www.carsharing.de
CarSharing – Die Möglichkeit für eine
zügige Realisierung zur stärkeren
Umweltentlastung
Fachgespräch Carsharing
Grüne Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Stuttgart, 05.03.2018
Willi Loose, Geschäftsführer,
Bundesverband CarSharing e.V.
www.carsharing.de
Übersicht
• CarSharing in Deutschland und in Baden-Württemberg –
Zahlen und Struktur der Angebote
• Umweltentlastung durch CarSharing: Auszug aus Ergebnissen einer
bcs-Studie zum stationsbasierten CarSharing in 12 Städten
• Das Carsharinggesetz (CsgG) und seine Umsetzung –
Gestaltung der Sondernutzung durch Land und Kommunen
www.carsharing.de
Entwicklung des CarSharing in Deutschland
jeweils zum 01.01.des Jahres
1000
3000
5000
7000
9000
11000
13000
15000
17000
19000
21000
23000
25000
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Ca
rSh
ari
ng
-Fa
hrz
eu
ge
Fah
rbe
rech
tigt
e
Fahrberechtigte der stationsbasierten Angebote
Fahrberechtigte stationsunabhängige Angebote
CS-Fahrzeuge stationsbasiert
Fahrzeuge stationsunabhängige Angebote
www.carsharing.de
Entwicklung des CarSharing in Deutschland
jeweils zum 01.01.des Jahres
1000
3000
5000
7000
9000
11000
13000
15000
17000
19000
21000
23000
25000
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Ca
rSh
ari
ng
-Fa
hrz
eu
ge
Fah
rbe
rech
tigt
e
bundesweit
Fahrzeuge + 29,5 %
Fahrberechtigte + 66,5 %
in Baden-Württemberg
Fahrzeuge + 67,0 %
Fahrberechtigte + 78,8 %
Wachstum 01.01.2014 – 01.01.2018
Stationsbasierte CS-Angebote
www.carsharing.de
CarSharing Städteranking Herbst 2017: Top 20
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
2,2
Ka
rlsru
he
Stu
ttgart
Fra
nkfu
rt a
.M.
Kö
ln
Fre
iburg
Tü
bin
gen
Mü
nchen
Heid
elb
erg
Düsseld
orf
Göttin
gen
Be
rlin
Ham
bu
rg
Hannover
Ma
nnheim
Darm
sta
dt
Osnabrü
ck
Ma
rburg
Mü
nste
r
Lünebu
rg
Aa
chen
stationsbasiert stationsunabhängig
Ca
rSh
ari
ng
-Au
tos
pro
1.0
00
Ein
wo
hn
er
www.carsharing.de
Wer bietet CarSharing wo in Deutschland an?
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
CSO > 25 Kfz CSO ≤ 25 Kfz Autoherstellerfree-floating
Autoherstellerstationsbasiert
Autovermieter ElektroCS sonstige
< 200.000 Einw. zw. 100.000 und 200.000 Einw. zw. 50.000 und 100.00 Einw. zw. 20.000 und 50.00 Einw. < 20.000 Einw.
290 Orte
43 % der CS-Orte
143 Orte
21 % der CS-Orte
12 Orte
2 % der CS-Orte
143 Orte
21 % der CS-Orte
87 Orte
13 % der CS-Orte
110 Orte
16 % der CS-Orte
21 Orte
3 % der CS-Orte
www.carsharing.de
Wer bietet CarSharing wo in Baden-Württemberg an?
0
10
20
30
40
50
60
70
CSO > 25 Kfz CSO ≤ 25 Kfz Autoherstellerfree-floating
Autoherstellerstationsbasiert
Autovermieter ElektroCS sonstige
< 200.000 Einw. zw. 100.000 und 200.000 Einw. zw. 50.000 und 100.00 Einw. zw. 20.000 und 50.00 Einw. < 20.000 Einw.
126 Orte
60 % der CS-Orte
33 Orte
16 % der CS-Orte
4 Orte
2 % der CS-Orte
27 Orte
13 % der CS-Orte
3 Orte
1 % der CS-Orte
47 Orte
22 % der CS-Orte
1 Ort
0 % der CS-Orte
Gesamt 209 Städte und Gemeinden mit
CarSharing-Angeboten
www.carsharing.de
Städte und Gebiete
• 12 Großstädte und eine
Gemeinde
• 13 CarSharing-Anbieter
stationsbasiert
www.carsharing.de
Reduktion des Autobestandes vor und
während der Teilnahme am CarSharing
n = 3.512
Mehr als die Hälfte der ursprünglich
vorhandenen Privat-Pkw wurde
bereits unmittelbar vor der Anmeldung
zum CarSharing abgeschafft.
Ein weiteres knappes Fünftel der
verbleibenden Pkw wurde
während der CarSharing-
Teilnahme abgeschafft.
53,3%
8,6%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Anteil Autoabschaffung vor Anmeldung zum CS Anteil Autoabschaffung während CS-Teilnahme
www.carsharing.de
Entwicklung autofreier Haushalte vor und
während der CarSharing-Teilnahme
45,4%
72,8% 78,2%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
12 Monate vor Anmeldung zum Zeitpunkt der Anmeldung Autofreie Haushalte heute
n = 3.512
www.carsharing.de
Bekundete Autoanschaffung ohne
CarSharing-Angebot
n = 3.512
www.carsharing.de
Jedes CarSharing-Fahrzeug ersetzt im Mittel in den
betrachteten Untersuchungsgebieten 15,3 private Pkw
CarSharing
ersetzt
www.carsharing.de
Elektrofahrzeuge in CarSharing-Flotten
Anzahl von Elektrofahr-
zeugen in den Flotten
Anteil von Elektrofahr-
zeugen in den Flotten
Neue CarSharing-
Angebote nur mit
Elektrofahrzeugen
429 EVs (+17) 100,0 %
CarSharing-Flotten von
Autoherstellern 1.020 EVs (- 50) 13,5 %
Andere CarSharing-
Anbieter 321 EVs (+ 21) 2,0 %
Gesamt 1.770 EVs (- 12) 10,3 %
Stand 01.01.2018
Am 01.01.2017 waren laut KBA 0,07 % der Pkw in privaten oder Firmenflotten Elektrofahrzeuge.
www.carsharing.de
Mehr Elektrofahrzeuge in CarSharing-Flotten
• Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen sehr schwierig zu erreichen,
weil auf der Kostenseite die Fahrzeuge teuer sind,
weil auf der Einnahmeseite die Auslastung der Elektrofahrzeuge
niedriger ist und damit Fahrentgelteinnahmen fehlen.
• Wer zahlt für die Ladeinfrastruktur von stationsbasierten Angeboten?
• CarSharing-Stellplätze im
öffentlichen Raum können nur
dann mit Elektrofahrzeugen
bestückt werden, wenn es eine
zugeordnete Ladeinfrastruktur
im öffentlichen Raum neben
dem Stellplatz gibt.
www.carsharing.de
1. Ausweisung allgemeiner CarSharing-Stellplätze im öffentlichen
Straßenraum, die allen (berechtigten) CarSharing-Fahrzeugen
gleichermaßen zur Verfügung stehen.
2. Kommunen können Parkgebühren für CarSharing-Fahrzeuge
gegenüber den allgemein geltenden Gebührensätzen ermäßigen.
3. Ausweisung unternehmens-spezifisch zugeordneter CarSharing-
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum durch Sondernutzung.
Das CsgG ermächtigt die Kommunen zu
folgenden Maßnahmen:
www.carsharing.de
CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum
• 62 Städte und Gemeinden haben nach unserer Kenntnis bisher schon
CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum erlaubt.
• 12 davon liegen in Baden-Württemberg. Dabei wurden 322 CarSharing-
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet.
• In acht dieser Orte wurden die reservierten CarSharing-Stellplätze
durch Sondernutzung genehmigt.
www.carsharing.de
Der Nutzen § 5 CsgG darin, dass es die Sondernutzung prinzipiell
als Genehmigungsgrundlage definiert hat.
Länder können in den Landesstraßengesetzen die Sondernutzung
für CarSharing-Stellplätze näher regeln.
Kommunen sollten CarSharing in ihre Sondernutzungssatzungen
aufnehmen (ev. Vergabekriterien, Gebühren).
Antragsverfahren oder kommunales Vergabeverfahren?
Formale Ausschreibung (europaweit, bundesweit?) oder informelles
Interessensbekundungsverfahren? Welche Schwellenwerte sind
wann zwingend zu beachten?
Bedarfserhebung: Feststellung eines gewünschten Bedarfs
Standortermittlung gemeinsam mit CarSharing-Anbietern
The winner takes it all oder zweckdienliche Aufteilung bei mehreren
geeigneten Bewerbern?
CarSharing-Stellplätze als Sondernutzung:
www.carsharing.de
# Konkretisierung der Privilegierungen und von Auswahlkriterien
bevorrechtigter CarSharing-Angebote
# Kennzeichnung der bevorrechtigten CarSharing-Fahrzeuge
# Amtliches Straßenschild zur Kennzeichnung der bevorrechtigten
Stellplätze
# Schutz der privilegierten CarSharing-Stellplätze vor Falschparkern
# Möglichkeit, bevorrechtigte Stellplätze durch bauliche
Einrichtungen (z.B. Klappbügeln) vor Falschparkern zu schützen
# Möglichkeit, dass CarSharing-Fahrzeuge in Bewohnerparkzonen
abgestellt werden dürfen
Regelungsbedarf nach Verabschiedung des
CsgG in noch zu erlassenden nachfolgenden
Verordnungen:
www.carsharing.de
• Struktur der CarSharing-Angebote im Land Baden-Württemberg
zeigt, dass ausschließlich stationsbasierte Angebote für eine
flächendeckende Ausbreitung des CarSharing beitragen. Diese
Angebote in zurzeit 209 baden-württembergischen Kommunen
werden sowohl von meist mittelständischen CarSharing-Anbietern
aus den Kernstädten heraus betrieben als auch von kleinen
ehrenamtlichen CarSharing-Vereinen.
• Damit diese Angebote mehr Aufmerksamkeit bekommen, sollten
sowohl in den Großstädten als auch in kleineren Kommunen
reservierte CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum per
Sondernutzung bekommen.
• Die Landesregierung sollte es den Kommunen ermöglichen, diese
Sondernutzung möglichst wenig komplex und unbürokratisch zu
ermöglichen (siehe Landtags-Drucksache 16/2887 vom 29.03.2017)
und nicht die Landesregelung stur an das Bundesrecht
anzugleichen (siehe Landtags-Drucksache 16/2887 vom 23.10.2017).
Wünsche an die Landesregierung:
www.carsharing.de
Willi Loose
Bundesverband CarSharing e.V.
Kurfürstendamm 52
10707 Berlin
Tel.: 030 - 92 12 33 54
Email: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.