116./25.06.2015 Med/Das
BHU-Schulung
Filiale Zofingen
16./25. Juni 2015
216./25.06.2015 Med/Das
I. Begrüssung / Organisation ASTRA (Tsd)
II. Allgemeine Informationen IC F3 (Med)
III. Projektstruktur (Das)
IV. Vertragswesen (Med)
Pause
V. Rechnungswesen (Med)
VI. Investitionsplanung / Trend / Leistungsabgrenzung (Med)
Inhalt
316./25.06.2015 Med/Das
I. Organisation ASTRA
416./25.06.2015 Med/Das
I. Organisation ASTRA
516./25.06.2015 Med/Das
• Projektstruktur und Aufbau des Kontenplans kennen,
korrekt Kontieren
• Korrekte Rechnungsstellung und selbstständiges Ausfüllen
der neuen Rechnungsdeckblätter
• Kostenvoranschläge und –Mutationen in der korrekten
Struktur und Detaillierung erstellen können
• Zusammenhänge IP/Trend verstehen und
Leistungsabgrenzungen korrekt erstellen
II. Allgemeine Informationen IC F3
Zweck
616./25.06.2015 Med/Das
Geltungsbereich der heutigen Schulung
• Gültig für die Zusammenarbeit mit der Filiale Zofingen,
Weisungen anderen Filialen gelten weiterhin für die
Zusammenarbeit mit diesen.
Formulare und Dokus IC auf der Website
Vorlagen IC
II. Allgemeine Informationen IC F3
716./25.06.2015 Med/Das
Ablösung TDcost
• Das IT-Tool TDcost wird durch SAP ersetzt, voraussichtlich
ab 2018.
Elektronische Rechnungen
• Die elektronische Rechnung wird in den ASTRA-Filialen erst
mit der Ablösung TDcost eingeführt.
Zugriff der BHU auf TDcost
• Der Zugriff auf die Projekte der Filiale Zofingen wird nicht
kommen.
• Büros, die noch Tokens haben, können dieses an das
Bundesamt für Informatik und Telekomunikation BIT
zurücksenden.
II. Allgemeine Informationen IC F3
816./25.06.2015 Med/Das
II. Allgemeine Informationen IC F3
Organisation IC
916./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstruktur
KV / Verträge / Rechnungen
Projekt
TP 2 TP 3 ÜKTP 1
IO 2IO 1 IO 3 IO 4IO 4
Unterhalt
Ausbau
1.3100
3.5100
Kostenstellen
Teilprojekt/
Inventarobjekte
Kostenträger
Finanzierungskonten
Kostenart
Kontenplan
1016./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstruktur
PS-Plan KV / Verträge / Rechnungen
80030 EP SA TUSI
66
TP 2
Tunnel / Geotechnik
T 06.08.66.555.00
1116./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstruktur
KV / Verträge / Rechnungen
Kostenstelle = Inventarobjekte (IO)
• Jedes Inventarobjekt hat eine eindeutige Nummer, die sich wie folgt
zusammensetzt:
Geographische Koordinaten Objektklasse / Objekt-Nr.
Bsp: 04.(Uri) 02.(N2) 48.(Abschnitt) 427.01(Objekt-Nr. nach Verzeichnis)
• Ansprechpartner für die BHU in Sachen IO ist der Projektleiter
• Zurzeit wird die Nummerierung und Bezeichnung der Inventarobjekte
überarbeitet.
Kanton Strasse Abschnitt Objekt-Nr. (5stellig)
1216./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstruktur
KV / Verträge / Rechnungen
Kostenträger = Finanzierungskonti
• Es gibt zwei Geldquellen und 6 Finanzierungskonti
• Übrige Spezialfinanzierung = Geldquelle
Ausbau
Unterhalt Finanzierungskonti
Betrieb
• Infrastrukturfonds (IF) = Geldquelle
Engpassbeseitigung
Netzfertigstellung Finanzierungskonti
Agglomerationsverkehr
1316./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstruktur Aufbau Kontenplan
Kostenart = Kostenarten Kontenplan ASTRA
Bsp.: 1.2100 = 1.(Projektierung) und 2100 (Bauherrenunterstützung)
Hauptkostenarten
P/L/R
Koste
n-
art
en
grün = bebuchbar
1416./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstrukur KP Planbeilagen
1516./25.06.2015 Med/Das
III. Projektstruktur
KV Formulare
Ausbau
Unterhalt
Engpass
F3-Kostenvoranschlag
1616./25.06.2015 Med/Das
IV. Vertragswesen
Schwellenwerte für Anwendung
1716./25.06.2015 Med/Das
Allgemein:
• Die Richtigkeit der Offerte ist schriftlich mittels Unterschrift
und Firmenstempel zu bestätigen.
Verträge < CHF 230’000,
• werden durch IC-Vertrag anhand der Offertunterlagen
erstellt.
IV. Vertragswesen
Aufgaben BHU/Planer
1816./25.06.2015 Med/Das
Verträge > CHF 230’000,
• Vertragsentwurf mit dem Vertragsgenerator-ASTRA für
Ausschreibung vorbereiten, bei Bedarf an IC-V zur Kontrolle
geben.
• Der Vertragsentwurf ist im xml- und pdf-Format zu sichern.
• Nach Zuschlagsentscheid den Vertragsentwurf (xml) soweit
wie möglich ergänzen (Unternehmerangaben,
Fristen/Termine, Versicherung, Ansprechpersonen,
Verteiler, etc.) und per Mail an IC-Vertrag zur Fertigstellung
senden.
IV. Vertragswesen
Aufgaben BHU/Planer
1916./25.06.2015 Med/Das
Bei Planer-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen verlangt
das ASTRA grundsätzlich keine Sicherheitsleistungen.
Sicherheiten bei Werkverträgen:
• Für Werkverträge mit Vorauszahlungen
• Immer Erfüllungsgarantie (Bankgarantie, auf erstes
Verlangen) in der Höhe der zu leistenden Vorauszahlung
für die Dauer bis zur vollständigen Lieferung/Erfüllung.
IV. Vertragswesen
Sicherheiten während Leistungserbringung
2016./25.06.2015 Med/Das
• Für die Erfüllung des Vertrages:
In der Regel Sicherstellung mit Barrückbehalt
• Vertragssumme < 50’000: keine Sicherheit
• Vertragssumme > 50’000 < 230’000: 10% des
Leistungswertes
• Vertragssumme > 230’000: 5% des Leistungswertes
max. 2 Mio.
• Kein Rückbehalt auf Regie- und Teuerungsrechnungen
• Der Rückbehalt wird mit Genehmigung der
Schlussrechnung ausbezahlt.
IV. Vertragswesen
Sicherheiten während Leistungserbringung
2116./25.06.2015 Med/Das
• Für die Haftung gegen Mängel, Solidarbürgschaft
• Definition Haftungsbetrag gemäss SIA 118, Art. 181.2
‘Der Haftungsbetrag des Bürgen bemisst sich nach der
Totalsumme der vom Bauherr für das gesamte Werk zu
leistenden Vergütungen aller Art.’
d.h. inkl. Regie, Teuerung und Mehrwertsteuer.
• Haftungsbetrag:
• Bei Verträgen < CHF 230’000 wird auf eine
Sicherheit verzichtet.
• Bei Verträgen > CHF 230’000 beträgt der
Haftungsbetrag 5% von der Totalsumme, max. 2 Mio.
• Laufzeit, die Solidarbürgschaft ist für eine Dauer von
5 Jahren ab Annahme zu leisten.
IV. Vertragswesen
Sicherheiten bei WV nach der Abnahme
2216./25.06.2015 Med/Das
Gültig für Erfüllungsgarantie und Solidarbürgschaft
• Vorlage; es ist die Vorlage des Bauherrn zu verwenden.
• Als Solidarbürge/Erfüllungsgarant werden angenommen:
• CH-Banken, die dem Bankengesetz unterworfen sind.
• Ausländische Banken mit einem langfristigen Rating
von mindestens AA (Rating-Agentur muss von FINMA
anerkannt sein).
• Versicherungsgesellschaften, die von der FINMA zur
Ausstellung von Kautionsversicherungen ermächtigt
sind.
IV. Vertragswesen
Sicherheiten
2316./25.06.2015 Med/Das
Versicherungen Bauherr ASTRA
• Der Bund ist ‘Selbstversicherer’, somit schliesst das ASTRA
in der Regel weder eine Bauwesen- noch eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Verlangte Versicherungen der Auftragnehmer
IV. Vertragswesen
Versicherungen
Planer Unternehmer
Arbeitsvolumen Berufshaftpflicht-
versicherung
Bautenschäden reine
Vermögensschäden
Betriebshaftpflicht
bis CHF 10 Mio. CHF 10 Mio. CHF 5 Mio. CHF 10 Mio.
CHF 10 – 50 Mio. CHF 20 Mio. CHF 10 Mio. CHF 20 Mio.
über CHF 50 Mio. CHF 30 Mio. CHF 15 Mio. CHF 40 Mio.
2416./25.06.2015 Med/Das
Bauherrenunterstützungs- und Planerleistungen
• Bei laufenden Verträgen Verfahren gemäss Vertrag. Eine
Anpassung an die SIA 126 kann nach Rücksprache mit dem
ASTRA erfolgen.
• Bei neuen Verträgen gemäss SIA 126.
• Die SIA Norm 126 ist eine Vertragsnorm. Gemäss SIA-
Reglement r48 muss sie somit im Vertrag als
Vertragsbestandteil bezeichnet werden damit sie
Rechtsverbindlichkeit erlangt.
IV. Vertragswesen
Preisänderungsverfahren Dienstleistung
2516./25.06.2015 Med/Das
• Nebenkosten, welche nicht in den Ansätzen eingerechnet
sind, werden gemäss Vertragsvorlage Art. 4.2 nach
nachgewiesenem Aufwand vergütet, somit entfällt eine
Preisänderungsberechnung.
• Wurden im Vertrag für Nebenkosten Einheitspreise
definiert, werden Preisänderungen nach dem gleichen
Verfahren wie die Honorare berechnet.
IV. Vertragswesen
Preisänderungsverfahren Dienstleistung
2616./25.06.2015 Med/Das
• Der KBOB-Leitfaden zur Verrechnung von Preisänderungen
Ausgabe 2012, letzte Änderung 14.04.2015 ist ein
hilfreiches Dokument.
• Im ASTRA angewendete Verfahren:
• Produktionskostenindex auf NPK-Kostenmodellen
(PKI-NPK) => Standardverfahren (SIA-Norm 123)
• Objektindexverfahren (OIV), (SIA-Ordnung 121)
• Gleitpreisformel (GPF), (SIA-Norm 122)
• Das Verfahren mit Mengennachweis (SIA-Norm 124)
und das PKI nach Bausparten sollen nur nach
Rücksprache angewendet werden.
IV. Vertragswesen
Preisänderungsverfahren Bauleistungen
2716./25.06.2015 Med/Das
• Die SIA Normen und Ordnungen zur Teuerung sind
Vertragsnormen. Gemäss SIA-Reglement r48 müssen sie
somit im Vertrag als Vertragsbestandteil bezeichnet werden
damit sie Rechtsverbindlichkeit erlangen.
• Die Wahl des Verfahrens erfolgt nach den Grundsätzen
des KBOB-Leitfaden zur Verrechnung von
Preisänderungen.
• Das Verfahren ist vor der Ausschreibung zu definieren und
im Vertragsentwurf anzugeben.
IV. Vertragswesen
Preisänderungsverfahren Bauleistungen
2816./25.06.2015 Med/Das
• Liegt die Ausführung im gleichen Jahr wie die
Angebotseingabe (Stichtag) kann im Normalfall auf eine
Preisänderungsberechnung verzichtet werden.
• Regiearbeiten sollen mit den zum Zeitpunkt der Ausführung
anwendbaren Regieansatz abgerechnet werden, somit
entfällt eine Teuerungsabrechnung.
IV. Vertragswesen
Preisänderungsverfahren Bauleistungen
2916./25.06.2015 Med/Das
Fragen ?
3016./25.06.2015 Med/Das
Pause
3116./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Anforderungen an Rechnungen
• Leistungen für Ausbau und Unterhalt sollen zusammen in
Rechnung gestellt werden, separate Rechnungsstellung für
Engpass und Betrieb.
• Aufteilung der Leistungen gemäss Vertrag (Kostenmatrix)
nach Projektstrukturelement (TP und IO) sowie Kostenarten.
• Jeder Rechnung ist das ausgefüllte ASTRA-Rechnungs-
deckblatt beizulegen.
Ausnahmen:
• Dienstleistungen/Lieferungen: Verträge < CHF 10‘000
• Bauleistungen: Verträge < CHF 50‘000
• Landerwerbsgeschäfte
• Rechnungen ohne Vertrag
.
3216./25.06.2015 Med/Das
• Die Kontierung (Finanzierungskonto, IO, Kostenart) sowie
Eingangsdatum sind direkt auf Rechnung zu dokumentieren.
• Die Rechnung ist 1-fach adressiert an das ASTRA an die im
Vertrag angegebene Stelle einzureichen.
• Jeder Rechnung ist ein nachvollziehbarer Leistungsbeleg
beizulegen.
• Leistungsbeleg Dienstleistungen: Arbeitsrapporte mit
Doppelunterschrift, Detail-/Drittbelege für Nebenkosten
• Leistungsbeleg Bauleistungen: Gegenseitig anerkannte
Massurkunde. Bei Abschlagszahlungen bleibt diese bei
der öBL, der Rechnung ans ASTRA ist nur der
Zusammenzug beizulegen.
V. Rechnungswesen
Anforderungen an Rechnungen
3316./25.06.2015 Med/Das
• Jeder Rechnung ist grundsätzlich ein Einzahlungsschein
beizulegen.
• Eine Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen.
Beilagen zur Schlussrechnung bei Werkverträgen:
gegenseitig anerkannte Massurkunde, Abnahmeprotokoll
und ab CHF 230’000 Totalsumme (geleisteter Vergütungen
jeder Art) Solidarbürgschaft.
• Die Teuerung ist separat in Rechnung zu stellen.
Negative Teuerung (Guthaben Bauherr) bis kumuliert CHF
50’000 zu einem späteren Zeitpunkt mit positiver Teuerung
resp. mit Schlussrechnung gegenverrechnen. Guthaben
> CHF 50’000 mit nächster Teilrechnung gegenverrechnen.
V. Rechnungswesen
Anforderungen an Rechnungen
3416./25.06.2015 Med/Das
• Regie ist separat in Rechnung zu stellen. Eine Rechnung
pro Regieauftrag ist nicht erforderlich.
• Nebenkosten der Planer sollen nicht separat zu
Honorarleistungen in Rechnung gestellt werden.
• Leistungen von Nachträgen sollen zusammen mit
Leistungen aus dem Grundvertrag in Rechnung gestellt
werden, ev. Gliederung nach Rücksprache mit Projektleiter.
• Leistungen pro Jahr abrechnen, nicht jahresübergreifend.
Jedoch keine Rechnungsstellung pro Monat erforderlich.
V. Rechnungswesen
Anforderungen an Rechnungen
3516./25.06.2015 Med/Das
• Bitte Büroklammern verwenden, nicht Heften → Scannen.
• Bitte Papierformat nicht grösser als A4 → Scannen.
• Rechnungsbetrag muss nicht auf 5 Rappen auf- resp.
abgerundet werden. Wir bezahlen wie von Auftragnehmer in
Rechnung gestellt, wenn formell und materiell korrekt.
• Vom ASTRA zurückgewiesene Rechnungen, bei erneuter
Einreichung Vermerk anbringen, dass es sich um
Zweiteinreichung handelt.
V.Rechnungswesen
Anforderungen an Rechnungen
3616./25.06.2015 Med/Das
• Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der ordnungsgemäss
abgefassten Rechnung bei der ersten Prüfstelle.
ordnungsgemäss = Unterlagen sind korrekt und vollständig.
• Bei Prioritären und Schlüsselprojekten beträgt die
Zahlungsfrist 45 Tage, bei den übrigen Projekten 30 Tage.
• Eine Rechnung soll in der Regel innerhalb von sechs
Kalendertagen geprüft und weitergeleitet werden. Kritisch
sind Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen und
mehr als einer externen Prüfstelle.
Die Stellvertretung während längeren Abwesenheiten muss
sichergestellt sein.
V.Rechnungswesen
Durchlaufzeiten einer Rechnung
3716./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues Rechnungsmerkblatt
3816./25.06.2015 Med/Das
V. RechnungswesenNeues Rechnungsdeckblatt (RD) Dienstleistung
3916./25.06.2015 Med/Das
V. RechnungswesenNeues Rechnungsdeckblatt (RD) Dienstleistung
4016./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung
4116./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung
4216./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung
4316./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues RD, Aufgaben und Ablauf
• Der Rohling des Deckblattes (grüne Felder) wird von der
Filiale erstellt und nach allseitiger Vertragsunterzeichnung
dem Auftragnehmer per Mail zugestellt.
• Der Auftragnehmer erstellt und aktualisiert (gelbe Felder)
mit jeder Rechnung das Deckblatt und sendet dieses
zusammen mit der Rechnung an die im Vertrag angegebene
Prüfstelle.
• Keine Rechnungsdeckblätter:
• Dienstleistungen/Lieferungen: Verträge < CHF 10‘000
• Bauleistungen: Verträge < CHF 50‘000
• Landerwerbsgeschäfte
• Rechnungen ohne Vertrag
4416./25.06.2015 Med/Das
• Die erste Prüfstelle prüft die Vollständigkeit und hält das
Eingangsdatum der ordnungsgemäss abgefassten
Rechnung fest.
ordnungsgemäss = Unterlagen sind korrekt und vollständig.
Beginn Zahlungsfrist (Ausnahme bei Schlussrechnung,
Beginn Zahlungsfrist Datum Prüfentscheid der ersten
Prüfstelle)
V. Rechnungswesen
Neues RD, Aufgaben und Ablauf
Feld für Datum Eingang der
Rechnung
4516./25.06.2015 Med/Das
• Rechnungsdatum: Datum Erstellung der Rechnung
• Rechnungsnummer: Rechnungsnummer Auftragnehmer
• Leistungszeitraum: Zeitraum der Leistungserbringung (nicht
jahresübergreifend)
• Abrechnungsart: aus Dropdown auswählen, (Rechnungsart
‘Auswahl’ gibt es in Filiale Zofingen nicht)
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
4616./25.06.2015 Med/Das
• Nr.: x-te Rechnung zum Vertrag
• Rechnungsart: aus Dropdown auswählen, Rechnungsart
‘Nebenkosten’ gibt es in Filiale Zofingen nicht.
Nebenkosten sollen nicht separat in Rechnung gestellt
werden.
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
Honorar usw. beinhaltet
sämtliche Dienstleistungen,
Landerwerb und Nebenkosten
4716./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
Rechnungsbeträge RD Dienstleistung
Betrag gleich wie Rechnungs-
betrag auf Rechnung
Wird von der Filiale
ausgefüllt, in der Regel
nicht ändern
Zeile zum Runden der
Beträge
Darstellung: In Rechnungsperiode
erbrachte Leistungen gleich Forderung
4816./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
Rechnungsbeträge RD Bauleistung
Wird von der Filiale
ausgefüllt, in der Regel
nicht ändern
Zeile zum Runden der
Beträge
Betrag gleich wie Rechnungs-
betrag auf Rechnung
Darstellung: Totalleistungen von Vertragsbeginn
bis Datum Rechnungsstellung abzüglich bisherige
Zahlungen gleich neue Forderung
4916./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
Rechnungsbeträge RD Bauleistung
Mit der gewählten Darstellung wird bei der Schlussrechnung
(SR) der Rückbehalt der bisherigen Abschlagszahlung nicht
automatisch aufgerechnet.
Massnahmen:
• Rückbehalt separat in Rechnung stellen, gemeinsam mit SR
einreichen oder in der Spalte Rückbehalt den Rückbehalt
der Abschlagszahlungen als plus Wert eintragen.
Beispiel:
auszuzahlender Rückbehalt bei
SR aus Abschlagszahlungen
= 20’000 x 10% = 2’000
5016./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
Rechnungsfreigabe RD Bauleistung
Abweichung zum Terminplan
angeben, wenn Null, dann Null
eintragen.
Angabe der Leistungserhebung,
Ausmasse nach theoretischem Ausmass nur
nach Rücksprache mit dem PL ASTRA
5116./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Neues RD, Eingaben Auftragnehmer
Auflistung der gestellten
Rechnungen
Auflistung der vom ASTRA
genehmigten Nachträge
5216./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Ablösung altes RD in laufenden Verträgen
• Bis Ende 2015 soll die Ablösung erfolgt sein.
• Die BHU ist verantwortlich für die Ablösung. Die Filiale hat
hierzu eine Anleitung erstellt, siehe nachfolgende Folien.
• In der Filiale Zofingen wurden bisher die RD für
Bauleistungen von der öBL ausgefüllt, ob dies auch nach
dem Wechsel aufs neue RD so bleibt, entscheidet die
Projektorganisation. Allenfalls sind die Unternehmer durch
die öBL/BHU zu schulen.
• Die Ablösung pro Projekt soll erst nach Rücksprache mit
IC-Filiale erfolgen.
• Zurzeit wird die Nummerierung und Bezeichnung der
Inventarobjekte überarbeitet, eine Anpassung dieser darf
nur nach Rücksprache mit dem IC Filiale erfolgen.
5316./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Ablösung altes RD, Anleitung RD Dienstleistung
Prozentuale Aufteilung:
Nur ausfüllen bei fixem Kostenteiler, z.B.:
bei einem IO beträgt der Anteil Ausbau
40% und der Anteil Unterhalt 60%
5416./25.06.2015 Med/Das
V. Rechnungswesen
Ablösung altes RD, Anleitung RD Dienstleistung
5516./25.06.2015 Med/Das
VI. IP / Trend / LA
5616./25.06.2015 Med/Das
• Die Leistungsabgrenzung wird im Zeitraum Mitte Okt. bis
Mitte Nov. erstellt, Überprüfung Mitte Dez.
• Gem. Finanzhaushaltsgesetz des Bundes sind alle
erbrachten Lieferungen, Planer- und Bauleistungen am
Ende des Rechnungsjahres leistungsbezogen abzugrenzen.
Damit wird sichergestellt, dass der ganze Aufwand eines
Jahres dem Jahr zugeordnet wird, in dem er geleistet wird.
• Seit 2013 sind grundsätzlich alle Verträge abzugrenzen. Im
Sinne der Wesentlichkeit entscheidet das ASTRA anfangs
Oktober bei welchen Verträgen eine Abgrenzung
durchzuführen ist.
• Gliederung pro Vertrag und nach Finanzierungskonto
(A/U/E).
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Grundlagen
5716./25.06.2015 Med/Das
• Leistungen sind immer netto anzugeben, d.h. abzüglich
Rabatt/Skonto, inkl. MWSt. ohne Abzug eines allfälligen
Garantierückbehaltes. Der Garantierückbehalt wird zentral
abgegrenzt und der Filiale bei Auszahlung gutgeschrieben.
• Der abgegrenzte Betrag wird dem VAK des Folgejahres
gutgeschrieben. D.h. Ende Jahr wird das Rechnungsjahr
geschlossen und es können keine Rechnungen mehr
diesem angewiesen werden. Das Geld wird ins Folgejahr
transferiert.
• Bei der Nachprüfung sind Abweichungen von (+/-30%)
zwischen der Leistungsabgrenzung und den effektiv
bezahlten Beträgen schriftlich zu begründen.
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Grundlagen
5816./25.06.2015 Med/Das
Behandlung von Zahlungsplänen
• I.d.R. bildet der Zahlungsplan die geleistete Arbeiten
ziemlich genau ab.
keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach
Zahlungsplan
• Ausnahme: Bei erheblichen Differenzen zwischen Leistung
und Zahlungsplan muss eine Abgrenzung durchgeführt
werden, resp. der Zahlungsplan ist anzupassen.
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Spezialfälle
5916./25.06.2015 Med/Das
Behandlung von Vorauszahlungen bei Lieferungen
• Wird als erbrachte Leistung betrachtet.
keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach
Geldfluss
Aufteilung der Installationsglobale
• Der verrechnete Anteil innerhalb der Rechnungsperiode
wird als erbrachte Leistung betrachtet.
keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach
Geldfluss
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Spezialfälle
6016./25.06.2015 Med/Das
Teuerung und Regie
• Sind wie ‚normale‘ Leistungen abzugrenzen.
Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach
Leistung
Behandlung von unbereinigten Nachtragsofferten
• Sind in der Leistungsabgrenzung zu berücksichtigen.
• Es gilt das Vorsichtsprinzip. Es wird nur der Betrag
abgegrenzt, den die Bauherrschaft im Moment des
Abgrenzungszeitpunktes akzeptiert hat.
Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach
Leistung
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Spezialfälle
6116./25.06.2015 Med/Das
Nicht verrechnete Leistungen von Vorjahren
• Leistungen von Vorjahren, die seit Vertragsbeginn erbracht
aber noch nicht verrechnet wurden, müssen abgegrenzt
werden, ohne Abzug Garantierückbehalt.
Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach
Leistung
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Spezialfälle
6216./25.06.2015 Med/Das
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Formular Abgrenzung
Leistungen laufendes Jahr
Leistungen Vorjahre, die bis Ende
Vorjahr nicht bezahlt wurden.
Unbereinigte Leistungen Vorjahre und
laufendes Jahr, welche bis Ende lauf. Jahr
nicht bereinigt sind.
‘Total Leistungen laufendes Jahr’Bezahlte Leistungen bis Ende
Vorjahr als Info zu Punkt 1.5
6316./25.06.2015 Med/Das
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Formular Abgrenzung
569’176.20, Total bezahlte Leistungen bis Ende Vorjahr
Rückbehalt
6416./25.06.2015 Med/Das
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Formular Überprüfung
‘Total Leistungen laufendes Jahr’,
gemäss Formular Abgrenzung
Dieser Betrag wurde vom
Geschäftsjahr 2014 aufs
Geschäftsjahr 2015 übertragen.
Delta (Spalte 7) > +/- 30% zu Spalte 5 ist eine Begründung
erforderlich, Begründung kann auch heissen, es sind noch nicht
alle Leistungen bis 31.5.2015 verrechnet, dann ist die
Leistungsabgrenzung zu bestätigen oder anzupassen.
Bezahlte Leistungen ohne Abzug
Barrückbehalt (Spalte 1,4 und 6)
6516./25.06.2015 Med/Das
VI. IP / Trend / LA
Leistungsabgrenzung, Formular Überprüfung
Überprüfung ob Zuordnung auf die
Jahre korrekt
6616./25.06.2015 Med/Das
Projektkredit
• Projektkredit entspricht dem Gesamtkredit des Projektes
• Gliederung nach Finanzierungskonto (A/U/E) und
Hauptkostenart (P/L/R)
• Kreditgenehmigung und Freigabe
• Projektierungskredit wird am Projektstart freigegeben.
Mutieren nach Genehmigung GP/EP, AP/MK, DP/MP
• Landerwerbskredit wird nach Genehmigung AP
freigegeben.
• Realisierungskredit wird nach Genehmigung DP/MP
freigegeben.
• Der Projektkredit kann nicht grösser sein, als der
genehmigte KV inkl. Mutationen.
VI. IP / Trend / LA
Voranschlagskredit, Kredite im Projektgeschäft
6716./25.06.2015 Med/Das
Voranschlagskredit (VAK)
• Der VAK entspricht dem Jahresbudget / Jahrestranche.
• Er ist gegliedert nach Finanzierungskonto (A/U/E) und
Hauptkostenart (P/L/R).
• Der VAK wird im Herbst des Vorjahres im Rahmen der
Investitionsplanung beantragt, die definitive Zuteilung erfolgt
anfangs Jahr.
VI. IP / Trend / LA
Voranschlagskredit, Kredite im Projektgeschäft
6816./25.06.2015 Med/Das
• Die Überwachung und Steuerung des VAK erfolgt
vierteljährlich mittels Trendmeldungen (Prognosen).
• Die Prognose ist nach den Grundsätzen (Grundlagen
und Spezialfälle) der Leistungsabgrenzung zu ermitteln.
• Weicht die Prognose vom genehmigten VAK ab, ist diese zu
genehmigen. Die Prognose entspricht dann dem
Jahresbudget.
VI. IP / Trend / LA
Voranschlagskredit, Überwachung u. Steuerung
6916./25.06.2015 Med/Das
• Die IP wird halbjährlich (Februar und August) erstellt.
• Sie wird projektweise gegliedert nach Finanzierungskonto
(A/U/E) und Hauptkostenart (P/L/R).
• Die Jahrestranchen sind nach den Grundsätzen
(Grundlagen und Spezialfälle) der Leistungsabgrenzung zu
erstellen.
• In der Spalte aktuelles Jahr sind alle bis Ende Vorjahr
erbrachten aber nicht verrechneten Leistungen sowie die
Leistungen des aktuellen Jahres aufzurechnen.
VI. IP / Trend / LA
Investitionsplanung (IP), Grundlagen
7016./25.06.2015 Med/Das
VI. IP / Trend / LA
Investitionsplanung (IP), Jahrestranche
7116./25.06.2015 Med/Das
Fragen ?