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Ansuchen um Einzel-Spitzensportförderung 2021 durch die Steiermärkische Landesregierung
Bitte beachten Sie: * Angabe erforderlich i Information zum Ausfüllen Zutreffendes ankreuzen
I. PERSÖNLICHE DATEN
Antragstellerin bzw. Antragsteller
Familienname *
Vorname * Akadem.
Grad
Geburtsdatum * Geschlecht * Männlich Weiblich
Adresse und Kontakte
Straße * Haus- Nr. *
Postleitzahl * Ort *
Telefon * E- Mail *
Fachverband *
Dachverband *
Sportart *
Disziplin *
Nicht/olympisch * Olympisch nicht olympisch
Bezeichnung und Adresse des Vereins
Bezeichnung *
Straße * Haus-Nr. *
Postleitzahl * Ort *
Obfrau bzw. Obmann des Vereins
Familienname * Vorname *
Straße * Haus- Nr. *
Postleitzahl * Ort *
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, SportJahngasse 1 8010 Graz
Für Rückfragen: Tel.: +43 (0) 316/877-4335 Fax: +43 (0) 316/877-3456 E-Mail: [email protected]://www.verwaltung.steiermark.at/sport
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Telefon * E-Mail *
Persönliche Trainerin bzw. persönlicher Trainer
Familienname * Vorname *
Telefon * E-Mail *
II. FÖRDERUNGSANSUCHEN
Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)
Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft
Veranstaltungs-land * Datum *
Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse
Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *
Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)
Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft
Veranstaltungs-land * Datum *
Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse
Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *
Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)
Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft
Veranstaltungs-land * Datum *
Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse
Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *
Förderungsansuchen für (Ergebnisliste bzw. Qualifikationsbestätigung des Österreichischen Verbandes beilegen)
Veranstaltung * Olympische Spiele Weltmeisterschaft Europameisterschaft
Veranstaltungs-land * Datum *
Klasse * Junior/innenklasse Allgemeine Klasse
Platzierung * Teilnehmeranzahl/Disziplin *
Beschreibung des sportlichen Leistungsziels
*
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III. Stellungnahme Präsident/in des zuständigen Landesfachverbandes
*
Ort, Datum Unterschrift
Stampiglie Unterschrift Fachverbandspräsident/in
Bankverbindung
Kontoinhaber/in * Bank-institut *
IBAN * BIC *
i Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber muss ausnahmslos die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber sein. Anweisungen auf Sparbuchkonten sind nicht möglich.
Bestätigung
Ort, Datum, Unterschrift
Mit der Unterschrift bestätigt die/der Antragsteller/in die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
Mit der Unterschrift verpflichtet sich die/der Antragsteller/in, sich nach Förderungserhalt, freiwillig einer Gebarungs- bzw. Projektkontrolle durch den Steiermärkischen Landesrechnungshof zu unterziehen.
Mit der Unterschrift erklärt sich die/der Förderungswerber/in ausdrücklich bereit, bei Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen die Anti-Dopingbestimmungen die erhaltenen Förderungsbeiträge des Landes Steiermark zurückzubezahlen.
Die/der Förderungswerber/in bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, dass sie/er in Kenntnis gesetzt wurde, dass kein Rechtsanspruch auf
Sportförderung durch das Land besteht.
Des Weiteren wird mit der Unterschrift ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass die/der Förderungswerber/in die Finanzierung seines Sportvorhabens eigenverantwortlich sicherzustellen hat.
Mit der Unterschrift bestätigt die/der Antragsteller/in die Kenntnisnahme der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der nächsten Seite.
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Allgemeine Informationen:
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einzelnen Personen
für die Teilnahme an einer EM, einer WM oder bei Olympischen
Spielen eine finanzielle Unterstützung.
Nähere Informationen über die Sportförderung entnehmen Sie bitte
der Website der Abteilung 9 – Sport
http://www.verwaltung.steiermark.at/sport
Voraussetzungen: die Zugehöigkeit zu einem steirischen Verein, die Zugehörigkeit zu einem von der steirischen
Landessportorganisation anerkannten ordentlichen Fachverband,
eine positive Stellungnahme der Fachverbandspräsidentin/des Fachverbandspräsidenten,
die Person muss mindestens 17 Jahre alt sein und eine Förderung erhalten nur Personen, die entsprechende
Leistungen in der Allgemeinen Klasse oder in der darunter liegenden Klasse in einer Einzelsportart erreicht haben.
Teilnahme und Platzierung an einer EM, WM oder bei Olympischen Spielen in der Allgemeinen Klasse oder der Juniorinnen bzw. Junioren Klasse, im Zeitraum von15. Oktober 2020 bis 14. Oktober 2021
Fristen:
Abgabefrist: 21. Oktober 2021
Kosten:
Der Antrag ist kostenlos
Erforderliche Unterlagen:
Formblatt
Ergebnisliste
Qualifikationsbestätigung
Stellungnahme des Fachverbandspräsidenten bzw. der Fachverbandspräsidentin
Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Einzel-Spitzensportförderung ist das Steiermärkische Landessportgesetz 2015 igF.
Zusätzliche Informationen:
Auf Gewährung von Sportförderung besteht kein Rechtsanspruch.
Sportförderung darf nur für nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport
gewährt werden.
Sportförderung kann nur nach Maßgabe vorhandener
Sportförderungsmittel auf Grundlage aufrechter Beschlüsse der
Steiermärkischen Landesregierung unter Einhaltung der
Förderungsvoraussetzungen erfolgen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen:1. Die/der Unterzeichnende nimmt zur Kenntnis, dass derFörderungsgeber ermächtigt ist, alle im Förderungsantragenthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerberund Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffendenpersonenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. bDatenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnungund des Abschlusses des Förderungsvertragesautomationsunterstützt zu verarbeiten.2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnungan die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.3. Die/der Unterzeichnende nimmt weiters zur Kenntnis, dassauf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers(https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationeninsbesondere zu folgenden sie/ihn betreffenden Punktenveröffentlicht sind:- zu den ihr/ihm zustehenden Rechten auf Auskunft,Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;- zum dem ihr/ihm zustehenden Beschwerderecht bei derÖsterreichischen Datenschutzbehörde;- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zumDatenschutzbeauftragten.4. Der Förderungsgeber bzw. die Förderungsstelle ist weitersgesetzlich ermächtigt, Daten gemäß Pkt 1. im notwendigenAusmaßa. zur Erfüllung von Berichtspflichten, für Kontrollzwecke oderzur statistischen Auswertung- an den Steiermärkischen Landesrechnungshof und vomLand beauftragte Dritten, die zur vollen Verschwiegenheit überdie Daten verpflichtet sind,- allenfalls an den Bundesrechnungshof und das zuständigenBundesministerium,- allenfalls an Organe der EU nach den EU-rechtlichenBestimmungen,- allenfalls an andere Stellen, mit denen Kooperationenbestehen oder die gesetzlichen Anspruch auf Informationenhabenb. für Rückforderungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung an das Gerichtzu übermitteln.5. Der Name des Förderungsnehmers oder seineBezeichnung unter Angabe der Rechtsform, derFörderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe derFörderungsmittel können in Berichte über dieFörderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlichtwerden.