Lukas Musumeci
Schreibzentrum
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Constructive Alignment und Lernzielorientierung
UNIVERSITÄTSKOLLEG
Constructive Alignment
Ein lernendes System
Constructive Alignment bezeichnet die wechselseitige Abstimmung von
Lernzielen (respektive beabsichtigten Lernergebnissen), Lehr-
Lernaktivitäten und Prüfungen. Die Lehr- Lernaktivitäten sollen darauf
ausgerichtet sein, dass die Studierenden die Lernziele erreichen. Ob dies der
Fall ist, misst die Prüfung. Sie gibt also sowohl Lehrenden wie auch
Lernenden ein Feedback darüber, ob die Lernenden die gesetzten Ziele
erreicht haben. Diese Feedback wiederum kann die Lehrenden dazu
veranlassen, Lernziele, Lehr- Lernaktivitäten und Prüfung besser
aufeinander abzustimmen. So entsteht ein lernendes System.
Lernziele gestalten im StaatsorganisationsrechtLernziele ergeben sich nicht alleine aus dem Fach oder dem Lerngegenstand,
auch wenn sie von diesem abhängen. Lehrende müssen sie setzen. Diese
didaktische Entscheidung hängt von einer Reihe von Parametern ab.
Diesbezüglich ist zu unterscheiden zwischen den von außen gesetzten
Rahmenbedingungen und Entscheidungen, welche Lehrende innerhalb
dieses Rahmens treffen müssen.
Lernziele
Begriff
Lernziele sind zumeist schriftliche Aussagen darüber, wozu Studierende
nach erfolgreichem Lernen in der Lage sein, was sie also wissen und
können sollen. Lernziele sind von reinen Umschreibungen der Lerninhalten,
wie wir sie etwa in Prüfungsgegenständekatalogen finden, abzugrenzen.
Erstere bestehen aus zwei Komponenten, einer inhaltlichen und einer
prozessualen. Die inhaltliche Komponente beschreibt den Lerngegenstand,
die prozessuale den kognitiven Prozess, ein in der Regel beobachtbares
Verhalten der Lernenden im Zusammenhang mit dem Lerngegenstand.
Störungen
Voraussetzung für ein konsequentes Constructive Alignment ist eine
Personalunion von Lehrendem, Prüfendem und Korrigierendem.
Störungen entstehen also da, wo verschiedene Personen diese Funktionen
arbeitsteilig wahrnehmen. Im juristischen Studium fallen vor allem die
folgenden Konstellationen auf.
• (Nicht)verknüpfung AG und zugehöriger Lehrveranstaltung
• Lehrender ist nicht Prüfende, insbesondere Staatsexamen
• Einsatz von Korrekturassistenten
Damit die Störungen nicht zu Brüchen werden können sie aufgefangen
werden, indem
• Rückkoppelungsschlaufen eingebaut und
• Gemeinsame Lernziele formuliert werden.
Evaluation
Synthese
Analyse
Anwenden
Verstehen
Wissen
Eigene Setzungen
Welche Kompetenzen?
▪ Gutachtenkompetenz
▪ Weitere allgemeine juristischen Kompetenzen (z.B. Orientierung in der
Textlandschaft)
▪ Staatsorganisationsrechtsspezifische Kompetenzen (z.B. Umgang mit der
Offenheit des Grundgesetzes)
▪ Überfachliche Kompetenzen (z.B. Selbstlernkompetenz)
Welche rechtlichen Kontexte?
▪ Rechtsvergleichung
▪ Europa- und Völkerrecht
▪ Andere öffentlich-rechtliche Teilrechtsgebiete
▪ Straf- oder Privatrecht (z.B. Gesellschaftsrecht)
Welche außerrechtlichen Kontexte
▪ Politik und Politologie
▪ Staatstheorie und –philosophie
▪ Historisch
▪ Gesellschaftlich, kulturell und soziologisch
▪ Organisationstheorie
Inhalt
„Zusammensetzung und Wahl der
Verfassungsorgane“
Kognitive Handlung
„darstellen“
Lernzielebenen
In der Hochschule werden drei Ebenen von Lernzielen unterschieden, die
sich in ihrem Abstraktionsgrad unterscheiden.
• Richtziele auf Studiengangs- und Modulebene,
• Grobziele auf Lehrveranstaltungsebene und
• Feinziele auf der Ebene der einzelnen Unterrichtseinheiten
Autoren von Grob- und Feinzielen sind die betreffenden Lehrenden,
individuell oder, was besonders für die Grobziele wünschenswert wäre,
kollektiv bezogen auf einen Studiengang oder ein Modul. Die Zielebenen
sind idealerweise so verknüpft, dass sich die Ziele einer Ebene an der
übergeordneten Ebene ausrichten.
Lernzieltaxonomien
Lernzieltaxonomien sind Klassifizierungssysteme, anhand welcher sich
Lernziele, in der Regel ihrer Komplexität nach, einteilen lassen. Sie helfen
Lehrenden dabei, die Komplexität bereits gesetzter Lernziele zu evaluieren
und neue Lernziele auf der gewünschten Stufe anzusiedeln. Die wohl
einflussreichste ist die Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich von
Benjamin Bloom et al. (1956).
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Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen ergeben sich durch
• direkte Vorgaben z.B. in Juristenausbildungsgesetzen, Studienordnungen
und Richtzielformulierungen
• implizite Vorgaben, die sich aus der curricularen Stellung ergeben.
Die curriculare Stellung ist in verschiedener Hinsicht relevant. Sie gibt
Aufschluss über das erwartbare Vorwissen und die angemessene
Komplexität der Lernziele.
Lernziele in einem SchlaufenmodellDie folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorlesung StaatsrechtI: Staatsorganisationsrecht, durchgeführt von Arne Pilniok an derUniversität Hamburg im Wintersemester 2013/14.
Abschichtende Sequenzierung
In der Lehr- Lernforschung wird davon ausgegangen, dass an Vorwissen
anzuknüpfen, einen hohen Lerneffekt zeitigt. Deshalb haben wir haben
uns entschieden, die Veranstaltung abschichtend zu sequenzieren. Das
bedeutet, dass in vier Modulen zentrale Themen mehrfach aus
unterschiedlichen Perspektiven oder mit anderen Schwerpunkten
behandelt wurden. Dieses Vorgehen erlaubte es, sukzessive Vorwissen
aufzubauen, auf das die Studierenden bei jedem Vertiefungsschritt
zugreifen konnten.
Lernziele zum Demokratieprinzip
Modul 1: Das Grundgesetz kennenlernenIm ersten Modul sollten sich die Studierenden das notwendigeOrientierungswissen erarbeiten, um mit dem Grundgesetz arbeiten zukönnen. Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? Welches sind seineStrukturprinzipien? Welches die Verfassungsorgane? Wie läuft derGesetzgebungsprozess ab?
• Die Strukturprinzipien benennen und in den Grundzügen erläutern
können, insbesondere
• die Umsetzung des Demokratieprinzips beschreiben können.
Modul 2: Das Grundgesetz verstehen lernen
In Modul 2 wurden die Inhalte aus Modul 1 vertieft. Dabei sind wir vom
Normalfall ausgegangen und nicht von den verfassungsrechtlichen
Konfliktfällen.
• Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht voneinander abgrenzen
können.
• Beschreiben können, wie der Bundestag gewählt wird.
Modul 3: Mit dem Grundgesetz argumentieren lernen
Anknüpfend an Modul zwei wurden typische Konfliktsituationen und
mögliche Argumentationsstrategien erörtert.
• Erklären können, weshalb Verfassungsgerichte Sperrklauseln für
Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlen unterschiedlich
beurteilen.
• Die Argumente des Bundesverfassungsgerichts bewerten können.
Modul 4: Grundgesetzexpert*in werden
Wiederholend und vertiefend wurden zentrale Themen aufgegriffen und
in größere Kontexte gestellt.
• Die Funktionen, Voraussetzungen und Grenzen des Mehrheitsprinzips
und des Minderheitenschutzes zueinander in Beziehung setzen
können.
• Die Ausformung von Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz im
Staatsorganisationsrecht analysieren und bewerten können.
Welche Inhalte?Keine Lehrveranstaltung kann die Inhalte des betreffenden Fachsvollständig behandeln. Alle Lehrenden müssen innerhalb des ihnenvorgegebenen Rahmens Entscheidungen bezüglich der zu behandelndenInhalte treffen. Hier schließt sich auch die Frage an, wie die (inhaltliche)Arbeitsteilung zwischen Vorlesung, AG und Selbststudium verwirklichtwerden soll.
LiteraturKrüper, Julian, Pilniok Arne (Hrsg.), Staatsorganisationsrecht Lehren, Baden-Baden 2016Musumeci, Lukas, Lernziel- und Kompetenzorientierung am Beispiel desStaatsorganisationsrecht, in Krüper/PilniokPilniok, Arne/Musumeci, Lukas, Anhang 4 – Beispiel eines Lernzielkataloges für dieVorlesung Staatsorganisationsrecht, in: Krüper/PiliokBiggs, John/Tang, Catherine, Teaching for Quality Learning: What the Student Does, 4.Auflage, San Francisco 2011