sparsamen Haushaltspolitik durchaus richtig, sich über günstigere Formen der Betreuung
Gedanken zu machen - natürlich immer unter der Bedingung, dass die Qualität der Betreuung nicht
leidet.
Das wesentliche Instrument des Gesetzentwurfs hierfür ist, dass die Betreuungen anstelle von
Berufsbetreuern von Behördenmitarbeitern übernommen werden. Durch die Gesetzesänderung soll
eine Betreuungsbehörde auf Landesebene beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie eingerichtet werden.
Eine solche Aufgabenverlagerung von
privaten auf staatliche Stellen entspricht nicht
unbedingt liberalen Grundsätzen. Sie kann für uns
ordnungspolitisch daher nur hinnehmbar sein, wenn die
spezifische Aufgabe tatsächlich unter Berücksichtigung
aller Aspekte vom Staat besser erfüllt werden kann. Unter
fiskalischen Gesichtspunkten ist das sicher der Fall. Die Behördenbetreuung soll nicht von
zusätzlichen neu einzustellenden Beamten geleistet werden, sondern von bereits vorhandenem,
jedoch dienstunfähigem oder begrenzt dienstfähigem Personal. Das ist sicher ein interessantes
Modell, das allerdings auch Fragen und Bedenken aufwirft. Diese Fragen und Bedenken kann
allerdings erst die zukünftige Entwicklung beantworten beziehungsweise ausräumen. Daher wird
dieses Gesetz auf Initiative der FDP-Fraktion regelmäßig und umfassend evaluiert werden.
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Rechtspolitik
Gemeinsame Länder-Überwachungsstelle für die
elektronische Fußfessel
Um das in der Strafprozessordnung neu eingeführte Führungsaufsichtsinstrument der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) sicher und ökonomisch durchführen zu können, wurde ein
Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der
Länder beraten und der Beitritt Niedersachsens beschlossen (Drucksache 16/4593). Dazu muss man
wissen, dass es in der aktuellen Diskussion nur um die Überwachung eines sehr kleinen Kreises von
Straftätern, nämlich solcher, die nach Verbüßung ihrer Haft und gegebenenfalls anschließender
Sicherungsverwahrung wieder in Freiheit sind, obgleich sie noch als möglicherweise gefährlich
gelten. Virulent geworden ist diese Konstellation auch durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte, die im Kern vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt worden sind.
Die elektronische Fußfessel soll durch die Überwachung dieser Straftäter zum Schutz der
Gesellschaft beitragen. Seit dem 1. Januar 2011 können Gerichte für Verurteilte, die nach ihrer
Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unter Führungsaufsicht stehen, eine elektronische
Aufenthaltsüberwachung anordnen. Voraussetzung ist, dass die Verurteilten schwere Gewalt- oder
Sexualstraftaten begangen haben und diesbezüglich weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Die
Überwachungsstelle wird in Hessen eingerichtet.
Der Staatsvertrag ist zunächst von Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
geschlossen worden. Niedersachsen tritt jetzt bei. Den Beitritt erklärt haben außer Brandenburg alle
anderen Länder. Ratifiziert wurde der Vertrag bisher von neun Ländern. Der Staatsvertrag ist
notwendig, weil hoheitliche Aufgaben der Führungsaufsichtsstellen auf die Gemeinsame
Überwachungsstelle der Länder übertragen werden müssen.
Prof. Dr. Dr. Roland Zielke MdL Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rechtspolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Innenpolitik
Änderung des Aufnahmegesetzes beschlossen
Abschließend beraten und verabschiedet wurde der bereits im November 2011 beratene
Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes (Drucksache 16/4539). Gegenüber der
eingebrachten Fassung ist die Landesregierung den kommunalen Spitzenverbänden weiter
entgegengekommen und hat eine Dynamisierung der Kostenabgeltung eingefügt, die es dem
Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ermöglicht, die
Kostenabgeltungspauschale, die den Kommunen vom Land für die Unterbringung von
Asylbewerbern gewährt wird, anzupassen, wenn die Kosten der Unterbringung die Pauschale um
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mindestens 2 % erhöhen würden. Bisher galt hier der unbestimmte Rechtsbegriff der „wesentlichen
Veränderung“. Mit der Änderung wird also die Deckung der Kosten für die Kommunen bei sich
steigenden Ausgaben gesichert.
Innenpolitik
Niedersachsen unterstützt den Freiheitskampf der syrischen
Opposition
Die Landesregierung hat wegen der Bürgerkriegslage bereits seit Mai 2011 keine Abschiebungen
mehr nach Syrien durchgeführt. Aufgrund der weiteren Zuspitzung der humanitären Situation hat
Niedersachsen auf Ebene der Innenministerkonferenz die Initiative zum Erlass eines förmlichen
Abschiebungsstopps ergriffen. Damit wird eine allgemeine Schutzgewährung für Personen syrischer
Herkunft, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer individuellen Gefährdung, ermöglicht und
humanitärer Schutz in dieser besonderen Lage geboten.
Der Landtag hat eine entsprechende Resolution einstimmig beschlossen (Drucksache 16/4596).
Darüber hinaus wird die Landesregierung unter den gegebenen Umständen keine wirtschaftlichen
oder politischen Delegationen in die Republik Syrien begleiten, organisieren oder unterstützen. Die
Landesregierung setzt damit ein deutliches Signal und unterstützt den Freiheitskampf der
oppositionellen Bewegung in Syrien.
Innenpolitik
Einsatz von Staatstrojanern: Qualitätsstandards und
Rechtssicherheit erhöhen
Der in der jüngeren Vergangenheit viel diskutierte Einsatz von Computersoftware zur Überwachung
von verschlüsselter Kommunikation mittels Internet durch die Ermittlungsbehörden war in diesem
Plenum anlässlich einer großen Anfrage (Drucksache 16/4545) erneut Thema. Für die FDP-Fraktion
sind dabei jenseits aller technischen Fragen folgende Punkte von zentraler Bedeutung:
- Für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der eine Veränderung des
Endgeräts (Computer) erforderlich ist, sollte eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen
werden. Bisher wurde dieser Eingriff als so genannter Annexkompetenz auf die
Rechtsgrundalge gestützt, die die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung regelt.
Zwar wurde dieses Vorgehen gerichtlich bestätigt, ist aber umstritten. Eine neue
Rechtsgrundlage würde hier für Rechtssicherheit sorgen.
- Staatstrojaner sollten erst dann wider eingesetzt werden, wenn auf Bundesebene hierzu
einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards festgelegt worden sind.
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„Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund“
- Die parlamentarische Kontrolle muss verbessert werden, damit das Parlament kontrollieren
kann, ob die Rechtsstaatlichkeit bei derart eingriffsintensiven Maßnahmen eingehalten wird.
Jan-Christoph Oetjen Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Bildungspolitik
Landtag beschließt Gesetz zur Inklusion in der Schule
Im Zuge des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde am 20.
März 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen durch die Fraktionen
FDP, CDU und SPD verabschiedet (Drucksache 16/4591). Mit dem Gesetz wird Kindern mit
Behinderung ein barrierefreier und gleichberechtigter Schulbesuch ermöglicht.
Zum 01. August 2013 ist inklusive Beschulung beginnend ab der 1. Klasse in den Grundschulen
möglich. Freiwillig können die Grundschulen bereits zum 01.08.2012 mit der inklusiven Beschulung
beginnen. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist das Elternwahlrecht. Eltern sollen frei
entscheiden können, ob ihr Kind die Förderschule oder die Regelschule besucht. Das
Elternwahlrecht kann nur unter sehr stark eingegrenzten Bedingungen eingeschränkt werden. Dazu
zählt, wenn sich Eltern trotz intensiver Beratung für die inklusive Beschulung entscheiden, obwohl
das Kind nachhaltig unter der Situation leidet und dadurch das Kindeswohl gefährdet wird.
Gleichwohl besteht auch die Möglichkeit, dass ein Schüler an eine andere für ihn geeignete Schule,
mitunter auch Förderschule, überwiesen wird. Dies setzt allerdings voraus, dass ein Schüler die
Sicherheit der Menschen gefährdet oder der Schulbetrieb nachhaltig beeinträchtigt wird. Für die
FDP-Fraktion ist es wichtig, dass jedes Kind die bestmögliche Bildung ermöglicht bekommt. Das
Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. In den überwiegenden Fällen kommt es durch die
Beratung der Schulen zu einvernehmlichen Lösungen mit den Eltern.
Darüber hinaus ist eine Doppelzählung von
Kindern mit Behinderung vorgesehen, um das
Lernen in kleinen Klassen zu gewährleisten. Mit
Überschreitung der Klassenteiler verkleinern sich somit die
Lerngruppen und sorgen für eine bessere individuelle
Förderung. Es ist auch zu betonen, dass Förderschulen – mit Ausnahme der Förderschule Lernen im
Primarbereich – bestehen bleiben, um die Wahl des bestgeeigneten Lernortes zu gewährleisten.
Das Gesetz tritt zum 01.08.2012 in Kraft. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an mich
wenden, die Fraktion hat ein umfassendes Informationspapier erstellt.
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„Es muss bereits in der Lehrerausbildung und im Vorbereitungsdienst damit begonnen werden, den künftigen Lehrkräften Medienbildung zu vermitteln.“
Bildungspolitik
Anlaufstelle gegen Missbrauch und Diskriminierung
Immer häufiger werden Fälle von sexuellem Missbrauch und Diskriminierung von Kindern bekannt.
Bereits jetzt werden zahlreiche Präventionsmaßnahmen von der Niedersächsischen
Landesregierung ergriffen. Es ist dennoch wichtig, derartige Fälle bereits frühzeitig zu erkennen,
aufzudecken und den Kindern zu helfen. Der Landtag hat auf diese Problematik reagiert und am 21.
März 2012 einstimmig über einen Antrag zur Errichtung einer Ombudsstelle zum Schutz von Kindern
entschieden (Drs. 16/2874).
Mit der Einrichtung einer landesweiten Anlaufstelle, die im Kultusministerium angesiedelt wird, sollen
Schüler, Kinder, Eltern und Lehrkräfte einen Ansprechpartner bekommen, der für alle Fragen im
Zusammenhang mit Missbrauch und Diskriminierung zur Verfügung steht. Die Anlaufstelle wird mit
einer Hotline ausgestattet. Die Nummer dieser Hotline wird in allen niedersächsischen Schulen gut
sichtbar platziert werden.
Um die Lehrkräfte und Mitarbeiter an den Schulen für dieses Thema zu sensibilisieren, sollen
gezielte Schulungen angeboten sowie in der Aus- und Fortbildung die Themen Missbrauch und
Diskriminierung umfassend berücksichtigt werden. Nach zwei Jahren wird eine Überprüfung der
Akzeptanz und Wirksamkeit der Anlaufstelle erfolgen.
Björn Försterling MdL Bildungspolitischer Sprecher Jugendpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Wissenschaftspolitik
Anfrage zur Medienbildung von Lehrern
Medienbildung rückt immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und wird auch zu einem immer
wichtiger werdenden Bestandteil der schulischen Bildung. Daher ist es von besonderer Bedeutung,
Schüler, Lehrer und Eltern zunehmend die Nutzung von sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel
„facebook“ darzulegen und die Chancen und Risiken aufzuzeigen. Besonders in der
Schule ist es wichtig, den Kindern
und Jugendlichen einen kritischen
Umgang mit den Medien zu vermitteln.
Daher muss bereits in der Lehrerausbildung
und im Vorbereitungsdienst damit begonnen
werden, den künftigen Lehrkräften Medienbildung
zu vermitteln. Ich habe mich daher in meiner
Mündlichen Anfrage über die Vermittlung der
Medienkompetenz in der Lehrerausbildung
informiert.
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Die Landesregierung teilte mir mit, dass im Jahr 2007 in der Verordnung über die Master-Abschlüsse
für Lehrämter in Niedersachsen die Kompetenzen festgeschrieben wurden, die ein Studierender
nach Abschluss vorweisen muss. Zudem wurde im Juli 2010 die Verordnung über die Ausbildung
und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst weiterentwickelt. Demnach müssen die
angehenden Lehrkräfte den Unterrichtsablauf eigenständig planen und den Einsatz von Medien im
Hinblick auf die Optimierung der Lernprozesse einbeziehen. Trotz der vergangenen Fortschritte in
der Lehrerausbildung, sieht die Landesregierung auch weiterhin die Notwendigkeit diese zu
optimieren. So ist ein Gesamtkonzept zur phasenübergreifenden Medienbildung angedacht, in dem
für die Lehrerausbildung Standards einer medienpädagogischen Grundausbildung festgelegt sind.
Auch in der Lehrerfortbildung sollen die Mindeststandards Anwendung finden. Neben dem
Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung, der Niedersächsischen
Landesmedienanstalt sowie den Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung gibt es auch zahlreiche
private Anbieter, die eine verbesserte Lehrerfort- und weiterbildung in der Medienbildung anbieten.
Die Zentren arbeiten vor allem in der Vermittlung von Kompetenzen beim sicheren Umgang mit den
Medien sowie in der Anwendung von Medien im Unterricht und geben die Chancen und Gefahren im
Internet wieder.
Almuth von Below-Neufeldt MdL Wissenschaftspolitische Sprecherin Sprecherin für Verbraucherschutz, Forst und Jagd Tel.: (0511) 30 30 34 03 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartner in der FDP-Fraktion:
Bianca Beyer Geschäftsführerin Tel.: (0511) 30 30 43 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Martin Brüning Pressesprecher Tel.: (0511) 30 30 43 02 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Steffen Dähne Grundsatzreferent Tel.: (0511) 30 30 43 15 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
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Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Haushalt und Finanzen Referent für Medien Tel.: (0511) 30 30 43 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Angela Frohmann Vorstandssekretärin Tel.: (0511) 30 30 43 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Roswitha Kahle Buchhaltung und Sekretariat Tel.: (0511) 30 30 43 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Daniela Knappik Sekretariat der Fraktion und des Parlamentarischen Geschäftsführers Tel.: (0511) 30 30 43 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Jule Lehmann FSJ Politik Tel.: (0511) 30 30 43 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Nadine Passenheim Referentin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Tel.: (0511) 30 30 43 06 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Axel Rehwinkel Referent für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: (0511) 30 30 43 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
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Frederic Sieling Referent für Innen-, Rechts- und Sportpolitik Tel.: (0511) 30 30 43 14 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Juliane Topf Referentin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Europa Tel.: (0511) 30 30 43 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
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