Landesfinanzschule Brandenburg im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Hörsaalgebäude aus Sicht des Seminargebäudes
Ausbildungsinformationen
der Landesfinanzschule
für
die Anwärterinnen und Anwärter
des Einstellungsjahrgangs 2019
Vorwort
Sehr geehrte Steueranwärterin, sehr geehrter Steueranwärter,
seien Sie an der Landesfinanzschule Brandenburg herzlich willkommen.
Vor Ihnen liegt eine 2-jährige Ausbildung mit insgesamt drei Ausbildungsabschnitten an der
Landesfinanzschule Brandenburg. Der erste Ausbildungsabschnitt, der heute beginnt, soll
Ihnen das wichtigste steuerrechtliche Grundwissen für die Arbeit im Finanzamt vermitteln.
Gehen Sie ihn mit Freude und Zielstrebigkeit an.
Damit Sie sich gut und schnell an der Landesfinanzschule einleben und Ihre Ausbildung
erfolgreich gestalten, halten Sie gerade unsere Informationsbroschüre zum Beginn Ihrer
Ausbildung in den Händen. Sie enthält Wissenswertes zum Schulalltag, zum Verhalten im
Krankheitsfall sowie zu Sport- und Freizeitmöglichkeiten.
Ihr besonderes Augenmerk möchte ich auf die Lerntipps lenken und Sie bitten, diese nach
und nach und immer mal wieder durchzulesen. Vielleicht hilft Ihnen der eine oder andere
Gedanke beim Lernen weiter.
Die minderjährigen Anwärterinnen und Anwärter sowie die sehr jungen Erwachsenen bitte
ich zudem, auch dem Gliederungspunkt 3 Beachtung zu schenken.
Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Schwierigkeiten oder Problemen im Laufe der Ausbildung
das Team der Landesfinanzschule um Unterstützung zu bitten. Die Dozentinnen und
Dozenten sowie die Sachbearbeiterinnen und die Mitarbeiter der Schulverwaltung sind Ihnen
gerne behilflich.
Eine erfolgreiche Ausbildung
wünscht Ihnen
Ihre Bettina Westphal
- Leiterin der Landesfinanzschule -
Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2019
Stand: Juni 2019
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1. Allgemeines
1.1 Aus- und FortbildungsZentrum Königs Wusterhausen
Das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (kurz: AFZ) ist ein Campus, auf
dem folgende Bildungseinrichtungen zusammengefasst sind:
- Fachhochschule für Finanzen (FHF)
- Landesfinanzschule (LFS)
- Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ)
- Justizakademie (JAK)
- Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) mit dem Staatlichen
Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (SPAV).
An der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule absolvieren die
Beamtenanwärter/-innen des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltungen
des Bundes und der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin die Fachstudien bzw.
die fachtheoretischen Teile ihrer Ausbildung.
Das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung, die Justizakademie Brandenburg und die
Landesakademie für öffentliche Verwaltung sind Einrichtungen, die hauptsächlich Fort- und
Weiterbildungsveranstaltungen durchführen.
1.2 Die Zentrale Verwaltung
Während Ihrer Ausbildung ist die Zentrale Verwaltung (ZV) für Sie ein wichtiger
Ansprechpartner in allen Fragen der Organisation und Bereitstellung der Unterbringung,
Verpflegung und sonstiger Dienstleistungen, wie zum Beispiel des Internetzugangs, der
Bibliothek oder des Sportangebots. Die Zentralverwaltung möchte die Bildungseinrichtungen
nicht nur verwalten, sondern gleichzeitig Ansprechpartner für Sie persönlich sein. Wenn Sie
Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständigen Beschäftigten der
Verwaltung (s. Übersicht nächste Seite).
Soweit allgemeine Interessen der Anwärter/-innen betroffen sind, sollten diese über die
Sprecher/-innen der Klassen an die Zentrale Verwaltung herangetragen werden. Darüber
hinaus stehen die Beschäftigten der Verwaltung selbstverständlich auch jedem Einzelnen für
persönliche Angelegenheiten und Fragen zur Verfügung.
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Übersicht über Personen und Zuständigkeiten
Die Zentrale Verwaltung befindet sich im Verwaltungsgebäude, gegenüber der Anmeldung.
Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl
Raum Tel.-Durchw. Schulleiterin der LFS Allgemeine Grundsatzfragen Frau Westphal 4.1.01 - 100 Stellv. Leiterin der LFS Laufende Schulangelegenheiten Frau Bittighöfer 2.06 - 201 Schulverwaltung LFS Stundenplanung u. a. Frau König 2.38 - 303 Leitung der Verwaltung Frau Lummert 4.1.19 - 102 Haushalt u. Beschaffung/ Frau Scheinert/ 4.1.08 - 112 Kassenwesen Frau Eidtner 4.1.11 - 121 Gebäudemanagement und Herr Ziller 4.1.10 - 108 Tagungsorganisation IT/DV-Organisation Herr Diers/ 4.1.03 - 105 Herr Krawutschke 4.1.05 - 114 Herr Lehmann 4.1.05 - 116 Planung/Buchung Frau Schäfer/ 4.104 - 106 Unterkünfte Herr Bluhm 4.111 - 109 Bibliothek Frau Haug/ - 131 Frau Friedrich Sport/Freizeit Herr Andreas 4.107 - 122 Anmeldung Frau Kaßner/ - 140 Frau Barth - 110
1.3. Unterbringung und Ruhezeiten
Für die Unterbringung der Anwärter/-innen des mittleren Dienstes stehen zurzeit ca. 100
Unterkünfte in den Häusern 1 - 3 zur Verfügung. Die Zimmer werden bis zu zweimal
wöchentlich gereinigt. Bettwäsche wird von der Zentralen Verwaltung gestellt.
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr muss im Wohnbereich Ruhe herrschen. Dies gilt auch für
die Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. Jedweder Lärm ist deswegen bitte in dieser Zeit zu
vermeiden. Andernfalls ist ein angenehmes Zusammenleben auf so engem Raum nicht
möglich. Wenn Sie eine Feier durchführen möchten, nehmen Sie die dafür vorgesehenen
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Räume auf dem Gelände (z. B. im Mensagebäude oder im Studentenklub) in Anspruch, aber
bitte nicht Ihr Internatszimmer.
Die Hausordnung und die Brandschutzordnung, die in den Unterkunftsgebäuden ausliegen,
sind zu beachten.
In allen Gebäuden besteht ein striktes Rauchverbot (dies umfasst auch E-Zigaretten).
Außerdem ist die Zubereitung von warmen Mahlzeiten in den Zimmern nicht gestattet. Das
Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) ist auf dem gesamten Campus untersagt.
1.4 Medizinische Notfälle/Ärzte
In medizinischen Notfällen können Sie den Notarzt/Krankenwagen über die Haustelefone
(Vorwahl 00 beachten) oder die Anmeldung (Tel.: -140) anfordern.
Eine Liste der in Königs Wusterhausen praktizierenden Ärzte hängt in den
Unterkunftsgebäuden und der Anmeldung aus.
1.5 Campusnetz
Das Campusnetz bietet die Möglichkeit der drahtlosen Internetnutzung (W-LAN) in den
Fluren des Hörsaalgebäudes, im Audimax und in der Bibliothek sowie in Ihren Unterkünften
und der Mensa. Die Nutzung ist kostenlos. Die erforderliche Kennung wird Ihnen in der
Anmeldung bereitgestellt.
1.6 Chipkarte
Alle Anwärter/-innen erhalten während der theoretischen Ausbildung eine multifunktionale
Chipkarte, die die Schließung zu Räumen und Gebäuden, die Bezahlfunktion in der Mensa,
eine Bibliotheksausleihe sowie das Drucken und Kopieren ermöglicht. Dazu lesen Sie sich
bitte das „Merkblatt zur Verwendung der multifunktionalen Chipkarte“ aufmerksam durch.
Die Chipkarte holen Sie sich bitte innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in
der Anmeldung ab.
Im Falle des Verlustes oder durch unsachgemäße Behandlung erhebt die
Zentralverwaltung für die Ausstellung einer neuen Chipkarte eine Gebühr in Höhe von
30,00 €.
Bitte beachten Sie auch, dass die Chipkarte spätestens am Abreisetag jedes einzelnen
Abschnittes vor Ort in der Anmeldung abgegeben werden muss.
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1.7 Drucken/Kopieren
Ein kostenpflichtiges Drucken ist möglich, wenn Sie das Dokument an die zentrale E-Mail-
Adresse [email protected] senden und dieses an einem der beiden Geräte
des Hörsaalgebäudes (1. OG: Bibliothek, Flur) per Kartenauthentifizierung abrufen. Dieses
Mobile-Printing ist allerdings nur möglich, wenn Ihre in der Fachbereichsverwaltung
hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und hierfür genutzt werden darf.
Das Kopieren ist an den Geräten im Hörsaalgebäude (1. OG: Bibliothek, Flur) mittels
Kartenauthentifizierung kostenpflichtig möglich.
Für die Druckkosten erhalten Sie von der Zentralverwaltung eine Rechnung per Mail (i. d. R.
zum Ende Ihrer Ausbildung).
1.8 Mietwaschmaschine
Im Haus 1 – Kellergeschoss, Raum 01 befinden sich ein Waschautomat und ein Trockner.
Ein Waschvorgang kostet 1,50 €, ein Trocknerintervall (12 Min.) 0,20 €.
Der Schlüssel ist in der Anmeldung erhältlich. Der Wasch- und Trocknungsvorgang ist zügig
durchzuführen, um unnötige Wartezeiten für andere Interessenten zu vermeiden.
1.9 Postanschrift
Sie können sich Post in das AFZ schicken lassen. Dazu müssen Sie folgende Adressierung
durch den Absender verwenden lassen:
Name Schülerin/Schüler
c/o Landesfinanzschule im
Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Lehrsaal und Nr. (Raum, nicht Klasse!)
Schillerstraße 6
15711 Königs Wusterhausen
Sollten Sie persönliche Post erhalten, werden Sie von der Poststelle benachrichtigt und
gebeten, die Post dort persönlich abzuholen. Die Poststelle nimmt keine Paketsendungen
entgegen, deren Erhalt sie bestätigen muss.
1.10 Kraftfahrzeuge/Parkplätze
Das Fahren auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums ist mit Kraftfahrzeugen nur
mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung.
Auf dem Gelände stehen nur begrenzt Parkplätze für Ihre Kraftfahrzeuge zur Verfügung.
Das Parken ist grundsätzlich nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Sollten die
Beispiel: Karin Schüler c/o Landesfinanzschule im Aus- und Fortbildungszentrum … Lehrsaal 1 Schillerstraße 6 15711 Königs Wusterhausen
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Plätze nicht reichen, ist auf die Parkflächen der umliegenden Wohngebiete bzw. das
kostenfreie Parkhaus am Fontane-Center (5 Gehminuten von der LFS entfernt)
auszuweichen.
Das Parken auf den Parkplätzen vor und direkt hinter dem Verwaltungsgebäude und den
übrigen reservierten Parkplätzen ist nicht zulässig. Insbesondere sind die Parkplätze für
Schwerbehinderte den Personen mit einer Schwerbehinderung vorbehalten.
Das Parken auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für die hier abgestellten Kraftfahrzeuge. Um wildes
Parken in den Grünanlagen, unzumutbare Belästigungen der Bewohner auf dem Gelände des
Aus- und Fortbildungszentrums und gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, achten die
Verwaltung und der BLB (Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen)
auf die Einhaltung der Parkregelung. Falschparker müssen mit dem kostenpflichtigen Einsatz
einer Parkkralle rechnen.
1.11 Ansprechpartner der Landesfinanzschule
Die Landesfinanzschule ist in allen Angelegenheiten der schulischen Ausbildung Ihre
Ansprechpartnerin. Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte
vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer, an Frau König aus der
Schulverwaltung oder auch direkt an die stellvertretende Schulleiterin, Frau Bittighöfer.
Soweit allgemeine Fragen oder Probleme auftreten, sollten diese über die Klassensprecher/-
innen an die Klassenlehrer/-innen an die Landesfinanzschule herangetragen werden. Darüber
hinaus stehen Ihnen als Berater unsere Vertrauensdozenten Frau Richter und Herr Mayer-
Gossing zur Verfügung (s. unter 1.12).
Die Verwaltung der Landesfinanzschule befindet sich im Hörsaalgebäude, im 2. Stock.
Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl
Raum Tel.-Durchw.
Stellv. Schulleiterin der LFS
Laufende Fragen / Schulverw. Frau Bittighöfer 2.06 - 201
Schulverwaltung LFS Frau König 2.38 - 303
Prüfungsamt LFS Frau Wittke 2.36 - 304
Frau Baule 2.34 - 305
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1.12 Vertrauensdozenten/Lernberatung/Coach
Frau Richter und Herr Mayer-Gossing stehen Ihnen als Vertrauensdozenten zur Verfügung
und beraten Sie – am besten nach vorheriger Terminvereinbarung – u. a. bei
schwerwiegenden Lernproblemen.
Frau Richter und Herr Mayer-Gossing finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.19; beide sind
telefonisch unter der Nummer 03375/672-313 erreichbar, ansonsten per E-Mail:
[email protected] und [email protected].
Im Übrigen findet die Sprechstunde von Frau Richter und Herrn Mayer-Gossing grds.
dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr im Zimmer 2.19 oder nach Vereinbarung statt.
1.13 Vertrauensdozent für Menschen mit Behinderung oder dauerhafter
Erkrankung
Sind Sie schwerbehindert oder leiden Sie an einer dauerhaften Erkrankung, dann stehen
Ihnen Herr Hanke und Frau Möbs als Ansprechpartner für alle Fragen im Hinblick auf die
Gestaltung der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite.
Herrn Hanke finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.03 und erreichen ihn telefonisch unter
der Nummer: 03375/672-311; Frau Möbs finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.05 bzw.
erreichen sie telefonisch unter der Nummer: 03375/672-233.
Das Hinweisblatt Nachteilsausgleich bei Prüfungen und in der Ausbildung, das Sie am ersten
Tag Ihrer Ausbildung erhalten werden, gibt Ihnen hierzu wichtige Informationen.
Einzelheiten zum Thema Ausbildung mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung
finden Sie über die Homepage www.fhf-kw.brandenburg.de.
Weitere Details erfahren Sie im Rahmen einer Info-Veranstaltung zu Beginn des
Einführungslehrgangs.
1.14 Bibliothek/Internetraum
Die Bibliothek ist mit Literatur auf dem Gebiet des Steuerrechts und allen anderen
Rechtsgebieten ausgestattet.
Die Fachbibliothek ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Bücher dürfen nur in besonders
geregelten Fällen aus deren Räumen entfernt werden.
Jede Schrift, die nicht zum Präsenzbestand gehört, kann zur Nutzung außerhalb der
Bibliothek für einen Zeitraum von einer Kalenderwoche entliehen werden (Ausleihe). 14 Tage
vor Beginn von Aufsichtsarbeiten, Tests, der schriftlichen Arbeit gemäß § 18 Abs. 6 StBAPO
oder schriftlichen und mündlichen Prüfungen an der Fachhochschule für Finanzen oder der
Landesfinanzschule (Prüfungsvorbereitungszeit) kann jede Schrift, die nicht zum
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Präsensbestand gehört, für drei Kalendertage zur Nutzung außerhalb der Bibliothek entliehen
werden. Näheres regelt die Benutzungsordnung Bibliothek vom 06.03.2017.
Zum Studium der Fachliteratur stehen Leseplätze zur Verfügung. In der Bibliothek wird um
Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Aktuelle Öffnungszeiten der Bibliothek:
Montag bis Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 15:00 Uhr
Für die Ausleihe benötigen Sie eine elektronische Ausleihkarte. Diese erhalten Sie innerhalb
der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in der Anmeldung. Mit dieser Karte können Sie
auch die Druckgeräte aktivieren (s. o.).
1.15 Mensa/Cafeteria:
Die Mensa bietet Ihnen ein vielseitiges Angebot an Speisen und Getränken. Für Anwärter
und Studenten besteht die Möglichkeit, die Verpflegung zu ermäßigten Preisen in Höhe des
maßgebenden Sachbezugswertes zu erwerben:
- Limitiertes Frühstücksbuffet: 1,77 €
- Ein Hauptgericht in der Mittagsverpflegung: 3,30 €
- Limitiertes Abendessenbuffet: 3,30 €
Die Cafeteria bietet kleine Speisen, Snacks, heiße und kalte Getränke an. Außerdem kann
man in der Cafeteria auf einer großen Leinwand Fernseh- und Videoabende in Absprache mit
dem Pächter veranstalten oder große Sportereignisse verfolgen. In der Cafeteria befindet
sich ein Pool-Billard. Bitte sprechen Sie den Betreiber der Cafeteria an, er steht allen
Wünschen aufgeschlossen gegenüber.
Mensa
Die Mensa befindet sich links neben dem Hörsaalgebäude direkt an der Straße.
Die Mensa hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Frühstück 06:45 – 09:00 Uhr
Mittagessen 11:30 – 14:00 Uhr
Abendessen 17:00 – 19:00 Uhr (freitags geschlossen)
Für die Landesfinanzschule ist die Mittagspause in der Zeit von 11:30 Uhr bis
12.15 Uhr vorgesehen.
Da auf dem Campus ab September über 900 Personen lernen und arbeiten werden, kann es
zu Schwierigkeiten bei der Mittagsversorgung kommen. Um diese Schwierigkeiten so gering
wie möglich zu halten, insbesondere um lange Wartezeiten während der Mittagspause zu
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vermeiden, wurden feste Essenszeiten für die einzelnen Einrichtungen festgelegt, die bitte
unbedingt einzuhalten sind, d. h., Sie können nur in der für die Landesfinanzschule
vorgesehenen Zeit Mittagessen gehen.
Cafeteria
Die Cafeteria ist täglich von 9:00 bis 22:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) geöffnet.
Hier werden Snacks (belegte Brötchen, Würstchen, Eis, kalte und warme Getränke) zum
Kauf angeboten.
Grillplatz
Angrenzend an die Mensa befindet sich ein Grillplatz, der von Ihnen nach Anmeldung beim
Pächter der Mensa oder im Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung genutzt
werden kann. Genauere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen, das in
der Mensa erhältlich ist.
Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung der Mensa, Cafeteria und Bowlingbahn erfolgt durch ein privates
Unternehmen.
1.16 Sport und Freizeit
Im Aus- und Fortbildungszentrum gibt es vielfältige Möglichkeiten der sportlichen Betätigung.
Der Wald-Sportplatz kann für die Sportarten Volleyball, Fußball, Basketball, Tennis und
Badminton genutzt werden. Im 1. Obergeschoss der Mensa steht Ihnen ein Fitnessraum zur
Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Kolleginnen und Kollegen der Anmeldung.
Des Weiteren können in der Mensa zahlreiche Freizeitmöglichkeiten (zweiläufige
Bowlingbahn, Dart, Billard, Tischhockey etc.) genutzt werden. Bei Bedarf werden spezielle
Kurse, wie z. B. präventives Rückentraining im Rahmen des Gesundheitsmanagements,
angeboten und durchgeführt.
Die unmittelbare Umgebung des Campus lädt zum Joggen, Nordic Walking und
Fahrradfahren ein. Nordic Walking-Stöcke sowie Fahrräder stehen im begrenzten Umfang zu
Ihrer Nutzung zur Verfügung und werden über die Anmeldung verliehen. Auch Paddelboote
können über die Anmeldung ausgeliehen werden.
In der benachbarten Sporthalle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums, Goethestr. 1 finden
ebenfalls Sportaktivitäten statt – hierzu bitte ich die Aushänge in den Wohnheimen wie im
Hörsaalgebäude (Eingang Erdgeschoss) zu beachten.
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Außerdem finden sich Schüler/-innen in selbst organisierten Sportgruppen zusammen. Für
die Belange des Freizeitbereiches, speziell für die sportliche Betätigung im Aus- und
Fortbildungszentrum, ist Herr Andreas zuständig (s. o.).
Öffnungszeiten der Sport-/Fitnessräume: nach Absprache
Sollten Sie z. B. Interesse an der Durchführung eines Tanzkurses haben, wenden Sie sich
bitte an Herrn Hanke, Dozent an der Landesfinanzschule, oder bei Interesse an Line Dance
an Herrn Matthes, Dozent an der Fachhochschule. Beide Dozenten würden Ihnen gerne als
Tanzlehrer zur Verfügung stehen. Spielen Sie ein Instrument oder haben Sie Spaß am
Singen, dann sind Sie in der Songwerkstatt unter der Leitung von Frau Marczinek, Dozentin
an der Fachhochschule, herzlich willkommen. Bitte beachten Sie auch hier die Flyer sowie die
Infos über das öffentliche Display auf dem Ticker im Hörsaalgebäude.
Darüber hinaus steht allen Auszubildenden des mittleren und gehobenen Dienstes zur
verantwortungsvollen Nutzung der Studentenklub als Gemeinschaftsraum für Clubabende,
(Fußball-) Partys, Geburtstagsfeiern und vieles mehr zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt in
Eigenregie der Auszubildenden und Studierenden; vielleicht möchten Sie das
„Veranstaltungsteam“ verstärken und Verantwortung übernehmen. Dann nehmen Sie doch
einfach Kontakt zum bestehenden Team auf. Hierbei hilft Ihnen Frau König sehr gerne.
Grundlage der Nutzung ist die Hausordnung des Studentenklubs.
1.17 Ausbildung mit Kind
Für eine Ausbildung mit Kind werden in den Internatsgebäuden die Zimmer entsprechend
eingerichtet. Zur Abwicklung der Unterkunft mit der Verpflegung werden die Eltern gebeten,
sich frühzeitig mit dem Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung in
Verbindung zu setzen.
Die Unterbringung in einer nahegelegenen Kita ist eventuell möglich. Es handelt sich hier um
die Kita „Spielspaß“, Rosa-Luxemburg-Straße 17, 15711 Königs Wusterhausen (Tel. 03375 /
52 83 530), die rechtzeitig zu kontaktieren ist.
1.18 Verkehrsmittel
Um in die Stadt zu gelangen, benutzen Sie bitte die Stadtlinie KW – Bus 739, der in der
Luckenwalder Straße abfährt. Mit dem Bus 737 gelangen Sie vom Bahnhof Königs
Wusterhausen zum A10-Einkaufscenter.
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2. Schulbetrieb der Landesfinanzschule
2.1 Unterrichtszeiten:
1. und 2. Stunde 8:00 – 9:30 Uhr
30 Min. Pause
3. und 4. Stunde 10:00 – 11:30 Uhr
45 Min. Mittagspause
5. und 6. Stunde 12:15 – 13:45 Uhr
7. und 8. Stunde 14:00 – 15:30 Uhr
Bitte kommen Sie pünktlich zum Unterricht.
Außerdem ist Essen und Trinken während des Unterrichts nicht gestattet. Die Pausenzeiten
sind so gestaltet, dass Sie diese Bedürfnisse bitte in diesen Zeiträumen befriedigen. Wenn
Sie Trinkflaschen mitbringen, bitten wir Sie, diese unter dem Tisch zu verstauen.
Austreten während des Unterrichts
Aus kollegialen Gründen bitten wir Sie, während des Unterrichts nur dann auszutreten, wenn
dies unumgänglich ist. Durch das Verlassen des Unterrichtsraums unterbrechen Sie Ihren
eigenen Lern-Rhythmus und stören zudem den Lern-Rhythmus der anderen Auszubildenden.
Übungseinheiten/Hausaufgabennachmittage
Die Landesfinanzschule behält sich vor, im Einzelfall die Präsenzzeit über die im Stundenplan
angeordnete Zeit hinaus zu verlängern, wenn dieses für den Ausbildungserfolg erforderlich
ist. Die Präsenzzeit wird dann um 15:30 Uhr enden.
2.2 Stundenplan
Der Stundenplan ist ausschließlich im Internet unter www.lfs-kw.brandenburg.de für
4 Wochen im Voraus einsehbar.
Zu beachten ist auch, dass es zu kurzfristigen Stundenplanänderungen kommen kann,
die bereits am Folgetag wirksam werden könnten. In diesen Fällen werden Sie durch die
Schulverwaltung rechtzeitig informiert. Diese Stundenplanänderungen werden jedoch erst
nach 18:00 Uhr im Internet veröffentlicht.
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2.3 Zeitplanung zur fachtheoretischen Ausbildung (unverbindlich)
Einführungslehrgang FTA I / 2019
Anreise 16.08.2019
Aufsichtsarbeiten / Leistungstests 18.09.2019 Übungs-T
26.09.2019 ESt
16.10.2019 AR
22.10.2019 Org/IABV
25.10.2019 ESt
28.10.2019 AO
19.11.2019 Bu
20.11.2019 ESt
22.11.2019 USt
22.11.2019 Polbi
Abreise Berlin/Sachsen-Anhalt 22.11.2019
Dienstantritt im Finanzamt 25.11.2019
BB/BZSt zur AbAG Themenbereich 1
(UNIFA) 25.11.2019 29.11.2019
Dienstantritt im Finanzamt 02.12.2019
Bekanntgabe der Teilbeurteilungen ca. 17.01.2020
Abschlusslehrgang FTA II / 2019
1. Teil 1. Teil
Anreise 12.05.2020
Leistungstests 23.06.2020 StErh
25.06.2020 Bew + AO
26.06.2020 ESt + SGV
Brückentag (1 Tag Urlaub) 22.05.2020
Abreise 26.06.2020
Dienstantritt im Finanzamt 29.06.2020
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Fortsetzung Zeitplanung Abschlusslehrgang FTA II / 2019 FTA II/2019
2. Teil Wiederholer
Anreise 06.01.2021 16.08.2021
Aufsichtsarbeiten 22.02.2021 Bu
23.02.2021 AO
25.02.2021 StErh
26.02.2021 USt
01.03.2021 ESt
Leistungstests 08.04.2021 Polbi/SGV
13.04.2021 Org/IABV
Ostern 02.04./05.04.2021
Prüfungsarbeiten 23.04.2021 USt 05.10.2021 USt
26.04.2021 ESt 06.10.2021 ESt
27.04.2021 Bu 08.10.2021 Bu
29.04.2021 AO 11.10.2021 AO
30.04.2021 StErh 12.10.2021 StErh
Abreise 30.04.2021 12.10.2021
Dienstantritt im Finanzamt 03.05.2021 13.10.2021
A – Korrektur 03.05.2021 13.10.2021
bis: 25.05.2021 21.10.2021
B – Korrektur 28.05.2021 21.10.2021
bis: 11.06.2021 28.10.2021
Zulassungskonferenz 14.06.2021 29.10.2021
Prüfungsmitteilungen 18.06.2021 03.11.2021
mündliche Prüfung 06.08.2021 16.11.2021
bis: 12.08.2021 19.11.2021
Abschlussfeier 13.08.2021
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2.4 Rechtsgrundlagen der Ausbildung und Lehrinhalte
Die Ausbildungsinhalte und der Verlauf der Ausbildung sind im
Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und
Prüfungsordnung (StBAPO) geregelt. Im Unterrichtsfach Allgemeine Verwaltungskunde
werden Sie sich mit diesen beiden Gesetzen näher befassen.
Folgende Fächer werden im 1. Ausbildungsabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
unterrichtet:
- Allgemeine Rechtskunde (AR)
- Allgemeines Abgabenrecht – Abgabenordnung (AO)
- Allgemeine Verwaltungskunde (AVK)
- Einkommensteuer (ESt)
- Umsatzsteuer (USt)
- Buchführung und Bilanzwesen (Bu)
- Organisation (Org)
- Politische Bildung (Polbi)
- Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung (IABV UNIFA)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo).
Die Kurzlehrpläne für alle Unterrichtsfächer in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten sind im
Internet unter www.afz-kw.brandenburg.de einzusehen.
Darüber hinaus gibt es sog. Poolstunden, die als aktive angeleitete Übungen zur Verfügung
stehen. In diesen Poolstunden werden Sie sich mit praxisorientierten Aufgabenstellungen
und fächerübergreifenden Sachverhalte auseinandersetzen, um das eigenverantwortliche
Lernen zu fördern. Dadurch gewinnen Sie fachliche und methodische Sicherheit für die
Laufbahnprüfung und für den beruflichen Einsatz.
2.5 ILIAS – Nutzung einer digitalen Lernplattform
Die theoretische Ausbildung an der Landesfinanzschule wird durch ein Integriertes Lern-,
Informations- und Arbeitskooperations-System (ILIAS) unterstützt und begleitet. Die
Nutzung dieser Lehr- und Lernplattform erfolgt über persönliche Zugangsdaten und ist über
jede Internetverbindung mit Ihren eigenen Geräten (Computer, Smartphone, Tablet)
möglich.
ILIAS ermöglicht Ihnen somit jederzeit sowohl den Zugriff auf Unterrichtsmaterialien, als
auch eine Kommunikationsplattform innerhalb der Klasse und mit Ihren Dozentinnen/
Dozenten. Darüber hinaus werden Übungen und Evaluationen in den einzelnen Fächern über
ILIAS durchgeführt.
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ILIAS bietet Ihnen neben den fach- und klassenspezifischen Informationen und Materialien
allgemeine Informationen zu Ihrer Ausbildung und der Landesfinanzschule (Stundenpläne,
aktuelle Informationen, Freizeitangebote, Campusplan, Speiseplan etc.).
Zu Beginn Ihrer fachtheoretischen Ausbildung erfolgt eine Informationsveranstaltung rund
um die Nutzung von ILIAS.
2.6 Verhalten im Krankheitsfall
Erkrankungen/Unterricht
Sie müssen jedes Fernbleiben vom Dienst unverzüglich beim Dienstherrn anzeigen, ein
unentschuldigtes Fehlen kann schwerwiegende Folgen haben.
Das bedeutet für den Krankheitsfall, sich am ersten Tag der Erkrankung in der
Schulverwaltung bei Frau Baule unter der Telefonnummer 03375/672-305 krankzumelden
oder von einem Vertreter krankmelden zu lassen. Sollte Frau Baule nicht erreichbar sein,
wenden Sie sich bitte an Frau Wittke (-304), oder Frau König (-303).
Sollten Sie im Laufe eines Tages krank werden, haben Sie sich bitte ebenfalls bei Frau Baule
oder einer der o.g. Personen abzumelden.
Bei Erkrankungen, die voraussichtlich weniger als 3 Kalendertage dauern, wird die Vorlage
eines Attestes nicht verlangt (Karenzregelung). Es wird jedoch erwartet, dass Sie von dieser
Regelung verantwortungsvoll Gebrauch machen.
Ein entsprechendes Informationsblatt (Verhalten bei Dienstunfähigkeit, Erholungsurlaub und
Dienstbefreiung) wird Ihnen am ersten Tag Ihrer Ausbildung an der Landesfinanzschule zur
Kenntnis und Beachtung ausgehändigt.
Erkrankung/Leistungsfeststellungen
Bei Leistungsfeststellungen (Klausuren, Leistungstests) ist ein Fehlen immer durch Vorlage
eines ärztlichen Attestes zu belegen.
Bei den Laufbahnprüfungen ist zudem ein amtsärztliches Attest vorzulegen, welches die
Erkrankung für den Prüfungstag nachweist, d. h. bei plötzlich eintretenden Erkrankungen am
Prüfungstag müssen Sie sich noch am gleichen Tag zunächst bei Ihrem Hausarzt und dann
bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt Verhalten bei Tests, Aufsichts- und
Prüfungsarbeiten, das Ihnen entsprechende Hinweise gibt.
Ärztliche Hilfe
Eine Liste der in Königs Wusterhausen praktizierenden Ärzte hängt in den
Unterkunftsgebäuden und in der Anmeldung aus. Das Krankenhaus in Königs Wusterhausen
mit Notaufnahme befindet sich in der Köpenicker Straße 29, Telefon: 03375-2880 (Zentrale).
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Liege in der Bibliothek
Bei Unwohlsein, Kreislaufproblemen und ähnlichen gesundheitlichen Beschwerden steht in
der Bibliothek eine Liege zur Verfügung. Hier kann zudem Erste Hilfe geleistet und im
Bedarfsfall die ärztliche Versorgung durchgeführt werden.
2.7 Gesundheitsvorsorge – Grippe- und Erkältungsschutz
Wo viele Menschen zusammenkommen, besteht gerade in der Herbstzeit ein erhöhtes Risiko,
sich mit Erkältungskrankheiten gegenseitig anzustecken.
Bitte schützen Sie sich und andere durch die Beachtung von ein paar wenigen hygienischen
Grundregeln vor der gegenseitigen Ansteckung:
- Waschen Sie sich regelmäßig mindestens 2 Minuten lang die Hände mit Seife und
trocknen Sie sie gut ab.
- Halten Sie sich beim Niesen oder Husten nicht die Hand, sondern den Unterarm
vor den Mund, weil Sie andernfalls über Ihre Hand Keime weitergeben.
- Benutzen Sie Papiertaschentücher nur einmal.
- Trinken Sie nicht aus der Flasche oder dem Becher eines anderen und beißen Sie
nicht vom Frühstücksbrot eines anderen ab.
Wenn Sie bereits erkältet sind, konsultieren Sie bitte einen Arzt. Kommen Sie auch nicht aus
falsch verstandenem Ehrgeiz zur Schule. Wenn Sie erkältet sind und sich nicht gut fühlen,
profitieren Sie kaum vom Unterricht und letztendlich sind Sie länger krank. Befolgen Sie
unbedingt den Rat Ihres Arztes, der Ihnen höchstwahrscheinlich Bettruhe verordnet. Es ist
also besser ein paar Tage Zuhause zu bleiben, um schneller wieder fit zu werden, und um
die Gefahr der Ansteckung für andere zu reduzieren.
2.8 Dienstbefreiung/Sonderurlaub/Urlaub
Dienstbefreiungen und Urlaub während der Unterrichtszeit können nur in begründeten
Ausnahmefällen über die Klassenlehrer beantragt werden. Die Genehmigung von Urlaub oder
Dienstbefreiung setzen einen rechtzeitigen (mindestens 14 Tage vorab) schriftlichen Antrag
voraus. Die Genehmigung wird von der stellvertretenden Leiterin der LFS nur in Abstimmung
mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer erteilt. Die Vordrucke liegen in der Druckerei, die
sich im Eingangsbereich des Hörsaalgebäudes befindet, aus. Beachten Sie auch hier das
entsprechende Informationsblatt (Verhalten bei Dienstunfähigkeit, Erholungsurlaub und
Dienstbefreiung).
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2.9 Dienstunfall
Jeder Unfall, der während der Unterrichtszeit sowie auf dem Weg zum AFZ eingetreten ist
und einen Körperschaden verursacht, ist anzuzeigen. Bitte melden Sie dies unverzüglich Frau
König oder ihrer Vertreterin. Nach der Unterrichtszeit kann der Unfall auch bei der
Anmeldung angezeigt werden.
3. Minderjährige
Beim Verlassen des AFZ und der Rückkehr müssen sich Minderjährige im Ausgangsbuch, das
in der Anmeldung ausliegt, eintragen. Wer nach 22.00 Uhr in das Aus- und
Fortbildungszentrum zurückkehren will, bedarf der vorher erteilten ausdrücklichen Erlaubnis
der Erziehungsberechtigten. Mit dieser Regelung wollen wir Sie nicht kontrollieren, sondern
schützen. Tragen Sie sich beim Verlassen des Gebäudes in das Ausgangsbuch ein und
kehren Sie zur vereinbarten Zeit nicht zurück, wird nach einer kurzen Karenzzeit geprüft, ob
Ihnen etwas zugestoßen ist.
Sollten Sie diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen wollen und vertreten Ihre Eltern die
gleiche Ansicht, müssen Sie zu den Beginn der Ausbildung eine schriftliche Erlaubnis Ihrer
Eltern vorlegen, dass Sie sich beim Verlassen des Geländes nicht abmelden müssen. Die
Erlaubnis geben Sie bitte bei Frau König ab.
Alle weiteren Details erfahren Sie im Rahmen einer Info-Veranstaltung zu Beginn des
Einführungslehrgangs.
4. Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Jede Klasse wählt zum Ende der ersten oder zu Beginn der zweiten Ausbildungswoche in
geheimer, selbst organisierter Wahl eine Klassensprecherin/einen Klassensprecher und die
Vertretung.
Aufgaben
Die Klassensprecherin/der Klassensprecher
- ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Klassengemeinschaft und vertritt
diese in den regelmäßigen Klassensprechersitzungen der Landesfinanzschule
(Termine werden rechtszeitig bekannt gegeben);
- nimmt auf Einladung an Sitzungen der Landesfinanzschule mit Vertretern der
Ausbildungsbehörden teil (in der Regel April/Mai und November eines jeden Jahres);
- erfasst im Fehlmeldungszettel täglich sämtliche Abwesenheitszeiten, auch
stundenweise Abwesenheiten der Klassenkameraden. Außerdem erfasst er jedes
verspätete Erscheinen.
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5. Änderungen der Klassenverbände
Für die zunächst gebildeten Klassenverbände gibt es keinen Bestandsschutz. Sollten
gewichtige Gründe dies erfordern, behält sich die Landesfinanzschule vor, die Klasse zum
nächsten Ausbildungsabschnitt ggf. neu einzuteilen.
6. Gestaltung des Lernens
6.1 Worum geht es hier?
Sie fragen sich nun vielleicht, warum sich dieser Gliederungspunkt in dieser
Informationsbroschüre befindet. Möglicherweise haben Sie gerade erst die Schule oder eine
Ausbildung beendet und sehen sich als „Lern-Profi“. Gleichwohl lesen Sie sich auch diese
Informationen bitte genau durch.
Die Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt ist eine anspruchsvolle und lernintensive
Ausbildung. Anders als es vielleicht in der Schule war, müssen Sie über den Unterricht hinaus
einerseits den Stoff wiederholen und andererseits den Unterricht des kommenden Tages
vorbereiten. Dafür sollten Sie jeden Tag noch 2 ½ bis 3 Zeitstunden einplanen.
Keinesfalls zahlt sich eine sog. „Saison-Arbeit“, d. h. 1 Woche vor den Prüfungen zu lernen,
aus. Solides Grundwissen kann nicht innerhalb kurzer Zeit gelernt werden, sondern bildet
sich nur durch regelmäßiges Lernen über einen längeren Zeitraum.
6.2 Wie soll man Lernen? Zeitsparendes Lernen geht!
Lernen ist ein individueller Prozess, es gibt aber biologisch nicht änderbare
Grundvoraussetzungen des Lernens, die bei jedem Menschen gleich sind. Sie zu beachten
lohnt sich, da das Lernen dadurch effektiver wird, d. h., im Ergebnis spart man Zeit, die für
andere, freudemachende Aktivitäten verwendet werden kann.
Im Einzelnen:
1. Interesse/Motivation
Um den Stoff gut behalten zu können, müssen Sie ein Mindestmaß an Interesse an dem
Stoff haben oder anders gesagt, Sie müssen motiviert sein.
Interesse/Motivation hängt sehr stark von Ihnen selbst ab. Erfahrungsgemäß steigt das
Interesse an dem Stoff eines Fachs, je intensiver Sie sich mit dem Fach beschäftigen, auch
wenn Sie zu Beginn eher weniger interessiert waren.
Desinteresse/Demotivation haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass der Stoff nicht gut
behalten wird oder besonders schnell wieder vergessen wird. Seien Sie also selbstkritisch
und versuchen Sie ggf. bestehendes Desinteresse bzw. eine Demotivation zu bekämpfen.
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Es gilt also:
- Motivieren Sie sich, denn ohne Motivation kein Lernerfolg.
- Suchen Sie sich Lernpartner, die Sie auf der Suche nach der „Schönheit“ des Fachs
begleiten.
- Beschäftigen Sie sich intensiv mit dem Stoff eines für Sie weniger interessanten
Fachs, und zwar jeden Tag ein bisschen.
2. Emotionen
Die Wahrscheinlichkeit, neuen Stoff zu behalten und abrufen zu können, hängt wesentlich
von Ihren Emotionen beim Lernen ab. Eine ausgeglichene Gefühlslage führt zu besseren
Lernerfolgen als extreme Gefühlslagen (z. B. starke Verliebtheit, Ängste, Trauer, Wut).
3. Lernen beginnt im Unterricht
Nutzen Sie den Unterricht zum Lernen und nicht nur zum Empfang von Informationen, d. h.
seien Sie aktiv, in dem Sie
- mitdenken (z. B. anderen zuhören, Informationen aufnehmen und bewerten),
- mitmachen (z. B. sich am Lehrgespräch beteiligen) und
- selbst machen (z. B. Übungsaufgaben und Hausaufgaben).
Je aktiver Sie sich beteiligen, umso größer ist Ihr Lernerfolg, desto weniger
Wiederholungsintervalle sind erforderlich.
Die Wahrscheinlichkeit, den Stoff über längere Zeit zu behalten, liegt bei über 50 %, wenn
Sie aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Desinteresse und Passivität beeinträchtigen
die Behaltenswahrscheinlichkeit ganz erheblich. Die Wissenschaft geht davon aus, dass nur
noch 10 % des Stoffs oder weniger am nächsten Tag abrufbar sind.
Sehr schlecht ist auch das folgende passive Lernen: Das „nur“ Lesen.
Lesen vermittelt das Gefühl gelernt zu haben, tatsächlich hat man den gelesenen Stoff flugs
wieder vergessen (Scheinlernen). Lesen ist nur sinnvoll, wenn sich eine Aktivität
anschließt/ein aktiver Verarbeitungsschritt nachfolgt, z. B. aus dem Gedächtnis die
Kernaussagen aufschreiben und diese auf Richtigkeit prüfen oder einem Klassenkameraden
erzählen/erklären, was man gerade gelesen hat.
4. Lernen Sie jeden Tag
Lernen Sie jeden Tag nicht nur den Stoff eines Fachs, sondern mehrerer Fächer.
Beispiel:
Marie lernt jeden Tag: montags Einkommensteuer, dienstags Umsatzsteuer, mittwochs
Buchführung, donnerstags Abgabenordnung, freitags Allgemeines Recht und samstags
Politische Bildung. Sie wundert sich, dass Sie in den Leistungsfeststellungen nicht so gut wie
gewünscht abschneidet.
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Marie hätte besser jeden Tag den Stoff von drei verschiedenen Fächern gelernt. Sie hätte
dann zwar für jedes Fach weniger Zeit aufgewendet, aber jedes Fach öfters gelernt.
Schlagwortartig könnte man sagen: 15 Min. Einkommensteuer pro Tag bringen mehr als 75
Min. einmal pro Woche.
5. Machen Sie Pausen
Pausen sind für die Verarbeitung des Lernstoffs durch das Gehirn so wichtig, wie Essen und
Trinken für den gesamten Körper.
Lernen Sie ein Fach über eine gewisse Zeit, machen Sie ca. alle 20 Min. eine Pause, die 5
Min. nicht überschreitet.
Machen Sie zwischen den Fächern, die Sie an einem Tag lernen möchten, eine ausreichend
lange Pause, ca. 15 Min.
Machen Sie nach 2 Stunden Lernzeit eine längere Pause, mind. 25 Min., aber nicht zu lange,
um den Lernrhythmus nicht zu stören.
6. Ruhige Lernatmosphäre
- Lassen Sie keine Störungen zu.
Nebenbei mit Freunden im Internet chatten, E-Mails lesen/schreiben etc. bedeuten im
Endeffekt für den Lernstoff, völlig umsonst am Schreibtisch gehockt zu haben.
Besser feste Zeiten zum Lernen und feste Zeiten zum Chatten und Surfen einplanen und
einhalten.
- Nebenbei Musik hören/Fernseher laufen lassen:
Viele Schüler und Studenten sind der Auffassung, besser Lernen zu können, wenn im
Hintergrund Musik läuft. Tatsächlich ist es aber so, dass Ihr Gehirn sehr viel Energie
aufwendet, um diese „Störung“ auszublenden. Dadurch benötigen Sie für eine bestimmte
Stoffmenge mehr Lernzeit als ohne das Hintergrundgeräusch erforderlich wäre.
Besonders schlecht ist aufregende Musik. Sollten Sie Heavy Metal Fan oder Ähnliches sein,
hören Sie keinesfalls beim Lernen diese Musik, sondern verschieben Sie das Musikhören auf
später.
Musikhören, Fernseher laufen lassen, nebenbei chatten oder surfen geht nur bei Tätigkeiten,
die keine höhere Denkleistung erfordern, z. B. den Hefter ordnen.
7. Nach dem Lernen
So wichtig wie Pausen beim Lernen, ist die Gestaltung der Zeit nach dem Lernen. Ihr Gehirn
benötigt Zeit, um das Gelernte zu verarbeiten. Sie sollten in der ersten halben Stunde nach
dem Lernen etwas Ruhiges machen oder Sport treiben.
8. Disziplin
Erstellen Sie von Anfang an einen Lernplan und halten Sie ihn ein. Nur durch Übung
erwerben und festigen Sie Ihr Wissen.
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9. Hausaufgaben
Einen bedeutsamen Teil der Lernarbeit können Sie schon erledigen, indem Sie der Erledigung
der Hausaufgaben besondere Aufmerksamkeit schenken und die Arbeit sorgfältig erledigen.
10. Unterrichtsmitschriften - Lernskripte
Eine Ihrer Aufgaben wird die Erstellung eines eigenen Lernskripts in jedem Fach sein, indem
Sie Unterrichtsmitschriften anfertigen und diese sachgerecht mit den Arbeitsheften, die Sie in
jedem Fach bekommen, und den Hausaufgaben kombinieren.
Mit welcher Sorgfalt und in welcher Form das Skript erstellt werden soll, lernen Sie im Fach
Allgemeine Verwaltungskunde, Teil „Lernen lernen“ zu Beginn des FTA I.
6.3 Gerade eben erst die Schule absolviert und schon wieder lernen?
Sind Sie Absolvent/-in der Realschule bzw. des Gymnasiums und noch nicht älter als 19/20
Jahre, dann stehen Sie eventuell vor einem besonderen Problem:
Sie haben von den vielen Dingen, die für eine Tätigkeit im Finanzamt bedeutsam sind, noch
nichts gehört und können damit auch wenig anfangen.
Dies führt möglicherweise dazu, dass Sie den Stoff – auch wenn Sie fleißig gelernt haben –
weniger gut behalten. Dies liegt in der Regel daran, dass Sie auf Grund Ihres jungen
Lebensalters über weniger Erfahrungswissen verfügen. Der neue Lernstoff hängt quasi in der
Luft und kann im Gehirn noch keiner „Schublade“ zugeordnet werden.
Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Das ging vielen Anderen vor Ihnen ebenso
und fast alle Anwärter/-innen haben mit der Zeit einen guten Zugang zum Steuerrecht
gefunden – „die leeren Schubladen“ mit Steuerrecht gefüllt.
Um sich schnell in die Ausbildungsmaterie einzufinden, ist entscheidend, die neue Materie
nicht ausschließlich allein zu erarbeiten. Lassen Sie sich von älteren Mitschülern Alltagsdinge
erklären, die Ihnen nicht geläufig sind; lernen Sie zusammen.
Fragen Sie, wenn Sie im Unterricht etwas nicht verstehen. Haben Sie keine Scheu, nur weil
andere Klassenkameraden glauben, eventuell alles schon zu wissen. Auch das Fragen ist eine
aktive Form des Lernens und die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die auch dann noch
nachfragen, wenn die anderen schon längst mit den Augen rollen, im Laufe der Zeit ihre
Leistungen verbessern.
Wenn Sie sich noch nicht so recht trauen, aktiv am Unterrichtsgespräch teilzunehmen, dann
versuchen Sie zumindest so oft wie möglich, auf Wiederholungsfragen am Anfang der Stunde
zu antworten oder melden Sie sich, um die Lösung Ihrer Hausaufgabe vorzustellen. Notieren
Sie sich, wo im Unterricht, der Hausaufgabe oder Wiederholung Sie Probleme hatten und
lernen Sie diese „Problembereiche“ nach.
Sprechen Sie die Dozenten nach dem Unterricht an, um offene Fragen zu klären.
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Jugendsprache
Wichtig ist zudem, mit Sprache anders umzugehen, als Sie es gewohnt sind.
Jugendsprache ist im Alltag o.k., im Berufsleben aber ein echtes Hindernis. Damit sich
Finanzbehörde und Bürger gut verstehen, ist es wichtig, die im beruflichen Aufgabenbereich
erforderlichen Sprachgeflogenheiten zu erlernen und selbst anzuwenden.
Besonders wichtig ist es, Begriffe und die jeweiligen Begriffsinhalte zu lernen und
voneinander abzugrenzen.
Beispiel:
Einnahmen – Einkünfte – Einkommen sind Begriffe, die im Einkommensteuerrecht ganz
Unterschiedliches bezeichnen und deshalb nicht verwechselt werden dürfen.
Umgangssprachlich würden Sie in Bezug auf Lohn, der auf Ihr Konto überwiesen wird,
vielleicht formulieren: Ich verfüge über monatliche Einnahmen von 700 €. Steuerrechtlich ist
das jedoch nicht korrekt. Hier fallen Fachsprache und Alltagssprache weit auseinander. Ein
Steuerbeamter versteht unter Einnahme den sog. Bruttolohn, das ist der vertraglich bzw.
beamtenrechtlich geschuldete Lohn ohne Abzüge, wie z. B. Lohnsteuer oder
Sozialversicherungsbeiträge.
6.4 Wie wird man eigentlich schlau?
Wenn man neu in eine Gruppe kommt, hat man zu Beginn erst einmal Sorge vor dem, was
auf einen zukommt. Deshalb ist es notwendig, die Scheu abzubauen und ein gutes Klima im
der Klasse zu schaffen. Anteilnahme, Rücksicht (zum Beispiel keine Privatgespräche im
Unterricht, um andere nicht zu stören), gegenseitige Wertschätzung und ein respektvoller
Umgang untereinander schaffen die richtigen Bedingungen für eine gute Aufnahmefähigkeit
des Stoffs und ein erfolgreiches miteinander Lernen.
Gehen Sie höflich miteinander um. Unternehmen Sie von Zeit zu Zeit etwas
zusammen, um die Klassengemeinschaft zu stärken.
In einer Gruppe, in der sich alle wohl fühlen, lernt es sich leichter und
erfolgreicher.
6.5 Lernangebote der LFS
Für sich ergebene Fachfragen und eventuell gewünschte Hilfe bei der Erledigung von
Hausaufgaben oder der Nachbereitung des unterrichteten Lernstoffes können und sollten Sie
unsere Konsultationsangebote nutzen. Hierzu stehen Ihnen an festgelegten Tagen nach dem
Unterricht Ihre Fachdozentinnen und Fachdozenten zur Verfügung. Genaueres erfahren Sie
in den ersten Unterrichtstagen von Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer.
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6.6 Lernmaterialien
Kauf von Lernmaterialien
Damit Sie die Ausbildung erfolgreich durchlaufen, ist die Anschaffung von Gesetzestexten,
Handbüchern u. a. Materialien erforderlich. Die Bücher werden nicht nur im Unterricht und in
der Ausbildung des Finanzamts benötigt, sondern auch für jedwede Art von Prüfungen.
Welche Bücher benötigt werden, erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen
Ausbildungsabschnitts. Bitte schaffen Sie sich diese Bücher dann unmittelbar an. Die
vorgeschlagene Literatur (Handbücher) wird Ihnen in der Regel Ihr Finanzamt zur Verfügung
stellen. Darüber hinaus benötigte Gesetzestexte werden über die Bibliothek der
Landesfinanzschule durch Sammelbestellung beschafft.
Am ersten Tag wird Ihnen ein Informationsblatt (Benötigte Ausbildungsliteratur/Hilfsmittel)
zur Beachtung ausgehändigt.