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Amtsblatt Kreis Viersen
Verkündungsorgan für den Kreis Viersen sowie die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen, Willich und die Ge-meinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal
68. Jahrgang Viersen, 09. Februar 2012 Nummer 4
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Inhaltsverzeichnis: ....................................................................
Kreis: Nachfolge ausgeschiedenes Kreistagsmitglied ................ 77Benachrichtigung über öffentliche Zustellung ........................... 78Feststellung der Eröffnungsbilanz ............................................. 78Bekanntgabe nach § 3 a des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung .................................................. 81Bau einer Fischaufstiegsanlage am Ferkensbruch undUmlegung des Unteren Mühlenbaches in Nettetal ..................... 81Öffentliche Zustellungen ............................................................ 82Öffentliche Zustellung ................................................................ 83
Grefrath: 3. Änderung Bebauungsplan Gr 6 "An derDorenburg" ................................................................................. 83
Kempen: Ersatzbestimmung für einen Vertreter des neuenRates der Stadt Kempen ............................................................. 85
Nettetal: Beteiligungsbericht ......................................................... 85Niederkrüchten: Auslegung Beteiligungsbericht ....................... 85
Auslegung Haushaltssatzung .................................................... 86Viersen: Ungültigkeitserklärung Dienstausweis .......................... 86
Öffentliche Zustellung Bußgeldbescheid .................................. 86Sonstige: Jagdgenossenschaft Viersen-Dülken ........................ 87
Jagdgenossenschaft Alt-Viersen .............................................. 87Jagdgenossenschaft Bracht ..................................................... 88Jagdgenosenschaft Vorst-Kehn ................................................ 89Jagdgenossenschaft Grefrath-Ost ........................................... 90
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Feststellung der Nachfolge für das ausge-schiedene Kreistagsmitglied Martin Beyel
Das Kreistagsmitglied Herr Martin Beyel scheidet zum01. Februar 2012 durch Verzicht aus dem Kreistagdes Kreises Viersen aus.
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes habe ichfestgestellt, dass nach dem Verzicht der Frau MariaDittrich, Boisheimer Str. 196, 41751 Viersen,
HerrChristoph Szallies
Dorfstraße 4341372 Niederkrüchten
als nächster Listennachfolger des Herrn Beyel für denKreistag des Kreises Viersen bestimmt ist.
Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monatsbeim Kreiswahlleiter Einspruch eingelegt werden.
Viersen, den 25.01.2012
Der Kreiswahlleiter:gez.
Dr. Coenen
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 77
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Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Feststellung der Eröffnungsbilanz des Kreises Viersen zum 01.01.2009 und Entlastung des Landrates
Der Kreistag des Kreises Viersen hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 gem. § 53 Abs. 1 der Kreisordnung fürdas Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 646) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 539) i. V. m.§ 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in derFassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 desGesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 539), die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte sowievon der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte Eröffnungsbilanz zum01.01.2009 einschließlich Anhang und Lageberichtfestgestellt.Die Mitglieder des Kreistages des Kreises Viersen haben mit Beschluss vom 15.12.2011 dem Landrat gem.§ 53 Abs 1 KrO NRW i. V. m. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.Die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen ist der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf alsAufsichtsbehörde gem. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW mitSchreiben vom 05.01.2012 angezeigt worden.Die nachfolgende Eröffnungsbilanz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
ZA 2 – 57.01.59 – 02/12 (B)
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustel-lung
Herr Mathias Link,wohnhaft Goudenregenstraat 13 in 4537 TJ Terneuzen(Niederlande)
wird aufgefordert, sich zum Abholen seines Fahrzeu-ges, Pkw, Opel Astra, NB-HJ-97, umgehend zu mel-den.
Da der Aufenthalt unbekannt ist, wird der Bescheid imWege der öffentlichen Zustellung (§ 1 des Ver-waltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nord-rhein-Westfalen vom 13.05.1980-GV NW S. 510) undNr. 19 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumLandeszustellungsgesetzes (AVVzLZG) vom04.12.1957 (SMBl. NW 2010) i. V. m. § 15 Abs. 2 desVerwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952(BGBl. I S. 379), in der jeweils zurzeit gültigen Fas-sung zugestellt.
Die Benachrichtigung über die öffentliche Zustellungwird im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlichtund gilt zwei Wochen nach Erscheinen als zugestellt.
Der Eigentumsanspruch kann bei der Kreispolizei-behörde Viersen, in 41747 Viersen, Rathausmarkt 3,montags - donnerstags während der Zeit von 08:30 -12:30 Uhr und von 14:00 - 15:30 Uhr, freitags von 08:30- 12:30 Uhr geltend gemacht werden.
Viersen, 02.02.2012
Der Landratals Kreispolizeibehörde Viersen
Im Auftraggez. Alberts
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 78
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Die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen (Anhang, Lagebericht und der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes)liegt gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW ab sofort im Kreishaus,Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Raum 2302 während der Dienststunden bis zur Feststellung des Jahresab-schlusses 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Viersen, den 05.01.2012
Der LandratIm Auftrag
gez. H o r s t e r
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 78
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Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Bekanntgabe nach § 3a des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in derNeufassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletztgeändert am 06.10.2011 (BGBl. I S. 1986,1990) überdie Feststellung der Umweltverträglichkeits-prüfungspflicht
Antrag des Herrn Ulrich Kreuzberger vom 31.03.2010auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Herr Ulrich Kreuzberger, Rosenweg 8, 78655Dunningen-Seedorf, beantragt die Genehmigung zurErrichtung und Betrieb einer Windenergie-Anlage aufdem Grundstück Bergkamp in 47929 Grefrath,Gemarkung Grefrath, Flur 29 Flurstück 104.
Der Antrag umfasst im Wesentlichen
1. die Errichtung und den Betrieb einer Windenergie-Anlage mit einer Nabenhöhe von 97,5 m und einemRotordurchmesser von 82 m sowie einerNennleistung von 2300 kW,
2. den Einbau einer Trafostation mit Mittelspannungs-schaltanlage im Turmfuß mit einer Nennleistungvon 2,5 MVA,
3. die Versiegelung von 201 m2 Ackerfläche.
Gemäß § 3c UVPG in Verbindung mit der Ziffer 1.6.3Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist eineUmweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenndas Vorhaben nach Einschätzung der zuständigenBehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unterBerücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG NRWaufgeführten Kriterien erhebliche nachteiligeUmweltauswirkungen haben kann, die nach § 12UVPG zu berücksichtigen wären.
Im vorliegenden Fall ergab die standortbezogeneVorprüfung im Einzelfall, dass durch das beantragteVorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelt-auswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dassfür das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungbesteht.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nichtselbständig anfechtbar.
Viersen, 26.01.2011
gez.Ottmann
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 81
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Bekanntgabe nach § 3a des Gesetzes über dieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, in derFassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010,BGBl. I S. 94) über die Feststellung derUmweltverträglichkeits-prüfungspflicht
Bau einer Fischaufstiegsanlage am Ferkensbruchund Umlegung des Unteren Mühlenbaches inNettetal
Der Nettverband beantragt die Genehmigung desPlanes zum Bau einer Fischaufstiegsanlage amFerkensbruch und die Umlegung des UnterenMühlenbaches in Nettetal. Ziel dieser Planung ist,durch den Bau einer Fischaufstiegsanlage an derStauanlage Ferkensbruch die Durchgängigkeit für diein der Nette lebenden aquatischen Lebensgemein-schaften zu erreichen. Für die Realisierung dieserMaßnahme ist eine Verlegung des Mündungs-bereiches des Mühlenbaches erforderlich, wasgleichzeitig auch das Gewässer ökologisch aufwertet.
Für die Maßnahme ist gem. §§ 3 Abs. 1 Satz 1 undUVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 zum UVPG danneine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen,wenn das Vorhaben nach Einschätzung derzuständigen Behörde aufgrund Vorprüfung desEinzelfalls erhebliche nachteilige Umweltaus-wirkungen haben kann. Bei dieser Vorprüfung sind diein der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zubeachten.
Im vorliegenden Fall hat die Vorprüfung ergeben, dasserhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durchdas beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind.
Der Bau der Fischaufstiegsanlage wird fürverschiedene Fischarten, insbesondere für den Aal,den Auf- und Abstieg im Gewässer ermöglichen unterSicherstellung eines schadlosen Hochwasser-
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abflusses und unter Erhalt der ökologisch wertvollenUferbereiche am westlichen Ufer des Ferkesbruch.Durch die Einbeziehung des Mühlenbaches wird derökologische Gesamtwert des Vorhabens deutlichgesteigert. Neben der Wiederherstellung derDurchgängigkeit findet auch eine Umsetzung der EG- WRRL im hydromorphologischen Bereich statt. DiePlangenehmigung wird erteilt, Belange desLandschafts- und Gewässerschutzes werden überNebenbestimmungen zur Plangenehmigung geregelt.
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dassfür das vorgenannte Vorhaben keine Verpflichtung zurDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungbesteht.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nichtselbstständig anfechtbar.
Viersen, 16.01.2012
gez. Ottmann
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 81
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Öffentliche Zustellung
Gegen Bartolomiej Luby, letzte bekannte Anschrift:Wroclaw, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, ist am14.12.2011 ein
Bescheid des Landrats des Kreises Viersen,Amt für Ordnung und Straßenverkehr,Abteilung Führerscheine / Fahrschulen,Aktenzeichen: 32/5 – 36 42/ro,
ergangen.
Gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungs-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes-zustellungsgesetz - LZG NW) vom 07.03.2006 (GVNRW S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung wird dasvorgenannte Dokument hiermit durch öffentliche Be-kanntmachung zugestellt.
Eine Zustellung auf eine andere Art kann nicht erfol-gen, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängersnicht festgestellt werden kann.
Das Dokument kann montags bis freitags in der Zeitvon 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr sowie montags und mitt-
wochs in der Zeit von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr einge-sehen und in Empfang genommen werden auf mei-ner Dienststelle in
41747 ViersenRathausmarkt 3Amt für Ordnung und StraßenverkehrAbteilung Führerscheine / FahrschulenZimmer 0131.
Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen inGang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechts-verluste drohen können.
Das Dokument gilt gemäß § 10 LZG NRW als zuge-stellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zweiWochen vergangen sind.
Viersen, 30.01.2012
Kreis ViersenDer Landrat
Im Auftraggez. Thoma-Wankum
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 82
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Gemäß §§ 1 und 10 des LandeszustellungsgesetzesNW (LZG NW) vom 07.03.2006 in der derzeit gültigenFassung wir der
Bußgeldbescheid des Amtes für Ordnung undStraßenverkehr vom 01.12.2011- Aktenzeichen 03260192735/mö
gegen:
HerrnJohannes De Bie
C/o Fa. Add Food Service GmbHAn der Hansalinie 48 - 50
59387 Ascheberg
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person pos-talisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch die öffentlicheBekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen.
Der Bußgeldbescheid liegt beim Kreis Viersen, Amtfür Ordnung und Straßenverkehr, Rathausmarkt 3,41747 Viersen, Zimmer 0114 für den Empfänger offen
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und kann dort vom Empfänger eingesehen werden.
Der Bescheid gilt 2 Wochen nach Veröffentlichung imAmtsblatt als zugestellt und wird rechtskräftig und voll-streckbar, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nachZustellung Einspruch eingelegt wird.
Viersen, 30.01.2012Kreis Viersen
Der LandratIm Auftrag
gez. Pulter
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 82
Bekanntmachungdes Kreises Viersen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Gemäß §§ 1 und 10 des LandeszustellungsgesetzesNW (LZG NW) vom 07.03.2006 in der derzeit gültigenFassung wir der
Bußgeldbescheid des Amtes für Ordnung undStraßenverkehr vom 31.05.2011- Aktenzeichen 03240180919/sie
gegen:
HerrnAtilla Varga
Bachstraße 13441239 Mönchengladbach
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person pos-talisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch die öffentlicheBekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen.
Der Bußgeldbescheid liegt beim Kreis Viersen, Amtfür Ordnung und Straßenverkehr, Rathausmarkt 3,41747 Viersen, Zimmer 0115 für den Empfänger offenund kann dort vom Empfänger eingesehen werden.
Der Bescheid gilt 2 Wochen nach Veröffentlichung imAmtsblatt als zugestellt und wird rechtskräftig und voll-streckbar, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nachZustellung Einspruch eingelegt wird.
Viersen, 25.01.2012Kreis Viersen
Der LandratIm Auftrag
gez. Pulter
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 83
Bekanntmachungder Gemeinde Grefrath
3. Änderung des Bebauungsplanes Gr 6 „An derDorenburg“;hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Verfahren zur Änderung des o. a. Bebauungs-planes wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch-geführt. Planungsanlass ist die Erweiterung derGemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Mu-seum“ für die Realisierung eines Eingangsgebäudesdes Niederrheinischen Freilichtmuseums.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 21.02. bis09.03.2012 im Bauamt der Gemeinde Grefrath, Rat-haus Oedt, Johannes-Girmes-Str. 21, Zimmer 8, wäh-rend der Dienststunden, und zwar montags von 8:00Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,dienstags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhrund von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00Uhr bis 12:30 Uhr, eingesehen werden.
Bei der Einsichtnahme besteht Gelegenheit zur Äu-ßerung und Erörterung.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung istnachstehend abgedruckt.
Grefrath, den 31.01.2012
Der BürgermeisterLommetz
84Abl. Krs. Vie. 2012, S. 83
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Bekanntmachungder Stadt Kempen
über die Ersatzbestimmung für einen Vertreter
des neuen Rates der Stadt Kempen
Gemäß § 45 Abs. 2 des Gesetzes über dieKommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen(Kommunalwahlgesetz) in der Fassung derBekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NRW S.454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2011(GV NRW S. 238), stelle ich fest:
1. Herr Stadtverordneter Martin Debener,Auguste-Tibus-Str. 6, Kempen, hat sein Mandatals Mitglied des Rates der Stadt Kempen zum29.02.2012 niedergelegt.
2. Aus der Reserveliste der Partei „Bündnis 90/DieGrünen“ rückt nunmehr
Herr Martin Beyel,Studentenacker 15, Kempen
ab 01.03.2012 in den Rat der Stadt Kempen ein.
Gegen diese Feststellung kann gem. § 39 Abs. 1 inVerbindung mit § 45 Abs. 2 des Kommunalwahl-gesetzes innerhalb eines Monates nach BekanntgabeEinspruch erhoben werden.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter in Kempen,Rathaus, schriftlich einzureichen oder mündlich zurNiederschrift zu erklären.
Kempen, 19.01.2012
Der Bürgermeister-Wahlleiter-
gez.(Rübo)
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 85
Der Bericht enthält Erläuterungen zu der wirtschaft-lichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung, ins-besondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichenZwecks, Beteiligungsverhältnisse und Zusammen-setzung der Organe der Beteiligungen.
Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und denEinwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Einsicht inden Bericht ist jedermann gestattet. Er kann imRathaus, Nettetal – Lobberich, Doerkesplatz 11,Zimmer 337 – 339, während der Dienststundenmontags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr undvon 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00Uhr eingesehen werden.
Nettetal, den 31.01.2012Der Bürgermeister
Im Auftraggez. Müller
Stadtkämmerer
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 85
Bekanntmachungder Gemeinde Niederkrüchten
über die Auslegung des Beteiligungsberichtes nach §117 Abs. 2 GO NRW
Der Bericht über Beteiligungen an Unternehmen undEinrichtungen liegt gemäß § 117 Abs. 2 der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in derFassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz vom13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), ab dem 14.Februar 2012 während der Dienststunden im Rathausin Niederkrüchten-Elmpt, Laurentiusstraße 19, Zim-mer 28, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Einwohnerund Abgabepflichtigen in der Gemeinde Niederkrüchtenwird gemäß § 117 Abs. 2 der Gemeindeordnung fürdas Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Niederkrüchten, den 2. Februar 2012
Der BürgermeisterIn Vertretung
gez. Blech
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 85
Bekanntmachungder Stadt Nettetal
Die Stadt Nettetal hat gemäß § 117 GO NRW für dasGeschäftsjahr 2009 den Bericht über ihreBeteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen inder Rechtsform des privaten Rechts (Beteiligungs-bericht 2009) erstellt.
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Bekanntmachungder Stadt Viersen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Gemäß §§ 1 und 10 des Landeszustellungsgesetzesfür das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NW) vom07.03.2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit gültigenFassung wird der
Bußgeldbescheid vom 24.01.2012/FB30/I/32-33-10/OWi Nr. 25/11/Mel
gegen Herrn Mehmet Irgat, * 24.07.1982, jetzigerAufenthaltsort unbekannt, öffentlich zugestellt, da dievorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentlicheBekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen.
Der Bußgeldbescheid liegt bei der StadtverwaltungViersen – Sicherheit und Ordnung – Am Alten Rathaus1, 41751 Viersen, Zimmer 1 aus und kann vomEmpfänger eingesehen werden.
Der Bußgeldbescheid gilt zwei Wochen nachVeröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Viersen alszugestellt.
Viersen, 24.01.2012Stadt Viersen
Der BürgermeisterIm Auftrag
gez. Melchers
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 86
Bekanntmachungder Gemeinde Niederkrüchten
Der Entwurf der Haushaltssatzung der GemeindeNiederkrüchten für das Haushaltsjahr 2012 mit dendazugehörigen Anlagen kann gemäß § 80 Abs. 3 derGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S.685), ab dem 14. Februar 2012 für die Dauer desBeratungsverfahrens (bis zur Sitzung des Rates derGemeinde Niederkrüchten am 27. März 2012) inner-halb der Dienstzeiten im Rathaus in Niederkrüchten-Elmpt, Laurentiusstraße 19, Zimmer 28, eingesehenwerden.
Gegen den Entwurf können Einwohner oderAbgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehnTagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen er-heben. Über diese Einwendungen beschließt der Ratder Gemeinde Niederkrüchten in öffentlicher Sitzung.
Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Nie-derschrift beim Bürgermeister in41372 Niederkrüchten, Rathaus, Laurentiusstraße 19,Zimmer 28, zu erheben.
Niederkrüchten, den 2. Februar 2012
Der BürgermeisterIn Vertretung
gez. Blech
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 86
Bekanntmachungder Stadt Viersen
Ungültigkeitserklärungeines Dienstausweises
Der von der Stadtverwaltung Viersen für Herrn GünterHenskes am 31.03.2011ausgestellte Dienstausweis Nr. 51 ist in Verlustgeraten.
Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt.
Viersen, 25.01.2012
Günter ThönnessenBürgermeister
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 86
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Einladung
An die Mitglieder der
Jagdgenossenschaft Viersen-Dülken
Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbe-zirkes Viersen-Dülken werden hiermit gem. § 7 derSatzung zu einer Genossenschaftsversammlung amMittwoch, den 21. März 2012, 20 Uhr, in der Gaststätte„Zur Talquelle“, Schirick 34, 41751 Vie.-Dülkeneingeladen.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derEinladung
2. Feststellung der anwesenden Jagdgenossensowie der von ihnen vertretenen Flächengrößen.
3. Genehmigung der Niederschrift derGenossenschaftsversammlung vom 23. März2011
4. Kassenbericht über das Geschäftsjahr 2011
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes und derKassenführung
7. Beschluss über den Haushaltsplan für dasGeschäftsjahr 2012
8. Beschluss über die Ausschüttung desReinertrages aus der Jagdnutzung 2012
9. Wahl von 2 Kassenprüfern und derenStellvertreter
10. Verschiedenes
Die Jagdgenossen, die am Erscheinen gehindert sind,können sich nach § 7 der Satzung derJagdgenossenschaft durch ihre gesetzlichen Vertreteroder nach Maßgabe des § 10 Abs. 4 dieser Satzungdurch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmachtist schriftlich zu erteilen und dem Jagdvorsteher vorBeginn der Versammlung vorzulegen.
Viersen-Dülken, den 24. Jan. 2012
Der Jagdvorsteher
gez. Bernd Fitzen
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 87
Bekanntmachungder JagdgenossenschaftViersen-Dülken
Bekanntmachungder Jagdgenossenschaft Alt-ViersenE i n l a d u n g
Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagd-bezirks Alt-Viersen werden hiermit zu einer Genossen-schafsversammlung am Mittwoch, den 07.03.2012 ,20.00 Uhr in das Restaurant „Zur Eisernen Hand“ ,41748 Viersen, Zur Eisernen Hand 1, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derEinladung
2. Feststellung der anwesenden Jagdgenossen sowie der von Ihnen vertretenen Flächengrößen
3. Genehmigung der Niederschrift derGenossenschaftsversammlung vom23.03.2011
4. Jahresrechnung 2011/20125. Bericht der Rechnungsprüfer6. Entlastung des Vorstandes, der Geschäfts- und
Kassenführung7. Wahl der Rechnungsprüfer8. Beschluss über Haushaltsplan und Haushalts-
satzung 2012/20139. Beschluss über die Verwendung des Reinertra-
ges aus der Jagdnutzung 2012/201310. Vierschiedenes
Zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlungsind die Mitglieder der Jagdgenossenschaft berech-tigt. Jeder Jagdgenosse kann sich hier durch eineandere volljährige und geschäftsfähige Person vertre-ten lassen. Insgesamt dürfen nicht mehr als drei Jagd-genossen vertreten werden. Personengemeinschaftenund juristische Personen des privaten und öffentlichenRechts haben einen Vertreter zu bevollmächtigen.
Jagdgenossen, deren eigener Grundbesitz 1/3 der ge-samten Grundfläche der gemeinschaftlichen Jagd-bezirks übersteigt, können andere Jagdgenossen nichtvertreten. Die von einem Jagdgenossen vertreteneeigene Grundfläche zuzüglich der Grundflächen dervon Ihnen vertretenen Jagdgenossen darf 1/3 derGrundfläche der gemeinschaftlichen Jagdbezirkesnicht übersteigen.
Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, diedem Vorsitzenden vor Beginn der Genossenschafts-versammlung vorzulegen ist.
Viersen, den 31.01.2012Der Jagdvorstand:
Georg Rauen, Vorsitzender
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 87
88
Bekanntmachungder Jagdgenossenschaft Bracht
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 88
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Bekanntmachungder Jagdgenossenschaft Vorst-Kehn
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 89
90
Bekanntmachungder Jagdgenossenschaft Grefrath-Ost
über die Auslegung des Entwurfs der Haushalts-satzung und des Haushaltsplanes der Jagdgenossen-schaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Grefrath-Ost für das Geschäftsjahr 2012/2013.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushalts-planes des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Grefrath-Ost für das Geschäftsjahr 2012/2013 liegt aufgrunddes § 7 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes für das LandNordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-machung vom 7. Dezember 1994 (GV NW 1995 S. 2)– in der z.Z. geltenden Fassung - in der Zeit vom 23.02.bis 08.3.2012 während der Dienststunden im RathausGrefrath, Rathausplatz 3, Zimmer 30, zur Einsicht-nahme öffentlich aus.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und desHaushaltsplanes können die Mitglieder der Jagdge-nossenschaft des gemeinschaftlichen JagdbezirksGrefrath-Ost ab dem 23.02.2011 innerhalb einer Fristvon 14 Tagen Einwendungen erheben.Diese können schriftlich an den Jagdvorstand odermündlich beim Schriftführer, Rathaus Grefrath, Zimmer30, zur Niederschrift erklärt werden.Über die Einwendungen beschließt die Jagdgenossen-schaft in öffentlicher Sitzung, die am 26. 03. 2012 inder Bahnhofsgaststätte Mülhausen, Hauptstraße ,stattfindet.
Grefrath, den 03.02.2012
gez.Hauser
Vorsitzender des Jagdvorstandes
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 90
Bekanntmachungder Jagdgenossenschaft Grefrath-Ost
E I N L A D U N G
Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaftdes gemeinschaftlichen Jagdbezirks Grefrath-Ost inGrefrath zu einer öffentlichen Jagdgenossenschafts-versammlung ein, die am
Montag, dem 26. März 2012, um 19.30 Uhrin der Bahnhofsgaststätte Mülhausen,
Hauptstraße
stattfindet.
Tagesordnung:
1. Verlesen der Niederschrift der letztenGenossenschaftsversammlung
2. Geschäftsbericht3. Kassenbericht4. Bericht der Rechnungsprüfer5. Entlastung des Vorstandes6. Beschluss der Jahresrechnung für das
Geschäftsjahr 2011/20127. Wahl von zwei Rechnungsprüfern und deren
Stellvertreter8. Erlass der Haushaltssatzung für das
Geschäftsjahr 2012/20139. Beschluss des Haushaltsplanes für das
Geschäftsjahr 2012/201310. Verteilung der Erträge an die Jagdgenossen11. Verschiedenes
Die Jahreshauptversammlung 2011 hattebeschlossen, dass zum Abschluss der dies-jährigen Versammlung ein gemeinsames Essenstattfinden wird. Alle Teilnehmer erhalten einSchnitzel mit Pommes-Frites und Salat.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß
a) keine besondere Einladung zu dieserVersammlung an die außerhalb der GemeindeGrefrath wohnenden Jagdgenossen ergeht,
b) die Jagdgenossenschaftsversammlung ohneRücksicht auf die Zahl der erschienenenJagdgenossen beschlußfähig ist,
c) jeder Jagdgenosse sich durch eine volljährigegeschäftsfähige Person unter Vorlageeiner schriftlichen Vollmacht vertreten lassenkann; der bevollmächtigte Vertreter darfhöchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Grefrath, den 02. Februar 2012
gez.Hauser
Vorsitzender
Abl. Krs. Vie. 2012, S. 90
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92
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