26.05.2020-FG 1
Veranstaltung: B-III F-III
Ausbildungseinheit: Vorbeugender Brandschutz
Thema:
Ausgabe: 05/2020
Zuständig: Fachgruppe 33
Bearbeitet von: Moritz Freitag
Literaturhinweis: Siehe Seite 21
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung .......................................................................................... 3
2 Ziele und Maßnahmen des VB ......................................................... 4
2.1 Erreichung der Schutzziele ..................................................................................... 4
3 Schutzziel - Brandausbreitung vorbeugen...................................... 5
3.1 Bauliche Brandabschnittsbildung ............................................................................ 5
3.2 Anlagentechnische Brandabschnittsbildung ............................................................ 8
3.3 Organisatorische Brandabschnittsbildung ............................................................... 9
4 Schwachstellen des VB .................................................................... 9
5 Schutzziel Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen ....... 10
5.1 Erster Rettungsweg ............................................................................................... 10
5.2 Zweiter Rettungsweg ............................................................................................ 12
6 Schutzziel - Wirksame Löscharbeiten ........................................... 14
7 Rettungswege als Angriffswege .................................................... 15
8 Rauch und Wärmeabführung ......................................................... 16
8.1 NRA - Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage: ............................................ 16
8.2 MRA - Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage .......................................... 16
8.3 RDA ...................................................................................................................... 17
8.4 WA - Wärmeabzug ................................................................................................ 17
8.5 Einsatz von Belüftungsgeräten .............................................................................. 17
9 Stationäre Löschanlagen ............................................................... 18
9.1 Sprinkleranlagen ................................................................................................... 18
9.2 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer Sprinkleranlage ............................ 19
9.3 CO2 - Gaslöschanlage .......................................................................................... 20
9.4 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer CO2 Gaslöschanlage ................... 20
10 Literatur- und Quellenhinweis ........................................................ 21
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Brandabschnitte....................................................................................................... 5
Abb. 2: Innere Brandwand ................................................................................................... 5
Abb. 3: Äußere Brandwand .................................................................................................. 6
Abb. 4: Querkräfte ............................................................................................................... 6
Abb. 5: Mauerkopf der inneren Brandwand ......................................................................... 6
Abb. 6: Brandwand ohne Überstand .................................................................................... 6
Abb. 7: Feuerwiderstand des FSA ....................................................................................... 7
Abb. 8: Eiserner Vorhang ..................................................................................................... 8
Abb. 9: Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze .................................................................. 9
Abb. 10: Abstandsfläche Palettenlager ................................................................................ 9
Abb. 11: Manipulierter Feuerschutzabschluss ..................................................................... 9
Abb. 12: Längennachweis des Rettungsweges ................................................................. 10
Abb. 13: Verlauf des Rettungsweges ................................................................................. 11
Abb. 14: 2. baulicher RW ................................................................................................... 12
Abb. 15: Begrenzte Rettungshöhe der DLK ....................................................................... 12
Abb. 16: Schema Sicherheitstreppenraum ........................................................................ 13
Abb. 17: Amtl. Kennzeichnung ........................................................................................... 13
Abb. 18: Durchfahrt ............................................................................................................ 14
Abb. 19: Riegelstellung ...................................................................................................... 14
Abb. 20: Verrauchung des Treppenraumes ....................................................................... 15
Abb. 21: Alternativer Angriffsweg ....................................................................................... 15
Abb. 22: NRA ..................................................................................................................... 16
Abb. 23: MRA .................................................................................................................... 16
Abb. 24: WA ....................................................................................................................... 17
Abb. 25: Zu kleine Abluftöffnung ........................................................................................ 17
Abb. 26: Sprinklerzentrale .................................................................................................. 18
Abb. 27: Aufbau Sprinkleranlage ....................................................................................... 18
Abb. 28: Ausgelöster Sprinkler .......................................................................................... 19
Abb. 29: Aufbau Gaslöschanlage ...................................................................................... 20
Vorbeugender Brandschutz
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1 Einleitung
Der Vorbeugende Brandschutz -kurz VB-
ist das Bindeglied aller Fachbereiche der
Feuerwehr und ist Wegbereiter eines
sicheren, zielorientierten
Feuerwehreinsatzes. Damit werden die
Einsatzleiter der Feuerwehr bei der
Umsetzung von Maßnahmen zur
Menschenrettung oder Brandbekämpfung
wesentlich unterstützt.
Vorbeugender Brandschutz
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2 Ziele und Maßnahmen des VB
Der §14 der Hessischen Bauordnung (HBO) mit dem Titel Brandschutz definiert diese Ziele:
2.1 Erreichung der Schutzziele
Um die im Baurecht beschriebenen Schutzziele umzusetzen, liegen dem VB drei
Maßnahmen zugrunde:
Bauliche Maßnahmen
Als bauliche Maßnahmen werden solche Maßnahmen bezeichnet, die mit der Errichtung
und Anwendung von Bauprodukten, Bauteilen und Baustoffen einhergehen. Um
beispielsweise einer Brandentstehung vorzubeugen, werden durch die HBO besondere
Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe bezüglich Ihres Brandverhaltens gestellt.
Anlagentechnische Maßnahmen
Brandschutztechnische Anlagen dienen ebenfalls der Erreichung der vorgenannten
Schutzziele. Eine Brandmeldeanlage oder eine Sprinkleranlage beugen beispielsweise
einer Brandausbreitung vor. Dem Schutzziel der Brandentstehung vorzubeugen, können sie
aber nicht dienen, da diese Anlagen erst einen Brand erkennen müssen, um auszulösen.
Um dieses Schutzziel zu erreichen kann eine Sauerstoffreduzierungsanlage zum Einsatz
kommen.
Organisatorische Maßnahmen
Diese werden i.d.R. von Unternehmen / Betrieben selbst veranlasst. Beispielsweise durch
Bestellung von Werkfeuerwehren, Verhaltensanweisungen an die Nutzer eines Gebäudes
oder Forderungen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Diese organisieren z.B.
Räumungs- oder Brandbekämpfungsübungen.
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3 Schutzziel - Brandausbreitung vorbeugen
3.1 Bauliche Brandabschnittsbildung
Ziel der Brandabschnittsbildung ist der Ausbreitung von
Feuer und Rauch vorzubeugen. Brandabschnitte sind
brandschutztechnisch abgetrennte Bereiche, auf die ein
Brand und seine Folgeerscheinungen begrenzt bleiben
sollen. Damit wird bereits vorab ein für die Feuerwehr
beherrschbares Szenario bei einem Brandereignis
definiert.
Neben der klassischen Brandwand gibt es diverse Möglichkeiten zur Schutzzielerreichung.
Diese werden im Folgenden erläutert.
Das wohl bekannteste Bauteil zur Brandabschnittsbildung ist die Brandwand. In der HBO
wird zwischen zwei Arten von Brandwänden unterschieden. Dabei kommt es darauf an, wo
im Gebäude sie errichtet werden. Unterschieden wird zwischen:
Innerer Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude
Äußerer Brandwand, der Brandwand als Gebäudeabschlusswand
Innere Brandwand
Die innere Brandwand unterteilt große
Gebäudekomplexe und ist nach jeweils 40 Metern zu
errichten. Sie darf Öffnungen haben, die aber auf die
für die Nutzung notwendige Zahl zu begrenzen sind.
Diese Öffnungen sind mit dichten und selbst-
schließenden Feuerschutzabschlüssen, die der Qualität der Wand entsprechen, zu
verschließen.
Einen Brandabschnitt von max. 40 m kann die Feuerwehr mit einer Gruppe beherrschen
und angrenzende Abschnitte gegenüber einer Ausbreitung verteidigen.
Allerdings nur, wenn die Brandwand ordnungsgemäß errichtet und ihre Öffnungen
verschlossen wurden, bzw. keine Brandlasten über sie hinweg geführt wurden. Sonst droht
eine Ausbreitung
Abb. 1: Brandabschnitte
Abb. 2: Innere Brandwand
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Äußere Brandwand
Die äußere Brandwand ist dann zu errichten, wenn ein
Grenzabstand von 2,5 m zur Grundstücksgrenze
unterschritten wird. Dies gilt für beide
Grundstücksbesitzer.
Diese Maßnahme nimmt den jeweils zu dicht an die
Grenze bauenden Eigentümer in die Pflicht, einer
Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb seines
Gebäudes auf das Gebäude des Nachbargrundstückes
vorzubeugen.
Bauliche Anforderungen an eine Brandwand
Die Brandwand muss einem Brand standhalten, obwohl
z.B. Querkräfte, durch sich ausdehnende und auf die
Wand drückende Stahlträger, entstehen.
Erkennungsmerkmale der Brandwand von außen
Die Brandwand ist 30 cm über Dach zu führen.
Wie im Bild zu sehen ragt der Mauerkopf aus
der Dachhaut. Die Brandabschnitte sind daher
von außen gut zu erkennen
Wenn die Brandwand nicht über Dach geführt wird,
müssen auf der Dachhaut beiderseits 50 cm breite
Platten aus nicht brennbaren Baustoffen auskragen.
Abb. 3: Äußere Brandwand
Abb. 4: Querkräfte
Abb. 5: Mauerkopf der inneren Brandwand
Abb. 6: Brandwand ohne Überstand
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Erkennungsmerkmale der Brandwand durch Feuerschutzabschlüsse
Im Inneren eines Gebäudes weisen Feuer-
schutzabschlüsse wie Türen oder Tore auf die
Brandwand, bzw. den Brandabschnitt hin. Solche
Abschlüsse sind i.d.R. massiv und selbstschließend
ausgeführt. In der Türfalz zeigt eine Plakette die genaue
Feuerwiderstandsklasse
Werden Brandwände wegen Rohr- oder
Kabeldurchführungen durchbrochen, sind diese
Durchbrüche zu schotten. Diese Schottungen allein,
weisen bereits auf eine Brandabschnittstrennung hin.
Ein Schild zeigt zudem die Widerstandsfähigkeit des
Schotts und folglich die Anforderung an die Wand.
Weitere Bauteile zur Brandabschnittsbildung
Neben Brandwänden existieren noch weitere Bauteile, die einer Brandausbreitung
vorbeugen sollen.
An diesen Bereichen in einem Gebäude kann die Feuerwehr mit solchen Bauteilen zur
Brandabschnittsbildung rechnen.
Wände zur Abtrennung z.B. zwischen Wohnungen (Trennwände)
Wände, die horizontale Rettungswege (notwendige Flure) ausbilden
Wände, die vertikale Rettungswege (notwendige Treppenräume) ausbilden und
umschließen
Decken und Dächer
Mit der Größe eines Gebäudes nehmen auch die Anforderungen an diese Bauteile, z.B. an
den Feuerwiderstand, zu.
Abb. 7: Feuerwiderstand des FSA
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3.2 Anlagentechnische Brandabschnittsbildung
Die Anlagentechnik im Brandschutz bietet sehr viele Möglichkeiten. In diesem Abschnitt
werden exemplarisch Möglichkeiten betrachtet, welche Einflüsse brandschutztechnische
Anlagen auf die Brandabschnittsbildung haben. Auf Anlagen zur Rauch- und
Wärmeabführung sowie auf stationäre Löschanlagen wird später eingegangen.
Rein formell können Brandabschnitte nicht anlagentechnisch gebildet werden, dies ist nur
durch bauliche Maßnahmen oder Abstandsregelungen möglich. Jedoch bietet die
Anlagentechnik z.B. Einflussmöglichkeiten auf die Brandabschnittsgröße.
Der Einbau einer Sprinkleranlage ermöglicht die Vergrößerung eines Brandabschnittes,
über 40 m x 40 m hinaus.
Die Sprinkleranlage begrenzt einen Entstehungsbrand und alarmiert die Feuerwehr, die nun
nur einen Entstehungsbrand bekämpfen muss. Ähnlich ist die Installation einer
Brandmeldeanlage zu bewerten, die die zuständige Feuerwehr alarmiert. Somit kann diese
frühzeitig mit Löschmaßnahmen beginnen.
Eine weitere brandschutztechnische Anlage zur
Brandabschnittsbildung ist der für Großbühnen
vorgeschriebene Schutzvorhang umgangssprachlich
auch `Eiserner Vorhang´. Die Bühnenöffnung ist
lediglich ein Loch in der Brandwand, welches im
Brandfall vom Schutzvorhang verschlossen wird. An
ihn werden die gleichen Anforderungen gestellt wie
an die Brandwand selbst. Abb. 8: Eiserner Vorhang
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3.3 Organisatorische Brandabschnittsbildung
Abstandsflächen
Verbleiben mindestens je 2,5 m zu einer Grundstücksgrenze, reicht die vorhandene Fläche bzw. der Abstand von insgesamt 5 m aus, um einer Ausbreitung vorzubeugen.
Eine Brandwand muss nun nicht errichtet werden.
Ein Unternehmen kann z.B. ein Palettenlager so organisieren, dass es nach je 40 Metern durch brandlastfreie Streifen unterbrochen ist und somit Blöcke gebildet werden, die bei einem Brand durch die Feuerwehr beherrscht werden können.
Werkfeuerwehr
Eine andere Möglichkeit, um Brandabschnitte über 40 m x 40 m hinaus auszubilden, ist die Unterhaltung einer Werkfeuerwehr.
Hintergrund ist, dass die Werkfeuerwehr sehr schnell, vor Ort ist und sich ein Brand durch ein schnelles Eingreifen nicht in besonderem Maße ausbreiten kann.
4 Schwachstellen des VB
Die Schwachstelle des VB ist oftmals der Mensch. Werden beispielsweise Bauteile, brandschutztechnische Anlagen oder organisatorische Maßnahmen des VB manipuliert, versagen diese aufgrund mangelhafter Wartung oder greift die Feuerwehr nicht auf die vom VB vorgesehenen Maßnahmen zurück, ist eine Brandausbreitung wahrscheinlich.
Abb. 9: Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze
Abb. 10: Abstandsfläche Palettenlager
Abb. 11: Manipulierter Feuerschutzabschluss
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5 Schutzziel Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
5.1 Erster Rettungsweg
Dieses Schutzziel mag für die meisten selbstverständlich sein. Nachfolgend wird dargestellt,
wie und mit welchen Mitteln das Rettungswegsystem zustande kommt und welchen Anteil
die Feuerwehr daran hat.
Die Rettung wird in Selbstrettung und Fremdrettung unterschieden.
Selbstrettung beschreibt, wie der Name schon vermuten lässt, das selbstständige in
Sicherheit bringen unter Ausnutzung baulicher Rettungswege. Ist eine Selbstrettung nicht
mehr möglich, so wird durch die Feuerwehr eine Fremdrettung durchgeführt. Dies kann das
Suchen vermisster Personen im Rauch sein oder das Sicherstellen des zweiten
Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr.
Die Länge des ersten Rettungsweges ist nicht frei wählbar und wird durch die Hessische
Bauordnung begrenzt.
Das bedeutet, dass der erste Rettungsweg immer baulich sichergestellt werden muss und
max. 35 m lang sein darf
Abb. 12: Längennachweis des Rettungsweges
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Der erste Rettungsweg führt aufgrund einer Gebäudeaufteilung selten direkt ins Freie. Er
kann daher nach dem Weg aus der Nutzungseinheit aus bis zu zwei weiteren Einzelstrecken
bestehen:
Abb. 13: Verlauf des Rettungsweges
Die Rettungsweglänge von 35 Metern wird anhand eines Bauplanes, wie in Abb. 12
nachgewiesen. Der Weg wird schematisch vom entferntesten Punkt eines
Aufenthaltsraumes aus der Nutzungseinheit hinaus auf den notwendigen Flur ins Freie oder
zum notwendigen Treppenraum geführt.
Werden Personen bei einem Brandereignis im Gebäude vermisst, ist es erforderlich, eine
Menschenrettung zunächst im Bereich verrauchter Rettungswege einzuleiten. Denn es ist
davon auszugehen, dass sich Personen noch selbst in Sicherheit bringen wollten, dies aber
aufgrund verrauchter Rettungswege nicht schafften.
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5.2 Zweiter Rettungsweg
Wie bereits beschrieben muss der erste Rettungsweg immer baulich
sichergestellt werden. Auch der zweite kann baulich sichergestellt
werden.
Rettungsgeräte der Feuerwehr
Es ist auch möglich den zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr
sicherzustellen. Dies wird durch eine anleiterbare Stelle dargestellt, wobei die Anforderung
an diese Stelle im Baurecht definiert sind. Die Feuerwehr muss die Vorhaltung des hierfür
notwendigen Rettungsgerätes in eigener Zuständigkeit und Verantwortung sicher stellen.
Nur die vierteilige Steckleiter und die Drehleiter werden hierbei als Rettungsgeräte der
Feuerwehr im Sinne des Baurechts angesehen. Ihr Einsatz ist aber immer an bestimmte
Bedingungen gebunden.
Die vierteilige Steckleiter ist auf jedem Löschfahrzeug vorhanden und kann von drei
Feuerwehrleuten i.d.R. problemlos in Stellung gebracht und bis zu einer Brüstungshöhe von
acht Metern eingesetzt werden.
Bei Brüstungshöhen von über acht Metern,
bis zu hin zu einer Brüstungshöhe von 23
Metern, kann der zweite Rettungsweg über
eine Drehleiter sichergestellt werden.
Ab 23 Metern Brüstungshöhe muss der
zweite Rettungsweg zwingend baulich
sichergestellt werden, d.h. durch einen
zweiten notwendigen Treppenraum oder
einen Sicherheitstreppenraum.
Abb. 14: zweiter baulicher RW
Abb. 15: Begrenzte Rettungshöhe der DLK
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Exkurs Sicherheitstreppenraum
Anleiterbare Stelle
Kommen Rettungsgeräte der Feuerwehr zum Einsatz, so führt der zweite Rettungsweg
immer über eine anleiterbare Stelle. Dafür wird eine Mindestgröße von 0,9 m x 1,2 m in der
HBO gefordert.
Allerdings muss eine Leiter auch die anleiterbare Stelle erreichen. Bei einer Steckleiter muss
es einen Zugang zu dieser Stelle geben, liegt diese auf einer Gebäuderückseite in z.B.
geschlossener Bebauung, muss ein Durchgang vorhanden sein, der ein Hindurchtragen der
Steckleiter zulässt.
Flächen für die Feuerwehr
Bei dem Rettungsweg über eine Drehleiter werden
ähnliche Anforderungen gestellt. So muss immer eine
Zufahrt für das Fahrzeug zum Gebäude und zur
anleiterbaren Stelle bestehen. Diese Zufahrt muss mit
dem dargestellten Schild gekennzeichnet und
gesichert werden. Seine Rechtskräftigkeit erlangt es
aber nur, wenn es von der zuständigen Behörde
gesiegelt wurde.
Damit ist auch sichergestellt, dass der aufgezeigte
Weg die Anforderungen an die Tragfähigkeit von 16 t
Gesamtmasse bzw. 10 t Achslast erfüllt und somit sicher von Feuerwehrfahrzeugen
befahren werden kann.
Abb. 16: Schema Sicherheitstreppenraum
Abb. 17: Amtl. Kennzeichnung
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Neben Zu- und Durchfahrt benötigt das
Hubrettungsfahrzeug in jedem Fall eine Aufstellfläche.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in der
H-VV TB unter der Muster-Richtlinie über Flächen für die
Feuerwehr
6 Schutzziel - Wirksame Löscharbeiten
Der Begriff der wirksamen Löscharbeiten lässt
diverse Schlüsse auf eine Definition zu.
Die Fachkommission Bauaufsicht, ein
Expertengremium aus Bauaufsicht und
Brandschutz, hat dieses Schutzziel näher
definiert, wie im folgenden Absatz näher
beschrieben.
Müssen einzelne, brandschutztechnisch Abschnitte aufgegeben werden,
können aber die benachbarten Abschnitte oder Gebäude durch den Feuerwehreinsatz
geschützt werden, handelt es sich gleichwohl im bauordnungsrechtlichen Sinn um
`wirksame Löscharbeiten´.
Abb. 18: Durchfahrt
Abb. 19: Riegelstellung
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7 Rettungswege als Angriffswege
Rettungswege dienen der Feuerwehr auch als Angriffswege. Der Einsatzleiter hat dabei im
Rahmen seines Führungsvorganges zu erwägen, ob hierbei die Rettungswege verrauchen
dürfen oder ob die Trupps zur Aufgabenerfüllung alternative Wege nutzen müssen.
Werden Rettungswege als Angriffswege zur Brandbekämpfung genutzt sind nachfolgende
Punkte zwingend zu beachten:
dass das Schadensereignis räumlich begrenzt bleibt
(z.B. mit Einsatz von Lüfter od. Rauchvorhang)
dass Rettungswege rauchfrei bleiben.
dass Rettungswege nicht durch Gerätschaften, Schläuche etc. verbaut werden.
dass alternative Angriffswege (z.B. tragbare Leitern) genutzt werden.
Um eine Brandbekämpfung
einzuleiten, ist es häufig ratsam
alternative Angriffswege, z.B. über
Leitern zu nutzen. Dadurch wird eine
Brandausbreitung verhindert.
Abb. 20: Verrauchung des Treppenraumes
Abb. 21: Alternativer Angriffsweg
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8 Rauch und Wärmeabführung
Um eine weitere Brandausbreitung zu verhindern und eine gezielte Brandbekämpfung zu
ermöglichen, ist es häufig erforderlich, betroffene Gebäudeteile zu entrauchen. Dazu kann
die Feuerwehr Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder eigene Drucklüfter nutzen.
RWA - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Die Abkürzung RWA wird nahezu für jede Entrauchungsanlage verwendet, allerdings
bezeichnet RWA nur den Sammelbegriff für unterschiedliche Anlagentypen. RWA können
primär nur der Vorbeugung der Brandausbreitung und den wirksamen Löscharbeiten
dienen. Die Rauchfreihaltung der Rettungswege muss ohne RWA-Systeme gegeben sein!
8.1 NRA - Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage:
Nach einer Rauchdetektion wird automatisch oder
manuell ein Wärmeabzugsgerät z.B. im Dachbereich
geöffnet. Zusätzlich muss Luft durch weitere Öffnungen
nachströmen.
Das Verhältnis von Zuluftöffnung zu Abluftöffnung
beträgt dabei ca. 2:1.
Bei der entstehenden Strömung wird der Rauch nach
oben abgeführt, im unteren Bereich des Raumes strömt
Frischluft nach. Dadurch entsteht am Boden eine raucharme Schicht, die eine schnelle
Brandbekämpfung auch bei sehr langen Wegen, gut möglich macht.
8.2 MRA - Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Hier wird Rauch mittels eingebauter Anlagen maschinell
abgesaugt. Ein Nachströmen von Frischluft ist auch hier
zwingend notwendig. MRA haben den Vorteil gegenüber
NRA, dass sie nicht auf dem Dach montiert werden
müssen, sondern auch durch Seitenwände hindurch oder
geschossweise den Rauch abführen können.
Abb. 22: NRA
Abb. 23: MRA
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8.3 RDA
Diese Abkürzung ist nicht genormt und kann Rauch-Differenzdruckanlage oder
Rauchschutz-Druckanlage bedeuten.
Sie wird z.B. in Sicherheitstreppenräumen verbaut, bei denen ausgeschlossen sein muss,
dass Rauch und Feuer eindringen können. RDA erzeugen einen Überdruck im
Treppenraum. Wird die Tür zum Treppenraum aus einer verrauchten Nutzungseinheit
geöffnet, so entspannt sich der Überdruck aus dem Treppenraum in die geöffnete
Nutzungseinheit hinein und verhindert somit das Eindringen des Brandrauches.
8.4 WA - Wärmeabzug
Hier wird durch Wärme eine Lichtkuppel zum
Schmelzen oder Abbrennen gebracht. Rauch
und Wärme ziehen ab und können die bauliche
Struktur nicht beeinträchtigen.
Zur Öffnung sind relativ hohe Temperaturen
notwendig, einer Rauchausbreitung kann man in
dem Fall nicht mehr entgegenwirken. Daher ist
der Bauteilschutz der einzige erreichbare Zweck
dieser Anlagen.
8.5 Einsatz von Belüftungsgeräten
Mittels Drucklüfter kann die Feuerwehr gezielt
entrauchen. Zwingend zu beachten ist dabei:
Die Abluftöffnung muss größer sein als die
Zuluftöffnung! Bei NRA ist dies umgekehrt.
Um einen Überdruck im Gebäude zu
vermeiden und damit eine unkontrollierte
Rauchausbreitung in noch rauchfreie Bereiche
zu verhindern, darf ein Lüfter nicht bei zu
kleinen Abluftöffnungen oder einer
vorhandenen NRA eingesetzt werden.
Abb. 24: WA
Abb. 25: Zu kleine Abluftöffnung
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9 Stationäre Löschanlagen
9.1 Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen sollen einen Brand detektieren und selbsttätig den
Brand bekämpfen, mindestens aber die Ausbreitung des
Entstehungsbrandes verhindern, sodass eine Brandbekämpfung auf
anderem Wege erreicht wird.
Die Feuerwehr muss sich also trotz laufender Sprinkleranlage auf
eine Brandbekämpfung vorbereiten!
Aufbau einer Sprinkleranlage
Abb. 26: Sprinklerzentrale
Abb. 27: Aufbau Sprinkleranlage
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Sprinkler öffnen sich erst dann, wenn sie mit einer vorab
definierten Temperatur beaufschlagt werden. Damit wird
dann nur ein Sprinkler bzw. einige wenige Sprinkler
ausgelöst.
9.2 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer Sprinkleranlage
1) Sprinklerzentrale / Alarmventilstation besetzen
- Gegen vorzeitiges Abschiebern sichern
- Kontrolle weiterer Sprinklergruppen
2) Auslösebereich Erkunden
3) Rückmeldung an Leitstelle
- Ausgelöste Sprinkleranlage – Sprinklergruppe 3 -im Bereich Palettenlager
4) Nach Erkundungsergebnis über Abschiebern entscheiden
5) Im Brandfall erst Abschiebern wenn Löscherfolg durch Feuerwehr feststeht
6) Übergabe der Einsatzstelle und der Anlage an den Betreiber / Sprinklerwart
- Hinweis auf nicht mehr einsatzbereite Löschanlage
Abb. 28: Ausgelöster Sprinkler
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9.3 CO2 - Gaslöschanlage
Zweck einer CO2 - Gaslöschanlage
Diese Löschanlagen werden eingesetzt, wenn Wasser als Löschmittel ausscheidet.
Anwendung finden diese Anlagen bei brennbare Flüssigkeiten oder Bildung von
explosionsfähigen Atmosphären während des Brandes. Die Löschwirkung beruht auf der
Verdrängung des Luftsauerstoffes, also dem Prinzip Ersticken.
Darin besteht allerdings auch die Gefahr für Personen die sich im Auslösebereich aufhalten
und für Einsatzkräfte ohne Umluft unabhängigen Atemschutz.
Aufbau der Gaslöschanlage
9.4 Generelle Maßnahmen nach Auslösung einer CO2 Gaslöschanlage
1) Bei Anfahrt ggf. Windrichtung beachten
2) Rückmeldung an Leitstelle
- „Ausgelöste CO2 Löschanlage im Bereich von ….“
3) Auslösebereich unter PA Erkunden
4) Klärung - Menschenrettung oder Brandbekämpfung
- Menschenrettung erfordert sofortiges Handeln
- BBK Einwirkzeit des Gases ausnutzen
5) Löschmittelkonzentration aufrechterhalten
6) Übergabe der Einsatzstelle und der Anlage an den Betreiber
Hinweis auf eine nicht mehr Einsatzbereite Löschanlage
7) Ggf. Belüftung des Gebäudes mit überwachen
>>Achtung: Keine Freimessung durch die Feuerwehr<<
Abb. 29: Aufbau Gaslöschanlage
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10 Literatur- und Quellenhinweis
Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018
Handlungsempfehlung zur HBO Stand 01.10.2014
Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Ausgabe 2017/1
Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht „Rettung von Personen“ und „Wirksame Löscharbeiten“ bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung vom 17.12.08