Behinderung und Arbeit
Rechtsgrundlage: Steiermärkisches Behindertengesetz (Stmk.BHG)
Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen
Stmk.BHG Behinderung und Arbeit
§ 8 Berufliche Eingliederung § 13 Lohnkostenzuschuss § 14a Berufliche Eingliederung
durch betriebliche Arbeit
Voraussetzung der Hilfeleistungen
Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates
Aufenthalterlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung nach dem NAG (Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz)
Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt im Inland (Flüchtling anerkannt nach UN-Konvention)
Hauptwohnsitz in einer Gemeinde d. Landes Steiermark
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Allgemeine Antragstellung
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Als Beeinträchtigung im Sinne des Stmk.BHG gelten
insbesondere
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
die nicht vorwiegend altersbedingt sind oder im Ausmaß und Schweregrad eine erhebliche Abweichung vom Gesundheitszustand der gleichaltrigen Bevölkerung darstellen.
Gewährung der beruflichen Eingliederung (EG) gem. § 8 Stmk.BHG
Ausbildung Weiterbildung Um- u. Nachschulungen in
Schulen, Betrieben und Lehrwerkstätten
Erprobung auf einem Arbeitsplatz Erreichung eines Arbeitsplatzes
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Voraussetzung
Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung“ § 8 Stmk.BHG
FA 11 AFachbereich:
Behindertengesetz
Maßnahmen in der berufl. EG LEVO
Berufl. EG Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II.C Berufl. EG in Werkstätten:
Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG II.D
Berufl. EG durch betriebliche Arbeit (EGH-Betr) II.E Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen
Diagnostik (EGH-DI PSY) V.B Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen
arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V.C
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Maßnahmen in der berufl. EG mit Sondervertrag (BBRZ u. Team
Styria)
Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria) Teilqualifizierungslehre (TQL) nach § 8 BABG (Team Styria)
FA 11 AFachbereich:
Behindertengesetz
Gewährung eines Lohnkostenzuschusses gem. § 13
Stmk.BHG
Zweck der Hilfe durch Lohnkostenzuschuss ist die Sicherung des
kollektivvertraglichen und betriebsüblichen Entgeltes
Erhaltung des Arbeitsplatz Erlangen eines Arbeitsplatzes
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Voraussetzung
Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „Lohnkostenzuschuss“ gem. § 13 Stmk.BHG
FA 11 A Fachbereich:
Behindertenhilfe
Berufl. Eingliederung durch betriebliche Arbeit § 14a Stmk.BHG
Betriebsbewilligung des Landes Gemeinnütziger Beschäftigungsbetrieb Dauerhafte Sicherung eines
kollektivvertraglichen oder betriebsüblichen Entgeltes
Sozialpädagogische Unterstützung durch geeignetes Personal
Erlangung, Förderung und Erhaltung arbeitsrelevanter Kompetenzen und persönlicher Fähigkeiten
Förderung nach LEVO II E Tagessatz + Lohnkostenzuschuss
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Voraussetzung
Anerkennung im Sinne des § 2 Stmk.BHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit“ § 14a Stmk.BHG
FA 11 AFachbereich:
Behindertengesetz
Verwaltungsvereinbarung zwischen AMS – Land Steiermark
Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen (1.) Arbeitsmarkt.
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Voraussetzung
Anerkennung im Sinne des § 2 i.V.m. § 13 (Lohnkostenzuschuss) des Stmk.BHG
Ausmaß der Beschäftigung: mindestens 50%
Dauer der AMS-Förderung: 9 Monate Dauer der Landesförderung: 27 Monate Weiterförderung seitens des Landes
Steiermark möglich
Einstellung des Lohnkostenzuschusses
Der Klient ist der geschützten Arbeit nicht mehr gewachsen
Der Klient kann die volle Arbeitsleistung trotz seiner Behinderung leisten
Der Klient hat Anspruch auf die gesetzliche Altersversorgung (Pension)
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz
Aufgaben des Gutachterteams
Prüfen der Voraussetzungen Überprüfung des Arbeitsplatzes und
Feststellung einer Minderleistung Festsetzung der Höhe und Dauer des
Lohnkostenzuschusses Koordination zwischen den
Kooperationspartnern (AMS, PVA, AUVA, BASB)
Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden
BeratungFA 11 A
Fachbereich: Behindertengesetz
Das Gutachterteam
FA 11 A Fachbereich:
Behindertengesetz