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Nr. 1018, Woche 15, 12. Apr. 2011 DER
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Silja Miekley (Foto oben) ist seit Anfang April Lei-terin Rechts- und Ver-
tragsmanagement bei der Kölner Verlagsgruppe Bastei Lübbe. Die Juri-stin ist seit 2007 für den Buchverlag tätig, zuletzt als Leiterin der Stabsab-teilung Recht.
Zuvor war sie bei der BMG Ariola Classics GmbH, München und in der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft KPMG AG, Berlin beschäftigt.
Dr. Hubertus Kolster hat zum 1. April das Amt des Managing Partners der Sozi-etät CMS Hasche Sigle von seinem Vorgänger Cornelius Brandi übernommen. Bran-di bleibt Chairman im Exe-cutive Committee des inter-nationalen CMS-Verbundes.
Dr. Kolster ist seit 1993 als Rechtsanwalt im Frankfur-ter CMS-Büro tätig. Seine Beratungsschwerpunkte sind Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie M&A-Transaktionen. Die wirtschaftsrechtlich positio-nierte Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle ist Mitglied im CMS-Verbund, der seinen
Hauptsitz in Frankfurt hat. CMS umfasst neun Sozie-täten mit mehr als 2800 An-wälten in 53 Büros in West- und Mitteleuropa. (al)
www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
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Nr. 1018, Woche 15, 12. Apr. 2011
Silja Miekley leitet Rechts- und Vertragsmanagement bei Bastei Lübbe
Führungswechsel - CMS Hasche Sigle mit neuem Managing Partner
INHALT SEITE
Titelübersicht ...............................................................2
Sendezeitbeschränkung für MTV-Serie rechtmäßig ....3
Google Street View kassiert Urteil in der Schweiz ......3
Titelschutzanzeigen: 88 neue Titel geschützt ........... 4-9Impressum ....................................................................9
Der Medienrat der Baye-rischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Geschäftsführer Martin Gebrande mit deutlicher Mehrheit in seinem Amt be-stätigt. Gebrande wurde von Siegfried Schneider, dem designierten Präsidenten der BLM, dem Medienrat für das Amt des Geschäftsfüh-rers vorgeschlagen. Er ist seit Mai 1990 Geschäftsfüh-rer der BLM.
Der Jurist war nach dem Studium der Rechtswissen-schaften an der Universität Würzburg zunächst stellver-tretender Pressesprecher im Bayerischen Staatsministe-rium des Innern. Von 1983 bis 1986 war er Presse- und Medienreferent der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und wechselte 1987 in das Bayerische Staatsmi-nisterium für Wissenschaft und Kunst als persönlicher
Referent des Staatssekre-tärs. 1988 wurde Gebrande Pressereferent im Ministe-rium und 1989 zusätzlich Landtagsbeauftragter.
Die Bayerische Landeszen-trale für neue Medien (www.blm.de) genehmigt und be-aufsichtigt als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland die privaten Hörfunk- und Fernsehange-bote in Bayern. (al)
Martin Gebrande als BLM-Geschäftsführer bestätigt
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Martin Gebrande
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Dr. Hubertus Kolster
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Die 88 neuen Titel dieser Woche
Die nächste Ausgabe erscheint am
Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel
19.04.2011, Woche 16, Nr. 1019 10.05.2011, Woche 19, Nr. 1022Anzeigenschluss: 15.04.2011, 10 Uhr Anzeigenschluss: 06.05.2011, 10 Uhr
BBauhof-SimulatorBig BikebigBikeBildschirm & MenüBrückenbau-Simulator
DDas Ableben der Anderendas kleine badischedas kleine badische.deDer Ener-Chi-CodeDer EnergiedienstleisterDer Haut-KompassDer HilfsmittelkompassDer Marken-KompassDer Natur-KompassDie BlaueDIE EISKÖNIGINDie letzte Spur - Alexandra, 17 JahreDie strengsten Chefs der WeltDIE WAHRHEIT LÜGT AM BESTEN
EEnergie-Simulator
Ffit scorefit-scoreFLUGHAFEN-FEUERWEHR- SIMULATORFlugzeugwerft-Simulatorför üchForget Alzheimer
GGeraer WocheGesund und genussvoll essen im AlterGolf-ZeitungGutes Eintauchen
HHab GierHandmade
Handmade KulturHandmade MagazinHebebühnen-SimulatorHerr Eppert sucht ...Herr Eppert sucht das GlückHerr Eppert sucht den TodHerr Eppert sucht die HeimatHerr Eppert sucht die LiebeHerr Eppert sucht die WeisheitHin & Weg
IIch bin gut zu VögelnIcons & MenüsIhr Garten - klein, aber großartiginfocomma.net
KKanalreinigungs-SimulatorKraftwerk-SimulatorKranwagen-SimulatorKVBFORUM
LLKW-RANGIER-SIMULATOR
Mmarkenorientierte Vertriebsunterstüt-
zungMauerpark (aus der Reihe Tatort
(ARD))MEIN GELDPLANER - Der Finanz-
ratgeber für das ganze JahrMein UrlaubMenüMenü & OberflächeMessebau-SimulatorModerne Entwicklungsstörungen bei
Kindern und Jugendlichen
NNatur außer Gewalt
OOriginal Berlin Tattoo
PPC Menüs verstehenPfalzBookPfalzCarPfalzFriendPfalzImmoPfalzJobPfalzSternPraxismusPresse Golf Club (PGC)pressegolf.de
RRaus aufs Land - Stall statt StützeRoadTrip Magazin
SSchifffahrtswerft-SimulatorSkiPresseSondertransport-SimulatorSpezialtransport-SimulatorSteinbruch-SimulatorSteinzeit TüftlerStraßendiernst-Simulator
Ttouch the menuTrockendock-Simulator
VVeranstaltungs-Simulator
WWerft-SimulatorWERKSFEUERWEHR-SIMULATORWir sind Immobilien
ZZEIT LeoZirkus-Simulator
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Google Street View kassiert Datenschutz-Urteil in der Schweiz
BLM: Sendezeitbeschränkung für MTV-Schönheitsoperationen rechtmäßig
Die Bayerische Landes-zentrale für neue Medien (BLM) konnte sich in der Berufungsverhandlung um die MTV-Serie „I want a famous face“ durchsetzen. Laut einem Urteil des Ba-yerischen Verwaltungsge-richtshof (BayVGH) war die Sendezeitbeschränkung für zwei Folgen der MTV-Sendung auf die Nachtzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu Recht erfolgt.
MTV hatte die umstrittenen Folgen im Juli und August 2004 zwischen 21.30 Uhr und 22.30 Uhr ausgestrahlt. In „MTV I want a famous face“ unterzogen sich junge Erwachsene verschiedenen
Schönheitsoperationen um ihrem Idol - in diesem Fall Kate Winslet und Pamela Anderson - ähnlich zu se-hen. Der Sendezeitbeschrän-kung war eine Entscheidung der Kommission für Ju-gendmedienschutz (KJM) vorangegangen. Demnach dürften TV-Formate in denen Schönheits-OPs zu Unter-haltungszwecken angeregt, durchgeführt oder begleitet werden grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr ausgestrahlt werden.
Nach der Auffassung des BayVGH konnte sich die BLM in dieser Sache auf die Bestimmungen des Staats-vertrags über den Schutz der
Der Eidgenössische Da-tenschutz- und Öffentlich-keitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür konnte sich in einem Verfahren gegen den Google-Dienst Street View vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht durchsetzen.
Das Gericht hieß Ende März Klagen des Datenschutzbe-auftragten teilweise gut. Nun muss Google dafür sorgen, dass im Schweizer Street View sämtliche Gesichter und Kontrollschilder vor Veröffentlichung im Netz unkenntlich gemacht wer-den. Im Bereich von sen-siblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu
gewährleisten. Nach Ansicht des Gerichts könne das In-teresse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirt-schaftliche Interesse Goo-gles, das Recht am eigenen Bild in keinem Fall überwie-gen. Eine weitgehende und absolute Unkenntlichma-chung der Bilder sei mög-lich und verhältnismäßig. Der Suchmaschinenkonzern nehme im Interesse seines wirtschaftlichen Erfolgs die allfällige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahl-reicher Personen in Kauf. (al)
Bundesverwaltungsgericht Bern, AZ: A-7040/2009
Menschenwürde und den Ju-gendschutz in Rundfunk und Telemedien stützen. Die bei-den Folgen der MTV-Serie seien geeignet gewesen, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer ei-genverantwortlichen und ge-meinschaftsfähigen Persön-lichkeit zu beeinträchtigen. Zwar stehe, so das Gericht, der KJM bei der Anwen-dung des Staatsvertrags kein Beurteilungsspielraum zu. Doch sei ihre sachliche Ein-schätzung verbindlich, da sie im Gerichtsverfahren nicht erschüttert worden sei. Dass die Freiwillige Selbstkon-trolle Fernsehen e.V. (FSF) zuvor eine der beiden Folgen zur Ausstrahlung auch tags-
über für geeignet gehalten habe, führe zu keiner ande-ren Beurteilung, denn die Sendung sei noch verändert worden, nachdem die FSF sie in englischer Originalfas-sung gesehen habe. Eine Re-vision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. (al)
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 23.03.2011 AZ: 7 BV 09.2512 / 2513
Veranstaltungstipp: 16. WRP-Symposium in Frankfurt
Am 13. Mai 2011 veranstaltet WRP - Wettbewerb in Recht und Praxis in Frankfurt am Main ein Symposium zum Thema „Werbung und Recht“. Auf der Tagesordnung stehen aktuelle Fragen des Wettbe-werbsrechts, insbesondere die „Irreführende Werbung“. Die Referenten sind Dr. Wolfgang Kirchhoff, Richter am Bun-desgerichtshof, Karlsruhe,
Prof. Dr. Anja Steinbeck, Direktorin des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Uni Köln, Dieter Kehl, Vorsitzen-der Richter am Landgericht Köln und RA Dr. Eberhard Kolonko, Justitiar des GWA Gesamtverband Frankfurt. Nähere Informationen finden sich unter: www.wrp.de/sym-posium. (al)
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DIE EISKÖNIGIN
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora, Balanstraße 57, 81541 München
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Der Marken-KompassDer Haut-KompassDer HilfsmittelkompassDer Natur-Kompass
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
APO-Verlag AG, Fürst-Johann-Straße 7, 9495 Triesen / Liechtenstein
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Geraer Woche
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Verlag Dr. Frank GmbH, Ludwig-Jahn-Straße 2, 07545 Gera
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MEIN GELDPLANER - Der Finanzratgeber für das ganze Jahr
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Bibliographische Agentur Berlin, Mozartstraße 41, 12247 Berlin
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Gutes Eintauchen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Ge-staltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Film, Funk, Fernsehen, Softwareerzeug-nisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sowie für elektronische und digitale Medien, insbesondere auch Off- und Onlinemedien aller Art.
Prehm & Klare Rechtsanwälte, Im Brauereiviertel 2, 24118 Kiel
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Moderne Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwand-lungen, Kombinationen und Wortverbindungen sowie für alle Medien, ins-besondere Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Softwareerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere DVD,CD-ROM, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige elektronische und digitale Medien.
Gütersloher Verlagshaus Verlagsgruppe Random House GmbH, Carl-Miele-Straße 214, 33335 Gütersloh
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Hab Gier
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Klaus Müller, Ossastraße 12, 12045 Berlin
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Mein UrlaubHin & Weg
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
dwbi medienagentur GmbH, Seewartenstraße 10, Haus 2, 20459 Hamburg
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Die Blaue
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Meier Medien Hamburg, Peutestraße 51, 20539 Hamburg
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för üch
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinati-onen für Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien.
JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln
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Original Berlin Tattoo
in allen Schreibweisen national und international, Schriftarten und Dar-stellungsformen in allen Medien, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen für Printmedien, Büh-nenaufführungen, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Online- Medien.
Musikparade GmbH Marsen & Partner GmbH, Markt 23, 26122 Oldenburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Handmade KulturHandmade MagazinHandmade
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse und alle Printmedien.
HERTIN Anwaltssozietät, Kurfürstendamm 54/55, 10707 Berlin
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Mauerpark (aus der Reihe Tatort (ARD))
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
von Vietinghoff Filmproduktion GmbH, Weinmeisterweg 9, 14469 Potsdam
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ZEIT Leo
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, z. B. Zeitschriften, Beilagen, Magazine, sowie auch für Rundfunk, Fernsehen, Film und sonstige elektronische und digitale Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Veranstal-tungen und Dienstleistungen aller Art.
Senfft Kersten Nabert & Maier, Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
FLUGHAFEN-FEUERWEHR-SIMULATORWERKSFEUERWEHR-SIMULATORLKW-RANGIER-SIMULATOR
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, Limitenstraße 64-78, 41236 Mönchengladbach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titel-schutz in Anspruch für
Die strengsten Chefs der Welt
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbesondere Druckereier-zeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließ-lich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Prof. Dr. Reinhard Ingerl, LL.M. (Harvard), Widenmayerstraße 23, 80538 München
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DIE WAHRHEIT LÜGT AM BESTEN
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Mary-Diana Frey, Leibnizstraße 49, 78056 VS-Schwenningen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Man-dantschaft Titelschutz in Anspruch für:
KVBFORUM
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Gritschneder & Partner Rechtsanwälte, Sternwartstraße 2, 81679 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Der Energiedienstleister
für Zeitschriften und Printmagazine sowie für alle elektronischen und di-gitalen Medien und Netzwerke, insbesondere Offline- und Onlinedienste, Film, Fernsehen, Rundfunk sowie Bild-, Ton- und Datenträger aller Art.
Schaudt Rechtsanwälte, Alexanderstraße 5, 70184 Stuttgart
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infocomma.net
Presse Golf Club (PGC)
pressegolf.de
Golf-Zeitung
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
infocomma GmbH, Triester Straße 79, 81669 München
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Der Ener-Chi-Code
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Zusätzen und Kombinationen für alle Medien, insbe-sondere Druckerzeugnisse und elektronische und digitale Medien.
Lebensenergie-Coaching, Kaiser-Friedrich-Promenade 112, 61352 Bad Homburg
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Natur außer GewaltIhr Garten - klein, aber großartigGesund und genussvoll essen im Alter
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Das Ableben der Anderen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
ProSiebenTelevision GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Die letzte Spur - Alexandra, 17 Jahre
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring
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das kleine badische
das kleine badische.de
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwand-lungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Soft-ware-Produkte, sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD‘s, CD-ROMS, DVD‘s und Blue-Ray-Discs, ebenso für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich On-line-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienst-leistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwälte Rosset, Merz & Sozien, Schwarzwaldstraße 1, 79117 Freiburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Steinzeit Tüftler
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbeson-dere elektronische und digitale Medien, sonstige audiovisuelle Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste, Internetseiten und -auftritte, Softwareerzeugnisse, Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
Hogan Lovells International LLP, Alstertor 21, 20095 Hamburg
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PfalzSternPfalzFriendPfalzJobPfalzImmoPfalzBookPfalzCar
in allen Medien, Schreibweisen und Darstellungsformen.
Graf v. Westphalen, Rechtsanwälte, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt am Main
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Praxismus
in allen möglichen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten, in allen Medien, insbesondere Fernsehen, Hörfunk, Film, Internet, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Softwareerzeugnisse, Spiele, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, PVD, Offline- und Onlinedienste und sonstige Online-Medien.
Joker GmbH Verlag, Friedrich-Ebert-Straße 16, 82256 Fürstenfeldbruck
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für alle Medien, einschließlich print und non-print, Druckerzeugnisse, Bü-cher, Zeitschriften, Film, Fernsehen, Hörfunk, Ton-, Bild- und Datenträger einschließlich CD-Rom, DVD, sowie alle sonstigen CD- und DVD-Derivate, Software, sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien, Netz-werke, Domain-Bezeichnungen in Intra- und Internet, Off- und Online-dienste, Telekommunikations- und sonstige Dienstleistungen sowie Lehr- und Seminarveranstaltungen jeder Art.
markenorientierte Vertriebsunterstützung
in allen Schreibweisen,Darstellungsformen,Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstel-lungen, in entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen.
wob AG, Werner-Heisenberg-Straße 6a-10, 68519 Viernheim
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
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in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Er-zeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
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Bildschirm & Menütouch the menuMenüMenü & OberflächeIcons & MenüsPC Menüs verstehen
in allen Schreibweisen, in allen Abwandlungsformen, Titelkombinationen und Darstellungsformen.
Rechtsanwälte Herzog, Dr. Eickelpasch, Gehring & Kollegen, Stadtstraße 7, 89331 Burgau
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Straßendiernst-SimulatorBauhof-SimulatorVeranstaltungs-SimulatorMessebau-SimulatorEnergie-SimulatorKraftwerk-SimulatorWerft-SimulatorSchifffahrtswerft-SimulatorFlugzeugwerft-SimulatorSteinbruch-SimulatorTrockendock-SimulatorZirkus-SimulatorSpezialtransport-SimulatorSondertransport-SimulatorHebebühnen-SimulatorKanalreinigungs-SimulatorBrückenbau-SimulatorKranwagen-Simulator
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
astragon Software GmbH, Limitenstraße 64-78, 41236 Mönchengladbach
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Wir sind Immobilien
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GERSTENBERG RECHTSANWÄLTE, Peter Keil Rechtsanwalt, Brienner Straße 10, 80333 München
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Raus aufs Land - Stall statt Stütze
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Dr. Christian Rassmann, Widenmayerstraße 23, 80538 München
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Wolfgang Greiner, Richard-Strauss-Straße 75, 81679 München
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Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) PSRedaktion/Titelschutz- anzeigen verantwortlich: Angela Lautenschläger (AL), -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags)Druckauflage: 3.400Verbreitete Auflage: 3.100Der Titelschutz Anzeigermit Software Titel: monatlichDruckauflage: 5.400Verbreitete Auflage: 5.200
Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software).
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