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Bodenschutz in der Bauleitplanung– Erfahrungen eines Bodengutachters –Bodenschutz in der Bauleitplanung– Erfahrungen eines Bodengutachters –
1. Rechtliche Grundlagen
2. Ziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung- Flächen- bzw. Bodenverbrauch (Quantitative Ziele) - Schutzwürdige Böden (Lenkungsziele bzw. qualitative Ziele)- Umgang mit Boden(aushub) - bodenbezogene Kompensation
3. Fazit / EmpfehlungenDr. Norbert FeldwischIngenieurbüro FeldwischKarl-Philipp-Straße 151429 Bergisch GladbachTel. 02204-4228-50info@ingenieurbuero-feldwisch.dewww.ingenieurbuero-feldwisch.de
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1. Rechtliche Grundlagen
Raumordnung nachhaltige Raumentwicklung mit Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
• § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. Nr. 8: Freiraum- und Bodenschutz sind Grundsätze der Raumordnung.
Landesentwicklungsplan• Ziel B.III.1.3: Schutz land-/forstwirtschaftlich genutzter Böden im Interesse der
Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen
Bauleitplanung Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde• § 1a BauGB:
Verpflichtung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden• § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB:
Belange u. a. des Bodenschutzes sind zu berücksichtigen• § 2 Abs. 4 BauGB: Umweltprüfung für unterschiedliche Planungsebenen• § 202 BauGB: Schutz des Mutterbodens
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Bodenschutz Schutz oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen• § 1 BBodSchG: … die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder
wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, … und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
• § 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen• § 4 Abs. 1 BBodSchG: Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu
verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.• § 7 BBodSchG: Die … [Pflichtigen] sind verpflichtet, Vorsorge gegen das
Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, … . Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der … Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Boden-veränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies … verhältnismäßig ist.
• § 12 Abs. 8 BBodSchV (Bodenschutz beim Auf- und Einbringen): Von dem Auf- und Einbringen von Materialien sollen Böden, welche die Bodenfunktionen … im besonderen Maße erfüllen, ausgeschlossen werden.
• § 1 LBodSchG: Böden sind besonders zu schützen, welche die natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen … in besonderem Maß erfüllen.
Landschafts- bzw. Naturschutzrecht• § 2 Abs. 1 Nr. 3 LG NRW: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen
im Naturhaushalt erfüllen können.
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Abfallrecht / Bodenschutz / GewässerschutzVerwertung von Bodenmaterial und mineralischen Abfällen
• LUA Merkblatt 44 Verwertung von Bodenmaterial auf oder in einer durchwurzelbaren Bodenschicht nach § 12 BBodSchV
• Verwertererlassehttp://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/mineralabfaelle/index.php- Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau- Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungs-
aschen im Straßen- und Erdbau- Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im
Straßen- und Erdbau- Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-
Baustoffe) im Straßen- und Erdbau- Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im
Straßen- und Erdbau- Hinweise zur Probenahme und Analyse von güteüberwachten mineralischen Stoffen- Erlass vom 6. September 2005 zur "Ausschreibungen von mineralischen Stoffen bei
öffentlichen Baumaßnahmen"
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Info!Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen!
• Quantitatives Ziel Reduzierung Flächen-/Bodenverbrauch
• Qualitative Ziele Lenkung von Boden verbrauchendenPlanungen, möglichst nicht auf schutzwürdige und empfindliche Böden Erhaltung / Wiederherstellung naturnaher BödenMinderung BodenerosionVermeidung Bodenverdichtung + GefügeschädenMinderung Schadstoffeinträge + -freisetzungenSchonender Umgang mit Bodenmaterialsachgerechte Verwertung von Bodenaushub
2. Ziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung
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Warum erreichen wir keine Trendwende?
• Fehlende bodenkundliche Kenntnisse bei den Planern und Bauakteuren
• Abwehrverhalten der Akteure: „Bloß keine zusätzlichen Anforderungen …“
• Fehlende konkrete Zielsetzungen zur Reduzierung des Verbrauchs
• Zusätzlicher Flächenbedarf z. B. auch durch die Energiewende
• …
2.1 Quantitatives Ziel Reduzierung des Flächen-/Bodenverbrauchs
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Vega aus geschichtetem Auenlehm www.landwirtschaft.sachsen.de
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Böden – Eigenschaften und Funktionen
Info!Unterschiedliche Bodentypen beachten!
Bedeutsam: Horizontschichtung, Bodenarten und WassereinflussBodenfunktionsbewertung / schutzwürdige Böden
• Fehlende bodenkundliche Kenntnisse
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Bodengefüge (locker fest; offen geschlossen)• Porenvolumen: 45-55 Vol.-%• Wasserspeichervermögen: bis zu 400 Liter je m2 bis 1 m Bodentiefe
Info!Das Bodengefüge bestimmt entscheidend die Leistungsfähigkeit der Böden in den Wasser- und Nährstoffkreisläufen.
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Mechanische Belastung Gefügeschädigung (Plattengefüge)
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Mechanische Belastung Gestörter Lufthaushalt(Anaerobe Bodenzonen)
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Mechanische Belastung gestörte Durchwurzelung
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Info!Mechanische Überlastungen schädigen den Boden nachhaltig.
gestörter Luft-, Wasser- u. Stoffhaushalt; gestörtes Pflanzenwachstum
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• Abwehrverhalten der Akteure: „Bloß keine zusätzlichen Anforderungen …“
Rechtliche Anforderungen zum Bodenschutz bestehen bereits, d. h. es werden keine zusätzlichen gestellt.
Um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt sich eine fachgerechte Berücksichtigung des Bodenschutzes.
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• Fehlende konkrete Zielsetzungen zur Reduzierung des Verbrauchs
Bundes- und landesweite Zielsetzungen bedürfen der kommunalen Umsetzung.
Ohne eine konkrete, nachprüfbare kommunale Zielsetzung, wie mit dem Flächenverbrauch umgegangen werden soll, wird keine Trendwende möglich sein.
Positive Beispiele: - Bodenschutzkonzept Stuttgart- Hansestadt Hamburg- Indikatoren zum Flächenverbrauch Baden-Württemberg
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Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) („Wert“-Konzept) :• Verknüpfung qualitatives und quantitatives Bodenschutzziel in Form von Hektar-Wert-
Punkten = Fläche [ha] * Bodenfunktionswert• Bilanzierung des restlichen Bodenqualitätsvorrats
Jahr 2006 = 8883 Hektar-Wert-Punkte (= 100 %)• Ableiten einer Zielvorgabe
1000 Hektar-Wert-Punkte (= 12 %) stehen noch zur Siedlungsentwicklung zur Verfügung (Stadtratsbeschluss!)
G. Wolff: 4 Jahre Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) – (Erfolgs-)Bilanz und Denkanstöße. Zeitschrift Bodenschutz 2/2011, S. 47-48.
Quelle: http://www.stuttgart.de/bodenschutzkonzept
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Hansestadt Hamburg
L. Oechtering & T. Däumling: Hamburger Projekte und Maßnahmen des vorsorgenden Bodenschutzes. Zeitschrift Bodenschutz 2/2012, S. 50-58.
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Indikatoren zum Flächenverbrauch BW
Quelle: http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/BevoelkGebiet/Flaechenverbrauch/home.asp?doc=RK&sort=1
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• Zusätzlicher Flächenbedarf z. B. auch durch die Energiewende
Fotovoltaik-Freiflächenanlagen, Biogasanlagen, Windkraftanlagen und auch der notwendige Netzausbau generieren zusätzliche Flächenbedarfe.
Lenkungs- und Minderungsmöglichkeiten des Baurechts nutzen
Beispiele: - Bodeninanspruchnahme durch Windkraftanlagen- Energietrassen
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Windkraftanlagen/Windenergieanlagen (WKA/WEA)• Deutschland: 21.607 WKA (DEWI, Stand:12.2010)
Anzahl der Windkraftanlagen in Deutschland
http://www.wind-energie.de/en/infocenter/statistiken/deutschland/en-windenergieanlagen-deutschland
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Digitale Erfassung der optisch erkennbaren Flächenumfänge
Zuwege
Aufstellfläche
Fundament / Standfläche
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FazitStark variierender (visuell im Luftbild erkennbarer) Flächenverbrauch durch WKA (Spannweite: 50-6.600 m²; Durchschnitt: ca. 1.500 m²).Kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Anlagengröße / Standorteigenschaften und Flächenbedarf erkennbar!Inanspruchnahme von Fläche bzw. Böden kann durch eine gezielte Planung vermindert werden.
• 251 WKA ausgewertet• Verschiedene
Regionen und Anlagengrößen
Quelle: Praktikumsarbeit von Judith Braun beim Ingenieurbüro Feldwisch 2012
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Quelle: © MainPost, 14. Januar 2011
• Fehlender Bodenschutz beim Bau von Windrädern führt zu vermeidbaren Konflikten.
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Quelle: © DENA (Hrsg.) (2006): Ausbau des Stromtransportnetzes: Technische Varianten im Vergleich.
• Bau von Energietrassen - Höchstspannungsleitungsnetz
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Quelle: © 50Hertz Transmission GmbH; http://www.50hertz.com/de/file/bauundfertigstellung_46231.pdf
Info!Bei Trassenbreiten zwischen 30 und 50 m verursacht eine 100 km lange Kabeltrasse einen Flächenverbrauch von 300 – 500 ha.
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Grundlage für qualitative Ziele
• BodenfunktionskartenVortragsfolien der Veranstaltungen der vergangenen Jahre*Methodendokumentation des Geologischen Dienstes NRWVeröffentlichung: Feldwisch, N., H. Neite, J. Düntgen (2011): Grundlagen und Anwendungsbeispiele von Bodenfunktionskarten in Nordrhein-Westfalen. Zeitschrift Bodenschutz, Heft 02/2011, S. 37-46.
2.2 Lenkungsziele bzw. qualitative Ziele
* http://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/pdf/Feldwisch_BEW_110526.pdf http://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/pdf/Feldwisch_BEW_100527.pdfhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/pdf/Feldwisch_BEW_BoSchu_Planung_090924_2.pdf
• Altlastenkataster / BodenbelastungskartenAltlasten werden in der BLP routinemäßig berücksichtigt, flächenhafte stoffliche Bodenbelastungen nicht immer. Hierzu können BBK herangezogen werden.
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• Qualitative Ziele:Vermeidung / Minderung von Beeinträchtigungen
• Bei temporärer Bodeninanspruch-nahme: - Ausweisen von Baustraßen und Tabuflächen
- Meiden von verdichtungs-empfindlichen Böden
- Beschränken der Bauzeiten• Begrenzen der Lasteinträge• Sachgerechte Lagerung von
Bodenaushub• Baustellenentwässerung• Sachgerechter Wiedereinbau des
Bodens• Bodenkundliche Baubegleitung
• Minimale Flächeninanspruchnahme(Grund- u. Geschossflächenzahl
Nettowohndichte)• Ausweisen von Baustraßen und
Tabuflächen
BauPlanung
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Baustraßen zum Bodengefügeschutz
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Überprüfung von Ausschreibungstexten auf bodenschädliche Inhalte
Beispiel: - Auszug aus einem Bau-LV für Oberboden zum Wiedereinbau
• Qualitative Ziele:Schonender Umgang mit Bodenmaterial
FazitMit Kalkstickstoff würden 240 kg Stickstoff je ha ausgebracht, die für den Boden-und Gewässerschutz kontraproduktiv sind.
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Derzeit wird hochwertiges Bodenmaterial häufig in technischen Bauwerken, Lärmschutzwällen etc. „verkippt“.
Hochwertige Verwertungsalternativen sind anzustreben wie z. B.– Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten in Garten-
und Grünflächen innerhalb des B-Plans. (Auf baulich beeinträchtigten Böden sind Bodengefügeschäden durch Tieflockerungen zu beseitigen bevor Mutterboden aufgetragen wird.)
– Verbesserung natürlicher Bodenfunktionen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durch Auftrag von bis zu 20 cm mächtigen Mutterboden(Potenziell geeignete Flächen: Erosionsflächen, extrem stark versauerteWaldböden etc.)
– Sanierung / Sicherung von großflächigen Schadstoffanreicherungen durch Bodenauftrag
– Bodenbörsen können Angebot und Nachfrage koordinieren.
• Qualitative Ziele:Verwertung von Bodenmaterial
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Bodenbezogene Kompensationsmaßnahmen stehen zur Verfügung, werden aber im Vollzug sehr uneinheitlich eingefordert bzw. umgesetzt.
Multifunktionaler Ausgleich bei Böden allgemeiner Bedeutung im Regelfall ausreichend.
Bodenbezogener Ausgleich bei Böden besonderer Bedeutung.
• Qualitative Ziele:Kompensation von Eingriffen in Böden
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Quelle: BVB (2003)
BodenbezogeneAusgleichs- und ErsatzmaßnahmenBodenbezogeneAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen
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3. Fazit / Empfehlungen
1. Daten, Methoden, Konzepte und Maßnahmen zum Bodenschutz in der Bauleitplanung stehen in ausreichender Auswahl und Qualität zur Verfügung.
2. Vollzugsdefizite könnten durch konkrete Vollzugshilfen des Landes zur Bewertung von Bodenfunktionen und Eingriffen in Böden sowie zur bodenbezogenen Kompensation abgebaut werden.
3. Die Träger der Bauleitplanung sollten eigenständige und nachprüfbare Ziele zur Reduzierung des Flächen- und Bodenverbrauchs beschließen.
4. Das Land könnte die Kommunen durch die landesweite einheitliche Ermittlung von Indikatoren zum Flächenverbrauch unterstützen, um effiziente und flächensparende Planungen zu fördern.
5. Die Anforderungen des Bodenschutzes können auf Baustellen zumeist nur durch eine bodenkundliche Baubegleitung wirksam und effektiv gewährleistet werden.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Die Folien können unter folgender Adresse herunter geladen werden:http://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/pdf/Feldwisch_BEW_120524.pdf
Weitere Informationen zum Bodenschutz:http://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/bodenschutz.htmhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/bodenfunktionen.htmhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/boden_in_der_eingriffsregelung.htmhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/kommunaler_bodenschutz.htm