BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1682421. Wahlperiode 16.04.19
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Franziska Rath und Birgit Stöver (CDU) vom 09.04.19
und Antwort des Senats
Betr.: Welche Erfolge konnten die Integrationsbegleiter bei AvM-Dual bereits erzielen?
Seit Schuljahresbeginn 2018/2019 sind Integrationsbegleiter im Rahmen von AvM-Dual für die Schulbehörde am Lernort Betrieb im Einsatz. In einer Aus-schreibung wurden folgende fünf Träger ausgewählt: Hamburger Arbeitsas-sistenz, Jugendbildung Hamburg, passage, Berufsbildungswerk Hamburg und Beschäftigung Hamburg. Im Schuljahr 2019/2020 soll eine Vertiefung erfolgen, über deren Umfang die Träger spätestens im Mai 2019 informiert werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) bereitet junge Geflüchtete wirkungsvoll auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vor. Das belegen die Übergangs-zahlen des ersten AvM-Dual-Jahrgangs, der 2016 als Regelangebot für alle schul-pflichtigen neu zugewanderten Jugendlichen ab 16 Jahren startete. Rund 44,3 Pro-zent finden direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz, beginnen eine Arbeit oder besuchen eine weiterführende Schule. Der ganztägige Bildungsgang AvM-Dual ver-knüpft schulisches und betriebliches Lernen und Arbeiten, eine integrierte Sprachför-derung und individualisierten Unterricht.
Betriebliche Integrationsbegleiterinnen und Begleiter unterstützen die Jugendlichen bei der Vorbereitung und Durchführung der betrieblichen Praktika, beim Übergang von der Schule in Ausbildung sowie in der fachlichen und sprachlichen Förderung. Sie beraten die Schülerinnen beziehungsweise Schüler und die betrieblichen Ansprech-partnerinnen und Ansprechpartner in Fragen der Aufgaben- und Arbeitsplatzgestal-tung. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Strukturierung und Gestaltung von Lernprozessen sowie bei deren Reflexion im betrieblichen Kontext und bei der Auswahl und Erstellung von betrieblichen Lernaufgaben. Besonders mit der Beratung und Unterstützung der Betriebe tragen die betrieblichen Integrationsbegleite-rinnen beziehungsweise -begleiter wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung des betrieblichen Lernortes bei. Berufsrelevante Kommunikations- und Sprachstrukturen werden vor Ort im Betrieb gemeinsam mit der Schülerin beziehungsweise dem Schü-ler aufgearbeitet und im weiteren Lernprozess von den Lehrkräften auch in die forma-len Lernangebote der Schule eingebunden.
Seit dem Schuljahr 2016/2017 erfolgt die Sicherstellung des Ganztagesangebotes und der betrieblichen Begleitung in der AvM-Dual über die Leistung „betriebliche Integrati-onsbegleitung“. Diese Leistung wurde und wird im Rahmen einer öffentlichen Aus-schreibung eingeworben und durch Bildungsträger erbracht.
Insgesamt sind zurzeit 73 betriebliche Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbe-gleiter im Einsatz.
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Es werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter beschäftigt. Die Bezahlung der Mitarbeitenden erfolgt bei den Trägern nach Tarif-vertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (TV AVH), nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder nach Tarifvertrag des Bundesver-bandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.
Für die betriebliche Integrationsbegleitung wurden 2018 Kosten in Höhe von 3 843 384,50 Euro durch die beauftragten Träger in Rechnung gestellt. Die prognosti-zierten Kosten für 2019 inklusive möglicher Tarifsteigerungen betragen voraussichtlich rund 3,5 Millionen Euro. Der Rückgang der voraussichtlichen Kosten ergibt sich auf-grund der gesunkenen Anzahl der Schülerinnen und Schüler.
Eine neue öffentliche Ausschreibung war notwendig, weil die seit dem Schuljahr 2016/2017 gültige Ausschreibung (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ 2016000027-betriebliche-integrationsbegleitung-in-der-dualisierten-ausbildungsvorbereitung-fuer?forceWeb=true) vertraglich ausläuft. Sie wird spätes-tens ab dem Schuljahr 2019/2020 durch die öffentliche Ausschreibung 2018000097 (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ausbildungsbegleitung-in-der-dualisierten-ausbildungsvorbereitung-avdual-avm-dual-alpha-sowie-d?forceWeb=true) abgelöst.
Die neue Ausschreibung deckt Leistungen der Träger in AvDual und AvM-Dual sowie die Leistung „Arbeitsassistenz“ ab und umfasst somit die folgenden Tätigkeitsfelder:
Ausbildungsvorbereitung und Übergangsmanagement in Ausbildung oder Beschäf-tigung (AvDual) – Tätigkeitsfeld 1,
Ausbildungsvorbereitung und Übergangsmanagement in Ausbildung oder Beschäf-tigung mit den Schwerpunkten „Betriebliche Integration und Sprachförderung“ (AvM-Dual) – Tätigkeitsfeld 2 und
Ausbildungsvorbereitung und Übergangsmanagement in Ausbildung oder Beschäf-tigung mit dem Schwerpunkt Arbeitsassistenz – Tätigkeitsfeld 3.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage einer Trä-gerabfrage vom 10. April 2019 wie folgt:
1. Wann hat welche Stelle aus welchem Grund entschieden, die Ausbil-dungsbegleitung für die dualisierte Ausbildungsvorbereitung auszu-schreiben?
Siehe Vorbemerkung.
2. Wie viele verschiedene Träger haben sich auf die fünf Lose insgesamt beworben?
Es hatten sich acht Träger beworben, aus denen die fünf wirtschaftlichsten Angebote für die fünf Lose nach den zuvor veröffentlichten Kriterien in einem Rankingverfahren ermittelt wurden.
3. Die Ausschreibung sieht einen Betreuungsschlüssel 1:30 vor.
Der Betreuungsschlüssel variiert je nach Tätigkeitsfeld.
In den Tätigkeitsfeldern 1 und 2 lösen 30 Schülerinnen und Schüler Fachleistungs-stunden (FLAs) im Umfang von circa einer Stelle aus. Im Tätigkeitsfeld 3 lösen in AvDual und AvM-Dual vier Schülerinnen und Schüler und in der dualen Ausbildung und der Berufsqualifizierung sechs Schülerinnen und Schüler FLAs im Umfang von circa einer Stelle aus.
a) Welche Stelle kontrolliert wie oft die Einhaltung des Betreuungs-schlüssels?
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) stellt die bedarfsgerechte Aus-stattung der Schulen mit Lehrerstellen und in den Bildungsgängen AvDual und AvM-Dual die bedarfsgerechte Ausstattung mit der Leistung „Ausbildungsbegleitung“ sicher. Einmal jährlich werden auf Basis der ermittelten Schülerzahlen zum Stichtag der Schuljahresstatistik sowie auf Basis einer Langfristprognose die gemäß Betreu-
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ungsschlüssel erforderlichen Ressourcen geprüft und sichergestellt. Bei veränderten Bedarfen werden im Laufe des Schuljahres sowohl die Lehrerstellenressource als auch die Leistung „Ausbildungsbegleitung“ bedarfsgerecht nachgesteuert.
b) Welche Stelle kontrolliert wie oft, ob die Träger die Vorgaben bezüg-lich der in der Ausschreibung vorgegeben Qualifikation ihrer Mitar-beiter einhalten?
Alle ausgewählten Träger haben in ihren Angeboten die Qualifikationen des vorgese-henen Personals nachgewiesen und sich auch bezogen auf Neueinstellungen ver-pflichtet, die in der öffentlichen Ausschreibung aus 2018 vorgegeben Anforderungen zu erfüllen.
Bei Auswahlverfahren wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen verfügen.
Das HIBB hat als Auftraggeber ein in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenes besonderes Kontrollrecht, welches unter anderem im Rahmen regelmäßiger Kontakte mit den Auftragnehmern wahrgenommen wird.
c) Wie viel Zeit in der Woche sieht ein Schüler seinen Integrationsbe-gleiter?
Eine AvM-Dual Schülerin beziehungsweise ein AvM-Dual Schüler besucht 36 Stunden in der Woche den Ganztagsunterricht. Davon sieht die Schülerin beziehungsweise der Schüler ihren beziehungsweise seinen betrieblichen Integrationsbegleiter insgesamt 6,5 Stunden in der Woche. Davon durchschnittlich 1,5 Stunden wöchentlich am Lern-ort Betrieb und fünf Stunden im Rahmen seines Ganztagsunterrichts in einer Lern-gruppe.
d) Wie gestaltet sich aktuell die praktische Zusammenarbeit zwischen Schüler und Integrationsbegleiter?
e) In welcher Form erfolgt bereits eine Sprachförderung durch den Integrationsbegleiter?
Grundlage für die Zusammenarbeit sind die in den Leistungsbeschreibungen festge-legten Aufgaben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
f) Welche Änderungen/Ergänzungen ergeben sich aus der Umsetzung des zweiten Schritts im kommenden Schuljahr?
Im Schuljahr 2018/2019 wurden auf Grundlage der öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2018 in einem ersten Schritt Fachleistungsstunden Ausbildungsbegleitung in den Tätigkeitsfeldern 1 und 3 von den Trägern zur Verfügung gestellt.
Die Leistung „Betriebliche Integrationsbegleitung“ aus der Ausschreibung aus dem Jahr 2016 läuft zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aus. Deswegen erbringen ab dem Schuljahr 2019/2020 in einem zweiten Schritt die Träger Berufsbildungswerk (bbw), Jugendbildung Hamburg (JBH) und Beschäftigung & Bildung (B&B) sowie die Bietergemeinschaft Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) mit basis & woge e.V. und die Bietergemeinschaft passage gGmbH mit KoALA e.V. diese Leistung Ausbildungsbe-gleitung auch im Tätigkeitsfeld 2 („betriebliche Integrationsbegleitung“) der neuen Ausschreibung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
g) Hat der Senat bereits den Trägern mitgeteilt, in welchem Umfang sich die Vertiefung im kommenden Schuljahr abzeichnet?
Wenn ja, wann und welche konkreten Änderungen ergeben sich daraus?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen und auf welcher Grundlage erfolgt die Umsetzung des zweiten Schritts?
Mitte März 2019 hat das HIBB alle fünf Träger über den Aufgabenumfang der neuen Ausschreibung ab dem Schuljahr 2019/2020 informiert.
h) Wie viele Mitarbeiter/VZÄ sind für die fünf Träger aktuell jeweils im Einsatz?
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Aktuell beschäftigte Integrationsbegleiter in AvM-Dual nach Trägern
Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde
i) Handelt es sich ausschließlich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze?
Wenn nein, warum und inwiefern nicht?
j) Nach welchem Tarif beziehungsweise auf welcher Grundlage erfolgt die Bezahlung der Integrationsbegleiter durch die Träger?
Siehe Vorbemerkung.
4. Mittel in welcher Höhe ergaben sich im Jahr für die Integrationsbeglei-tung und werden sich im Jahr 2019 daraus ergeben und wer ist Kosten-träger?
Siehe Vorbemerkung.
5. In welcher Form erfolgt wie oft die Abstimmung des pädagogischen Konzepts mit den Lehrkräften?
Abstimmungen zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes erfolgen regelhaft alle sechs bis acht Wochen in gemeinsamen Sitzungen der Projektleitungen der Träger und der zuständigen Fachaufsichten des HIBB. Zu Beginn eines Schuljahres werden Vereinbarungen über die konkrete Ausgestaltung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Aufgaben des Trägerpersonals getroffen. Das Personal der Träger ist einzelnen Schülerinnen und Schülern zugeordnet, die der gleichen Lerngruppe ange-hören. Darüber hinaus sind allgemeine konzeptionelle Vorgaben Bestandteil der Leis-tungsbeschreibungen. Die pädagogische Arbeit wird im Rahmen von Teamsitzungen zwischen Lehrkräfte und Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern regel-haft abgestimmt.
6. In welcher Form erfolgt wie oft die Abstimmung des pädagogischen Konzepts mit dem jeweiligen Betrieb?
Die Schülerinnen und Schüler werden regelhaft einmal wöchentlich am Lernort Betrieb begleitet. In diesem Rahmen erfolgen bedarfsorientiert Abstimmungen mit dem jewei-ligen Betrieb (siehe auch Aufgabenbeschreibung in den Leistungsbeschreibungen).
7. In welcher Form erfolgt wie oft die Abstimmung mit der zuständigen Jugendberufsagentur?
Der Bildungsgang AvM-Dual ist vollständig in die Regelstrukturen der Jugendberufs-agentur integriert. Alle neuen und alle laufenden Maßnahmen werden in den Gremien der Jugendberufsagentur beraten und abgestimmt. Im Rahmen des Übergangsmana-gements hat jede Schule eine Ansprechperson aus der Jugendberufsagentur, die einzelfallbezogene Unterstützungsangebote für die Jugendlichen organisiert. Dies sind beispielsweise Berufsberatung, Assistierte Ausbildung, Geförderte Ausbildung, Hilfen nach SGB II und XIII, Bildungsgangberatung et cetera. Im Rahmen des Pla-nungsteams der Jugendberufsagentur werden zudem auf der Basis der Analyse der Zahlen der Abgängerinnen und Abgänger zukünftige Bedarfe ermittelt. Zur Organisa-tion und Angebotsstruktur der Jugendberufsagentur siehe auch https://www.jba-hamburg.de/media/public/db/media/1/2016/09/43/abschlussbericht_evaluation_ hamburgerjugendberufsagentur.pdf.
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8. Welcher Träger ist für welche Schulen mit dualisierter Ausbildungsvorbe-reitung zuständig und anhand welcher Kriterien erfolgte die Zuteilung?
Siehe Anlage 1. Da alle Träger verpflichtet sind, gemäß der Leistungsbeschreibung die gleichen Leistungen zu erbringen, werden darüber hinaus keine weiteren Kriterien für die Verteilung hinzugezogen.
9. In der Ausschreibung heißt es: „Ziele der Unterstützung der Schülerin-nen und Schüler durch die Ausbildungsbegleitung sind Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung sowie die Prävention von Ausbildungsab-brüchen. Die Erfolge in der Erreichung dieser Ziele werden durch die Schulen dokumentiert. Die FHH strebt an, die Quoten der Übergänge in Ausbildung nach der Ausbildungsvorbereitung jährlich zu steigern bzw. die Ausbildungserfolge von Menschen mit Einschränkungen zu steigern.“
a) Auf welche Art und Weise mit welcher Vorgabe durch die Schulbe-hörde werden die Erfolge in der Erreichung dieser Ziele durch die Schulen dokumentiert?
Die Schulen erfassen im Rahmen des Übergangsmanagement der Jugendberufs-agentur schülerbezogen die Verbleibe der Abgängerinnen und Abgänger aus dem Bildungsgang AvM-Dual. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt jährlich in Form von Pressemitteilungen (zu den Abgängerinnen und Abgängern des ersten Jahrgangs im Regelangebot AvM-Dual siehe https://hibb.hamburg.de/2019/02/07/jugendliche-fluechtlinge-finden-berufliche-perspektiven/). Darüber hinaus dokumentiert die für Bildung zuständige Behörde die Übergange nach Klasse 10, nach AvDual, AvM-Dual und weiteren Bildungsangeboten jährlich im Ausbildungsreport Hamburg (Ausbil-dungsreport 2018 siehe: https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2018/ 10/AR2018.pdf).
b) Welche ersten Erkenntnisse zeichnen sich bereits ab?
Insgesamt gelingt immer mehr Hamburger Schulabgängerinnen und -abgängern nach Klasse 10 oder im Anschluss an die Ausbildungsvorbereitung AvDual und AvM-Dual der Einstieg ins Berufsleben: 261 Jugendliche mehr als im Vorjahr haben nach dem Ende der Schulzeit 2018 direkt den Übergang in eine Ausbildung geschafft. Aus AvM-Dual sind 340 Abgängerinnen und Abgänger direkt in Ausbildung übergegangen. Da es kein relatives Abschmelzen bei den Übergängen von Abgängerinnen und Abgän-gern aus Stadtteilschulen und aus AvDual in Ausbildung gegeben hat, konnten durch die Abgängerinnen und Abgänger aus AvM-Dual mehr Ausbildungsverhältnisse in Hamburg besetzt werden.https://hibb.hamburg.de/2019/02/07/jugendliche-fluechtlinge-finden-berufliche-perspektiven/).
10. In der Ausschreibung heißt es auch: „Da die Ausbildungsbegleitung den Unterricht der berufsbildenden Schulen strukturell ergänzt, ergibt sich hieraus als weitere Kernaufgabe für alle Tätigkeitsfelder die Umsetzung von (den Unterricht der Stundentafel im Umfang von 30 Stunden wöchentlich) ergänzenden Angeboten. Diese Angebote außerhalb des Unterrichts nach Stundentafel, die eine jugendhilfebezogene oder päda-gogische Leistung einschließen, sollen inhaltlich aus folgenden Berei-chen kommen:• Aufsuchen außerschulischer Lernorte (Betriebsbesuche, kulturell und geschichtlich bedeutsame Orte in Hamburg, Freizeitange-bote, wichtige Einrichtungen und Institutionen), Kultur und Bewegung, Alltagsbewältigung.“
a) Die Ausschreibung sieht auch Freizeitangebote und Ausflüge neben der regulären Unterrichtszeit in der Schule und der Zeit im Betrieb vor. Welcher Art und in welchem Umfang sind diese Angebote zu jeweils welchen Zeiten, da Unterricht und Praktikum bereits täglich 7,5 Stunden umfassen und Integrationsbegleiter nicht innerhalb der Schulferienzeit eingesetzt werden?
b) Welche Angebote haben die fünf Träger beispielsweise bisher mit jeweils wie vielen Teilnehmern durchgeführt?
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Alle beauftragten Träger sind in der Lage, im Rahmen des Ganztages vielfältige Angebote zu machen. Beispielsweise sind dies Betriebsbesuche, Aufsuchen kulturell und geschichtlich bedeutsamer Orte in Hamburg, Freizeitangebote in Hamburg ken-nenlernen, wichtige Einrichtungen und Institutionen in Hamburg kennenlernen, Kultur und Bewegung sowie Alltagsbewältigung. Des Weiteren werden durch einen Träger genannt: elektronische Datenverarbeitung, Kennenlernen wichtiger Gesellschaftsspie-le, Gehirnjogging oder Fotografie. Diese Angebote finden an den Unterrichtstagen in der Regel in der siebten und achten Unterrichtsstunde statt. Eine Abfrage bei den Trägen ergab, dass alle diese Angebote bereits realisiert wurden und in den Plänen an den Schulen im Ganztag verankert sind. Die Gruppengröße für ein Angebot liegt durchschnittlich zwischen zehn bis 15 Schülerinnen und Schülern.
11. Die Träger sind auch für die Fortbildung der Integrationsbegleiter zuständig. Welche Stelle überprüft, ob überhaupt und wenn welche Fort-bildungen erfolgen und welcher Art waren die Fortbildungen beispiels-weise bisher?
Das HIBB als Auftraggeber hat ein in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenes besonderes Kontrollrecht, welches unter anderem im Rahmen regelmäßiger Gesprä-che mit den Auftragnehmern wahrgenommen wird.
Durchgeführte beziehungsweise in Anspruch genommene Fortbildungen sind bei-spielsweise im Bereich Sprache „DaZ Deutsch als Zweitsprache“ sowie „Methoden der Sprachförderung“ oder zu psychischen Problemen „Erkennen und Umgang mit psych. Erkrankungen bei Jugendlichen“ sowie „Trauma und seine Folgen“ oder im Bereich „Interkulturelle Kompetenz“. Weitere Fortbildungen siehe Anlage 2.
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Beispiele für durchgeführte bzw. in Anspruch genommene Fortbildungen bei den beauftragen Trägern
DaZ Deutsch als Zweitsprache
Arbeitsassistenz
Kompetenzerfassung und strategisches Coaching am Übergang Schule/Beruf, Praktikareflexion
Kollegiale Fallbesprechungen und Austausch in Arbeitsgruppen zu obigen Themen finden monatlich im Wechsel mit den Team Meetings statt
Interkulturelle Kompetenz
Erlebnispädagogik, Motivationscoaching
Sucht, Prävention, Sexualität
Digital Storytelling
Erste Hilfe Kurse
Praktisches Training/ Visualisierungstraining für die Arbeit mit Geflüchteten
Fortbildung durch externen Referenten mit Erfahrungsaustausch: Demokratiefeindlichkeit / Radikalisierung- Überblick, Ursachen, Einordnung, Merkmale, Netzwerk, Hilfen, Handlungsketten
Fortbildung durch externen Referenten mit Erfahrungsaustausch/ Deeskalationstraining - für die Arbeit mit herausfordernden Jugendlichen und Gruppen
Fortbildung durch externen Referenten mit Erfahrungsaustausch/ Sucht(prävention) im Kontext von Flucht / Migration
Kompetenzfeststellung in der Arbeit mit Geflüchteten: Erfahrungen und Material
Fortbildung durch externe Referentin mit Erfahrungsaustausch/ Angebote des Sozialraummanagements mit der Familienrats und Netzwerkstelle
Fortbildung durch Referenten/ Jugendhilfeangebote für junge Menschen bis 21 Jahre: wichtige Paragrafen, Zugangswege, Voraussetzungen, speziell mit Fokus auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Inklusionscoach
Fachforen Fachtage
Einfache Sprache
Erkennen und Umgang mit psych. Erkrankungen bei Jugendlichen
Konfrontative Pädagogik
Bildunterstützte Lernentwicklungsgespräche führen (kreative Methoden)
Trauma und seine Folgen
Rechtliche Grundlagen zum Aufenthalt, Zugang in Ausbildung…
Methoden der Sprachförderung I
Methoden der Sprachförderung II
Sprachsensibilität in der Beratung von geflüchteten Jugendlichen
Akquisition von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Aufenthaltsrechtliche Grundlagen
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