QUALITTSBERICHT 2018BERICHTSJAHR
2017QUALITTSBERICHT 2018BERICHTSJAHR
2017
Dr. Stephan HofmeisterStellvertretender Vorsitzender der Kassenrztlichen Bundesvereinigung
2 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Dr. Andreas GassenVorstandsvorsitzender der Kassenrztlichen Bundesvereinigung
Dr. Thomas KriedelMitglied des Vorstands der Kassenrztlichen Bundesvereinigung
GRUSSWORT
SEHR GEEHRTE DAMEN, SEHR GEEHRTE HERREN,
beim Durchblttern des aktuellen Qualittsberichts der KBV werden Sie schnell feststellen: In dieser Ausgabe haben wir die Visualisierung von Daten und Ablufen in den Vordergrund gestellt. Die zentralen Ergebnisse und Kennziffern lassen sich so fr den eiligen Leser einfacher und besser erfassen. Fr den tiefer Interessierten bieten die Texte eine weitergehende Errterung und Einordnung. Wir hoffen, den Bericht dadurch fr Sie noch attraktiver zu gestalten und dem doch sehr zahlenlastigen Thema im wahrsten Sinne des Wortes mehr Farbe zu verleihen.
Dabei haben wir einige Themen herausgegriffen, welche die ambulante Qualittssicherung in ihren verschiedenen Facetten beleuchten. Dies sind etwa in den Bereichen HIV und Zervix-Zytologie das Stellungnahmeverfahren nach Aufflligkeiten in der rztlichen Dokumentation, die Kolloquien im Rahmen der Ultraschall-Genehmigung sowie die zwei Mal jhrlich stattfindenden Hygieneprfungen fr alle Einrichtungen, in denen Koloskopien durchgefhrt werden.
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Nicht neu, aber immer wieder wichtig zu erwhnen: Der Aufwand, den die Kassenrztlichen Vereinigungen (KVen) in den verschiedenen Leistungsbereichen betreiben, ist unabhngig von der Anzahl der rzte, die in dem jeweiligen Bereich ttig sind. Mit anderen Worten: Ganz gleich, ob es um die HIV-Versorgung geht, in der nur rund 300 rzte bundesweit ttig sind, oder um die Durchfhrung von Ultraschalluntersuchungen, die jeden zweiten Niedergelassenen betreffen Qualittssicherung wird in der ambulanten Versorgung immer grogeschrieben. Auch das macht dieser Bericht einmal mehr deutlich.
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Zum Ende des Berichtsjahres 2017 haben die KVen mit Untersttzung der KBV den Umsetzungsstand des Qualittsmanagements (QM) in den Praxen der niedergelassenen rzte und Psychotherapeuten sowie in Medizinischen Versorgungszentren erhoben. Ausgewertet wurde eine zufllige Stichprobe von gut 3.000 Niedergelassenen, das entspricht 2,5 Prozent aller Vertragsrzte und Vertragspsychotherapeuten. Zu den QM-Manahmen, die flchendeckend Anwendung finden, gehren ein Risiko- und Fehlermanagement, wozu auch Fehlermeldesysteme gehren, und OP-Checklisten bei Operateuren. Die Erhebung hat gezeigt, dass QM in der ambulanten Versorgung gelebt wird. Dabei gibt es kaum regionale Unterschiede. Ganz gleich in welchem Bundesland, ob in der Stadt oder auf dem Land: QM ist selbstverstndlicher und geschtzter Bestandteil des rztlichen Alltags.
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WIR WNSCHEN IHNEN EINE AUFSCHLUSSREICHE LEKTRE
3KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
GRUSSWORT
INHALT
01 BERBLICK SEITE 6Kennzahlen zur Qualittssicherung 7
Genehmigungsbereiche im Fokus 9
Bundesweit geltende Qualittssicherungs-Vereinbarungen und -Richtlinien 10
02 AKTUELLES SEITE 12Qualittsmanagement-Richtlinie Stichprobe 2017 13
Neue Qualittssicherungs-Vereinbarung: Spezial-Labor 18
Neue Qualittssicherungs-Vereinbarung: Kontrolle aktiver kardialer Rhythmusimplantate 19
Weiterentwicklung und Aktualisierung: Nuklearmedizin 20
Case-Management: Disease-Managament-Programm Herzinsuffizienz 21
Stichprobenprfungenkonventionelle Rntgendiagnostik: 10-Jahres-Auswertung 22
03 STRUKTUREN SEITE 24Ambulante Qualittssicherung 25
Qualittsfrderung in den Kassenrztlichen Vereinigungen 26
Schematischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens und
dessen Folgeverpflichtungen 27
Instrumente und Ergebnisse der Qualittssicherung 28
Themenbezogene Qualittsinitiativen 33
04 QUALITTSFRDERUNG
VON A BIS Z SEITE 34
Akupunktur 35
Ambulantes Operieren 36
Apheresen als extrakorporales Hmotherapieverfahren 37
Arthroskopie 39
Balneophototherapie 41
Blutreinigungsverfahren / Dialyse 42
Disease-Management-Programme 44> Ausgewhlte Qualittszielerreichungen
fr das Jahr 2016 46> Vertragsumfang der
Disease-Management-Programme 48
Fakultative Stichprobenprfungen nach 135b Abs. 2 SGB V 51> Ambulantes Operieren, Herzschrittmacher-
Kontrolle, interventionelle Radiologie, Langzeit-EKG-Untersuchungen, Onkologie, schlafbezogene Atmungsstrungen, Nuklearmedizin
Fortbildungsverpflichtung 53
Spezialisierte geriatrische Diagnostik 54
Herzschrittmacher-Kontrolle 55
Histopathologie Hautkrebs-Screening 56
HIV-Infektionen / Aids-Erkrankungen 58
Hrgerteversorgung 62
Hrgerteversorgung Kinder 64
Holmuim-Laser-Eingriffe beim benignen Prostatasyndrom 66
Interventionelle Radiologie 67
Intravitreale Medikamenteneingabe 70
Invasive Kardiologie 72
Kapselendoskopie Dnndarm 74
Koloskopie 76
Laboratoriumsuntersuchungen 80
Langzeit-EKG-Untersuchungen 81
Magnetresonanz- / Kernspintomograpie 82
Magnetresonanz-Angiographie 85
Mammographie (kurativ) 87
Mammographie-Screening 89
Methicillin-resistenter Staphylococcus Aureus (MRSA) 92
4 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
INHALT
Molekulargenetik 93
Neuropsychologische Therapie 95
Onkologie 97
Otoakustische Emissionen 99
Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung 100
PET und PET / CT 101
Photodynamische Therapie am Augenhintergrund 103
Phototherapeutische Keratektomie 104
Psychotherapie 105
Qualittsinitiativen 107> Qualittszirkel 107> Peer Review in der ambulanten Versorgung 107
Qualittsmanagement und Patientensicherheit 108> Mein PraxisCheck Qualittsmanagement 108> QEP Qualitt und Entwicklung in Praxen 108> QEP-Zertifizierung BundesArztsuche-App 110
Schlafbezogene Atmungsstrungen 111
Schmerztherapie 112
Sektorenbergreifende Qualittssicherung 114>
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
114
> Vermeidung nosokomialer Infektionen: postoperative Wundinfektionen 114
> Ausblick zu den geplanten sQS-Verfahren 115
Sozialpsychiatrie 116
Soziotherapie 117
Stowellenlithotripsie bei Harnsteinen 118
Strahlendiagnostik / -therapie 119> konventionelle Rntgendiagnostik 120 > Computertomographie 121 > Osteodensitometrie 122 > Strahlentherapie 123 > Nuklearmedizin 123
Substitutionsgesttzte Behandlung Opiatabhngiger 124
Ultraschalldiagnostik 126
> Ultraschalldiagnostik der Suglingshfte 134
Vakuumbiopsie der Brust 136
Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Cervix uteri 138
5KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
05 HINTERGRUNDINFOS
UND SERVICE SEITE 142
Dimensionen der Qualittssicherung 143
Gesetzliche Grundlagen der Qualittssicherung 144
Arztstruktur 148
Glossar 150
Abkrzungen 154
Quellen 154
Anschriften der Kassenrztlichen Vereinigungen 155
Impressum 156
01 BERBLICK01 BERBLICK
> KENNZAHLEN ZUR QUALITTSSICHERUNGGESAMTUMFANG FR DAS BERICHTSJAHR 2017
ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DES PRFGESCHEHENS IM BERICHTSJAHR 2017
172.647 AN DER VERTRAGSRZTLICHEN VERSORGUNG TEILNEHMENDE RZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN (inklusive angestellte und ermchtigte rzte)
283.218 GENEHMIGUNGEN ZU VERSCHIEDENEN BEREICHEN (keine Kopfzhlung)
14.126 STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNGEN (RZTE) (inklusive Wiederholungen)
136.651 GEPRFTE PATIENTENDOKUMENTATIONEN (Wert enthlt fr einzelne Leistungsbereiche Schtzungen)
4.502 PRFUNGEN FREQUENZERFLLUNG (RZTE)
16.763 PRFUNGEN FORTBILDUNGSNACHWEISE GEM SPEZIELLER QUALITTSSICHERUNGSVORGABEN (inklusive Fortbildungsprfungen und Wiederholungen)
13.975 PRFUNGEN GERTENACHWEISE (inklusive Wartungsnachweise und Wiederholungen)
4.023 HYGIENEPRFUNGEN (inklusive Wiederholungen)
267 GENEHMIGUNGSWIDERRUFE WEGEN WEGFALL DER QUALIFIKATIONSVORAUSSETZUNGEN
153 GENEHMIGUNGSWIDERRUFE WEGEN NEGATIVER PRFERGEBNISSE
> Erluterungen siehe nchste Seite
7KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
172.647
283.218
14.126
136.651
4.502
16.763
13.975
4.023
267
153
ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DES PRFGESCHEHENS IM BERICHTSJAHR 2017
Grundlage des berwiegenden Teils der Qualittssicherungsmanahmen im vertragsrztlichen Bereich sind die von der KBV und dem GKV-Spitzenverband als Partnern des Bundesmantelvertrags vereinbarten Qualittssicherungsvereinbarungen gem 135 Abs. 2 SGB V. Darber hinaus gelten fr ausgewhlte Leistungsbereiche Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss nach 135 Absatz 1, sowie nach 135b Absatz 2 SGB V.
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Fr die 172.647 rzte und Psychotherapeuten stehen diese besonders qualittsgesicherten Leistungsbereiche unter Genehmigungsvorbehalt. Die KVen sind als ihre direkten Ansprechpartner fr die Erteilung der Genehmigungen verantwortlich. Dazu prft die KV die Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen, wie besondere fachliche Befhigung, gertetechnische Vorgaben, rumliche Gegebenheiten der Praxis.
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Zum Ende des Berichtsjahres hielten die rzte und Psychotherapeuten 283.218 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen, zustzlich 38.357 Genehmigungen fr Psychotherapie1.
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Die Aufrechterhaltung von Genehmigungen ist in der Regel an die Erfllung von Vorgaben geknpft, zum Beispiel eine auf den Einzelfall bezogene berprfung der jeweils erforderlichen Aufzeichnungen ber die rztliche Behandlung, einschlielich der bildlichen Dokumentation. Fachlich wird die KV dabei von Ihrer Qualittssicherungskommission untersttzt. Die Rckmeldung des Ergebnisses der stichprobenhaften berprfung an den Arzt dient dabei auch als konkrete Qualittsfrderungsmaahme.
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Neben qualifizierten Rckmeldungen werden als weitere Frderungsmanahmen vergleichende Ergebnisdarstellungen, Beratungsgesprche, bis hin zur Formulierung konkreter Auflagen, die zum Erhalt der Genehmigung erfllt werden
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mssen, genutzt. In 14.126 Dokumentationsprfungen wurden 136.651 Patientendokumentationen geprft. Die Ergebnisse dieser Prfungen sind im jeweiligen Leistungsbereich nachzulesen. Letzte Konsequenz bei speziellen Qualittsmngeln oder wiederholten schwerwiegenden Beanstandungen ist jedoch der Widerruf der Genehmigung. In insgesamt 410 Fllen wurde die Genehmigung widerrufen. Darunter auch Flle in denen wichtige Vorgaben nicht mehr erfllt waren, wie spezielle Fortbildungs- und Leistungsnachweise, Mindestfrequenzen, gertebezogene Anforderungen wie Wartungsnachweise, messtechnische Kontrollen, oder Hygieneprfungen. Die KVen haben in 4.502 Fllen die Einhaltung von Frequenzvorgaben berprft, 16.763 berprfungen spezieller Fortbildungsanforderungen vorgenommen, und insbesondere im Leistungsbereich Ultraschall 13.975 gertebezogene berprfungen durchgefhrt. 4.023 Hygieneprfungen erfolgten zur Sicherung der Qualitt der Koloskopie.
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Markante Vernderungen gegenber Berichtsjahr 2016:
Der Anstieg der Dokumentationsprfungen und entsprechend der geprften Patientendokumentationen ist insbesondere durch die Verdopplung der geforderten Prfrate im Leistungsbereich Ultraschall begrndet.
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Da die Abnahmeprfungen im Bereich Ultraschall in den vorangegangenen Jahren erfolgreich absolviert wurden, geht die Anzahl der gertebezogenen Prfungen weiter zurck.
8 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
1 Gezhlt wurden hier als Nherung die an der vertragsrztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Fachgruppen, bei denen die Genehmigung zu einem Richtlinienverfahren vorhanden sein muss (rztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) oder hufig vorhanden ist (Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenrzte, Neurologen und Psychiater).
> GENEHMIGUNGSBEREICHE IM FOKUS
ZAHLEN ZU
ULTRASCHALL
2015 2016 2017
RZTE MIT MINDESTENS EINER GENEHMIGUNG
84.346 85.914 87.172
ANZAHL VON GENEHMIGUNGEN EINZELNER ANWENDUNGSBEREICHE
9
311.290 315.133 322.113
MEHR AUF SEITE 133
ZAHLEN ZUR
ZERVIX-ZYTOLOGIE
2015 2016 2017
RZTE MIT GENEHMIGUNG
942 899 871
MEHR AUF SEITE 141
ZAHLEN ZUR
KOLOSKOPIE
2015 2016 2017
RZTE MIT GENEHMIGUNG KURATIVE UND PRVENTIVE KOLOSKOPIE
2.469 2.480 2.488
MEHR AUF SEITE 79
ZAHLEN ZU
HIV / AIDS
2015 2016 2017
RZTE MIT GENEHMIGUNG
301 308 312
MEHR AUF SEITE 61
RZTE MIT MINDESTENS EINER GENEHMIGUNG
84.346 85.914 87.172
ANZAHL VON GENEHMIGUNGEN EINZELNER ANWENDUNGSBEREICHE
311.290 315.133 322.113
RZTE MIT GENEHMIGUNG
942 899 871
RZTE MIT GENEHMIGUNG KURATIVE UND PRVENTIVE KOLOSKOPIE
2.469 2.480 2.488
RZTE MIT GENEHMIGUNG
301 308 312
> BUNDESWEIT GELTENDE QUALITTSSICHERUNGS-VEREINBARUNGEN UND -RICHTLINIEN
BIS 1997
>
> GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
10 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Blutreinigung / Dialyse> Herzschrittmacher-Kontrolle> Laboratoriumsuntersuchungen> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Onkologie> otoakustische Emissionen> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Mammographie (kurativ) 3. Computertomographie 4. Osteodensitometrie 5. Strahlentherapie 6. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Zervix-Zytologie
19982001
GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Blutreinigung / Dialyse> Herzschrittmacher-Kontrolle> Laboratoriumsuntersuchungen> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Onkologie> otoakustische Emissionen> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Mammographie (kurativ) 3. Computertomographie 4. Osteodensitometrie 5. Strahlentherapie 6. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Zervix-Zytologie
NEUE
VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> invasive Kardiologie> Magnetresonanz-Tomographie
der Mamma (MRM)> photodynamische Therapie
am Augenhintergrund (PDT)
200220052002200519982001
BUNDESWEIT GELTENDE QUALITTSSICHERUNGS-VEREINBARUNGEN UND -RICHTLINIEN
BIS 1997
GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Blutreinigung / Dialyse> Herzschrittmacher-Kontrolle> invasive Kardiologie> Laboratoriumsuntersuchungen> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Magnetresonanz-Tomographie
der Mamma (MRM)> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Mammographie (kurativ)> Onkologie> otoakustische Emissionen> photodynamische Therapie
am Augenhintergrund (PDT)> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Mammographie (kurativ) 3. Computertomographie 4. Osteodensitometrie 5. Strahlentherapie 6. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Zervix-Zytologie
NEUE
VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> DMP Asthma / COPD> DMP Brustkrebs> DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Dm1)> DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Dm2)> DMP koronare Herzkrankheit (KHK)> Koloskopie> Mammographie-Screening> medizinische Rehabilitation> Soziotherapie> Ultraschalldiagnostik der
Suglingshfte
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20062009
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11KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Blutreinigung / Dialyse> DMP Asthma / COPD> DMP Brustkrebs> DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Dm1)> DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Dm2)> DMP koronare Herzkrankheit (KHK)> Herzschrittmacher-Kontrolle> invasive Kardiologie> Koloskopie> Laboratoriumsuntersuchungen> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Magnetresonanz-Tomographie
der Mamma (MRM)> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Mammographie-Screening> medizinische Rehabilitation> Onkologie> otoakustische Emissionen> photodynamische Therapie
am Augenhintergrund (PDT)> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Soziotherapie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Computertomographie 3. Osteodensitometrie 4. Strahlentherapie 5. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Ultraschalldiagnostik der
Suglingshfte> Zervix-Zytologie
NEUE
VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> Akupunktur> Balneophototherapie> Histopathologie
(Hautkrebs-Screening)> HIV / Aids> interventionelle Radiologie> Lp(a)-Apherese> Magnetresonanz-Angiographie
(MRA)> Mammographie (kurativ)> phototherapeutische
Keratektomie (PTK)> Vakuumbiopsie der Brust
20102013
GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> Akupunktur> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Balneophototherapie > Blutreinigung / Dialyse> DMP Asthma / COPD> DMP Brustkrebs> DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Dm1)> DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Dm2)> DMP koronare Herzkrankheit (KHK)> Herzschrittmacher-Kontrolle
> Histopathologie (Hautkrebs-Screening)
> HIV / Aids> interventionelle Radiologie> invasive Kardiologie> Koloskopie> Laboratoriumsuntersuchungen> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Lp(a)-Apherese> Magnetresonanz-Angiographie
(MRA)> Magnetresonanz-Tomographie
der Mamma (MRM)> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Mammographie (kurativ)> Mammographie-Screening> medizinische Rehabilitation> Onkologie> otoakustische Emissionen
> phototherapeutische Keratektomie (PTK)
> photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)
> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Soziotherapie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Computertomographie 3. Osteodensitometrie 4. Strahlentherapie 5. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Ultraschalldiagnostik der
Suglingshfte> Vakuumbiopsie der Brust> Zervix-Zytologie
NEUE
VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> Hrgerteversorgung> Hrgerteversorgung (Kinder)> Molekulargenetik> Neuropsychologische Therapie
20142017
GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> Akupunktur> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Balneophototherapie > Blutreinigung / Dialyse> DMP Asthma / COPD> DMP Brustkrebs> DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Dm1)> DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Dm2)> DMP koronare Herzkrankheit (KHK)> Herzschrittmacher-Kontrolle> Histopathologie
(Hautkrebs-Screening)> HIV / Aids> Hrgerteversorgung> Hrgerteversorgung (Kinder)> interventionelle Radiologie> invasive Kardiologie> Koloskopie> Laboratoriumsuntersuchungen> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Lp(a)-Apherese> Magnetresonanz-Angiographie
(MRA)> Magnetresonanz-Tomographie
der Mamma (MRM)> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Mammographie (kurativ)> Mammographie-Screening> medizinische Rehabilitation> Molekulargenetik> Neuropsychologische Therapie> Onkologie> otoakustische Emissionen> phototherapeutische
Keratektomie (PTK)> photodynamische Therapie
am Augenhintergrund (PDT)> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Soziotherapie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Computertomographie 3. Osteodensitometrie 4. Strahlentherapie 5. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Ultraschalldiagnostik der
Suglingshfte> Vakuumbiopsie der Brust> Zervix-Zytologie
NEUE
VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> spezialisierte geriatrische Diagnostik
> Holmium-Laser-Eingriffe bei bPS> intravitreale Medikamenten
eingabe (IVM)> Kapselendoskopie Dnndarm> Methicillin-resistenter
Staphylococcus Aureus (MRSA)> palliativ-medizinische Versorgung > Positronenemissions
tomographie (PET / CT)
AB 2018GELTENDE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> Akupunktur> ambulantes Operieren> Arthroskopie> Balneophototherapie > Blutreinigung / Dialyse> DMP Asthma / COPD> DMP Brustkrebs> DMP Diabetes mellitus Typ 1 (Dm1)> DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Dm2)> DMP koronare Herzkrankheit (KHK)> spezialisierte geriatrische
Diagnostik> Histopathologie
(Hautkrebs-Screening)> HIV / Aids> Hrgerteversorgung> Hrgerteversorgung (Kinder)> interventionelle Radiologie> intravitreale Medikamenten
eingabe (IVM)> invasive Kardiologie> Kapselendoskopie Dnndarm> Koloskopie> Langzeit-EKG> LDL-Apherese als extrakorporales
Hmotherapieverfahren> Lp(a)-Apherese> Magnetresonanz-Angiographie
(MRA)> Magnetresonanz-Tomographie
der Mamma (MRM)> Magnetresonanz-Tomographie
(MRT)> Mammographie (kurativ)> Mammographie-Screening> Methicillin-resistenter
Staphylococcus Aureus (MRSA)> Molekulargenetik> Neuropsychologische Therapie> Onkologie> otoakustische Emissionen> palliativ-medizinische Versorgung > phototherapeutische
Keratektomie (PTK)> photodynamische Therapie
am Augenhintergrund (PDT)> Positronenemissions
tomographie (PET / CT)> Psychotherapie> schlafbezogene
Atmungsstrungen> Schmerztherapie> Sozialpsychiatrie> Soziotherapie> Stowellenlithotripsie> Strahlendiagnostik / -therapie
1. diagnostische Radiologie 2. Computertomographie 3. Osteodensitometrie 4. Strahlentherapie 5. Nuklearmedizin
> Substitution> Ultraschalldiagnostik> Ultraschalldiagnostik der
Suglingshfte> Vakuumbiopsie der Brust> Zervix-Zytologie
NEUE
VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN
> Spezial-Labor> Laserbehandlung bei bPS> Rhythmusimplantat-Kontrolle
20062009 20102013 20142017 AB 2018
02 AKTUELLES02 AKTUELLES
QUALITTSMANAGEMENT-RICHTLINIE STICHPROBE 2017
Fr das Jahr 2017 wurde gem Teil A 7 Qualittsmanagement-Richtlinie (QM-RL) der Umsetzungsstand des Qualittsmanagements (QM) in Vertragsarztpraxen, Vertragspsychotherapeutenpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erhoben.
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Ausgewertet wurden die Selbstausknfte einer zuflligen Stichprobe von 2,5 Prozent der niedergelassenen rzte und Psychotherapeuten, wobei Niedergelassene im MVZ sowie ermchtigte rzte in die Grundgesamtheit integriert sind. Die Erhebung erfolgte einheitlich mit einem standardisierten Fragebogen, der sich aus allen in Teil A 4 QM-RL aufgefhrten Methoden, Instrumenten und Anwendungsbereichen ableitet. Dazu erhielten die Befragten ein PraxisInfoSpezial mit guten Beispielen aus der Praxis und Tipps zur Umsetzung von QM.
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Nur wenn es aufgrund besonderer einrichtungsbezogener Rahmenbedingungen nicht mglich ist, kann auf die Anwendung einzelner Methoden und Instrumente verzichtet werden.
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Obligatorisch sind jedoch ein Risiko- und Fehlermanagement, wozu auch Fehlermeldesysteme gehren und OP-Checklisten bei Operateuren. Bei den Auswertungen wurden jeweils nur diejenigen Stichprobenteilnehmer bercksichtigt, in deren Einrichtung die entsprechenden Anforderungen galten.
Die Stichprobenziehung und Datenerhebung wurde von allen KVen im Zeitraum September 2017 bis Januar 2018 durchgefhrt und einheitlich mit Hilfe eines von der KBV zur Verfgung gestellten Software-Tools ausgewertet. Anschlieend wurden die Daten anonymisiert an die KBV zur Gesamtauswertung bermittelt. Die KBV berichtete die Ergebnisse zum 30. April 2018 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Auf den Internetseiten des G-BA ist der ausfhrliche Ergebnisbericht eingestellt.
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ZUFALLSSTICHPROBE (2,5 % VERTRAGSRZTE UND -PSYCHOTHERAPEUTEN) UND AUSGEWERTETE FRAGEBGEN
Ziehung Rcklauf
Gesamt n = 3.212 100 %n = 3.125
97 %
rzte 2.557 2.489
Psychotherapeuten 655 636
Einzelpraxen 2.038 1.962
Berufsausbungsgemeinschaften 1.065 1.057
Medizinische Versorgungszentren 57 56
Ermchtigte im Krankenhaus 44 42
Sonstige Leistungsorte 8 8
13KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Ziehung
n = 3.212 100 %
Rcklauf
n = 3.125 97 %
ERGEBNISSE DER STICHPROBENERHEBUNG
Der Umsetzungsstand zeigt, dass QM in der ambulanten Versorgung gelebt wird. Die fr Patientensicherheit und Versorgung besonders relevanten Werkzeuge Fehlermanagement, Patienteninformation und -aufklrung, Schnittstellenmanagement und Teambesprechungen weisen den hchsten Umsetzungsgrad auf. Verbesserungspotenzial besteht bei Patientenbefragungen und QM-Selbstbewertungen einschlielich einer regelmigen Erhebung des QM-Ist-Zustands. Aufbau und Pflege des internen QM-Systems beginnen mit der Teilnahme an der vertragsrztlichen Versorgung. Auch neu Niedergelassene organisieren systematisch und umfassend die Information und Aufklrung der Patienten sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
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UMSETZUNG METHODEN UND INSTRUMENTE
14 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Alle Methoden und Instrumente werden zu gut 90 Prozent grtenteils und vollstndig umgesetzt.
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UMSETZUNG METHODEN UND INSTRUMENTE NACH ZULASSUNGSDAUER 3 JAHRE UND 3 JAHRE STICHTAG: 01.01.2017
15KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Der Umsetzungsgrad von Qualittsmanagement steigt mit der Niederlassungszeit.
UMSETZUNG ANWENDUNGSBEREICHE
QM-Instrumente werden erfolgreich angewendet, um auf Notflle gut vorbereitet zu sein, bestmgliche Hygiene zu gewhrleisten und Arzneimittel sicher zu verordnen.
16 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
UMSETZUNG METHODEN UND INSTRUMENTE NACH KV REGIONEN
Anonymisierte Darstellung in absteigender Reihenfolge. Bundesweiter Durchschnitt zum Vergleich.
UMSETZUNG ANWENDUNGSBEREICHE NACH KV REGIONEN
Kaum regionale Unterschiede homogenes QM von Nord bis Sd, von Ost bis West.
BESONDERS HILFREICHE METHODEN UND INSTRUMENTE
keine Angabe nicht kaum grtenteils vollstndig
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KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017 17
Die Befragten schtzen QM: Sichere Kommunikation. Schlanke Hierarchie. Klare Aufgabenteilung.
EINSATZ VON SPEZIFISCHEN QM-VERFAHREN
Viele Vertragsrzte und Vertragspsychotherapeuten nutzen QM-Verfahren speziell fr Niedergelassene.
KBV UND KVEN BERATEN UND UNTERSTTZEN VERTRAGSRZTE UND VERTRAGSPSYCHOTHERAPEUTEN BEI ALLEN THEMEN RUND UM QM
Ergnzt werden die Beratungen anlsslich der Stichprobenerhebung durch umfangreiche Untersttzungs- und Beratungsaktivitten. Hierzu gehren Fort- und Weiterbildungsangebote, QM-Beratungen bei Neuniederlassung, QM-Beratungen vor Ort in Praxen und MVZ, Untersttzung bei Patientenbefragungen, Berichten und Lernen mit CIRS und die Webapplikation Mein PraxisCheck.
286 QM-BERATUNGEN BERICHTSJAHR 2017 STAND 28.02.2018
QM-Kommissionen, die individuell bewerten und kollegial beraten, sind in der vertragsrztlichen Selbstverwaltung fest etabliert. Die Kommissionen werden von den Mitarbeitern in den KVen untersttzt.
KBV UND KVEN BERATEN UND UNTERSTTZEN VERTRAGSRZTE UND VERTRAGSPSYCHOTHERAPEUTEN BEI ALLEN THEMEN RUND UM QM
Ergnzt werden die Beratungen anlsslich der Stichprobenerhebung durch umfangreiche Untersttzungs- und Beratungsaktivitten. Hierzu gehren Fort- und Weiterbildungsangebote, QM-Beratungen bei Neuniederlassung, QM-Beratungen vor Ort in Praxen und MVZ, Untersttzung bei Patientenbefragungen, Berichten und Lernen mit CIRS und die Webapplikation Mein PraxisCheck.
286 QM-BERATUNGEN
> NEUE QUALITTSSICHERUNGSVEREINBARUNG: SPEZIAL-LABOR
Zum 1. April 2018 ist die Vereinbarung von Qualittssicherungsmanahmen nach 135 Absatz 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin (Qualittssicherungsvereinbarung Spezial-Labor) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bislang gltige Richtlinie der KBV fr die Durchfhrung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenrztlichen / vertragsrztlichen Versorgung vom 8. Dezember 1990.
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Die neue Qualittssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gilt fr alle Leistungen nach den Gebhrenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 32.3 und fr die entsprechenden laboratoriumsmedizinischen Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM. Die Abrechnung der GOP setzt eine Genehmigung der KV nach der Qualittssicherungsvereinbarung gem 135 Abs. 2 SGB V voraus.
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Ziel der Qualittssicherungsvereinbarung Spezial-Labor ist die Sicherstellung der Qualitt der Durchfhrung spezieller laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen durch die Festlegung von fachlichen Mindestanforderungen sowie von organisatorischen Voraussetzungen und Verfahrensablufen. Die Grundlage hierfr bildet insbesondere die Richtlinie der Bundesrztekammer zur Qualittssicherung laboratoriums-medizinischer Untersuchungen (Rili-BK).
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FACHLICHE QUALIFIKATION
Die fachliche Befhigung fr die Ausfhrung und Abrechnung von speziellen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen gilt gem der neuen Qualittssicherungsvereinbarung fr Fachrzte fr Laboratoriumsmedizin als nachgewiesen. Gleiches gilt fr ausgewhlte Leistungen auch fr Mikrobiologen, Transfusionsmediziner und ausgewhlte weitere Facharztgruppen. Fachrzte, die diese Voraussetzungen nicht erfllen und Spezial-Labor-Leistungen erbringen wollen, mssen erfolgreich an einem Kolloquium teilnehmen.
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NACHWEISE ZU INTERNER UND EXTERNER QUALITTSSICHERUNG
(Neu-)Genehmigungen werden mit der Auflage erteilt, dass der Arzt innerhalb von zwlf Monaten bestimmte Nachweise zum internen Qualittsmanagement erbringt. Reicht er die erforderlichen Nachweise vor Ablauf dieser Frist ein, wird die Genehmigung unbefristet erteilt. Kann er dies nicht, luft seine Genehmigung aus.
Um zu berprfen, ob die Anforderungen der Rili-BK an die interne und externe Qualittssicherung erfllt werden, sind Stichprobenprfungen von 15 Prozent der abrechnenden rzte vorgesehen.
Die einzureichenden Dokumentationen betreffen das interne Qualittsmanagementsystem (zum Beispiel Qualittsmanagement-Handbuch, Gertenachweise, Mitarbeiterqualifikationen, Fehlermanagement) und die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualittssicherung (Ringversuche).
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18 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> NEUE QUALITTSSICHERUNGSVEREINBARUNG: KONTROLLE AKTIVER KARDIALER RHYTHMUSIMPLANTATE
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Neufassung einer Vereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V von Qualittssicherungsmanahmen zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten verstndigt (Qualittssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle). Die Vereinbarung ist am 1. Oktober 2018 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Qualittssicherungsvereinbarung zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (HSM) vom 1. April 2006.
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HINTERGRUND
Die Vereinbarung ist aufgrund der neu geregelten Abrechnungssystematik fr die Kontrolle von Schrittmachersystemen im Einheitlichen Bewertungsmastab (EBM) notwendig geworden. Sie regelt die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung nach den Gebhrenordnungspositionen 04411, 04413 bis 004416, 13571 und 13573 bis 13576 des EBM. Dabei handelt es sich um die Leistungen zur Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, implantierbaren Kardiovertern beziehungsweise Defibrillatoren (ICD) sowie von implantierbaren Systemen zu kardialen Resynchronisationstherapie (CRT). Die Funktionsanalysen von ICD und CRT knnen auch telemedizinisch erfolgen.
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GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNGEN
Hinsichtlich der abrechnungsberechtigten Arztgruppen orientiert sich die neue Qualittssicherungsvereinbarung an den geltenden EBM-Regelungen. Demnach knnen zuknftig nur noch Kardiologen und Kinderkardiologen eine Genehmigung erhalten. Bezglich der geforderten Untersuchungszahlen werden drei Flle unterschieden:
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Bei alleinigem Antrag auf HSM-Kontrolle mssen 200 Kontrollen nachgewiesen werden.
Wird zustzlich die ICD-Kontrolle beantragt, mssen die geforderten 200 Kontrollen 50 ICD-Kontrollen beinhalten.
Bei Beantragung aller drei Systeme mssen zustzlich 30 CRT-Kontrollen erbracht worden sein.
BERGANGSREGELUNGEN
Fr rzte, die zum Inkrafttreten der neuen Qualittssicherungsvereinbarung am 1. Oktober 2018 ber eine Genehmigung nach der alten Qualittssicherungsvereinbarung zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers verfgten, wurden bergangsregelungen vereinbart. Kardiologen und Kinderkardiologen erhielten ohne weitere Nachweise eine Genehmigung fr alle Leistungen.
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Fachrzte fr Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung (ausgenommen Kardiologie) und ohne Schwerpunktbezeichnung, die ber eine Genehmigung verfgten, erhielten ebenfalls eine Genehmigung ohne weitere Nachweise fr die HSM-Kontrolle. Fr Leistungen der ICD- beziehungsweise der CRT-Kontrolle mssen dagegen entsprechende Sachkunden nachgewiesen werden. Der Nachweis kann innerhalb von vier Jahren erfolgen. rzte, die bis zum 30. September 2018 in mindestens zwei Quartalen telemedizinische Leistungen erbracht hatten, konnten auch dafr eine Genehmigung erhalten.
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AUFLAGEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER FACHLICHEN BEFHIGUNG
Die Vertragspartner haben sich auf zwei Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befhigung geeinigt. Zum einen mssen Genehmigungsinhaber mindestens 20 Fortbildungspunkte in jeweils 24 Monaten nachweisen.
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Zum anderen wurde eine stichprobenartige berprfung der rztlichen Dokumentation eingefhrt. Dabei mssen jhrlich 15 Prozent der Genehmigungsinhaber die Dokumentationen zu 20 abgerechneten Fllen einreichen. Diese werden auf Vollstndigkeit und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf eine patientenadquate Programmierung berprft. Die berprfung findet erstmals fr das Jahr 2019 statt und ist zunchst auf vier Jahre befristet. Danach soll ber die Fortfhrung entschieden werden.
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19KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> WEITERENTWICKLUNG UND AKTUALISIERUNG: NUKLEARMEDIZIN
Nachdem 2017 die Qualittssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V im Hinblick auf die apparativen Anforderungen in den Bereichen Rntgendiagnostik und Computertomographie aktualisiert worden war, wurde jetzt der Bereich Nuklearmedizin berarbeitet. Die Vorgaben fr die apparativen Voraussetzungen stammten aus dem Jahr 1993 und waren mittlerweile veraltet und werden nun mit den strahlenschutzrechtlichen Vorgaben harmonisiert.
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NDERUNGEN
In der Qualittssicherungsvereinbarung wurden nun alle apparativen Anforderungen fr die Nuklearmedizin gestrichen. In Zukunft werden fr die Genehmigungserteilung die Vorgaben nach dem Strahlenschutzrecht herangezogen. Der antragstellende Arzt legt den Bericht der Abnahmeprfung vor
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sowie den Nachweis ber die erfolgreiche Prfung durch die rztliche Stelle gem Strahlenschutzverordnung. Mit diesen Unterlagen ist der Nachweis ber den einwandfreien technischen Zustand des Gerts und ber die Eignung des Gerts fr die beantragte Leistung gefhrt.
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Gewhrleistungserklrungen durch den Hersteller sind zuknftig nicht mehr erforderlich. Auch werden redundante Regelungen ebenso vermieden wie spezielle, nur fr den vertragsrztlichen Bereich geltende Vorgaben. Darber hinaus ist durch den Verweis auf strahlenschutzrechtliche Vorgaben die Aktualitt der apparativen Anforderungen gesichert. Zudem werden deutliche Vereinfachungen im Ablauf des Genehmigungsverfahrens fr rzte, KVen und Qualittssicherungskommissionen erreicht.
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Die nderungen treten zum 1. April 2019 in Kraft. Nachdem nun die Regelungen zur Rntgendiagnostik, Computertomographie und Nuklearmedizin aktualisiert worden sind, sollen anschlieend entsprechende Anpassungen auch fr den Bereich der Strahlentherapie vorgenommen werden.
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20 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> CASE-MANAGEMENT: DISEASE-MANAGEMENT-PROGRAMM HERZINSUFFIZIENZ
Patienten mit einer chronischen Herzinsuffizienz knnen zuknftig an einem eigenstndigen Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen. Einen entsprechenden Beschluss hat der fr die Entwicklung dieser strukturierten Behandlungsprogramme zustndige G-BA im April 2018 gefasst.
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Die KBV hatte im Jahr 2013 im G-BA vorgeschlagen, fr die Herzinsuffizienz ein eigenstndiges DMP zu erstellen. Aus Sicht der rztevertretung knnen damit mehr Patienten mit einer chronischen Herzinsuffizienz erreicht und besser medizinisch versorgt werden, als ber das bisher angebotene Modul Herzinsuffizienz, welches Teil des DMP Koronare Herzkrankheit war.
TEILNEHMER
Das Programm richtet sich an Herzkranke mit einer linksventrikulren Auswurffraktion von 40 Prozent, unabhngig von der Ursache. Auch asymptomatische Patienten knnen teilnehmen.
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ZIELE UND INHALTE
Ziel ist es, durch eine optimale ambulante Begleitung der Patienten mit Herzinsuffizienz-spezifischen Schulungen und leitliniengerechter medikamentser Therapie eine gute Lebensqualitt zu erhalten und stationre Behandlungen zu vermeiden. Das Management der medikamentsen Therapie zielt insbesondere darauf ab, die empfohlene Zieldosis beziehungsweise die maximal tolerierte Dosis durch schrittweise Dosissteigerung zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Empfehlungen zum krperlichen Training.
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Fr schwer kranke Patienten ist auerdem eine individuelle Patientenbegleitung im Sinne eines individuellen Case-Managements durch Medizinische Fachangestellte der Praxis vorgesehen. Warnsignale des Krpers wie eine rasche Gewichtszunahme durch Wasseransammlungen im Gewebe knnen so frher erkannt und die Therapie gegebenenfalls zeitnah angepasst werden.
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VERTRAGSBEGINN
Der Beschluss ist am 24. August 2018 in Kraft getreten. Die technische Umsetzung bentigt erfahrungsgem einige Monate. Die KVen knnen anschlieend mit den Krankenkassen regionale Vertrge zu dem neuen DMP abschlieen.
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21KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> STICHPROBENPRFUNGEN KONVENTIONELLE RNTGENDIAGNOSTIK: 10-JAHRES-AUSWERTUNG
Die retrospektive stichprobenartige berprfung medizinischer Leistungen im Einzelfall ist ein wichtiges und international etabliertes Verfahren zur Frderung der Qualitt. Im vertragsrztlichen Bereich wurden Stichprobenprfungen gem 135b Absatz 2 SGB V ( 136 Absatz 2 SGB V a.F.) bereits in den 1980er Jahren von den KVen auf Basis eigener Regelungen in ausgewhlten Leistungsbereichen erfolgreich und mit groem Engagement durchgefhrt. Dabei berprfen die KVen insbesondere die bildgebenden Verfahren, da es in diesen Bereichen Hinweise auf Qualittsdefizite gab.
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QUALITTSBEURTEILUNGS-RICHTLINIE RADIOLOGIE
Die Qualittsprfungs-Richtlinie vertragsrztliche Versorgung (QP-RL) des G-BA regelt die Rahmenvorgaben der Stichprobenprfungen. Mit Inkrafttreten der QP-RL im Jahr 2007 wurde die bislang erprobte und bewhrte Prfpraxis der KVen weiterentwickelt und hinsichtlich bundesweiter und einheitlicher Vorgaben zu Auswahl, Umfang und Verfahren der Stichprobenprfungen definiert. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Qualittsprfungs-Kommission bei einem zufllig ausgewhlten Arzt die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von in der Regel zwlf Patienten berprft (Routineprfung). Die Kriterien der Qualittsbeurteilung sind in den Qualittsbeurteilungs-Richtlinien des G-BA definiert. Richtlinien zur Beurteilung der Qualitt wurden bisher fr die Leistungsbereiche Radiologie (Rntgendiagnostik und Computertomographie), Kernspintomographie und Arthroskopie verabschiedet. In diesen Leistungsbereichen sind Stichprobenprfungen verpflichtend durchzufhren (obligate Prfungen).
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Die Qualittsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie wurde bereits 1992 beschlossen und zhlt somit zu den ltesten kollektivvertraglichen Regelungen zur Qualittssicherung im vertragsrztlichen Bereich. Im Jahr 2010 wurde eine Neufassung der Richtlinie verabschiedet. Geprft werden die Untersuchungsbegrndung unter Abwgung von Nutzen und Strahlenrisiko, die Bildqualitt der Rntgenaufnahmen sowie die Auswertung und Befundung des Arztes. Um den brokratischen Aufwand fr den einzelnen Arzt zu reduzieren, wurde zudem die Organisation der Prfungen neu geregelt: die KV kann die Stichprobenprfungen zusammen mit den Prfungen durch die rztliche Stelle durchfhren. Whrend 2008 und 2009 die Leistungsbereiche konventionelle Rntgendiagnostik und Computertomographie von einigen KVen in einer gemeinsamen Stichprobe geprft wurden, sind diese seit 2010 als getrennte Leistungsbereiche zu betrachten und jeweils in separaten Verfahren zu prfen.
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10-JAHRES-AUSWERTUNG
Im Rahmen der in der QP-RL vorgesehenen jhrlichen Berichterstattung bermitteln die KVen die Ergebnisse der Stichprobenprfungen an die KBV. Die KBV erstellt fr den G-BA einen Jahresbericht, der kommentiert und verffentlicht wird. 2014 hat die KBV angeboten, zustzlich eine 5-Jahres-Auswertung der bisherigen Stichprobenprfungen 2008 bis 2012 zu erstellen, um im Sinne einer vergleichenden Lngsschnittbetrachtung Tendenzen und Entwicklungen der bislang durchgefhrten Stichprobenprfungen sichtbar zu machen.
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Im Bereich der konventionellen Rntgendiagnostik wurde die Zeitreihenanalyse (Jahresverlauf) in den folgenden Prfungsjahren sukzessiv fortgeschrieben. Damit lassen sich Vernderungen bei den Beanstandungsraten ber die Jahre hinweg sowie die Wirksamkeit von Manahmen der Qualittsfrderung differenzierter erkennen.
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Stichprobenverfahren sind ein wichtiges Instrument der KVen zur Frderung der Qualitt. Dabei werden schriftliche und bildliche rztliche Behandlungsdokumentationen berprft, um eventuelle Problembereiche in Diagnostik und Therapie aus verschiedenen Leistungsbereichen frhzeitig zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Lsungsanstze zu entwickeln und umzusetzen.
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22 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Stichprobenverfahren sind ein wichtiges Instrument der KVen zur Frderung der Qualitt. Dabei werden schriftliche und bildliche rztliche Behandlungsdokumentationen berprft, um eventuelle Problembereiche in Diagnostik und Therapie aus verschiedenen Leistungsbereichen frhzeitig zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Lsungsanstze zu entwickeln und umzusetzen.
POSITIVE TRENDS BEI DER QUALITTSENTWICKLUNG
Seit 2008 wurden bundesweit insgesamt mehr als 17.000 radiologisch ttige rzte geprft. Pro Jahr wurden durchschnittlich bei circa 1.700 der abrechnenden rzte Routineprfungen durchgefhrt, mit einem Maximum von ber 2.500 im Jahr 2010 und einem Minimum von knapp 1.000 im Jahr 2016. Das entspricht einer bundesweiten durchschnittlichen Prfquote von circa neun Prozent der rzte, die radiologische Leistungen erbracht und abgerechnet haben. Der in der Richtlinie vorgegebene Mindestprfumfang von vier Prozent wird damit deutlich bertroffen.
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Aus dem Jahresverlauf lassen sich positive Trends zur Entwicklung der in den Stichprobenprfungen adressierten Qualittsaspekte im Bereich der konventionellen Rntgendiagnostik erkennen. Der bundesweite Anteil der rzte mit erheblichen oder schwerwiegenden Beanstandungen hat sich nach einem Anstieg in den ersten Prfjahren bis auf 23 Prozent deutlich
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reduziert und liegt aktuell bei circa acht Prozent. Insbesondere ist hier der Anteil schwerwiegender Beanstandungen hervorzuheben, der mit circa zwei Prozent auf dem niedrigsten Stand seit der Neufassung der Richtlinie liegt. Diese positive Qualittsentwicklung deutet auf die Wirksamkeit dieser qualittsfrdernden Manahme der KVen hin. Dabei ist das Portfolio der von den KVen durchgefhrten Manahmen breit und beinhaltet prfungsbezogene Einzelmanahmen, Informationsveranstaltungen, fachbezogene Workshops, Schulungen fr das Praxispersonal oder freiwillige Initialprfungen bei neu niedergelassenen Radiologen.
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Die vergleichende 10-Jahres-Betrachtung liefert einen detaillierten berblick ber die berichteten Ergebnisse der Stichprobenprfungen. Es lsst sich festhalten, dass Stichprobenprfungen als Instrument der Qualittssicherung und -frderung im ambulanten Bereich sehr gut etabliert sind und im vertragsrztlichen Bereich seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielen.
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KONVENTIONELLE RNTGENDIAGNOSTIK, BUNDESWEIT AGGREGIERTE BEANSTANDUNGSQUOTEN IN PROZENT
23KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
03 STRUKTUREN03 STRUKTUREN
AMBULANTE QUALITTSSICHERUNG
Qualittssicherung ist eine der Kernaufgaben der KVen und der KBV, in deren Mittelpunkt der Patient steht. Die KVen sind die direkten Ansprechpartner der rzte und Psychotherapeuten fr Fragen zu allen Themen der Qualitt.
Die KVen sind unter anderem verantwortlich fr die Erteilung von Genehmigungen fr eine Reihe von Verfahren, die in der vertragsrztlichen Versorgung unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen. Das bedeutet, ein Arzt darf bestimmte Leistungen erst dann zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und abrechnen, wenn ihm die entsprechende Genehmigung seiner KV erteilt wurde. Zudem prft die KV die Erfllung der Auflagen der Richtlinien und Vereinbarungen, die die Aufrechterhaltung dieser Genehmigungen betreffen.
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Whrend die KVen fr die Umsetzung der Richtlinien und Vereinbarungen zur Qualittssicherung und -frderung verantwortlich sind, vertritt die KBV die Vertragsrzteschaft auf Bundesebene in Verhandlungen mit den Vertragspartnern und in Gremien wie dem G-BA.
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Fr die praktische Arbeit der KBV bedeutet dies vor allem Augenma zu bewahren, denn die Instrumente und Manahmen der Qualittssicherung sind vielfltig, differenziert und wirkungsvoll. Aber sie alle sind auch mit administrativem Aufwand verbunden fr die KVen, vor allem aber fr den Arzt. Seitens der KBV steht der Wunsch und Anspruch nach der berprfbarkeit einer rztlichen Leistung, die in einem angemessenen Verhltnis zu dem damit verbundenen brokratischen Aufwand und dem zu erwarteten Effekt einer Prfung stehen soll. Dieser Grat ist schmal und im Zentrum aller berlegungen sind immer die Belange der Patienten.
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Selbstverstndlich ist es wnschenswert, die Ergebnisqualitt einer medizinischen Leistung berprfen zu knnen. Doch hier ergeben sich eine Vielzahl von Problemen. Zum Beispiel muss die individuelle Patientensituation bercksichtigt werden, die Krankenvorgeschichte und Lebenssituation ebenso wie die Bereitschaft des Patienten, rztlichen Therapieempfehlungen zu entsprechen (Compliance / Adherence).
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Die Einflsse dieser, aber auch weiterer Faktoren sind vielfltig. Sie messbar zu machen, ist schwierig. Einfacher scheint es da, die Prozessqualitt einer medizinischen Intervention zu beurteilen. Beispiele hierfr sind die Hygieneprfungen, indikatorengesttzte Qualittssicherungsmanahmen in der Koloskopie (Vollstndigkeit einer Koloskopie), jhrliche Mindestfrequenzen, obligate Aus- und Fortbildungsnachweise und selbstverstndlich auch Dokumentationsberprfungen, in der Regel durch eine Stichprobe.
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Ein besonderes Augenmerk liegt in der vertragsrztlichen Versorgung auf Instrumenten der Strukturqualitt. Vor Erteilung einer Genehmigung muss der Arzt nachweisen, dass er eine ausreichende Qualifikation besitzt, dass die apparativen und rumlichen Gegebenheiten seiner Praxis angemessen sind und auch rztliche und nichtrztliche Mitarbeiter ber die ntigen Qualifikationen verfgen. Damit wird ein einheitlicher Grundstandard fr eine bestimmte Leistung verpflichtend vorgegeben. Das ist besonders wichtig, da von vielen medizinischen Methoden und Verfahren bekannt ist, dass sie unter Forschungsbedingungen im Rahmen von Studien zwar wirksam sind, aber erst durch die qualittsgesicherte Erbringung der Leistung ein hnlicher Erfolg unter alltglichen Versorgungsbedingungen erwartet werden kann. Dies sicherzustellen ist eine der zentralen Aufgaben der KBV.
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Den KVen obliegt die Umsetzung der bundesweit geltenden und der darber hinaus regional getroffenen Qualittssicherungs-Vereinbarungen und -Richtlinien. Zur Untersttzung ihrer Arbeit werden von den KVen leistungsbereichsbezogene Qualittssicherungskommissionen eingerichtet, in denen im jeweiligen Bereich besonders erfahrene rzte ttig sind. Diese beurteilen beispielsweise die im Rahmen von Stichprobenprfungen angeforderten schriftlichen und bildlichen Dokumentationen in einem Peer-Review-Verfahren. Mit diesem System der Qualittssicherung wurde ein dichtes Qualittssicherungsnetz entwickelt. Fast jeder Vertragsarzt besitzt eine oder mehrere Genehmigungen aufgrund von Qualittssicherungsvereinbarungen.
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25KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> QUALITTSFRDERUNG IN DEN KASSENRZTLICHEN VEREINIGUNGEN
172.647 AN DER VERTRAGSRZTLICHEN VERSORGUNG TEILNEHMENDE RZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN BUNDESWEIT
3.199 RZTE UND WEITERE
SACHVERSTNDIGE DER KV IN DEN QS-KOMMISSIONEN
26 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
172.647 AN DER VERTRAGSRZTLICHEN VERSORGUNG TEILNEHMENDE RZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN BUNDESWEIT
3.199 RZTE UND WEITERE
SACHVERSTNDIGE DER KV IN DEN QS-KOMMISSIONEN
KV MECKLENBURG-VORPOMMERN
KVS
KV SACHSEN
KV BRANDENBURG KV NIEDERSACHSEN KV SACHSEN-ANHALT
KV BADEN-WRTTEMBERG KV BREMEN KV NORDRHEIN KV SCHLESWIG-HOLSTEIN
KV BAYERNS KV HAMBURG KV RHEINLAND-PFALZ KV THRINGEN
KV BERLIN KV HESSEN KV SAARLAND KV WESTFALEN-LIPPE
> SCHEMATISCHER ABLAUF EINES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS UND DESSEN FOLGEVERPFLICHTUNGEN
GENEHMIGUNGSERTEILUNG
ARZTBEZOGENE ANFORDERUNGEN
Fachliche Qualifikation:Zeugnis / Bescheinigung,Kolloquium,prparatebezogene Prfung,Fallsammlungsprfung,Vorlage von Dokumentationen,Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, -konferenzen, -kursen
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BETRIEBSSTTTENBEZOGENE ANFORDERUNGEN
Apparativ-technische, rumliche, organisatorische und hygienische Anforderungen:schriftliche Nachweise / Erklrungen, Kooperationsvereinbarungen, Gewhrleistungserklrungen, Bauplne, Hygieneplne, Praxisbegehungen
Fachliche Befhigung der Mitarbeiter:Aus- und Fortbildungsnachweise, Kooperationsbescheinigungen
27KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
BESCHEID BER DIE ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG
GENEHMIGUNGSERHALTFOLGEVERPFLICHTUNGEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG EINER GENEHMIGUNG
AUFLAGENPRFUNGEN JE NACH VERTRAGLICHER REGELUNGEinzelfallprfung durch Stichproben- / Dokumentationsprfung, Hygieneprfung, Frequenzregelung, Fallsammlungsprfung, berprfung der Prparatequalitt, Jahresstatistik, kontinuierliche Fortbildung, Qualittszirkel, Nachweise zur Praxisorganisation, Konstanzprfungen, Wartungsnachweise, Ringversuche, regelmige Schulungen der Praxismitarbeiter, Praxisbegehungen, ggf. bei Beanstandungen, Teilnahme an Fallkonferenzen
EINZELFALLPRFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNGENDialyse: Nach Qualittssicherungs-Richtlinie Dialyse des G-BA
Arthroskopie, konventionelle Rntgendiagnostik, Computertomographie, Magnetresonanz- / Kernspintomographie: Kriterien zur Qualittsbeurteilung nach Richtlinien des G-BAambulantes Operieren, Herzschrittmacher-Kontrolle, Langzeit-EKG, schlafbezogene Atmungsstrungen, Nuklearmedizin und andere: Kriterien aufgrund regionaler RichtlinienUmfang: Mindestens nach der Qualittsprfungs-Richtlinie vertragsrztliche Versorgung
Akupunktur, Histopathologie im Hautkrebs-Screening, HIV / Aids, Hrgerteversorgung, Hrgerteversorgung (Kinder), Holmium-Laser bei bPS, intravitreale Medikamenteneingabe, Kapselendoskopie des Dnndarms, Koloskopie, Spezial-Labor, Magnetresonanz-Angiographie, Mammographie (kurativ), Molekulargenetik, PET und PET / CT, Phototherapeutische Keratektomie, Rhythmusimplantat-Kontrolle, Schmerztherapie, Ultraschalldiagnostik, Ultraschalldiagnostik der Suglingshfte, Vakuumbiopsie der Brust, Zytologie der Cervix uteriUmfang: Regelung in den jeweiligen Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V
Apheresen, neuropsychologische Therapie, substitutionsgesttzte Behandlung OpiatabhngigerUmfang: Regelung in den jeweiligen Vereinbarungen nach 135 Abs. 1 SGB V
Mammographie-Screening, OnkologieUmfang: Gem der jeweiligen bundesmantelvertraglichen Regelungen
FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG nach 95d SGB V
QUALITTSMANAGEMENT nach 135a Abs. 2 SGB V
GENEHMIGUNGSERTEILUNG
BESCHEID BER DIE ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG
GENEHMIGUNGSERHALTFOLGEVERPFLICHTUNGEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG EINER GENEHMIGUNG
> INSTRUMENTE UND ERGEBNISSE DER QUALITTSSICHERUNG
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Der grte Teil aller Qualittsprfungen in der vertragsrztlichen Versorgung betrifft die Strukturqualitt der rztlichen Leistungen. Denn die Sicherstellung geeigneter Strukturen bildet die Grundlage fr eine zuverlssige Prozessqualitt und eine gewnschte Ergebnisqualitt. Zudem sind geeignete Prfparameter der Strukturqualitt verhltnismig einfach zu bestimmen. Allerdings wurden prozess-
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und ergebnisorientierte Aspekte in den vergangenen Jahren zunehmend in die Qualittssicherungs-Vereinbarungen und -Richtlinien integriert. Hinzu kommt, dass die drei Ebenen der Qualitt nicht scharf trennbar sind, denn die hauptschlich im ffentlichen Fokus stehende Ergebnisqualitt basiert auf der zuverlssigen Umsetzung der Vorgaben zu den Parametern der Struktur-und Prozessqualitt.
28 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
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ARBEIT DER KVen BEI ALLEN QUALITTSGESICHERTEN VERFAHREN
1. berprfungen im Rahmen einer Genehmigungserteilung zu einem Verfahren (Genehmigungserteilung)
2. berprfungen der Auflagen, die der Aufrechterhaltung einer Genehmigung zugrunde liegen (Genehmigungserhalt)
QUALITTSSICHERUNGSKOMMISSIONEN
AKKREDITIERUNG / PRFUNG VON GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNGEN
EINGANGSPRFUNG
KOLLOQUIUM
FREQUENZREGELUNGEN
REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEISE / RINGVERSUCHE / KONSTANZPRFUNGEN
PRAXISBEGEHUNGEN / HYGIENEPRFUNGEN
KONTINUIERLICHE FORTBILDUNG / QUALITTSZIRKEL
EINZELFALLPRFUNGEN DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNGEN
RCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION
BERPRFUNG VON JAHRESSTATISTIKEN
BERATUNG
QUALITTSSICHERUNGSKOMMISSIONEN
Ein wesentliches Merkmal der Qualittssicherung in der rztlichen Selbstverwaltung ist die Verknpfung rztlichen Sachverstandes mit einer professionellen Verwaltung. Die Einrichtung von Qualittssicherungskommissionen, die mit rzten besetzt sind, ist deshalb in allen KVen als qualittssichernde Manahme institutionell verankert. Die Kommissionen haben die Aufgabe, fr Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befhigung des Antragstellers aufgrund vorgelegter Zeugnisse und Bescheinigungen und / oder durch ein fachliches Gesprch (Kolloquium) zu berprfen und die Entscheidung der KVen in Form von Empfehlungen vorzubereiten. Besondere Verantwortung haben die Kommissionen zudem bei den je nach Thema variierenden, stichprobenhaft durchzufhrenden Dokumentationsprfungen. Diese Prfungen sind in der Regel folgenbewehrt. Im Vordergrund steht aber der interkollegiale Austausch in Form von Beratungen des geprften Arztes. Mglich sind aber auch Empfehlungen der Qualittssicherungskommissionen an die KVen von zum Beispiel krzeren Prfintervallen bis hin zu einem Genehmigungsentzug. Insgesamt arbeiten bundesweit circa 3.200 rzte neben ihrer niedergelassenen Ttigkeit in diesen Kommissionen. Teilnehmer aus den Krankenkassen sind selten.
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AKKREDITIERUNG / PRFUNG VON GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der zentrale Punkt aller Qualittssicherungsmanahmen ist die vorbehaltliche Genehmigungserteilung durch die KVen. Das heit, diese prfen je nach Vereinbarung die fachliche Befhigung des Arztes, die Vorgaben zu apparativ-technischen und rumlichen Anforderungen sowie gegebenenfalls organisatorische und hygienische Vorgaben. Das bedeutet konkret, dass eine Facharztqualifikation in der vertragsrztlichen Versorgung fr viele Bereiche zwar notwendig, aber nicht hinreichend ist.
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Der Aufwand der KVen in diesem Bereich variiert von Jahr zu Jahr und ist abhngig von den in dem jeweiligen Jahr in Kraft getretenen oder genderten Vereinbarungen. Diese knnen gegebenenfalls eine neue Genehmigung, zum Beispiel auch fr Teilbereiche, notwendig machen. 2017 wurden allein fr diese Aufgabe etwa 46.750 solcher Verwaltungsakte von den KVen bearbeitet.
EINGANGSPRFUNG
In besonders sensiblen Bereichen wurde ber die Prfung der Akkreditierungsvoraussetzungen hinaus eine Eingangsprfung vereinbart. Dies betrifft im vertragsrztlichen Bereich die kurative Mammographie mit einer Fallsammlungsprfung und die Zervix-Zytologie mit einer Prparateprfung. 2017 waren das fr diese beiden Bereiche insgesamt etwa 210 Prfungen (ohne Wiederholungsprfungen). Seit 2012 gilt fr die Sonographie der Suglingshfte, dass die Dokumentationen der ersten zwlf Untersuchungen nach Genehmigungserteilung von den Kommissionen berprft werden. 2017 erfolgte dies bei 425 rzten.
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29KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
ARBEIT DER KVen BEI ALLEN QUALITTSGESICHERTEN VERFAHREN
KOLLOQUIUM / BERATUNG
Die Durchfhrung von Kolloquien obliegt der jeweils zustndigen Qualittssicherungskommission. Sie hat unter anderem die Aufgabe, fr Leistungsbereiche mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befhigung des Antragstellers im Rahmen eines Kolloquiums zu prfen, wenn entweder trotz der vorgelegten Zeugnisse begrndete Zweifel bestehen, oder ein Kolloquium obligat vorgesehen ist. Der Vertragsarzt hat dann die Mglichkeit, seine fachliche Befhigung in diesem kollegialen Fachgesprch darzulegen und nachzuweisen. Des Weiteren kann ein Kolloquium, auch in Form einer Beratung, dazu dienen, die zum Beispiel in einer Stichprobenprfung beanstandeten Dokumentationen mit dem betroffenen Arzt zu errtern und gegebenenfalls Hinweise fr eine Verbesserung der Leistungserbringung zu geben. Kolloquien im Rahmen der Genehmigungserteilung fanden im Jahr 2017 etwa 1.900 Mal statt, wobei der grte Teil, etwa 1.400, im Leistungsbereich Ultraschalldiagnostik durchgefhrt wurde. Etwa 280 Kolloquien fanden im Laborbereich statt.
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FREQUENZREGELUNGEN
Ein wesentlicher Qualittsfaktor kann die Hufigkeit und Regelmigkeit sein, mit der ein Arzt Leistungen erbringt, die ein hohes Ma an Routine und / oder manueller Fertigkeit erfordern. In der vertragsrztlichen Versorgung wurden solche Mindestmengen fr folgende Leistungen festgelegt:
histopathologische Untersuchung beim Hautkrebs-Screening
HIV-Infektionen / Aids-Erkrankungen (Patientenzahlen)
interventionelle Radiologie
invasive Kardiologie
Kapselendoskopie des Dnndarms (Auswerter)
Koloskopie
Magnetresonanz- / Kernspintomographie der Mamma
Mammographie-Screening
Onkologie
Schmerztherapie (schmerztherapeutische Einrichtung)
Vakuumbiopsie der Brust
Die KVen prfen regelmig, ob die betreffenden rzte die vorgeschriebene Mindestzahl an Untersuchungen und Behandlungen erfllen. Werden die Mindestmengen nicht in dem vorgegebenen Zeitraum erbracht, kann die Abrechnungsgenehmigung widerrufen werden und der Arzt darf die Untersuchung nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.
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REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEISE / KONSTANZPRFUNGEN / RINGVERSUCHE
Bei rzten, die Mammographien durchfhren, beinhaltet die gltige Vereinbarung eine zustzliche Rezertifizierung. Alle zwei Jahre mssen sich die rzte einer Prfung unterziehen, bei der die Treffsicherheit in der Befundung der Rntgenaufnahmen geschult und kontrolliert wird. Erfllt der Arzt die Anforderungen nicht, wird er in krzeren Intervallen geprft und muss gegebenenfalls seine Qualifikation in kollegialen Fachgesprchen (Kolloquien) nachweisen. Gelingt ihm dies nicht, darf er diese Leistung nicht mehr fr Kassenpatientinnen erbringen.
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Wartungsnachweise sind regelmig von rzten vorzulegen, die Balneophototherapien durchfhren. Gleiches gilt fr die Hrgerteversorgung.
Obligate Ringversuche gehren bei den Vereinbarungen zur Molekulargenetik und zur Labordiagnostik zum Instrumentarium der Qualittssicherung.
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Durch Gewhrleistungserklrungen und regelmige Konstanzprfungen, die durch Wartungsnachweise ersetzt werden knnen, werden Ultraschallgerte in Bezug auf die Einhaltung technischer Vorgaben berprft. Damit wird jedes einzelne der etwa 142.000 Ultraschallgerte von jedem der fast 87.200 Vertragsrzte zustzlich zu den Stichprobenprfungen geprft. Mit diesem nicht unerheblichen Aufwand wird das Ziel verfolgt, die Qualitt im Bereich Ultraschall auf einem hohen Level zu halten und weiter zu optimieren.
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PRAXISBEGEHUNGEN / HYGIENEPRFUNGEN
Regelmige Hygieneprfungen sind seit 2003 fr Praxen vorgeschrieben, die Koloskopien durchfhren. Die berprfung der Hygiene erfolgt hier unangemeldet zweimal im Jahr durch ein von der KV beauftragtes Hygieneinstitut. Bei Beanstandungen erfolgen bis zu zwei Wiederholungsprfungen. Treten wiederholt Mngel auf, kann dies zum Entzug der Abrechnungsgenehmigung fhren. Nach anfnglich deutlich hheren Beanstandungsquoten haben sich die Wiederholungsprfungen seit Jahren in einem Bereich von drei bis vier Prozent stabilisiert.
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Praxisbegehungen (meist im Rahmen der Genehmigungserteilung) knnen beispielsweise in Praxen stattfinden, in denen ambulant operiert wird und die dafr besondere bauliche Strukturen aufweisen mssen.
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30 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
EINZELFALLPRFUNGEN DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNGEN
Die KVen prfen gem den bundesweit geltenden Vereinbarungen und Richtlinien und nach Magabe eigener regionaler Beschlsse anhand von Stichproben die Qualitt von Leistungen im Einzelfall. Dabei ist im Wesentlichen zwischen Prfungen zu Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V und zu Richtlinien nach 135b Abs. 2 SGB V zu unterscheiden.
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In den folgenden Leistungsbereichen werden nach der Qualittsprfungs-Richtlinie vertragsrztliche Versorgung bundesweit von mindestens vier Prozent aller abrechnenden rzte jeweils zwlf Dokumentationen geprft:
Arthroskopie
Magnetresonanz- / Kernspintomographie
Neuropsychologische Therapie
konventionelle Rntgendiagnostik
Computertomographie
Dieser Mindestprfumfang wird in einigen KVen deutlich berschritten. Darber hinaus wurden auf Grundlage regionaler Vereinbarungen 2017 zustzliche Stichprobenprfungen in den folgenden Bereichen durchgefhrt:
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ambulantes Operieren
Herzschrittmacher-Kontrolle
interventionelle Radiologie
Langzeit-EKG-Untersuchungen
Onkologie
schlafbezogene Atmungsstrungen
substitutionsgesttzte Behandlung Opiatabhngiger
Nuklearmedizin
Auch diese Prfungen finden nach der Qualittsprfungs-Richtlinie vertragsrztliche Versorgung statt. Die Ergebnisse dieser obligaten und fakultativen Prfungen sind von der KBV jhrlich an den G-BA zu bermitteln, sie werden hier auf den Seiten 51 und 52 dargestellt. Fr die Dialyse gilt eine gesonderte Qualittssicherungs-Richtlinie, nach der eine Vollerhebung stattfindet. Auch diese Ergebnisse werden unter Einbindung eines externen Datenanalysten an den G-BA berichtet.
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Weitere Dokumentationsprfungen, in der Hauptsache nach Vereinbarungen zu 135 Abs. 2 aber auch nach 135 Abs. 1 SGB V und anderen, finden regelhaft in den folgenden Bereichen statt:
Akupunktur
Histopathologie im Hautkrebs-Screening
HIV-Infektionen / Aids-Erkrankungen
Holmium-Laser-Eingriffe bei bPS
intravitreale Medikamenteneingabe
Kapselendoskopie des Dnndarms
Koloskopie
Spezial-Labor (ab 2018)
Magnetresonanz-Angiographie
Mammographie (kurativ)
Mammographie-Screening
Molekulargenetik
Onkologie
PET und PET / CT
photodynamische Therapie am Augenhintergrund
phototherapeutische Keratektomie
Psychotherapie
Rhythmusimplantat-Kontrolle (ab 2019)
Schmerztherapie
substitutionsgesttzte Behandlung Opiatabhngiger
Ultraschalldiagnostik
Ultraschalldiagnostik der Suglingshfte
Vakuumbiopsie
Zervix-Zytologie
31KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
RCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION
Durch die Bereitstellung von Feedbackberichten kann ein Arzt seine eigene Behandlungsqualitt mit derjenigen von anderen Praxen vergleichen. Dies geschieht in anonymisierter Form. Dazu werden die von den rzten erstellten Dokumentationen und Jahresstatistiken sowie Ergebnisse von Fallsammlungsprfungen (Mammographie) ausgewertet und an den Arzt zurckgemeldet. Diese Rckmeldesysteme helfen dem einzelnen Arzt, seine eigene Arbeit zu bewerten und gegebenenfalls zu verbessern. Feedbacksysteme sind Teil der Qualittssicherung in der Dialyse, aber auch der Disease-Management-Programme (DMP). Fr alle DMP hat die KBV den KVen hierzu leicht zu handhabende Softwaretools zur Erstellung dieser Berichte zur Verfgung gestellt. Die Dialyseberichte erstellt ein externer Dienstleister zentral. In den Leistungsbereichen Hrgerteversorgung, Kapselendoskopie (Dnndarm) und Molekulargenetik werden rzten die Feedbackberichte im Dokumentationsportal bereitgestellt. Darber hinaus erhalten koloskopierende rzte jhrliche Feedbackberichte zu ihren Ergebnissen aus Frherkennungsuntersuchungen durch das von den KVen und der KBV getragene Zentralinstitut fr die Kassenrztliche Versorgung.
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Sukzessive werden zu weiteren Leistungsbereichen Rckmeldeberichte bereitgestellt. Hierzu werden zur Sicherung und weiteren Frderung der hohen Qualitt in der ambulanten Versorgung Daten zu bestimmten Qualittsparametern von den Vertragsrzten behandlungsfallbezogen elektronisch dokumentiert und an die KV oder eine von ihr beauftragte Stelle bermittelt. Auf Basis dieser Angaben werden unter anderem Rckmeldeberichte erstellt, die von den rzten zur praxisinternen Qualittssicherung genutzt werden knnen.
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FORTBILDUNG / QUALITTSZIRKEL
Viele der bundeseinheitlichen und regionalen Vereinbarungen und Vertrge, zum Beispiel die Schmerztherapievereinbarung, die HIV / Aids- oder die Mammographievereinbarung schreiben Fortbildungen vor. In der Schmerztherapie sogar mittels Konferenzen, in denen persnlich Patienten vorgestellt werden.
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Daneben ist seit dem Jahr 2004 fr alle rzte und Psychotherapeuten der Nachweis einer regelmigen Fortbildung gegenber ihrer KV verpflichtend. Dieser Nachweis muss jeweils alle fnf Jahre durch ein entsprechendes Fortbildungszertifikat der rztekammern erbracht werden.
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Ein fachlicher Austausch zwischen Hausrzten, Fachrzten und Psychotherapeuten kann interdisziplinr oder fachbergreifend, zum Beispiel im Rahmen von Qualittszirkeln, erfolgen. Mit Untersttzung eines Moderators knnen die Teilnehmer in gleichberechtigter Diskussion ihr eigenes Handeln kritisch hinterfragen und Alternativen beraten. Die KV untersttzt ihre Mitglieder hierbei vielfltig, beispielsweise durch Bereitstellung von Rumlichkeiten, organisatorische und administrative Hilfen sowie durch Moderatorentrainings und Tutoren.
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QUALITTSMANAGEMENT IN DER PRAXIS
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004 wurden alle Vertragsrzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, ein praxisinternes Qualittsmanagement einzufhren und weiterzuentwickeln. Hierzu hat die KBV mit ihrem System QEP Qualitt und Entwicklung in Praxen ein Konzept von Praxen fr Praxen entwickelt. Es erlaubt allen Vertragsrzten und -psychotherapeuten unter optimalem Zeit- und sonstigem Ressourceneinsatz fr ihre Praxis ein Qualittsmanagementsystem einzufhren.
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32 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
> THEMENBEZOGENE QUALITTSINITIATIVEN
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KBVKBV
33KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
KVenKVen
Das Zentralinstitut fr die kassenrztliche Versorgung in Deutschland in seiner Funktion als gemeinsame Forschungseinrichtung der KBV und der KVen hat seinen Schwerpunkt in der Durchfhrung und Frderung der Versorgungsforschung in der vertragsrztlichen Versorgung.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte von KVen und KBV wurde im Juli 2010 gegrndet und ist bei der KV Baden-Wrttemberg angesiedelt. Es befasst sich mit allen Fragen rund um das Thema Hygiene in der Arztpraxis.
Kompetenzzentrum Qualittssicherung in der kurativen Mammographie
Das Kompetenzzentrum Qualittssicherung in der kurativen Mammographie wird im Auftrag der KVen in der KV Bayerns betrieben. Dort erfolgen Entwicklung und Bereitstellung von Prfmaterialien und Koordination der bundesweit dezentral erfolgenden Fallsammlungsprfungen fr mammographierende rzte.
KBVKBV BKBK
Das rztliche Zentrum fr Qualitt in der Medizin ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesrztekammer und KBV fr Qualitt und Wissenstransfer im Gesundheitswesen.
KBVKBV GKV-SV
GKV-SV
Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie ist in gemeinsamer Trgerschaft der gesetzlichen Krankenkassen und der KBV im August 2003 gegrndet worden. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualittssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms.
Die Kooperationsgemeinschaft hat bundesweit fnf Referenzzentren als regionale Untergliederungen gebildet.
NORD (OLDENBURG)BERLIN
MNSTER
SDWEST (MARBURG)
MNCHEN
04 QUALITTSFRDERUNG VON A BIS Z04QUALITTSFRDERUNGVON A BIS Z
AKUPUNKTUR
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> 9.165 RZTE MIT GENEHMIGUNG
8.598 PRFUNGEN FORTBILDUNGSNACHWEISE
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35KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Qualittssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten (Qualittssicherungsvereinbarung Akupunktur), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gltigkeit: seit 01.01.2007, zuletzt gendert: 01.01.2016
AKKREDITIERUNG: Prfung der fachlichen Befhigung des Arztes; Vorgaben zu rumlichen und apparativen Voraussetzungen
KOLLOQUIUM: bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befhigung und gegebenenfalls bei begrndetem Zweifel an der fachlichen Befhigung
PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRFUNG: Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung
FORTBILDUNG / QUALITTSZIRKEL: mindestens viermalige Teilnahme an Fallkonferenzen beziehungsweise an Qualittszirkeln zum Thema chronische Schmerzen
EINZELFALLPRFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNG: jhrliche Prfung von fnf Prozent der abrechnenden rzte; zwlf Flle und bis zu 18 Ausnahmeflle hinsichtlich Dokumentation des Therapieplans sowie der Eingangs- und Verlaufserhebung; Aussetzen der Prfungsverpflichtung fr den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017
RCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION: jhrliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse; Kriterien werden durch die Partner des BMV- festgelegt
BERATUNG: gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprfung
9.165
8.598
Kassenrztliche Vereinigungen BW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL ALLE3) 4) 5), 6) 7) 3), 8) 9) 3) 3) 10)
GENEHMIGUNGENAnzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2016 1.553 1.418 596 192 85 161 651 116 694 1.230 387 131 367 175 270 160 1.127 9.313
Anzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2017 1.502 1.399 597 179 85 154 647 116 680 1.234 387 130 352 173 256 154 1.120 9.165
Anzahl beschiedener Antrge 1) 36 70 70 3 4 14 50 2 36 95 30 6 4 3 6 0 78 507
davon Anzahl Genehmigungen 36 66 70 3 4 14 44 2 36 95 30 6 4 3 4 72 489
davon Anzahl Ablehnungen 0 4 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 2 6 18
Anzahl Kolloquien gem 7 Abs. 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Anzahl Praxisbegehungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen 13 0 0 1 0 2 0 0 0 4 0 1 2 0 3 0 8 34
Anzahl Rckgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2) 10 12 69 15 0 21 k. A. 0 48 5 30 4 19 5 15 6 36 295
FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG 5 Abs. 2Anzahl rzte, die Unterlagen zur Fortbildungsverpflichtung gem 5 Abs. 2 vorgelegt haben
1.410 1.297 531 178 79 151 423 116 652 1.216 387 100 339 149 257 117 1.196 8.598
1) Angaben zu Antrgen und Rckgaben / Beendigungen von Genehmigungen umfassen zum Teil Statuswechsel, Standortverlegungen, Gertenderungen und anderes. 2) Beendigungen knnen nicht immer exakt abgebildet werden. 3) berprfung der Fortbildungsnachweise dauert bei Ende der Datenerhebung noch an. 4) In den Genehmigungen sind 39 Statuswechsel enthalten, in den Beendigungen 30 Aufhebungen. 5) Die Antrge enthalten 44 Erstantrge. 6) Weitere rzte haben zur Fortbildung an anerkannten Qualittszirkeln der KV teilgenommen, dies aber nicht nachgewiesen. 7) Davon 18 Neuantrge. 8) Davon 40 Erstgenehmigungen. 9) Davon 12 Erstgenehmigungen. 10) Davon 37 Neugenehmigungen.
Kassenrztliche Vereinigungen ALLEBW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL
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> AMBULANTES OPERIEREN 32.944 RZTE MIT GENEHMIGUNG
44 STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNGEN (RZTE)
528 GEPRFTE PATIENTENDOKUMENTATIONEN *
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* Schtzung auf Grundlage der Vorgaben36 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Vereinbarung von Qualittssicherungsmanahmen zum ambulanten Operieren (Qualittssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gltigkeit: seit 01.12.2011
AKKREDITIERUNG: Prfung der fachlichen Befhigung des Arztes; Vorgaben zu organisatorischen, baulichen, apparate-technischen und hygienischen Voraussetzungen
KOLLOQUIUM: bei abweichender, aber gleichwertiger Befhigung und gegebenenfalls bei begrndetem Zweifel an der fachlichen Befhigung
FREQUENZREGELUNG: fr Leistungsbereiche Koloskopie und invasive Kardiologie analog Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V; weitere Regelungen mglich
KOOPERATION / FALLKONFERENZ / DOPPELBEFUNDUNG: wenn Operateur und behandelnder / nachbehandelnder Arzt nicht identisch sind, muss eine Kooperation erfolgen
PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRFUNG: Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung
EINZELFALLPRFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNG: Stichprobenprfungen gegebenenfalls auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualittsprfungs-Richtlinie vertragsrztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden rzte, jeweils zwlf Flle)
RCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION: gegebenenfalls bei Dokumentationsprfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen jhrliche Auswertung an G-BA
BERATUNG: gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen
Kassenrztliche Vereinigungen BW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL ALLE3), 4) 5) 6) 7) 8)
GENEHMIGUNGENAnzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2016 4.528 5.405 2.628 793 381 1.033 2.636 504 2.966 2.743 1.337 466 1.952 737 1.074 580 2.493 32.256
Anzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2017 4.914 5.447 2.489 811 382 1.200 2.654 514 3.034 2.768 1.337 468 1.962 746 1.094 617 2.507 32.944
Anzahl beschiedener Antrge 1) 386 881 338 56 19 207 448 32 444 305 165 26 21 44 75 81 563 4.091
davon Anzahl Genehmigungen 385 865 338 56 19 207 447 31 438 303 165 25 19 44 75 81 561 4.059
davon Anzahl Ablehnungen 1 16 0 0 0 0 1 1 6 2 0 1 2 0 0 0 2 32
Anzahl Praxisbegehungen gem 7 Abs. 4 0 0 47 0 0 0 0 3 0 2 1 0 0 0 1 0 0 54
davon ohne Beanstandungen 39 1 2 0 1 43
davon mit Beanstandungen 8 2 0 1 0 11
Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2
Anzahl Rckgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2) 4 15 263 38 0 243 k. A. 21 187 214 165 12 20 35 55 44 154 1.470
STICHPROBENPRFUNGEN 135b Abs. 2 SGB V (fakultativ)Anzahl geprfter rzte (Ergebnisse s. Seite 52) 44 44
1) Angaben zu Antrgen und Rckgaben / Beendigungen von Genehmigungen umfassen zum Teil Statuswechsel, Standortverlegungen, Gertenderungen und anderes. 2) Beendigungen knnen nicht immer exakt abgebildet werden. 3) Die Anzahl rzte mit Genehmigung umfasst 1.580 rzte mit Genehmigung gem 115 SGB V. 4) Genehmigungen enthalten 214 Bescheide wegen Standort- bzw. Statuswechsels. 5) Davon 170 Erstantrge. 6) Davon 236 Erstantrge. 7) Davon 88 Erstgenehmigungen. 8) Davon 168 Neugenehmigungen.
32.944
44
528
Kassenrztliche Vereinigungen ALLEBW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL
> APHERESEN ALS EXTRAKORPORALESHMOTHERAPIEVERFAHREN
1.174 RZTE MIT GENEHMIGUNG
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37KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Richtlinie Methoden vertragsrztliche Versorgung, Anlage I Nr. 1: Ambulante Durchfhrung der Apheresen als extrakorporales Hmotherapieverfahren, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 1 SGB V, Gltigkeit: seit 01.01.1991, zuletzt gendert: 06.03.2015
AKKREDITIERUNG: Prfung der fachlichen Befhigung des Arztes
KOLLOQUIUM: bei abweichender, aber gleichwertiger Befhigung und gegebenenfalls bei begrndetem Zweifel an der fachlichen Befhigung
EINZELFALLPRFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNG: Indikationsstellung fr jeden Einzelfall zu dokumentieren und durch den Arzt pseudonymisiert zur Prfung an beratende Kommission der KV
RCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION: ergnzende rztliche Beurteilung
Kassenrztliche Vereinigungen BW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL ALLE3) 4) 5) 6) 7) 8)
GENEHMIGUNGENAnzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2016 131 129 33 68 19 38 51 40 108 138 74 26 45 56 39 37 97 962
Anzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2017 134 128 36 65 20 38 49 43 119 159 73 27 47 57 41 39 99 1.174
Anzahl beschiedener Antrge 1) 10 20 22 5 1 12 5 3 17 21 9 5 5 4 2 3 44 188
davon Anzahl Genehmigungen 10 17 22 5 1 12 4 3 16 21 9 4 5 4 2 3 44 182
davon Anzahl Ablehnungen 0 3 0 0 0 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 6
Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Anzahl Rckgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2) 0 15 3 8 0 11 k. A. 0 5 0 10 1 3 3 1 1 2 63
> Fortsetzung nchste Seite
1.174
Kassenrztliche Vereinigungen ALLEBW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL
> APHERESEN ALS EXTRAKORPORALES HMOTHERAPIEVERFAHREN
Kassenrztliche Vereinigungen BW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL ALLE
PRFUNG DER INDIKATION IM EINZELFALL
LDL-APHERESE BEI FAMILIRER HYPERCHOLESTERINMIE IN HOMOZYGOTER AUSPRGUNGAnzahl Erstantrge 0 0 0 0 0 2 1 0 2 1 0 0 2 1 0 0 3 12
davon angenommen 0 0 0 0 0 1 1 0 1 1 0 0 2 1 0 0 1 8
davon abgelehnt 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2 4
Anzahl Folgeantrge 1 8 4 0 1 5 3 1 3 13 17 2 3 11 0 0 13 85
davon angenommen 1 8 4 0 1 5 3 1 3 13 14 1 3 11 0 0 13 81
davon abgelehnt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 0 0 0 0 0 4
LDL-APHERESE BEI SCHWERER HYPERCHOLESTERINMIEAnzahl Erstantrge 4 24 7 22 1 1 2 9 21 92 1 1 9 21 2 2 33 252
davon angenommen 3 16 4 9 1 0 1 5 15 66 0 1 6 14 1 1 10 153
davon abgelehnt 1 8 3 13 0 1 1 4 6 26 1 0 3 7 1 1 23 99
Anzahl Folgeantrge 35 216 34 106 2 19 56 73 57 387 21 3 103 157 19 37 90 1.415
davon angenommen 35 214 33 105 2 19 55 73 52 387 21 3 103 145 19 36 83 1.385
davon abgelehnt 0 2 1 1 0 0 1 0 5 0 0 0 0 12 0 1 7 30
LDL-APHERESE BEI ISOLIERTER Lp(a)-ERHHUNGAnzahl Erstantrge 7 38 9 19 5 13 19 30 332 2 15 9 89 21 13 23 80 724
davon angenommen 3 33 5 11 5 8 8 26 295 2 9 7 64 21 7 12 35 551
davon abgelehnt 4 5 4 8 0 5 11 4 37 0 6 2 25 0 6 11 45 173
Anzahl Folgeantrge 13 165 57 36 5 48 32 66 411 37 50 22 136 22 36 75 159 1.370
davon angenommen 13 165 57 36 5 48 32 66 395 36 46 22 136 22 36 72 157 1.344
davon abgelehnt 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1 4 0 0 0 0 3 2 26
IMMUNAPHERESE BEI AKTIVER RHEUMATOIDER ARTHRITISAnzahl Erstantrge 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2
davon angenommen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
davon abgelehnt 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2
Anzahl Folgeantrge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1) Angaben zu Antrgen und Rckgaben / Beendigungen von Genehmigungen umfassen zum Teil Statuswechsel, Standortverlegungen, Gertenderungen und anderes. 2) Beendigungen knnen nicht immer exakt abgebildet werden. 3) Enthalten sind 3 Neugenehmigungen. 4) Davon 8 beendet / neu erteilt wegen Praxis-Neuformierung. 5) Davon 2 Erstantrge. 6) Davon 11 Erstantrge. 7) Davon 5 Erstgenehmigungen. 8) Davon 4 Neugenehmigungen.
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Werte gegenber Erstverffentlichung korrigiert
38 KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
Kassenrztliche Vereinigungen ALLEBW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL
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> ARTHROSKOPIE 4.232 RZTE MIT GENEHMIGUNG
339 STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNGEN (RZTE)
4.068 GEPRFTE PATIENTENDOKUMENTATIONEN *
* Schtzung auf Grundlage der Vorgaben
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausfhrung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gltigkeit: seit 01.10.1994, zuletzt gendert (rein redaktionelle nderungen): 01.01.2015
Richtlinie ber Kriterien zur Qualittsbeurteilung arthroskopischer Operationen (Qualittsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie), Rechtsgrundlage 135b SGB V, Gltigkeit: seit 03.03.2010, zuletzt gendert: 01.07.2018
39KBV QUALITTSBERICHT 2018 / BERICHTSJAHR 2017
AKKREDITIERUNG: Prfung der fachlichen Befhigung des Arztes; Vorgaben zu rumlichen und apparativen Voraussetzungen
KOLLOQUIUM: bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befhigung und gegebenenfalls bei begrndetem Zweifel an der fachlichen Befhigung
PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRFUNG: Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprfung
EINZELFALLPRFUNG DURCH STICHPROBEN- / DOKUMENTATIONSPRFUNG: Stichprobenprfungen nach der Richtlinie ber Kriterien zur Qualittsbeurteilung arthroskopischer Operationen; abweichend von der Qualittsprfungs-Richtlinie vertragsrztliche Versorgung sind ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 mindestens zehn Prozent der abrechnenden rzte zu berprfen, im Umfang von zwlf Fllen; Aussetzen der Stichprobenprfungen nach der Qualittsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie in den Quartalen III und IV 2018
RCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION: jhrliche Auswertung der Dokumentationsprfung an G-BA
BERATUNG: gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprfung
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GENEHMIGUNGENAnzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2016 599 906 234 72 46 84 360 58 348 392 220 96 159 70 127 94 326 4.191
Anzahl rzte mit Genehmigung, Stand 31.12.2017 613 896 235 74 44 81 373 60 353 410 220 96 160 70 131 93 323 4.232
Anzahl beschiedener Antrge 1) 47 158 48 5 2 10 85 6 47 42 30 0 10 1 7 2 43 543
davon Anzahl Genehmigungen 47 150 48 5 2 10 84 6 46 42 30 10 1 7 2 41 531
davon Anzahl Ablehnungen 0 8 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 2 12
Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Anzahl Praxisbegehungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1
davon ohne Mngel 1 1
davon mit Mngeln 0 0
Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3
Anzahl Rckgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2) 0 0 19 3 0 16 k. A. 4 19 24 30 0 9 1 3 3 21 152
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> ARTHROSKOPIE
Kassenrztliche Vereinigungen BW BY BE BB HB HH HE MV NI NO RP SL SN ST SH TH WL ALLESTICHPROBENPRFUNGEN 135b Abs. 2 SGB V
Prfumfang
Anzahl abrechnender rzte 371 564 147 56 34 39 231 40 216 271 119 45 97 45 77 54 176 2.582
Anzahl geprfter rzte 52 57 20 7 4 6 29 6 25 41 13 7 20 10 14 10 20 341
Routineprfung gem 4 Abs. 2 40 57 20 7 4 5 25 4 22 36 12 7 16 5 13 10 16 299
kriterienbezogene Prfung gem 4 Abs. 3 12 0 0 0 0 1 4 1 3 5 1 0 3 5 1 0 4 40
Routineprfungen abrechnender rzte, in % 10,8 10,1 13,6 12,5 11,8 12,8 10,8 10,0 10,2 13,3 10,1 15,6 16,5 11,1 16,9 18,5 9,1 11,6
Begrndung zum Prfumfang; sonstige Kommentare
3) 7) 8) 9) 11)
Prfergebnisse (bezogen auf rzte)
Ergebnisse Routineprfungen gem 4 Abs. 2
keine Beanstandung 18 35 10 5 3 2 7 2 6 29 6 6 10 3 12 6 10 170
geringe Beanstandungen 9 16 9 0 0 1 8 1 11 3 4 0 4 0 1 3 3 73
erhebliche Beanstandungen 4 5 0 2 1 1 7 0 0 1 0 1 1 0 0 1 1 25
schwerwiegende Beanstandungen 9 1 1 0 0 1 3 2 5 3 2 0 1 2 0 0 2 32
Ergebnisse kriterienbezogener Prfungen gem 4 Abs. 3
keine Beanstandung 3 0 0 1 3 0 1 5 0 0 3 5 0 0 2 23
geringe Beanstandungen 3 0 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 1 0 0 7
erhebliche Beanstandungen 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2
schwerwiegende Beanstandungen 5 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 8
Manahmen
Gesamtanzahl rzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mngeln erteilt wurde gem 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a
31 0 1 2 1 1 19 4 17 20 7 1 2 2 0 7 6 121
Gesamtanzahl rzte, die zu einem Beratungsgesprch aufgefordert wurden gem 6 Abs. 3 S. 2 Nr.2, Nr. 3a und Nr. 4a
0 0 0 0 1 1 6 2 5 3 2 0 1 0 0 0 0 21
Gesamtanzahl rzte, bei denen eine Nichtvergtung oder Rckforderung bereits geleisteter Vergtungen erfolgte gem 5 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 3 sowie 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3b und Nr. 4b
19 0 1 0 1 0 8 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 31
Kolloquien gem 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3c und Nr. 4c 0 4 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 6
davon bestanden 4 1 1 6
davon nicht bestanden 0 0 0 0
Anzahl der Genehmigungswiderrufe gem 5 Abs. 3 S. 3 sowie 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3c S. 4, Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 S. 2 und Abs. 6 S. 1
0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2
Anzahl der mit Auflagen versehenen Genehmigungen gem 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3c S. 6 und Nr. 4c 2. Hs.
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1) Angaben zu Antrgen und Rckgaben / Beendigungen von Genehmigungen umfassen zum Teil Statuswechsel, Standortverlegungen, Gertenderungen und anderes. 2) Beendigungen knnen nicht immer exakt abgebildet werden. 3) Das Fehlen einzelner inhaltlicher Anforderungen (z. B. 2 oder mehr Kompartimente, fehlende Patienten-ID) wird als schwerwiegende Beanstandung gewertet. 4) Von 150 sind 78 aufgrund Neuantrgen. 5) Davon 8 Neugenehmigungen. 6) Davon 26 Erstantrge. 7) Zustzlich erfolgten 11 Fortsetzungen des Prfverfahrens n