SBB-Veranstaltung
„Die Entsorgung mineralischer
Abfälle in Berlin/Brandenburg“
Analytikumfang bei der Deklaration
gefährlicher mineralischer Abfälle
1. Einstufung gefährlich/nicht gefährlich
2. Analysen für geplanten Entsorgungsweg
Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz Berlin I B 2
22. November 2017
Allgemein zur Probenahme/Analytik
Probenahme/Analytik generell erforderlich!
1. Vorlaufend, um Gefährdungen zu ermitteln – Schadstoffkataster in Gebäuden
– Altlastenuntersuchungen an Grundstücken
Bodenschutz/Arbeitsschutz-/Immissionsschutzmaßnahmen
2. Einstufung vor Abfallentsorgung – Einstufung als gefährlich/nicht gefährlich
3. Deklaration im Zusammenhang mit dem Entsorgungsweg (auch für nicht gefährliche Abfälle) – Bei nicht gefährlichen Abfällen Zusicherung der
Schadstoffklasse/Einhaltung von Grenzwerten
2
Einstufung als gefährlich/nicht gefährlich
Als Erstes klären: Welches mineralische Material (Bauschutt oder Boden)?
Jeweilige Grenzwerte Z2 der Technischen Regeln der LAGA
heranziehen (Siehe Vollzugshinweise)
> Z2-Wert = gefährlicher Abfall (nicht bei TOC)
Mischungen Boden mit 10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile
Technische Regeln LAGA Boden (ggf. Einzelfallentscheidung der
Behörde)
PAK, Sulfat, Chlorid gehören zum notwendigen Untersuchungsumfang,
auch bei < 10% mineralische Fremdbestandteile
Cyanide bei Auffüllungsmaterialien zusätzlich zu untersuchen
> 50 % Bauschutt LAGA Bauschutt
4
< 10 % 10 % < x < 50 % >= 50 %
TR LAGA Boden TR LAGA Boden
(Einzelfallentscheidung
durch Behörde)
TR LAGA Bauschutt
17 05 04/03* 17 01 07/06* 17 01 07/06*
Einstufung nach Bauschuttanteil im Boden
Bei Bauschutt werden die Feststoffwerte der TR LAGA
Boden zur Abgrenzung herangezogen.
Grenzwerte zur Einstufung von mineralischen Abfällen
nach Vollzugshilfe zur AVV
5
Einstufung / Weitere Parameter
6
Spezifische Belastungen aus Nutzung/Altlast oder
Ähnlichem prüfen
Bei Einzelstoffen greifen allgemeine Regelungen der
Vollzugshinweise
Leitfähigkeit ggf. nach CO2-Begasung (pH-Wert dann nicht
mehr heranziehen) Ursache prüfen
EOX Ursache prüfen
pH-Wert Ursache prüfen
Fasern? (Z.B. Spachtel, Farben) organoleptische
Einschätzung durch akkreditierten Probenehmer
Probenahme
7
Leitfaden
zur Probenahme und Untersuchung
von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau Stand
11/2009
Probenahme zur Deklaration immer durch akkreditierten
und unabhängigen Probenehmer!
Beachtung der PN 98
Aktualität
Dokumentation
In-situ-Beprobung durch Schürfe
• Normalfall: Haufwerksbeprobung – in situ nur in Abstimmung mit
Abfallbehörde auf schriftlichen Antrag (Begründung)
• Für möglichst quadratische Rasterflächen von max. 500 m2 mindestens
2 Schürfe je Rasterfläche Empfehlung 3 Schürfe (größere Flächen,
bei geringerer Schichtdicke bedeutet mehr Schürfe)
• Probenahme schichten-, mindestens aber meterweise
• Schicht mindestens 0,5 m
• je beprobter Schicht Mindestabmessungen der Schürfe: Breite 1,0 m
Länge 2,0 m
• Proben aus schichtenweise separatem Haufwerk
• je 500 m3 Aushubvolumen zwei Mischproben aus je 18 Einzelproben
(entspricht 36 Einzelproben) zur chemischen Untersuchung
• Altlasten sind Sonderfälle
• Auffällige Bereiche/Inhomogenitäten sind gesondert zu beproben 8
Analysen für den geplanten Entsorgungsweg
(zusätzlich nach (LAGA-)Einstufung gef.A./n.g.A.)
9
Nicht gefährlicher Abfall:
Analysen werden zum Einbau von Bodenmaterial unter entsprechenden
Einbaubedingungen nach LAGA (Z0, Z1, Z2) genutzt.
Analysen zur Anlieferung an Anlagen / Deponien
Annahmewerte von Anlagen (RC, Siebanlagen, Deponien,
Verfüllung); Einhaltung Genehmigung und Prüfung der
rechtlichen Grundlage, z.B. Baurestmassenerlass,
Deponieverordnung
Gefährlicher Abfall:
Analysen zur Anlieferung an Anlagen / Deponien
Annahmewerte von Anlagen (chemisch-physikalische
Bodenbehandlung, Biologische Behandlung,Thermische
Behandlung, Deponien)
Exkurs: Unaufbereiteter Bauschutt
• TR LAGA Boden sieht ausschließlich die Verwendung von Boden
(Z0) im Landschaftsbau vor
• Die Verwendung von unaufbereitetem Bauschutt oder RC-Material
im Landschaftsbau ist ausgeschlossen;
• Daher auch keine Verfüllung von Kellerräumen, Anhebung von
Grundstücken oder ähnliches.
• Die Verwendung von unaufbereitetem Bauschutt oder RC-Material
ist in Technischen Bauwerken gemäß TR LAGA nur im bautechnisch
notwendigen Umfang zulässig. Die Einhaltung der bautechnischen
und schadstoffbezogenen Anforderungen ist dann nachzuweisen.
10
Entsorgungsweg: Prüfung bei gefährlichem Abfall
11
Bei spezifischer Belastung ohne festgelegten Grenzwert: Einzelfallprüfung,
Aussage der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Prüfung der Grenzwerte der Anlage: Ggf. Ergänzung der Analysen um
Annahmeparameter
Entsorgungsweg: Prüfung ob ein Behandlungserfolg zu
erwarten ist; Eignung von Anlagen I
12
Zu erwartender Behandlungserfolg?
Kann die Anlage mit dem Abfall etwas anfangen?
Was passiert in einer Anlage mit dem Abfall?
Wo sind die Grenzen der Behandelbarkeit?
Kriterien auch bei ggf. eingehaltenen Grenzwerten nicht
erfüllt!
13
Nicht geeignet:
1. Bodenbehandlung:
Fasern; Schlacke; pastöse Abfälle; Produktionsreste mit wenig oder ohne
mineralischem Anteil, PFOS
Arsen im Eluat stellt Problem dar, da eine Grenzwertunterschreitung ggf. nicht
gesichert ist.
Wenn lediglich eine Verlagerung der Schadstoffe erfolgt. (Sulfat)
POP-Abfall als Endentsorger, ggf. nur als Vorbehandlung
Bei EOX ist zunächst zu prüfen, was der auslösende Schadstoff ist. Dann ist die
Behandelbarkeit dieses Schadstoffes zu prüfen!
Problem: Steinholzestrich TOC/Glühverlust; Fasern?
Entsorgungsweg: Prüfung ob ein Behandlungserfolg zu
erwarten ist; Eignung von Anlagen II
14
Nicht geeignet:
2. Biologische Bodenbehandlung: Bei Schwermetallen; PAK mit höherer
Anzahl von Ringen (B(a)p); extremen pH-Werten; Fasern.
3. Thermik: Fasern, Schwermetalle
4. Deponie: Organische Schadstoffe (ggf. Entscheidung der zuständigen
Behörde als Ausnahme, sofern andere Wege nicht in Betracht kommen);
ggf. dann auch UTD notwendig.
Entsorgungsweg: Prüfung ob ein Behandlungserfolg zu
erwarten ist; Eignung von Anlagen III
Kontakt:
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin I B 2 Herr Berger Postadresse: Telefon: (030) 9025-2192 Brückenstraße 6 10179 Berlin Fax: (030) 9025-2979 Email: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!