BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe
Gefahrstoffbezeichnung
2 Komponenten-Gießharz (A und B)
Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4‘-Diphenylmethandiisocyanat
Gefahren für Mensch und UmweltDie Gefährdung geht von Komponente B (kleines Behältnis) aus— Gesundheitsschädlich beim Einatmen— Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut— Sensibilisierende und allergisierende Wirkung möglich— Bei besonders veranlagten Personen (Allergiker, Asthmatiker) sind asthmatische Anfälle, Atemnot möglich
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeitsanzug tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)Gummihandschuhe mit Stulpen tragenKorbbrille tragenHautschutzmittel benutzen:Schutz (vor der Arbeit)Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)Pflege (nach der Arbeit)Gießharz vor Feuchtigkeit und Regen schützenBei Arbeiten im Zelt: Bodenabsaugung einsetzenAm Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinkenBesonders veranlagte Personen (Allergiker, Asthmatiker) dürfen keine Anmisch-und Vergieß arbeiten ausführen
Verhalten im Gefahrfall
Beim Verschütten größerer Mengen Komponente B (mehr als 2 Liter):
— Kabelgraben sofort verlassen und Vorgesetzten informieren.
— Verschüttetes vom Grabenrand aus mit feuchtem Sand abdecken und mit
Vernichterlösung übergießen; kontaminierten Sand nach
30 Minuten ausheben und in offenen Behältern aufbewahren.
Bei unbeabsichtigtem Wassereintrag in Komponente B: Maßnahmen wie oben
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Spritzer im Auge: Auge sofort mit viel Wasser aus mitgeführter Augenspülflascheausspülen; umgehend Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchenVerunreinigung mit Gießharz oder Komponente B:— Kleidung sofort wechseln;— Haut: mit Tuch oder Papier abwischen, dann mit Wasser und Seife reinigen.Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden sofort Kabelgraben verlassen;Vorgesetzten informieren; Notruf: 112
Isocyanatreste im Behältnis Komponente B mit noch flüssigem Harzgemisch
versetzen und aushärten lassen. Abfallgebinde unverschlossen zur betrieblichen
Sammelstelle bringen.
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz:: BaustellenTätigkeit: Kontakt mit eingebauten
Mineralwolle-Dämmstoffen
GefahrstoffbezeichnungMineralwolle-Dämmstoffe in Decken- und Wandverkleidungen
Einbaudatum und Hersteller sind unbekannt
Gefahren für Mensch und UmweltMineralwolle-Dämmstoffe dieser Produktgruppe können künstliche Mineralfasern (KMF) freisetzen, die Reizungen (Juckreiz) der Haut, der Augen und der Atemwege verursachen. Gelangen dünne Fasern in die Atemluft, können diese in der Lunge zu Gesundheitsschädigungen führen. Diese Faserstäube wirken möglicherweise Krebs erzeugend.Zusatzstoffe (z.B. Formaldehyd-Harze) können allergische Reaktionen auslösen.
Schutzmaßnahmen und VerhaltensregelnOberstes Gebot: Staubentwicklung vermeiden!– Staubarme Arbeitsverfahren und -geräte verwenden, – Material, wenn überhaupt erforderlich, vorsichtig handhaben, nicht
reißen – zu entfernendes Material unmittelbar an der Ausbaustelle in
gekennzeichnete Säcke dicht verpacken,ggf. Zuschnitt von KMF nur auf fester Unterlage mit scharfem Messer,
– Arbeitsplatz nach Beendigung und erforderlichenfalls während der Arbeit mit StaubsaugerBTI Industriesauger reinigen oder feucht wischen, keinesfalls kehren!
– nach Beendigung der Arbeit Kleidung, Haut und Werkzeug reinigen (abwaschen mit Wasser oder absaugen, niemals mit Druckluft abblasen),
– am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen und hier keine Lebensmittel aufbewahren
Augenschutz: Bei starker Staubentwicklung und Überkopfarbeiten Korbbrille tragen.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Kunststoff (mit Gewebeeinlage) tragen
Atemschutz: Atemschutzgerät mit Partikelfilter mind. Partikelfilterklasse P2 bzw. FFP2 verwendenVerhalten im Gefahrfall
Werden Materialien vorgefunden, bei denen es sich um Asbest handeln könnte,
sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Vorgesetzte (Hr. Weinhold) ist zu
verständigen.
Störungen an Staubsaugeinrichtungen dem Vorgesetzten melden
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Augenkontakt: Bei Augenreizungen nicht reiben, sondern mit viel Wasser
spülen, ggf. Augenarzt aufsuchen
Hautkontakt: Gründlich mit Wasser und Seife reinigen
Notruf : 112
Mineralwolle-Dämmstoffe (entferntes Material, Verschnitt) direkt vor Ort in
gekennzeichnete Säcke verpacken. Beim Verschließen der Säcke die enthaltene Luft
möglichst nicht herausdrücken.
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008GEM. § 14 GEFSTOFFVExplosionsschutzdokument gemäß § 6 BETRSICHV
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit: Reinigen von Kabelenden
Gefahrstoffbezeichnung
Kabelreiniger in Spraydosen (Druckgaspackungen)
Gefahren für Mensch und Umwelt
— Hautkontakt: Reizung und Entfettung der Haut— Inhalation der Dämpfe: Übelkeit, narkotische Wirkung, Atembeschwerden möglich— Dämpfe sind entzündlich— Gase des Treibmittels sind hochentzündlich (Propan/Butan-Gemisch)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
— Schutzhandschuhe tragen.
— Hautschutzmittel benutzen: Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) Pflege nach der Arbeit
— Hände nicht mit Lösemittel reinigen.
— Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
— Sonstige Zündquellen (z.B. elektrische Betriebsmittel, Verwendung von Flüssiggas und Feuerzeugen / Streichhölzern vermeiden.
Verhalten im Gefahrfall
In Brand geratene Putzlappen oder Lösemittel
mit vorhandenem Feuerlöscher oder Sand löschen.
Vorgesetzten informieren.
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Benetzte Haut mit Wasser und Seife reinigen.
Bei Benommenheit oder Atembeschwerden sofort den Vorgesetzten informieren.
Notruf: 112
Putzlappen und leere Gebinde getrennt, in verschließbaren Behältnissen sammeln und
der betrieblichen Entsorgungsstelle zuführen.
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit: Klebearbeiten
Gefahrstoffbezeichnung
Atomkleber / Sekundenkleber
Gefahren für Mensch und Umwelt-- Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen-- Dämpfe können besonders bei niedriger Raumluftfeuchte die Augen und Schleimhäute reizen-- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln-- Vor Arbeitsbeginn mit Hautcreme eincremen-- Vor jeder Anwendung Schutzbrille aufsetzen-- Beim Verkleben von Flächen Schutzhandschuhe tragen-- Einatmen von Dämpfen vermeiden, Absaugung einschalten-- Für Raumluftfeuchte über 55% sorgen-- Kühl lagern-- Hautschutz benutzen: Schutz (vor der Arbeit)
Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss) Pflege (nach der Arbeit)
-- Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren
Verhalten im Gefahrfall
-- Gefahrenbereich im Brandfall sofort verlassen-- Entstehungsbrände mit Pulver oder CO2 löschen
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Augen: Mit viel Wasser spülen, Arzt unter Mitnahme des Sicherheitsdatenblattes sofort aufsuchen
Haut: Benetzte Kleidung entfernen, gründlich mit Wasser und Seife waschen, rückfetten
In jedem Falle Herrn Weinhold informieren
Notruf: 112
-- Ausgehärtete Reste sind Hausmüll-- Flüssige Klebstoffreste als Sondermüll Herrn Weinhold übergeben
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit: Betanken von Maschinen und KFZ
Gefahrstoffbezeichnung
Heizöl EL(Dieselkraftstoff)In Dieselkraftstoff können aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein, die möglicherweise krebserzeugend wirken
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.-- Ständiger Hautkontakt mit Dieselkraftstoff kann zu Hautkrebs führen.-- Kann die Atemwege, Augen reizen. Schwindel und Kopfschmerzen möglich.-- Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z. B. Kleidung, Putzlappen).-- Rutschgefahr bei verschüttetem Produkt, besonders in Verbindung mit Wasser.-- Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln-- Von Zündquellen fernhalten! Keine offenen Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen!-- Schlag und Reibung vermeiden!-- Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden!-- Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich!-- Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden!-- Verunreinigte Kleidung wechseln!-- Gefäße nicht offen stehen lassen! Kraftstoffgetränkte Putzlappen nicht in den
Hosentaschen mitführen!Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille!Handschutz: Bei länger anhaltendem Hautkontakt: Handschuhe aus Nitril
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuheempfehlenswert!
Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden Verhalten im Gefahrfall
Mit saugfähigem Material (z. B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl)! Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung!
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen.Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen.Nach Verschlucken: Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen. Krankenhaus!
Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken
viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver.Notruf: 112
-- Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 03/2008
Elektrische Handwerkzeuge
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Bohren, Fräsen, Stemmen.
Pressen, Schleifen, Trennen usw.Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und UmweltGefahren durch das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ergeben sich durch:- - Elektrischen Strom-- Verletzungsgefahr durch scharfes und spitzes Bohrwerkzeug sowie
weggeschleuderte Späne und Splitter. Nachlauf beachten!-- Beim Benutzen von Handbohrmaschinen besteht Gefahr eines Stromschlags durch
Anbohren strom- oder wasserführender Leitungen oder Beschädigung der Zuleitung-- Bei Arbeiten in explosionsfähigen Dämpfen, Gasen und Stäuben und beim Anbohren
von Gasleitungen besteht Explosionsgefahr.- - Bei starkem Lärm (ab 80 dB(A)) besteht die Gefahr von Gehörschädigungen.- - wegfliegenden Werkstücken, außer Kontrolle geratenes Werkzeug - - Schneiden, Quetschen, herabfallende Werkstücke, Aufwickeln durch drehende
Werkstücke- - Lärm und Staub
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln- - Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten!- - In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge einspannen
(z.B. bei Schleif- und Trennscheiben).- - Es darf nur zweckentsprechendes und überprüftes Handgerät und Zubehör
verwendet werden.- - Vor der Benutzung eines neuen Gerätes die Gebrauchsanweisung lesen und beachten
-- In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge einspannen (z. B. bei Schleif- und Trennscheiben)-- Elektrische Betriebsmittel nur bei sicherem Stand und noch zu bewältigendem Drehmoment mit beiden Händen führen-- Schutzeinrichtungen nicht abmontieren oder blockieren- - In explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen nur EX-geschützte
Maschinen benutzen-- Enganliegende Arbeitskleidung tragen
-- Je nach Arbeitsumgebung persönliche Schutzausrüstung benutzen: Schutzhelm, Schutzschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (nicht bei drehenden Werkzeugen) etc.
Verhalten bei Störungen- Schadhaftes Werkzeug und Zubehör sofort austauschen bzw. von einer Fachkraft
instand setzen lassen.- Störungen nur im Stillstand beseitigen. Netzstecker ziehen.
Erste Hilfe
Instandhaltung
Ruhe bewahrenErsthelfer heranziehenNotruf: 112Unfall melden
- Instandsetzung nur durch beauftragte Personen bzw. Fachfirmen- Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.- Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.- Es ist zu gewährleisten, dass nur geprüfte Werkzeuge und Geräte benutzt werden und
diese spätestens alle sechs Monate überprüft werden.
Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen vonElektrischen Handwerkzeugen
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008
Lärm
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Bohren, Fräsen, Stemmen.
Schleifen, Trennen, Fremdlärm usw.
Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und UmweltGefahren durch das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ergeben sich durch:- - Elektrischen Strom-- Verletzungsgefahr durch scharfes und spitzes Bohrwerkzeug sowie
weggeschleuderte Späne und Splitter. Nachlauf beachten!-- Beim Benutzen von Handbohrmaschinen besteht Gefahr eines Stromschlags durch
Anbohren strom- oder wasserführender Leitungen oder Beschädigung der Zuleitung-- Bei Arbeiten in explosionsfähigen Dämpfen, Gasen und Stäuben und beim Anbohren
von Gasleitungen besteht Explosionsgefahr.- - Bei starkem Lärm (ab 80 dB(A)) besteht die Gefahr von Gehörschädigungen.- - wegfliegenden Werkstücken, außer Kontrolle geratenes Werkzeug - - Schneiden, Quetschen, herabfallende Werkstücke, Aufwickeln durch drehende
Werkstücke- - Lärm und Staub
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln-- Gehörschutz muss im gekennzeichneten Lärmbereich von allen Personen getragen werden.-- Gehörschutz muss über die gesamte Arbeitsschicht bzw. über alle Lärmphasen getragen werden.-- Gehörschutz muss richtig benutzt werden (siehe Herstellerangaben).-- Am Gehörschutz dürfen keine Manipulationen vorgenommen werden.-- Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass die Schalldämmung ausreichend hoch ist. -- Sprachverständlichkeit sollte möglich sein. -- Bei Gefahr muss die Hörbarkeit von Warnsignalen garantiert werden.
Verhalten bei Störungen
Defekte oder verschmutzte Gehörschützer sind schnellstmöglich auszutauschen.
Erste Hilfe
Instandhaltung / Entsorgung
Nach Knallereignissen mit plötzlichem Hörverlust oder Ohrgeräuschen schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen.
Gehörschützer sind in geeigneten Behältern aufzubewahren.Sie sind nach den Herstellerangaben regelmäßig zu reinigen.Bei spröden Dichtungskissen an Kapseln sind die Kissen auszuwechseln.
Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich über 80dB(A)
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008
Schneidwerkzeuge
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Absetzen von Kabeln und Leitungen
Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und Umwelt
Schnitt- und Stichverletzungen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln-- Die freie Hand aus dem Gefahrenbereich des Schneidwerkzeuges heraushalten.-- Nur geeignete, vorgeschriebene Schneidwerkzeuge verwenden.-- Richtige Grifftechnik anwenden - Schneide nie in Richtung des Körpers bewegen.-- Aufbewahrung und Transport von Schneidwerkzeugen nur in geeignetem Futteral oder
mit versenkter Klinge.-- Schneidwerkzeuge dürfen beim Hinabsteigen von Leitern und beim Hinaus- bzw.
Hinuntergehen von Treppen nicht in der Hand gehalten werden.-- Sicheres Ablegen auf rutschhemmenden Ablagen mit Bordkanten oder auf Magnete.(Unsachgemäß abgelegte Schneidwerkzeuge können durch Maschinenvibrationen oder
Anstoßen herabfallen und durch das Herabfallen oder durch reflexionsartiges Nachfassen zu Verletzungen führen.)
Verhalten bei Störungen
-- Stumpfe Werkzeuge erfordern beim Schneiden einen hohen Kraftaufwand und vergrößern die Gefahr des Abrutschens. Deshalb müssen Schneidwerkzeuge rechtzeitig nachgeschliffen oder ausgewechselt werden.
-- Ausgemustert werden müssena) schadhafte Schneidwerkzeuge mit beispielsweise rauhen, losen oder
gesplitterten Griffheften oder mit beschädigten Befestigungselementen der Klinge.
b) schartige, verbogene oder abgenutzte Klingen.
Erste Hilfe
Instandhaltung / Entsorgung-- Stumpfe schartige Klingen in Behältern sammeln.-- Klingen zum Wechsel niemals in den Mund nehmen oder achtlos auf den Boden werfen.-- Reparaturen an Schneidwerkzeugen sind nur von sachkundigem Personal durchzuführen.
Umgang mit SchneidwerkzeugenDiese Betriebsanweisung gilt für alle Arbeiten mit handgeführten Schneidwerkzeugenz. B. Scheren, Hakenmesser, Riedmesser und Klingenmesser.
Ruhe bewahrenErsthelfer heranziehenNotruf: 112Unfall melden
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008
Heben und Tragen von Lasten
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Transport schwerer Güter wie
Verteilungen, Kabeltrassen usw.
Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Verletzung bzw. Erkrankung am Muskel-Skelett-System -- Stolper-, Rutsch-, Sturz- und Anstoß- bzw. Quetschgefahr-- Schnittverletzungen aufgrund scharfer Kanten oder Graten an der Last-- Herabfallen von Gegenständen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Grundsätzlich, wenn möglich: Hebe-, Trage- oder Transporthilfen benutzen-- Schwere und sperrige Lasten immer mit mehreren Personen heben und tragen-- Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und
Sicherheitsschuhe verwenden-- Anheben und Absetzen von Lasten:- Auf einen sicheren Stand und ausreichenden Bewegungsraum achten- In die Knie gehen und die Last nach Möglichkeit mit beiden Händen greifen - Einseitige Belastung vermeiden- Den Körper durch Einsatz der Beinmuskulatur gleichmäßig und langsam
aufrichten, den Rücken dabei möglichst gerade halten- Die Last möglichst körpernah heben- Die Last niemals ruckartig bewegen- Beim Heben und Absetzen einer Last das Verdrehen der Wirbelsäule
vermeiden. Eine Änderung der Bewegungsrichtung erfolgt über ein Drehen des ganzen Körpers mit den Füßen
- Beim Absetzen der Last ebenfalls auf eine möglichst gerade Haltung des Rückens achten
- Beim Absetzen der Last auf die Finger achten! g Quetschgefahr-- Tragen von Lasten:
- Den Rücken beim Tragen möglichst gerade halten- Die Last möglichst nah am Körper tragen (beidhändig vor dem Körper, auf
beide Arme verteilt neben dem Körper, auf dem Rücken oder den Schultern)- Auf freie Sicht achten- Auf freie, ebene und sichere Verkehrswege achten
Verhalten bei Störungen
Erste Hilfe
Instandhaltung / Entsorgung
Beschädigte Hebe-, Trage- und Transporthilfen dürfen nicht benutzt werden. Sie sind sofort aus dem Verkehr zu nehmen. Die Mängel sind dem Vorgesetzten zu melden.
Arbeiten mit manueller Lastenhandhabung (Heben und Tragen).
Ruhe bewahrenErsthelfer heranziehenNotruf: 112Unfall melden
Instandhaltungsarbeiten an Hebe-, Trage- und Transporthilfen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008Fahrbare Arbeitsbühnen
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Installation von fahrbaren
Arbeitsbühnen aus
Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und Umwelt-- Absturz von Personen.-- Umkippen der Arbeitsbühne-- Verletzung von Personen durch herab fallende Gegenstände-- Einklemmen von Personen zwischen der verfahrbaren Arbeitsbühne und
feststehenden Teilen der Umgebung -- Gefährdungen durch elektrischen Strom durch Annäherung an unter Spannung
stehende Freileitungen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln-- Bedienung der Arbeitsbühne nur durch hierzu beauftrage Personen-- Selbständige Bedienung nur, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist,
unterweisen und ihre Befähigung nachgewiesen hat-- Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen feststellen -- Aufstell- und Bedienungsanleitung des Herstellers beachten-- Arbeitsbühne so aufstellen, dass sie sicher steht und gegen ungewollte
Lageveränderung sichern (Feststelleinrichtungen benutzen)-- Hubarbeitsbühne nicht überlasten, Max. Belastung entsprechend
Bedienungsanleitung beachten!-- Bereich unter der Arbeitsplattform und den Bereich um die Arbeitsbühne gegen
Anfahren und unbefugten Zutritt sichern-- Sicherungen gegen Verkehrsgefahren treffen (z.B. Absperrungen, Sicherungsposten)-- Beim Verfahren keine Personen auf der Arbeitsplattform-- Standplatz auf der Arbeitsbühne nicht durch Kisten oder Tritte erhöhen-- Nicht über die Arbeitsbühne hinausbeugen-- Abstand zu Freileitungen bei unbekannter Spannung mind. 5 m
Verhalten bei Störungen
Erste Hilfe
Instandhaltung
Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln Arbeitsbühne nicht benutzenFestgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden.
Diese Betriebsanweisung gilt für das Verwenden von fahrbaren Hubarbeitsbühnen.
Ruhe bewahrenErsthelfer heranziehenNotruf: 112Unfall melden
Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 04/2008Verfahrbare Gerüste (Rollrüstungen)
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Installation von verfahrbaren
Gerüsten aus
Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und Umwelt-- Absturz von Personen.-- Umkippen der Gerüstes-- Verletzung von Personen durch herab fallende Gegenstände-- Einklemmen von Personen zwischen dem verfahrbaren Gerüst und feststehenden
Teilen der Umgebung -- Gefährdungen durch elektrischen Strom durch Annäherung an unter Spannung
stehende Freileitungen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Aufbau und Benutzung nach Anweisung des Herstellers-- Bedienung der Arbeitsbühne nur durch hierzu beauftrage Personen-- arbeitstäglich vor Benutzung Kontrolle auf augenscheinliche Mängel-- Gerüst gegen Anfahren sichern-- Gerüst so aufstellen, dass es sicher steht und gegen ungewollte Lageveränderung
sichern (Feststelleinrichtungen benutzen)-- Arbeitsplätze auf Gerüsten nur über dafür vorgesehene Zugänge betreten-- Bereich unter Gerüst gegen unbefugten Zutritt sichern-- Sicherungen gegen Verkehrsgefahren treffen (z.B. Absperrungen, Sicherungsposten)-- Beim Verfahren keine Personen auf dem Gerüst-- Standplatz auf dem Gerüst nicht durch Kisten oder Tritte erhöhen-- Material nur so auf den Belägen ablegen, dass genügen Bewegungsfläche verbleibt.-- Abstand zu Freileitungen bei unbekannter Spannung mind. 5 m
Verhalten bei Störungen
Erste Hilfe
Instandhaltung
-- Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln Gerüst nicht benutzen, arbeiten sind sofort einzustellen-- Festgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden.-- Nach außergewöhnlichen Einwirkungen Gerüst überprüfen
Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von verfahrbaren Gerüsten(Rollrüstungen)
Ruhe bewahrenErsthelfer heranziehenNotruf: 112Unfall melden
Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.Schadhafte Bauteile austauschen
BETRIEBSANWEISUNG Stand: 07/2009
elektrische Kabelwinde
Arbeitsplatz: BaustellenTätigkeit : Kabelzug mit elektrischer Winde.
Anwendungsbereich
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren bestehen auf Grund von:- - Seilriss-- Überlastung-- Quetsch- und Schergefahr zwischen Seil bzw. Last und Umgebung- - Quetsch- und Einzugsgefahr an bewegten Teilen der Winde
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln-- Beim Betrieb die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.-- Die zulässige Zugkraft der Winde nicht überschreiten-- Aufstellung und Bedienung nur durch qualifizierte und beauftragte Personen.-- Winde und Umlenkrollen so befestigen, dass sie ihre Lage nicht verändern können, die zu erwartende Kraft sicher aufgenommen werden kann und nicht über die Kanten gezogen wird. -- Gefahrenbereiche sind abzusichern (keine Personen vor der Winde)-- Kabelstrumpf und Seil sorgfältig befestigen-- Während des Zugvorganges auf die Windenbefestigung und auf das Seil achten-- Seil niemals um die Hand wickeln-- Seil ordentlich ablegen, kein „Seilsalat“ unter den Füßen-- bei Gefahr Zugvorgang sofort abbrechen
Verhalten bei StörungenBei Störungen Winde sofort stillsetzen. Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden.Reparaturarbeiten nur durch beauftragte Personen.
Erste Hilfe
Instandhaltung
Ruhe bewahrenErsthelfer heranziehenNotruf: 112Unfall melden
Instandhaltung (Wartung und Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten Presonen .Nach Instandsetzung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfenBei der Instandhaltung ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten.
Arbeiten mit Seilwinden