Download - Anlage zur DS 139/2014
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Anlage zur DS 139/2014
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Deutsche Telekom Technik GmbH
Philipp-Reis-Str. 7-9,46485 Wesel
Stadt Goch Der Bürgermeister Markt 2 47574 Goch
Ihre Referenzen St- Sehr. VOIT) 27.06.2014 Ansprechpartner PTI Duisburg, PBL3, Jürgen Blümner
Durchwahl +49 2821580-131 Datum 22.07.2014 Betrifft Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stel lungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationsl inien der Telekom.
Das Baugebiet ist als Sondergebiet für die Erholung ausgewiesen und unterliegt somit nicht der Versorgungspfl icht der Deutschen Telekom für ständig bewohnte Gebäude. Die Anbindung an unser bestehendes Telekomnetz ist für den Erschließungsträger kostenpflichtig und würde aus südwestlicher Richtung erfolgen.
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Deutsche Telekom Technik GmbH Hausanschrift Technik Niederlassung West, Karl-Lange-Str. 29,44791 Bochum;
Besucheradresse: Philipp-Reis-Str. 7-9,46485 Wesel Postanschrift Postfach 10 07 09,44782 Bochum Telekontakte Telefon +49 234 51660-0, Internet www.telekom.de
Konto Postbank Saarbrücken (BLZ 590 100 66), Kto.-Nr. 24 858 668 IBAN: DE1759010066 0024858668, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Aufsichtsrat Dr. Thomas Knoll (Vorsitzender) Geschäftsführung Dr. Bruno Jacobfeuerborn (Vorsitzender), Albert Matheis, Carsten Müller
Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 14190, Sitz der Gesellschaft Bonn USt-ldNr. DE 814645262
a a a a B a a a a a a a n D a • • • • n a B | 9
Datum 22.07.2014 Empfänger Stadt Goch
Blatt 2
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens drei Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. -• / OcV/a str/f
Stefan Schöneil
i. A. (ytfhottCLt dc%//rr)jfo^
Andreas Schimke
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlaq zu Pkt. 1.1:
Der Hinweis darauf, dass derzeit im Plangebiet Telekommunikationslinien nicht vorhanden sind, wird zur Kenntnis genommen. Grds. ist die Versorgung des Plangebietes jedoch durch den Anschluss an das in der Umgebung vorhandene Netz möglich. Dieser Anschluss ist vom Vorhabenträger zu beantragen.
WESTNETZ
Anlage zur DS 139/2014
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Westnetz GmbH, Rpflssr I andstraße 41, 464S3 Wesel
Stadt Goch Der Bürgermeister Stadtplanungsamt Markt 2 47574 Goch
Regionalzentrum Niederrhein
Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeicher Name Telefon Telefax E-Mail
st 27.06.2014 DRW-D-DP-L/bur Burbach 0281/201-2672 0281/201-2919 michael.burbach ©westnetz.de
Wesel, 7. Juli 2014
Stellungnahme zu Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel Lage: Westseite des zentralen Auskiesungssees Goch I Kessel, Erholungseinrichtung Alfred-Jodokus-Kwak-Haus Hier: Beteiligung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir arbeiten im Namen und Auftrag der RWE Deutschland AG und bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Innerhalb des o.g. Bebauungsplangebietes befinden sich keine Anlagen der RWE Deutschland AG.
Mit freundlichen Grüßen
Westnetz GmbH
DVGW
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i. V. Schneider i. A. Burbach
Ein Unternehmen der RWE
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und de' Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzma|inahmen. Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen. erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.edl-netz.de
Westnetz GmbH
Reeser Landstraße 41 46483 Wesel
T +49 281 201-0 F +49 281 201-2508 I www.westnetz.de
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Joachim Schneider
Geschäftsführung: Heinz Büchel Dr. Stefan Küppers Dr. Achim Schröder
Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund Handelsregister-Nr. HRB25719
Bankverbindung: Commerzbank Essen BIC COBADEFF360 IBAN DE02 3604 0039
0142 0934 00 Gläubiger-ldNr. DE05ZZZ00000109489
USt.-ldNr. DE 8137 98 535
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Sie betrachten: Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel
Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Zeitraum: 30.09.2014 - 30.10.2014
[1] Stellungnahme wurde abgegeben!
Sachbearbeiter: Michael Burbach, Administrator
RWE Deutschland, Wesel
06.10.2014
13/4 Kessel BPL
Sehr geehrte Damen und Herren,
Behörde:
Abgabedatum:
Aktenzeichen:
Stellungnahme:
Nachträge:
wir arbeiten als Netzbetreiber (im Bereich der Mittel -, Niederspannung und Nachrichtentechnik) im Namen und für Rechnung der RWE Deutschland AG und wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren.
Hier möchten wir auf unsere Stellungnahme vom 07.07.2014 verwisen.
Mit freundlichen Grüßen
Westnetz GmbH
i.A. Burbach
Keine Nachträge / Ergänzungen vorhanden.
1 / 1
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlaq zu Pkt. 1.2:
Der Hinweis darauf, dass derzeit im Plangebiet Anlagen der RWE Deutschland AG nicht vorhanden sind, wird zur Kenntnis genommen. Grds. ist die Versorgung des Plangebietes jedoch durch den Anschluss an das in der Umgebung vorhandene Netz möglich. Dieser Anschluss ist vom Vorhabenträger zu beantragen.
N Kleve
(TT) Anlage zur DS 139/2014
... mehr als niederrhein
Kreisverwaltung Kleve • Postfach 15 52 • 47515 Kleve
Stadt Goch Der Bürgermeister Markt 2 47574 Goch
Fachbereich: Abteilung:
Dienstgebäude: Telefax:
Ansprechpartner/in: ig j Zimmer-Nr.: ;~"j Durchwahl:
}——-(Bittestets angeben) =>Zeichen:
Datum:
Kommunale Baujeitplanung der Stadt Goch; Bebauungsplan Nr. 13/4 Westseite des Erholungseinrichtung Alfred-Jodokus-Kwak-Haus
Bericht vom 26.06.2014, Az. 11.61.26.02
Technik Bauen und Umwelt • Verwaltung Nassauerallee 15-23, Kleve 02821-85-700 Frau Gall E.237 02821 85-356 6.1-6126 01/04-23.07.2014
zentralen Auskiesungssee Goch Kessel,
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o.g. Planung werden von mir folgende Bedenken und/oder Anregungen vorgetragen.
Stellungnahme als Untere Landschaftsbehörde bzql. des Artenschutzes:
In den „Art-für Art-Protokollen" (als Anhang zu Kapitel 8; Stand Juni 2014) des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird eine Betroffenheit der Arten
• Feldlerche • Kiebitz • Rebhuhn • Nachtigall und • Turteltaube
feststellt.
Die in den „Art-für Art-Protokollen" geäußerte Annahme, dass die betroffenen Arten in der Umgebung ausreichend Brutmöglichkeiten finden können sind nur dann zutreffend, wenn in der Umgebung geeignete CEF-Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind in der Artenschutzprüfung zu formulieren. Geeignete Maßnahmen für die einzelnen Arten sind in der folgenden Publikation des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengesellt: MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des
Lieferanschrift Kreisverwaltung Kleve Nassauerallee 15-23 47533 Kleve
Sprechzeiten montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr freitags von 09:00 bis 12:0 iUhr
Sparkasse Kleve BLZ 324 500 00, Konto 5 001 698 BIC:WELADED1KLE IBAN: OE04 3245 0000 0005 0016 98
Sparkasse Krefeld BLZ 320 500 00, Konto 323 112 144 BIC: SPKRDE33 IBAN: DE51 3205 0000 0323 1121 44
Postbank Köln BLZ 370 100 50, Konto 27917-501 BIC: PBNKDEFF IBAN: DE32 3701 0050 0027 9175 01
http://www.kreis-kleve.de • e-mail: [email protected] • Vermittlung: 02821 85-0
öffentliche Verkehrsmittel: NIAG-Bus-Linie 49 (City-Bus) bis Haltestelle Postamt, NIAG-Bus-Linie 54 oder RVN-Bus-Linie 70 bis Haltestelle Nassauerallee Sprechzeiten Bauordnungswesen, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Abfallwirtschaft: dienstags und donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr
)
MKULNV Nordrhein-Westfalen (AZ.: 111-4 - 615.17.03.09). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier): J. Bettendorf, R. Heuser, U. Jahns-Lüttmann, M. Klußmann, J. Lüttmann, Bosch & Partner GmbH: L. Vaut, Kieler Institut für Landschaftsökologie: R. Wittenberg. Schlussbericht (online) (Stand 05.02.2013) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/ -> siehe unter „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen Hinweis: Ab 1. Juli 2014 wurde die Einstufung der Erhaltungszustände von vier der oben genannten Arten im Fachinformationssystem für die atlantische Region nach unten korrigiert.
• Feldlerche: Erhaltungszustand ungünstig/unzureichend (vorher günstig) • Kiebitz: Erhaltungszustand ungünstig/unzureichend (vorher günstig) • Rebhuhn: Erhaltungszustand ungünstig/schlecht (vorher ungünstig/unzureichend) • Turteltaube: Erhaltungszustand ungünstig/schlecht (vorher ungünstig/unzureichend)
In der Artenschutzprüfung sind zudem die Eckdaten1 der Kartierungen der planungsrelevanten Arten anzugeben und die Ergebnisse darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen Auftrag
Bonnen
Wann kartiert, durch wen, Witterung, erfasste Artengruppe.
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlag zu Pkt. 1.3:
Mit einer Bauzeitenregelung gem. der textlichen Festsetzung Nr. 4 wurden die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion festgesetzt.
Grundlage bildet der artenschutzrechtliche Fachbeitrag des Ingenieur- und Planungsbüros LANGE GbR, Moers, -Stand 20.8.2014-. Er beinhaltet die erforderlichen Eckdaten und schließt mit folgendem Fazit ab:
„Anhand vorhandener Datenquellen nach LANUV und NWO (2014) sowie einer eigenen Kartierung aus den Jahren 2012/13 (LANGE GbR 2014) und eigener Ortsbegehungen im August 2014 wurde für den Betrachtungsraum der geplanten Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" eine vertiefende Prüfung artenschutzrechtlicher Belange vorgenommen.
Aufgrund der intensiven Nutzung des Geltungsbereichs als Maisacker und der umgebenden Freizeiteinrichtungen und den dadurch bedingten Störungen insbesondere in den Sommermonaten kann ein Vorkommen aller Arten außer der Nachtigall grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Nachtigall wurde bisher zwar weder nachgewiesen, noch liegen externe Hinweise auf Vorkommen vor, jedoch ist ein grundsätzlicher Ausschluss im Hinblick auf den Planungszeitraum und die vorliegenden Habitatbedingungen nicht möglich. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wird eine Bauzeitenregelung zur Entnahme der Ufergehölze vorgesehen.
Auch für die Nachtigall werden unter Einbeziehung der Maßnahme keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst.
Ausnahmen von den Verboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG sind daher nicht notwendig."
Anlage zur DS 139/2014
Sc? Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund
Stadtverwaltung Goch Stadtplanung Markt 2 47565 Goch
Datum: 24. Juli 2014 Seite 1 von 2
Aktenzeichen: 65.52.1-2014-382 bei Antwort bitte angeben
Auskunft erteilt: Andreas Jablonski [email protected] Telefon: 02931/82-3674 Fax: 02931/82-3624
Goebenstraße 25 44135 Dortmund
Bebauungsplan Nr. 13/4 „Kessel (Erholungseinrichtung Alfred-Jodokus-Kwak-Haus)" der Stadt Goch Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Schreiben vom 26.06.2014 -11.61-61.26.02-
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planungsbereich liegt außerhalb verliehener Bergwerksfelder.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planungsmaß
nahme kein Bergbau umgegangen. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist
danach nicht zu rechnen.
Im westl. Planungsbereich hat Kiesgewinnung durch den Steine-und-
Erden-Gewinnungsbetrieb Goch I Kessel stattgefunden. Die Bergauf
sicht für diesen Bereich ist beendet.
Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der Erlaubnis zu gewerbli
chen Zwecken „Saxon 1 West". Inhaber der Erlaubnis ist die Dart Ener
gy (Europe) Limited.
Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bo
denschatzes „Kohlenwasserstoffe" innerhalb der festgelegten Feldes-
HatiptsRz Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
[email protected] www.bra.nrw.de
Servicezeiten: Mo-Do 08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr Fr 08:30-14.00 Uhr
Landeskasse Düsseldorf bei der Helaba: IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 BIC:WELADEDD
Umsatzsteuer ID: DE123878675
Wichtiger Hinweis (wegen weiterer digitaler Postbearbeitung): Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben und möglichst im DIN-A4-Format senden.
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
>
)
grenzen. Unter dem „Aufsuchen" versteht man Tätigkeiten zur Feststel- Seite2 von 2
lung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines
Bodenschatzes.
Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkur
renzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher
Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Auf
suchungsmaßnahmen stellen darf.
Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen,
wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in
diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen
werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach
weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfah
ren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob" und „Wie" regeln.
Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen
Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen
und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öf
fentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes -
geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaub
nisverfahren.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlag zu Pkt. 1.4:
Aufgrund des Hinweises auf die erteilte Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken ist bereits jetzt auf Folgendes hinzuweisen: Die Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter Einsatz der Fracking-Technik mit potenziell umwelttoxischen Substanzen wird als nicht verantwortbar angesehen. Hierzu ist insbesondere auf ober- und untertägige Einwirkungen beim Wasserverbrauch, auf Kontamination des Grundwassers durch Chemikalien sowie auf die Problematik der Entsorgung von Abwässern und Lagerstättenwässern hinzuweisen. Auf die von der Landesregierung NRW initiierte Regelung, derartige Vorhaben bis auf weiteres nicht zu genehmigen, wird Bezug genommen.
15 Anlage zur DS 139/2014
S 1 Z
NIERSVERBAND • Postfach 10 08 64 • 41708 Viersen NIERS Satdtverwaltung Goch
Postfach 10 05 51
47565 Goch
Ansprechpartner/in Fr. Zalami
nTT<0 ABTEILUNG ABWASSER
DuxhMti 3704-352 TetefaxQ2162370*-444
E-ftfeil Marjan.2äcm^ers^erband.de
V i e r s e n ^ Jili 2014
Bebauungsplan Nr. 13/4 Goch-Kessel Ihre Email vom 27.06.2014 hier: Stellungnahme des Niersverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o. g. Bebauungsplan nimmt der Niersverband wie folgt Stellung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie die uberflutungsflächen der Niers für die drei Hochwasserbelastungen HQhäufig, HQ100 und HQextrem neu ermitteln lassen und in einem Kartenportal unter www.flussgebiete.nrw.de veröffentlicht. Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes hat am 06. Juni 2014 mit der Offenlegung von Karten und weiteren Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf begonnen. Die Unterlagen können auf der Homepage der Bezirksregierung www.brd.nrw.de eingesehen werden.
Die Überflutungsflächen im Bereich des Bebauungsplans sind im Detail im Blatt 03 der Gefahrenkarten und der Überschwemmungsgebietskarten dargestellt.
Der Bereich des Bebauungsplans grenzt beim mittleren und seltenen Hochwasser an die Überflutungsflächen der Niers an. In der textlichen Begründung zum Bebauungsplan sind diese Sachverhalte im Kapitel 2.5 aufgeführt.
Aus den ergänzenden technischen Unterlagen ergeben Wasserspiegelhöhen (WSP) in Höhe des Bebauungsplans:
sich nachfolgende
• WSP beim mittleren Hochwasser (HQ100): • WSP beim seltenen Hochwasser (HQExtrem):
ca. 13,40 mNHN ca. 14,10 mNHN
NIERSVERBAND
Am Niersverband 10 • 41747 Viersen Telefon 02162/3704-0 Telefax 0 2162/37 04-4 44 www.niersverband.de
Körperschaft d. öffentl. Rechts Umsatzsteuer-ID: DE119109662
t: Rolf A. Königs, Vorsitzender Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Schitthelm
Commerzbank Viersen: IBAN DE13 3104 0015 0572 2020 00, BIC C0BADEFFXXX
Sparkasse Krefeld: IBAN DE40 3205 0000 0059 3060 Ol, BIO SPKRDE33
Deutsche Bank Viersen: IBAN DE22 3147 0004 0811 8838 00, BIC DEUTDEDD314
-
In
Serte2vcn2zimSchreibenan NIERSVERBAND
Stadtverwaltung Goch ABT. AB\/\ASSER
Der Niersverband weist vorsorglich darauf hin, dass bei sehr seltenen Abflussereignissen auch noch höhere Wasserstände im Gewässer als die angegebenen Werte auftreten und auf Grund von Vereinfachungen in den technischen Berechnungen und Änderungen im Gelände auch andere Flächen eingestaut werden können.
Hinzu kommen die allgemeinen Gefährdungen durch lokale Starkregenereignisse, die vom Gewässer unabhängig sind und in den Gefahrenkarten nicht thematisiert werden. Der Niersverband wird bei Hochwasserereignissen keine Warnungen durchführen und übernimmt generell keine Haftung für etwaige aus der Quantität und Qualität der Wasserführung des Gewässers und des Grundwassers resultierende Schäden.
Die Inhalte dieser Stellungnahme entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand. Hydrologische Daten können sich aufgrund von neuen Erkenntnissen, veränderten Berechnungsverfahren oder Klima Veränderungen ändern. Daher dürfen die Daten dieser Stellungnahme nur einmalig für die angegebene Fragestellung verwendet werden.
Es ist nicht zulässig, vorliegende Daten aus früheren Stellungnahmen oder Auskünften für diese oder für neue Fragestellungen zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Niersverbandes nicht zulässig.
Des Weiteren übernimmt der Niersverband keine Haftung für die Richtigkeit der übermittelten Daten und Unterlagen. Diese sind durch den Empfänger in der Örtlichkeit auf Plausibilität zu prüfen.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Bedenken oder Anregungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Bettin)
NIERSVERBAND • Postfach 10 08 64 41708 Viersen
Satdtverwaltung Goch
Postfach 10 05 51
47565 Goch
NIERS 10 |
Ansprechpartner/in Fr. Zalami
Durchwahl 3704-352 Telefax 02162 3704-444
E-Mail [email protected]
Viersen^) Oktober 2014
Bebauungsplan Nr. 13/4 Goch-Kessel Ihre Email vom 26.09.2014 hier: Stellungnahme des Niersverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o. g. Bebauungsplan nimmt der Niersverband wie folgt Stellung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie die Überflutungsflächen der Niers für die drei Hochwasserbelastungen HQhäufig, HQ100 und HQextrem neu ermitteln lassen und in einem Kartenportal unter www.flussgebiete.nrw.de veröffentlicht. Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes hat am 06. Juni 2014 mit der Offenlegung von Karten und weiteren Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf begonnen. Die Unterlagen können auf der Homepage der Bezirksregierung www.brd.nrw.de eingesehen werden.
Die Überflutungsflächen im Bereich des Bebauungsplans sind im Detail im Blatt 03 der Gefahrenkarten und der Überschwemmungsgebietskarten dargestellt.
Der Bereich des Bebauungsplans grenzt beim mittleren und seltenen Hochwasser an die Überflutungsflächen der Niers an. In der textlichen Begründung zum Bebauungsplan sind diese Sachverhalte im Kapitel 2.5 aufgeführt.
Aus den ergänzenden technischen Unterlagen ergeben sich nachfolgende Wasserspiegelhöhen (WSP) in Höhe des Bebauungsplans:
WSP beim mittleren Hochwasser (HQ100): WSP beim seltenen Hochwasser (HQExtrem):
ca. 13,40 mNHN ca. 14,10 mNHN
NIERSVERBAND
Am Niersverband 10 41747 Viersen Telefon 0 2 1 6 2 / 3 7 04-0 Telefax 0 2 1 6 2 / 3 7 04-4 44 www.niersverband.de
Körperschaft d. öffentl. Rechts
Commerzbank Viersen BLZ 31040015 , Konto-Nr. 5 722 020
Sparkasse Krefeld BLZ 320 500 00, Konto-Nr. 59 306 001
Deutsche Bank Viersen BLZ 314 700 04, Konto-Nr. 8118 838
Rolf A. Königs, Vorsitzender
Professor Dr.-Ing. Dietmar Schitthelm
Seite 2 von 2 zum Schreiben an NIERSVERBAND
Stadtverwaltung Goch ABT. ABWASSER
Der Niersverband weist vorsorglich darauf hin, dass bei sehr seltenen Abflussereignissen auch noch höhere Wasserstände im Gewässer als die angegebenen Werte auftreten und auf Grund von Vereinfachungen in den technischen Berechnungen und Änderungen im Gelände auch andere Flächen eingestaut werden können.
Hinzu kommen die allgemeinen Gefährdungen durch lokale Starkregenereignisse, die vom Gewässer unabhängig sind und in den Gefahrenkarten nicht thematisiert werden. Der Niersverband wird bei Hochwasserereignissen keine Warnungen durchführen und übernimmt generell keine Haftung für etwaige aus der Quantität und Qualität der Wasserführung des Gewässers und des Grundwassers resultierende Schäden.
Die Inhalte dieser Stellungnahme entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand. Hydrologische Daten können sich aufgrund von neuen Erkenntnissen, veränderten Berechnungsverfahren oder Klimaveränderungen ändern. Daher dürfen die Daten dieser Stellungnahme nur einmalig für die angegebene Fragestellung verwendet werden.
Es ist nicht zulässig, vorliegende Daten aus früheren Stellungnahmen oder Auskünften für diese oder für neue Fragestellungen zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Niersverbandes nicht zulässig.
Des Weiteren übernimmt der Niersverband keine Haftung für die Richtigkeit der übermittelten Daten und Unterlagen. Diese sind durch den Empfänger in der Örtlichkeit auf Plausibilität zu prüfen.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Bedenken oder Anregungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlag zu Pkt. 1.5:
Entsprechend den vorliegenden Hochwasserrisikokarten wird der Seeuferbereich in der Planurkunde als Hochwasserrisikogebiet vermerkt.
dP Anlage zur DS 139/2014
Sie betrachten: Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel
Verfahrensschritt: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Zeitraum: 27.06.2014-31.07.2014
[1] Stellungnahme wurde abgegeben!
Sachbearbeiter:
Behörde:
Abgabedatum:
Aktenzeichen:
Stellungnahme:
Georg Schiffer, Administrator
Stadtwerke Goch GmbH
29.07.2014
Nicht angegeben.
Stellungnahme Die Stadtwerke Goch GmbH weist darauf hin, dass sich im Bebauungsplan Nr.13/4 zurzeit keine Versorgungsleitungen der Stadtwerke Goch GmbH befinden. Es müsste geklärt werden, ob eine Versorgung durch den Anschluss an das vorhandene Netz der Seepark GmbH mit ( Gas, Wasser, Strom und Telefon ) möglich wäre. Die Erschließung des Plangebietes mit Gas und Wasser durch die Stadtwerke Goch GmbH wäre mit erheblichen Kosten denkbar. Im Zuge der Erschließung des Plangebietes mit Versorgungsanlagen wird um rechtzeitige Information zur gemeinsamen Erörterung derTrassenplanung aller Versorgungsträger gebeten.
Nachträge: Keine Nachträge / Ergänzungen vorhanden.
1/1
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Sie betrachten: Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB Zeitraum: 30.09.2014-30.10.2014
[f] Stellungnahme wurde abgegeben!
Sachbearbeiter: Georg Schiffer, Administrator
Behörde:
Abgabedatum:
Aktenzeichen:
Stellungnahme:
Nachträge:
Stadtwerke Goch GmbH
20.10.2014
Nicht angegeben.
Stellungnahme Die Stadtwerke Goch GmbH weist darauf hin, dass sich im Bebauungsplan NM 3/4 zurzeit keine Versorgungsleitungen der Stadtwerke Goch GmbH befinden. Es müsste geklärt werden, ob eine Versorgung durch den Anschluss an das vorhandene Netz der Seepark GmbH mit ( Gas, Wasser, Strom und Telefon ) möglich wäre. Die Erschließung des Plangebietes mit Gas und Wasserdurch die Stadtwerke Goch GmbH wäre mit erheblichen Kosten denkbar. Im Zuge der Erschließung des Plangebietes mit Versorgungsanlagen wird um rechtzeitige Information zur gemeinsamen Erörterung derTrassenplanung aller Versorgungsträger gebeten.
Keine Nachträge /Ergänzungen vorhanden.
1/1
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlaq zu Pkt. 1.6:
Der Hinweis darauf, dass derzeit im Plangebiet Versorgungsleitungen der Stadtwerke Goch GmbH nicht vorhanden sind, wird zur Kenntnis genommen. Grds. ist die Versorgung des Plangebietes jedoch durch den Anschluss an das in der Umgebung vorhandene Netz möglich. Dieser Anschluss ist vom Vorhabenträger zu beantragen.
Anlage zur DS 139/2014
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Stadt Goch Stadtverwaltung Postfach 10 05 51 47565 Goch
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Goch, B-Plan Nr. 13 „Alfred-Jodokus-Kwak-Haus"
Ihr Schreiben vom 09.09.2014, Az.: I.32-32 23 09
Luftbilder aus den Jahren 1939 -1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Flakstellung, Laufgraben, Schützenlöcher und militärische Anlage). In der beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite1.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw. de/ordnung gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.iso
Im Auftrag
(Schabacker)
Datum 24.09.2014 Seite 1 von 1
Aktenzeichen: 22.5-3-5154016-328/14/ bei Antwort bitte angeben
Frau Schabacker Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9710 Telefax: 0211475-9040 [email protected]
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Dienstgebäude und Lieferanschrift: MündelheimerWeg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 [email protected] www.brd.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Flughafen,
Buslinie 729 - Theodor-Heuss-Brücke Haltestelle: MündelheimerWeg Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN:
DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD
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1 Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
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298800 299000
Bezirksregierung Düsseldorf
Aktenzeichen:
22.5-3-5154016-328/14
Maßstab: 1:1.500 Datum: 24.09.2014
Diese Karte darf nur gemeinsam mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden.
Nicht relevante Objekte ausserhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet.
Legende
aktuelle Antragsfläche
I I Antragsfläche
( y Blindgängerverdachtspunkt
© O ® geräumte Blindgänger
!•• i'."\ geräumte Fläche
| | | | | Detektion nicht möglich
«w Laufgraben
« • • • Panzergraben
£ Schützenloch
L ^ J militärische Anlage
I Stellung
Anlage zur DS 139/2014
Beschlussvorschlag zu Pkt. 1.7:
Die Empfehlungen bzgl. einer geophysikalischen Untersuchung und Sicherheitsdetektion werden beachtet. Sie sind Gegenstand der textlichen Festsetzung Nr. 1 sowie der Hinweise unter Textziffer 4.5 der Entscheidungsbegründung.
Anlage zur DS 139/2014
EBMJ«(3SPLÄW VERFAHREN
Planverfasser. Dei Bürgermeister Fachbereich II Stadtplanung
Goch. IV
Stadtbautat
Gemäß § 2(1) i.V.m. 1 1 [B) und i.V.m. § 8 (2) des Baugesetzbuches (BBauG) be .bloss der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch am die Aulstellung oinca Bebauungsplanes für dieses Gebiet
Goch.
Vorsitzender Ratsmftghed
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Goch stimmte am diesem Bebauungsplan mit Begründung zu und bcschloss die öffentlicheAuslegunggem. § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB)
Goch.
Vorsitzender Ratsmitglied
Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 des Sauge* seübuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gerneindeordnungfur das Land Nord-Rhein-Wf.tfal' %G( »am (In der durch Eintragungen geänderten Fassung) vom Rat dar Stadt Goch afeSatzung beschlossen worden.
Goch.
Bürgermeister Ratsmitglied
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flurstücke sind mit der erforderlichen Genauigkeit dargestellt und stimmen mit dem Katasternachweis uberew. Der Gebäudenachweis entspneht der OrtliehkerL Stand Oktober 2011 Es wud bescheinigt, dass die Festfefpjng der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist Goch.
ö.b.Verm.lng.
Oer Beschluss des Bau- und Pranungßausschusses der Stadt Goch zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom wurde am ortsüblich bekannt gemacht.
Goch.
Bürgermeister Dieser Bebauungsplan mit Begrundungund dem Urmvclrbericht hat gem. § 3 (2) des Baugesetzbuches; (BauGB) nach ortsüblicher Bekanntmachung vom in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen.
Goch.
Burgermeister
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplanes am ortsüblich bekannt gemacht worden. In dieser Bekanntmachung wurde ebenfalls auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Abs. 4 sowie 214 und 215 BauGB sowie auf die Rechtsfolgen bei einer Ver le* ung von Verfahrens- oder Forrnvorschrrften der GO hingewiesen Der Bebauungsplan ist am in Kraft getreten
Goch.
Burgermeister
VORSCHRIFTEN Oieser Bebauungsplan rst aufgestellt worden nach folgenden Vorschriften
a Baugesellbuch (BauGB) vom 23 September 2004 (BGBl I S 2414)
n Ol März 2000
ergeseu LWG NRW) vom 25.6.1995 (SV
n 23.09.1995 (GV.NHW
n 14. Juli 1994 (GV.NRW S. S6B
in der jeweils zurzeit geltenden Fassung.
HINWEISE
1 Sondergebiete, die der Erholung dienen* hier "Zweckbestimmung .Alfred J Kwak -Haus. EihotungsemnchUingen des Freizertwobnens für behinderte oder schwer erkrankte Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien'
2. Maßder baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung : Gemeinschaftshaus ist eine Gesamthohe
auungsplan 1 Vollgeschosa als Höchstmaß fest Für das L 10.0 m über OKFE zulässig
3. Bauweise und überbaubare Flächen Die Bauweisen und uberbaubaren Flachen wurden auf Grundlage § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i V.m §§ 22 und 23 BauNVO getroffen. Demnach werden dicubcbaubaren Flachen durch Baugrenzen gefasst.
Für die geplante besondere architektonische Gestaltung des Gemeinschaflsbauses ist die .abweichende Bauweise' und für die Wohnpavillons die offene Bauweise festgesetzt.
Das anfallende 5chmutzwa3ser ist an die Ortskanalisabcn anzuschließen.
Im Bebauungsplan sind die bestehendeSeeuferlime und die geplante Seeufeilime als nachrichtliche Darstellung eingetragen. Die Veränderung der Uferfmie durch Anschüttung wurde in einem Verfahren nach § 68 Wasserhaushattsgesetz (WHG) von der Unteren Wasserbehorde des Kreises Kleve genehmigt (Genehmigung erteilt am 19.9.2013. Az. 6,1 - 66 61 04 -14/13). Im Bebauungsplan werden für diesen UmgestHltungsberci ;h Festsetzungen als pir/ote Grünfläche getroffen.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. KamprmtohrerdaehtsfHche Im Piano«biet muss mit Kampfmnleln aus dem zweiten VVeWmeg gerechnet werden. DU Empfehlungen des Kampfattelbescidgunc^icrtstQS bezüglich geophysikalisctwf Untersuchung und Skhorhetadetektion sind zu beachten. (§ g Abs. 5 Nr. 3 BauGB).
2. Nksderschtagswasser GemU59Abs.1Nr.14 undAbs.5Nr.1 BeuGB i V. m. 5 51- LWG ist dsa im Fi. »gebiet arraftenoe Niedcrechtagwass« wie folgt zu beseitigen:
a) Das anfallende unbeb««ete ob schwach belastete NkxJorschbgswassec der bebauten und befestigten PnvatgnjndstOcke Ist dort durch Versickerungsmothoden wie sie unter Nr. 11.1 Nr. 1,2 und 4 bis 6 des RdEtt MURL vom 10JÄ.1996 beschrieben sind, zu versickern.
b) Eine Zwischanspefcherung des hlioderschboswassers oberirdisch In Teichen und Wasserbecken oder unterirdisch in Zisternen mt dar Uogkchkeitzut Brauchwassamutzung Webt dem Eigentümer vorbehalten. Der RegerMOSSerspefcher rnuss Jedoch m l oirwra Obertau' ausgestattet sein, der an die Vecäckerungsanlagc auf dem Grundstock angeschlossen Ist.
3. StcUctatzo und Gera gen Stelplatzc und Garagen sind außerhalb der Oberbaubaren GnmdstUckslUchBn -auSer "m den Grünflächen- zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB I.Vjn. § 23 Abs. S BauNVO).
4. Artenschutz Zur Vermeidung der Verbotsfcrtbestande des § 44 Abs. 1 des Burriesnaturschutzgesetzes ist ü* Entnahme von Gerieten oder GebQschento Zuge bawortx^ aut&chl sOJch ir dem Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem ?6. Februar durchzulühren. ßjBAbs. 1 Nr. 20 BauGB) Der BitenschutzrechtEcha Fachbertrag des Ingenieur- und PtanungsbOros Lange GbR, Moers . August 2014 legt der Pbnbegrundung als Anlag« bei
Gemarkung Kessel
Anlage zur DS 139/2014
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel
1. Kampfmittelverdachtsfläche Im Plangebiet muss mit Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg gerechnet werden. Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bezüglich geophysikalischer Untersuchung und Sicherheitsdetektion sind zu beachten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).
2. Niederschlagswasser Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 5 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 51a LWG ist das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wie folgt zu beseitigen:
a) Das anfallende unbelastete bis schwach belastete Niederschlagswasser der bebauten und befestigten Privatgrundstücke ist dort durch Versickerungsmethoden wie sie unter Nr. 11.1 Nr. 1, 2 und 4 bis 6 des RdErl. MURL vom 18.05.1998 beschrieben sind, zu versickern.
b) Eine Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers oberirdisch in Teichen und Wasserbecken oder unterirdisch in Zisternen mit der Möglichkeit zur Brauchwassernutzung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Der Regenwasserspeicher muss jedoch mit einem Überlauf ausgestattet sein, der an die Versickerungsanlage auf dem Grundstück angeschlossen ist.
3. Stellplätze und Garagen Stellplätze und Garagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen -außer in den Grünflächen- zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO).
4. Artenschutz Zur Vermeidung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme von Gehölzen oder Gebüschen im Zuge bauvorbereitender Maß-nahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten ausschließlich in dem Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag des Ingenieur- und Planungsbüros Lange GbR, Moers , Juni 2014 mit Ergänzung August 2014 liegt der Planbegründung als Anlage bei.
Anlage zur DS 139/2014
*$ GOCH Begründung * * % H | t ^ miteinander Stadt'
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak - Haus"
der
Stadt Goch
Stand 20.08.2014
„ »1 GOCH
w • Stadt Goch Der Bürgermeister Rathaus, Markt 2
47574 Goch Telefon: 02823 / 320-0
Telefax: 02823 / 320236 Ansprechpartner:
Karl Saat Email: [email protected]
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Vorhabensträger.
iL
Alfred J. Kwak S T I F T U N G Eine Partnc-or.-anisation der Hcrman • an Vecn-Stiftung Deutschland
Südring 30
47574 Goch
Telefon: 02823/41 93 12-0
Telefax: 02823 /
Ansprechpartner.
Stephan A. Vogelskamp, Geschäftsführung
Email: [email protected]
Erarbeitet im August 2014 durch:
Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
Telefon: 02841/7905-0
Telefax: 02841/7905-55
Bearbeiter
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan AKNW
Dipl.-Ing. Jörg Eling
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Inhaltsverzeichnis Seite
1 ALLGEMEINE PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN 6
1.1 Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel „Alfred J. Kwak-Haus" ..6
1.2 Charakteristik des Plangebiets und seiner Umgebung 7
1.3 Rahmenbedingungen und Planungsanlass 8
1.4 Ziele und Zwecke der Planung 9
1.5 Rechtsgrundlagen und Verfahren 10
1.6 Plangrundlage zum Bebauungsplanes Nr. 13/4 Kessel 10
2 PLANERISCHE VORGABEN 11
2.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 1995) und Entwurf (Stand 25.06.2013) 11
2.1.1 LEP NRW 1995 11
2.1.2 LEP NRW Entwurf Stand 25.06.2013 11
2.2 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99) 11
2.3 Flächen nutzungsplan 12
2.4 Bebauungspläne und Baurecht 13
2.5 Landschaftsplan Kreis Kleve, Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, streng geschützte Arten 13
3 STÄDTEBAULICHES UND GRÜNORDNERISCHES KONZEPT 16
3.1 Planungsaltemativen 16
3.2 Städtebauliches und grünordnerisches Konzept 16
4 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES NR 13 / 4 KESSEL, KENNZEICHUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND HINWEISE 17
4.1 Festsetzungen 17
4.1.1 Geltungsbereich 17
4.1.2 Art der baulichen Nutzung 17
4.1.3 Maß der baulichen Nutzung 17
4.1.4 Bauweise und überbaubare Flächen 18
4.1.5 Erschließung und Flächen für den ruhenden Verkehr 18
4.1.6 Ver-und Entsorgung 18
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Eitiolungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
4.2 Umweltsituation 19
4.2.1 Maßnahmen der Grünordnung, Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs 19
4.2.2 Immissionsschutz 20
4.2.3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 21
4.2.4 Auswirkungen der Planung 21
4.3 Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 und 6a BauGB) 23
4.4 Örtliche Bauvorschriften 23
4.5 Hinweise 23
5 SONSTIGES ....24
5.1 Flächenbilanz 24
Abbildungsverzeichnis Seite
Abb. 1 Lage im Raum o.M 6
Abb. 2 Übersicht- Lage und Geltungsbereich (o.M.) 7
Abb. 3 Luftbild mit ausgeschnittenen Flächen im Acker, die mögliche Gebäudestandorte zeigen (o.M.)
8
Abb. 4 Regionalplan Düsseldorf - GEP 1999 (o.M.) 11
Abb. 5 Flächennutzungsplan Stadt Goch (o.M.) 12
Abb. 6 Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 9 Goch (o.M.) 14
Tabellenverzeichnis Seite
Tab. 1 Schutzgebiete und sonstige Gebiete mit besonderer Bedeutung 14
Tab. 2 Flächenbilanz zum Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel 24
PLANUNTERLAGEN
Entwurf Bebauungsplan Nr. 1 3 / 4 Kessel
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" i.O.M. 1 : 500
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Ke;
Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus"
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
1 ALLGEMEINE PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN
1.1 Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel „Alfred J. Kwak-Haus"
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 3 / 4 Kessel „Alfred J. Kwak-Haus", der sich auf die Flurstücke 6 (tw.), 7 (tw.) in der Flur 10, auf das Flurstück 61 (tw.) in der Flur 13 und auf das Flurstück 36 (tw.) in der Flur 11 der Gemarkung Kessel bezieht, befindet sich am Westrand des Baggersees „Tagebau Goch 1 - Kessel" zwischen Klosterweg und Freizeitbad „GochNess". Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 4,17 ha. Die detaillierte Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan (ohne Maßstab).
Abb. 1 Lage im Raum o.M.
Quelle: www.tim-online.nrw.de
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 3 / 4 liegt östlich der Ortslage Kessel mit der Straße „Seepark" bzw. geplantem Ferienhausgebiet „Seepark" im Westen, dem Grundstück des Hotel-/Gastronomiebetriebes „Ter Kelling" (am Klosterweg) im Norden, dem Baggersee (Goch 1) sowie dem Freizeitbad „GochNess" im Osten bzw. Südosten und dem Gelände des Ferienhausgebietes „Seepark" im Süden bzw. langfristig auch im Westen.
Die äußere Anbindung des Vorhabens an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die Kranenburger Straße, die Bundesstraße B 504 und weiter entfernt über die Bundesstraße B 9 mit Anschluss an die Bundesautobahn A 57.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Abb. 2 Übersicht- Lage und Geltungsbereich (o.M.)
Rote Linie = Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Die Stadt Goch hat 1999 das Freizeitbad „GochNess" mit Saunalandschaft und FKK-Badestrand am Südwestufer des Abgrabungssees eröffnet. Dem Freizeitbad westlich vorgelagert ist eine große Stellplatzanlage.
Zwischen dem Freizeitbad und dem Seeweg sowie Klosterweg entwickelt die Seepark GmbH ein Ferienhausgebiet mit ca. 220 Objekten gruppiert an Teichen. Bislang ist der 1. Bauabschnitt im Anschluss an das Freizeitbad erschlossen.
1.2 Charakteristik des Plangebiets und seiner Umgebung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst derzeit einen Intensivacker, einen jüngeren Gehölzstreifen auf der steilen Uferböschung und eine Teilfläche des Abgrabungssees.
Der südwestliche und westliche Teil des Abgrabungssees ist bereits aus dem Bergrecht entlassen. Teilbereiche des Sees und die Betriebsfläche der Abgrabung im Ostteil befinden sich im Eigentum der gmg Grundbesitz GmbH & Co. KG.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Begründung zum Bebauungsplan Nr, 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Der Geltungsbereich grenzt im Norden an den Komplex aus Restaurant und Hotel „Ter Kel-ling" mit Außengastronomie und Stellplatzanlage sowie an eine Tauchschule mit Stellplatzanlage, die über den Seeweg und Klosterweg erschlossen sind.
Abb. 3 Luftbild mit ausgeschnittenen Flächen im Acker, die mögliche Gebäudestandorte zeigen (o.M.)
Quelle: www.bing.com
Südlich des Geltungsbereichs grenzt der 1. Bauabschnitt des Ferienhausgebietes „Seepark" mit einigen bebauten Parzellen und langgestreckten Teichen und weiter südöstlich der Freibadbereich des Freizeitbades „GochNess" an. Westlich des Geltungsbereichs wird auf derzeitigem Acker mit dem 2. Bauabschnitt das Ferienhausgebiet weiter entwickelt.
1.3 Rahmenbedingungen und Planungsanlass
Die „Alfred J. Kwak Stiftung" plant auf einer ca. 4,2 ha großen, direkt am Abgrabungssee liegenden Fläche die Errichtung einer Erholungseinrichtung für Familien mit Kindern und Jugendlichen, die sich sozial oder gesundheitlich in Extremsituationen befinden. Diese Stiftung hat ihren Sitz in Goch und ist eine Partnerorganisation der Herman van Veen-Stiftung Deutschland.
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Den Familien soll die Möglichkeit geboten werden, eine urlaubsähnliche Situation bei gleichzeitiger Sicherstellung kreativ-künstlerischer, sportlicher und therapeutischer Betreuung zu erleben. Dabei können auch das soziale Lernen und der Austausch eigener Erfahrungen eine heilsame Bedeutung gewinnen. Das Angebot besteht aus einer Kombination aus Wohn-und Versorgungsstrukturen und einer heilpädagogisch-medizinischen Betreuung.
Auf Grund der zum geplanten Vorhaben sehr gut passenden landschaftlichen und infrastrukturellen Gesamtsituation (anliegende große Wasserfläche, kurzer Weg in die freie Landschaft mit vielfältigen naturnahen Strukturen, ruhige Wohnsituation, Freizeitbad, gute Verkehrsanbindung) hat der Vorhabensträger diesen Standort in Goch-Kessel ausgewählt.
Das Alfred J. Kwak-Haus ist in ein Gesamtkonzept eingebunden, welches vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Modellprojektvorhabens „Nachhaltige Gewerbegebiete" ausgezeichnet worden ist. In diesem Modellprojekt soll gezeigt werden, dass ökologische, ökonomische und soziale Kriterien in der Planung, Realisierung und im täglichen Betrieb gleichrangig umgesetzt werden können.
1.4 Ziele und Zwecke der Planung
Für die behinderten oder schwer erkrankten Kinder soll eine kindgerechte und durch Begleitung und Betreuung unterstützte Wohnform in kleinen Wohneinheiten angeboten werden. Da die Kinder die „große Welt" nicht selbst durch eigene Mobilität und Reisen erschließen können, wird „die Welt mit ihren Phänomenen" zu den Kindern gebracht. Das Projekt arbeitet mit einfachen und ruhigen Formen, die für die Kinder erlebbar werden sollen. Stetigkeit, Ruhe und Ordnung in unserer oft hektischen und orientierungslosen Zeit - als Metapher wird das Thema Wasser mit seinen Elementen und Möglichkeiten auch in der Architektursprache sowie in der Landschaftsplanung verwendet. Die weitere Ausgestaltung der grundlegenden Elemente Erde, Wasser und Luft, sollen die Gesamtanlage, eingebettet in die natürliche Landschaft des Niederrheins, erfahrbar machen. Hierbei werden der Wechsel der Jahreszeiten, der Ablauf von Stoffkreisläufen sowie der Umgang mit Pflanzen und Tieren kindgerecht in das Gesamtkonzept aufgenommen. Durch die Gestaltung des Lebens im Alfred J. Kwak-Haus werden die Familien und Kinder aus ihrem Alltag „entführt" (weitergehende Ausführungen siehe „Konzeption Alfred J. Kwak -Haus").
Die Einrichtung wird ca. 15 - 20 Wohneinheiten beherbergen, die bis zu 80 Personen eine urlaubsähnliche Situation mit der dafür erforderlichen Kombination aus Wohn- und Versorgungsstrukturen und einer heilpädagogisch-medizinischen Betreuung bieten.
Für das Gemeinschaftsgebäude wurde die Idee eines Biosphärenhauses in Form eines großen Wassertropfens, der auf dem Wasser schwebt, entwickelt. Die teilweise transparente Hüllfläche des Gebäudes ermöglicht den Kindern einen Aufenthalt in einem angenehmen behüteten Umfeld und eine variable Nutzung durch eine effiziente Innengestaltung aus wenigen Festeinrichtungen der Infrastruktur. Ein wesentlicher Vorteil dieses Konzeptes ist die leichte Veränderung und damit eine Anpassung an das jeweilige Betreuungskonzept.
Während zu den Wohneinheiten jeweils eine heckenumsäumte Rasen-/Gartenfläche gehört, ist der gemeinschaftlich nutzbare Freiraum parkähnlich mit Spielangeboten gestaltet. Der Gesamtkomplex wird umrahmt von einem Gehölzstreifen, der entlang des Ufers am Abgra-bungssee unterbrochen wird, damit Blickbeziehungen zum See möglich sind.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Um die Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Grünwegeverbindung entlang des Westufers des Abgrabungssees mit einer erlebbaren Uferzone zu erhalten, wird auf einer Länge von ca. 210 m ein Böschungsvorbau entlang der bestehenden Seeböschung erforderlich. Derzeit ist die relativ steile Böschung mit einem jüngeren, dichten Gehölzstreifen bestockt und ein Zugang zum Ufer nicht gegeben.
1.5 Rechtsgrundlagen und Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 13 /4 Kessel der Stadt Goch ist auf Grundlage
> des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 vom 01.10.2004 S. 2414, ...11.06.2013 S. 1548) Gl.-Nr.: 213-1
> der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I 1990 S. 132; II 1990 S. 889 ...11.06.2013 S. 1548), Gl.-Nr.: 213-1-2
> der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991 S. 58.... 22.07.2011 S.1509) Gl.-Nr. 213-1-6
> der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) -in der Fassung vom 01. März 2000 (GV. 2000 S. 256, ...:21.03.2013 S. 142) Gl.-Nr.: 232
> der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindeordnung - GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. 1994 S. 666 ...19.12.2013 S.878) Gl.-Nr.: 2023
> des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.6.1995 (GV. NRW S. 926)
erarbeitet worden.
Zum Bebauungsplan Nr. 1 3 / 4 Kessel der Stadt Goch wurden eine Umweltprüfung mit Umweltbericht, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet (siehe Kapitel 4).
1.6 Plangrundlage zum Bebauungsplanes Nr. 13 / 4 Kessel
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 3 / 4 Kessel der Stadt Goch wurde die Automatisierte Liegenschaftskarte Maßstab 1:1.000 (ALK) und die Deutsche Grundkarte Maßstab 1:5.000 genutzt. Die Planung beruht damit nicht auf einer qualifizierten Vermessung.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 10
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
2 PLANERISCHE VORGABEN
2.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 1995) und Entwurf (Stand 25.06.2013)
2.1.1 LEP NRW 1995
Gemäß geltendem LEP NRW 1995 - Teil A - ist die Stadt Goch als Mittelzentrum eingestuft, welches in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur gelegen ist.
Nach Karte Teil B liegt der Vorhabensbereich im Freiraum zwischen dem Siedlungsbereich der Ortslage Kessel und dem Komplex der Abgrabungsseen. Ein Gebiet für den Schutz der Natur befindet sich im Norden in ca. 300 m Entfernung.
2.1.2 LEP NRW Entwurf Stand 25.06.2013
Im LEP NRW Entwurf Stand 25.06.2013 ist die Stadt Goch ebenfalls als Mittelzentrum festgelegt. Als Nachrichtliche Darstellungen ist der Siedlungsraum der Ortslage Kessel erkennbar. Der Geltungsbereich befindet sich im Freiraum zwischen Siedlungsraum und Wasserflächenkomplex. Als Festlegung erstreckt sich ein Gebiet für den Schutz der Natur im Norden in ca. 300 m Entfernung.
2.2 Regionalplan Düsseldorf (GEP 99)
Der Regionalplan Düsseldorf (GEP 99, Kartenblatt L 4302 Kleve) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 3 / 4 Kessel als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung - Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen - dargestellt, der nördlich und östlich an Oberflächengewässer (Baggerseen) angrenzt. Die Ausdehnung des ASB umfasst den Vorhabensbereich, das Ferienhausgebiet „Seepark" und Teile des Freizeitbades „GochNess" mit Anbindung im Süden an die B 504, als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr.
Abb. 4 Regionalplan Düsseldorf - GEP 1999 (o.M.)
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 11
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred j . Kwak-Haus" der Stadt Goch
2.3 Flächennutzungsplan
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Goch stellt um den großen Abgrabungssee (Goch 1) herum großräumige Grünflächen zwischen Niers im Norden und der B 504 im Süden dar. Der Vorhabensbereich liegt vollständig in Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spiel- und Sportflächen am Westufer des Sees.
Abb. 5 Flächennutzungsplan Stadt Goch (o.M.)
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Mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Sondergebiet „Erholungseinrichtung Alfred Jodokus Kwak-Haus" dargestellt. Teile der bisher dargestellten Grünfläche verbleiben als Rahmengrün.
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Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 12
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Um eine uferbegleitende Grünverbindung mit der Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Wegeführung zu erhalten, ist dort am Westufer des Baggersees ein Böschungsvorbau vorgesehen und in der Flächennutzungsplanänderung entsprechend berücksichtigt.
Das großräumige Grünflächensystem zwischen Niers und B 509 rahmt die Abgrabungsseen, die Sondergebiete des Freizeitwohnens und Erholung sowie die Ortslage Kessel ein.
Nordöstlich des Vorhabensbereichs besteht durch die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes Goch am Klosterweg im Bereich der Gaststätte „Ter Kelling" eine Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen "Ferienwohnungen und Gastronomie".
Westlich und südwestlich des Vorhabensbereiches schließt das Ferienhausgebiet „Seepark Goch-Kessel" (69. FNP-Änderung) und südlich das Freizeitbad „GochNess" an.
Die B 504 ist als überörtlicher Verkehrszug dargestellt. Standorte für öffentliche Parkplätze sind am Freizeitbad und südlich der Kranenburger Straße eingetragen.
2.4 Bebauungspläne und Baurecht
Der südwestliche Teil des Vorhabensbereiches überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 1 3 / 2 Kessel „Seepark Ferienhausgebiet" mit der Festsetzung „private Grünfläche" (Ver-sickerungsmulde/ Freifläche im Übergang zur Versickerungsmulde). Teile des Bebauungsplanes Nr. 1 3 / 2 Kessel sind aufzuheben bzw. zu ändern, um eine Vereinbarkeit der Planung zu erzielen. Dabei muss die Funktionsfähigkeit des Bebauungsplanes Nr. 1 3 / 2 gewahrt bleiben.
Die Erschließungsstraßen des Seeparks Goch-Kessel sind als private Verkehrsflächen des Seeparks festgesetzt. Die Befahrung der privaten Verkehrsflächen des Seeparks (Ferienhausgebiet) durch weitere externe Nutzer (mit Ausnahme von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen) ist durch Geh- und Fahrrechte privatrechtlich geklärt. Eine öffentliche Nutzung der Wege ist nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Entlang des Westufers des Baggersees ist im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 /4 Kessel „private Grünfläche" dargestellt, die an die benachbarten Uferzonen anschließt, so dass die Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Uferwegeverbindung gegeben ist.
Für die Restauration / Hotel / Wellness „Ter Kelling" sowie die Tauchschule jeweils einschließlich der Stellplatzanlagen liegen Baugenehmigungen nach BauO NW, Ausnahmen von den Festsetzungen des Landschaftsschutzes und Genehmigungen nach LWG NW vor.
2.5 Landschaftsplan Kreis Kleve, Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, streng geschützte Arten
Der Vorhabensbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1982 rechtskräftigen Landschaftsplanes des Kreises Kleve Nr. 9 .Goch' mit dem Entwicklungsziel 4 „Ausbau der Landschaft für die Erholung oder den Fremdenverkehr unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen landschaftlichen Ausstattung und gleichzeitiger Durchführung landschaftsverbessem-der Maßnahmen zur Steigerung des Erholungswertes".
In Nähe des Nordrandes des Vorhabensbereiches verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
• Nr. 3.3.2 „Pfalzdorfer Höhenrand und Nierstal", mit dem Ziel des Erhaltes bzw. der Wiederherstellung eines natumahen Zustandes; Reichswald mit Niers und Niers naher Korridor einschl. des nördlichen Baggersees.
Abb. 6 Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 9 Goch (o.M.)
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Generell dient das Landschaftsschutzgebiet dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Leis-tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und ist für die Erholung und das Landschaftsbild bedeutsam.
Weiterhin ist in der Niersniederung nordöstlich „Hoverkamp" eine Stiel-Eiche als Naturdenkmal (ND 3.2.12) geschützt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die zutreffenden Schutzgebiete, schutzwürdigen Bereiche und sonstigen Gebiete mit besonderer Bedeutung aufgeführt.
Tab. 1 Schutzgebiete und sonstige Gebiete mit besonderer Bedeutung
Kategorie
FFH-Meldegebiete
Vogelschutzgebiete /Ramsar-Gebiet
Naturschutzgebiete
Nationalparke
Biosphärenreservate
Vorkommen im Untersuchungsraum/ in der Umgebung
Keine
Keine
Altarm nordwestlich Gut Gräfenthal (3.1.10)
Keine
Keine
ca. Entfernung in Meter zum Vor
haben
-
-
580 m
-
-
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
Kategorie
Landschaftsschutzgebiete
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 LG NW
Wertvolle Biotope gemäß Biotopkataster der LANUV
Naturdenkmale gemäß §22 LG
Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 23 LG
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsbereiche
Vorkommen im Untersuchungsraum/ in der Umgebung
Pfalzdorfer Höhenrand und Nierstal (3.3.2)
GB 4202-218 stehendes Binnengewässer, naturnah
BK-4202- 030 Niersniederung zwischen Kessel und Aspermühle; Schutzziel: Erhalt und extensive Bewirtschaftung einer grünlandgenutzten Niederungslandschaft sowie Erhalt und Pflege landschaftsgliedernder Gehölzstrukturen
Eiche Kessel (3.2.12)
Keine
Keine Wasserschutzgebiete Überschwemmungsgebiet in der Niersaue
ca. Entfernung in Meter zum Vor
haben
50 - 90 m
340 m
50 - 90 m
400 m
-
ca. 200 m
Gemäß der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat die Bezirksregierung Düsseldorf auch für das Niers-System „Hochwasseraefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten'1
erstellen lassen. Für das 100-jährliche Hochwasserereignis HQ100 und darüber hinausgehende seltene Extrem-Hochwasserereignisse (HQ extrem) zeigt die Hochwassergefahrenkarte Blatt 3/86 (M. 1 : 5.000, Sept. 2013) einen Hochwassereinfluss, der über den gesetzlich festgelegten Überschwemmungsbereich hinaus geht bis in den Abgrabungssee Goch 1. Davon betroffen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 3 / 4 Kessel der untere Teil der Böschung des Westufers des Abgrabungssees (die Ufervegetation wird zum Teil überstaut).
Im Bebauungsplan Nr. 1 3 / 4 Kessel wird auf das Hochwasserrisiko im Uferbereich hingewiesen.
Zum Vorkommen planungsrelevanter Tierarten liegen aus der Recherche vorhandener Daten und der Ortsbegehungen Hinweise vor, die nicht direkt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 3 / 4 Kessel betreffen. Dabei handelt es sich um +-zwei Säugetierarten und 22 Vogelarten. Im Fundortkataster des LANUV sind Vorkommen von relevanten Tier- oder Pflanzenarten innerhalb des Untersuchungsraumes oder in dessen Umgebung bekannt. Dabei handelt es sich um Fundpunkte des Hirschkäfers, die östlich und westlich des Betrachtungsraumes liegen. Darüber hinaus ist im schutzwürdigen Biotop BK-4202-030 „Niersniederung zwischen Kessel und Aspermühle" der Moorfrosch gemeldet. Des Weiteren wurden im Oktober 2013 an den Ufern der nördlich und nordöstlich vom Abgrabungssee Goch I liegenden Abgrabungsseen Goch II sowie am Ufer der Niers Aktivitätsspuren eines Biberpaares festgestellt, so dass auch der Abgrabungssee Goch I als potenzieller Lebensraum zu betrachten ist.
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
3 STÄDTEBAULICHES UND GRÜNORDNERISCHES KONZEPT
3.1 Planungsalternativen
Im Regionalplan Düsseldorf (Gebietsentwicklungsplan 1999) ist die Vorhabensfläche als „Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung - Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen"- dargestellt. Benachbart wird bereits das Ferienhausgebiet „Seepark" realisiert. Auf Grund der zum geplanten Vorhaben sehr gut passenden landschaftlichen und infrastrukturellen Gesamtsituation (anliegende große Wasserfläche, kurzer Weg in die freie Landschaft mit vielfältigen naturnahen Strukturen, ruhige Wohnsituation, Freizeitbad, gute Verkehrsanbindung) hat der Vorhabensträger diesen Standort ausgewählt und den Sitz der Alfred J. Kwak Stiftung in Goch gegründet.
Ein alternativer Standort mit gleichartiger Angebotssituation ist nicht gegeben.
3.2 Städtebauliches und grünordnerisches Konzept
Im Zuge der städtebaulichen und grünordnerischen Entwurfsplanung wurden verschiedene Anordnungen von Hauptgebäude, den einzelnen Wohnpavillons und den Freiflächen mit unterschiedlichen Funktionen geprüft. Der vorliegende städtebauliche Entwurf bietet eine halbkreisförmige Anordnung der Gebäude um das Hauptgebäude herum bei größtmöglicher Freihaltung der Sichtbeziehungen zum Abgrabungssee bzw. auf die gemeinsam nutzbare Grünanlage mit Spielangeboten. Zugleich umschließt die Hausreihe den Freiraum und bietet auf der westlichen Seite der Wohnpavillons jeder Hauseinheit zugeordnete 'private' Freiflächen, die mit Hecken umrahmt sind. Der Gesamtkomplex wird von einem Gehölzstreifen umrahmt.
Das städtebauliche Strukturkonzept nimmt den „philosophischen" Planungsansatz (Planetenlaufbahnen) auf:
die rahmende Gehölzpflanzung bildet die äußere Bahn; während nach Süden der Blick zum benachbarten Freibereich der Hallenbad-Sauna mit Gehölzen abgeschirmt wird, bleibt der Blick nach Osten/Nordosten auf Ufer und See weiter geöffnet
nach innen anschließend gruppieren sich die Wohnpavillons halbkreisförmig mit „privaten" Flächensegmenten um den gemeinschaftlich nutzbaren Freiraum
im zentralen Bereich befindet sich ein Platz und das Hauptgebäude (Catering, Raum für gemeinsame Aktionen u.a.) in Nähe des Seeufers
mit einer inneren Ringerschließung sind das Hauptgebäude, der Platz und die Flächensegmente mit den Wohnpavillons verbunden.
Die besondere Bedeutung des Alfred J. Kwak-Hauses soll dadurch zum Ausdruck kommen, dass das Hauptgebäude in Form und Lage einem Tränentropfen, der auf dem Wasser schwebt, nachgebildet werden soll. Geplant ist ein „durchsichtiger" Kuppelbau im Ellipsen-Grundriss.
Um die Möglichkeit einer öffentlich nutzbaren Grünwegeverbindung entlang des Westufers des Abgrabungssees mit einer erlebbaren Uferzone zu erhalten, wird auf einer Länge von ca. 210 m ein Böschungsvorbau entlang der bestehenden Seeböschung geplant. Derzeit ist die relativ steile Böschung mit einem jüngeren, dichten Gehölzstreifen bestockt und ein Zugang zum Ufer nicht gegeben. Die Gesamtkonzeption zum Alfred J. Kwak-Haus und die räumlichen Randbedingungen machen es erforderlich, dass das Gemeinschaftshaupthaus
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
zwar dicht am See aber unbedingt auf den unverritzten, bodenmechanisch nicht veränderten Bodenbereichen positioniert wird. Gleichzeitig ist eine Einfriedung des gesamten inneren Areals zur Abwehr potenzieller Unfallgefahren für die Nutzergruppe notwendig. Ohne einen Uferböschungsvorbau lassen sich diese Anforderungen / Zielsetzungen nicht realisieren. Das für den Vorbau benötigte Material entstammt aus den noch in Betrieb befindlichen Abbaubereichen in der Seefläche sowie den sich aus baubedingtem Bodenabtrag im Plangebiet ergebenen Bodenüberschuss von unbelastetem und für den Einbau zulässigem Boden. Mit der Vorschüttung von geogenem Sand-Kiesmaterial an Teilen des Westufers des Seebereiches wird eine Änderung der Seeuferlinie erreicht, die landseitig eine Tiefe von 5,0 bis 12,0 m hat. Die landseitige Vorschüttung wird bis ca. 1,0 bis 1,5 m über den mittleren Seewasserspiegel erfolgen. Ein Vorbau bis auf das heutige Flurniveau ist nicht beabsichtigt und nicht erforderlich. Die Umgestaltung des heutigen Reliefs umfasst den gesamten Böschungsbereich im Vorhabensbe-reich, um gestalterisch und dem Landschafts- und Freizeitsee entsprechend die Übergänge der Höhen und Neigungen zum Bestand zu ermöglichen. Die Unterwasserböschungen werden in Bezug auf die Neigung von derzeit im Mittel 1:3 — 1:4 durch den Vorbau auf ca. 1:4 bis 1:6 verändert.
Der Vorhabensbereich des Alfred J. Kwak -Hauses kann von Süden über die privaten Seepark-Erschließungswege und von Norden über den Klosterweg und Nebenweg „Seepark" erreicht werden.
4 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES NR 13 / 4 KESSEL,
KENNZEICHUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND HINWEISE
4.1 Festsetzungen
4.1.1 Geltungsbereich
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13/4 Kessel Erholungseinrichtung „Alfred J. Kwak-Haus" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB in der Planzeichnung abgegrenzt. Dabei erfolgte die Abgrenzung zur Erfassung aller Flurstücke bzw. Flurstücksteile, die aufgrund der Planung mit Änderungen bzw. Regelungsbedarf belegt sind.
4.1.2 Art der baulichen Nutzung
Für die Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan Nr. 1 3 / 4 gemäß § 10 BauNVO „Sondergebiete, die der Erholung dienen" mit Zweckbestimmung „Alfred J. Kwak -Haus, Erholungseinrichtungen des Freizeitwohnens für behinderte oder schwer erkrankte Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien" fest.
4.1.3 Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan 1 Voligeschoss als Höchstmaß fest. Für das Gemeinschaftshaus ist eine Gesamthöhe von max. 10,0 m über OKFE zulässig.
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4.1.4 Bauweise und überbaubare Flächen
Die Bauweisen und überbaubaren Flächen wurden auf Grundlage § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO getroffen. Demnach werden die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen gefasst.
Für die geplante besondere architektonische Gestaltung des Hauptgebäudes ist die „abweichende Bauweise" und für die Wohnpavillons die offene Bauweise festgesetzt.
4.1.5 Erschließung und Flächen für den ruhenden Verkehr
Der Vorhabensbereich des Alfred J. Kwak -Hauses kann von Süden über die privaten Seepark-Erschließungswege und von Norden über den Klosterweg und Nebenweg „Seepark" erreicht werden. Die Befahrung der privaten Verkehrsflächen des Seeparks (Ferienhausgebiet) durch weitere externe Nutzer (mit Ausnahme von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen) ist durch Geh- und Fahrrechte privatrechtlich geklärt. Eine öffentliche Nutzung der Wege ist nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Der Erschließungsverkehr der „Erholungseinrichtung Alfred J. Kwak-Haus" setzt sich zusammen aus Fahrbewegungen durch Nutzergruppe, Personal, Anlieferer und Entsorger.
Im Sondergebiet sind Stellplätze für die Nutzergruppe jeweils an den Wohnpavillons und für das Personal entlang der inneren Ringerschließungsstraße zum Gemeinschaftshaus vorgesehen. Dort ist auch eine Park-/Rangierfläche für Anlieferer/Entsorger geplant. Für nicht direkt zur Nutzergruppe gehörende Besucher bietet der westliche Teilbereich der großen Parkplatzfläche an der Zufahrt zum Freizeitbad „GochNess" bzw. zum Ferienhausgebiet „Seepark" temporäre Parkmöglichkeiten (ca. 300 m vom Plangebiet entfernt).
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12, 14 und 23 BauNVO sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - außer in den Grünflächen - zulässig.
4.1.6 Ver-und Entsorgung
Die Versorgung des Plangebiets mit Anlagen der Telekommunikation, Energie, Gas und Wasser ist durch den Anschluss an die vorhandenen Netze möglich.
Gemäß § 51 a Abs. 1 LWG NRW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem I.Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen sind nach Maßgabe des § 57 LWG NRW zu errichten und zu betreiben. Gemäß Abs. 2 des § 51 a LWG NRW kann die Gemeinde durch Satzung festsetzen, dass und in welcher Weise das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten ist.
Der Schmutzwasserabfluss des Plangebiets ist durch den Anschluss an das vorhandene Netz und der damit verbundenen Zuordnung zur Kläranlage Goch grundsätzlich sichergestellt. Eine Schmutzwasserkanalisation ist im Plangebiet nicht vorhanden.
Die Abfallbeseitigung ist aufgrund der für Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Erschließungsstraßen problemlos möglich (Kurvenradius Müllfahrzeug).
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4.2 Umweltsituation
4.2.1 Maßnahmen der Grünordnung, Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs
Bei der Entwurfsbearbeitung der städtebaulichen und grünordnerischen Konzeption wurden Aspekte berücksichtigt, die die umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens gering halten:
• Vom Sondergebiet (ca. 3,34 ha) werden mit Gebäuden und Nebenanlagen nur ca. 40 % des Gebietes überbaut und versiegelt. Die zulässige maximale überbaubare Grundstücksfläche inclusiv der Nebenanlagen hat nach der BauNVO bei GRZ von 0,4 für Ferienhausgebiete einen Flächenanteil von 60 %.
• Das Niederschlagswasser der versiegelten Flächen des gesamten Areals wird vor Ort in offenen Rinnen und Mulden gesammelt, zum Teil verdunstet und der Überschuss über die belebte Bodenschicht versickert.
• Das Sondergebiet wird mit einem dichten Gehölzstreifen umrahmt unter Berücksichtigung der Sichtbeziehung zum Abgrabungssee.
• Durch eine Reglementierung wird der Kfz-Verkehr zum Sondergebiet möglichst gering gehalten.
Sicherung zu erhaltender Bodenoberflächen
Bei allen durchzuführenden Baumaßnahmen ist der Boden so schonend wie möglich zu behandeln. Um ein hohes Maß an naturnahen Standortbedingungen zu sichern, sind die nicht überbaubaren Flächen, besonders die für die randlichen Pflanzstreifen, während der Bauphase zu sichern. Diese Bereiche sollten auch nicht als Bau- oder Lagerflächen beansprucht werden. Später zu bepflanzender Boden darf nicht befahren werden. Noch benötigter Oberboden ist geordnet zu lagern, die Mieten sind mit einer Gründüngung als Zwischenbegrünung einzusäen. Eine Durchmischung mit anderem Aushub oder sonstigen Stoffen ist zu verhindern. Die DIN 18 300 'Erdarbeiten', 18 915 'Bodenarbeiten' und 18 920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bauarbeiten" sind zu beachten.
Schutz und Erhalt von Gehölzbeständen
Die vorhandenen Gehölze im Bereich des Uferstreifens sollen nur im unbedingt notwendigen Umfang beansprucht werden. Im Zuge der Baumaßnahmen sind die erhaitenswerten Gehölze vor Beschädigungen zu schützen.
Umweltverträgliche Gestaltung der Außenbeleuchtung
Zur Außenbeleuchtung sollten Lampen verwendet werden, die ein Lichtspektrum ohne oder nur mit sehr geringem Anteil an ultraviolettem Licht erzeugen.
Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Plangebiets werden verschiedenartige Freiflächen mit vielfältigen Lebensmöglichkeiten zur Ansiedlung von wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren entstehen, die eine kompensatorische Wirkung haben:
• Neuer Uferstreifen am Baggersee: Uferzone mit Röhricht - Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten der amphibischen Zone
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• offene Rinnen und Mulden mit extensiv gepflegter Grasflur zur Sammlung und Ableitung des Niederschlagswassers sowie Versickerungsfläche: Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten wechselfeuchter bis feuchter Standorte;
• strukturierte Gehölzstreifen als Rahmengrün: Lebensraum für Tierarten der halboffenen Landschaft z.B. Gebüschbrüter, Kleinsäuger.
Die Anlage verschiedenartiger Grünstrukturen mit Biotopfunktion erreicht in der Summe den Ausgangswert der vorhandenen Biotoptypen. Somit ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ausgeglichen.
4.2.2 Immissionsschutz
Die Beurteilung der örtlichen Immissionsbelastung ist nur hinsichtlich des Lärmschutzes relevant. Auf das Plangebiet werden von außerhalb folgende Schallquellen einwirken (siehe Schalltechnische Untersuchung Freizeitzentrum Goch-Kessel, Ingenieurbüro für Schallschutz 2004):
• Verkehrslärm von der Bundesstraße B 504, von der Kranenburger Straße und von der Zufahrt zum Freizeitbad (die Orientierungswerte der DIN 18005 für ein Allgemeines Wohngebiet werden unter Berücksichtigung der realisierten Erdwälle an der Rezeption des Seeparks und um den Großparkplatz am Freizeitbad „GochNess" sowie der Entfernung des Plangebietes zur B 504 von ca. 380 m eingehalten.
• Freizeitlärm vom Freizeitbad „GochNess" inclusiv dazugehörige Parkplätze (die Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmrichtlinie für die Ruhezeit von 50 dB(A) und für die Nachtzeit von 40 dB(A) werden im normalen Bäderbetrieb nicht überschritten; für die Tage mit maximalen Besucherzahlen gelten die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse von 70 dB(A) tags und von 55 dB(A) nachts, die ebenfalls nicht überschritten werden).
• Schallereignisse von den Parkplätzen durch Türenzuschlagen und An-/Abfahrt: Besucherparkplatz an der Rezeption des Seeparks, Parkplatz am Freizeitbad, Parkplatz des gastronomischen Betriebes „Ter Kelling" am Klosterweg. Durch das Türenzuschlagen treten Spitzenpegel auf, die gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) mit Orientierungswerten zu prüfen sind. Unter Berücksichtigung der realisierten Erdwälle an der Rezeption des Seeparks und um den Großparkplatz am Freizeitbad „GochNess" sowie einer Reglementierung der Parkplatznutzung des Restaurants/Hotels „Ter Kelling" werden die Werte eingehalten.
Die schalltechnische Beurteilung des Ferienhausgebietes erfolgt nach den Orientierungswerten des Beiblattes 1 zum Teil 1 der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Das Freizeitbad „GochNess" wird als Freizeiteinrichtung gemäß Freizeitlärmrichtlinie beurteilt und das Restaurant/Hotel „Ter Kelling" inclusiv Parkplatz als Gewerbelärm gemäß TA Lärm. Die DIN 18005 fordert zwar für Ferienhausgebiete dieselbe Lärmempfindlichkeit wie für Reine Wohngebiete, doch ist zu erwarten, dass insbesondere durch den Aufenthalt im Freien zur Ruhe- und Abendzeit in einem Ferienhausgebiet stärkere Geräusche auftreten als in einem Reinen Wohngebiet. Geräusche aus diesen beiden Einrichtungen sind in einem stärkeren Maße hinnehmbar, als es global für ein Ferienhausgebiet in der DIN 18005 gefordert wird. Deshalb wird von der Möglichkeit des Beiblattes 1 der DIN 18005 Teil 1 zur Abwägung Gebrauch gemacht und es werden für die Beurteilung der Geräuschsituation die Orientierungswerte (und bezüglich des Freizeitlärms die Immissionsrichtwerte) für ein Allgemeines Wohngebiet zugrunde gelegt. Diese Werte liegen um 5 dB
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höher als die Werte für ein Ferienhausgebiet. Auch beim Einhalten der Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet sind gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt.
Von dem Plangebiet werden keine Schallemissionen auf die Nachbarschaft ausgehen, die über den typischen Schallemissionen eines Allgemeinen Wohngebietes liegen.
4.2.3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stufe II) zum Entwurf liegt der Begründung als Anlage bei. Nach Auswertung vorhandener Unterlagen und einer Potenzialabschätzung (potenzielle Habitat-strukturen) ist davon auszugehen, dass der Planungsraum aufgrund seiner siedlungsnahen Lage und seinen anthropogen bedingten Störungen keine Habitatstrukturen aufweist, die für die potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten - Fledermäuse, Biber, Amphibien, Reptilien und entsprechend ihrer Gilden betrachtete Vogelarten - einen essentiellen Lebensraum darstellen. Die Auslösung artenschutzrechtlicher Tatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kann unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG muss nicht beantragt werden.
4.2.4 Auswirkungen der Planung
Der Begründung liegt der Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag bei. Im Umweltbericht sind die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter beschrieben.
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Die Vorhabensfläche liegt neben dem entstehenden Ferienhausgebiet „Seepark" und dem Hotel-/Gastronomie-Bereich „Ter Kelling". Für das Schutzgut Mensch ist auf Grund der geringen Empfindlichkeit und der geringen Einwirkintensität nur ein geringes Risiko zu erwarten. Von dem Vorhabensbereich werden keine Schallemissionen auf die Nachbarschaft ausgehen, die über den typischen Schallemissionen eines Allgemeinen Wohngebietes liegen. Die temporären baubedingten Auswirkungen auf das direkte Umfeld sind nicht erheblich. Die Verlärmung des Vorhabensbereiches durch außerhalb des Gebiets liegende Schallquellen wird durch realisierte Schutzmaßnahmen und zu treffende Reglementierungen vermindert.
Das Plangebiet hat auf Grund der Strukturarmut der Ackerflur nur eine geringe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung und damit geringe Empfindlichkeit gegenüber dem Freiraumverlust, d.h. der vorhabensbedingte Freiraumverlust wirkt sich nicht nachteilig auf die erholungsrelevanten Landschaftspotenziale (Niersaue, Reichswald) aus. Andere im Umfeld befindliche FreizeiWErholungsnutzungen werden durch die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens nicht beeinträchtigt. Schutzgutrelevante anläge-, bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf den Ortsteil Kessel sind nicht zu erwarten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Flächen und Funktionen des Biotopverbundes werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Auf Grund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung hat das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung für wildlebende Pflanzen und Tiere. Für die geplante Anschüttung an der Uferböschung des Baggersees muss der vorhandene Gehölzstreifen auf der Böschung entfernt werden. Nach Fertigstellung des neuen Ufers wir es wieder bepflanzt. Teile der neuen Freiflächen im Vorhabensbereich werden nur extensiv genutzt und gepflegt (Mulden für die Regenwassersammlung/-ableitung), so dass sich dort
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wildwachsende Pflanzen sowie Tierarten der wechselfeuchten Standorte ansiedeln können. Das Sondergebiet wird mit einer rahmenden Gehölzpflanzung aus standortheimischen Arten eingegrünt, die eine Biotopfunktion entwickelt. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird erläutert, dass unter Beachtung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden.
Schutzgut Boden
Innerhalb des Plangebietes sind überwiegend natürlich gelagerte Böden mit mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung/Überformung und bereits überformte Böden mit geringer Empfindlichkeit vorhanden. Schutzwürdige Böden treten nicht auf. Hinweise auf Bodenbelastungen und Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor. Mit der Anlage des Sondergebietes werden die Böden großflächig überformt (Gesamtversiegelung Sondergebiet und private Grünfläche ca. 1,6 ha).
Schutzgut Wasser
Die anläge-, bau- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser einschließlich der Anschüttung an den Uferstreifen des Abgrabungssees lassen ein geringes Risiko der Grundwasserverschmutzung erwarten.
Schutzgut Luft und Klima
Da das Vorhaben hauptsächlich Landwirtschaftsflächen mit einer geringen geländeklimatischen Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung in Anspruch nimmt, unerhebliche Luftschadstoffemissionen verursacht und neue klimaverbessernde Strukturen schafft, ist nur ein geringes Risiko für das Schutzgut Luft und Klima zu erwarten.
Schutzgut Landschaft
Das Vorhaben nimmt hauptsächlich ausgeräumte Ackerflur mit geringer Landschaftsbildqualität in Anspruch. Durch die landschaftliche Eingrünung der gesamten Vorhabensfläche werden mittel-bis langfristig landschaftsbildstörende Einflüsse auf die Umgebung entfallen, die aber auch kurzfristig nicht erheblich sind, da zu den empfindlichen Landschaftsbildeinheiten vollständige Blickbeziehungen fehlen.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet sind keine in der Denkmalliste erfassten Baudenkmale und Bodendenkmale vorhanden. Der Vorhabensstandort liegt in einem Raum mit Fundstellen aus allen siedlungsgeschichtlichen Zeiträumen, so dass auch beim baubedingten Abtragen des Bodens archäologische Funde nicht auszuschließen sind. Sollten Bodendenkmalfunde gemacht werden, so sind sie unverzüglich gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz NRW der zuständigen Behörde zu melden und gemäß § 16 zu sichern.
Durch das Vorhaben wird der Landwirtschaft eine Fläche von ca. 3,5 ha entzogen.
Fazit
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaft sowie Kultur-und Sachgüter ergeben sich bei Realisierung der durch die vorliegenden Festsetzungen gesicherten Planung nicht.
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4.3 Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 und 6a BauGB)
Im Bebauungsplan sind die bestehende Seeuferiinie und die geplante Seeuferlinie als nachrichtliche Darstellung eingetragen. Die Veränderung der Uferlinie durch Anschüttung wurde in einem Verfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve genehmigt (Genehmigung erteilt am 19.9.2013, Az. 6.1 - 66 61 04 -14/13). Im Bebauungsplan werden für diesen Umgestaltungsbereich Festsetzungen als private Grünfläche getroffen.
Im Bebauungsplan ist das Hochwasserrisikogebiet im Seeuferbereich gemäß Hochwassergefahrenkarte Blatt 3/86 (M. 1 : 5.000, Bezirksregierung Düsseldorf Sept. 2013) vermerkt.
4.4 Örtliche Bauvorschriften
Zur Einfriedung des Sondergebietes sind Zaun- und Toranlagen entsprechend der in § 65 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW genannten Art und Höhe in landschaftsangepasster Ausführung zulässig. Im Übrigen gilt das Nachbarrechtsgesetz.
4.5 Hinweise
Im Bebauungsplan Nr. 13/4 Kessel sind Hinweise zu folgenden Themenfeldern aufgenommen worden:
Kampfmittelverdachtsfläche
Im Plangebiet muss mit Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg gerechnet werden.
Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bezüglich geophysikalischer Untersuchung und Sicherheitsdetektion sind zu beachten. (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).
Niederschlagswasser
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 5 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 51a LWG ist das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wie folgt zu beseitigen:
a) Das anfallende unbelastete bis schwach belastete Niederschlagswasser der bebauten und befestigten Privatgrundstücke ist dort durch Versickerungsmethoden wie sie unter Nr. 11.1 Nr. 1, 2 und 4 bis 6 des RdEri. MURL vom 18.05.1998 beschrieben sind, zu versickern.
b) Eine Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers oberirdisch in Teichen und Wasserbecken oder unterirdisch in Zisternen mit der Möglichkeit zur Brauchwassemutzung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Der Regenwasserspeicher muss jedoch mit einem Überlauf ausgestattet sein, der an die Versickerungsanlage auf dem Grundstück angeschlossen ist.
Artenschutz
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme von Gehölzen oder Gebüschen im Zuge bauvorbereitender Maßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten ausschließlich in dem Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag des Ingenieur- und Planungsbüros Lange GbR, Moers, August 2014 liegt der Planbegründung als Anlage bei.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 23
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel Erholungseinrichtung .Alfred J. Kwak-Haus" der Stadt Goch
5 SONSTIGES
5.1 Flächenbilanz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 3 / 4 Kessel der Stadt Goch umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4,17 ha.
Tab. 2 Flächenbilanz zum Bebauungsplan Nr. 13 / 4 Kessel
lfd. Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Art der Nutzung
Sondergebiet
Private Grünfläche
Summe
Fläche innerhalb Baugrenze - offene Bauweise
Fläche innerhalb Baugrenze - abweichende Bauweise
Fläche innerhalb Baugrenze - Summe
Flächengröße in m2
33.380
8.350
41.730
5.454
2.240
7.694
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im August 2014
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