Stand: Juli 2004
Alkoholverbot
⇒ im Betrieb aushängen oder Unterschrift der Arbeitnehmer einholen Arbeitnehmer, die innerhalb des Betriebes oder bei der Ausführung der Arbeit unter Alkohol-
einfluss stehen, gefährden sich und andere. Durch sie können unabsehbare Schäden an
Maschinen, Anlagen und Einrichtungen verursacht werden. Auf Grund ihres Arbeitsvertrages
und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft dürfen sich Mitarbeiter nicht
durch Alkoholgenuss in einen Zustand versetzen, in dem sie ihre Arbeit nicht mehr
ordnungsgemäß verrichten oder sich und andere gefährden.
Daher besteht in unserem Betrieb überall / in folgenden Bereichen ........................................
ein absolutes Alkoholverbot. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen dieses Verbot, so verletzt er
seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Sein Verhalten kann abgemahnt werden und im
Wiederholungsfall kann eine Kündigung erfolgen.
Alle Vorgesetzten haben Mitarbeiter, die unter Alkoholeinfluss stehen, von ihrem Arbeitsplatz
zu entfernen. Angetrunkenen oder Betrunkenen kann eine Abmahnung erteilt werden. Im
Wiederholungsfalle können sie gekündigt werden. Während der Zeit des alkoholbedingten
Arbeitsausfalles besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Erleiden Mitarbeiter infolge Alkoholgenusses innerhalb oder außerhalb des Betriebes einen
Arbeitsunfall, so entfällt der Anspruch auf Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall. Außer-
dem ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Frage gestellt.
Mitarbeiter, deren Geh- oder Beurteilungsfähigkeit infolge Alkoholgenusses beeinträchtigt ist,
können auf ihre Kosten nach Hause befördert werden.
Zur Kenntnis genommen
Ort, Datum: ...............................................
................................................................... (Unterschrift Arbeitnehmer)
Hinweis: Achtung: Dieses Muster der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen ersetzt keine Einzelberatung. Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.