Download - Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission
Arbeitsrechtliche Arbeitsrechtliche KommissionKommission
besteht aus derbesteht aus der BKBK BundeskommissionBundeskommission
und derund derRKRK RegionalkommissionRegionalkommission
Zukünftiges ArbeitsrechtZukünftiges ArbeitsrechtBundeskommissionBundeskommission
BeschlusskommissionBeschlusskommission
Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung,Eingruppierung, Altersversorgung,sowie Vorgaben für Bandbreitensowie Vorgaben für Bandbreiten
VerhandlungskommissionVerhandlungskommission 6 DN und 6 DG6 DN und 6 DGSie erarbeiten und beschließen die Sie erarbeiten und beschließen die Beschlussvorlagen für die Beschlussvorlagen für die BeschlusskommissionBeschlusskommission
28 DG und 28 DN28 DG und 28 DN
durch einendurch einen
BeschlussBeschluss¾ Mehrheit¾ Mehrheit
in die künftigein die künftige
AVRAVR
Bundeskommission Beschluss Juni 2008
- Die zweijährigen Lebensaltersstufen werden zu Regelvergütungsstufen- Kinderortszuschlag bleibt, (für neue Mitarbeiter 90 Euro)- Verheiratetenortszuschlag (Besitzstand Stichtag 30.06.08)- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleibt unverändert- AZV Tag bleibt unverändert- Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag erhöht und ab 01.01.08 plus 1,6% und ab 01.01.09 um weitere 4,3% erhöht- Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009- 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler- 39 Stunden-Woche ab 01.09.09
Zulässige Zulässige BandbreitenBandbreiten
zur Abweichung in der zur Abweichung in der RegionalkommissionRegionalkommission
in der in der Vergütung 7%Vergütung 7% für 2008 für 2008
in der in der Arbeitszeit 6%Arbeitszeit 6% für 2008 für 2008
in der in der Vergütung 10% Vergütung 10% für 2009 für 2009
in der in der Arbeitszeit 6%Arbeitszeit 6% für 2009 für 2009
Zukünftiges ArbeitsrechtZukünftiges ArbeitsrechtRegionalkommissionRegionalkommission
RegionalkommissionRegionalkommission
Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, sowie und Urlaubsanspruch, sowie Abweichungen Abweichungen zur Beschäftigungssicherung,zur Beschäftigungssicherung,innerhalb der durch die innerhalb der durch die Bundeskommission Bundeskommission vorgegebenen Bandbreitenvorgegebenen Bandbreiten
Augsburg Augsburg alle 7 bayerischen Bistümeralle 7 bayerischen BistümerBambergBamberg sind mit je 2 Vertreternsind mit je 2 VertreternEichstättEichstätt als RKals RK zusammengefasstzusammengefasstMünchen FreisingMünchen FreisingPassauPassauRegensburgRegensburgWürzburgWürzburg
BayernBayern14 DG und 14 DN14 DG und 14 DN
durch einendurch einen
BeschlussBeschluss ¾ Mehrheit¾ Mehrheit
in die künftigein die künftige
AVRAVR
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
GrundlageGrundlage ist die ist die Zusammenführung von Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner Zulage Grundvergütung, allgemeiner Zulage
und Ortszuschlag der Stufe 1und Ortszuschlag der Stufe 1Diese werden zur Diese werden zur RegelvergütungRegelvergütung
keine finanziellen Verluste für die am keine finanziellen Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter.30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter.
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
Diese neuen Tabellenwerte werden Diese neuen Tabellenwerte werden ab ab 01.07.0801.07.08 um den Sockelbetrag von um den Sockelbetrag von 5050 EuroEuro
und danach um und danach um 1,6%1,6% erhöht. erhöht.Dies gilt für die Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3VG 1-9 und Kr 14-3
Ohne Sockelbetrag aber Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6% mehrauch 1,6% mehr für die für die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2
Sonderregelung für diese unteren Vergütungsgruppen.Sonderregelung für diese unteren Vergütungsgruppen.
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
Ab 01.07.08Ab 01.07.08 gibt es eine gibt es eine ZulageZulage in gleicher Höhe in gleicher Höhe (Das ist die Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehalt(Das ist die Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehaltals monatliche “Nachzahlung” für das erste Halbjahr) als monatliche “Nachzahlung” für das erste Halbjahr) damit gibt es auch ein höheres Weihnachtsgeld für 2008damit gibt es auch ein höheres Weihnachtsgeld für 2008
Die Erhöhung und die Zulagen gibt es auch für Die Erhöhung und die Zulagen gibt es auch für Mitarbeiter:Mitarbeiter:
die in die in AltersteilzeitAltersteilzeit (Ansparphase/Ruhephase) sind (Ansparphase/Ruhephase) sind die in der die in der zweiten Jahreshälftezweiten Jahreshälfte eingestellt werden eingestellt werden mit mit befristeten Verträgenbefristeten Verträgen im Mutterschutz/ Elternzeit/ Arbeitsunfähigkeit/ Langzeitkrankeim Mutterschutz/ Elternzeit/ Arbeitsunfähigkeit/ Langzeitkranke TeilzeitbeschäftigteTeilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen anteilig! erhalten die Zulagen anteilig!
Keine Nachzahlung gibt es für Mitarbeiter Keine Nachzahlung gibt es für Mitarbeiter die bereits vor dem 01.07.08 ausgeschieden sind.die bereits vor dem 01.07.08 ausgeschieden sind.
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
Eine Eine weitere Erhöhungweitere Erhöhung der Tabellenwerte um der Tabellenwerte um 4,3%4,3% ab 01.01.09 ab 01.01.09
Eine Einmalzahlung von Eine Einmalzahlung von 225225 EuroEuro im Januar im Januar 20092009
Bitte beachten: die Einmalzahlung von Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 450 € im Dez. 20082008erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses !erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses !
7070 EuroEuro mtl. mehr für Azubis und Schüler mtl. mehr für Azubis und Schüler
rückwirkend ab dem 01.01.08rückwirkend ab dem 01.01.08
Regelvergütungstabelle ab 01.07.08Regelvergütungstabelle ab 01.07.08Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe
Gr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 3.645,67 3.964,96 4.284,23 4.451,74 4.619,22 4.786,65 4.954,14 5.121,62 5.289,06 5.456,56 5.624,03 5.777,36
1a 3.374,91 3.650,40 3.925,84 4.079,22 4.232,62 4.385,98 4.539,41 4.692,75 4.846,18 4.999,52 5.152,91 5.221,76
1b 3.129,20 3.365,52 3.601,87 3.752,12 3.902,38 4.052,64 4.202,87 4.353,12 4.503,37 4.653,64 4.716,23
2 2.978,16 3.180,04 3.381,94 3.507,13 3.632,35 3.757,59 3.882,81 4.008,03 4.133,20 4.258,41 4.338,28
3 2.710,75 2.884,47 3.058,20 3.172,48 3.286,72 3.400,99 3.515,21 3.629,48 3.743,75 3.858,01 3.875,22
4a 2.526,06 2.674,72 2.823,42 2.923,61 3.023,79 3.123,94 3.224,10 3.324,30 3.424,45 3.519,93
4b 2.358,57 2.483,79 2.609,02 2.696,67 2.784,30 2.871,94 2.959,60 3.047,25 3.134,92 3.203,76
5b 2.209,84 2.311,64 2.418,07 2.496,32 2.571,46 2.646,60 2.721,70 2.796,81 2.871,94 2.922,03
5c 2.053,44 2.132,48 2.214,25 2.282,58 2.354,57 2.426,55 2.498,56 2.570,55 2.634,71
6b 1.944,63 2.010,44 2.076,26 2.122,62 2.170,52 2.218,49 2.268,50 2.321,68 2.374,93 2.414,04
7 1.846,58 1.901,68 1.956,73 1.995,67 2.034,61 2.073,54 2.112,72 2.153,61 2.194,53 2.219,92
8 1.756,62 1.802,30 1.847,96 1.877,51 1.904,36 1.931,21 1.958,07 1.984,94 2.011,77 2.038,64 2.064,15
9a 1.698,23 1.732,70 1.767,14 1.793,90 1.820,66 1.847,44 1.874,23 1.901,01 1.927,76
9 1.657,99 1.695,57 1.733,18 1.761,40 1.786,90 1.812,42 1.837,93 1.863,46
10 1.533,32 1.564,21 1.595,11 1.623,31 1.648,82 1.674,32 1.699,84 1.725,37 1.742,84
11 1.446,04 1.470,20 1.494,37 1.513,19 1.531,97 1.550,79 1.569,57 1.588,39 1.607,19
12 1.368,16 1.392,31 1.416,51 1.435,28 1.454,10 1.472,90 1.491,70 1.510,50 1.529,29
Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe
Gr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Kr 14 3.854,42 3.968,82 4.083,22 4.172,20 4.261,18 4.350,18 4.439,15 4.528,13 4.617,10
Kr 13 3.448,40 3.562,80 3.677,20 3.766,18 3.855,14 3.944,13 4.033,11 4.122,09 4.211,08
Kr 12 3.179,32 3.285,88 3.392,39 3.475,24 3.558,11 3.640,97 3.723,82 3.806,68 3.889,55
Kr 11 2.998,32 3.100,57 3.202,81 3.282,34 3.361,87 3.441,40 3.520,92 3.600,45 3.679,98
Kr 10 2.825,20 2.920,07 3.014,94 3.088,70 3.162,50 3.236,25 3.310,04 3.383,81 3.457,59
Kr 9 2.666,33 2.754,03 2.841,77 2.910,01 2.978,24 3.046,49 3.114,72 3.182,96 3.251,19
Kr 8 2.518,67 2.599,94 2.681,23 2.744,46 2.807,70 2.870,91 2.934,13 2.997,35 3.060,56
Kr 7 2.383,71 2.458,80 2.533,87 2.592,27 2.650,67 2.709,06 2.767,46 2.825,85 2.884,24
Kr 6 2.225,00 2.293,80 2.362,61 2.416,12 2.469,64 2.523,15 2.576,68 2.630,18 2.683,71
Kr 5a 2.150,33 2.214,67 2.278,99 2.329,03 2.379,05 2.429,09 2.479,13 2.529,16 2.579,18
Kr 5 2.099,08 2.159,94 2.220,81 2.268,14 2.315,48 2.362,82 2.410,13 2.457,48 2.504,84
Kr 4 2.006,42 2.060,52 2.114,61 2.156,69 2.198,76 2.240,84 2.282,92 2.325,00 2.367,07
Kr 3 1.920,47 1.966,44 2.012,41 2.048,17 2.083,92 2.119,68 2.155,42 2.191,19 2.226,93
Kr 2 1.772,37 1.812,66 1.852,96 1.884,30 1.915,62 1.946,97 1.978,29 2.009,65 2.040,98
Kr 1 1.698,52 1.734,38 1.770,24 1.798,12 1.826,02 1.853,91 1.881,78 1.909,65 1.937,55
VergütungsgruppenzulagenVergütungsgruppenzulagen
Anlage 2d die Anlage 2d die Anmerkungen A-FAnmerkungen A-Fwerden rückwirkend ab dem werden rückwirkend ab dem
01.01.08 dynamisiert in 01.01.08 dynamisiert in Eurobeträgen festgelegtEurobeträgen festgelegt (bisher prozentuale Berechnung auf Basis der (bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung)Grundvergütung)
20082008 20092009
AA 84,63 € 84,63 € 88,27 € 88,27 €BB 101,56 €101,56 € 105,93 €105,93 €CC 112,17 €112,17 € 116,99 €116,99 €DD 124,19 €124,19 € 129,53 €129,53 €EE 103,49 €103,49 € 107,94 €107,94 €FF 137,81 €137,81 € 143,73 €143,73 €
ModellberechnungModellberechnungBeispiel: VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei KinderBeispiel: VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei Kinder
Vergütung bis 31.12.2007Vergütung bis 31.12.2007 Vergütung ab 01.01.2008Vergütung ab 01.01.2008 Grundvergütung 1937,96 € Grundvergütung 1937,96 € Regelvergütung Regelvergütung
2554,92 €2554,92 € Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 Zulage „verheiratet“ 108,61
€€ Allg. Zulage 114,60 € Allg. Zulage 114,60 € Zulage „Kinder“ 184,04 €Zulage „Kinder“ 184,04 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 €Schichtzulage 35,79 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Vergütung Vergütung 2940,11 €2940,11 € Vergütung Vergütung 2944,72 €2944,72 €
Vergütung ab 01.07.2008Vergütung ab 01.07.2008 Vergütung ab 01.01.2009Vergütung ab 01.01.2009 Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2760,40 €Regelvergütung 2760,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet 113,28 Zulage „verheiratet 113,28
€€ Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 191,96 €Zulage Kinder 191,96 € Schichtzulage 35,79 €Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 €
Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Vergütung Vergütung 3036,40 €3036,40 € Vergütung Vergütung 3163,79 €3163,79 € Zulage „Differenz“ 91,68 €Zulage „Differenz“ 91,68 €
AuszahlungsbetragAuszahlungsbetrag 3128,08 € 3128,08 €
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
WeihnachtsgeldWeihnachtsgeld (Berechnung (Berechnung Septembergehalt/1993)Septembergehalt/1993)
80,84%80,84% für für 20082008 und und 77,51%77,51% für für 20092009
UrlaubsgeldUrlaubsgeld bleibt unverändertbleibt unverändert (255,65 € (255,65 € /332,34 €)/332,34 €)
AZVAZV Tag bleibt unverändert Tag bleibt unverändert38,5 Std. Woche bis 30.06.0938,5 Std. Woche bis 30.06.0939 Std.39 Std. Woche ab Woche ab 01.07.0901.07.09
(als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)(als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung:
Gelten für alle Mitarbeiter die am Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.0830.06.08 bereits beschäftigt waren und bereits beschäftigt waren und deren deren AVR DienstverhältnisAVR Dienstverhältnis nach dem nach dem 01.07.08 fortbesteht.01.07.08 fortbesteht.
Alle Bestimmungen der AVR und die Erhöhung der Alle Bestimmungen der AVR und die Erhöhung der Bezüge Bezüge haben Geltung auch beim Ausscheiden im zweiten haben Geltung auch beim Ausscheiden im zweiten Halbjahr, Halbjahr, keine Nachzahlung beim Ausscheiden im ersten keine Nachzahlung beim Ausscheiden im ersten Halbjahr!Halbjahr!
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung: Ortszuschlag der Stufe 2Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter für Mitarbeiter
die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. die bereits am 30.06.08 verheiratet waren.
Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 01.07.08 entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlagentfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag
Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Ehegattenbezogene OZEhegattenbezogene OZ dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 €108,61 € für für 20082008 und und 113,28 €113,28 € für für 20092009
Beschlussergebnisse Beschlussergebnisse vom 09.07.08vom 09.07.08
aus der Regionalkommissionaus der Regionalkommission
Besitzstandsregelung:Besitzstandsregelung: Ortszuschlag Ortszuschlag (Kinder)(Kinder) der Stufe 3-8 der Stufe 3-8
für Mitarbeiter die bereits am für Mitarbeiter die bereits am 30.06.0830.06.08 beschäftigt beschäftigt waren.waren.
Neue MitarbeiterNeue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt die ab dem 01.07.08 eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von 90 90 € mtl.€ mtl. (Die Konkurrenzregelung hierzu entfällt!)(Die Konkurrenzregelung hierzu entfällt!)
Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese KinderzulageKinderzulage dynamisiert und dynamisiert und ab 01.01.08ab 01.01.08 92,02 €92,02 € für 2008 und für 2008 und 95,98 €95,98 € für 2009 für 2009
Auch für die künftigen Kinder die nach dem Stichtag zur Welt Auch für die künftigen Kinder die nach dem Stichtag zur Welt kommenkommen(Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin bestehen!)(Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin bestehen!)
Anerkennung von Anerkennung von VordienstzeitenVordienstzeiten
Die Die Umwandlung Umwandlung der der Lebensaltersstufen in Lebensaltersstufen in BerufserfahrungsstufenBerufserfahrungsstufen (=Regelvergütungssätze in Stufen) (=Regelvergütungssätze in Stufen) führen u. U. zu führen u. U. zu Nachteilen Nachteilen - für neue Mitarbeiter,- für neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist)(wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist)
- für Mitarbeiter die von einem anderen Träger in den - für Mitarbeiter die von einem anderen Träger in den AVR AVR Bereich wechselnBereich wechseln
Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches Bereiches (AVR/ ev. Kirche/ Diakonie) (AVR/ ev. Kirche/ Diakonie) ist bei der Einstufung ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen zu den Berufserfahrungsstufen unschädlichunschädlich, wenn das , wenn das neue Dienstverhältnis neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag nicht durch einen Werktag unterbrochenunterbrochen ist. ist.
Sonderregelung: Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber Der neue Arbeitgeber kannkann Vordienstzeiten anrechnen, Vordienstzeiten anrechnen, wenn die wenn die Unterbrechung nicht länger als ein JahrUnterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt.beträgt.(Anlge 1 Abschnitt Ia Absatz g)(Anlge 1 Abschnitt Ia Absatz g)
Anerkennung von Anerkennung von VordienstzeitenVordienstzeiten
Die Die Überleitungsregelungen gelten zwingendÜberleitungsregelungen gelten zwingend für für ununterbrochene Arbeitsverhältnisseununterbrochene Arbeitsverhältnisse..
Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: fort: - bei der - bei der Verlängerung von befristeten Verlängerung von befristeten VerträgenVerträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVRinnerhalb der AVR..
In beiden Fällen sind Unterbrechungen In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich.bis zu einem Monat unschädlich.
Pflichtanrechnung von ZeitenPflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn die bei anderen Arbeitgebern, wenn die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit die Vorraussetzung für die Einstellung ist.Vorraussetzung für die Einstellung ist.
Einrichtungsspezifische Regelungen
Einrichtungs-Anträge nach § 11 der neuen AK-Ordnung
zur Genehmigung von befristeten Abweichungen
Über einen solchen Antrag muss innerhalb vondrei Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der Regionalkommission entschieden werden.
Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden.
Einrichtungsspezifische Regelungen
Wird ein Antrag (§11) durch gemeinsame Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann entscheidet die Kommission mit der absoluten Mehrheit (50%+1)
Antragsvoraussetzungen für §11 Anträge:- der Antrag muss begründet sein- aussagekräftige Unterlagen müssen vorliegen- er muss innerhalb der zulässigen Beschlussfassung liegen (nur für befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen Urlaubsanspruch und der regelmäßigen Arbeitszeit)
Einrichtungsspezifische Regelungen
Für die Beratung und Beschlussfassung von §11 Anträgen werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Gebühren richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter
- Beratungsgebühr (100 – 900 Euro)
entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK - Beschlussgebühr (300 – 5.000 Euro) für ganz oder teilweise beschlossene Anträge
Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung halbiert sich die Gebühr.
BetriebsebeneBetriebsebene Dienstvereinbarungen (DV)Dienstvereinbarungen (DV)
können abgeschlossen werden:können abgeschlossen werden: aber nur wenn ausdrücklichaber nur wenn ausdrücklich
eine Öffnung hierzu erfolgt ist !eine Öffnung hierzu erfolgt ist !Rechtsgrundlage nach AVR !Rechtsgrundlage nach AVR ! (sonst keine Rechtssicherheit im Konfliktfall)(sonst keine Rechtssicherheit im Konfliktfall)
Beispiel: die Einmalzahlung für 2008 (450 Beispiel: die Einmalzahlung für 2008 (450 €)€)Diese Dienstvereinbarung kann abgeschlossen Diese Dienstvereinbarung kann abgeschlossen werdenwerdennur mit Unterschrift vom DG und der nur mit Unterschrift vom DG und der MAVMAV kann die der Höhe der Auszahlung undkann die der Höhe der Auszahlung undder Auszahlungszeitpunkt verändert der Auszahlungszeitpunkt verändert werden. werden.
Wie funktioniert die UmsetzungWie funktioniert die Umsetzung
Die Die BeschlüsseBeschlüsse sind am 19. Juni 2008 von der BK sind am 19. Juni 2008 von der BK und am 09.Juli von der RK und am 09.Juli von der RK gefasstgefasst worden worden
Diese Texte wurden über den Diese Texte wurden über den Diözesancaritasverband Diözesancaritasverband veröffentlicht veröffentlicht und an die und an die Einrichtungen weitergeleitetEinrichtungen weitergeleitet
Der Bischof von Würzburg muss diese Beschlüsse Der Bischof von Würzburg muss diese Beschlüsse zur In-Kraft-Setzung im Amtsblattzur In-Kraft-Setzung im Amtsblatt veröffentlichen veröffentlichen
Die individuellen Gehaltsberechnungen Die individuellen Gehaltsberechnungen sind den Rechenzentren angezeigt und sind den Rechenzentren angezeigt und werden nun entsprechend eingepflegt werden nun entsprechend eingepflegt
Wann kommt die Erhöhung bei Wann kommt die Erhöhung bei uns anuns an
Da diese Vorarbeiten einen enormen Da diese Vorarbeiten einen enormen Aufwand für die Rechenzentren darstellen, Aufwand für die Rechenzentren darstellen, können die neuen Bezüge im September können die neuen Bezüge im September nicht mehr zur Auszahlung kommennicht mehr zur Auszahlung kommen
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, ausgegangen werden, dass die dass die Auszahlung im OktoberAuszahlung im Oktober erfolgt!erfolgt!
Terminplanung zur Terminplanung zur Beschlussfassung der AKBeschlussfassung der AK
RegionalkommissioRegionalkommissionnnächste Sitzung: 15.+16.10.08nächste Sitzung: 15.+16.10.08
25.+26.11.0825.+26.11.08
BundeskommissionBundeskommissionnächste Sitzung: 22.+23.10.08nächste Sitzung: 22.+23.10.08