Heft 80 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | ISSN 1611-5198 | Preis 12 Euro
BAO
Verbandszeitschrift
Gemeinsames Magazin: Zusammenschluss von Chirurgen Magazin und BAO Depesche
Bundeskongress Chirurgie
Chirurgen, Operateure und Anästhe-
sisten sind unzufrieden mit den
Rahmenbedingungen ihrer Arbeit
Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Bundeskongress Chirurgie
Antikorruptionsgesetz: Lassen
Sie vorsorglich alle Verträge auf
Vorteilsnahme überprüfen!
Gemeinsamer Bundesausschuss
Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle
Handlungsempfehlungen der Verbände
und Fachgesellschaften
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �
SchockpositionKniehalter, elektrisch Armtisch Schulterzugang
AKRUS GmbH & Co KG Otto-Hahn-Str. 3 | 25337 Elmshorn Phone: +49 4121 79 19 30 [email protected] | www.akrus.de
SC 5010 SEKMobiler OP Stuhl für• Arthroskopie / Orthopädie • Allgemeine Chirurgie • Dermatologie • Plastische / rekonstruktive Chirurgie
Göpel Beinhalter
InhaltBerufspolitikLeitartikel BNC Prognosen zur Zukunft unserer Fachgruppe ? Derzeit unmöglich ! 8Leitartikel BAO Wert, Preis und Kosten von Leistungen: Wie sollte Medizin bezahlt werden ? 12Bundeskongress Chirurgie Unzufrieden mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit 14Bundeskongress Chirurgie Antikorruptionsgesetz: Lassen Sie alle Verträge auf Vorteilsnahme überprüfen ! 18Gemeinsamer Bundesausschuss Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle Handlungsempfehlungen der Verbände 20
RegionalesAnsprechpartner Kontakt zu den Geschäftsstellen und Regionalverbänden von BNC und BAO 22Meldungen Aktuelle Nachrichten aus den ANC, den LAO, KVen und Landesärztekammern 23
ServicePraxisteam Studie: Hoher Fachkräftebedarf in Praxen und leicht übertarifliche Vergütung 30Aktuelles zum Arztrecht Aktuelle Urteile und Neuerungen mit Kommentaren des BNC-Justiziars 32Aktuelles zum Arztrecht Nicht der Aufklärungsbogen, sondern das Aufklärungsgespräch ist entscheidend 34
MedizinHernienchirurgie Hernientage 2016 in Berlin: Kontroversen rund um die Diagnose „Sportlerleiste“ 4211. Symposium für Ambulante Chirurgie Immer mehr Chirurgen favorisieren die personalisierte Medizin 44IAAS-Kongress 2017 Exklusive Studienreise durch China mit Kongressbesuch für BAO-Mitglieder 47Bundeskongress Chirurgie Viszeral-, Fuß- und Varizenchirurgie: Kurzberichte von ausgewählten Sitzungen 48Leserfragen an unsere Hygieneexperten Was ist bei Aufbereitung und Validierung von Ultraschallsonden zu beachten ? 50
VerschiedenesEditorial Hier wächst zusammen, was zusammen gehört ! 4Impressum Kontakt zu Herausgebern, Redaktion, Verlag, Grafik und Anzeigenabteilung 4Nachrichten Aktuelle Informationen aus Politik und Wissenschaft 5Buchtipps Aktuelle Neuerscheinungen für Chirurgen, Operateure und Anästhesisten 36Termine Kongresse, Seminare und Workshops für die fachärztliche Weiterbildung 38Industrie Nachrichten und Produktneuheiten unserer Partner aus der Industrie 40
Titelbild: iStockphoto.com/Mfotophile
4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
EditorialHier wächst zusammen, was zusammen gehört !
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
bitte wundern Sie sich nicht, dass dieses Heft ein wenig anders aussieht als die früheren
Ausgaben Ihrer Verbandszeitschrift. Der BNC und der BAO haben beschlossen, bei ihren Ver-
bandspulikationen ab sofort gemeinsame Sache zu machen und ihre etablierten Zeitschriften
„Chirurgen Magazin“ und „BAO Depesche“ zu einem Magazin zusammenzufassen.
Es gibt viele gute Gründe, die für diesen Zusammenschluss sprechen: Die berufspolitischen
Interessen der beiden Verbände sind nahezu deckungsgleich. Seit geraumer Zeit kooperieren
BNC und BAO auf vielen Ebenen miteinander – sei es in der Pressearbeit oder bei Protestkam-
pagnen (siehe Seite 16) und nicht zuletzt auch beim Bundeskongress Chirurgie, der bekanntlich
seit einigen Jahren explizit unter dem Motto „Gemeinsam Stark“ steht. Mit einer gemeinsamen
Verbandszeitschrift schonen die beiden Verbände ihre finanziellen Ressourcen und damit Ihre
Mitgliedsbeiträge. Vor allem aber bringen sie ihre politische Geschlossenheit einmal mehr ver-
bindlich zum Ausdruck und verschaffen sich gegenüber Kassen und Politik deutlicher als bisher
Gehör – als überzeugte Verfechter einer ambulanten und freiberuflichen Facharztmedizin.
Eine klare gemeinsame Linie ist auch bitter nötig, denn auf dem politischen Parkett haben
ambulant tätige, freiberufliche Fachärzte immer weniger Fürsprecher (siehe Seite 9) – von der
seit Jahren unzureichenden Honorierung ambulanter operativer Leistungen einmal ganz abge-
sehen (siehe Seite 12). In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Arbeit für das neue
gemeinsame Magazin, wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und bin gespannt auf Ihre Rück-
meldungen zum ersten Heft.
Impressum: Chirurgen Magazin + BAO Depesche
Offizielles Verbandsorgan des Berufsverbandes Niedergelas-sener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO). BNC-Mitglieder und BAO-Mitglieder erhalten das Magazin im Rahmen ihres Mitgliedsbeitrags.
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:Berufsverband Niedergelassener Chirurgen Deutschland e. V.Dorfstraße 6 d, 22941 JersbekTelefon 045�2 2687560, Fax 045�2 [email protected], www.bncev.de
Bundesverband Ambulantes Operieren e. V.Joachim-Karnatz-Allee 7, 10557 BerlinTelefon 0�0 �195841�, Fax 0�0 [email protected], www.operieren.de
Redaktionskollegium und wissenschaftlicher Beirat:Dr. Christoph Schüürmann, Bad HomburgDr. Axel Neumann, MünchenDr. Dieter Haack, StuttgartDr. Philipp Zollmann, JenaDr. Gerd-Dieter von Koschitzky, WalsrodeDr. Petra Tietze-Schnur, BremerhavenDr. Jörg Hennefründ, OldenburgDr. Martin Bues, AhrensburgJörg Hohmann, HamburgDr. Ralf Großbölting, BerlinDr. Ernst Tabori, FreiburgElmar Mertens, Aachen
Foto
: Thi
el
Antje Thiel
Redaktionsleitung
Verlag, Anzeigen und Vertrieb:VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbHDachsweg 5, 25��5 ElmshornTelefon 04121 276�6�4, Fax 04121 [email protected]
Redaktionsleitung:Antje ThielTelefon 04121 276�6�4, Fax 04121 [email protected]
Anzeigenleitung:Kirstin ReeseTelefon 04846 2125594, Fax 04846 212559�[email protected]
Grafik und Layout:Stefan Behrendt, bbpm MediendesignSchaapkamp 9 a, 22927 GroßhansdorfTelefon 04102 217722�[email protected]
Druck:Strube Druck & Medien OHGStimmerswiesen �, �4587 FelsbergTelefon 05662 9487-0, Fax 05662 [email protected]
Haftung:Verlag, wissenschaftlicher Beirat und Redaktion können trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für die Richtigkeit der Veröf-fentlichung übernehmen. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Der Leser und Anwender ist verpflichtet, insbesondere Dosierungs-angaben und Applikationsformen im Einzelfall selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Urheberrechte:Alle in dieser Zeitschrift erscheinenden Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Geneh-migung des Verlages in irgendeiner Form vervielfältigt werden.
Manuskripte: Die Redaktion haftet nicht für unverlangt eingesandte Manu-skripte. Mit der Annahme der Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag das Nutzungsrecht für seinen Beitrag ein-schließlich der Nutzung für elektronische Ausgaben, Online-Veröffentlichung, Datenbanken etc.
Verbreitete Auflage:Das Chirurgen Magazin + BAO Depesche ist Mitglied der Infor-mationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).6.69� Exemplare (IVW, Quartal 1.2016)
Erscheinungsweise: vier Ausgaben pro JahrBezugspreis: Jahresabonnement 48,00 Euroinklusive Versand und MwSt.
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 5
Nachrichten
In eigener Sache
Zusammenführung der Adressdatei von
BNC und BAO: Stimmt Ihre Anschrift ?
Vor Ihnen liegt die erste Ausgabe des Chirurgen Magazins + BAO Depe-
sche, der nunmehr gemeinsamen Verbandszeitschrift von BNC und
BAO. Die Zusammenlegung der Zeitschriften erforderte auch eine
Zusammenfassung der Adressdateien für den Versand des Magazins
durch unsere Druckerei: Hierfür mussten die Adressdateien einheitlich
zusammengeführt und teilweise vorhandene Doppelmitglieder her-
ausgefiltert werden.
Möglicherweise hat diese Überarbeitung der Adressdatei dazu
geführt, dass Sie Ihr Magazin nicht an die gewünschte Anschrift erhal-
ten haben. Denn manche Mitglieder wurden beim BNC mit ihrer Privat-
und beim BAO mit ihrer Praxisanschrift geführt – oder eben umgekehrt.
Bitte sehen Sie es uns nach, falls der erste gemeinsame Versand nicht
ganz so lief, wie sie es sich eigentlich wünschen. Sollten Sie Ihr Maga-
zin nicht an die gewünschte Anschrift erhalten haben oder anderweitig
etwas mit der auf dem Adressetikett gedruckten Anschrift nicht stim-
men, so bitten wir um kurze Nachricht und Mitteilung der korrekten
Anschrift. Vielen Dank!
Kontakt: VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH
Dachsweg 5, 25335 Elmshorn, Tel.: 04121 2763634, Fax: 04121 2764948
[email protected], www.vmk-online.de
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Akute Tonsilitis: Neue Leitlinie zur gezielten Therapie mit OP-Empfehlungen
Auf der 87. Jahresversammlung der Deut-
schen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-
Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO
KHC) wurde die neue Leitlinie „Therapie ent-
zündlicher Erkrankungen der Gaumenman-
deln“ der breiteren Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Empfehlungen sollen für Klarheit beim
gezielten Antibiotikaeinsatz und Operations-
empfehlungen bei Kindern sorgen.
„Die Tonsillitis ist eine der häufigsten
Anlässe für den Arztbesuch, und Mandel-
operationen gehören zu den 20 häufigsten
Anlässen für Krankenhausbehandlungen in
Deutschland“, erläuterte Prof. Jochen Windfuhr, einer der Väter der Leit-
linie und Vertreter der DGHNO KHC. „Die akute Tonsillitis wird zu 70
bis 95 Prozent der Fälle durch Viren ausgelöst“, hier seien Antibiotika
wirkungslos. Ob eine bakterielle Infektion vorliegt, lasse sich aber allein
durch einen Blick in den Rachen nicht entscheiden. Die Leitlinie stellt
zwei altersabhängige Punktesysteme vor. Diese bewerten neben der
Schwellung der Mandeln auch Fieber, Husten
und Lymphknotenschwellung mit Punkten.
„Erst ab einem bestimmten Punktewert wird
ein Antibiotikum empfohlen“, sagte Windfuhr:
„Zusätzliche Untersuchungen wie Rachenab-
striche sind nur für seltene Fälle vorgesehen.“
Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine
Operation ist die Zahl von Halsschmerz-Episo-
den in den letzten zwölf Monaten. Bei mehr-
fach wiederkehrenden Mandelentzündungen
hat sich die Mandelentfernung bewährt“, sagt
Professor Windfuhr. Sie sei aber in der Regel
keine Notoperation.
Erstmals gibt die Leitlinie auch eine Empfehlung für die Teilentfer-
nung (Tonsillotomie). Sie habe sich in schwedischen Studien bei Kin-
dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bewährt und sei für die
Patienten sehr viel weniger belastend. „Anfängliche Bedenken, dass
in den Mandelresten Entzündungskomplikationen programmiert sind,
haben sich nicht bestätigt.“
Foto
: Pix
abay
Ein Blick in den Rachen reicht nicht aus, um
eine bakterielle Infektion festzustellen oder
auszuschließen
Digitalisierung
Versicherte sorgen sich um die
Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten
Beim Stichwort Digitalisierung im Gesundheitswesen zweifeln Ver-
sicherte vor allem an der Datensicherheit. Fast jeder Zweite fürchtet,
dass digital übermittelte und gespeicherte persönliche Daten nicht
sicher sind und in falsche Hände
geraten, wie das jüngste Health-
care-Barometer der Wirtschafts-
prüfungs- und Beratungsgesell-
schaft PwC zeigt. Daran ändert
offenbar auch das neue E-Health-
Gesetz nichts, das den rechtlichen
Rahmen für die Telemedizin und
die elektronische Gesundheits-
karte bildet. Nur 22 % der gesetz-
lich Versicherten und 14 % der Pri-
vatversicherten begrüßen dieses
Gesetz ohne Einschränkung, 47 %
der Privatversicherten und 43 %
der gesetzlich Versicherten blei-
ben jedoch misstrauisch.
Quelle: www.tinyurl.com/pwc-datensicherheit
Foto
: Pix
abay
Viele Menschen sammeln zwar
bereits digitale Gesundheits-
daten, doch sie zweifeln an der
Datensicherheit
6 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Nachrichten
Mutterschutzgesetz
Familienministerium berücksichtigt Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“
Mit der geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes geht nach Auf-
fassung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirur-
gie (DGOU) eine Ära zu Ende: Ärztinnen der operativen Fächer soll es
zukünftig besser möglich sein, in angemessener Weise auch mit Baby
im Bauch ihrer gewohnten operativen Tätigkeit nachzugehen. Die
DGOU sieht die Forderungen ihrer Initiative „Operieren in der Schwan-
gerschaft“ (OPidS) im Gesetzesentwurf zur
Neuregelung des Mutterschutzrechtes wei-
testgehend berücksichtigt.
Bislang dürfen Schwangere den OP-Saal
nicht betreten. Den vorliegenden Refe-
rentenentwurf kommentierten die OPidS-
Gründerinnen, Dr. Maya Niethard und
Dr. Stefanie Donner, in der Anhörung im
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 5. April 2016
in Berlin: „Wir unterstützen die Gesetzes-
novelle. Sie trägt dem Wunsch vieler Frauen
Rechnung, ihre bisherige Erwerbstätigkeit
fortzuführen. Nun hoffen wir auf rasche
Umsetzung“, sagte Niethard.
Mit dem Gesetzesentwurf will das BMFSFJ den Mutterschutz moder-
nisieren und Rechtsunsicherheiten beseitigen. „Die unzeitgemäße Aus-
legung des Mutterschutzgesetzes von 1952 bremst Chirurginnen nach
Bekanntgabe der Schwangerschaft in ihrer beruflichen Entwicklung
aus“, sagte Donner. Die Zwangspause entspreche nicht dem Wunsch
vieler Betroffener – zumal sich die Arbeitsbedingungen im OP stark
verändert haben. Die DGOU fordert, dass
werdende Mütter selbst entscheiden kön-
nen, ob sie das Skalpell weiter in der Hand
behalten wollen.
Das 2015 veröffentlichte DGOU-Posi-
tionspapier „Operieren in der Schwanger-
schaft“ bündelt Informationen und Hand-
lungsempfehlungen zu Recht, Röntgen,
Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Nar-
kose. Es hilft zudem bei der Erstellung einer
individuellen Gefährdungsbeurteilung und
Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Quelle: www.opids.de
www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html
Chirurgische Kennzahlen 2014
Einnahmen sinken um 0,7 Prozent,
Ausgaben steigen um 1,0 Prozent
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sein
neuestes Praxis Panel (ZiPP) vorgestellt, in dem es die wirtschaftliche
Ist-Situation vertragsärztlicher Praxen auswertet. Die Kennzahlen für
das Fachgebiet Chirurgie sehen nicht sonderlich gut aus: So sanken
innerhalb der Fachgruppe der Chirurgen die Einnahmen im Vergleich
zwischen 2010 und 2013 um 0,7 Prozent, während die Aufwendungen
um 1,0 Prozent stiegen. Der Jahresüberschuss einer chirurgischen Pra-
xis lag 2013 im Schnitt um 2,9 Prozent niedriger als im Jahre 2010.
Die private Krankenversicherung ist nach wie vor eine wichtige
wirtschaftliche Stütze für chirurgische Praxen: So machen Privatver-
sicherte zwar nur acht Prozent des Patientenstamms aus, generie-
ren aber 18 Prozent der Einnahmen. Gesetzlich versicherte Patienten
machen 81 Prozent der Klientel aus, generieren aber nur 66 Prozent der
Einnahmen. Auch die Behandlung von Unfallpatienten ist längst nicht
mehr lukrativ: Fälle, die über die Berufsgenossenschaften oder Unfall-
kassen abgerechnet werden, machen zwar 11 Prozent der Patienten
aus, generieren aber nur noch neun Prozent der Einnahmen.
Quelle: www.tinyurl.com/zipp-jahresbericht
Nobelpreis für Medizin
Warum wurden eigentlich bislang keine
Anästhesisten ausgezeichnet?
Bislang wurden 210 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre
bahnbrechenden Entdeckungen in der medizinischen Grundlagenfor-
schung und der klinischen Wissenschaft, etwa in der Chirurgie, aus-
gezeichnet. Die Anästhesiologie ging dagegen immer leer aus, obwohl
die rasante Entwicklung der Medizin in den vergangenen 150 Jahren
ohne Narkose und Lokalanästhesie und die Schmerzfreiheit von Ope-
rationen nicht möglich gewesen wäre.
Recherchen des Düsseldorfer Instituts für Geschichte, Theorie und
Ethik der Medizin im Stockholmer Nobelpreis-Archiv haben nun erge-
ben: Vier Pioniere der Anästhesie wurden von 1904 bis 1937 teils mehr-
fach für den Nobelpreis vorgeschlagen, aber bei der Preisvergabe nicht
berücksichtigt. Insbesondere der Berliner Chirurg Carl Ludwig Schleich
(1859 – 1922) war ein ernsthafter Kandidat. Seine große Leistung war die
Entwicklung der Infiltrationsanästhesie, die größere schmerzfreie Ein-
griffe oder Amputationen ermöglichte. Allerdings reichte es nie ganz für
den Nobelpreis: „Und bei der höchsten wissenschaftlichen Auszeich-
nung gibt es keine Silbermedaille“, schlossen die Düsseldorfer Forscher.
Quelle: www.tinyurl.com/kein-nobelpreis
Foto
: Pix
abay
Ärztinnen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, ob
sie während der Schwangerschaft operieren möchten
oder nicht
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 7
BAO-Geschäftsstelle
Abschied von Edith Bussjäger in Bonn,
Neustart in Berlin mit Tamara Dietze
Der BAO hat seine Geschäftsstelle von Bonn nach Berlin verlagert.
Anlass war das Ausscheiden von Edith Bussjäger, die sich nach beinahe
20 Jahren als Leiterin der Geschäftsstelle im Mai 2016 in den verdienten
Ruhestand verabschiedete. Inzwischen wurde die Geschäftsstelle nach
Berlin verlagert. Sie wird von Tamara Dietze geleitet, die dort bereits
die Geschäftsstelle des Anästhesie-Netzes Deutschland (AND) leitet.
BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte dazu: „Der BAO dankt Frau
Bussjäger für die langjährige hervorragende Arbeit und wünscht ihr für
ihren Ruhestand alles Gute. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit
mit Frau Dietze und auf unsere Berliner Geschäftsstelle am unmittel-
baren politischen Puls der Hauptstadt.“
Infektionsschutzgesetz
Bundesrat stimmt für Meldepflicht bei
antibiotikaresistenten Erregern
Der Bundesrat hat am 18. März 2016 der vom Bundesministerium für
Gesundheit vorgelegten IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung zu-
gestimmt. Damit wurden mit dem Inkrafttreten im Mai 2016 die Melde-
pflichten für Antibiotika-resistente Erreger verschärft und eine neue
Meldepflicht für sogenannte Arboviren, etwa das Zika-Virus, eingeführt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte hierzu: „Mit jähr-
lich 10.000 bis 15.000 Todesfällen infolge von Krankenhaus-Infektionen
dürfen wir uns nicht abfinden.“ Die möglichst frühe Meldung eines
Erregers sei wesentlich, um Patienten wirksam schützen zu können.
Künftig müssten Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits
beim ersten Auftreten melden.
Gleichzeitig unterstütze man die Krankenhäuser durch die Aus-
weitung und Verlängerung des Hygieneförderprogramms bei der Ein-
stellung und Fortbildung entsprechenden Personals und durch die
Stärkung der Stationspflege. Um die Bekämpfung resistenter Keime
weiter voranzutreiben, legte Gröhe außerdem den „10-Punkte-Plan
zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibio-
tika-Resistenzen“ vor. Dieser soll Krankenhäuser unterstützen, mehr
Hygienefachkräfte einzustellen und fortzubilden.
Mehr Leistung. Mehr Effizienz. Mehr Sicherheit.Instrumentenaufbereitung in Arzt-, OP-Praxis und Klinik
Die neue Generation der Miele Reinigungs- und Desinfektions-automaten bieten einen vielfachen Innovationsvorsprung:• Leistungsstarke Spültechnik über zwei Spülebenen• Anwendungsspezifische Programme• Umfassende Überwachungsfunktionen• Unübertroffene Flexibilität in der Instrumentenaufbereitung
durch das modulare Korbsystem
Telefon 0800 22 44 644www.miele-professional.de
141846_Anz_Med_Generation2014_halbeSeite_hoch_105,5x297.indd 1 23.01.15 12:33
Wechsel in der BAO-
Geschäftsstelle von
Edith Bussjäger (links)
zu Tamara Dietze
(rechts)
Foto
s: B
ussj
äger
, Die
tze
8 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Wenn dieser Trend dann doch einmal kritisch hinterfragt wird, dann
sind natürlich die niedergelassenen Ärzte, insbesondere der Ärztliche
Bereitschaftsdienst, schuld an der Misere. Sie sind es doch, denen es
nicht gelingt, die Patientenströme in ihre Praxen zu lenken.
Es gibt weniger Ärzte ? Die Niedergelassenen sind Schuld !
Ebenso trifft die Niedergelassenen natürlich auch die Schuld
daran, dass sich keine jungen Nachfolger mehr für ihre Praxen fin-
den, wenn sie aus Altersgründen in den Ruhestand treten wollen. So
zumindest äußerte sich sinngemäß das
Bundesgesundheitsministerium im Jahre
2016 zu dem bekannten Problem, dass die
Ärztedichte gerade in sogenannten unter-
versorgten Arealen weiter zurückgeht.
Dieses Gebaren wird jetzt auch noch
durch einen sogenannten ergänzten
Bewertungsausschuss gefördert, der je
nach Schweregrad unterschiedliche
Vergütungen für die Notfälle festlegen
soll. Dreimal dürfen Sie raten, wer dafür
aufkommen soll: Das geht natürlich auf
unsere Kosten!
Damit ignoriert die Politik ganz klar
geltendes Recht. Immerhin ist durch das
Vertragsarztrecht und wiederholte Recht-
sprechung eindeutig geregelt, dass im
Ärztlichen Bereitschaftsdienst den Patien-
ten ein Arzt zur Verfügung gestellt wird
(die Gerichte verlangen die Teilnahme
auch von ärztlichen Psychotherapeuten
und Pathologen), der die Patienten bis
zur Wiedereröffnung der Praxen notfall-
mäßig zu versorgen hat. In dringlichen
oder schweren Fällen kann dieser Arzt
auch entscheiden, dass eine stationäre
Momentan ändern sich die Zeiten deutlich schneller als gewohnt.
Es brennt an allen Ecken und Enden, und Politiker aus der Gesund-
heitsbranche, meist selbst ernannte Experten, machen der Bevöl-
kerung Wahlgeschenke in Hülle und Fülle, nahezu bar jeglicher
Fachkenntnisse.
Die Bürger nehmen alles mit, was sie kriegen können, und das ist
einiges. Schon jetzt äußern sich Krankenhäuser sinngemäß, dass ihre
Notfallambulanzen nicht nur für Notfälle da sind, sondern eine weitere
von der Bevölkerung gewünschte Versor-
gungseinrichtung darstellen – rund um
die Uhr, mit interdisziplinärer Versorgung,
und alles aus einer Hand.
Es scheint keine Rolle mehr zu spielen,
dass es dafür keinen Versorgungsauf-
trag gibt. Anscheinend halten sich nur
noch die niedergelassenen Vertragsärzte
(natürlich gibt es auch da Ausnahmen) an
das Vertragsarztrecht. Alle anderen hin-
gegen fahren munter und zunehmend
mehr regelmäßig über alle roten Ampeln.
Vielen Patienten gefällt es aus purer
Bequemlichkeit, dass sie mit allem, auch
mit jedem Wehwehchen, zu jeder Tages-
und Nachtzeit in die Krankenhäuser lau-
fen können und behandelt werden. Gele-
gentlich spielen auch kulturelle Gründe
eine Rolle, wenn statt einer vertragsärzt-
lichen Sprechstunde die Notfallambulanz
eines Krankenhauses aufgesucht wird.
Ist es ein Zufall, dass etwa 50 Prozent
der Krankenhauseinweisungen während
dieser „Notdienstzeiten“ anfallen? Die
Politik freut sich und ignoriert, dass so die
Kosten ungebremst in die Höhe gehen.
Leitartikel BNC
Prognosen zur Zukunft unserer Fachgruppe ? Derzeit unmöglich !Die politische Gemengelage ist verworrener denn je, immer neue politische Boshaftigkeiten erfordern beinahe
wöchentlich unsere Analyse und Bewertung – und letztlich unseren offensiven Protest. Ob dieser Erfolg zeigen
kann, hängt auch davon ab, wieviel Meinungsvielfalt wir innerhalb der eigenen Fachgruppe zulassen.
Von Dr. Christoph Schüürmann
Berufspolitik
Foto
: Pix
abay
Immer mehr Patienten suchen die Notfallambulanzen
der Krankenhäuser auch mit Bagatellerkrankungen auf,
die eigentlich während der normalen Sprechzeiten beim
Vertragsarzt behandelt werden sollen
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 9
Behandlung unverzüglich stattzufinden hat. So soll ärztliche Notfall-
versorgung per Gesetz aussehen, sie umfasst nicht mehr und nicht
weniger.
Vollversorgung rund um die Uhr muss bezahlt werden !
Eine elektive oder interdisziplinäre Gesamtdiagnostik oder auch
Versorgung für jegliche – auch chronische – Erkrankungen ist dabei
explizit nicht vorgesehen. Doch das scheint mittlerweile unerheblich
zu sein: Mehr und mehr werden Forderungen nach einer direkten
Fachversorgung wie zu Praxisöffnungszeiten laut – koste es die Ärzte,
was es wolle. Es wundert uns nicht, dass die Politiker die Folgen ihrer
eigenen Fehlentscheidungen nicht tragen wollen.
Für uns Niedergelassene ist das im Grunde genommen gar kein
Problem: Wenn die Bevölkerung eine andere Art von ärztlicher Ver-
sorgung wünscht, also Vollversorgung rund um die Uhr bei jedweder
Gesundheitsstörung, dann soll sie mit den von ihnen gewählten Poli-
tikern sprechen. Die wiederum sollen dann mit den Krankenkassen
verhandeln. Wenn es dann bezahlt wird, dann machen wir das auch. Es
kommt sogar noch besser: Wir können das schon!
Wir wehren uns allerdings gegen weitere Versuche, abermals zusätz-
liche ärztliche Leistungen aufzunehmen, die uns nicht vergütet und
am Ende sogar aus dem Budgettopf gestrichen werden. Wer bestellt,
muss auch bezahlen – alle anderen nennt man in der Gastronomie
Zechpreller.
Die Zechprellerei auf unsere Kosten geht munter weiter
Allerdings sieht es derzeit nicht danach aus, als wolle irgendjemand
der grassierenden Zechprellerei Einhalt gebieten. Stattdessen wird die
prekäre finanzielle Lage noch angeheizt durch
unsinnige Terminservicestellen,
eine verschärfte Aufkaufregelung anhand von Bedarfsplanungs-
zahlen aus den 1990er Jahren,
ein bislang undurchsichtiges Zweitmeinungsverfahren (das bei uns
Chirurgen auch ohne gesetzliche Regelung längst stattfindet),
eine Paritätsregelung in der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen
(Bundes) Vereinigung, die mit jeglichen demokratischen Grundre-
geln bricht,
die Option für Kommunen, eigene Medizinische Versorgungszentren
(MVZ) zu eröffnen,
und die weitere deutliche Öffnung der Krankenhäuser für die ambu-
lante Behandlung.
Unbezahlte Rechnungen stapeln sich bei uns derzeit also genug.
Nichtsdestotrotz soll der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wie-
der einmal nur unter der Prämisse weiterentwickelt werden, dass die
Anpassung kostenneutral erfolgt. Um in vollem Umfang zu begreifen,
wie absurd die derzeitigen Neuerungen sind, sollte man einmal ver-
suchen, sie dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske,
zu erklären. Vermutlich würde dieser mit eindeutigen Handbewe-
gungen auf bestimmte gefiederte Tierarten verweisen.
}
}
}
}
}
}
BÄK-Trauerspiel rund um die Novellierung der GOÄ
Leider ist die ärztliche Selbstverwaltung keine Hilfe, wenn es um
die Vertretung unserer berechtigten Interessen geht. Die Bundesärzte-
kammer (BÄK) konnte in dem Trauerspiel rund um die Novellierung der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wahrlich nicht überzeugen. Es ist gut,
dass der ehemalige BÄK-Verhandlungsführer, Dr. Theodor Windhorst,
endlich Tacheles geredet und damit wahrscheinlich größeren zukünf-
tigen Schaden vorerst abgewendet hat (siehe Kasten).
Der Versuch der Privaten Krankenversicherung (PKV), nach fast
30 Jahren ohne jegliche Preisanpassungen keinerlei Kostensteigerun-
gen zuzulassen, ist zwar aus deren Sicht verständlich – aber aus
unserer Sicht eine glatte Unverschämtheit, um es einmal freundlich Ñ
Berufspolitik
Foto
: Sch
üürm
ann
Dr. Christoph Schüürmann
Geschäftsführender BNC-Vorsitzender
und niedergelassener Chirurg
Chirurgische Praxis
Louisenstraße 53 – 57
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 21039
Fax: 06172 177997
Novellierung der GOÄ: Warum Dr. Theodor Windhorst seine Ämter niederlegte
Die Nachricht vom Rücktritt des BÄK-Verhandlungsführers Dr. Theodor
Windhorst machte am 19. März 2016 die Runde: Der Präsident der Ärzte-
kammer Westfalen-Lippe trat von seinen Funktionen als Vorsitzender des
BÄK-Ausschusses Gebührenordnung und als Verhandlungsführer zur GOÄneu
zurück. Windhorst begründete die Niederlegung seiner Ämter damit, dass er
keine Chancen für einen fairen Leistungsausgleich in der GOÄneu unter den
derzeitigen Bedingungen sehe. In einer einige Wochen später vorgelegten
Erklärung beklagte er fehlende Personalressourcen und fragwürdige Organi-
sationsstrukturen, vor allem aber mangelnden Zugriff auf reale Abrechnungs-
daten. Ohne einen solchen Zugriff sei es aber schlicht nicht möglich, 2.900
Leistungen der GOÄalt in 4.500 Leistungen der GOÄneu zu überführen, wobei
teilweise Leistungskomplexe gebildet werden müssten, um die Auswirkungen
der Änderungen durchrechnen zu können.
Seither liegt das Projekt GOÄ mehr oder weniger auf Eis, und es ist unwahr-
scheinlich, dass noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternom-
men wird. Wenn es soweit ist, will die Ärzteschaft nun aber besser gerüstet
sein: Am 10. Mai 2016 gaben die Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS)
und die Stiftung Privatmedizin die Gründung eines GOÄ-Instituts bekannt.
Ziel sei es, „mögliche Informations-Asymmetrien zwischen Ärzteschaft und
Kostenträgern in Bezug auf die GOÄ zu beseitigen“. In Zusammenarbeit mit
dem Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) will das Institut ein neues
Datenangebot für den weiteren GOÄ-Novellierungsprozess bereitstellen. Die
Gründung des GOÄ-Instituts wurde von den ärztlichen Berufsverbänden ein-
hellig positiv aufgenommen. So bezeichnete etwa der Vorstandsvorsitzende
des Spitzenverbandes Fachärzte (SpiFa), Dr. Dirk Heinrich, die Gründung als
einen außerordentlich konstruktiven Beitrag: „Wir müssen endlich zu einer
durch die Ärzteschaft, auf ärztlicher Expertise basierenden, selbst entwickel-
ten, aktualisierten Gebührenordnung kommen.“
10 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
zu formulieren. Die diversen Schuldzuweisungen gegen den BÄK-Prä-
sidenten Prof. Frank-Ulrich Montgomery sind inzwischen erdrückend
und wahrscheinlich berechtigt, er macht überhaupt keine gute Figur in
dieser Angelegenheit.
Krise der KBV erschwert ein sachliches Verhältnis zu Dritten
Auf der anderen Seite tragen die vielen bislang noch ungeklär-
ten Vorgänge, die sich in der Vergangenheit in der Führungsetage der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgespielt haben, nicht
gerade dazu bei, insgesamt wieder ein sachliches Verhältnis zu allen
Dritten herzustellen. Bei aller Kritik an der Politik muss auch das
selbstkritisch angemerkt werden. Der Flächenbrand wächst weiter und
wird noch einiges an Aufklärungsarbeit von uns erfordern.
Deshalb fällt es mir schwer, Prognosen zur Zukunft der niedergelas-
senen Chirurgen abzugeben, dafür passiert derzeit zu viel gleichzeitig.
Eines ist allerdings klar: Die Tätigkeit der jetzigen Praxisinhaber wird
naturgemäß immer wertvoller, schon bald wird man nach uns rufen.
Unsere Zahl nimmt Jahr für Jahr ab, weil
Nachfolger fehlen. Um uns Praxisinhaber mit
unserem Durchschnittsalter von rund 55 Jah-
ren mache ich mir aus diesem Grund für die
nächsten zehn Jahre überhaupt keine Sorgen.
Sorge bereitet mir vielmehr die Versor-
gung unserer Patienten in Zukunft, wenn
immer weniger chirurgische Praxen nachbe-
setzt werden können. Denn die klassische chirurgische Einzelpraxis
ist für junge Ärzte, Männlein wie Weiblein, zunehmend unattraktiv.
Die neue Generation wünscht sich eine bessere Work-Life-Balance mit
Teilzeitbeschäftigung und Angestelltenstatus – und kann diese Wün-
sche in größeren MVZ leichter durchsetzen als in der Niederlassung in
kleineren Einheiten.
Viel zu wenig neue chirurgische Niederlassungen in 2015
Nach neuesten Zahlen der KBV haben sich im gesamten Jahre 2015
deutschlandweit nur eine Handvoll Kollegen niedergelassen, die nach
der aktuell gültigen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2005
ihren Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie erworben haben.
Knapp 60 neu niedergelassene Fachärzte tragen noch den Titel „Fach-
arzt für Chirurgie“ gemäß der alten MWBO von 1993. Demgegenüber
gab es 115 Neuzulassungen von Fachärzten für Orthopädie- und Unfall-
chirurgie – wobei selbst hier unklar ist, ob diese Zahlen ausreichen. Bei
den übrigen Säulen der Chirurgie sind nur Niederlassungszahlen im
einstelligen Bereich zu verzeichnen.
Die stattgehabten und geplanten Änderungen in den MWBO tun
ihr übriges und erschweren eine Niederlassung noch weiter. Auch die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat völlig neue Vor-
aussetzungen für die D-Arztbestallung geschaffen: Für eine formale
Qualifikationsgleichheit wie die jetzigen Praxisinhaber bedarf es nun
des Erwerbes eine Doppelfacharztes. Aus diesem kurzen Überblick über
die Zahlen lässt sich Folgendes schließen:
Die Niederlassungsbereitschaft ist größer bei Kollegen aus der alten
MWBO von 1993 als bei Kollegen, die später ihren Facharzt gemacht
haben.
Praxen werden meist an die gleiche Generation im Sinne einer
Konzentrierung weitergegeben, davon die meisten an Fachärzte für
Orthopädie- und Unfallchirurgie, und nicht an echte Nachfolger der
nächsten Generation.
Allgemein- und Viszeralchirurgen lassen sich so gut wie gar nicht
mehr nieder – dies zeigt auch der Blick auf die Zahlen der KBV aus
den Vorjahren.
Deshalb hat die KBV im Sinne der Sicherstellung der vertragsärzt-
lichen Versorgung nun reagiert: Die Versorgungsebene der Chirurgen
und Orthopäden sollen noch in diesem Jahr zusammengelegt werden.
Daraus folgt aber auch, dass im Rahmen der Weiterentwicklung des EBM
das Kapitel 7 (Chirurgie) und das Kapitel 18 (Orthopädie) zu einem neuen
EBM-Kapitel zusammengeführt werden. Diese Gleichschaltung wird eine
Reihe unterschiedlicher Veränderungen nach
sich ziehen, unter anderem bei den Begriffen
Überversorgung, Budget, Fallzahlen usw.
Zuguterletzt hat sich auch die berufspoli-
tische Landschaft für uns Chirurgen deutlich
verändert. Begonnen hat es damit, dass unter
dem Vorhaben „Einheit der Chirurgie“ eine
Personalunion entstanden ist: Der General-
sekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Prof. Hans-
Joachim Meyer ist seit gut einem Jahr nun auch Präsident des Berufs-
verbandes Deutscher Chirurgen (BDC).
Aktuell nun wurden auf dem Jahreskongress der DGCH, der Ende
April 2016 in Berlin stattgefunden hat, der Regionalvertreter der nieder-
gelassenen Kollegen im BDC, Dr. Peter Kalbe, zum Vertreter derselben
in die DGCH gewählt sowie der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-Andreas
Rüggeberg, als Vertreter desselben in den Vorstand und das Präsidium
der DGCH.
Wem nutzt der enge Schulterschluss von BDC und DGCH ?
Es geht mir nicht um die betreffenden Personen, doch die Entwick-
lung stimmt mich in mehrerlei Hinsicht skeptisch: Zum einen bin ich
mir nicht sicher, ob unter dieser mehrfachen Umklammerung nun der
Status und eine unabhängige Handlungsmöglichkeit des Berufsver-
bandes BDC geschwächt wird. Zum anderen befürchte ich, dass durch
diese Maßnahme die niedergelassenen Kollegen einen gehörigen
Nachteil erhalten, da eine Fachgesellschaft wie die DGCH nun einmal
grundsätzlich andere Zielrichtungen als ein Berufsverband hat und
haben muss. Meine Sorge ist, dass mit dieser unter der Maxime „Einheit
der Chirurgie“ proklamierten Maßnahme die berufspolitische Interes-
senvertretung der niedergelassenen Chirurgen geschwächt wird, die in
der DGCH nur eine sehr kleine Rolle spielen. Aus diesem Grund bedau-
ere ich diese Entwicklung. Meinungsvielfalt und mehr Kampfkraft sind
dagegen aus meiner Sicht dringend erforderlich. É
}
}
}
Berufspolitik
» Ich befürchte, dass durch die Mehr-fachumklammerung mit der DGCH die berufspolitische Interessenvertretung der niedergelassenen Chirurgen geschwächt wird. Eine Fachgesellschaft hat nun einmal andere Ziele als ein Berufsverband. «
Wir brauchen Ihre Solidarität und Ihre Stimme !
Als reine Vertretung für Sie als niedergelassener oder
angestellter Chirurg in MVZ, BAG und Einzelpraxen sollten
Sie jetzt beitreten.
Für Fragen und eine ausführliche Beratung steht Ihnen
die BNC-Geschäftsstelle unter Telefon 04532 2687560 oder
[email protected] gern zur Verfügung.
Wir arbeiten für Sie:
in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und ihren Gremien
in den Kassenärztlichen Vereinigungen
und ihren Gremien
in der Bundesärztekammer sowie den Landesärzte-
und Bezirksärztekammern
als Vertretung gegenüber den Unfallversicherungsträgern
mit den Krankenkassen vor Ort
mit der Politik
im Spitzenverband der Organfachverbände
›
›
›
›
›
›
›
Der BNC bietet seinen Mitgliedern:
eine vierteljährlich erscheinende Verbandszeitschrift
einen monatlich erscheinenden Spot
über brandaktuelle Ereignisse
eine Unfall- und Spezial-Strafrechtsversicherung
Hilfe bei juristischen und
betriebswirtschaftlichen Problemen
Weiterbildungspunkte im Rahmen eines
gemeinsamen Kongresses
›
›
›
›
›
Nur gemeinsamsind wir stark !
Einen Beitrittscoupon finden Sie auf Seite 51.
12 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Der EBM wurde eigentlich betriebswirtschaftlich kalkuliert
Dann wurde bekanntlich abgewertet und budgetiert, bis die Aus-
gaben in etwa wieder beim Ausgangswert lagen. Die Einführung eines
Einheitspunktwertes hat dann schon 20009 einen Einheitspreis fak-
tisch eingeführt – gesellschaftspolitisch willkommen. Besondere Ver-
sorgungsformen wie das Ambulante Operieren wurden dabei einfach
vergessen.
Für die ambulanten Operateure resultiert aus diesem gewichtigen
Fehler bis heute eine Existenzbedrohung und für Deutschland die Blo-
ckade einer eigentlich möglichen dyna-
mischen Verlagerung stationärer ope-
rativer Leistungen in den ambulanten
Sektor.
Dennoch bleibt das Prinzip der Leis-
tungsbewertung durch die vornehmliche
Ermittlung von Kosten in vielen Berei-
chen des Gesundheitswesens aktuell
gültig. So bestimmen sich die DRG-Ver-
gütungen des stationären Sektors über
Kostenermittlungen des Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (INeK),
und Verhandlungen im ambulanten
Sektor werden wesentlich mit Kosten-
steigerungen begründet (beispielsweise
erfasst durch das Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung, Zi). So war es
auch für den BAO nur konsequent, dass
wir die Zusatzkosten durch die gestie-
genen Anforderungen der Hygiene 2015
durch ein Gutachten ermittelt haben und
nun deren Erstattung einfordern. Aktuell
ist dies eine der Hauptforderungen des
BAO, für die wir zahlreiche Unterstützer
finden.
Man muss nicht Medizinökonomie studieren um zu verstehen, dass
Wert, Preis und Kosten medizinischer Leistungen äußerst unterschied-
liche Aspekte der öffentlichen Betrachtung darstellen. Sie begleiten
uns aber ständig im ärztlichen Alltag und sollten in der politischen
Diskussion daher klar und frei von Ideologie thematisiert werden.
Nur eine neue Ehrlichkeit wird dazu beitragen, die Auseinander-
setzungen um den Preis der Medizin auf politischer Ebene zu versach-
lichen, durchsichtiger zu machen und damit vielleicht auch nützlicher
für die Menschen in diesem Land.
Die Gedanken um Preis und Kosten
seiner Leistungen begleiten den (Ver-
trags-) Arzt in Praxis und Klinik. Ökono-
misches Denken ist heutzutage selbst-
verständlich und wird bereits in den
Krankenhäusern beim Codieren trainiert.
Unser Preis – eigentlich definiert als „das,
was der Markt zu zahlen bereit ist“ – sind
die ärztlichen Gebührenordnungen in
Form von Einheitlichem Bewertungs-
maßstab (EBM) und Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) sowie das System der
DRG-Fallpauschalen.
Der EBM der Vertragsärzte wurde prin-
zipiell betriebswirtschaftlich bestimmt.
Er sollte einst also die tatsächlichen,
durchschnittlichen Kosten der Leistungs-
erbringung vergüten. Die erstellten Roh-
daten für den EBM 2000plus waren von
den Ärzten, den Kassen und dem Minis-
terium (eigentlich) schon konsentiert, als
sich herausstellte, dass eine so erstellte
„korrekte“ Vergütung die Ausgaben im
Vertragsarztsektor um über 30 Prozent
gesteigert hätte.
Leitartikel BAO
Wert, Preis und Kosten von Leistungen: Wie sollte Medizin bezahlt werden ?Die Preisfindung für ärztliche Leistungen im deutschen Gesundheitswesen ist eine komplexe Angelegenheit.
Gängige Maximen der Betriebswirtschaft versagen hier. Doch auch die über viele Jahre etablierte Definition des
Wertes einer Leistung über die Indikation wurde auf Betreiben der Politik mittlerweile ausgehöhlt.
Von Dr. Jörg Hennefründ und Dr. Axel Neumann
Berufspolitik
Foto
: Pix
abay
Über Wert, Preis und Kosten ärztlicher Leistungen offen
zu sprechen, gilt im deutschen Gesundheitswesen nach
wie vor als Tabu, das nicht gebrochen werden darf.
Warum eigentlich?
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 1�
Eine offene Diskussion über Preise ist mit Tabus behaftet
Der Wert ärztlicher Qualifikation und die konkrete (vom Patienten
bewertete) Versorgungsqualität bleiben weiterhin nahezu unberück-
sichtigt. Dieser Wert medizinischer Maßnahmen bestimmt sich näm-
lich aus der Perspektive des Patientennutzens. Möchte man eine Ver-
bindung dieses Wertes mit dem Preis herstellen, so muss man diesen
letztlich zwangsläufig in Geldbeträge umrechnen. Ansätze dazu gibt
es, allerdings ist die offene Diskussion dieser Aufgabe mit einem poli-
tischen Tabu belegt.
Nach Grundüberzeugung, ja Definition der Wirtschaftswissenschaf-
ten ist der Markt immer durch einen Mangel definiert, und der Markt
regelt über die Preisfindung die optimale Verteilung der (knappen)
Güter beziehungsweise Dienstleistungen. Diese Optimierung der Ver-
teilung ist nach Auffassung der Wirtschaftswissenschaften die zentrale
Aufgabe des Marktes.
Es gibt weder freie Preisfindung, noch eindeutige Knappheit
Folgen wir dieser Definition, dann werden wir niemals einen
„Gesundheitsmarkt“ bekommen, denn es gibt weder eine freie Preis-
findung, noch wünscht sich irgendjemand, dass darüber die Verteilung
der ärztlichen Leistungen erfolgt. Und es gibt auch keine eindeutige
Knappheit der medizinischen Dienstleistungen, wenn man als Beleg
für diese These beispielsweise die („fast nicht“) Inanspruchnahme der
neuen Terminservicestellen (siehe Seite 29) heranzieht.
Im Alltag der ärztlichen Leistung übersetzt sich der Begriff des
Wertes in den der Indikation: Nur was Patienten nutzt, für diese also
einen Wert hat, ist indiziert. Zwar gibt es
zunehmend juristisch motivierte Versuche,
die Patienten in diese Entscheidungen einzu-
beziehen. Es bleibt aber Gebot und ärztliches
Selbstverständnis, dass der Arzt diese Art
der Betrachtung maßgeblich zu priorisieren
hat. Dieses Gebot der Nutzenpriorisierung vor
Preis-Kostenkalkulationen geht soweit, dass
der Arzt sich gegebenenfalls sogar selber wirtschaftlich zu schädigen
hat. Beispielsweise muss der Arzt für gesetzlich Versicherte auch Leis-
tungen unter Selbstkosten erbringen, wenn diese in der jeweiligen Pra-
xis zum Leistungsspektrum, beispielsweise für Privatpatienten gehören.
Alleiniger Profiteur der Anweisung des G-BA sind die Krankenkassen.
G-BA hat Arthroskopie des Kniegelenks faktisch abgeschafft
Es bestand bislang Einvernehmen über das Privileg der Ärzte, diese
Bewertung alleine vornehmen zu dürfen – und auch zu müssen. Nun
hat am Ende langjähriger parteipolitischer Bestrebungen und Inter-
ventionen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmalig eine
Indikation für eine chirurgische Maßnahme allein aus dem finanziel-
len Blickwinkel der Nutzenbewertung heraus per Anordnung beein-
flusst und gebeugt. Die Arthroskopie der Arthrose des Kniegelenkes,
jahrzehntelang in Deutschland gelehrt und praktiziert, wurde faktisch
abgeschafft. Bei diesem Dekret (siehe Artikel auf Seite 20) handelt es
sich um einen echten Tabubruch. Dass die Datenlage dazu umstritten
ist, macht es noch problematischer.
GOÄ: PKV überlässt Unternehmensberatern das Feld
Nach den spärlichen Informationen, die inzwischen über die Ver-
handlungen zur GOÄ durchsickern, hatte man sich primär darauf
verständigt, eine neue GOÄ nicht nach dem
Prinzip der Kostenbetrachtung zu erstel-
len. Dies endete dann aber darin, das eine
Verhandlungsseite, die Private Krankenver-
sicherung (PKV), durch Unternehmensberater
eine Gebührenordnung erstellen lässt, die
ausschließlich darauf ausgerichtet ist, keine
Kostensteigerung zuzulassen. Ein solches Vor-
gehen hinterlässt Fassungslosigkeit. Aber es zeigt auch eines: Auch die
Bundesärztekammer hat jahrelang ohne Klärung der oben genannten
brennenden Probleme agiert und verhandelt.
Vorschlag: Überlasst doch den Patienten die Preisfindung !
Wir ambulanten Operateure haben da einmal einen Vorschlag zur
Güte: Wenn man sich schon darauf verständigt, Kosten nicht vollstän-
dig zu ermitteln und zu erstatten, dann könnte man Operationen ja
probehalber nach deren Nutzen vergüten. Die ambulanten Opera-
teure und Anästhesisten könnten dabei nur gewinnen. Gegenprobe:
Nehmen wir an, dass die von den Patienten vermutete Vergütung des
Arztes in etwa dem vom Patienten empfundenen Wert dieser Leistung
entspricht. Dann fragen wir doch einmal unsere Patienten öffentlich,
welchen Preis wir für Operationen und Narkosen bezahlt bekommen
sollen. Mit den Ergebnissen einer solchen Befragung wünschen wir
Politik und Kostenträgern viel Freude! É
Berufspolitik
Foto
: Hen
nefr
ünd
Dr. Jörg Hennefründ
BAO-Pressereferent und niedergelassener
Gynäkologe
Tagesklinik Oldenburg
Achternstraße 21, 26122 Oldenburg
Tel.: 0441 922700
Fax: 0441 9227
www.tagesklinik-oldenburg.de
Foto
: Neu
man
n
Dr. Axel Neumann
BAO-Präsident und niedergelassener Chirurg
Praxisklinik München-West
Zentrum für Knie-, Hand- und Schulterchirurgie
Fürstenrieder Straße 69 – 71, 80686 München
Tel.: 089 546888-0
Fax: 089 54688888
www.chirurgie-orthopaedie.de
» Fragen wir doch einmal unsere Patienten öffentlich, welchen Preis wir für Operatio-nen und Narkosen bezahlt bekommen sollen. Mit den Ergebnissen einer solchen Befragung wünschen wir Politik und Kostenträgern und Politik viel Freude. «
14 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Terminservicestellen auch daran gewöhnt werden, künftig länger auf
Arzttermine warten zu müssen: „Wenn nämlich ein dringlicher Patient
binnen vier Wochen einen Termin bekommen soll, dann bedeutet das
im Umkehrschluss doch, dass andere durchaus längere Wartezeiten
akzeptieren müssen.“
DGCH: Beim Zweimeinungsverfahren ist noch vieles unklar
Auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), beim Kongress
vertreten durch ihre Präsidentin Prof. Gabriele Schackert, kann den
aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen nicht viel Positives
abgewinnen. Weder ist die Fachgesellschaft überzeugt vom Nutzen
der Terminservicestellen, noch hält das vorgesehene Zweitmeinungs-
verfahren bei „mengenanfälligen Eingriffen“ wie Hüftendoprothesen,
Tonsillektomien, Hysterektomien, Wirbelsäulen- oder Bypass-Operatio-
nen für ausgereift: „Hier ist noch vieles unklar“, kritisierte Schackert.
„Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn die Aufklärung über das Recht
auf eine Zweitmeinung ausbleibt? Wer sind eigentlich die Zweitgutach-
ter und welche Qualifikationen müssen sie vorweisen? Inwieweit wer-
den die Einsparungen durch weniger ‚überflüssige‘ Operationen durch
die administrative Mehrbelastung wieder
kompensiert?“
Schackert richtete ihre Kritik aber auch
an die Ärzteschaft selbst: „Das Ansinnen
der Politik, bei akzeptablen Kosten eine
möglichst hohe Qualität zu erhalten, ist
verständlich. Weil die Ärzteschaft lange
keine überzeugenden Strategien hierfür
entwickelt hat, nimmt die Politik das
Heft nun selbst in die Hand.“ Die DGCH-
Präsidentin warnte: „Wir werden zu
Befehlsempfängern des Gemeinsamen
Bundesausschusses und zu leistungsge-
bundenen Dienstleistern. Das ist nicht
die Medizin, die wir unserem Nachwuchs
hinterlassen sollten!“
Mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit sind die
niedergelassenen Chirurgen ebenso wie ihre Kollegen in den Kliniken
zunehmend unzufrieden. Dies verdeutlichten die politischen Sitzun-
gen des Bundeskongresses Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016
in Nürnberg stattgefunden hat.
Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann eröffnete den
Kongress mit den Worten: „Unsere Arbeit ist formal immer noch so
organisiert wie bei der Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen
im Jahre 1931. Damals übernahmen die Vertragsärzte den Kollektiv-
vertrag und Sicherstellungsauftrag und verzichteten im Gegenzug auf
ihr Streikrecht. Aber gilt das angesichts der derzeitigen Umwälzungen
eigentlich noch?“
BNC: Viele Gesetzesinhalte widersprechen sich gegenseitig
Schüürmann kritisierte: „Mit einer Fülle von Gesetzen, die nicht zu
Ende gedacht sind und in immer schnelleren Takt verabschiedet werden,
greift die Politik immer stärker in unsere ärztliche Selbstverwaltung ein.
Außerdem werden so keine der kommenden Herausforderungen im
Gesundheitswesen – Stichwort demogra-
phischer Wandel – gelöst.“ Zudem seien
etliche Gesetzesinhalte widersprüchlich:
So passe die neu eingeführte Regelung,
nach der Arztpraxen in rechnerisch ‚über-
versorgten‘ Gebieten aufgekauft werden
und damit vom Markt verschwinden
sollen, nicht zu den parallel installierten
Terminservicestellen, die Patienten bei
dringlichen Überweisungen einen Fach-
arzttermin binnen vier Wochen vermit-
teln müssen, wenn man auf normalem
Wege keinen Termin bekommen kann.
Schüürmann warnte: „Das ist ein wei-
terer Schritt in Richtung Staatsmedizin!“
Offenbar sollten Versicherte mithilfe der
Bundeskongress Chirurgie
Unzufrieden mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen TätigkeitFlächendeckende, wohnortnahe Strukturen sind kosteneffizient und stehen in der Patientengunst besonders
weit oben. Dennoch fördert die Politik derzeit vor allem die Zentralisierung in Form von Verlagerung ambulanter
Leistungen an die Kliniken. Ein Überblick über die berufspolitischen Diskussionen beim diesjährigen Kongress.
Von Antje Thiel
Berufspolitik
Foto
: Thi
el
Insgesamt 1.�00 Teilnehmer besuchten in diesem Jahr
den Bundeskongress Chirurgie, der wie bereits in
den vergangenen Jahren gemeinsam vom BNC, dem
BAO und dem BDC ausgerichtet wurde
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 15
BDC: Vertragsärzte haben in der Politik keine Verbündeten
BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fasste die Kritik der
Chirurgen an der Bundespolitik so zusammen: Der Arztberuf an sich
ist in seiner Wertigkeit im Gesundheitswesen nicht mehr dort ange-
siedelt, wo wir ihn gern hätten. „Ziel der Politik ist es, die vielzitierte
‚doppelte Facharztschiene‘ abzuschaffen, und zwar zulasten der nieder-
gelassenen Vertragsärzte. Und wir haben leider keine Verbündeten.“
Vielmehr müssten Vertragsärzte permanent selbst den Beweis für die
Effizienz ihrer Strukturen antreten.
Die Politik wolle zwar einerseits weg von der teuren stationären
Versorgung und mehr Leistungen in die kostengünstigere ambulante
Versorgung verlagern. „Doch Krankenhäuser lassen sich nicht so ohne
Weiteres beseitigen. Deshalb werden sie nun einfach besser ausge-
lastet und stärker in die ambulante Versorgung einbezogen“, erklärte
Rüggeberg. „Trotz aller plakativen Bekenntnisse zur flächendeckenden
wohnortnahen Versorgung läuft alles auf mehr Zentralisierung hinaus.
Zudem scheint die Politik zu glauben, dass durch dirigistische Planung
machbar ist, was personell aufgrund des demographischen Wandels
und des zunehmenden Ärztemangels schlicht nicht mehr zu leisten
ist“, warnte der BDC-Vizepräsident.
KBV: Bedarfsplanung basiert noch auf Ist-Zustand von 1990
Über die Frage, wie viele Chirurgen das Land für die gute flächen-
deckende Versorgung der Bevölkerung braucht, wurden sich die Refe-
renten aus den Berufsverbänden, der Selbstverwaltung, vom GKV-
Spitzenverband und aus der Politik allerdings nicht einig. Der zweite
Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes-
vereinigung (KBV) und ehemalige BNC-Vorsitzende, Dr. Dieter Haack,
gab zu bedenken, dass die bisherige Bedarfsplanung von Vollzeitstellen
in Einzelpraxen ausgeht. „Im Übrigen basiert die derzeitige Bedarfs-
planung noch immer auf den Ist-Zahlen Anfang der
1990er Jahre. Seither haben sich die Versorgungs-
bedarfe der Bevölkerung ebenso verändert wie
die Möglichkeiten der modernen Medizin. Zudem
arbeiten mittlerweile etwa 12.000 angestellte
Ärzte im niedergelassenen Bereich, viele davon in
Teilzeit.“
Zwar sei der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) beauftragt, ein Gutachten zur Bedarfspla-
nung zu erstellen. „Doch zum einen dauert so
etwas mindestens zwei bis drei Jahre. Und zum
anderen hat jeder andere Vorstellungen von dem,
was eine ‚bedarfsgerechte Versorgung‘ ausmacht“,
sagte Haack. In der Vergangenheit seien viele chi-
rurgische Zulassungen aufgrund eines ‚Sonderbe-
darfs Ambulante Chirurgie‘ erteilt worden. „Wenn
diese Sitze künftig wegen vermeintlicher Über-
versorgung abgebaut werden sollen, dann wird es
kritisch.“ Haack prognostizierte, dass es den klas-
sischen Chirurgen / Unfallchirurgen in Zukunft nicht mehr geben wird:
„Rein numerisch wäre die Zusammenlegung der Planungsbereiche
Chirurgie und Orthopädie auch problemlos möglich.“
GKV: Überkapazitäten binden viel Zeit und Geld
Hans-Werner Pfeifer, von Haus aus Chirurg und nun Referent für
Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband, bestand dennoch darauf,
dass es infolge der Ärzteschwemme in den 1990er Jahren Überkapazi-
täten und auch danach weiter steigenden Arztzahlen in etlichen Berei-
chen der vertragsärztlichen Versorgung gebe: „Wir als GKV-Spitzenver-
band wollen eine gleichmäßige und stabile Versorgung erreichen. Doch
vielerorts gibt es Überkapazitäten, die ärztliche Zeit binden und Geld
kosten – beides fehlt dann an anderer Stelle.“
Pfeiffer zeigte sich aber auch besorgt angesichts der immer weiter
fortschreitenden Subspezialisierung in der Medizin: „Dieser Trend ist
gefährlich. Der Allgemeinchirurg stirbt aus, dabei wird er doch dringend
gebraucht – umso mehr, da die Hausärzte seit einer Weile keine chirur-
gischen Anteile mehr in ihrer Weiterbildung haben.“ Pfeiffer betonte
allerdings, dass die Bedarfsplanung Sache der ärztlichen Selbstverwal-
tung sei: „Alle Akteure sitzen in Berlin nahe beinander – das muss doch
möglich sein!“ Ñ
Berufspolitik
Foto
: Thi
el
Antje Thiel
Redaktionsleitung
VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH
Chirurgen Magazin + BAO Depesche
www.bncev.de
Dachsweg 5, 25335 Elmshorn
Tel.: 04121 2763634, Fax: 04121 2764948
www.vmk-online.de
Foto
: Thi
el
Gruppenbild nach der Eröffnung des Bundeskongresses: Dr. Axel Neumann (BAO), Dr. Christoph
Schüürmann (BNC), Prof. Gabriele Schackert (DGCH), Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg (BDC), Dr. Michael
Bartsch (Kongressleiter) und Wolfram-Arnim Candidus (Bürgerinitiative Gesundheit)
16 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Für den GKV-Spitzenverband sind angesichts der Bevölkerungsent-
wicklung auch befristete Zulassungen kein Tabu: „Wenn derzeit ein
Dorf von 800 Einwohnern jetzt wegen der Flüchtlingskrise auf einmal
1.500 Einwohner hat, dann müssen doch befristete ärztliche Zulas-
sungen möglich sein!“ Pfeiffer erzählte, er selbst habe seinerzeit als
Chirurg im Osten der Republik die Arbeit in der Poliklinik gemocht, weil
er dort über betriebswirtschaftliche Aspekte nicht nachdenken musste.
„Die Polikliniken von damals kommen nun als MVZ wieder.“
BVOU: Eine völlig gleichmäßige Versorgung ist unmöglich
Die Forderung nach befristeten Zulassungen findet in der Ärzte-
schaft natürlich keinen Anklang. Dr. Helmut Weinhart, Schatzmeister
beim Berufsverband für Orthopädie Unfallchirurgie (BVOU), antwor-
tete Pfeiffer daher unter dem Beifall des Plenums mit einem Vergleich:
„Wenn ein Bäcker die Option erhält, für fünf Jahre befristet einen Laden
zu eröffnen, dann wird er das nicht tun. Warum sollten Ärzte also dazu
bereit sein?“ Weingart warnte auch vor allzu großen Erwartungen an
die Bedarfsplanung der Selbstverwaltung: „Auch mit kleinteiligster
Bedarfsplanung werden Ärzte immer bestimmte Ballungszentren
favorisieren. Eine flächendeckend gleichmäßige Versorgung ist ganz
einfach nicht möglich.“
Weingart wehrte sich außerdem gegen den Vorwurf überflüssiger
Operationen, wie er vom GKV-Spitzenverband immer wieder in die
Diskussion gebracht wird: „Die Menschen in unserem Land werden
immer älter. Und auch die Senioren sind anspruchsvoll. Sie wollen bis
ins hohe Alter fit und aktiv bleiben. Wen wundert es also, dass wir viele
Hüft- und Knieendoprothesen haben?“
Politik: Chirurgen werden älter und brauchen Nachfolger
Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, die als Ver-
treterin der Politik auf dem Podium saß, gab mit Blick auf die Debatte
um Über- und Unterversorgung zu bedenken: „Planungsbereiche sagen
nicht aus, dass jeder Patient in einem ‚überversorgten‘ Bereich sich
auch überversorgt fühlt.“ Die Politikerin wies vielmehr darauf hin, dass
Berufspolitik
BAO-Kampagne: Autsch ! Wenn Politik weh tut … Aktionen gegen die Abschaffung ambulanter OP-Praxen
Ambulantes Operieren in den Einrichtungen freiberuflich tätiger niedergelas-
sener Fachärzte verdient mehr Förderung, Denn es ist patientenfreundlich,
kosteneffizient und findet auf hohem qualitativen Niveau statt. Allerdings
treibt die Politik seit Jahren die Abschaffung genau dieser Strukturen voran.
Um die breite Bevölkerung für diesen Missstand zu sensibilisieren, hat der
BAO gemeinsam mit dem BNC, dem BDC und dem Anästhesienetz Deutsch-
land (AND) eine neue politische Kampagne ins Leben gerufen.
Beim BAO-Symposium im Rahmen des Bundeskongresses Chirurgie erklärte
BAO-Präsident Dr. Axel Neumann dazu: „In der Vergangenheit demonstrierten
Ärzte zu Tausenden vor dem Brandenburger Tor, wenn sie gegen die Berliner
Politik protestieren wollten. Heute scheint es kaum möglich, Kollegen auf diese
Weise zu mobilisieren. Deshalb gehen wir heute einen neuen Weg über eine
Social-Media-Kampagne.“ Die Kampagne trägt den Titel „Autsch! Wenn Politik
weh tut“. Unter www.ihre-ambulante-op-praxis.de können interessierte
Ärzte und Patienten sich über die Positionen der beteiligten Verbände infor-
mieren und Materialien wie Wartezimmerplakate oder Shortfacts zur Weiter-
verbreitung über das Wartezimmer-TV, Twitter und Facebook herunterladen.
Die Wartezimmerplakate können in druckfähiger Auflösung von der Kampag-
nenseite heruntergeladen und bei einer Druckerei bzw. im Copyshop gedruckt
werden. Die Shortfacts (siehe z. B. Bild oben) eignen sich als Plakate ebenso
wie Flyer zur Weitergabe an Patienten oder zur Einbettung in das Praxis-TV.
Hinter jedem dieser Shortfacts findet sich auf der Kampagnenseite ein erläu-
ternder Text in allgemein verständlicher Sprache.
Ein wichtiger Kanal, über den die Botschaften der Kampagne verbreitet
werden, ist der Kurznachrichtendienst Twitter. Tobias Baader von der beauf-
tragten Agentur Context Communication aus Nürnberg erklärte die Vorzüge
dieses schnellen Mediums: „Fast alle Politiker nutzen heute Twitter. Es gibt
kaum eine Möglichkeit, sie schneller und direkter zu erreichen.“ Wer etwa eine
Botschaft („Tweet“) der Kampagne an Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe weiterleiten möchte, muss den Tweet nur mit dem Zusatz @groehe
über sein eigenes Nutzerkonto verbreiten („retweeten“). Durch die nament-
liche Erwähnung wird der Minister auf die Botschaft aufmerksam gemacht.
Bei Twitter ist die Kampagne unter dem Namen @ihrefachaerzte zu finden.
Sie verbreitet neben Kampagnenmaterial auch andere gesundheitspolitische
Nachrichten und hat derzeit 1�5 Abonnenten („Follower“), die in den ersten
drei Monaten der Kampagne über 86.000 Sichtkontakte („Page Impressions“)
ausgelöst haben. Übrigens: Auch der BNC hat ein Twitterkonto (@Chirurgen-
BNC). Wann folgen auch Sie Ihren Berufsverbänden und der Kampagne?
20 Jahre BNC: Ein kleiner Umtrunk zum runden Geburtstag
Vortragspause am BNC-Stand: Der Vorsitzende war nicht gerade auffindbar,
doch der Sekt stand kalt – das verlangte nach einer schnellen Entscheidung:
Anstoßen auf den 20. Geburtstag des 1996 gegründeten Berufsverbandes.
Von links nach rechts: Dr. Michael Bartsch (BNC-Schatzmeister), Rosemarie
Plassmann (BNC-Geschäftsstelle), Andrea Mangold (Medizinrechtlerin und
SpiFa-Justiziarin), Jörg Hohmann (BNC-Justiziar) und Dr. Philipp Zollmann (stell-
vertretender BNC-Vorsitzender)
Foto
: Thi
el
Foto
: BA
O
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 17
derzeit ein Viertel aller Chirurgen älter als 60 Jahre sind und damit in
fünf bis spätestens zehn Jahren Nachfolger brauchen werden. Der neue
Zuschnitt der Planungsbereiche im Zuge der Bedarfsplanung mache
erstmals deutlich, dass es etliche Regionen gibt, in denen bislang
überhaupt keine Ärzte ansässig sind: „Da können also weiterhin Sitze
vergeben werden.“ Huml gab zu, dass die Zahl der Ärzte in den ver-
gangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. „Doch gleichzeitig ist die
Zeit, die ein Arzt direkt im Kontakt mit dem Patienten verbringen kann,
immer weniger geworden. Das ist ein Problem.“
BAO: Hygiene und Dokumentation kosten viel Zeit und Geld
Woran der Zeitmangel bei Ärzten liegt, ist hinreichend bekannt: Ver-
schärfte Hygiene- und Qualitätsrichtlinien und überbordende Doku-
mentationspflichten machen insbesondere ambulant operierenden
Ärzten im Alltag das Leben schwer. Doch Hygiene und Dokumenta-
tion kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, ohne dass dieser
Umstand sich in der Vergütung ambulanter Operationen niederschlägt.
Unter anderem hierauf reagiert der BAO mit einer Wartezimmer- und
Social-Media-Kampagne (siehe Kasten links).
BAO-Präsident Dr. Axel Neumann störte sich aber nicht nur an der
unzureichenden Förderung des praxisambulanten Operierens, son-
dern auch an dem sehr verallgemeinernden Umgang mit den Begriffen
‚Überversorgung‘ und ‚angebotsinduzierte Nachfrage‘, die nach Auffas-
sung des GKV-Spitzenverbandes unnötig ärztliche Kapazitäten bindet.
„Herr Pfeiffer, ich bin selbst im angeblich überversorgten München nie-
dergelassen. Gibt es denn Zahlen darüber, dass sich in München wegen
des Überangebots an Chirurgen mehr Menschen die Füße brechen oder
in den Finger schneiden?“
Patienten: Die meisten Politiker verstehen das System nicht
Auch wenn die Chirurgen bei den Krankenkassen und in der Politik
derzeit keine Verbündeten haben – der Solidarität ihrer Patienten kön-
nen sie sich sicher sein, wie der Beitrag von Wolfram-Arnim Candidus,
Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit, verdeutlichte: „Ich engagiere
mich mittlerweile seit zehn Jahren für Veränderungen im Gesundheits-
wesen und komme mir leider inzwischen vor wie Don Quichote.“ Die
Gesetzgebung sei nicht ausgerichtet auf nachhaltig funktionierende
Strukturen, sondern nur auf Machterhalt bis zum Ende der aktuellen
Legislaturperiode.
„Sie als Ärzte müssen sich engagieren, wir müssen gemeinsam laut
werden!“, forderte Candidus. Einen praktikablen Lösungsvorschlag
hatte er allerdings nicht im Gepäck – nur Erfahrungswerte, wie Einfluss-
nahme nicht funktioniert: „Wenn wir im Vorfeld gesundheitspolitischer
Gesetzesänderungen mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten
sprechen, dann überfordern wir sie in der Regel. Die allerwenigsten
durchschauen das System.“
Der nächste Bundeskongress Chirurgie findet vom 10. bis 12. März
2017 in Nürnberg statt. Seine berufspolitischen Sitzungen werden
angesichts der im September 2017 bevorstehenden Bundestagswahl
dann ganz sicher im Zeichen des Wahlkampfes stehen. É
Berufspolitik
Students for students: Wie attraktiv ist die Arbeit als Chirurg ?
Glücklicherweise gibt es sie noch: junge Ärzte und angehende Mediziner, die
Interesse an einer Weiterbildung zum Chirurgen haben. Bei der Sitzung „Stu-
dents for Students“ im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie, der vom 26.
bis 28. Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat, beschrieb Naomi Lämmlin,
Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland
e. V. (bvmd), die Faszination des Faches Chirurgie: „Der OP ist eine eigene Welt,
in der nur der Patient zählt und in der alles andere zurückstehen muss. Ein
Chirurg muss schnelle Entscheidungen treffen und sieht sofort das Ergebnis
seines Handelns – das gefällt mir.“ Die mit dem Chirurgenberuf verbundene
immense Verantwortung schreckt Lämmlin nicht: „Mit dem Kasack legt man
sich ein anderes Ich an, das diese Verantwortung auch tragen kann.“
Als gestandener Chirurg warb Dr. Matthias Krüger, Beauftragter für Nach-
wuchsförderung des BDC, mit weiteren Vorzügen für sein Fach: „Chirurgie ist
multiprofessionell und interdisziplinär. Wer sich für das Herz-Kreislauf-System
interessiert, wählt die Kardiochirurgie. Wer gern mit Kindern arbeitet, geht
in die Kinderchirurgie. Wen die inneren Organe faszinieren, der wird Viszeral-
chirurg.“ Außerdem seien die Karrierechancen von Chirurgen an deutschen
Kliniken ausgesprochen gut. Krüger warnte davor, immer nur an der soge-
nannten Generation Y herumzumäkeln, die angeblich nur fordere und nichts
geben wolle. „Sie ist nun einmal die einzige Nachwuchsgeneration, die wir
haben, wir kriegen keine andere! Und letztlich sind sie Kinder ihrer Eltern, wir
haben diesen Nachwuchs selbst erzogen.“
Doch es gibt auch skeptische Stimmen, wie etwa die von Lauritz Blome,
Bundeskoordinator der AG Gesundheitspolitik im bvmd, der für sich persön-
lich den Weg in die Chirurgie mittlerweile generell ausschließt. „Bis vor zwei
Jahren wollte ich noch gern Chirurg werden, mittlerweile nicht mehr.“ Blome
gab seiner Verbandskollegin Lämmlin recht, dass im OP nur der Patient zählt
und das Tagesgeschäft mit Papierkram und E-Mails außen vor bleibt. „Doch
die E-Mails kommen ja trotzdem! Sie müssen halt später abgearbeitet wer-
den.“ Er wünsche sich ein Fachgebiet, in dem der Arbeitstag nach acht bis
zwölf Stunden auch einmal zu Ende ist. „In der Chirurgie herrscht ein immen-
ser Druck, und in keinem anderen Fach sind die Arbeitszeiten so schwer mit
einem Familienleben vereinbar“, fasste Blome seine Kritik an den Arbeitsbedin-
gungen in der Chirurgie zusammen.
Weniger Probleme mit der Work-Life-Balance gibt es als Chirurg, wenn man
sich für eine Karriere bei der Bundeswehr entscheidet. So erklärte Frederik
Lippemeier, der sich derzeit dort in der chirurgischen Facharztausbildung
befindet: „Das Arbeitszeitgesetz wird bei uns stärker kontrolliert als in den
meisten zivilen Kliniken.“
Eine erfolgreiche chirurgische Karriere kann aber auch in die Niederlassung
führen, wie Dr. Manfred Weisweiler betonte. Der niedergelassene Chirurg aus
Geilenkirchen sagte: „Ich habe noch keinen Tag meiner Niederlassung bereut,
denn ich gestalte meine Arbeit selbst, ohne dass mir ein Verwaltungsdirek-
tor reinredet.“ Das bedeute auch, dass er nicht für anderer Leute Fehlent-
scheidungen geradestehen muss und seine Partner und sein Personal selbst
aussuchen kann. „Die Patienten kommen als Menschen zu uns als Arzt. Sie
kommen nicht in ‚ein Haus‘ wie Krankenhäuser oft genannt werden“, betonte
Weisweiler und schloss: „Mehr als der Schritt in die Selbstständigkeit würde
es mir Angst machen, als Jungarzt in einer Klinikkette wie ein ärztliches Enzym
Rendite erwirtschaften zu müssen.“ Mit Blick auf den demographischen Wan-
del und den künftigen Ärztemangel warb Weisweiler weiter für den Schritt in
die Niederlassung: „Die chirurgische Heilleistung pro Euro ist im ambulanten
Bereich deutlich höher. Der Mangel wird es daher diktieren, sich mit unserem
lukrativen Angebot als niedergelassene Chirurgen auseinanderzusetzen.“
Die Angst vor dem wirtschaftlichen Risiko der Selbstständigkeit sitzt bei
jungen Ärzten dennoch tief. Zu Unrecht, wie Kim Nickl, Beraterin bei der Apo-
theker- und Ärztebank berichtete: „Das finanzielle Risiko einer Praxisfinanzie-
rung ist sehr gering.“ Allen Unkenrufen der vergangenen Jahre zum Trotz gebe
es nur sehr wenige Privatinsolvenzen bei niedergelassenen Ärzten, „und die
wenigen Fälle, die mir bekannt sind, hatten rein gar nichts mit der Praxis, son-
dern vielmehr mit persönlichen Problemen des Arztes zu tun.“
18 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
tung „Arzt und Recht – Korruptionsgesetz“ nicht geben. Jörg Hohmann
kritisierte eine „große Unschärfe“ im Gesetzentwurf.
Diese Einschätzung teilt auch Rüdiger Weidhaas, Fachanwalt für
Strafrecht aus Bad Dürkheim: „Schauen wir den Gesetzentwurf an,
kann man sagen, dass verglichen damit ein Aal noch über eine gewisse
Griffigkeit verfügt.“ Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Medizinstraf-
recht in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwalts-
verein machte aber auch deutlich, dass das, was jetzt strafrechtlich
fixiert werden soll, schon zu mehr als 90 Prozent durch berufsrecht-
liche Vorgaben verboten ist. Nur habe sich bisher keiner um das „Law
Enforcement“, also den Gesetzesvollzug, geschert. Die Ärztekammer
sei insoweit ein zahnloser Wolf gewesen.
Der Vorteilsbegriff als Einfallstor für Ermittlungsverfahren
Weidhaas erklärte, dass dies zukünftig anders sein wird, denn
zukünftig werde das bisher Verbotene sogar strafbar. „Machen Sie sich
darauf gefasst, dass die Welt eine andere sein wird. Es wird einen Para-
digmenwechsel geben, auf den Sie sich einstellen müssen.“ Der Anwalt
riet den anwesenden Ärzten, schon jetzt jeden einzelnen Vertrag zu
Kooperationen zu prüfen und sich dabei durch medizinrechtlich erfah-
rene Anwälte mit strafrechtlichem Problembewusstsein beraten zu
Dass Antikorruptionsgesetz wurde zwar nicht, wie ursprünglich vor-
gesehen im März, aber dann doch bis Ende Mai (Stand: Redaktions-
schluss am 13. Mai 2016) beschlossen und in Kraft gesetzt. Juristen
und Berufsverbände raten daher dringend, alle Kooperationsverträge
auf mögliche Vorteilsnahmen zu prüfen.
Der Hamburger Rechtsanwalt und BNC-Justiziar Jörg Hohmann
berichtete davon, dass in der Geschäftsstelle des BNC bereits viele
Anfragen dazu eingegangen seien, wann das Gesetz in Kraft trete und
welche Konsequenz es für die Niedergelassenen habe. Befürchtet wür-
den „eine Vielzahl an Strafverfahren“ auf Grundlage der Antragsrechte
der Krankenkassen. Es bestünden noch viele Unsicherheiten, sagte
Hohmann.
Genossenschaften ? Referententätigkeit ? Zuwendungen ?
Oft werde etwa gefragt, ob man noch in Genossenschaften Mitglied
sein, als Referent Fortbildungen begleiten oder Zuwendungen bei
Anwendungsbeobachtungen entgegennehmen darf. Ärzte fragten auch
nach der Grenze, wo eine Kooperation zwischen Ärzten, Pharmaindus-
trie oder auch Sanitätshäusern zur strafverfolgten Korruption wird.
Eine klare Antwort darauf konnten auch die Juristen in der Veranstal-
Bundeskongress Chirurgie
Antikorruptionsgesetz: Lassen Sie alle Verträge auf Vorteilsnahme überprüfen !Noch sind die Konsequenzen des Antikorruptionsgesetzes nicht abzusehen, doch längst malen sich Ärzte in
schwarz-grauen Farben die Konsequenzen für ihren Berufsstand aus. Sie sehen die Zukunft nicht rosig – und
Juristen bestätigen die Sorge. Deutlich wurde das auf dem diesjährigen Bundeskongress Chirurgie.
Von Cornelia Kolbeck
Berufspolitik
Foto
: Hoh
man
n
BNC-Justiziar Jörg Hohmann
kritisierte die „große Unschärfe“
im Gesetzentwurf.
Foto
: Wei
dhaa
s
Rüdiger Weidhaas, Fachanwalt
für Strafrecht, hegt Bedenken
gegenüber dem „Vorteilsbegriff“
Foto
: GSt
A /
Mar
io V
edde
r
Oberstaatsanwalt Alexander
Badle rät: „Lassen Sie sich keine
Angst machen.“
Foto
: BD
C
BDC-Vizepräsident Dr. Jörg A.
Rüggeberg kennt noch kein
„Patentrezept“ für die Zukunft
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 19
Update: Entschärfter Gesetzentwurf beschlossen
Das Antikorruptionsgesetz wurde am 14. April 2016 im Bundestag beschlos-
sen – allerdings nicht in seiner ursprünglichen Fassung. § 299 a Abs. 1 Nr. 2 StGB,
der auf den Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten abstellte, wurde zuvor
wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gestrichen. Denn das Berufsrecht ist
in den Ländern unterschiedlich geregelt, was zu unterschiedlicher Strafbar-
keit geführt hätte. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen lobte, dass Kooperationen
nicht mehr unter Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt werden,
wie ursprünglich vorgesehen. Die KBV werde aber genau beobachten, „ob
wünschenswerte Kooperationen tatsächlich nicht gefährdet sind.“
lassen. „Machen Sie auch von der Möglichkeit Gebrauch, die Kammer
um eine Stellungnahme zu bitten“, riet er. Der Strafrechtler sieht in
dem „Vorteilsbegriff“ des geplanten Tatbestands (§ 299 a StGB) ein
Einfallstor für Ermittlungsverfahren, obgleich der Gesetzgeber auf der
anderen Seite Kooperationen etwa zwischen Arzt-Arzt oder Arzt-Kran-
kenhaus wünsche. Wie im Bereich der allgemeinen Korruptionsstraf-
barkeit könne bereits eine Ehrung oder das Vermeiden eines Nachteils
als Vorteil ausgelegt werden. „Unter den Vorteilsbegriff fällt im Prinzip
alles.“ Seiner Einschätzung nach wird erst in fünf bis sechs Jahren, nach
den ersten Gerichtsverfahren, Klarheit über das Antikorruptionsgesetz
bestehen. Schon jetzt aber ist Weidhaas sicher: „Was das Leben bisher
angenehm gemacht hat, ist dann nicht mehr möglich.“
Oberstaatsanwalt Alexander Badle ist Leiter der Zentralstelle zur
Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesund-
heitswesen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Der
Gesetzentwurf löse bei den Ärzten „schiere Angst“ aus, so seine Erfah-
rung. Angst sei aber eine schlechte Grundstimmung in einem Gesund-
heitsmarkt mit einem Jahresumsatz von rund 300 Milliarden Euro.
Badle warnte vor „Kreuzrittern, die nach Inkrafttreten der neuen Straf-
vorschriften „mit Feuer und Schwert losziehen“ werden. Es gebe Kolle-
gen mit sozialromantischen Vorstellungen vom niedergelassenen Arzt,
der aus rein altruistischen Motiven seine Leistungen zum Wohle des
Patienten anböte. Die wirtschaftliche Seite, insbesondere der Kosten-
druck eines Praxisbetriebs, werde oft nicht berücksichtigt. „Deshalb ist
es für manch einen Staatsanwalt schwierig, bestimmte Sachverhalte
realistisch zu beurteilen.“
Augenmaß für die strafrechtlich relevanten Sachverhalte
Der neue Straftatbestand könne dann, aufgrund seiner tatbe-
standlichen Weite, wie ein Brandbeschleuniger wirken, warnte Badle.
Augenmaß und Verständnis für die Realitäten im Gesundheitsmarkt
seien deshalb bei Anwendung der neuen Strafvorschriften besonders
geboten. Zudem sei es nicht Aufgabe des Strafrechts, Wirtschaftsethik
und Wirtschaftsmoral im Gesundheitsmarkt durchzusetzen. Hierdurch
würde dem Strafrecht eine Rolle zugeschrieben, die es – verfassungs-
rechtlich – gar nicht übernehmen darf. Allerdings stellte er auch klar,
dass das Strafrecht auch im Gesundheitsmarkt benötigt wird – „nur
eben mit Augenmaß für die strafrechtlich relevanten Sachverhalte“.
Badle beschwichtigte aber auch: „Lassen Sie sich nicht verunsichern,
lassen Sie sich keine Angst machen.“ Was heute legal sei, bleibe auch
legal. Wer nach Berufsrecht lebe, könne sein strafrechtliches Risiko
deutlich reduzieren. Ärzte sollten ihre Motivation ehrlich überprü-
fen, warum etwa Patientenströme an den Sektorengrenzen in eine
bestimmte Richtung gelenkt oder warum bestimmte Medikamente
verordnet werden. „Es darf nie einen wirtschaftlichen Zusatzvorteil
geben, der mit der eigenen medizinischen Leistung nichts zu tun hat“,
erklärte der Oberstaatsanwalt. Bei allen ärztlichen Therapieentschei-
dungen müsse das Wohl des Patienten im Zentrum stehen, nicht der
eigene wirtschaftliche Vorteil. Dies sei auch die Kernaussage des Bun-
desgerichtshofes in dem Beschluss aus dem Jahr 2012.
Badle riet, sich an Leitplanken zu orientieren, wie den Branchen-
kodizes der Pharmaunternehmen. „Verhalten Sie sich normkonform,
auch wenn dadurch lukrative Felder wegbrechen.“ Es gebe Ärzte, so
der Staatsanwalt, für die sei die Umsatz- und Gewinnmaximierung
das Ziel beruflicher Tätigkeit. Diese Ärzte riskierten die „Strafverfol-
gung mit allen Konsequenzen“. Und diese Konsequenz bestehe nicht
nur aus dem Verlust von Geld und sozialen Kontakten, sondern künftig
eben auch in einer strafrechtlichen Sanktion. Wer „in den Sog eines
strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ gerate, solle sich in die Hände
eines erfahrenen Strafrechtlers begeben, dem er vertraue. „Und achten
Sie auf die Qualifikation des Anwalts, Sie würden ja auch nicht von
einem Augenarzt ihr Knie operieren lassen.“
Grauzone: Ärztekongress mit Industriesponsoren
Der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg A. Rüggeberg, Bremen, zeigte
ebenfalls Unverständnis für die Unschärfe des Gesetzes, schließlich sei
das „was jetzt strafrechtlich relevant werden soll, schon immer illegal im
Sinne des Berufsrechts“ gewesen. Er gestand ein, auch kein „Patentre-
zept“ für die Zukunft zu haben. Er selbst bewege sich in den Grenzen des
Berufsrechts, aber es gebe auch „Grauzonen“, deren Rahmen man immer
werde ausloten müssen. Dabei verwies er auf den von den Verbänden
gemeinsam ausgerichteten Bundeskongress Chirurgie, der ohne Unter-
stützung von Industriesponsoren gar nicht – oder nur zu horrenden Teil-
nehmergebühren – möglich wäre. Wenn es bereits ein Vorteil sei, keinen
Nachteil zu haben, dann sei auch ein Kongressbesuch im Prinzip Kor-
ruption. Rüggebergs Rat an seine Kollegen: „Wenn Sie sich vernünftig im
System bewegen und nicht noch hier und da einen Euro herauszuschla-
gen versuchen, werden Sie weitgehend ungeschoren davonkommen.“ É
Berufspolitik
Foto
: Kol
beck
Cornelia Kolbeck
Freie Journalistin, Fachgebiet Gesundheitspolitik
Mitglied der Bundespressekonferenz e. V.
Postfach 520415
12594 Berlin
Tel.: 030 56498136
Fax: 030 5615578
www.kolbeck-berlin.de
20 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Der G-BA-Beschluss hat auf Seiten der Ärzteschaft zu großer
Verärgerung, aber auch Verunsicherung geführt. Um Ärztinnen und
Ärzte zu unterstützen, die Arthrosepatienten behandeln, hat eine
Reihe von ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften unter
Federführung und Abstimmung von Priv.-Doz. Dr. Ralf Müller-Rath
von der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) nun
Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Auch der BNC und die ANC Nordrhein sowie der BAO zählen zu den
Unterzeichnern der Handlungsempfehlungen. Der BNC-Vorsitzende
Dr. Christoph Schüürmann sagte hierzu: „Wir danken Dr. Müller-Rath
für seine Initiative und sein Engagement bei der Erarbeitung und
Abstimmung dieser wichtigen Empfehlungen!“ É
Quellen: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2388, www.aga-online.de
In Deutschland leiden etwa 15 Millionen Menschen unter behand-
lungsbedürftigen Arthrosebeschwerden. Arthroskopische Operationen
waren bisher eine Schlüsseltherapie, um Betroffenen ohne die Belas-
tung eines großen chirurgischen Eingriffs schnell zu helfen. Das wird
in Zukunft bei Gonarthrose des Kniegelenks nicht mehr möglich sein.
Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschus-
ses (G-BA) von Ende November 2015. Dieser hatte auf Antrag des Spit-
zenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen die wissenschaftliche
Datenlage geprüft und befunden, es könnten keine wissenschaftlichen
Belege für den Nutzen der arthroskopischen Verfahren zur Behand-
lung der Gonarthrose gefunden werde. Daher dürfen diese Leistun-
gen nun nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung
erbracht werden.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Arthroskopie bei Gonarthrose: Aktuelle Handlungsempfehlungen der VerbändeSeit dem 1. April 2016 werden arthroskopische Operationen bei Gonarthrose nicht mehr von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) von November 2015, der nun in Kraft getreten ist und unter Ärzten für Verunsicherung sorgt.
Von Antje ThielFo
to: A
OK-
Med
iend
iens
t
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 21
Berufspolitik
Arthroskopie bei Gonarthrose: Auszüge aus der Handlungsempfehlung der Berufsverbände für Ärztinnen und Ärzte
Liste von Prozeduren, die vom Ausschluss betroffen sind:
Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5-810.0h)
Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden
Gewebes / Materials, OPSKode 5-810.2h)
Entfernung freier Gelenkkörper, inklusive:
Entfernung osteochondraler Fragmente (OPS-Kode 5-810.4h)
Entfernung periartikulärer Verkalkungen (OPS-Kode 5-810.5h)
Synovektomie, partiell (OPS-Kode 5-811.2h)
Synovektomie, total (OPS-Kode 5-811.�h)
Exzision von erkranktem Gewebe am Gelenkknorpel (OPS-Kode 5-812.0h)
Meniskusresektion, partiell, inklusive: Meniskusglättung (OPS-Kode 5-812.5)
Meniskusresektion, total (OPS-Kode 5-812.6)
Knorpelglättung (Chondroplastik, OPS-Kode 5-812.eh)
Sämtliche anderen arthroskopischen Prozeduren können weiterhin auch bei
Gonarthrose erbracht werden. Von dem Beschluss sind sämtliche Arthroseformen
erfasst (primäre, sekundäre, femuropatellare, femurotibiale). Der Beschluss for-
muliert drei Situationen, in denen eine Arthroskopie bei Gonarthrose auch unter
Verwendung eines Codes aus der oben genannten Liste weiterhin Leistung der
gesetzlichen Krankenkasse ist: arthroskopische Eingriffe wegen Traumen, einer
akuten Gelenkblockade oder einer meniskusbezogenen Indikation, bei der die
bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist.
Empfehlungen der beteiligten Verbände und Fachgesellschaften
Zunächst ist zu prüfen, ob eine Gonarthrose im Sinne des GBA-Beschlusses
vorliegt oder nicht. Die Definition der Gonarthrose im G-BA-Beschluss ist aus
Sicht der unterzeichnenden Verbände und Fachgesellschaften nachvollziehbar,
da diese sowohl den Krankheitswert der Arthrose mit entsprechendem Leidens-
druck sowie der Arthrose zuzuordnende Symptome und eine Reduktion der
Lebensqualität umfasst. Zusätzlich zu den klinischen Einschränkungen sind
eindeutig der Arthrose zuzuordnende röntgenologische Veränderungen (Osteo-
phyten) zu fordern. Die Diagnose einer Gonarthrose erfolgt im Wesentlichen auf
Basis der Anamnese und der klinischen Untersuchung, Röntgenbilder haben
lediglich ergänzenden Charakter. Weder bildgebende, noch arthroskopische
Befunde können isoliert zur Diagnose einer Gonarthrose führen. Eine Gon-
arthrose im Sinne der oben genannten Definition ist mit dem ICD-Code M17f zu
codieren. Vor einer Gonarthrose sind sämtliche anderen degenerativen und ent-
zündlichen Veränderungen im Kniegelenk abzugrenzen, welche nicht „mit einem
Gelenkversagen“ verbunden sind. Dies betrifft insbesondere Knorpelschäden.
Falls eine Gonarthrose vorliegt, ist zu prüfen, ob eine oder mehrere der
im Beschluss genannten Ausnahmesituationen (Trauma, Blockade, Menis-
kusschaden) vorliegen. Der Begriff Trauma bezieht sich hierbei nicht auf den
Zustand der posttraumatischen Gonarthrose, sondern auf eine traumatische
Veränderung bei vorbestehender Gonarthrose (Codes S8�ff). Ebenso ist eine
akute Synovialitis (ICD M1�.96) infolge eines Traumas bei Gonarthrose möglich.
Eine Blockade ist ein überwiegend anamnestischer Begriff, der in der klinischen
Untersuchung gegebenenfalls verifiziert werden kann, sich aber nicht mittels
ICD-Code ausdrücken lässt. Er muss in der Krankenakte dokumentiert wer-
den. Die Feststellung, ob ein möglicherweise vorhandener Meniskusschaden
(Hauptdiagnose M2�ff) für die Symptome einer Gonarthrose verantwortlich ist,
obliegt dem Arzt. Hinweise sind Blockierungen, Einklemmungserscheinungen,
Drehschmerz und positive Meniskuszeichen. Eine stringente Dokumentation ist
unerlässlich. Bei strittigen Einschätzungen ist eine fachärztliche Zweitmeinung
anzuraten.
Fünf mögliche Fallkonstellationen
Es liegt keine Gonarthrose im Sinne der Definition des G-BA vor. Dann
können ohne Einschränkungen sämtliche arthroskopischen Prozeduren an dem
Patienten erbracht werden.
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
}
Es liegt eine Gonarthrose im Sinne der Definition des G-BA vor. Dann kön-
nen Sie sämtliche arthroskopischen Prozeduren erbringen, die nicht vom G-BA
explizit ausgeschlossen wurden.
Es liegt ein Trauma / Blockierung / Meniskusschaden mit zuverlässig
begründeter Symptomatik vor. Sie können sämtliche arthroskopischen Pro-
zeduren erbringen.
Es liegt kein Trauma / Blockierung / Meniskusschaden mit zuverlässig
begründeter Symptomatik vor. Sie können die benannten Eingriffe nicht mehr
zu Lasten der GKV erbringen. Falls der Patient explizit eine arthroskopische
Intervention wünscht und Sie im individuellen Fall eine medizinische Sinnhaftig-
keit erkennen, können Sie den Fall als Selbstzahlerleistung erbringen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihre Einschätzung trotz ordentlicher Dokumen-
tation einer nachträglichen Prüfung standhält. In diesem Fall entsteht ein
Regressrisiko, wenn Sie trotzdem eine Arthroskopie durchführen. Sie können
dem Patienten eine Selbstzahlerleistung oder die Übernahme des Regress-
risikos anbieten.
Vorgehen bei Selbstzahlerleistung
Aufklärung. Hier gilt, wie für jede ärztliche Tätigkeit, das ethische Gebot, dem
Patienten nicht zu schaden. Die Indikation muss aufgrund der kritischen Position
des G-BA besonders sorgfältig gestellt und dokumentiert werden. Der Patient
muss über Vorteile und konkreten Nutzen, aber auch die Risiken des Eingriffs
aufgeklärt werden.
Schriftlicher Vertrag. Vertragsärzte dürfen eine Vergütung für Selbstzahler-
leistungen nur fordern, wenn der Patient die Behandlung auf eigene Kosten
ausdrücklich wünscht und dies auch schriftlich bestätigt. Die Vergütung erfolgt
nach den Maßgaben der GOÄ. Auch Begleitleistungen wie Anästhesie und / oder
nachfolgende Physiotherapie sind gleichfalls Selbstzahlerleistungen und können
nicht einfach zu Lasten der GKV verordnet werden.
Kostenübernahme durch die GKV
Die gesetzlichen Krankennkassen dürfen die Kosten derartiger Leistungen nicht
übernehmen, der Vorstand der jeweiligen Kasse haftet persönlich für Fälle, in
denen davon abgewichen wird. Deshalb ist es nicht anzuraten, Patienten mit der
Frage nach Kostenübernahme vorab zur Krankenkasse zu schicken. Dennoch ist
es empfehlenswert,den Patienten vorab zur Zweitmeinung beim MDK vorzustellen,
um die indikationsbegründende Diagnose durch den MDK bestätigen zu lassen.
Regressübernahme
Die sogenannte Regressübernahme ist bislang noch nicht ausreichend juristisch
verankert und muss daher unter dem Vorbehalt der Rechstsprechung gesehen
werden. Im Prinzip geht es dabei um eine patientenseitige Erklärung, dem Arzt
gegebenenfalls entstehende Regresskosten in einem dann nachträglich Gültig-
keit gewinnenden Vertrag (Regressübernahmeerklärung) auszugleichen. Bitte
beachten Sie, dass Sie als Vertragsarzt eine Leistung nicht unter einer Bedingung
erbringen dürfen. Kommen Sie zur Überzeugung, dass die Indikation für eine Sach-
leistung besteht, darf die Erbringung nicht von der vorherigen Unterschrift einer
Regressübernahmeerklärung abhängig gemacht werden. Andernfalls besteht die
Gefahr, dass Sie disziplinarisch verfolgt werden.
Unterzeichnet der Patient eine solche Regressübernahmeerklärung, erfolgt die
Leistungserbringung wie üblich. Kommt es in diesem Fall zu einem Überprüfungs-
verfahren im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung gemäß § 106 a SGB V und wird
für den individuellen Patienten die Indikation nachträglich aberkannt, wäre auf
der Grundlage der Vereinbarung die Inanspruchnahme des Versicherten denkbar.
Selbstverständlich unterliegt die Regressübernahmeerklärung den gleichen Prin-
zipien wie die Vereinbarung einer Selbstzahlerleistung und sollte angesichts der
bestehenden Rechtsunsicherheit nur mit Zurückhaltung genutzt werden.
Dieser Kurzlink führt zur vollständigen Fassung:
www.tinyurl.com/handlungsempfehlung
}
}
}
}
}
}
22 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Regional BAO
Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO): Kontakt zu den Regionalverbänden und zur Geschäftsstelle
LAO Baden-Württemberg e. V. Dr. Jürgen Lambert Stühlingerstr. 22–24 79106 Freiburg i. Brsg. Telefon 0761 �88000 www.lao-bw.de
LAO Bayern e. V. Dr. H. Lindner Schlüterstr. 5 A, 85057 Ingolstadt Telefon 0841 480448 www.laobayern.de
LAO Berlin e. V. Norbert W. Schwarz Warschauer Str. �6 –�8, 1024� Berlin Telefon 0�0 29777860 www.laoberlin.de
LAO Brandenburg e. V. Dr. M. Schmidt Bautzener Str. �6, 02956 Rietschen Telefon 0�5772 46724
LAO Hamburg e. V. Dr. C. P. Möller Altonaer Str. 59 – 61, 20�57 Hamburg Telefon 040 4�28580 www.hgao.de
LAO Niedersachsen e. V. Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021
LAO Nordrhein e. V. Dr. Georg Rutt Violstr. 92, 47800 Krefeld Telefon 02151 80600 www.lao.de
LAO Rheinland-Pfalz e. V. Dr. A. Bartels Am Brand 12, 55116 Mainz Telefon 061�1 972290 www.lao-rheinland-pfalz.de
LAO Westfalen-Lippe e. V. Dr. Heinz-J. Droste Goethestr. 8, 48�41 Altenberge Telefon 02�24 9022�04 www.lao-wl.de
Landeverbände Ambulantes Operieren (LAO)
Präsident Dr. Axel Rainer Neumann Fürstenrieder Str. 69, 80686 München Telefon 089 5468880
Vizepräsident Dr. Ansgar Pett Adalbertstr. 16, 10997 Berlin Telefon 0�0 6169540
Schatzmeisterin und Finanzvorstand Dr. Petra Tietze-Schnur Postbrookstr. 105, 27574 Bremerhaven Telefon 0471 9026007
Schriftführer und Pressereferent Dr. J. Hennefründ Achternstr. 21 A, 26122 Oldenburg Telefon 0441 922700
Beisitzer Jörg-Michael Wennin Arndtstr. ��, 22085 Hamburg Telefon 040 2482294�
Beisitzer Norbert W. Schwarz Warschauer Str. �6 – �8, 1024� Berlin Telefon 0�0 29777860
Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021
Ehrenpräsident Prof. Dr. Jost Brökelmann Sterntorbrücke 1, 5�111 Bonn Telefon 0228 69242�
Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO)
Tamara Dietze Joachim-Karnatz-Allee 7 10557 Berlin
Telefon 0�0 �19 58 41� Fax 0�0 22196057 E-Mail [email protected]
BAO Geschäftsstelle
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC): Kontakt zu den Regionalverbänden und zur Geschäftsstelle
ANC Baden-Württemberg Nord Dr. Frido Mütsch Pestalozzistr. 19, 74076 Heilbronn Telefon 071�1 942�-0 www.anc-bwn.de
ANC Berlin Dr. Volker Lacher Bismarckstr. 45 – 47, 10627 Berlin Telefon 0�0 9210599�
ANC Brandenburg Dr. Torsten Braunsdorf Karl-Marx-Str. 104, 0�205 Calau Telefon 0�541 801777
ANC Hamburg Dr. Gerd Fass Oskar-Schlemmer-Str. 15 22115 Hamburg Telefon: 040 71591255
HCV Hessen Dr. Peter Schwalbach Promenadenstr. 18, 64625 Bensheim Telefon 06251 580150 www.hcv-ev.de
ANC Mecklenburg-Vorpommern Ulrich Braune Wismarsche Str. 1�2 –1�4 1905� Schwerin Telefon 0�85 5507502
ANC Mittelfranken Dr. Hans Peter Koerfgen Schwabedastr. 1, 91522 Ansbach Telefon 0981 48840-0 www.anc-mittelfranken.de/
ANC Niederbayern Dr. Walter Richter Achdorferweg 5, 840�6 Landshut Telefon 0871 25055
ANC Niedersachsen Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021 www.anc-niedersachsen.de
ANC Nordrhein Dr. Manfred Weisweiler Vogteistr. 16, 52511 Geilenkirchen Telefon 02451 91068-0 www.anc-nordrhein.de
ANC Oberbayern Dr. Dieter Galewski Rosenheimer Str. 41 D 8�04� Bad Aibling Telefon 08061 9��6-0
ANC Oberfranken Dr. Rainer Woischke Luitpoldstr. 11, 95�26 Kulmbach Telefon 09221 66666
ANC Oberpfalz Dr. Ulrich Hoffmann Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 1 9�1�� Burglengenfeld Telefon 09471 5590
ANC Rheinland-Pfalz Dr. Lutz Riedel Am Brand 12, 55116 Mainz Telefon 061�1 2��442
ANC Saarland Dr. Achim Schweitzer Schwarzenbergstr. 5, 6666� Merzig Telefon 06861 72042
ANC Sachsen Dr. Gunter Linke Lockwitzer Str. 15, 01219 Dresden Telefon 0�51 4715807 www.ancsachsen.de
ANC Sachsen-Anhalt Dr. Kay Brehme Weidenplan 16 –17 06108 Halle / Saale Telefon: 0�45 226480-0
ANC Schleswig-Holstein Dr. Matthias Tennie Neuer Weg 1 A 24568 Kaltenkirchen Telefon 04191 �021
ANC Schwaben Dr. Thomas Fleiner Frölichstr. 1�, 86150 Augsburg Telefon 0821 478665-0
ANC Südwürttemberg Dr. Dirk Albrecht Listplatz 1, 72764 Reutlingen Telefon 07121 �125-0
ANC Thüringen Dr. Philipp Zollmann Post-Carré Engelplatz 8, 0774� Jena Telefon 0�641 699�00 www.ancthueringen.de
ANC Unterfranken Dr. Harald Herterich Hermann-Löns-Str. 2, 97447 Gerolzhofen Telefon 09�82 99992 www.anc-unterfranken.de
ANC Westfalen-Lippe Dr. Holger Brinkmann Krummel 1, 59494 Soest Tel.: 02921 �91��40
ANC Südbaden Dr. Alex Furtwängler Wirthstr. 11 A, 79110 Freiburg Telefon 0761 2088200
Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC)
Geschäftsführer und 1. Vorsitzender Dr. Christoph Schüürmann Louisenstr. 5� – 57, 61�48 Bad Homburg Telefon 06172 210�9
2. Vorsitzender Dr. Philipp Zollmann Post-Carré Engelplatz 8, 0774� Jena Telefon 0�641 699�00
Schatzmeister Dr. Michael Bartsch Gartenstr. 81, 91154 Roth Telefon 09171 62262
Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 2�, 29664 Walsrode Telefon 05161 7�021
Beisitzer Dr. Johannes Gensior Mühlenstr. � – 5, 41�52 Korschenbroich Telefon 02161 64618
Ehrenvorsitzender Dr. Dieter Haack Eierstr. 46, 70199 Stuttgart Telefon 0711 601760-0
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC)
Rosemarie Plassmann Dorfstr. 6 D, 22941 Jersbek
Telefon 045�2 2687560 Fax 045�2 2687561 E-Mail [email protected]
BNC Geschäftsstelle
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 2�
Regional
Thüringen
Warnung vor unklaren Haftungsbedingungen bei Notarzteinsätzen
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen und die vdek-Landes-
vertretung Thüringen haben auf eine gefährliche Lücke im Thüringer
Rettungsdienstgesetz hingewiesen. Durch eine unklare Formulierung
der Aufgabenträgerschaft im Rettungsdienst sei der Einsatz der Not-
ärzte nicht, wie in anderen Bundesländern, über den Kommunalen
Schadensausgleich (KSA) versichert. Zudem führten unklare Haftungs-
regelungen zu Problemen. Der Hauptge-
schäftsführer der KV Thüringen, Sven
Auerswald, sagte: „Schon heute haben
diese Unklarheiten erhebliche Auswir-
kungen auf Patienten, die Schadener-
satzansprüche geltend machen wollen.
Künftig drohen außerdem erhebliche
finanzielle Belastungen für die Patienten.“
Dies bekräftigt auch der Leiter der vdek-
Landesvertretung Thüringen, Dr. Arnim
Findeklee: „Die zusätzlichen finanziellen
Lasten würden insbesondere die Mit-
glieder der Gesetzlichen Krankenkassen
tragen.“
Hintergrund ist eine Änderung des
Thüringer Rettungsdienstgesetzes von
2008. Dieses definiere im Grundsatz die Landkreise und kreisfreien
Städte weiter als Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungs-
dienst und beauftrage sie, diesen „mit Ausnahme der notärztlichen
Versorgung“ sicherzustellen. Die notärztliche Versorgung solle durch
die KV Thüringen sichergestellt werden. Mit dieser Regelung erhoffte
sich der Gesetzgeber seinerzeit eine bessere notärztliche Organisation
vor allem in ländlichen Regionen. Seit 2012 interpretieren Städte und
Gemeinden, der KSA und Gerichte das Thüringer Gesetz allerdings
dahingehend, dass für den Einsatz der Notärzte die KV Thüringen
haftet und der Einsatz des nichtärztlichen Personals durch den KSA
abgesichert wird. Für die Haftungsfälle von Notärzten habe sich nach
umfangreicher Suche zwar eine Versicherung gefunden. Diese wolle
den Vertrag jetzt aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder kündigen.
Schon heute führten die unklaren
Haftungsregelungen zu Problemen für
Patienten oder Dritte, die bei Rettungs-
diensteinsätzen zu Schaden kommen
und Schadenersatzansprüche geltend
machen wollen. Nun drohten auch die
Kosten für die Haftung zu Lasten der Pati-
enten zu gehen. Durch den bevorstehen-
den Ausstieg der Versicherung sei die KV
Thüringen gezwungen, für Haftungsfälle
eine eigene Rückstellung in Höhe von
40 bis 60 Millionen Euro zu bilden. Diese
Kosten gehen zu Lasten der Versicherten-
gemeinschaft, also der Patienten.
Die KV Thüringen und der vdek wollen
nun wieder ein einheitliches Haftungs-
regime erreichen. Damit sollen die Mitglieder der Krankenkassen vor
zusätzlichen finanziellen Belastungen bewahrt werden. Außerdem sol-
len bereits heute bestehende Probleme für Personen beseitigt werden,
die im Zusammenhang mit Rettungsdiensteinsätzen Schadenersatz-
forderungen stellen.
Kontakt: www.kv-thueringen.de, www.vdek.com/LVen/THG.html
Foto
: Pix
abay
Bei Notarzteinsätzen in Thüringen sind wichtige Haftungs-
fragen nicht geklärt. Dagegen wehren sich die KV und die
vdek-Landesvertretung
24 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Regional
Hamburg
Ärztekammer ist gegen die Abschaffung von Arztkitteln bei Asklepios
HCV Hessen
Neuer Vorstand: Dr. Peter Schwalbach
zum 1. Vorsitzenden gewählt
Der Hessische Chirurgenverein
(HCV) hat bei seiner Mitglieder-
versammlung am 16. März 2016
einen neuen Vorstand gewählt.
Der bisherige Vorsitzende, Michael
Waldeck, trat aus Altersgründen
nicht mehr zur Wahl an, ebenso
wie der bisherige Schatzmeister
Dr. Jürgen Ludwig. Der alte Vor-
stand wurde einstimmig entlas-
tet, auch die Wahl des neuen Vor-
stands erfolgte einstimmig. Neuer
erster Vorsitzender ist Dr. Peter
Schwalbach aus Bensheim. Zwei-
ter Vorsitzender ist jetzt Achim
Hundsdorf aus Langen, Dr. Andreas Hahold aus Frankfurt wurde zum
Schatzmeister gewählt. Dr. Christoph Schüürmann übt weiterhin das
Amt als Schriftführer des HCV aus.
Kontakt: HCV Hessen, Dr. Peter Schwalbach, Promenadenstr. 18, 64625 Bensheim
Tel.: 06251 580150, Fax: 06251 580753, [email protected], www.hcvev.de
ANC Westfalen-Lippe
Neuer Vorstand: Dr. Holger Brinkmann
zum 1. Vorsitzenden gewählt
Bei ihrer Mitgliederversammlung
im März 2016 haben die Mit-
glieder der ANC Westfalen-Lippe
einen neuen Vorstand gewählt.
Dr. Holger Brinkmann aus Soest
löst nun den langjährigen ers-
ten Vorsitzenden Dr. Karl-Dieter
Stotz in seinem Amt ab. Mit Dr.
Hanns Hönl aus Werl als zwei-
tem Vorsitzenden ist ebenfalls
ein neues Mitglied in den Vor-
stand gewählt worden. Die Posi-
tionen des Schatzmeisters und
des Schriftführers veränderten
sich nicht: Die Finanzen der ANC
Westfalen-Lippe werden weiterhin von Dr. Jörg Steffen aus Herten ver-
waltet, und Dr. Michael Prange aus Verl führt als Schriftführer nach wie
vor die Protokolle.
Kontakt: Dr. Holger Brinkmann, Krummel 1, 59494 Soest, Tel.: 02921 391 3340
Fax: 02921 391 3341, [email protected], www.ancwl.de
Foto
: Bri
nkm
ann
Der neue Vorsitzende der ANC
Westfalen-Lippe, Dr. Holger
Brinkmann aus Soest, löst
Dr. Karl-Dieter Stotz ab
Foto
: Sch
wal
bach
Der neue Vorsitzende des HCV,
Dr. Peter Schwalbach, löst
Michael Waldeck ab
Die Ärztekammer Hamburg hat den Klinikkonzern Asklepios
aufgefordert, die geplante Abschaffung des Arztkittels in sei-
nen Häusern (siehe CM 1.2016) zu überdenken. Als Lösung
schlägt die Kammer vor, nur im direkten Patientenkontakt und
bei invasiven Maßnahmen die „Bare Below the Elbows (BBE)“-
Vorgehensweise anzuwenden und den Ärzten ansonsten
freie Wahl zu lassen.
Der Klinikkonzern hatte angekündigt, schritt-
weise in allen Häusern den Arztkittel durch
einen Kasack zu ersetzen. Die Delegiertenver-
sammlung nannte Arztkittel im Krankenhaus
nun in einer Resolution „unverzichtbar“. Laut
Ärztekammer gibt es keine Hinweise darauf,
dass durch den Verzicht auf den Kittel Infek-
tionsraten gesenkt werden können.
Es spreche nichts dagegen, in Patientenge-
sprächen, auf fremden Stationen und im Klinikge-
lände einen Arztkittel zu tragen. „Die Schutzfunk-
tion des Kittels besteht insbesondere darin, die
Kontaminationen der unter ihm getragenen Kleidung zu verhin-
dern, sodass im Patientenzimmer nach Ablegen und Händedes-
infektion die BBE-Vorgehensweise erst recht effektiv wird“, heißt
es in der Resolution. Zudem diene der Kittel auch als Unterschei-
dungsmerkmal zu anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die
in zunehmender Zahl am Patienten tätig werden.
Ältere Patienten, befürchten die Delegierten, könnten
durch den Verzicht auf den Kittel verunsichert wer-
den, weil sie den Arzt ohne Kittel nicht mehr als
solchen erkennen könnten – ein Namensschild
sei kein Ersatz. „Gleichfalls kommt dem Arzt-
kittel ein ganz besonderer Erkennungswert in
Notfallsituationen und auf fremden Stationen
zu“, heißt es in der Resolution. Aus diesem
Grund trügen auch Polizisten, Feuerwehrmän-
ner, Sanitäter und Soldaten eindeutig erkennbare
Uniformen.
Kontakt: www.aerztekammer-hamburg.org Foto
: iSt
ockp
hoto
.com
/Rid
ofra
nz
BAO BundesverBAnd AmBulAntes Operieren e. v. www.operieren.de
Operateure und Anästhesisten im BAOambulant, interdisziplinär, freiberuflich
BAO
Name
Geburtsdatum
Titel | Fachrichtung
Praxis | Straße
Praxis | Ort
Bundesland
Telefon
Fax
E-Mail | Homepage
IBAN
BIC
Unterschrift
Hiermit trete ich in den Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) ein.
Bitte ziehen Sie den Jahresbeitrag von 185 Euro von meinem Konto ein.
BAO Bundesverband Ambulantes Operieren e.V., Geschäftsstelle
Tamara Dietze, Joachim-Karnatz-Allee 7, 10557 Berlin
Telefon: 030 31958413, Fax: 030 22196057, E-Mail: [email protected]
Der BAO engagiert sich für die
Schaffung und Wahrung von Qualitätsstandards
Qualitätssicherung unter Einbeziehung unserer Patienten
Praktische und theoretische Fortbildung
im Ambulanten Operieren
Politische Aktivitäten in Kooperation mit
anderen Berufsverbänden
Information der Öffentlichkeit über
das Ambulante Operieren
Förderung von Netzwerken und Kooperationsformen
Verhandlung und Abschluss von Struktur-
und Selektivverträgen
Erweiterung des Leistungsspektrums des
Ambulanten Operierens
»
»
»
»
»
»
»
»
Der BAO bietet seinen Mitgliedern
Unterstützung als selbstständige freie Unternehmer
Interdisziplinären Austausch rund um das Ambulante Operieren
Expertengutachten zur Qualität und Kosteneffizienz
des Ambulanten Operierens
Vierteljährliche Verbandszeitschrift und monatlichem
Online-Newsletter
Fachbezogene Arbeitsgruppen für alle im BAO vertretenen
Fachrichtungen
Kostenlose Erstberatung in allen Rechtsfragen durch
unseren BAO-Justiziar
Vorzugspreis für die Teilnahme am Bundeskongress Chirurgie
Umfangreiches kostenloses Online-Archiv unter
www.operieren.de
»
»
»
»
»
»
»
»
Bundesweit hat der Verband mehr als 800 Mitglieder aus den Fachrichtungen
Anästhesie, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Herz-
chirurgie, HNO, Kinderchirurgie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie,
Plastische Chirurgie und Urologie.
Auf Bundesebene koordiniert das Präsidium die Arbeit, regional gibt es elf
Landesverbände Ambulantes Operieren (LAO). Die Mitgliedschaft im BAO kos-
tet 185 Euro pro Jahr. Über Ihre Mitgliedschaft im Bundesverband werden Sie
automatisch Mitglied in dem für Ihre Region zuständigen Landesverband.
Jedes zusätzliche Mitglied stärkt die gemeinsame Stimme der interdisziplinären Gemeinschaft des BAO
BeitrittsfOrmulAr Bitte einsenden An
26 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Thüringen
Streit zwischen vdek und Ministerium um die Bedarfsnotwendigkeit von Kliniken
Mindestens acht Krankenhausstandorte in Thüringen sind nach Auf-
fassung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) überflüssig. Dies geht
aus der vdek-Publikation „ersatzkasse report“ hervor. Konkret zwei-
felt der Verband an der „Bedarfsnotwendigkeit“ von wenigstens acht
Krankenhausstandorten, nämlich die Häuser in Apolda, Arnstadt,
Bad Frankenhausen, Blankenhain, Friedrichsroda, Reifenstein, Schleu-
singen und Worbis.
Der vdek begründet diese Einschätzung damit, dass Krankenhäu-
ser, „die im Radius von 30 Fahrminuten eines anderen Krankenhauses
liegen bzw. bei gleichwertiger Entfernung einen geringeren Versor-
gungsauftrag haben“. Der vdek will nach eigenen Aussagen in den
Beratungen für den 7. Thüringer Krankenhausplan über die Zukunfts-
perspektive einzelner Standorte nachdenken. Der Krankenhausplan
soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und eine Laufzeit bis 31. Dezem-
ber 2022 haben.
Die Kliniken in Thüringen bezeichneten die vdek-Forderungen als
„alten Wein in neuen Schläuchen“. Der Geschäftsführer der Landes-
krankenhausgesellschaft Thüringen, Rainer Poniewaß, warf dem Kas-
senverband vor, er wolle in der Öffentlichkeit den Anschein erwecken,
dass in Thüringen zu viele Krankenhäuser für die Versorgung der
Bevölkerung vorgehalten werden, die voraussichtlich um knapp 80.000
Einwohner (etwa 3,6 Prozent) bis zum Jahr 2022 zurückgehen werde.
Poniewaß kritisierte: „Dabei lassen die Krankenkassen völlig außer
Acht, dass die Bevölkerung Thüringens überdurchschnittlich altert und
wissenschaftlichen Studien zufolge der Bedarf an Krankenhausbetten
im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um mehr als fünf Pro-
zent, bis zum Jahr 2030 sogar um elf Prozent steigen wird.“ Er zitierte
darüber hinaus aus einem vom vdek selbst beauftragten Gutachten
aus 2011, wonach die Krankenhäuser in Thüringen überdurchschnitt-
lich effizient arbeiteten.
Auch Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke)
wies die Forderungen nach drastischen Einschnitten in der Kranken-
hausversorgung als unverantwortlich zurück. Sie argumentierte unter
anderem mit der wichtigen Rolle der Krankenhausstandorte als Arbeit-
geber. Krankenhausschließungen würden zu Einschnitten in der Ver-
sorgung und zu langen Anfahrtswegen führen.
Kontakt: www.vdek.com/LVen/THG.html, www.lkhg-thueringen.de
Regional
Wun
dbet
tvorbereitung
Sch
ritt 1
Schritt 2
Die 3-Schritte-Wundtherapie: unsere Empfehlung zur erfolgreichen Wundversorgung.
Wundbettvorbereitung mit Debrisoft Monofi lament faser- Kompresse
� schnell sichtbare Ergebnisse � einfach in der Handhabung � schmerzarm in der Anwendung
Wundversorgung mit Suprasorb P + PHMBAntimikrobieller Schaumverband, für infektgefährdete und infi zierte Wunden
mit Suprasorb P + PHMB
www.Lohmann-Rauscher.com
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 27
Niedersachsen
KV verweist auf 1,14 Millionen
unbezahlter Überstunden in Arztpraxen
Die rund 14.000 niedersächsischen Vertragsärzte haben im ersten Quar-
tal 2016 rund 1,14 Millionen Überstunden ohne Bezahlung geleistet.
Dies geht aus Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nieder-
sachsen (KVN) hervor. Allein im Facharztbereich sei rund ein Viertel
aller Leistungen nicht vergütet worden. Der Vorstandsvorsitzende der
KVN, Mark Barjenbruch, sagte bei der Vorstellung der Zahlen: „Die
Forderung nach kürzeren Wartezeiten und die Einrichtung von Termin-
servicestellen sind vor dem Hintergrund der Überstunden unberech-
tigt. Bei begrenzter Vergütung kann es nur begrenzte Leistungen geben.
Und dies führt zwangsläufig zu längeren Wartezeiten.“
Auf der Homepage der KVN ist nun – ganz nach dem allgemein
bekannten Vorbild des Zählers zur Staatsverschuldung des Bundes der
Steuerzahler – ein automatischer Zähler eingebaut, mit dem man den
aktuellen Stand der ohne Vergütung geleisteten Überstunden für das
laufende Quartal ablesen kann.
Kurzlink: www.tinyurl.com/kvn-ueberstunden
Bayern
Barmer GEK vermittelt unabhängige
Zweitmeinungen vor Knieoperationen
Um die Zahl überflüssiger Knieoperationen zu verringern, kooperiert
die Barmer GEK in Bayern seit Kurzem mit zwei renommierten Knie-
Spezialisten, um ihren Versicherten eine unabhängige Zweitmeinung
anzubieten: dem Sportarzt Dr. Ernst Otto Münch von der Orthopä-
dischen Chirurgie München (OCM) und Dr. Heinz-Jürgen Eichhorn vom
Sporthopaedicum in Straubing und Regensburg. Wer das Angebot der
Barmer GEK in Anspruch nehme, erhalte in der Regel binnen 14 Tagen
den Zweitmeinungstermin, bei dem die Spezialisten bisherige Befunde
und Therapieempfehlungen sichten und den Betroffenen zu Behand-
lungsoptionen beraten.
„Operationen sollten nicht immer das Mittel der ersten Wahl sein,
wenn eine konservative Behandlung ohne Skalpell eine wirksame
Alternative sein kann“, sagte Gerhard Potuschek, Landesgeschäfts-
führer der Barmer GEK in Bayern. Die Erfahrung der Barmer GEK durch
mehrere Verträge mit erfahrenen Knie-Experten zeige, dass bislang
etwa jeder dritte Patient, der sich eine Zweitmeinung eingeholt hat, auf
eine Knie-Operation verzichtet habe.
Regional
versorgung
Wund-
Kompression
Schritt 3
rsor
� effektive, antimikrobielle Wirksamkeit � schnelle und anhaltende Wirkung � zuverlässiges Exsudatmanagement
Kompression mit Rosidal KKurzzugbinde zur starken Kompression
� dritter Schritt und wichtige Maßnahme für den Wundheilungsprozess bei UCV – starke Kompression in der Phlebo logie und Lymphologie
� gute Verträglichkeit durch niedrigen Ruhe druck und hohen Arbeitsdruck
� Kurzzugbinde zum Mehrweggebrauch
NEU
28 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Regional
Terminservicestellen
Fazit in den Regionen nach 100 Tagen: „Ein Produkt, das der Markt nicht braucht“
„Technisch einwandfrei und pünktlich haben Kassenärztliche Vereini-
gungen (KVen) und die KBV die Terminservicestellen organisiert und
eingerichtet.“ So lautete das Fazit der Kassenärztlichen Bundesver-
einigung (KBV) Anfang Mai 2016, nachdem sie auf 100 Tage Termin-
servicestellen zurückblicken konnte. Der KBV-Vorstandsvorsitzende
Dr. Andreas Gassen ist dennoch weiterhin über-
zeugt: „Aus unserer Sicht werden diese Service-
stellen nicht wirklich gebraucht.“
In 100 Tagen habe man etwas mehr als 19.000
Facharzt-Termine bundesweit vermittelt. Mit dieser
Zahl bezog sich die KBV zumindest auf die elf KVen,
die mit dem Webtool der KBV arbeiten. Einschließ-
lich der sechs KVen, die mit anderen Systemen
arbeiten, schätzt die KBV die Zahl der vermittelten
Termine auf über 31.000. „Im Vergleich zu den jähr-
lich mehr als 550 Millionen Behandlungsfällen und
über einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten im
ambulanten Sektor ist diese Anzahl sehr gering und
beweist erneut, dass wir – objektiv betrachtet – ins-
gesamt geringe Wartezeiten in Deutschland haben“,
führte der KBV-Chef aus.
Diese Einschätzung teilt man auch in den Regio-
nen. So berichtete die KV Bayerns (KVB), in den
ersten 100 Tagen seit dem Start ihrer Terminser-
vicestelle seien 2.835 Anrufe mit konkreten Ter-
minanfragen eingegangen. „Allerdings erfüllten nur 940 von ihnen
die Voraussetzungen für eine Terminvermittlung innerhalb von vier
Wochen. Die Anruferzahlen gingen im Zeitverlauf zurück und haben
sich auf einem niedrigen Niveau eingependelt“, heißt es in einer
Pressemitteilung der KVB.
Der KVB-Vorstand berichtete aber noch über ein weiteres Problem:
„Ärgerlich ist es allerdings, wenn uns Kollegen aus der Praxis berich-
ten, dass Termine über die Servicestelle vermittelt und diese dann von
den Versicherten nicht wahrgenommen wurden. Und in vielen Fällen
erfolgte nicht einmal eine Absage durch die Patienten – und das bei
angeblich dringend behandlungsbedürftigen Beschwerden. So ver-
schwenderisch mit den knappen Ressourcen im Gesundheitswesen
umzugehen, ist nicht akzeptabel.“ Dem geringen Nutzen stünden
gewaltige Kosten gegenüber: „Bis dato hat die Terminservicestelle in
Bayern bereits Kosten in Höhe von rund 180.000 Euro verursacht, die
aus dem Haushalt der KVB und damit letztendlich von allen in Bayern
niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten zu begleichen sind.
Dies entspricht Kosten in Höhe von rund 63 Euro pro vermitteltem
Termin“, kritisierte die KVB weiter.
Noch teurer fällt die Terminvermittlung offenbar in Hessen aus, wo
die KV angesichts von einer Million Einrichtungskosten für die Termin-
servicestellen von reinen Vermittlungskosten von etwa 107 Euro pro
Termin ausgeht. „Das ist natürlich völlig unökonomisch. Das Geld fehlt
uns in der Versorgung von Patienten“, kritisierte der Vorstandsvorsit-
zende der KV Hessen, Frank Dastych. Unzufrieden sind nach Mittei-
lung der KV Hessen auch die Fachärzte, die im Voraus freie Termine für
das jeweilige Quartal melden. Die Termine würden extra in den Praxen
geblockt und stünden nicht für die Patienten zur
Verfügung, die ohne vorherige Vermittlung in den
Praxen anrufen. Aufgrund der geringen Nachfrage
habe man die knapp 40.000 gemeldeten Termine
für die ersten drei Monate aber überwiegend nicht
benötigt, denn es seien nur 1.297 Termine vermit-
telt worden. Termine, die in der Terminservice-
stelle nicht vergeben wurden, könne man erst fünf
Tage vorher wieder an die Praxen zur Vermittlung
zurückgeben. Dann müssten die Praxen diese rasch
vermitteln um nicht auf hohen Ausfallkosten sitzen-
zubleiben.
In Westfalen-Lippe haben nach Angaben der
KVWL in den ersten 100 Tagen 8.756 Patienten bei
der Terminservicestelle angerufen. Etwa die Hälfte
der Anrufer hatte eine dringliche Überweisung,
die zur Terminvermittlung berechtigt. Die anderen
Anrufer hatten keine solche dringliche Überwei-
sung oder hatten nur allgemeine Fragen zum neuen
Serviceangebot. Ihre hohe Vermittlungsquote führt
die KVWL vor allem darauf zurück, dass von den rund 6.000 Fachärzten
in der Region weit mehr als die Hälfte feste Sprechstundenzeiten für
die Terminservicestelle reserviert hätten – und dass das Wartezeiten-
problem kleiner ist als die Politik es zuweilen darstellt, wie KVWL-Vor-
stand Dr. Gerhard Nordmann betonte.
Eine insgesamt geringe Nachfrage hat man auch im Saarland beob-
achtet: Hier wurden in den ersten 100 Tagen täglich vier bis fünf Fach-
arzttermine über die Terminservicestelle vermittelt. Der Vorstandsvor-
sitzende der KV Saarland, Dr. Gunter Hauptmann, sagte: „Ich empfinde
die Terminservicestelle daher nach wie vor als willkürlichen Eingriff in
diese innerärztliche Zusammenarbeit und Praxisorganisation.“
Deutlich mehr vermittelte Termine konnte man hingegen in der
KV Niedersachsen (KVN) verzeichnen: Ihre Terminservicestelle habe
im ersten Quartal ihres Bestehens 15.805 Anrufe erhalten. Bis zum
15. April 2016 seien insgesamt 4.721 Termine an Patienten vermittelt
worden. Im Durchschnitt riefen pro Tag 300 Bürgerinnen und Bürger
die Terminservicestelle an. Ein Drittel davon wünsche allgemeine
Hinweise zur Terminvermittlung, ein Drittel der Anrufer verfüge nicht
über die Überweisung mit dem Überweisungscode, ein Drittel werde
erfolgreich vermittelt. „Die Terminservicestelle der KVN erfüllt ihre
gesetzliche Aufgabe. Sie ist allerdings ein Produkt, das der Markt nicht
braucht“, urteilte KVN-Chef Mark Barjenbruch.
Foto
: Pix
abay
Wenig Nachfrage, unnötige
Kosten – so sehen die KVen die
Terminservicestellen, die sie seit
2�. Januar 2016 betreiben müssen
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 29
Regional
Baden-Württemberg
Facharztvertrag Orthopädie: Mehr Zeit für Rückenschmerzpatienten
Der 2014 gestartete Facharztvertrag Orthopädie in Baden-Württem-
berg ist für Patienten mit Rückenschmerzen und ihre behandelnden
Ärzte gleichermaßen attraktiv. Wie Medi Deutschland Mitte März 2016
mitteilte, bietet der Vertrag teilnehmenden Ärzten eine angemes-
sene Vergütung, die ausreichend Zeit für eine sorgfältige körperliche
Untersuchung lässt sowie ausführliche Beratungs- und Motivations-
gespräche ermöglicht. Mittlerweile behandelten über 540 Orthopäden
und Unfallchirurgen pro Quartal rund 80.000 Versicherte.
Den Angaben zufolge suchen von den im Facharztprogramm Ortho-
pädie in Baden-Württemberg eingeschriebenen Versicherten ungefähr
50 Prozent ihren Arzt wegen Rückenschmerzen auf. Bei zirka 85 Pro-
zent liegt die Ursache in einem ungünstigen Lebensstil mit mangeln-
der Bewegung und falscher Ernährung. Für einen positiven Krankheits-
verlauf sind daher die nachhaltige Motivation
der Betroffenen zur Übernahme von Eigenver-
antwortung und individuellen Maßnahmen
entscheidende Faktoren.
„Wir gehen gerade im Orthopädievertrag
den Weg weg von der ,Fünf-Minuten-Spritzen-
Medizin‘ und legen hohen Wert auf eine
nachhaltige Behandlung, die an den Ursa-
chen ansetzt“, sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender
der AOK Baden-Württemberg: „Dazu muss der Arzt genug Zeit haben,
um sich ausgiebig und individuell mit den Problemen der Patienten
auseinanderzusetzen. Für Dr. Burkhard Lembeck, Orthopäde und
MEDI-Mitglied, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Behandlung
von Rückenschmerzen die Möglichkeit, „die Patienten empathisch zu
begleiten. Voraussetzung dafür ist es, genügend Zeit für ein profundes
Gespräch mit dem jeweiligen Patienten zu haben.“ Daran fehle es aber
in der Regelversorgung am meisten.
In vielen Fällen trage eine nicht-medikamentöse Therapie wesent-
lich dazu bei, den Rückenschmerz zu heilen und schwereren Erkran-
kungen vorzubeugen. „Richtig erfolgversprechend ist das allerdings
nur bei individuellen, auf die Beschwerden wie auf die Lebenssituation
des jeweiligen Patienten zugeschnittenen Maßnahmen“, sagt Lembeck.
Dazu sei im baden-württembergischen Orthopädievertrag die Erstel-
lung eines individuellen Versorgungsplans ausdrücklich vorgesehen.
Die eingeschriebenen Versicherten können auch das AOK-Rücken-
Konzept nutzen: ein wissenschaftlich validiertes Rückentraining an
Geräten, das an 46 Standorten in Baden-Württemberg angeboten wird.
Lembeck lobte diese Option: „Als Arzt habe ich nicht die Übersicht, wel-
che Bewegungsangebote es vor Ort gibt. Das Facharztprogramm Ortho-
pädie macht es möglich, dass sich qualifizierte Ernährungs- und Sport-
fachkräfte darum kümmern. Sie bekommen von mir die Diagnose und
eine allgemeine Empfehlung. Entsprechend suchen sie die individuell
passenden Angebote heraus. Außerdem begleiten sie die Patienten und
vermitteln die Notwendigkeit, selbst mitzuar-
beiten und etwas zu unternehmen, sehr viel
wirkungsvoller als ich das könnte. So etwas
können wir aus der Praxis heraus gar nicht
leisten.“
Die Zusammenarbeit im Facharztpro-
gramm Orthopädie in Baden-Württemberg
verlaufe strukturiert: Der Facharzt übergebe
mithilfe des grünen Rezepts eine qualifizierte Diagnose, Empfehlungen
aus der Liste der Gesundheitsangebote und weitere Informationen, bei-
spielsweise wann und in welchem Umfang er Rückmeldungen zu den
durchgeführten Maßnahmen wünscht. Der Patient wiederum lege zur
besseren Orientierung die umfangreichen „Beratungsempfehlungen
im Orthopädievertrag“ vor, die er nach dem Arzt-Patientengespräch
erhalten hat.
Vertragspartner in Baden-Württemberg sind AOK, Bosch BKK, MEDI,
der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC).
Kontakt: www.medi-verbund.de
Aktivitäten der ANC und LAO: Was ist los in Ihrer Region ?
Die Rubrik „Region“ ist ein Marktplatz für regionale Nachrichten. Lassen Sie
die Redaktion und damit auch die Leser unseres gemeinsamen Magazins
an den Aktivitäten Ihrer ANC und Ihres LAO teilhaben. Bitte informieren uns
über alle Neuigkeiten aus Ihrer Region – zum Beispiel, wenn Sie einen neuen
Regionalvorstand gewählt haben, wenn Sie mit einer politischen Aktion für
Wirbel sorgen, wenn Sie Selektivverträge aushandeln, wenn Sie innerhalb
Ihrer KV für die Interessen Ihrer Fachgruppen kämpfen oder wenn Sie im Zuge
einzelner Projekte mit anderen Verbänden kooperieren.
Kontakt: Antje Thiel, Redaktion Chirurgen Magazin + BAO Depesche
Tel.: 04121 276�6�4, Fax: 04121 2764948, [email protected]
Praxisbörse: Chirurgische Praxis im Saarland abzugeben
In Kreisstadt im Saarland ist zum 1. Oktober 2016 eine Praxis für Chirurgie
und Unfallchirurgie abzugeben. Derzeit ist eine D-Arzt-Zulassung vorhanden
und es werden ambulante Operationen angeboten. Die Praxis verfügt über
einen großen Patientenstamm sowie helle, barrierefreie und repräsentative
Räume mit Mietoption. Die Ausstattung der Räume und des Inventars ist
neuwertig, so sind z. B. digitales Röntgen und Sonographie vorhanden, und
die BG-Anforderungen werden erfüllt. Interessenten wenden sich bitte an die
BNC-Geschäftsstelle, die den Kontakt dann herstellt.
Kontakt: Rosemarie Plassmann, BNC-Geschäftsstelle
Tel.: 045�2 2687560, Fax: 045�2 264948, [email protected]
» Qualifizierte Ernährungs- und Sport-fachkräfte begleiten die Patienten und vermitteln die Notwendigkeit, selbst mitzuarbeiten und etwas zu unternehmen, sehr viel wirkungsvoller als ich das könnte «
Dr. Burkhard Lembeck
�0 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
nicht realisierbare Zeit- und Gehaltsvorstellungen. „Dies insgesamt
könnte ein erstes Anzeichen für einen Fachkräftemangel sein“, erklärte
Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried.
Die Zi-Studie ergab weiterhin, dass 35 Prozent der MFA aus den
befragten Praxen im vergangenen Jahr keine externe Fortbildung
besucht haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig – eventuell werden
Fortbildungen praxisintern durchgeführt, es fehlen passende externe
Angebote oder Mitarbeiter entscheiden sich aus persönlichen Gründen
gegen eine Weiterqualifizierung. An den Kosten indes dürfte es eigent-
lich nicht scheitern: In 90 Prozent der Fälle übernahmen Praxisinhaber
die Gebühren für ihre Mitarbeiter, überwiegend wurden diese sogar für
die Dauer der Maßnahme freigestellt.
Ärzte würden gern mehr administrative Aufgaben delegieren
Die Umfrageteilnehmer wurden auch zum Thema „Delegation von
Leistungen“ in ihren Einrichtungen befragt. Praxisinhaber würden dem-
nach gern weit mehr Aufgaben im Organisations- und Leitungsbereich
an nichtärztliche Praxisangestellte delegieren, finden nach eigenen
Fast jede fünfte Praxis sucht medizinische Fachangestellte. Dies ergab
eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung
(Zi). Für die Befragung wertete das Zi im Rahmen seines Praxis Panel
(ZiPP) knapp 1.100 Antworten von Praxisinhabern zu rund 2.800 Medi-
zinischen Fachangestellten (MFA) aus.
Der zusätzliche Online-Fragebogen war an 6.800 Adressaten des
regulären ZiPP versandt worden und bezog sich auf das Jahr 2015,
mit Stichtag 31. Januar 2016. Ziel war es, die Arbeitsgemeinschaft zur
Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / Medizinischen
Fachangestellten (AAA) bei den diesjährigen Tarifvertragsverhand-
lungen (siehe Kasten) zu unterstützen. Darüber hinaus sollte eine neue
Datenlage zur Situation im Bereich Fortbildungen und Personalgewin-
nung in Vertragsarztpraxen erarbeitet werden.
Fortbildung verstärken und inhaltlich ausbauen
Als Einstellungshemmnisse nannten die befragten Ärzte häufig die
zu geringe Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern, aber auch
Praxisteam
Studie: Hoher Fachkräftebedarf in Praxen und meist leicht übertarifliche VergütungDas Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) befragte Praxisinhaber zur Personal- und Tarifstruktur
in ihren Praxen. Es erfuhr dabei, dass sich die meisten am Tarifvertrag orientieren, dass Minijobs vor allem in den
westlichen Bundesländern verbreitet sind, und dass gute Fachkräfte mittlerweile schwer zu finden sind.
Von Antje Thiel
Service
Tarifverhandlungen: 2,5 Prozent mehr Geld für Medizinische Fachangestellte rückwirkend ab 1. April 2016
Arzthelferinnen und Medizinische Fachangestellte (MFA) erhalten rückwirkend ab
1. April 2016 mehr Gehalt. Wie der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VMF)
mitteilte, einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte und der Medizi-
nischen Fachangestellten in der zweiten Tarifverhandlungsrunde am 1�. April 2016
auf einen Abschluss.
Demnach wurden insgesamt drei Tarifverträge (für Angestellte in Arzt-, Zahnarzt-
und Tierarztpraxen) verhandelt: Gemäß Gehaltstarifvertrag erhöhen sich die Gehäl-
ter ab dem 1. April 2016 um linear 2,5 Prozent auf Basis der Tätigkeitsgruppe I. Die
monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen in allen drei Ausbildungsjahren um
�0,00 Euro und betragen somit 7�0,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 770,00 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr und 820,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich den
Angaben zufolge für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mindestens 18 Wochen-
stunden um zehn Euro pro Monat auf 76,00 Euro, für Auszubildende und Teilzeit-
kräfte mit weniger als 18 Wochenstunden um fünf Euro pro Monat auf 5�,00 Euro
bzw. 4�,00 Euro. Auch der Manteltarifvertrag wurde redaktionell angepasst. Die
Laufzeit des Gehalts- und des Manteltarifvertrages beträgt zwölf Monate bis zum
�1. März 2017, der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgelt-
umwandlung läuft bis zum �1. Dezember 2019.
Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite, Dr. Cornelia Goesmann, wertete
den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse
beim ärztlichen Honorarvolumen für 2016. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags
werde zur Sicherung der Alterseinkünfte der Medizinischen Fachangestellten
beitragen. Carmen Gandila, Verhandlungsführerin und VMF-Vizepräsidentin, wie-
derum erklärte: „Eine Anpassung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, um
den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Zeiten des Fachkräftemangels
weiterhin attraktiv zu gestalten.“
Nach Ende der Einspruchsfrist ist der neue Tarifvertrag am 22. April 2016 in Kraft
getreten.
Kontakt: www.vmf-online.de
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �1
Angaben hierfür jedoch nicht das entsprechend qualifizierte zusätz-
liche Personal. Die von den Praxisangestellten wahrgenommenen
Fortbildungen konzentrieren sich derzeit eher auf medizinische denn
auf administrative Inhalte. „Der Fortbildungsbedarf in den Praxen wird
offensichtlich noch nicht optimal umgesetzt“, bewertete von Stillfried
dieses Ergebnis der Zi-Studie. „Die Maßnahmen sollten im Rahmen
einer aktiven Personalentwicklung zwischen Arzt und Mitarbeitern
vereinbart werden.“
Im Durchschnitt übertarifliche Gehälter und Sonderzahlungen
Zuguterletzt wurden die Praxisinhaber auch zur Gehaltsstruktur in
ihren Praxen begfragt. Demnach werden Arbeitsverträge in erheblichem
Umfang (34 Prozent) an den Tarifvertrag für MFA angelehnt, selbst
wenn eine höhere oder eine niedrigere Vergütung vereinbart wurde.
Im überwiegenden Teil erfolgt die Abweichung allerdings zugunsten
der MFA. Außertarifliche Vereinbarungen sind eher im Osten verbrei-
tet, wohingegen Minijob-Regelungen eher im Westen genutzt werden.
Arbeitsverträge nach oder in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffent-
lichen Dienst hingegen spielen in Vertragsarztpraxen nur eine unterge-
ordnete Rolle.
Der Studie zufolge liegt die durchschnittlich gezahlte Brutto-Monats-
vergütung mit 2.271 Euro geringfügig über der tarifvertraglichen Vergü-
tung. Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt oder freiwillige Gratifikation
sind die Regel: Mehr als zwei Drittel der befragten Praxen zahlen ein
13. Gehalt, fast die Hälfte investiert in die Altersvorsorge ihrer Ange-
stellten. Im Osten Deutschlands sind flexible Leistungen beliebter als
Fixposten – ein Hinweis darauf, dass sich Ärzte einen gewissen Spiel-
raum erhalten wollen, auch vor dem Hintergrund unsicherer Perspek-
tiven ihrer Praxis.
Neue Tätigkeitsgruppen V und VI gut angenommen
Ziel der Befragung war es auch, die Akzeptanz der erst 2013 neu
eingeführten Vergütungsstruktur zu ermitteln. Seinerzeit hatten die
Tarifvertragsparteien insbesondere die neuen Tätigkeitsgruppen V
und VI für langjährige Beschäftigte mit weitreichenden Fortbildungen
und Zusatzqualifikationen eingeführt. Hiermit sollten die Aufgaben-
bereiche besonders qualifizierter MFA besser abgebildet werden. Die
Zi-Befragung zeigt, dass zum Jahresende 2015 die neue Tarifstruktur
durch eine Besetzung aller Vergütungs- und Berufsjahrgruppen insge-
samt gut angenommen wurde. So waren in den leitungsorientierten
Tätigkeitsgruppen bereits neun Prozent der MFA vertreten.
Etwa die Hälfte der MFA mit tarifvertraglicher Regelung ist aller-
dings den Tätigkeitsgruppen I und II zugeordnet. Im Hinblick auf die
Berufsjahrgruppen zeigt sich eine starke Besetzung bei langjährig in
der Praxis tätigen MFA. Aber auch die Berufseinsteigerinnen sind mit
hohem Anteil vertreten.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Zi-Studie
zur Fachkräftesituation in Arztpraxen finden Sie unter folgendem
Kurzlink:
www.tinyurl.com/ZiPP-Praxispersonal É
Service
Fortbildung: Termine für das Praxisteam
10. Juni 2016, Trier
Kompressionstherapie: Fixieren, Stützen und EntlastenThemen: Medizinische Hintergründe, verschiedene Möglichkeiten der Kompres-
sion, Entstehung, Diagnostik und Therapie eines Ulcus cruris
Information und Anmeldung:
Verband medizinischer Fachberufe e. V., Landesverband West
Heike Mentchen, Tel.: 06507 70�050, [email protected]
Ab 15. Juni 2016, verschiedene Orte
Betriebliche/r Ersthelfer/inDie Bereitstellung von „Ersthelfern“ gemäß DGUV-Vorschrift 1 wird von den
Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Ersthelfer kann nur sein, wer in
Erster Hilfe ausgebildet ist. Der Kurs vermittelt u. a. Kenntnisse in psychosozia-
ler Betreuung, Wärmeerhalt, Wundversorgung, Erkennen bedrohlicher Blu-
tungen, Bewusstseinskontrolle, Atemkontrolle, Herz-Lungen-Wiederbelebung,
Umgang mit dem Defibrillator (AED), Kreislaufstabilisierung. Die Kosten für die
Schulung werden von den Berufsgenossenschaften übernommen.
15. Juni 2016: Alfeld, 21. Juni 2016: Aumühle
20. Juli 2016: Hannover
Information und Anmeldung:
Verband medizinischer Fachberufe e. V., Landesverband Nord
Janina Vandersee, Tel.: 04��5 9229917, [email protected]
Ab 25. Juni 2016, verschiedene Orte
Fortbildung zur / zum betrieblichen Datenschutz-beauftragten: Sicher durch absichern!Inhalte: Modul 1 (rechtliche Grundlagen), Modul 2 (Datenschutz-Management),
Modul � (Datenschutz im Gesundheitswesen)
25. Juni – 17. Juli 2016: Dortmund
12. – 28. Oktober 2016: Ingolstadt
Information und Anmeldung:
Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V., Anne Gerlach
Tel.: 0561 20864815, [email protected]
www.bildungswerk-gesundheit.de
Ab 13. August 2016, Hannover
Fachzertifikat – Ambulantes Operieren für Medizinische Fachangestellte und Medizinisches Assistenzpersonal60 Stunden auf Basis des Curriculums der Bundesärztekammer, voraus-
gesetzt wird eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich
„Ambulantes Operieren“
Themen: Grundlagen der Hochfrequenztechnik, physiologische Abläufe unter
OP, Thromboseprophylaxe, Anästhesieverfahren, Erstellung von Hygiene- und
Desinfektionsplänen, Indikationen, Instrumental- und Materialkunde, Lage-
rungstechniken, Verwaltung, Organisation, OP-Planung, Abrechnungs-Doku-
mentation, rechtliche Aspekte, Notfälle, Instrumentenaufbereitung und Sterili-
sation, Entsorgung, Umgang mit Patienten, Qualitätssicherung, Prüfung
Information und Anmeldung:
Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V., Anne Gerlach
Tel.: 0561 20864815, [email protected]
www.bildungswerk-gesundheit.de
12. November 2016, München
10. Deutscher MFA- und ZFA-Tag 2016Themen: Praxismanagement, Kommunikation, Teamwork, Abrechnung, Per-
sönlichkeitstraining, Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen aus dem ganzen
Bundesgebiet, Wahl zur MFA / ZFA des Jahres (Bewerbungen sind möglich
unter www.medizinische-fachangestellte/wahl)
Information und Anmeldung:
PKV Informationszentrum GmbH, Goethestraße 66, 80��6 München
Tel.: 089 45228090, [email protected]
�2 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Vertragsarzt und Vertragszahnarzt dürfe allerdings auch nicht zu einer
insgesamt unzumutbaren Belastung am Notdienst führen. Da der Arzt
vom vertragszahnärztlichen Notdienst befreit sei, sei eine solche Situa-
tion hier aber nicht ersichtlich.
Urteil des BSG vom 23. 03. 2016 – Aktenzeichen B 6 KA 7/15 R
Keine RLV ohne Vorgaben des Bewertungsausschusses
Auch wenn die Honorarverteilungsregelungen im Quartal I/2005 nicht
den Vorgaben des § 85 Abs. 4 SGB V entsprachen, so durfte der Hono-
rarverteilungsvertrag (HVV) entsprechend einer Empfehlung des
Bewertungsausschusses für eine Übergangszeit von den gesetzlichen
Vorgaben abweichen. Mit dieser Entschei-
dung des Bundessozialgerichts (BSG) ging die
Klage einer Fachärztin für Neurologie und
Psychiatrie und Psychotherapie gegen die KV
Hamburg endgültig verloren.
Die Ärztin hatte ein höheres Honorar für
das Quartal I/2005 gefordert und bemängelt,
dass die Honorarverteilungsregelung nicht den gesetzlichen Vorgaben
entsprach. Für den streitigen Zeitraum galten in Hamburg sogenannte
Individualbudgets. Die KV Hamburg führte dies darauf zurück, dass für
die streitigen Quartale der Bewertungsausschuss die Regelung zur Ein-
führung der Regelleistungsvolumina (RLV) noch nicht bestimmt habe.
Aus diesem Grund sah sich die KV nicht in der Lage, die Honorarvertei-
lungsregelung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu regeln.
Bereits die Vorinstanzen wiesen die Klage bzw. Berufung ab. Die Revi-
sion wurde damit begründet, dass keine Berechtigung bestehe, entge-
gen der gesetzlichen Vorgaben die bisherigen Vergütungsmodelle weiter
fortzuführen. Gerade dies benachteilige eine Versorgerpraxis mit über-
wiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzten gegenüber der Fachgruppe.
Im Ergebnis wies auch der BSG-Senat die Revision zurück, obwohl die
gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet wurden. Die regionalen Vertrags-
partner seien aber berechtigt gewesen, entsprechend einer Empfehlung
des Bewertungsausschusses durch Beschluss vom 29. Oktober 2004 die
Notfalldienst trotz belegärztlicher Rufbereitschaft
Eine geringe Anzahl von Belegbetten und ein geringer Umfang der
belegärztlichen Tätigkeit rechtfertigen keine Befreiung vom notärzt-
lichen Bereitschaftsdienst. Mit dieser Feststellung durch das Bundes-
sozialgericht (BSG) ging die Revision eines MKG-Chirurgen aus
Rheinland-Pfalz verloren. Dieser hatte beantragt, aufgrund seiner beleg-
ärztlichen Tätigkeit von der Teilnahmepflicht am vertragsärztlichen
Notfalldienst befreit zu werden.
Daraufhin hatte die Selbstverwaltung verlangt, dass der MKG-
Chirurg seine Honorare aus der vertragszahnärztlichen Tätigkeit vor-
legen soll. Damit sollte geprüft werden, ob die Beschäftigung eines
Vertreters zumutbar ist. Nach entsprechender
Prüfung befand die KV, angesichts der gerin-
gen Anzahl von Belegbetten rechtfertige
die Belegarzttätigkeit eine Befreiung allein
nicht. Es sei dem Arzt zuzumuten, den Bereit-
schaftsdienst auf eigene Kosten durch einen
Vertreter wahrnehmen zu lassen.
Dagegen ging der Arzt weiter vor und wies darauf hin, dass allein
die Rufbereitschaft in einer Belegabteilung die Wahrnehmung des ver-
tragsärztlichen Notfalldienstes ausschließe. Für die Beurteilung der
Zumutbarkeit der Beschäftigung eines Vertreters müsste die Vergütung
für vertragszahnärztliche Leistungen außer Betracht bleiben, weil sie
von der vertragsärztlichen Tätigkeit unabhängig sei.
Diese Auffassung wurde wie bereits in den Vorinstanzen vom
BSG-Senat verworfen. Aufgrund der geringen Anzahl von Belegbetten
und des geringen Umfangs der belegärztlichen Tätigkeit komme die
Befreiung nicht allein aufgrund der Tätigkeit als Belegarzt in Betracht.
Deshalb sei die Frage der Zumutbarkeit der Bezahlung eines Vertreters
auch darauf zu stützen, ob entsprechende Umsätze aus der vertrags-
zahnärztlichen Tätigkeit vorhanden seien.
Es bestehe kein Anspruch darauf, am Notdienst nur entsprechend
dem Anteil des vertragsärztlichen Honorars am Gesamtumsatz der
Praxis teilzunehmen. Die Doppelzulassung des MKG-Chirurgen als
Aktuelles zum Arztrecht vom BNC-Justiziar
Aktuelle Urteile und Neuerungen mit Kommentaren des BNC-JustiziarsDie Belegärztliche Rufbereitschaft rechtfertigt keine Befreiung vom vertragsärztlichen Notfalldienst ‹ › Der HVM
in Hamburg durfte für eine Übergangszeit von den gesetzlichen Vorgaben abweichen ‹ › Zulassungsentziehung
schließt Nachfolgezulassung nicht aus, auch wenn keine Zulassung übertragen werden kann.
Von Jörg Hohmann
Service
» Es besteht kein Anspruch darauf, am Not-dienst nur entsprechend dem Anteil des vertragsärztlichen Honorars am Gesamt-umsatz der Praxis teilzunehmen. «
Bundessozialgericht
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de ��
zuvor geltenden Verteilungsregelungen weiter anzuwenden. Mit dieser
Empfehlung habe sich der Bewertungsausschuss noch im Rahmen sei-
ner Kompetenzen nach § 85 Abs. 4 a SGB V gehalten. Für die Zeit ab dem
2. Quartal 2005 hatte der Senat dem Bewertungsausschuss bereits eine
entsprechende Übergangsregelung bewilligt, auch für den Zeitraum der
Quartale III/04 bis I/05 sei der Bewertungsausschuss deshalb berechtigt
gewesen, Übergangsregelungen vorzusehen.
Zwar habe sich der Bewertungsausschuss für diesen Zeitraum dar-
auf beschränkt, die Weitergeltung der bisherigen Regelungen ohne
inhaltliche Qualifizierung vorzunehmen. Dies sei aber ausnahmsweise
im Hinblick auf die Verzögerung bei der Umsetzung der neuen Steue-
rungselemente und ihrer Harmonisierung mit dem neuen EBM zulässig.
Eine Verpflichtung der Partner des HVV, für diesen Übergangszeitraum
ohne Vorgaben des Bewertungsausschusses Regelungen zu den RLV in
unmittelbarer Anwendung des § 85 Abs. 4 SGB V zu treffen, habe nicht
bestanden. Die Vergütung der Fachgruppe der Neurologen und Psychia-
ter sei im Quartal I/2005 auch nicht unangemessen niedrig und mit
dem Gebot der Honorarverteilungsgerechtig-
keit vereinbar.
Ebenso wurde die Revision einer Chirurgin
aus den gleichen Gründen zurückgewiesen.
Hier hatte die Ärztin darüber hinaus geltend
gemacht, der HVV verfüge über keine ausrei-
chenden Regelungen, die es kleinen Praxen
ermöglichen würde, zum Fachgruppendurch-
schnitt anzuwachsen. Auch diesen Teil der
Revision wies der Senat mit dem Hinweis zurück, dass der Klägerin ihre
geringen Fallzahlen auch vergütet wurden, sodass die Frage, inwieweit
die vorgesehene Begrenzung den Vorgaben des Senats zur Wachstums-
möglichkeit kleiner Praxen genüge, nicht entschieden werden müsse.
Urteil des BSG vom 17. 02. 2016 – Aktenzeichen B 6 KA 46/14 R; B 6 KA 4/15 R
Nachbesetzung trotz Entzug der Zulassung möglich
Eine Nachfolgezulassung ist auch dann möglich, wenn nach Bestands-
kraft der Zulassungsentziehung keine Zulassung mehr auf einen Nach-
folger übertragen werden könnte. Mit dieser Entscheidung des Bundes-
sozialgerichts (BSG) konnte sich zunächst ein Orthopäde gegen den
Berufungsausschuss Bayerns durchsetzen. Dieser hatte einen Nachfol-
ger für seine orthopädische Einzelpraxis gesucht, in der der Orthopäde
bis zum Wirksamwerden seiner Zulassungsentziehung zum 31. 01. 2011
tätig war.
Der Arzt hatte im Juni 2011 einen erneuten Antrag auf Durchfüh-
rung des Nachbesetzungsverfahrens gestellt, nachdem er zuvor bereits
zwei Anträge aus November 2010 und März 2011 jeweils unmittelbar
vor der Entscheidung des Zulassungsausschusses zurückgenommen
hatte. Im Juni 2011 hatte er dann den dritten Nachbesetzungsantrag
gestellt und sich mit dem dortigen Bewerber auch auf einen Übernah-
mevertrag geeinigt. Zur Sitzung lagen zudem auch die Bewerbungen
von zwei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vor.
Der Zulassungsausschuss hatte die Anträge auf Zulassung abge-
lehnt, weil eine fortführungsfähige Praxis nicht mehr existiere. Der
Berufungsausschuss hatte diese Entscheidung bestätigt und damit
begründet, dass zum Zeitpunkt seines Beschlusses keine Praxis mehr
vorhanden sei, die fortgeführt werden könnte. Maßgeblich für das Vor-
nahmebegehren sei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der münd-
lichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz.
Dagegen wandte sich der Orthopäde mit
seiner Revision und bekam zunächst Recht.
Für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit
der Praxis sei aus Gründen der Effektivität des
Rechtsschutzes zum Zeitpunkt der Antrag-
stellung auf Ausschreibung des Sitzes maß-
geblich abzustellen, nicht auf den Zeitpunkt
des Beschlusses des Berufungsausschusses
oder der letzten mündlichen Verhandlung
vor dem Tatsachengericht. Eine Nachfolgezulassung scheide deshalb
nicht schon darum aus, weil nach der Bestandskraft der Zulassungs-
entziehung keine Zulassung übertragen werden könnte. Dieses habe
der Senat zwar in einem Fall der Zulassungsentziehung wegen Nicht-
ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit entschieden. Auf andere
Pflichtverletzungen sei dies jedoch nicht übertragbar.
Allerdings wies der Senat noch auf ein erhebliches Problem hin: Es
konnte nicht abschließend entschieden werden, ob die weiteren Vor-
aussetzungen für eine Nachfolgezulassung vorgelegen haben, insbe-
sondere ob die Wiederholung des Ausschreibungsantrags hier unter
Missbrauchsgesichtspunkten ausgeschlossen war. Die Umstände der
zweimaligen Rücknahme des Ausschreibungsantrags durch den Ortho-
päden sowie Aspekte, die für eine Manipulationsabsicht des Arztes
bezüglich des Bewerberfeldes sprechen, habe das Landessozialgericht
nicht aufgeklärt.
Dieses wird das Landessozialgericht nun nachzuholen und zu klären
haben. Geklärt werden muss die Frage, inwieweit der Arzt sein Recht
auf Durchführung eines Nachfolgeverfahrens verloren habe. Insoweit
hat der BSG-Senat seinen Willen verdeutlicht, Manipulationsabsichten
bei der Nachfolgebesetzung zu unterbinden. Wenn ein Arzt den aus-
gewählten Nachfolger gezielt durch die Rücknahme seines Nachbeset-
zungsantrags ins Leere laufen lässt, muss diese Gefahr künftig eben-
falls beachtet werden.
Urteil des BSG vom 23. 03. 2016 – B 6 KA 9/15 R É
Service
Foto
: Hoh
man
n
Jörg Hohmann
Rechtsanwalt, Kanzlei für Medizinrecht Prof.
Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner GbR
Paul Nevermann-Platz-5
22765 Hamburg
Tel.: 040 39106970
Fax: 040 391069710
www.gesundheitsrecht.com
» Der BSG-Senat will Manipulationsabsichten bei der Nachfolgebesetzung unterbinden. Künftig wird es schwieriger sein, den aus-gewählten Nachfolger durch Rücknahme des Nachbesetzungsantrages gezielt ins Leere laufen zu lassen «
Jörg Hohmann
�4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Die Anforderungen an die Aufklärung steigen, je weniger dringlich
und erforderlich ein Eingriff ist. So sind vor einer Kataraktoperation
zusätzlich insbesondere auch das Gewicht des Austauschrisikos und
somit die Heilungschancen darzustellen (OLG Frankfurt, Urteil vom
29. 01. 2015, Az. 8 U 25/14). Keine Aufklärungspflicht besteht hingegen
bei einer medizinisch indizierten Blutentnahme über das Risiko einer
Nervenirritation durch die eingeführte Nadel (LG Heidelberg, Urteil
vom 29. 06. 2011, Az. 4 O 95/08).
In welcher Art und Weise ist aufzuklären ?
Eine Aufklärung muss durch den Arzt selbst und mündlich erfolgen.
Unzureichend ist es, wenn der Patient lediglich ein Aufklärungsformular
zum Durchlesen erhält, ohne dass ein Aufklärungsgespräch stattfindet.
Das OLG Hamm entschied hierzu, dass der Inhalt der Aufklärung nicht
allein nach dem unterzeichneten Aufklärungsbogen zu beurteilen ist,
sondern der Inhalt des persönlichen Aufklärungsgespräches zwischen
Arzt und Patient zu ermitteln ist (OLG Hamm, Urteil vom 09. 11. 2015,
Az. 3 U 68/15). Es ist jedem Arzt dringend anzuraten, den Umstand der
Aufklärung und den wesentlichen Inhalt des Gesprächs zusätzlich in
kurzer Form schriftlich festzuhalten und den Aufklärungsbogen weitest-
möglich zu individualisieren. Denn der Arzt ist hier beweispflichtig.
Hinzu kommt, dass der Arzt in einer für den Patienten verständli-
chen Weise aufzuklären hat. Die Aufklärung muss also in einer Sprache
erfolgen, die der Patient versteht. Hierfür kann zum Beispiel bei Men-
schen mit Behinderung eine Aufklärung in leichter Sprache erforderlich
sein. Soweit notwendig, sind bei Menschen mit Migrationshintergrund
Dolmetscher heranzuziehen, bei Patienten mit einer Hörbehinderung
entsprechend Gebärdendolmetscher.
Das OLG Koblenz, Urteil vom 25. 02. 2014 – 5 U 1535/13 judizierte:
„Fragt ein Patient mit Migrationshintergrund beim Aufklärungsgespräch
mehrmals in einer Weise nach, dass die weitere Reaktion auf die Erläu-
terungen des (Zahn-)Arztes diesem den Eindruck vermitteln durfte,
nunmehr habe der Patient alles verstanden, ist ein möglicherweise
gleichwohl verbliebenes Aufklärungsdefizit vom (Zahn-)Arzt nicht ver-
schuldet und daher auch nicht haftungsbegründend.“
Anknüpfungspunkt für die Arzthaftung können Behandlungs- oder
Aufklärungsfehler sein. Wesentlicher Unterschied im Prozess ist
grundsätzlich, dass den Nachweis für einen Behandlungsfehler der
Patient zu erbringen hat und den über eine ordnungsgemäße Aufklä-
rung der Arzt. In der anwaltlichen Praxis steht deshalb das Thema der
Aufklärung im Vordergrund.
Dies gilt immer häufiger auch in Bezug auf delegierbare Leistun-
gen. Wird der allgemeine Delegationsrahmen nicht beachtet, kann
dies ebenso haftungsrechtliche Konsequenzen für den die Vorausset-
zungen der Delegation nicht beachtenden Arzt haben wie auch für die
vermeintlich „selbstständig“ arbeitende nicht-ärztliche Mitarbeiterin.
Der Beispielkatalog der Delegationsvereinbarung in der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Bundes-
vereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband kann insoweit ein
tauglicher Ratgeber sein. Eine Haftung des Arztes für Aufklärungsmän-
gel kommt selbst dann in Frage, wenn die Behandlung dem allgemein
anerkannten Standard entsprach. Denn erst wenn der Patient genügend
aufgeklärt ist, kann er wirksam in einen Eingriff einwilligen und sein
Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 15. 03. 2005,
Az. VI ZR 313/03). Der Patient soll nicht Objekt, sondern eigenverant-
wortliches Subjekt der Behandlung sein. Auch wenn sich für den Arzt
die Aufklärung häufig als Last erweist, sollte man darin vielmehr eine
Chance sehen, mit dem Patienten ein gutes Vertrauensverhältnis aufzu-
bauen, was das Risiko einer Haftpflichtauseinandersetzung reduziert.
Was sollte die Aufklärung umfassen ?
Die Aufklärung hat im „Großen und Ganzen“ zu erfolgen (OLG Köln,
Beschluss vom 01. 12. 2015, Az. 5 U 82/15; BGH, Urteil vom 14. 03. 2006,
Az. VI ZR 279/04). Unter anderem gehören dazu Art, Umfang, Durchfüh-
rung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie ihre
Notwendigkeit und Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im
Hinblick auf Diagnose und Therapie. Über allgemein bekannte Risiken
muss dabei nicht aufgeklärt werden, allerdings über gleichwertige
Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken (§ 630 e I BGB).
Aktuelles zum Arztrecht vom BAO-Justiziar
Nicht allein der Aufklärungsbogen, sondern das Aufklärungsgespräch ist entscheidendVor einer Behandlung muss der Arzt den Patienten persönlich und mündlich aufklären. Ein Aufklärungs-
bogen kann das Gespräch sinnvoll unterstützen, doch der Arzt sollte auch das persönliche Gespräch schriftlich
dokumentieren, um für den Fall einer Haftpflichtauseinandersetzung bestmöglich gewappnet zu sein.
Von Dr. Ralph Großbölting, Dominik Neumaier (Rechtsanwalt)
Service
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �5
Wann ist aufzuklären ?
Schließlich hat die Aufklärung rechtzeitig zu erfolgen, sodass der
Patient seine Entscheidung wohlüberlegt treffen kann. Bei einer peri-
radikulären Therapie (PRT) kann die Aufklärung beispielsweise am Tag
des Eingriffs noch dann rechtzeitig sein, wenn der Patient in der Ver-
gangenheit anlässlich vergleichbarer Eingriffe ausreichend aufgeklärt
war (OLG Hamm, Urteil vom 01. 12. 2015, Az. 26 U 30/15).
Tipp: Selbst wenn ein Aufklärungsmangel vorliegt, bleibt dieser
dann ohne Folgen, wenn der Patient auch bei hinreichender Aufklä-
rung in den Eingriff eingewilligt hätte. Hierzu hat der Patient schlüssig
darzulegen, warum er bei ordnungsgemäßer Aufklärung zumindest in
einen Entscheidungskonflikt darüber geraten wäre, ob er die Behand-
lung vornehmen lassen soll oder nicht (vgl. LG Dortmund, Urteil vom
26. 11. 2015, Az. 4 O 126/14).
Achtung: Dokumentationspflicht !
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist ein ganz entscheidender
Aspekt – zwar nicht dafür, dass der Patient überhaupt Vorwürfe erhebt,
aber dafür, dass es schlussendlich nicht zu einer Haftung kommt. Denn
die Rechtsprechung misst dieser einen sehr hohen Beweiswert bei.
Die Dokumentation ist eine notwendige Grundlage für die Sicherheit
des Patienten.
Was ist zu dokumentieren ?
Bei der Erstkonsultation sind die wesentlichen anamnestischen
Daten sowie der Befund festzuhalten. Im weiteren Verlauf sind Befunde,
Diagnosen sowie diagnostische und therapeutische Maßnahmen und
ihre Wirkung sowie Aufklärung und Einwilligung zu dokumentieren.
Eine Dokumentationspflicht besteht jedoch nur soweit, dass sie zu medi-
zinischen Zwecken mit Blick auf eine eventuell erforderliche spätere
Behandlung notwendig ist (BGH, Urteil vom 06. 07. 1999, VI ZR 290/98).
Negative Befunde sind ausnahmsweise dann zu dokumentieren, sofern
ein bestimmter Verdacht ausgeräumt wurde oder es sich um besonders
wichtige Befunde handelt (BGH, Urteil vom 14. 02. 1995, Az. VI ZR 272/93;
Stuttgart, Urteil vom 29. 07. 1997, Az. 14 U 20/97).
Wie ist zu dokumentieren ?
Die Aufzeichnung in den Behandlungsunterlagen hat in zeitlich
nahem Bezug zu dem dokumentierten Geschehen zu erfolgen. Diese
kann auch durch eine Arzthelferin vorgenommen werden. Entschei-
dend ist, dass die Eintragungen einem Fachmann verständlich sind.
Die Dokumentation muss umso ausführlicher sein, je atypischer und
schwieriger die entsprechende Situation ist.
Folge einer unzureichenden Dokumentation
Ist in den Aufzeichnungen des Arztes eine dokumentationspflichtige
Maßnahme nicht dokumentiert, so schließt die Rechtsprechung hieraus,
dass diese Maßnahme nicht stattgefunden hat. In diesem Fall hat der
Arzt zu beweisen, dass er die entsprechende Maßnahme vorgenommen
hat. Es zeigt sich gerade hieran die große Bedeutung der Dokumentation.
Haftungsvorwurf – und nun?
Eines Tages erhält der Arzt nun doch – trotz aller Sorgfalt – ein
Schreiben, in welchem ihm ein behandlungsfehlerhaftes Verhalten
vorgeworfen wird. Dann gilt:
Bewahren Sie Ruhe! Es ist keine Seltenheit, dass sich Ärzte Anschul-
digungen von Patienten ausgesetzt sehen.
Sprechen Sie nicht sofort ein Anerkenntnis aus. Dies könnte zu Pro-
blemen mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie
dem Patienten eventuell zu erkennen, dass Sie sich mit dem Vor-
wurf auseinandersetzen werden und danach mit dem Patienten das
Gespräch suchen werden. Sie können ihm jedoch ohne rechtliche
Konsequenzen Ihr Bedauern ausdrücken, soweit der Behandlungs-
erfolg nicht eingetreten oder es zu Nebenkomplikationen gekom-
men ist. Dies kann wesentlich zur Lösung eines sich anbahnenden
Konfliktes beitragen.
Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtver-
sicherung und halten Sie mit dieser und ggf. einem Rechtsanwalt
Rücksprache. Stellungnahmen sollten Sie mit der Versicherung
abstimmen. Fatal wäre es nämlich, wenn der Gegenseite durch eine
übereifrige Stellungnahme erst Tatsachen geliefert werden, um Vor-
würfe zu konkretisieren oder auch neue Vorwürfe zu erheben.
Schließlich können Sie vorerst die passive Rolle einnehmen, da dem
Patienten – zunächst – die Darstellungs- und Beweislast obliegt. É
}
}
}
}
Service
Foto
: Gro
ßböl
ting
Dr. Ralph Großbölting
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
kwm Rechtsanwälte
Unter den Linden 24 / Friedrichstraße 155 – 156
10117 Berlin
Tel.: 030 206143-3
Fax: 030 206143-40
www.kwm-rechtsanwaelte.de
bbpm steht für realistische Preise und solide Qualität. Denn wir haben unser Handwerk noch klassisch gelernt : als Berater, Fotograf, Schriftsetzer, Redakteur, Texter und Werbekauffrau.
Telefon 04102 2177223 | [email protected] | www.bbpm.de
ANZEIGEN | BROSCHÜREN | FLYER | KATALOGE | LOGOS | MAGAZINE | MARKETINGMAILINGS | MESSESTÄNDE | PLAKATE | VERPACKUNGEN | VISITENKARTEN | WEBSITES
WERBEBOTSCHAFTER FÜR DEN MITTELSTANDWIR MACHEN WORTE SICHTBAR
�6 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Buchtipps
Anästhesie maßgeschneidert
Die Anforderungen an das Fachgebiet Anästhesiologie und die daraus
erwachsenen Bereiche Intensiv-, Palliativ- und Notfallmedizin sowie Schmerz-
therapie befinden sich in einem stetigen Wandel. In der täglichen Praxis
begegnen Anästhesisten dabei unterschiedlichste Patientengruppen. Dabei
sind es nicht die gesunden ASA I- oder ASA-II-Patienten, die ihm vorgestellt
werden, sondern die multimorbiden, älteren oder chronisch kranken sowie
psychisch oder neurologisch kranken Patienten, die Adipösen sowie Kinder
und Schwangere, die für elektive oder Notfalloperationen anästhesiologisch
betreut werden müssen.
Das vorliegende Buch richtet sich an praktisch tätige Anästhesisten und
beschreibt – ergänzt durch Fallbeispiele – die typischen Veränderungen und
Besonderheiten spezieller Patientengruppen, die das anästhesiologische
Vorgehen beeinflussen. Die Autoren geben dabei Handlungsempfehlungen
für typische Operationen. Jedes Kapitel endet mit einer knappen Zusammen-
fassung mit prägnanten Merksätzen sowie mit einem Literaturverzeichnis.
Fazit: Übersichtliches Nachschlagewerk für Anästhesisten, die sich für
den Umgang mit speziellen Patientengruppen wappnen möchten.
UV-GOÄ 2016 Kommentar
Der Vertrag vom 1. Januar 2011 zwischen den Spitzenverbänden der gesetz-
lichen Unfallversicherungsträger und der Kassenärztlichen Bundesvereini-
gung wurde zum 1. Oktober 2015 geändert.
Mit der vorliegenden 15. Auflage der UV-GOÄ erhalten Ärzte übersichtlich
alle notwendigen Informationen zum kommentierten Ärztevertrag über die
Durchführung der Heilbehandlung und die Vergütung der Ärzte, die kommen-
tierte Gebührenordnung mit Angabe der Ausschlüsse und Arbeitshinweise
der DGUV zur Bearbeitung von Arztrechnungen sowie die Beschlüsse der
Ständigen Gebührenkommission, den Krankenhaus-Nebenkostentarif und
aktuelle Urteile. Übersichtstabellen zu verschiedenen Leistungsbereichen
erleichtern die richtige Zuordnung zu den entsprechenden Gebührenord-
nungspositionen. Leser des Werks haben außerdem Zugang zu dem Elsevier-
Online-Portal www.abrechnungswelt.de mit stets aktuellen Änderungen und
Ergänzungen.
Fazit: Alle relevanten Informationen für die erfolgreiche Abrechnung
mit der UV-GOÄ, übersichtlich aufbereitet für den schnellen Gebrauch im
Praxisalltag.
GOÄ 2016 Kommentar
Auch wenn eine grundlegende Neuauflage der GOÄ weiter auf sich warten
lässt, verändern sich doch immer wieder Einzelheiten, die bei der privatärzt-
lichen Abrechnung zu beachten sind. So zum Beispiel die seit 2014 einge-
führte Allgemeine Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), deren Leistungen –
obgleich sie GKV-Leistungen sind – nach der GOÄ abgerechnet werden.
Die 10. Auflage der GOÄ erscheint nun im Elsevier-Verlag und enthält
kommentierte Leistungspositionen ebenso wie analoge Bewertungen mit
Punktangaben und Eurobeträgen, Ausschlüssen und aktuellen Urteilen.
Darüber hinaus bietet das Nachschlagewerk Übersichten nicht abrechen-
barer Leistungen nach GOÄ und Beihilfe, Tipps zur korrekten GOÄ-Abrech-
nung, Beschlüsse und Veröffentlichungen der Bundesärztekammer, Verweise
auf mögliche Umsatzsteuerpflicht für Ärzte bei speziellen Leistungen sowie
Informationen zur Abrechnung von GKV-Leistungen im Rahmen der ASV.
Leser des Werks haben außerdem Zugang zu dem Elsevier-Online-Portal
www.abrechnungswelt.de mit stets aktuellen Änderungen und Ergänzungen.
Fazit: Alle relevanten Informationen für die erfolgreiche Abrechnung mit
der GOÄ, übersichtlich aufbereitet für den schnellen Gebrauch im Alltag.
Notfallmedizin
Notfälle sind Ausnahmesituationen, die eher selten vorkommen. Patienten
erwarten von ihren Ärzten, dass sie Notfälle kompetent bewältigen können.
Da Notfälle aber eben nicht alltäglich sind, können die erforderlichen Kompe-
tenzen leicht in Vergessenheit geraten.
Der Autor des vorliegenden handlichen Büchleins verfügt über langjährige
Erfahrung als Notfallmediziner, in der Praxis ebenso wie in der Fortbildung.
Er fasst darin in prägnanter und leicht lesbarer Form die wichtigsten Notfälle
mit klaren und praxisnahen Handlungsanweisungen zusammen – denn im
lebensbedrohlichen Notfall ist nicht alles, was machbar ist, auch sinnvoll.
Und nicht alles, was sinnvoll ist, ist auch vor Ort machbar.
Behandelt werden traumatlogische Notfälle, Blutverlust, kardiale, zere-
brale und allergische Notfälle, Sepsis, Intoxikationen, Verätzungen, Atemnot,
akutes Abdomen, Delir, Suizidalität, Panikstörung, Stromunfall, Thrombose
und Emboie sowie Bandscheibenvorfall. Außerdem werden die erforder-
lichen Medikamente für die Notfalltherapie vorgestellt.
Fazit: Ein knapper Überblick über die gängigsten medizinischen Notfälle
und die angezeigten Sofortmaßnahmen.
Michael Möllmann und André Hemping-Bovenkerk (Hg.): Anästhesie maßge-schneidert. Stuttgart: Thieme Verlag, 2015. �45 Seiten, kartoniert, 69,99 Euro
Peter M. Hermanns, Enrico Schwarz (Hg.): UV-GOÄ 2016 Kommentar. München: Urban & Fischer Verlag, 2016. 15. Auflage, 648 Seiten, 69,99 Euro
Peter M. Hermanns, Gert Filler (Hg.): GOÄ 2016 Kommentar. München: Urban & Fischer Verlag, 2016. 10. Auflage, 707 Seiten, 69,99 Euro
Peter Sefrin: Notfallmedizin. Elementar-diagnostik, Sofortmaßnahmen, Stabili-sierung. Heidelberg: ecomed Verlag, 2015. 182 Seiten, kartoniert, .24,99 Euro
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �7
Buchtipps
Peter Gausmann, Michael Henninger, Joachim Koppenberg (Hg.): Patientensicher-heitsmanagement. Berlin: De Gruyter Verlag, 2015. 590 Seiten, gebunden, 99,95 Euro
Manfred Wildner: Unser Gesundheits-wesen. Fakten, Widersprüche, Irrtümer. Stuttgart: Thieme Verlag, 2015. 190 Seiten, kartoniert, 19,99 Euro
Marco Sailer, Felix Aigner, Franc Hetzer (Hg.): Koloproktologie. Stuttgart: Thieme Verlag, 2016. �68 Seiten, gebunden, 199,99 Euro
Florian J. Netzer (Hg.): Endoluminale Varizentherapie. Berlin: De Gruyter Verlag 2015. 217 Seiten, gebunden, 149,95 Euro
Patientensicherheitsmanagement
Die sichere Patientenversorgung ist ein interdisziplinärer und multiprofessio-
neller Auftrag an alle Beteiligten im Gesundheitswesen. In den vergangenen
Jahren wurde zunehmend eine systemische Perspektive auf das Thema
Patientensicherheit eingefordert, die auf das wissenschaftlich gestützte
Management von Methoden und Prozessen abzielt.
Das vorliegende Buch, an dem 60 Experten mitgearbeitet haben, beleuch-
tet die Patientensicherheit aus verschiedenen Blickwinkeln. Es gibt dabei
einen Überblick über Möglichkeiten, Forschungsergebnisse und anwend-
bare Präventionsmaßnahmen für Klinik und Praxis aus interprofessionell
klinischer, psychologischer, betriebswirtschaftlicher, technischer sowie juris-
tischer Perspektive. Es orientiert sich dabei am Curriculum der Weltgesund-
heitsorganisation WHO („Patient Safety Curriculum Guide“) und eignet sich
damit als Lehrbuch zum Patientensicherheitsmanagement. Zielgruppe sind
Ärzte, Pflegende, andere Angehörige der Heilberufe sowie Mitarbeiter aus
Verwaltung, Versicherungen und Rechtsabteilungen.
Fazit: Denkansätze, Anwendungsbeispiele, Checklisten und andere Instru-
mente, die beim Implementieren von Patientensicherheitsstrategien helfen.
Unser Gesundheitswesen
Bürokratisch, intransparent und voller Widersprüche – mit diesen Attributen
belegen Kritiker unser deutsches Gesundheitswesen gern. Andere wiederum
sprechen vom „besten Gesundheitssystem der Welt“. Die Wahrheit dürfte
irgendwo in der Mitte liegen.
Der Autor des vorliegenden Titels ist Arzt, Professor für Gesundheitspolitik
und Gesundheitsverwaltung sowie Leiter des Landesinstituts für Gesundheit
in Bayern. Er schreibt im Vorwort, er habe das Buch „für all jene geschrieben,
denen unser Gesundheitswesen zuweilen Rätsel aufgibt“. Ihnen vermittelt er
eine Auswahl von Informationen für ein grundlegendes Verständnis des Sys-
tems, beschreibt aber auch Schwächen und (scheinbare) Paradoxien, Wider-
sprüche und Irrtümer sowie kuriose Anekdoten. Hinzu kommen aber auch
grundsätzliche Überlegungen, etwa zu der Frage, ob Patienten tatsächlich
„Kunden“ sind oder wie das Internet die Arzt-Patienten-Beziehung verändert.
Seine Ausführung basieren auf den Erfahrungen, die er als Arzt in Großbritan-
nien, den USA und in Deutschland machen durfte.
Fazit: Ein spannender Ausflug in unser Gesundheitswesen und dabei nicht
nur für Ärzte ein unterhaltsames und informatives Lesevergnügen.
Koloproktologie
Evidenzbasierte Abhandlungen, Lehrbücher und Standardwerke zur Kolo-
proktologie gibt es zuhauf. Die Autoren des vorliegenden Werkes setzen
einen anderen Aktzent: Sie präsentieren einen Praxisleitfaden zur Diagnostik,
Therapie und zum Komplikationsmanagement, bestehend aus praxisnahmen
und schnell erfassbaren Informationen zu häufigen koloproktologischen
Erkrankungen.
Namhafte Experten haben ihr Wissen eingebracht und erläutern die spezi-
elle chirurgische Anatomie, Indikationsstellung, spezialisierte Methodenkom-
petenz mit Meilen- und Stolpersteinen sowie das Komplikationsmanagement,
jeweils im Gesamtkontext der Begleiterkrankungen. Alle Kapitel sind einheit-
lich gegliedert und umfassen neben diagnostischen und therapeutischen
Algorithmen eine genaue Beschreibung der einzelnen Operationstechniken
mit Meilensteinen zur besseren Orientierung. Jedes Kapitel endet mit einer
Checkliste der Kernpunkte als „Take-Home-Message“. Mit einem Zugangs-
code im Buchdeckel gelangen Leser im Internet zur Online-Version.
Fazit: Aktuelles Expertenwissen aus der Koloproktologie, didaktisch her-
vorragend aufbereitet zu einem praxisnahen Nachschlagewerk.
Endoluminale Varizentherapie
Mittlerweile sind die endoluminalen Techniken zur Okklusion und Abtragung
von Varizen etablierte Verfahren und nicht länger Gegenstand erbitterter
Grabenkämpfe. Mit der Entscheidung des britischen Qualitätsinstituts NICE
von 2014, der Radiofrequenzablation gegenüber dem konventionellen
Stripping Vorrang einzuräumen, wurde endgültig der Weg zum Standard-
verfahren geebnet.
Im vorliegenden Buch zeigen Experten den aktuellen Stand der Behand-
lungstechniken und ihre Kombinationsmöglichkeiten, um dem Leser Wege
zu einer schlüssigen Gesamtbehandlung zu weisen, die ohne offene chirur-
gische Techniken auskommt. Dem therapeutischen Teil des Werks wurden
Kapitel zur Anatomie, pathologischen Anatomie und Diagnostik vorange-
stellt, da jede Behandlung präzise Kenntnisse der Anatomie sowie eine prä-
zise Identifikation und Lokalisation der insuffizienten Venenstrecken erfor-
dert. Die operativen Anwendungen werden detailliert beschrieben, inklusive
Angaben zur Lagerung, Sonographie, typischen Fehlerquellen und Pitfalls.
Fazit: Ein praxisnahes und leitlinienkonformes Lehrbuch für all jene, die ihr
Behandlungsspektrum um endoluminale Verfahren ergänzen möchten.
�8 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Information und Anmeldung:
Akademie für Anorektale Endosonographie, Klinik für Chirurgie / Sekretariat
Petra Fuks, Bethesda-Krankenhaus Bergedorf, Glindersweg 80, 21029 Hamburg
Tel.: 040 72554-1211, Fax 040 72554-1212, [email protected], www.klinik-bergedorf.de
16.– 18. 6. 2016, Hamburg
Management von Komplikationen in Orthopädie und TraumatologieThemen u. a.: Prophylaxe, Therapie und Umgang mit Komplikationen bei orhtopä-
dischen und unfallchirurgischen Eingriffen an der Schulter, dem Ellenbogen, der
Hand, der Hüfte, dem Knie, dem Fuß und der Wirbelsäule
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Dirk Eichelberger und
Michelle Tröger, Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-�09
[email protected], www.nouv-kongress.de
20. 6. 2016, Bochum
2. Ruhr-Symposium der Vereinigung Niederrheinisch- Westfälischer ChirurgenChirurgie der Zukunft – Vom Riskmanagement bis Medizin 4.0
Themen: Auswirkungen Medizin 4.0 und Digitalisierung für die Chirurgie, Schwach-
stelle Chirurgie – erfolgreiche Fehlervermeidung in und aus der Praxis
Information und Anmeldung:
www.nrw-chirurgen.de
22.– 24. 6. 2016, Berlin
5th Live Surgery and Symposium Innovations in Coloproctology(English)
Themen u. a.: Trans-anal minimal invasive surgery, violence against women, anal
and rectovaginal fistula, haemorrhoids, laparoscopic ventral rectopexy, artificial
sphincters
Information und Anmeldung:
MCE Medical Congresses & Events, Gabriele Sponholz, [email protected]
www.coloproctology-waldfriede.com
23.– 25. 6. 2016, Berlin
Foot International (English)Themen u. a.: DRG-Seminar, adult acquired flatfoot deformity, forefoot correction,
diabetic and rheumatic foot problems, management of achilles rupture, total ankle
replacement, combined plenary total ankle replacement
Information und Anmeldung:
Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e. V. (D.A.F.)
OGAM Orthopädisches Zentrum, Alter Markt 9-1�, 42275 Wuppertal
Tel.: 0202 26568-0, Fax: 0202 26568-67 www.foot-international-2016.org
27.– 29. 6. 2016, Homburg
Lappenplastiken – Workshop für 12 TeilnehmerThemen u. a.: Radialis-Lappen, Biceps-femoralis-Lappen, Suralis-Lappen, Gastro-
cnemius-Lappen, Latissimus dorsi-Lappen, Soleus-Lappen (jeweils OP-Technik und
klinische Anwendung), rekonstruktive Knochen-Weichteilchirurgie, Anastomose-
techniken, Lappenpräparation
Information und Anmeldung:
Institut für Klinisch-Experimentelle Chirurgie, Melanie Hofer, Campus Homburg
Gebäude 65/66, 66421 Homburg, Tel.: 06841 16-26�66, [email protected]
Juli 2016
11.– 16. 7. 2016, Garmisch-Patenkirchen
3. Sommerkurs SportmedizinThemen u. a.: Mountainbike, Bergsport, Golf, Tennis, Sportpraxis
Information und Anmeldung:
Congress Compact 2C GmbH, Juli-Amandine Lamotte, Nicole Rudolph
Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin, Tel.: 0�0 �27082��, Fax: 0�0 �27082�4
[email protected], www.sportmedizin-kurse.de
Juni 2016
2.– 4. 6. 2016, Flensburg
197. Tagung der Vereinigung Norddeutscher ChirurgenChirurgie zusammen ganz oben
Themen u. a.: Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Unfallchirurgie, Thoraxchirurgie,
Sporttraumatologie, Extremitätentumore, Berufspolitik
Information und Anmeldung:
CSi Hamburg GmbH, Jungfrauenthal 22, 20149 Hamburg, Tel.: 040 �0770�00
[email protected], www.ndch.de
3.– 4. 6. 2016, Münster
8. Strategiesitzung der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC)Themen u. a.: Neue Wege in der rekonstruktiven Dermatochirurgie, alternative
Strategien als Ersatz, Problemfall Feldkanzerose, Hautkrebs als Berufskrankheit,
Neue Konzepte in Lasermedizin, Ästhetik, Phlebologie und Ulkus cruris als phlebo-
logische und chirurgische Herausforderung
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, André Müller
Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-��6, [email protected]
www.dgdc-tagung.de
5.– 8. 6. 2016, Rotterdam (Niederlande)
38th International Congress European Hernia Society, EHS (English)
Themen u. a.: Prevention of incisional hernias, prevention of perioperative com-
plications, solutions for chronic pain, contaminated mesh, reconstruction of the
abdominal wall in diastasis recti and ventral hernia repair, quality control in hernia
repair, world guidelines on the management of groin hernia
Information und Anmeldung:
Congress Company, P.O. Box 2428, NL-5202 CK’s-Hertogenbosch
Tel.: +�1 (0)7� 700�500, [email protected], www.ehs2016.eu
7. 6. 2016, Berlin
4. DNVF-Forum VersorgungsforschungQualitätsoffensive der Bundesregierung – aktuelle Herausforderungen für die
Versorgungsforschung
Themen u. a.: Status Quo der Versorgungsforschung in Deutschland, Versorgungs-
forschung im internationalen Vergleich, Erwartungen an die Versorgungsforschung
2020, Podiumsdiskussion
Information und Anmeldung:
DNVF-Geschäftsstelle, Dr. Gisela Nellessen-Martens, Eupener Straße 129
509�� Köln, Tel.: 0221 478-97111, Fax: 0221 478-1497111, [email protected]
www.dnvf.de
9.– 11. 6. 2016, Nürnberg
29. Internationaler Kongress der Deutschen OphtalmochirurgenThemen u. a.: Glaukomchirurgie, Hornhautchirurgie, Kataraktchirurgie, Lidchirurgie,
Netzhaut- und Glaskörperchirurgie, refraktive Chirurgie, Anästhesie-Symposium,
IGeL-Symposium, Berufspolitik
Information und Anmeldung:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Rosita Pfleger
Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg Tel.: 0911 �9�16-17, Fax: 0911 �9�16-20
[email protected], www.doc-nuernberg.de
10.– 11. 6. 2016, Hamburg
Anorektaler SonographiekursThemen u. a.: Anatomische und physiologische Grundlagen, Grundlagen der
Endosonographie, Anatomie und Normalbefunde des Rektums und des Analkanals,
Rektumtumore, Analkarzinom, Analsabszess und -fistel, Inkontinenzdiagnostik,
endosonographische Anatomie und Pathologie in der Urologie und Gynäkolo-
gie, bildgebende Verfahren, extrarektale Raumforderungen, endosonographisch
gesteuerte Punktion und Biopsie, praktische Übungen
Termine
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de �9
20.– 22. 7. 2016, München
93. Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e. V.Faszination Chirurgie – Leidenschaft mit Perspektive
Themen u. a.: Nachwuchs und Weiterbildung, personalisierte Medizin, Therapieindi-
vidualisierung beim Risikopatient, Zertifizierung und Qualitätssicherung, Netzwerke
und Interdisziplinarität, interdisziplinäre Herausforderungen in der onkologischen
Chirurgie, chirurgische Versorgungsstrukturen
Information und Anmeldung:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Neuwieder Straße 9
90411 Nürnberg, Tel.: 0911 �9�16-40, Fax: 0911 �9�16-66, [email protected]
www.vbc2016.de
September 2016
2.– 3. 9. 2016, Berlin
12. Nationales Treffen der Netzwerke Diabetischer FußThemen u. a.: Mythen und Märchen (Orthopädieschuhtechnik, Podologie, ärztliches
Regelwissen), Überlastung der Metatarsalköpfchen 4 und 5, Krankenkassen und
Psychofußologie
Information und Anmeldung:
CID GmbH, Dienstleistungen für medizinische Netzwerke, Evelyn Bruns
Merheimer Straße 217, 507�� Köln, 507�� Köln, [email protected]
www.amputation-verhindern.de
9.– 10. 9. 2016, Werder / Havel
10. Preußisch-Mecklenburgisches GelenksymposiumThemen: Pros und Cons in der Orthopädie und Unfallchirurgie
Information und Anmeldung:
Congress Compact 2C GmbH, Juli-Amandine Lamotte, Janine Zimmermann
Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin, Tel.: 0�0 �27082��, Fax: 0�0 �27082�4
[email protected], www.gelenk-symposium.de
8.– 10. 9. 2016, Leipzig
8. Kongress der Mitteldeutschen ChirurgenThemen u. a.: Workshops und Fortbildungskurse, Plenarvorträge, wissenschaftliche
Sitzungen, Videopräsentationen, Industriesymposien
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Melanie Busch
Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-�09, [email protected]
www.mdcv-kongress.de
8.– 10. 9. 2016, Magdeburg
20. Chirurgische ForschungstageTumor- und Transplantationsforschung
Themen u. a.: Gefäßerkrankungen, Implantate/Biomechanik, Inflammation/Sepsis,
muskuloskeletale Erkrankungen, Onkologie, Pathophysiologie, Stammzellen, Tissue
Engineering/Biomaterialien, Versorgungsforschung, Wundheilung/Angiogenese und
Transplantation
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Stephanie Schubert
Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 0�641 �116-�09
[email protected], www.forschungstage2016.de
15.– 17. 9. 2016, Basel (Schweiz)
33. AGA Kongress der Gesellschaft für Arthroskopie und GelenkchirurgieMotto: Grenzen überwinden
Themen u. a.: Intraoperative Problemlösungen, Umgang mit Komplikationen, opti-
male Diagnostik, Update Knorpelchirurgie, Meniskus Teil- und Vollersatz, Band-
chirurgie, patientenspezifische Operationen, Mini-Gelenkteilersatz
Information und Anmeldung:
Intercongress GmbH, Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 97716-0
Fax: 0611 97716-16, [email protected], www.aga-kongress.info
Termine
Informationsveranstaltungen zur Arzthaftpflicht in Kooperation mit dem BNC und den GNC
Themen u. a.: Vermeidung von Arzthaftpflicht-Schadenfällen durch Aufklärung
und Dokumentation, Verhalten im Schadenfall
29. 6. 2016, Köln 19. 10. 2016, Leipzig
13. 7. 2016, Nürnberg 26. 10. 2016, Berlin
20. 7. 2016, Regensburg 9. 11. 2016, Hannover
26. 8. 2016, Magdeburg 23. 11. 2016, Passau
7. 9. 2016, Augsburg 7. 12. 2016, Stuttgart
5. 10. 2016, Mannheim
Information und Anmeldung:
Helmsauer & Kollegen, Assekuranzmakler AG
Dürrenhofstraße 4, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 9292-185, Fax: 0911 9292-191
[email protected], www.helmsauer-gruppe.de
15.– 17. 9. 2016, Berlin
HAI 2016, Hauptstadtkongress Anästhesiologie und IntensivmedizinThemen u. a.: Anästhesie in der Gefäßchirurgie, Konzepte zur Fremdbluteinsparung,
Neuroanästhesie, ambulante Anästhesie: Altersgrenzen und medizinische Beson-
derheiten bei der Patientenauswahl, Pro und Contra endotracheale Intubation,
altersbedingte Gebrechlichkeit, geburtshilfliche Anästhesie, Hämostase und Anti-
koagulation, periphere Regionalanästhesie, kolloidale Volumentherapie
Information und Anmeldung:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Clarissa Muhr
Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg, Tel.: 0911 �9�16-40, Fax: 0911 �9�16-66
[email protected], www.hai2016.de
21.– 24. 9. 2016, Hamburg
Viszeralmedizin 201671. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdau-
ungs- und Stoffwechselkrankheiten und 10. Herbsttagung der Deutschen
Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Themen u. a.: Personalisierte Medizin in Onkologie und Inflammation, Nachwuchs-
perspektiven in Klinik und Forschung
Information und Anmeldung:
Interplan Congress, Meeting & Event, Landsberger Straße 155, 80687 München
Tel.: 089 5482�462, Fax: 089 5482�44�, [email protected]
www.viszeralmedizin.com
22.– 24. 9. 2016, Frankfurt a. M.
57. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH)Themen u. a.: Mikrochirurgische Rekonstruktion nach schweren Handverletzungen,
Daumenrekonstruktion, Behandlung maligner Tumoren an Hand und Unterarm,
Skaphoidfrakturen und ihre Spätfolgen, distales Radioulnargelenk
Information und Anmeldung:
Intercongress GmbH, Marana Müller, Karlsruher Straße �, 79108 Freiburg
Tel.: 0761 69699-2�, [email protected], www.dgh-kongress.de
23.– 25. 9. 2016, Aachen
Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen (NARKA)Information und Anmeldung:
NA(R)KA, Elmar Mertens, Trierer Straße 766, 52078 Aachen, Tel.: 0241 40185-��
Fax: 0241 40185-�4, [email protected], www.narka.de
30. 9.– 1. 10. 2016, Frankfurt
3. SpätsommersymposiumThemen: Pathologien der Patella und des Kniegelenkknorpels, konservative und
operative Therapiestrategien sowie Komplikationsmanagement
Information und Anmeldung:
Congress Compact 2C GmbH, Joachimsthaler Straße 10, 10719 Berlin
Tel.: 0�0 �27082��, [email protected], www.spaetsommersymposium.de
40 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Industrie
Foto
: Mei
ndl
Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Dr. Meindl und Partner
Verrechnungsstelle GmbH
Willy-Brandt-Platz 20
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 98478-0
Fax: 0911 98478-9830
www.verrechnungsstelle.de
Rückblick
20 Jahre BNC – 20 Jahre einer wunderbaren Zusammenarbeit
Zufällig traf ich am 14. Januar 1996 im Maritim Hotel in Köln Dr. Klaus
Buschmann. Er frühstückte mit seinen Kollegen und ich begrüßte ihn,
da ich ihn als Nürnberger Chirurgen und den Notarzt kannte. Er sagte:
„Herr Dr. Meindl, wir haben gestern den BNC gegründet“. Ich hatte ein
vitales Interesse an einer Zusammenarbeit und bot meine Infrastruk-
tur zur Versendung von etwa 2.000 Briefen an, damit die Chirurgen in
den regionalen ANC über die Gründung des BNC informiert wurden.
Alles geschah per Handschlag. Basierend auf Vertrauen und gegen-
seitiger Sympathie, entwickelte sich eine fruchtbare Zusammenarbeit
auf verschiedenen Gebieten. Gerne waren wir bereits beim ersten
BNC-Kongress als Aussteller dabei. Ich war stolz, bei den ersten BNC-
Kongressen im Expertenforum zu sitzen und über die Auswirkungen
des GSG zu diskutieren – insbesondere zur in diesem Gesetz geregelten
Niederlassungsbeschränkung. Ich behielt recht mit meiner Prognose,
dass die entschädigungslose Eliminierung von ab dem 1. Januar 1999
freiwerdenden Praxen in gesperrten Gebieten verfassungswidrig ist.
Das aktuelle GKV-VSG mit seinen beabsichtigten Zwangskäufen ist
grundsätzlich ebenso meiner Ansicht nach nicht verfassungskonform.
Der Erfolg des BNC-Kongresses mit seinen Erweiterungen und ins-
besondere die Gründung der bundesweiten Genossenschaft als unab-
dingbares Instrument, die Interessen der niedergelassenen Chirurgie
zu bewahren, weisen den richtigen Weg.
Wir sagen „Danke“ an alle BNC-Mitglieder, die uns zum Teil seit
Jahrzehnten ihr Vertrauen schenken. Unsere gesamte Dienstleistungs-
palette, auch über die kernkompetente Abrechnungsberatung und
-durchführung hinaus, steht allen BNC-Mitgliedern zur Verfügung.
Modulares OP-System
Zentrales und webbasiertes Management von Leihsieben
Die aescoLOGIC GmbH hat eine neue Version der OP-Software m.o.p.s
(Modulares OP-System) veröffentlicht. Wie das Unternehmen mit-
teilt, gibt es neben den Modulen für OP-Planung, OP-Dokumentation,
Sachkosten (-Abrechnung), Lagermanagement und Materialwirtschaft
auch ein Modul für das Management von Leihsieben. Das Leihsieb-
Modul ermögliche eine unkomplizierte Bestellung, Dokumentation
und Abrechnung von Leihsieben mit allen Instrumenten und
Implantaten.
Die Verwendung von Leihsieben sei besonders für ambu-
lante OP-Zentren und Praxiskliniken interessant, jedoch
oft mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden,
berichtet die aescoLOGIC GmbH. In m.o.p.s sei die zentrale
Verwaltung aller Leihsiebanfragen und -Prozesse an einer
Stelle möglich. Die Transparenz und Prozesssicherheit bei der
Verwendung von Leihsieben werde dadurch erhöht.
m.o.p.s-Nutzern biete das Leihsieb-Modul zahlreiche
Funktionen zur unkomplizierten Abwicklung von Leihsieb-
prozessen: die Auswahl der Leihsiebe nach Art und Konfi-
guration, übersichtliche Inventarlisten und Abbildungen für
jedes Leihsieb, Verfügbarkeitsanzeige nach Datum, E-Mail-
Benachrichtigungsfunktion für Anfragen und Statusberichte,
eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem Leihsieb-
Hersteller sowie die stückgenaue Materialverbrauchsmel-
dung direkt nach Verbrauch. Für interessierte OP-Zentren
und Praxiskliniken die den Leihsieb-Service in Anspruch nehmen
möchten, ohne die OP-Software m.o.p.s zu nutzen, gibt es ab sofort
die Möglichkeit, auf www.mops.aescologic.de Leihsiebe ausgewählter
Hersteller direkt anzufragen.
Kontakt: www.aescologic.de, www.mops.aescologic.de
Foto
: Aes
colo
gic
Das neue Leihsieb-Modul der OP-Software m.o.p.s vereinfacht die Auswahl der
Leihsiebe und den Überblick über die Verfügbarkeit
Die Beiträge in der Rubrik Industrie beruhen auf Informationen der angegebenen Firmen. Herausgeber und Redaktion sind nicht ver-antwortlich für die Inhalte.
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 41
Industrie
ist, dass ein Großteil der versicherten Ärzte den Anbieter wechselt,
damit auch weiterhin die Interessen des Verbandes von der Helmsauer
& Kollegen Assekuranzmakler AG erfolgreich vertreten werden können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war, das Beitragsniveau trotz steigen-
der Prämien im Markt stabil zu halten, um auch neuen oder anderwei-
tig versicherten Mitgliedern attraktive Prämien und zukunftsorientierte
Deckungssummen bieten zu können.
Deutliche Verbesserungen durch neue Rahmenvereinbarung
Angefangen mit einer neuen Tarifposition für nur konservativ und
nicht operativ tätige Ärzte, unter Mitversicherung spezieller Behand-
lungen wie zum Beispiel intraartikuläre Injektionen und Gelenkpunk-
tionen oder Facettenblockaden und Facetteninfiltrationen, bis hin zu
individuell kalkulierten Beiträgen zu einem auskömmlichen Prämien-
niveau bei Verträgen mit Vorschäden, bietet die neue Rahmenvereinba-
rung weitere deutliche Verbesserungen.
Wir können somit ein äußerst positives Fazit der ersten drei Monate
des Bestehens der neuen Rahmenvereinbarung für die Berufshaft-
pflichtversicherung ziehen. Sowohl die Umstellungsquote und die
deutliche Tendenz zu höheren Deckungssummen wie auch der Wech-
sel bisher anderweitig versicherter Mitglieder in den Rahmenvertrag
belegen dies.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema oder auch zu anderen
Versicherungsthemen haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit der
Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG unter der speziell für
ANC-Mitglieder reservierten Telefon-Hotline 0911 9292-185 auf. Sie
können auch unter der Fax-Nummer 0911 9292-191 weitere Informa-
tionen anfordern. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, auf Landes-
ebene Referenten für Vortragsveranstaltungen bei uns buchen. É
Wie bereits in der Ausgabe 6.2015 mitgeteilt, wurde die Rahmen-
vereinbarung für die Berufshaftpflichtversicherung zugunsten der
BNC-Mitglieder durch die Kooperation mit einem neuen Versicherungs-
partner deutlich verbessert. Heute möchten wir Sie über erste Erfah-
rungen und Tendenzen bei den Vertragsumstellungen informieren.
Von unseren Kunden sehr positiv angenommen wurde der Weg-
fall der schriftlichen Aufklärungsverpflichtung mit Beschränkung auf
Fragebögen der Firmen Diomed und ProCompliance. Es können jetzt
Aufklärungsbögen jedes seriösen Anbieters verwendet werden. Dies
war ein häufig geäußerter Wunsch der Mitglieder, nicht mehr auf
vorgegebene Anbieter angewiesen zu sein. Hierfür hat unser Haus
eine Kooperation mit dem perimed Verlag geschlossen, der bereits zu
Normalkonditionen deutlich günstigere Aufklärungsbögen anbietet.
Dank dieser Kooperation erhalten Kunden von Helmsauer & Kollegen
Assekuranzmakler AG nochmals zehn Prozent Sondernachlass (in der
Onlineversion fünf Prozent). Hier konnten wir für die Mitglieder ein
merkbares Einsparpotenzial erzielen.
Aktuell hohe Umstellungsquote von 90 Prozent
Da bestehende Verträge unter Beibehaltung der aktuellen Deckungs-
summe ohne großen Aufwand und ganz unbürokratisch auf den neuen
Versicherer umgedeckt werden können, haben wir hier momentan eine
Umstellungsquote von ca. 90 Prozent. Es ist lediglich die kurze Zustim-
mung des Arztes nötig. Der überwiegende Anteil der Ärzte schließt sich
unserer Empfehlung einer Umstellung des Berufshaftpflichtvertrages
auf eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro an. Im Rahmen des
von der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG durchgeführten
Ablaufmanagements der bei HDI bestehenden Verträge meldet sich der
zuständige Berater beim jeweiligen Mitglied, um ihm entsprechende
Angebote zu unterbreiten.
Auch Übernahme von Verträgen mit Vorschäden möglich
Natürlich werden die bisher bereits vorhandenen Nachlassmöglich-
keiten für Gemeinschaftspraxen, sofern mehrere Ärzte der Praxis ver-
sichert sind, oder auch Schadenfreiheit weiterhin berücksichtigt. Aber
auch die Übernahme von Verträgen mit Vorschäden kann momentan
noch zu den aktuellen Konditionen bzw. zu den Tarifkonditionen des
Rahmenvertrages bei Erhöhung der Deckungssummen erfolgen. Wichtig
Versicherungen
Erste Erfahrungen mit der neuen Rahmenvereinbarung Berufshaftpflicht
Von Bernd Helmsauer
Foto
: Hel
msa
uer
Bernd Helmsauer
Vorstand der Helmsauer & Kollegen
Assekuranzmakler AG
Dürrenhofstraße 4
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 9292-185
Fax: 0911 9292-191
www.helmsauer-gruppe.de
Die Beiträge in der Rubrik Industrie beruhen auf Informationen der angegebenen Firmen. Herausgeber und Redaktion sind nicht ver-antwortlich für die Inhalte.
42 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
komplikationen zu verzichten. Weil wir die Nerven explorieren können
und unsere Patienten rasch wieder sporttauglich sind“, erklärte Conze.
Sportlerleiste: Bei einer TEP bleibt die Muskulatur intakt
Sein Kollege Dr. Karl-Heinz Bauer, Leiter der Chirurgie am Knapp-
schaftkrankenhaus Dortmund, hingegen bevorzugt die endoskopische
Operation bei Patienten mit Sportlerleiste. Seine Begründung: „Es gibt
außerhalb des Profisports keine Sportlerleiste. Und bei einem Amateur
gibt es bei einer weichen Leiste keine Indikation für eine Operation.“ Bei
Amateuren müsse ganz klar gelten: „Keine Hernie, keine Operation. Und
wenn die Indikation so klar abgegrenzt ist, warum sollte man Profisport-
ler mit Sportlerleiste dann nicht endoskopisch operieren? Schließlich
tut man sich schwer, bei toptrainierten Sport-
lern die intakte Muskulatur zu durchtrennen“,
meinte Bauer, der sich aus diesem Grunde für
die total extraperitoneale Hernioplastik (TEP)
aussprach.
Einige Teilnehmer im Plenum gaben aller-
dings zu bedenken, dass eine Operation bei
der Sportlerleiste nicht immer zur Beschwerdefreiheit führt. „Viele
Fußballer in den Bezirks- und Landesligen gehen zusätzlich zum Fuß-
balltraining privat ins Fitnessstudio und trainieren dort intensiv ihre
Bauch- und Bizepsmuskulatur. Dadurch kommt es zu einer Muskel-
verkürzung, die sich ungünstig auf die Leistenregion auswirkt.“
Sportlerleiste: Offen oder endoskopisch operieren ?
An diesem Punkt warnte Bauer allerdings vor Begriffsverwirrungen:
„Eine schmerzhafte Leiste ist nicht dasselbe wie eine Sportlerleiste!“
Und er betonte erneut: „Es gibt keine schonendere Methode dafür als
die TEP.“ Conze wiederum warnte abermals vor möglichen Komplikati-
onen infolge einer Netzplastik wie Faltenbildung oder Netzirritationen:
„Man sollte das Risiko einer OP möglichst gering halten. Eine TEP oder
eine TAPP ist kaum wieder rückgängig zu machen, wohingegen man
nach einem Minimal Repair in Lokalanästhesie später problemlos noch
einmal nachschauen kann.“
Bereits zum 13. Mal fanden Ende Januar 2016 die Hernientage statt, die
von den drei Chirurgen Dr. Ralph Lorenz (Berlin), Dr. Wolfgang Reinpold
(Hamburg) und Dr. Bernd Stechemesser (Köln) jährlich reihum in ihren
jeweiligen Städten organisiert werden. In diesem Jahr war wieder ein-
mal Berlin an der Reihe.
Die Zeiten heftiger Grabenkämpfe um die Frage, ob überhaupt Netze
zur Stabilisierung der Bauchwand eingesetzt werden dürfen, sind mitt-
lerweile vorbei. Dafür sind andere offene Fragen in den Fokus gerückt,
etwa die des Leistenschmerzes. So erklärte der US-amerikanische Her-
nienchirurg Dr. David Chen (Los Angeles): „Weltweit werden jährlich
etwa 20 Millionen Leistenhernien operiert, davon über 800.000 in den
USA und über 200.000 in Deutschland. Die
Rezidivrate liegt nur bei etwa zwei Prozent.
Deshalb ist der postoperative Schmerz der
eigentliche Indikator für den Erfolg einer Ope-
ration.“ Die Schmerzvermeidung erfordere
ein genaues Verständnis des Operateurs für
die Neuroanatomie und die große individu-
elle Bandbreite beim Nervenverlauf und bei Cross-Innervationen: „Die
Ausgangspunkte der Nerven in der Leistenregion sind bei allen Men-
schen relativ einheitlich, doch ihr weiterer Verlauf kann individuell
sehr unterschiedlich sein“, betonte Chen.
Sportlerleiste: Minimal Repair beugt Komplikationen vor
Viel Aufmerksamkeit und genaues Hinsehen sind auch gefragt,
wenn es um die Behandlung der Sportlerleiste geht. Priv.-Doz Dr. Klaus
Joachim Conze vom Muschaweck-Hernienzentrum (München) sprach
sich für ein offenes Vorgehen bei dieser Indikation aus und sagte: „Es
gibt keine klare Definition der Sportlerleiste. Oft handelt es sich dabei
um eine reine Ausschlussdiagnose: Wenn man nicht mehr weiterweiß,
nennt man es eben Sportlerleiste.“ Hauptziel der operativen Therapie
sei die Stabilisierung der Hinterwand des Leistenkanals. „Warum wir
das mit einem Minimal Repair, offen und ohne Netz operieren? Weil es
möglich ist, auf Netze und die damit verbundenen möglichen Begleit-
Hernienchirurgie
Hernientage 2016 in Berlin: Kontroversen rund um die Diagnose „Sportlerleiste“Unter Hernienchirurgen wird seit jeher gern und leidenschaftlich diskutiert. Während viele Jahre lang heftig
um die Frage „Netz- oder Nahtplastik“ gestritten wurde, sind die Fragen heute differenzierter: Wie lässt sich
chronischer Leistenschmerz vermeiden? Ist die Diagnose Sportlerleiste doch nur eine Verlegenheitsdiagnose?
Von Antje Thiel
Medizin
» Wir müssen bedenken, dass Leisten-beschwerden bei Profisportlern den Marktwert ganz erheblich senken können und damit karriererelevant sind. «
Dr. Karl-Heinz Bauer
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 4�
Bei der Behandlung von Hochleistungssportlern begibt man sich
aber auch juristisch oft auf dünnes Eis, wie der niedergelassene Chirurg
Dr. Andreas Koch aus Cottbus berichtete: „Wenn die Operation nicht
zufriedenstellend verläuft, kann das gelegentlich zu hohen Schadens-
ersatzforderungen führen.“ Dies bestätigte auch Dr. Karl-Heinz Bauer,
der erklärte: „Bei Profis senken Leistenbeschwerden den Marktwert
ganz erheblich und sind damit karriererelevant.“ Er verwies auf das Bei-
spiel des tschechischen Fußballers Jan Simunek, der etliche Jahre lang
bei deutschen Clubs unter Vertrag stand. „Anfangs lag sein Marktwert
bei fünf Millionen Euro, sank dann verletzungsbedingt auf 800.000 Euro,
und zuletzt war er ein Kandidat für Gratis-Transfers.“
Differenzialdiagnostik bei Beschwerden am Schambein
Ein weiterer möglicher Grund für Leistenbeschwerden beim Sport-
ler ist die Symphysitis beziehungsweise Osteitis pubis. Der Berliner
Sportchirurg Dr. Jens Krüger setzt auf bildgebende Verfahren, um das
genaue Ausmaß der Schambeinentzündung zu erkennen: „Je mehr
anatomische Strukturen in die Infektion einbezogen sind, umso stär-
ker sind die Symptome.“ Unklar sei allerdings, ob man bei im MRT
sichtbaren Problemen auch bei asymptomatischen Patienten handeln
sollte. Weil auch andere Krankheitsbilder wie etwa andere Pathologien
am knöchernen Skelett, Blasen- oder Prostatakrebs sowie Lymphome
in das Beschwerdebild mit hineinspielen können, sollte man unbedingt
alle anatomischen, funktionellen und ätiologischen Aspekte berück-
sichtigen, um dann einen operativen oder konservativen Therapieplan
entwickeln zu können.
Ein Adduktorenabriss am Schambein kommt oft nicht allein
Leistenschmerzen können auch durch einen kompletten Abriss der
Adduktoren am Schambein ausgelöst werden, wie der Unfallchirurg
Dr. Sascha Hopp aus Homburg an der Saar berichtete. Wenn es sich tat-
sächlich nur um einen solchen Abriss handelt, lässt sich das Problem
durch eine operative Refixation leicht beheben, und der Sportler ist
nach drei Monaten wieder einsatzbereit. „Doch auch hier überlappen
sich häufig verschiedene Pathologien, die allesamt Leisten- und Adduk-
torenschmerzen verursachen.“ Hierzu zählten gelegentlich Osteochon-
drosen und in seltenen Fällen eine autoimmune Rheumatoide Arthritis.
Weitere Differenzialdiagnosen seien kalzifizierte Sehnen, die einen
größeren Span entwickeln, der dann schmerzhaft auf die volle Blase
drückt und Leistenbeschwerden verursacht. Oder aber eine cranioman-
dibuläre Dysfunktion (CMD), bei der sich Dysbalancen im Kiefergelenk
bis nach unten in die Leistengegend verlagern. Für die Therapie emp-
fahl Hopp ein überwiegend konservatives Vorgehen mit Sportpause,
Infiltrationen mit Kortison oder Lokalanästhetika, Beckengurte, Anal-
getika und gezieltes Abduktorentraining, im Falle einer CMD auch eine
Schienentherapie. „Das Hauptproblem ist allerdings nicht die Therapie,
sondern dem Sportler klarzumachen, dass es neun bis 13 Monate dau-
ern kann, bis er wieder beschwerdefrei ist“, schloss Hopp. É
Link: www.hernientage.de
Medizin
Chirurgen Magazin + BAO Depesche 82: Autoren gesucht
In eigener Sache
Autoren gesucht zum Thema
ambulante Gefäßchirurgie
in Heft 82 – Ausgabe 4.2016
Durch die Neuordnung unseres Magazins verschiebt sich auch
unsere Themenplanung ein wenig. Für Ausgabe 4.2016, die Ende
Oktober 2016 erscheinen wird, möchten wir uns in der Rubrik „Medi-
zin“ schwerpunktmäßig mit dem Thema ambulante Gefäßchirurgie
beschäftigen. Wir suchen Autoren, die aus der Praxis für die Praxis
über Neues und Bewährtes sowie Methodenvergleiche in der ambu-
lanten Gefäßchirurgie (paVK, Varikosis, Ulcus cruris, konservative und
operative Therapie) berichten mögen. Wir freuen uns über Hinter-
grundberichte ebenso wie interessante Kasuistiken oder Pitfalls.
Darüber hinaus berichten wir ausführlich über aktuelle berufs- und
gesundheitspolitische Themen, die sich aus den berufspolitischen
Sitzungen beim Deutschen Kongress Orthopädie und Unfallchirurgie
(DKOU) und beim Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen
(NARKA) ergeben. Wir freuen uns auch hierzu über Ihre Themen-
anregungen.
Die Redaktion berät Sie gern bei der Aufbereitung Ihrer Daten und der
Gestaltung Ihres Manuskripts sowie bei der Auswahl von Bildmaterial
und Grafiken – Anruf oder E-Mail genügt. Redaktionsschluss ist der
14. Oktober 2016, bitte nehmen Sie aber möglichst frühzeitig Kontakt
mit uns auf.
Foto
: Pix
abay
Kontakt: Antje Thiel
VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH
Redaktion Chirurgen Magazin + BAO Depesche
Dachsweg 5, 25��5 Elmshorn
Tel.: 04121 276�6�4, Fax: 04121 2764948
www.vmk-online.de
44 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Ursache sind Arbeiten mit Werkzeug und Sport aller Leistungsstufen. Bei
der Anamnese sind Beschwerdedauer, Händigkeit (oft ist die Gegenseite
der Gebrauchshand betroffen), berufliche Exposition, (saisonale) Über-
belastung und Traumata zu erfragen. Bei der klinischen Untersuchung
sind Palpation, Provokationstests, Bewegungsausmaß und Stabilitäts-
prüfung wichtig. Zur apparativen Diagnostik
gehören Sonografie, Röntgen und ggf. ein MRT.
Differenzialdiagnostisch müssen ein Cervico-
brachialsyndrom, lokale Entzündungsprozesse,
Tumoren und Nervenkompressionssyndrome
ausgeschlossen werden. Therapeutisch stehen
gezielte Physiotherapie, die „Epicondylitis-
spange“, die extrakorporale Stoßwellenthera-
pie (ESWT), Infiltrationen mit Lokalanästhetika (vor Kortikosteroiden
hingegen wird gewarnt!), Röntgenreizbestrahlung und ggf. Ruhigstellung
zur Verfügung. Eine Operation ist nur bei konservativen Therapieversa-
gen nach frühestens sechs bis neun Monaten indiziert. Prognostisch
limitieren sich die Verläufe nach ein bis zwei Jahren selbst. Rezidive
nach der OP in Hohmann-Technik sind nicht selten. Die Referentin wies
darauf hin, dass seit der Einführung der ESWT (keine Kassenleistung!) in
ihrer Praxis kein Patient mehr operiert werden musste.
Dr. Carsten Dorow, niedergelassener Handchirurg aus Kahla, sprach
über den „Skidaumen“ (besser: ligamentäre Verletzung des ulnaren
Daumengrundgelenkes). Die Verletzung entsteht durch die forcierte
palmare Abduktion des Daumens, die zur ulnaren Seitenbandläsion
führt. 1,2 Prozent der Skiverletzungen betreffen den Daumen, aber
bei vielen anderen Sportarten, die mit einer gewissen Sturzhäufigkeit
verbunden sind, kommt diese Verletzung vor. Die Diagnose wird durch
die klinische Untersuchung, Röntgen in zwei Ebenen (gehaltene Auf-
nahmen), ggf. Sonografie und auch MRT gestellt. Die Symptome sind
Schwellung, Druckschmerz und ulnare Aufklappbarkeit. Ein Seitenver-
gleich ist unabdingbar. 40 bis 60 Prozent der konservativ behandelten
ulnaren Bandrupturen werden nicht stabil! Entscheidungskriterien zur
Operation sind Aufklappbarkeit in Streckstellung > 35°, eine Differenz
Lars Bischoff, Orthopädische Klinik Eisenberg, sprach über die Rota-
torenmanschettenruptur. Als Ursachen hierfür gelten Trauma, chro-
nisches Impingement, repetitives Mikrotrauma, Minderperfusion
bestimmter Sehnenanteile, Degeneration, Hypercholesterinämie, Rau-
chen und genetische Disposition. Sie äußert sich durch Schmerzen,
Kraftverlust und Bewegungseinschränkung.
Die Diagnostik erfolgt durch Anamnese, kli-
nische Untersuchung und Bildgebung. Es
gibt keine „Selbstheilung“. Vielmehr werden
asymptomatische Komplettrupturen irgend-
wann symptomatisch, symptomatische Kom-
plettrupturen werden größer. Je größer die
Ruptur, desto stärker die Symptomatik. Weni-
ger als die Hälfte der symptomatischen Partialläsionen migrieren zu
Komplettrupturen. Die Progression der Ruptur ist abhängig von Alter,
fettiger Degeneration, Arbeitsbelastung und dominanter Seite. Die kon-
servative Behandlung erfolgt durch NSAR, Injektionen und Physiothe-
rapie und erzielt laut Literatur Erfolgsraten zwischen 33 bis 92 Prozent.
Die Progredienz der Ruptur lässt sich konservativ nicht stoppen. Die
operative Therapie besteht in der Rekonstruktion der Rotatorenman-
schette, welche die Schulterfunktion und Kraft verbessert. Es stehen
offene und arthroskopische Verfahren zur Verfügung, die eine langwie-
rige Nachbehandlung erfordern. Allerdings liegt die Rerupturrate bei
27 Prozent nach zwei Jahren. Fazit: Die Behandlung muss individuell
geplant werden, abhängig von Aktivitätsniveau, Anspruch und Alter.
„Messer ist nicht immer besser“ war das Resümee des Referenten.
Dr. Veronika Vollstädt, Orthopädin aus Auerbach/Vogtland, berichtete
über aktuelle Therapieoptionen bei „Tennis- und Golferellenbogen“. Es
handelt sich dabei um einen erworbenen, schmerzhaften Reizzustand
der Sehnenansätze von Muskeln des Unterarms, die an den beiden Kno-
chenvorsprüngen oberhalb des Epicondylus am distalen Teil des Ober-
armknochens entspringen. Sie entsteht durch Überbeanspruchung, mit
Degeneration im Ansatzbereich der an den Epicondylen entspringenden
Muskulatur. Hierbei bildet sich degeneratives Granulationsgewebe.
11. Geraer Symposium für Ambulante Chirurgie
Immer mehr Chirurgen favorisieren die personalisierte MedizinKonservative vs. operative Therapie in Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie und die Situation der medizi-
nischen Versorgung in Nepal nach der Naturkatastrophe waren die Themen des 11. Geraer Symposiums
„Ambulante Chirurgie“ am 19. März 2016, zu dem der Tagungsleiter Dr. Matthias Hager 96 Teilnehmer begrüßte.
Von Dr. Matthias Hager
Medizin
» Die Behandlung der Rotatorenman-schettenruptur muss individuell geplant werden, abhängig von Aktivitätsniveau, Anspruch und Alter des Patienten. Messer ist nicht immer besser. «
Lars Bischoff
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 45
der Aufklappbarkeit im Vergleich zur Gegenseite von > 15°, ein palpato-
risch nachweisbares Knötchen am ulnaren Bandansatz, eine Differenz
in Streckung und 30° Beugung von < 20°, ein fehlender Bandanschlag,
eine palmare Translation der Grundphalanx von > 3 mm, ein radio-
logisch nachweisbares rotiertes knöchernes Basisfragment und die
„Stener-Läsion“. Bei der akuten Verletzung ist unabhängig von der Art
der Therapie eine Retention von vier bis sechs Wochen erforderlich. Das
Band ist nach zehn bis zwölf Wochen stabil. Chronische Schädigungen
fallen bei fehlendem Trauma durch einen schmerzhaften und instabi-
len Gegengriff des Daumens auf. Eine Bandplastik wird in Abhängig-
keit des Ausmaßes der ulnaren Instabilität unter Berücksichtigung der
Arthrose des Daumengrundgelenkes und der Nachbargelenke empfoh-
len, ebenso wenn der Patientenwunsch den Erhalt der Beweglichkeit
wünscht (z. B. Sportler, Musiker). Eine Arthrodese wird bei Arthrose des
Daumengrundgelenkes mit einer natürlichen Beweglichkeit unter 30°
Flexion im Vergleich zur Gegenseite und lang anhaltendem Schmerz
im Daumengrundgelenk erforderlich.
Beatrice Schell, Oberärztin aus der Hautklinik des SRH Waldklinikum
Gera, erläuterte das Vorgehen bei Narbenkorrekturen. Störungen im
Ablauf der physiologischen Narbenbildung
führen zu hypertrophen Narben oder Keloiden.
Hypertrophe Narben sind häufig, beschrän-
ken sich auf den ursprünglichen Verletzungs-
bereich und treten innerhalb der ersten sechs
Monate auf. Der vollständige Reifungsprozess
kann bis zu zwei Jahren dauern. Sie bilden
sich oft spontan zurück, verursachen häufig
Pruritus und Schmerzen. Keloide überschreiten den Rand der ursprüng-
lichen Wunde, kommen selten vor und treten erst nach sechs Monaten
auf. Prädilektionsstellen sind Ohren, Sternum, Schultern und Nacken.
Die Rezidivquote nach Exzision eines Keloids beträgt nahezu 100 Pro-
zent. Therapeutisch stehen Kryotherapie, Glukokortikosteroide, Druck-
behandlung, Silikon, Strahlentherapie, Zwiebelextrakt, 5-Fluorouracil,
Laser und Operation zu Verfügung. Kombinationen sind oft unerlässlich,
vor allem bei operativer Narbenbehandlung. Die beste Therapie ist die
Prophylaxe: Vermeidung unnötiger Wunden bei zu Narben neigenden
Personen, Anwendung gewebeschonender chirurgischer Techniken,
wie Inzision in Hautspaltlinien, atraumatische Wundrandbehandlung
(Pinzette!) sowie Minimierung der Zugspannung durch ausreichende
Unterminierung, spannungsfreie Plastik, mehrschichtige Naht und
sorgfältige Wundpflege.
Dr. Thomas Melchert, Chirurgische Gemeinschaftspraxis Gera, sprach
über Therapieoptionen beim Leistenschmerz. Die muskulo-skeletale
Anatomie des vorderen Beckens ist kompliziert, jede Fachrichtung
(Orthopädie, Chirurgie, Urologie, Gynäkologie …) sucht hier nach eigenen
Begründungen. Differenziert werden muss zumindest nach Geschlecht,
Sportlichkeit, Voroperationen und Alter. Hüftgelenk, Symphyse, umlie-
gende Muskulatur, Wirbelsäule, Abdomen und letztendlich alle Körper-
regionen können zum Leistenschmerz beitragen. Die Diagnostik besteht
aus Anamnese, klinischer Untersuchung und Labordiagnostik. Schmerz-
anamnestisch müssen Adduktorenansatztendinose, Hüftgelenkspatho-
logien, Osteitis pubis, Hernien und „Sportlerleiste“ multidisziplinär eru-
iert werden, Gerätediagnostisch helfen Röntgen, MRT und die Sonografie
weiter. Die konservative Therapie besteht neben der Behandlung einer
ggf. vorhandenen Grunderkrankung oder Korrektur der Lebensführung
in inflammatorischer Medikation, lokalen Injektionen und physiothe-
rapeutischen Programmen. Die operative Therapie mit u. a. Faszien-
dopplung, Neurolyse, Neurektomie und Symphysenstabilisierung sollte
Zentren vorbehalten bleiben. „Otto Normalver-
braucher“ kann keinesfalls mit Leistungssport-
lern verglichen werden. Der Leistenschmerz
ist ein komplexes Krankheitsbild, bei dem
die konservative Therapie ausgereizt werden
muss und die operative Therapie nur sehr
zurückhaltend in Anspruch zu nehmen ist.
Dr. Andreas Schubert, ebenfalls Chirurgische Gemeinschaftspraxis
Gera, stellte Probleme bei der Therapie der vorderen Kreuzbandruptur
dar. Patienten erwarten, keine Schmerzen mehr zu haben, wieder Fuß-
ball spielen oder Ski fahren zu können oder weiter z. B. als Dachdecker
zu arbeiten. Der Arzt wiederum will Schmerzfreiheit erreichen, Beweg-
lichkeit und Stabilität wieder herstellen und eine Arthrose verhindern.
Als Parameter zur individuellen Therapieplanung gelten Schmerzen,
Begleitverletzungen, Alter, Beruf, sportliche Aktivität, vorbestehende
Arthrose, Körpergewicht, Voroperationen, Achsenstellung, vegetative
Konstitution und System- und Vorerkrankungen. Indikationen zum
konservativen Vorgehen sind eine Partialruptur ohne subjektive Insta-
bilität, isolierte Komplettruptur ohne subjektive Instabilität und ohne
Begleitsymptomatik, unrealistische Erwartungshaltung bei arthro-
tischen Veränderungen und allgemeine Kontraindikationen zu einer
OP. Sie besteht in Behandlung der Akutsymptomatik (PECH), Senkung
des Aktivitätslevels (Rad, Laufen, Walking, Wasser), Propriozeptions-
training, Schienenbehandlung und regelmäßigen klinischen Kontrol-
len. Die Ziele der operativen Therapie sind Verbesserung der Stabilität,
Schutz der Menisken und Vermeidung von Knorpelschäden. Indika-
tionen zur OP sind subjektive Instabilität, junges Alter, Hochleistungs-
sport, Herstellen eines stabilen Knies für den Beruf, Begleitinstabilität,
zusätzliche Meniskusverletzung und ein chronischer Erguss. Ñ
Medizin
Foto
: Hag
er
Dr. Matthias Hager
Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie
e. V., c /o Chirurgische Gemeinschaftspraxis Gera
Schmelzhüttenstraße 4
07545 Gera
Tel.: 0365 8301560
Fax: 0365 8301561
www.chirurgieverein-gera.de
» Die beste Narbentherapie ist die Prophy-laxe: Vermeidung unnötiger Wunden, gewebeschonende chirurgische Techniken, Minimierung der Zugspannung bei der Naht und sorgfältige Wundpflege. «
Beatrice Schell
46 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Medizinische Versorgung in Nepal: Von katastrophalen organisatorischen Verhältnissen und einem genialen Wasserfilter
Die Nachmittagssitzung widmete sich der medizinischen
Versorgung in Nepal nach der Naturkatastrophe, die zum
Zeitpunkt des Symposiums längst aus den Schlagzeilen ver-
schwunden war. Die Situation in dem kleinen Land hat sich
aber nicht wesentlich verbessert. Daher wollten wir die medi-
zinische Versorgung und die gesellschaftlichen Umstände
erklären und zur aktiven Hilfe anregen.
Dr. rer. medic. Pushpa Joshi arbeitet als Wissenschaftler im
Muskellabor der Universität Halle. Er gab zur Einführung einen
Einblick in die Geschichte, Geografie, Politik und in die aktu-
elle Situation seines Heimatlandes. Dr. Arne Drews, Lungen-
arzt aus Grimma, ist Vorsitzender des Vereins Nepalmed e. V.
Er engagiert sich intensiv seit vielen Jahren in Nepal insbe-
sondere für das Mountain Hospital Amppipal in der Provinz
Gorkha. Es gibt in Nepal keine Krankenversicherung. Behand-
lungen sind oft unbezahlbar. Die Versorgung mit Medikamen-
ten ist ungesichert. Die insgesamt �50 Erdbeben haben die
an sich schon schlechte Situation erheblich verschärft. Prof.
Heiner Winker, emeritierter Chefarzt Unfallchirurgie, Orthopä-
die und Handchirurgie am Helios Klinikum Erfurt, unterstützt das Dhulikhel Hospital,
Lehrkrankenhaus der Universität Kathmandu. Er war seit 2014 zu fünf Einsätzen in
Nepal. Beide Ärzte berichteten über katastrophale organisatorische Verhältnisse
vor Ort wie falsche und fehlende Informationen, Ignoranz der Verantwortlichen,
Selbstüberschätzung der Ärzte, fehlende Kooperation der medizinischen Einrich-
tungen, mangelnde Ausstattung der Health Posts, schwaches Kartenmaterial etc.
Hilfsgüter stünden oft wochenlang beim Zoll. Große Hilfsorganisationen seien oft
zu schwerfällig, um vor Ort schnell und adäquat zu reagieren.
Lufthansakapitän Kai-Jörg Sommer aus Bad Camberg berichtete über ähnliche
Probleme der Transportlogistik. Der Einsatz von Fluggerät sei teilweise problema-
tisch. Es gebe keinen Bergrettungsdienst wie etwa in den
Alpen, das sei Sache des Militärs. Um bürokratische Hemm-
nisse auf beiden Seiten zu umgehen, sei es am besten, Hilfs-
güter entweder selbst zu transportieren oder einem Logistik-
unternehmen (DHL, UPS etc.) zu übergeben.
Dr.-Ing. Wernfried Schier von der Universität Kassel
demonstrierte das „Portable Aqua Unit for Lifesaving“, kurz
auch Wasserrucksack PAUL® genannt. Sein Vortrag umriss
die Geschichte der genialen Erfindung von der Idee bis zur
mittlerweile sechsten Version. Der 21 Kilogramm schwere
tragbare PAUL mit seinem besonderen Filtersystem könne für
400 Menschen Wasser pro Tag aufbereiten und eigne sich zur
Katastrophenhilfe sowie zur dezentralen Wasserversorgung
(Motto: oben Pfütze rein, unten Trinkwasser raus). Es würden
erhebliche Kosten gespart, weil kein Wasser, sondern nur
einmal PAUL transportiert werden muss. Die Funktionsdauer
liege bei etwa zehn Jahren, ein PAUL koste 1.000 Euro. PAUL
werde in der Kasseler Werkstatt der Sozialgruppe Kassel e. V.
hergestellt und erfülle damit einen weiteren sozialen Zweck.
Für den Veranstalter war es besonders erfreulich, dass das Symposium auch eine
Kontaktbörse der Nepalhelfer war. Visitenkarten wurden rege ausgetauscht. Durch
die erstmals erhobene Tagungsgebühr und den Verzicht aller Referenten auf ein
Honorar konnten ca. 1.500 Euro für die Nepalhilfe erlöst werden.
Kontakt zu Hilfsorganisationen:
www.nepalmed.de (Nepalmed. e. V.)
www.wasserrucksack.de (Universität Kassel)
www.boldefreunde.de (Namaste-Stiftung)
Foto
: Uni
vers
ität
Kass
el
Der Wasserrucksack PAUL, hier
bei einem Einsatz in Indien
Dr. Jörg Hackenberger, Oberarzt aus dem SRH Waldklinikum Gera,
beleuchtete die Therapieoptionen bei Patellaluxationen, deren trauma-
tische Form zwei bis drei Prozent aller Knieverletzungen ausmacht und
vorwiegend Jugendliche sowie junge Erwachsene betrifft. In den 1970-er
Jahren überwog die operative Therapie mit geringen Reluxationsraten,
bescherte in den 10-Jahres-Nachuntersuchungen aber hohen Arthrose-
raten. Heute wird akuttherapeutisch sofort schonend reponiert und
gekühlt. Auf eine OP sprechen chondrale und
osteochondrale Frakturen, nicht reponible
Luxationen und Befunde mit ausgedehnten
medialen Weichteilschäden gut an. Gegen
eine OP spricht die hohe Reluxationstendenz
bei Kindern und Jugendlichen trotz OP. Gra-
vierende Komplikationen treten nur nach OP
auf, die Rate an patellofemoralen Arthrosen
ist höher. Eine konservative Therapie mit strukturierter Physiotherapie
kann das Aktivitätsniveau vollständig wiederherstellen. Bei der chro-
nischen Patellaluxation besteht eine OP-Indikation bei rezidivierenden
Luxationen und erfolgloser konservativer Therapie.
Dr. Andreas Wagner, Oberarzt der Orthopädischen Klinik in Eisenberg,
referierte über die Verletzungen von Sprunggelenkbändern Bei den
OSG-Bandverletzungen handelt es sich um Außen- und Innenband-
verletzungen, sowie um die des Syndesmosenbandes. Die Sofortbe-
handlung richtet sich nach dem RICE-Schema (Rest, Ice, Compression,
Elevation). Die Therapie der Außenbandruptur (Supinationsverletzung)
erfolgt stadienabhängig konservativ mit Orthesen, bei höhergradigen
auch kurzzeitig im Gips. Dazu gehören auch Analgesie, Thrombose-
prophylaxe, gegebenenfalls Punktion, Kompressionsstrumpf, Stabil-
schuh, Tape, Physiotherapie, Reha, Propriozeptionstraining etc. Eine
OP-Indikation besteht allenfalls bei Mehr-
bandverletzungen beim Sportler. Darüber gibt
es aber keinen Konsens. Die Innenbandver-
letzung entsteht durch ein Pronationstrauma
und ist oft eine Kombinationsverletzung
mit Frakturen, intraartikulärer Verletzung
und Syndesmosenruptur. Die Diagnose wird
durch Anamnese des Unfallhergangs und den
Valgusstresstest gestellt. Die Syndesmosenruptur ist eine Supinations-
oder Eversionsverletzung, die meist in Kombination mit Frakturen und
Deltabandrupturen auftritt. Eine konservative Behandlung von Band-
verletzungen ist häufig, möglich, die Ergebnisse bei konsequenter The-
rapie sind gut. Begleitverletzungen sind ebenfalls häufig, werden aber
häufig übersehen. Wenn eine OP notwendig ist, stehen als Verfahren
Nahtverfahren, Stellschraube, Periostlappenplastik und Sehnenplastik
zur Verfügung. É
Medizin
» Bei Verletzungen der Sprunggelenkbänder besteht allenfalls bei Mehrbandverlet-zungen beim Sportler eine Indikation zur Operation. Allerdings gibt es hierüber keinen Konsens. «
Dr. Andreas Wagner
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 47
für vier Nächte im Doppelzimmer vor; sobald das Kongresshotel fest-
steht, kann das Reisebüro auch hierfür faire Konditionen aushandeln.
Ich hoffe, dass sich angesichts dieser spannenden Reiseoption beim
nächsten IAAS-Kongress deutlich mehr Mitglieder des BAO zu einer
Teilnahme entschließen. É
Kontakt: www.iaas-med.com
Vom 7. bis 10. Mai 2017 findet der 12. Kongress der International Asso-
ciation of Ambulatory Surgery (IAAS) in Peking und damit erstmals in
Asien statt. Nach den vergangenen beiden IAAS-Kongressen habe ich
mich immer darüber geärgert, dass nur wenige BAO-Mitglieder den
Kongress besuchen – obwohl dies doch die beste Gelegenheit darstellt,
sich mit ambulant operierenden Kollegen aus der ganzen Welt auszu-
tauschen. Beim nächsten IAAS-Kongress soll das anders werden.
Um den Kongressbesuch für BAO-Mitglieder attraktiv zu machen
und das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden, habe ich mich
mit einem erfahrenen Reisebüro in Verbindung gesetzt, das im Auftrag
des BAO ein Reisepaket rund um den IAAS-Kongress in Peking erar-
beiten wird. Das Reisepaket wird modular aufgebaut sein und aus
dem Besuch des IAAS-Kongresses (inklusive Kongresshotel in Peking),
einer Rundreise durch China (inklusive Besichtigung der Chinesischen
Mauer) und einem Trip nach Hong Kong bestehen. Alle Module werden
frei miteinander kombinierbar sein, so dass Sie sich Ihr persönliches
Wunschpaket selbst konfigurieren können.
Die Rundreise durch China nennt sich „China
Highlights mit Yangtze“ und umfasst unter ande-
rem die Langstreckenflüge von Frankfurt nach
Shanghai und Peking und zurück, Flughafensteu-
ern und Sicherheitsgebühren, Beförderungen
und Transfers in China, Besichtigungen inkl.
Eintrittsgelder, sieben Übernachtungen in Hotels,
vier Übernachtungen in der Außenkabine eines
4-Sterne-Flusskreuzfahrtschiffs, eine Nachtzug-
fahrt im 4-Bett-Abteil, Verpflegung und Reiselei-
tung. Die Kosten für die Rundreise werden sich
nach derzeitigem Stand auf etwa 2.200 Euro pro
Person im Doppelzimmer belaufen.
Wer mag, kann auch einen viertägigen Trip
nach Hong Kong inklusive deutscher Reiselei-
tung und verschiedenen Besichtigungstouren
durch die Metropole dazu buchen. Dieser Trip
wird pro Person im Doppelzimmer etwa 570 Euro
kosten. Hinzu kommt der Aufenthalt in Peking
während des eigentlichen Kongresses. Hier lie-
gen bereits Angebote zwischen 200 und 276 Euro
IAAS-Kongress 2017
Exklusive Studienreise durch China mit Besuch des Kongresses für BAO-Mitglieder
Von Dr. Petra Tietze-Schnur
Medizin
Foto
: Tie
tze-
Schn
ur
Dr. Petra Tietze-Schnur
Niedergelassene Anästhesistin
BAO-Präsidiumsmitglied
Tagesklinik Am Meer
Postbrookstraße 105
27574 Bremerhaven
Tel.: 0471 9026007
Fax: 0471 902600999
Das OP-Seminar: Sicheres und professionelles Verhalten im OP
Eine Kooperation des BAO und der Wiscum GmbH
In den vergangenen Jahrzehnten sind aufgrund des medizinischen und technischen Fortschritts medi-
zinische Geräte und Systeme zunehmend komplexer geworden. Daher gehört die Anwesenheit eines
Industriemitarbeiters oft schon zum Alltag für ein OP-Team. In manchen Fällen übernehmen in Praxis-
kliniken medizinische Fachangestellte ohne spezifische OP-Ausbildung Aufgaben im OP. Der Ablauf im
OP richtet sich aber nach strengen hygienischen Vorschriften. Personen ohne entsprechendes Fach-
wissen stellen immer eine potenzielle Gefahrenquelle für das OP-Team und vor allem für das Patienten-
wohl dar.
Um die potenzielle Gefahr zu senken, die von nicht-spezifisch ausgebildeten und fachfremden Personen
im OP ausgeht, bietet die Wiscum GmbH seit 2015 zusammen mit dem BAO das OP-Seminar an. Dieses
Seminar soll „Neulinge“ auf die Arbeit im OP vorbereiten und ihnen die wichtigsten Grundkenntnisse für
das richtige und sichere Verhalten im OP vermitteln. Das erworbene Wissen ermöglichen danach auch
Nicht-Medizinern ein sicheres und professionelles Verhalten im OP. In den vergangenen Monaten wurden
bereits mehrere erfolgreiche Schulungen am Klinikum Landkreis Tuttlingen absolviert.
Das eintägige Seminar beginnt mit einem theoretischen Teil (Grundlagen der Krankenhaushygiene, rich-
tiges und sicheres Verhaltens im OP, Reinigung und Sterilisation von Medizinprodukten). Im anschließenden
Praxisteil erhalten die Teilnehmer einen Einblick in den OP-Betrieb und die Sterilisationseinheit (hygie-
nische und chirurgische Händedesinfektion, steriles Ankleiden, praktische Verhaltensregeln). Zielgruppen
sind vor allem Mitarbeiter in Praxiskliniken und in Industrieunternehmen. Das OP-Seminar bietet außer-
dem eine Plattform für den offenen Dialog zwischen dem Klinik-/Praxispersonal und der Industrie an.
Weitere Informationen sowie die nächsten Termine siehe: www.op-seminar.de
48 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
aler Reflux zu verzeichnen ist. Wer Interesse an der Arbeit nach dieser
differenzierten Systematik hat, kann in die AG Hämodynamik der DGP
eintreten (www.phlebology.de).
Referent: Dr. Philipp Zollmann, Jena
Sinus pilonidalis: Tailored approach statt Standardverfahren
„Als ich das Vortragsthema angenommen habe, dachte ich zunächst,
wie ich wohl eine halbe Stunde lang über etwas Banales wie einen
Pickel am Po reden soll“, begann Dr. Matthias Krüger seinen Vortrag über
den optimalen Behandlungsalgorithmus beim Sinus pilonidalis. „Doch
tatsächlich sind die Sekundärbefunde oft erschreckend, so dass es sich
lohnt, einmal einen genaueren Blick auf Diagnostik und Therapie zu
werfen.“ Auf die jüngst veröffentlichte S3-Leitlinie mochte Krüger aller-
dings nicht allzu viel geben, die meisten zugrunde liegenden Studien
hätten das Evidenzlevel 4, nur wenige fielen in die Kategorie 2 b.
Ein Sinus pilonidalis sei genau abzugrenzen von anderen prokto-
logischen Problemen wie etwa Anal- oder Crohn-
Fisteln. Zudem könne er sehr unterschiedliche
Ausprägungen zeigen. Eine totale Exzision, wie man
sie noch im Studium als septischen Eingriff gelernt
hat, ist nach Auffassung Krügers kein Fehler. Sie sei
aber nur bei ausgewählten Befunden erforderlich,
weil sie zu große und hässliche Wunden hinterlässt.
Ein primärer Mittellinienverschluss sei heutzutage
obsolet („Die Naht hält nicht.“), ebenso wie Mar-
supialisation (Fixierung der Wundränder auf der
Fazie), Z-Plastiken oder Phenol-Injektionen.
Generell akzeptiert seien derzeit die Verfahren
nach Karydakis und Limberg sowie das Pit picking
als minimal invasive Variante. Letzteres hat sich
zwar noch nicht allgemein durchgesetzt – von den
Teilnehmern im Plenum hatte noch niemand Erfah-
rungen mit dem Pit picking gesammelt – „doch die
Technik liefert gute Ergebnisse bei besserer kosme-
tischer Gesäßsilhouette“, sagte Krüger. Er empfahl
Varizenchirurgie: Crossenregion differenziert beurteilen
Bei einem Viertel der Patienten mit Varizen könnte nach Auffassung
von Dr. Philipp Zollmann aus Jena eigentlich die Terminalklappe der
Crosse geschont werden. Um eine Übertherapie zu vermeiden und eine
befundadaptierte Therapie zu planen, sei allerdings eine differenzierte
Beurteilung der Crossenregion erforderlich, erklärte der Chirurg und
bezog sich dabei auf eine Auswertung von mehr als 2.000 genau doku-
mentierte Crossektomien in seiner Praxisklinik.
Zollmann empfahl eine Aufgliederung in insgesamt acht verschie-
dene Typen der venösen Insuffizienz. „Diese Typen tauchen in der
klassischen Einteilung nach Stücker allerdings nicht alle auf. Dennoch
impliziert das Vorhandensein unterschiedlicher Typen, dass sie auch
unterschiedlich behandelt werden sollten.“ Bei einer feineren Eintei-
lung der Insuffizienzstadien könne man individueller vorgehen und
müsse nicht so viel gesundes Gewebe zerstören, erklärte Zollmann.
Als Typ 1 (11 % der Fälle) bezeichnete er die Kom-
bination aus insuffizienter Terminalkappe (TK) mit
suffizienter Präterminalklappe (PTK). Hierbei gebe
es die beiden Subtypen 1 a und 1 b, wobei letzterer
sich durch einen zusätzlichen cranialen Reflux aus-
zeichne. Typ 2 (16 % der Fälle) sei die Kombination
aus suffizienter TK und insuffizienter PTK. Auch
hier gebe es die Unterteilung in 2 a und 2 b (mit cra-
nialem Reflux). Typ 3 (61 % der Fälle) bezeichne eine
Kombination aus insuffizienter TK mit insuffizienter
PTK, auch hier wiederum unterteilbar in 3 a und
3 b (mit cranialem Reflux). Als Typ 4 (7 % der Fälle)
nannte Zollmann eine Kombination aus suffizienter
TK und suffizienter PTK, aber mit cranialem Reflux
– meist in die Vena saphena accessoria. Als letzten
Subtyp (4 % der Fälle) beschrieb er den Reflux im
Vena saphena magna-Stamm distalwärts mit retro-
grader Auffüllung durch Seitenäste, obwohl kein
eindeutiger saphenofemoraler, Crossen- oder crani-
Bundeskongress Chirurgie
Viszeral-, Fuß und Varizenchirurgie: Kurzberichte von ausgewählten SitzungenAntworten auf Fragen aus der Praxis: Wie behandelt man einen Sinus pilonidalis? Worauf ist beim Abdominal-
verschluss zu achten? Wie viele Stadien der venösen Insuffizienz gibt es? Welche Rolle spielen die thermischen
Verfahren in der Varizenchirurgie? Welchen Stellenwert haben minimal invasive Techniken in der Fußchirurgie?
Von Antje Thiel
Medizin
Foto
: Thi
el
Empfiehlt beim Sinus pilonidalis
ein differenziertes Vorgehen statt
eines Standardverfahrens für alle:
Dr. Matthias Krüger
Heft 80 | Jahrgang 14 | Ausgabe 2 – Mai 2016 | www.bncev.de | www.operieren.de 49
das Pit picking als ambulante Technik für Abszesse kleiner als 1,5
Zentimeter. Bei größeren Befunden müsse der Abszess entdeckelt und
zumindest teilweise exzidiert werden. Es sei wichtig, den Patienten
darüber aufzuklären, dass bei jedem Verfahren Rezidive auftreten kön-
nen. „Die beste Rezidivprophylaxe ist die Laserepilation im betroffenen
Areal – doch das ist keine GKV-Leistung und mit 300 bis 500 Euro nicht
ganz billig.“
Referent: Dr. Matthias Krüger, Magdeburg
Varizenchirurgie: Plädoyer für endoluminale Verfahren
100 Jahre lang hat es in der Varizenchirurgie praktisch keinerlei Ver-
änderungen gegeben: Die eingesetzten Methoden waren im wesent-
lichen die Varizenoperationen nach Babcock (1907) und nach Moro
(1910). „Doch auf einmal kamen ganz viele neue Techniken auf den
Markt“, begann Dr. Thomas Noppeney seinen Überblick über die heute
gängigen OP-Verfahren und ihre diversen Kombinationsmöglichkeiten.
Inzwischen seien die 1998 zugelassene Radiofrequenzablation (RFA)
und die 1999 zugelassene endovenöse Lasertherapie (ELT) weit verbrei-
tete Verfahren, die bei besserer unmittelbar postoperativer Lebensqua-
lität und kürzerer Arbeitsunfähigkeit ebenso gute Ergebnisse erzielten
wie das herkömmliche Venenstripping.
Kritik übte Noppeney an der fehlenden Vergütung über den Einheit-
lichen Bewertungsmaßstab (EBM). Er bezweifele, dass ELT und RFA bald
GKV-Leistungen sein werden. Dabei biete sich durch die thermischen
Verfahren, die in der Regel problemlos ambulant operiert werden kön-
nen, eigentlich ein Einsparpotenzial für die gesetzlichen Kassen in
Höhe von rund 19 Millionen Euro pro Jahr, weil Eingriffe vom statio-
nären in den ambulanten Sektor verlagert werden könnten.
Referent: Dr. Thomas Noppeney, Nürnberg
Abdominalverschluss: Der Kaffee muss erstmal warten
Unter Chirurgen heißt es oft lässig: „Closure time is
coffee time“. „Doch angesichts von 20 Prozent Nar-
benhernien nach Operationen wäre es möglicher-
weise sinnvoll, am Ende des Eingriffs spezialisierte
Experten für den Bauchdeckenverschluss zuzuschal-
ten, bevor man seinen wohlverdienten Kaffee trin-
ken geht.“ Dies ist das Fazit von Dr. Klaus Joachim
Conze vom Hernienzentrum Dr. Muschaweck.
„Wir wissen zwar, dass es häufig Komplikationen
bei der Wundheilung gibt, doch wir beziehen dies
nur selten auf unser eigenes Tun“, merkte Conze
selbstkritisch an. „Wenn es gut läuft, dann freut
sich der Patient über sein gutes Heilfleisch, und
wenn es schlecht läuft, dann schimpft der Chirurg
auf fehlerhaftes Nahtmaterial oder den dicken, zu
oft voroperierten Patienten.“ Dabei habe die Tech-
nik des Abdominalverschlusses durchaus Einfluss
auf die Qualität der Naht. Die wichtigsten vom Chi-
rurgen beeinflussbaren Faktoren seien Nahttechnik
(fortlaufende Naht vs. Einzelknopfnaht), das Verhältnis zwischen
Nahtlänge und Wundlänge, der Stichabstand, die vernähten Gewebe-
schichten (Mass closure vs. Aponeurose), die Nahtspannung und das
Nahtmaterial.
„Fortlaufende Nähte sind besser als Einzelknopfnähte. Man sollte
nur die Faszien und nicht tieferen Gewebeschichten vernähen. Dicke
Nadeln rufen ein größeres Gewebetrauma hervor als dünnere. Kleine
Stiche sind besser als große Stiche. Nahtmaterial aus Monofilament ist
vorteilhaft, denn es ist aufgrund seiner geringeren Oberfläche weniger
infektanfälliger. Man sollte die 4 : 1-Regel beherzigen, bei einer 10 cm
langen Wunde also 40 cm Nahtmaterial verbrauchen“, fasste Conze
seine Erkenntnisse aus der Literatur zusammen. Weniger kritisch als
gemeinhin angenommen sei das Ausmaß der postoperativen Belas-
tung: „Ganz gewöhnliches Niesen oder Husten erzeugen weit mehr
Druck auf die Naht als alles andere. Deshalb sollten wir unseren Pati-
enten sagen, dass sie nach dem Eingriff alles machen dürfen, was sie
glauben machen zu können.“
Referent: Dr. Klaus Joachim Conze, München
Zweifel an den Vorteilen der minimal invasiven Fußchirurgie
Nicht alles, was möglich ist, ist auch sinnvoll. So beurteilt der Unfall-
chirurg Priv.-Doz Dr. Kajetan Klos im Wesentlichen die minimal inva-
siven OP-Methoden in der Fußchirurgie. Nicht ohne allerdings zu
betonen, dass es sich dabei um seine ganz persönliche und subjektive
Einschätzung handelt – doch eine andere Art der Einschätzung könne
man angesichts der schlechten Datenlage selbst bei elektiven Eingrif-
fen auch gar nicht präsentieren.
Bei einzelnen Indikationen habe die minimal invasive Technik
ihre Berechtigung. So habe die endoskopische Reparatur der Achilles-
sehnenruptur eine kurze Lernkurve und erziele gute Ergebnisse: „Sie
ist die einzige Methode, die die Rupturzone selbst in Ruhe lässt“, sagte
Klos. Auch bei der Fersenbeinfraktur versuche er
mittlerweile, den ausgedehnten offenen Zugang zu
vermeiden. Beim oberen Sprunggelenk wiederum
habe die intramedulläre Versorgung ihren Stellen-
wert, wobei der 3D-Bildwandler helfen könne, die
etablierte Technik weniger invasiv zu gestalten.
Wenig Potenzial für endoskopische Techniken
sieht Klos hingegen bei Hallux valgus-Korrekturen,
die üblicherweise nach Akin oder Chevron operiert
werden. „Wieviel weichteilschonender kann man
noch operieren, ohne Einbußen bei der präzisen
Einstellung hinzunehmen?“, fragte er, „die offenen
Methoden sind hier schon recht wenig invasiv.“ Das
Hauptproblem bei der minimal invasiven Chirurgie
sind für Klos die normalerweise recht langen Lern-
kurven und die fehlenden Möglichkeiten zur Revi-
sion. „Ich persönlich würde als Patient nicht gern
Teil einer Lernkurve sein wollen.“
Referent: PD Dr. Kajetan Klos, Mainz É
Medizin
Foto
: Thi
el
Wünscht sich spezialisierte
Experten für den Bauchdecken-
verschluss am Ende einer OP:
Dr. Klaus Joachim Conze
50 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
erforderlich. Aktuelle Studien zu dem Thema bestätigen dieses Aufbe-
reitungsverfahren, betonen aber auch die Bedeutung der voll-viruziden
Desinfektion und der korrekten Durchführung der Maßnahmen. 2, 3
Eine maschinelle und damit validierbare Aufbereitung wird derzeit
klar ab einer Kategorisierung kritisch B gefordert. Manuelle Reinigungs-
und Desinfektionsverfahren sind demnach nur zur Vorreinigung und
in seltenen Ausnahmefällen bei nicht maschinell zu reinigenden /
desinfizierenden Medizinprodukten zulässig. Dann wird ein manu-
elles Reinigungs- und Desinfektionsverfahren nach dokumentierten
Standardanweisung mit geeigneten und materialverträglichen Mitteln
akzeptiert. Werden Geräte nur zur maschinellen Desinfektion verwen-
det, ohne die dort behandelten Medizinprodukte zuvor maschinell zu
reinigen, muss die Reinigung manuell erfolgen und ist nicht validierbar.
Dieser Mangel ist zwingend über Standardarbeitsanweisungen und
Schulungen des Personals auszugleichen.
Bei als semikritisch B kategorisierten Medizinprodukten sollte
unserer Meinung nach ebenfalls die maschinelle Reinigung und Des-
infektion den manuellen Verfahren vorgezogen werden, wie sie auch
von der o. g. KRINKO-Empfehlung bevorzugt empfohlen werden. Wer-
den Ultraschallsonden intraoperativ verwendet sind diese auf jeden
Fall steril zur Anwendung zu bringen. Vor dem Sterilisationsprozess ist
entsprechend eine Reinigung und Desinfektion vorzunehmen. É
Literatur:1. Bundesgesundheitsbl. 55 (10), S. 1244–1�102. Leroy S et al. Infect Control Hosp Epidemiol. 2014 Dec; �5(12): 1497– 504 �. Casalegno JS et al. PLoS One. 2012;7 (10): e481�7
Frage: Neuerdings gibt es viele Medieninformationen und Informations-
veranstaltungen zur hygienisch sicheren Aufbereitung und Validierung
von Ultraschallsonden, wonach die Bedeutung dieser Maßnahmen
bislang unterschätzt wurde. Welche Bestimmungen gelten hierfür und
wie sind sie in der Praxis umzusetzen?
Antwort: Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprä-
vention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesinsti-
tut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben klare Vor-
gaben zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten erarbeitet 1. Auf
diese Empfehlung wird auch in der Medizinproduktebetreiberverord-
nung verwiesen. Bei korrekter Umsetzung der Empfehlung wird auch
eine korrekte Aufbereitung angenommen.
Medizinprodukte zur Wiederaufbereitung sind gemäß den Her-
stellerangaben mit einer Arbeitsanweisung nach dem Gebrauch am
Patienten aufzubereiten. Der Umfang der Aufbereitung ergibt sich aus
der Kategorisierung des Medizinprodukts, je nach Anwendungsbereich
und technischer Komplexität. Unkritische Medizinprodukte kommen
nur mit intakter Haut in Berührung, semikritische Medizinprodukte
mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut. Kritische Medizin-
produkte werden mit Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arz-
neimitteln/sterilen Medizinprodukten angewendet oder durchdringen
bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut und kommen dabei in
Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen. Semikritische und
kritische Medizinprodukte werden darüber hinaus über konstruktive
Faktoren eingeteilt, welche die Aufbereitung erschweren können. Man
unterscheidet zwischen A (ohne besondere Anforderungen an die Auf-
bereitung), B (mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung) und C
(Einstufung B und zusätzlich nicht thermisch sterilisierbar).
Ultraschallsonden zu diagnostischen Zwecken sind in der Kategorie
semikritisch A einzustufen. Dies erfordert eine desinfizierende Aufbe-
reitung mit einem vollviruziden Desinfektionsmittel. Vor der Desinfek-
tion ist bei sichtbarer Kontamination eine Reinigung durchzuführen.
Da Ultaschallsonden in den meisten Fällen mit einem geeigneten
Schutzüberzug angewendet werden, kann der Reinigungsschritt bei
sorgfältiger Handhabung des Geräts entfallen. Auch ein Nachspülen
zur Entfernung von Produktresten aus der Desinfektion ist dann nicht
erforderlich. Wird keine Schutzhülle verwendet, ist eine komplette
Aufbereitung mit Reinigung, viruzider Desinfektion und Nachspülen
Leserfragen an unsere Hygieneexperten
Was ist bei Aufbereitung und Validierung von Ultraschallsonden zu beachten ?
Von Eva Fritz
Medizin
Foto
: Fri
tz
Dr. rer. nat. Dipl. Biol. Eva Fritz
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
des Ärztlichen Direktors
Deutsches Beratungszentrum
für Hygiene BZH GmbH
Schnewlinstraße 10, 79098 Freiburg / Brsg.
Tel.: 0761 202 678-0
Fax: 0761 202 678-11
www.bzh-freiburg.de
Haben auch Sie Fragen an unsere Hygieneexperten ?
Dann schreiben Sie uns unter [email protected]. Wir veröffentlichen einzelne
(anonymisierte) Leserfragen.
Ja, ich will Mitglied des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen Deutschland e. V. (BNC) werden.
Dazu beantrage ich die Mitgliedschaft in der für mich zuständigen regionalen Arbeitsgemein-schaft Niedergelassener Chirurgen (ANC) und bitte Sie, dieses Schreiben an den jeweiligen Vorsitzenden weiterzuleiten.
Der Jahresbeitrag für den BNC beträgt 300 Euro. Hinzu kommt der individuell unterschiedliche Jahresbeitrag meiner ANC.
Mit meiner Mitgliedschaft unterstütze ich die gesundheitspolitischen Aktivitäten des BNC für alle niedergelassenen Chirurgen in Deutsch-land und erhalte Zugang zum exklusiven BNC-Mitgliederservice.
Beitrittscoupon
Bitte einsenden an den
oder faxen an: 04532 2687561
Titel | Name | Vorname
Straße | PLZ | Ort
Zuständiger KV-Bereich
Geburtsdatum | Telefon privat
Telefon- und Faxnummer Praxis
E-Mail-Adresse | ggf. Homepage
Ort | Datum | Unterschrift
CM
BD
80 |
Aus
gabe
2 –
Mai
201
6
Berufsverband
Niedergelassener Chirurgen (BNC)
Geschäftsstelle
Dorfstraße 6 d
22941 Jersbek
Der Versicherungsmakler im Heilwesenbereich
HELMSAUER GRUPPE
KONTAKTIEREN SIE UNS – WIR BERATEN SIE GERNE.
Praxisstempel:
BNC-Hotline +49 (0) 911.9292.185
+Risiko-Management+Unabhängig durch Maklerstatus +Überzeugende Versicherungslösungen
Bitte informieren Sie mich über folgende Themen:
Rabattierte Berufshaftpfl ichtversicherung
Rabattierte Kfz-Versicherung
Rahmenvertrag Krankentagegeld
Betriebliche Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsangebote für medizinische Fachangestellte
Altersvorsorge über die Rürup-Rente
Rabattierter Unfall – Rahmenvertrag
Praxisbewertungen und betriebswirtschaftliche Beratung über unser Schwesterunternehmen Helmsauer Curamed K
ON
ZE
PT
ION
& D
ES
IGN
BY
ICARUS-C
REATIV
E.COM
Anruf bei der BNC-Hotline+49 (0) 911.9292.185
Rückantwortfax an die+49 (0) 911.9292.191
Dürrenhofstraße 4D-90402 Nürnberg
KOOPERAT IONSPARTNER DES BNC