Das neue EEG aus Sicht der energieintensiven IndustrieSebastian Franke, Verband der Chemischen Industrie e.V.
Agenda
VCI und Chemieindustrie
Erneuerbare Energien und das neue EEG – Besondere Ausgleichsregelung
Erneuerbare Energien und das neue EEG – Eigenstromerzeugung
Fazit
Verband der Chemischen Industrie - Kennzahlen
1.660 Mitgliedsunternehmen
aus Chemie und Pharma
190 Milliarden Umsatz 2013 440.000 Mitarbeiter
Die größten Industriebranchen in Deutschland:
1. Automobil2. Maschinenbau3. Chemie4. Elektroindustrie
Energie in der Chemieproduktion
Chemieproduktion in Deutschland benötigt große Mengen Energie
Strom53 Milliarden
Kilowattstunden
Gas120 Milliarden
Kilowattstunden
Entspricht dem Stromverbrauchvon 13 Mio. 4-Personen-Durchschnittshaushalten
Entspricht dem Gasverbrauchvon 6 Mio. 4-Personen-Durchschnittshaushalten
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Chemie zählt zu den energieintensiven Branchen
Anteil der Energiekosten an der BruttowertschöpfungEnergiekosten zu Bruttowertschöpfung, 2011, in Prozent
Quelle: Destatis (Kostenstruktur) Nur energetischer Einsatz
Elekroindustrie
Maschinenbau
Herstellung Pharmazeutische Erzeugnisse
Fahrzeugbau
Verarbeitendes Gewerbe
Verlags-, Druckgewerbe, Vervielfältigung
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Textilgewerbe
Ernährungsgewerbe
Chemie und Pharma
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Grundstoffchemie
Papiergewerbe
Metallerzeugung und -bearbeitung
3.0
3.1
3.2
3.5
7.7
7.7
9.4
13.0
13.7
14.4
16.4
19.4
25.2
28.6
29.8
Verarbeitendes Gewerbe insgesamt: 7,7 Prozent
Agenda
VCI und Chemieindustrie
Erneuerbare Energien und das neue EEG – Besondere Ausgleichsregelung
Erneuerbare Energien und das neue EEG – Eigenstromerzeugung
Fazit
Ausbauziele Erneuerbarer Strom basierend auf Koalitionsvereinbarung und Energiekonzept 2010
2008 2020 2025 2030 2035 2040 20500
10
20
30
40
50
60
70
80
15,2%
35%
40-45%50%
55-60%65%
80%
Zielerreichungsgrade Erneuerbaren AnteileAusbauziele Erneuerbare werden erreicht
Strom Primärenergieverbrauch0
5
10
15
20
25
30
35
15.3
9.3
24.8
13.5
35
20
2008 2013 2020%
9
Fast 60 Prozent der Investitionen gehen in die Photovoltaik
Investitionen in Erneuerbare EnergienIn Millionen Euro, 2012
Quelle: BMU, AGEE-Stat
Photovoltaik
Windenergie
Biomasse (Strom)
Biomasse (Wärme)
Solarthermie
Geothermie
Wasserkraft
11,200
3,750
1,500
1,050
990
930
70 Investitionen insgesamt:19,5 Mrd. Euro
10
Wo kommt der EE-Strom her?
Wo ist was geregelt? Überblick Beihilfeleitlinien und EEG
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EEAG
Vorgaben EE-
Förderung, Entlastungen
von EEG-Umlage
EEG
Förderung EE Entlastungen
Besondere Ausgleichsregel
Eigenstrom
Entlastungen
Was geben die Beihilfeleitlinien bzgl. der Entlastung von stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage vor?
Diskriminierungsfreie Entlastungsmöglichkeit aller „Undertakings“ eines Sektors (auf NACE-4-Steller-Ebene) der bestimmte Kriterien erfüllt:
10% Stromintensität und 10% Handelsintensität oder 20% Stromintensität und 4% Handelsintensität oder 7% Stromintensität und 80% Handelsintensität
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Zusätzlich Qualifizierungsmöglichkeit von „Undertakings“, die nicht einem der 68 Sektoren angehören aber stromintensiv sind:
20% Stromintensität und Zugehörigkeit zu einem Sektor mit mehr als 4% Handelsintensität
68 NACE-4-Steller Sektoren im Annex 3 der Leitlinien
152 NACE-4-Steller Sektoren im Annex 5 der Leitlinien
Was geben die Beihilfeleitlinien bzgl. der Entlastung von stromintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage vor?
Mindestumlage/Belastung der entlasteten Unternehmen
Entlastete Unternehmen zahlen 15% der (nationalen) Umlage, d.h. in Deutschland derzeit 0,94 Cent/KWh
Entlastete Unternehmen zahlen aber nicht mehr als 4% ihrer eigenen Bruttowertschöpfung
Besonders stromintensive Industrien mit einer Stromintensität von mehr als 20% zahlen nicht mehr als 0,5% ihrer eigenen Bruttowertschöpfung („Superdeckel“)
Übergangsbestimmungen
Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 1. Januar 2019 erfüllen
Sollen für diesen Zweck einen Anpassungsplan erstellen
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EEG-Novelle: 2 Gesetze!
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Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts• Bestimmungen zur Förderung Erneuerbarer Energien• Regelungen zur Belastung von
Eigenstromversorgung
Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen• Entlastungen von energieintensiven Unternehmen
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Entlastung von der EEG-Umlage: Wo kommen wir her?
• Unternehmen/Unternehmensteile des verarbeitenden Gewerbes und des Bergbau (Abschnitte B und C)
Anspruchsberechtigte
• > 1GWh an einer Abnahmestelle im JahrStromverbrauch
• Stromkosten bezogen auf Bruttowertschöpfung mindestens 14%Stromintensität
• Ab einem Verbrauch von 10 GWh im Jahr: Nachweis eines EnMS (ISO 50001 oder EMAS nach (EG) Nr. 761/2001)
Energie-managementsystem
15
Belastung: mind. 0,05 ct/kWh je nach Stromintensität und -verbrauch
Unternehmen/Unternehmensteil
Qualifikation über Annex 3, Beihilfeleitlinien (68 Sektoren)
Qualifikation als stromintensives Unternehmen: 20% Stromintensität in einem Sektor mit 4% Handelsintensität
Qualifikation über nationales Kriterium: >16% Stromkosten/BWS (ab 2015: >17%)
Bisher in BesAR
> 20% Stromintensität?
Deckel 1:4% BWS des
Unternehmens
Deckel 2:0,5% BWS des Unternehmens
nein
Ja
Volle EEG-Umlage20% der EEG-
Umlage
nein
nein nein
Ja
Ja
Ja Ja
Entlastungsmöglichkeiten neues Gesetz zur BesARUmsetzung der EEAG-Vorgaben
nein
15% der Umlage
Zahlung darf 0,1 ct/kWh nicht unterschreiten
Besondere AusgleichsregelungBisherige Verteilung der Branchen
Quelle:BMU/BAFA2013
Besondere AusgleichsregelungBisherige Verteilung der Branchen
Quelle:BMU/BAFA2013 Auswirkungen der neuen
Regelungen?
Auswirkungen auf den Begünstigtenkreis
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• Zahl der Sektoren ist eingeschränkt, Individualkriterium zur Qualifizierung (20% Stromkostenintensität) ist hoch angesetzt
Zahl der zukünftig begünstigten
Unternehmen wird sicher sinken, aber
genaue Zahl ist derzeit nicht abschätzbar
• Begünstigte Unternehmen in 2014 haben 2013 auf Basis der EEG-Umlage 2012 (3,5 Cent/KWh) beantragt und 14% Stromkosten überschritten
• EEG-Umlage ist 2013 um 1,7 Cent/KWh gestiegen was bei sonst gleichen Bedingungen eine Stromkostenerhöhung um ca. 2,5%-Punkte bedeutet
• d.h. Beantragung 2014 (für 2015) auf Basis EEG-Umlage 2013 (5,2 Cent(KWh) müsste die 16%-Schwelle überschreiten
Anhebung der nationalen
Eingangsschwelle von 14% auf 16% für 2015 und auf 17% für 2017
sollte wirkungsneutral für bisher begünstigte
Unternehmen sein
Auswirkung auf die Belastung der Industrie
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Belastung der bisher nicht entlasteten Unternehmen wird weiterhin wachsen, weil• Hürden höher gesetzt sind, in die Entlastung
hineinzukommen• EEG-Umlage nicht sinken wird, sondern weiterhin
ansteigen wird
Bisher (d.h. im Jahr 2014) entlastete Unternehmen, die aus dem System
rausfallen, werden zukünftig mit 20% der Umlage belastet, d.h. sie zahlen nach
derzeitiger Umlage 1,25 Cent/KWh, weiter steigend
Bei zukünftig entlasteten Unternehmen hängt die Belastung von der individuellen Situation (welcher Deckel greift, wie hoch ist die Bruttowertschöpfung?) ab:• Für alle(!) verdoppelt sich die bisherige
Mindestumlage aufgrund des 0,1 Cent/KWh-Sockels mindestens
• Belastung kann maximal auf das rund 19-Fache der bisherigen Belastung steigen, wenn die Deckel höher liegen als der 15%-Umlagewert, der als Mindestumlage gezahlt werden muss (Günstiger-Prüfung!)
Unsicherheitsfaktoren bei Analyse der Auswirkung
Zuordnung von Unternehmen zu Sektor
Auswirkung der neuen Berechnungsmethode für Stromintensität!
Anhebung der Wirkungsschwelle erschwert jedoch künftigen Zugang zur Besonderen Ausgleichsregelung für weitere Unternehmen
Regelung für selbständige Unternehmensteile
Rückforderungen im Rahmen des EEG-Beihilfeverfahrens?
Kritikpunkte
Erhöhte nationale Eingangsschwellen (16% bzw. 17%) erschwert den Zugang zur besonderen Ausgleichsregelung
Herabsetzung der Eingangsschwelle auf 15% und 16%
Selbständige Unternehmensteile dürfen nur bei Zugehörigkeit zur Liste 1 (Anhang 3) gelten gemacht werden
Selbständige Unternehmensteile auch bei Zugehörigkeit zur Liste 2
Anerkennung von Selbständigen Unternehmensteilen nur im Falle eines „wesentlichen Umsatzes mit externen dritten Unternehmen“
Streichung der Vorgabe
Keine Anrechnungsmöglichkeit von Eigenerzeugungskosten beim Umstieg auf Nutzung der Besonderen Ausgleichsregelung
Anrechnungsmöglichkeit für Eigenerzeugungskosten
Umlage nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 um weitere fast 20 Prozent gestiegen
EEG-UmlageEuro pro Megawattstunde
Quelle: VCI
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2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
2.46 3.24 3.88 5.16 5.84 6.31
11.02 11.60 13.10
20.47
35.32 35.92
52.77
62.40
Auswirkung auf die EEG-Umlage
4.01
1.26
0.56
0.27 0.13
Gesamt 6,24 Cent/KWh VergütungUmverteilungNachholung 2013Liquiditätsreserve Marktprämie
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• Entlastungsvolumenbleibt in etwa gleich
• D.h. Umverteilungseffektändert sich nicht
• Kein geänderter Einfluss auf EEG-Umlage
Belastung der Chemie durch das EEG
EEG Kosten für die chemisch-pharmazeutische IndustrieIn Mio Euro
25
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 20140
500
1,000
1,500
2,000
2,500
3,000
3,500
170 210 230 230 360
540 550
800
1,000
230 370 400 360
810
1,390 1,410
2,750
3,250
EEG-Mehrkostenmit Härtefallregelung(in Mio. Euro)
EEG-Mehrkosteno. Härtefallregelung(in Mio. Euro)
+ 25 Prozent
Quelle: Statistisches Bundesamt, ÜNB, Prognos, VCI Ab 2013 EEG Mehrkosten ohne Härtefallregel und ohne Befreiung der Eigenerzeugung
Agenda
VCI und Chemieindustrie
Erneuerbare Energien und das neue EEG – Besondere Ausgleichsregelung
Erneuerbare Energien und das neue EEG – Eigenstromerzeugung
Fazit
EEG: Änderung der Eigenstromentlastung
„Eigenversorger von Strom müssen sich an der Finanzierung der Energiewende beteiligen. Es darf keine Flucht in die Eigenstromerzeugung geben!“
Einbeziehung neuer Anlagen in
das EEG-Umlagensystem
Für Altanlagen gilt Bestandsschutz
Neue EE-Anlagen und neue KWK-Anlagen zahlen
50% der Umlage
Unternehmen des produzierenden
Gewerbes zahlen 15% der Umlage
EEG: Änderung der Eigenstromentlastung – Schwierigkeiten aus Sicht der Chemischen Industrie
Einbeziehung neuer Anlagen in
das EEG-Umlagensystem
Für Altanlagen gilt Bestandsschutz
Unternehmen des produzierenden
Gewerbes zahlen 15% der Umlage
Auch neue, ökologisch vorteilhafte Anlagen (KWK, Restgase) sollten weiterhin nicht belastet werden!
Voller Bestandsschutz nur für Anlagen vor 2011 (Netzdurchleitung und
räumliche Nähe)
Bei Modernisierung von Anlagen vor 2011 geht voller
Bestandsschutz verloren (Netzdurchleitung und
räumliche Nähe)
Fazit
Eine eigentlich beabsichtigte grundlegende Reform des EEG bleibt aus
Weiterhin hohe Ausbauraten und Fördersätze
Problem der Marktintegration der Erneuerbaren wird nicht angegangen
Keine Kostenbremse
aber auch:
Auswirkungen auf das Produzierende Gewerbe halten sich in Grenzen Belastungssteigerungen halten sich in Grenzen Keine zusätzlichen Entlastungen vor allem für den „Mittelstand“
„Der Berg kreißte und gebar eine Maus“(Horaz, Ars poetica)