Landesbank Baden-Württemberg
Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-VotumSzenarien, Konjunktur & Zölle
Der Delfin. Mit seinem Echolot kann er sich auch bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sicher orientieren.
Dirk ChlenchSenior Economist
#RELEASE_DATE# #PDFRELEASE_DATE#
Landesbank Baden-Württemberg
Vereinigtes KönigreichSzenarien und Konjunktur
Landesbank Baden-Württemberg |
Der weitere Brexit-Fahrplan.
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Quelle: Börsenzeitung vom 29. März 2017, Capital Economics, Vertrag über die Europäische Union, FAZ vom 20. Juni, LBBW Research
Termin Voraussichtliches Ereignis
19. Juni 2017 Start der Austrittsverhandlungen √
24. September 2017 Bundestagswahl √
Bis Dezember 2017 Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über die sogenannte „divorce bill“, die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und umgekehrt, die Rolle des EU-Gerichtshofs sowie über die Grenze in Irland √
Bis Oktober 2018 Bei „ausreichenden Fortschritten“ über die Ausstiegsmodalitäten: Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen EU und Großbritannien
Bis März 2019 Abstimmung über die Verhandlungsergebnisse im EU-Parlament und im britischen Parlament
Bis März 2019 Europäischer Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit über die Verhandlungsergebnisse
29. März 2019 Ende der EU-Mitgliedschaft
Seite 3
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Zwischenstaatliche Organisationen in Europa.
Quelle: Wikipedia, LBBW Research
BelgienBulgarienDänemark
DeutschlandEstlandFinnland
FrankreichGriechenland
IrlandItalien
KroatienLettlandLitauen
Luxemburg
MaltaNiederlandeÖsterreich
PolenPortugal
RumänienSchwedenSlowakei
SlowenienSpanien
Tschechische RepublikUngarn
Vereinigtes KönigreichZypern
AndorraSan Marino Türkei
IslandLichtensteinNorwegen
Schweiz
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Europäische Union (EU) und Europäische Zollunion
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Bilaterale Zollunion mit der EU
Seite 4
Landesbank Baden-Württemberg |
Beziehung zur Europäischen Union – Verschiedene Optionen.
Seite 5
Quellen: LBBW Research, Finanz und Wirtschaft, WTO, EFTA, EU
Europäischer Wirtschaftsraum
(EWR)
§ Kaum Mitsprache bei Regulierung
§ Zugang zum EU-Binnenmarkt
§ Ausnahme bestimmter Bereiche wie Agrar-und Fischereipolitik
§ „Passport-Rechte“ für Finanzinstitute
§ Personen-freizügigkeit
§ Beitrag zum EU-Budget
Modell „Norwegen“0 % Wahrscheinlichkeit
EFTA + Bilaterale
§ Neben EFTA-Mitglied-schaft zusätzlich Aushandlung bilate-raler Verträge mit EU
§ Beschränkter Zugang zum EU-Binnenmarkt (ohne z.B. Dienst-leistungen)
§ Verhandlungen können Jahre dauern
§ Kaum ohne Personenfrei-zügigkeit möglich
§ Beiträge zum EU-Kohäsionsfonds
Modell „Schweiz“0 % Wahrscheinlichkeit
Zollunion
§ Zollfreier Zugang zum Binnenmarkt (ohne Finanzsektor)
§ Übernahme von EU-Normen und –Zöllen gegenüber Nicht-EU-Staaten
§ Zollunionen sind Vorbereitung zur Mitgliedschaft
Modell „Türkei“10 % Wahrscheinlichkeit
Freihandels-abkommen
§ Mehrheitlich zollfreier Zugang zum EU-Binnenmarkt (ohne Dienstleistungs-sektor)
§ Zustimmung von allen EU-Ländern erforderlich
§ Teilweise Übernahme von EU-Produktstandards
Modell „Kanada + X“80 % Wahrscheinlichkeit
WTO-Regeln
§ Die World Trade Organization (WTO) regelt die Handels-und Wirtschaftsbe-ziehungen von derzeit 163 Mitgliedern (u.a. Vereinigtes Königreich und auch EU als Ganzes)
§ WTO-Regeln beinhalten weder Zugang zum EU-Binnenmarkt noch Zollfreiheit für Einfuhren in die EU
Modell „Jedermann“10 % Wahrscheinlichkeit
zunehmende Nähe zur Europäischen Union
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 6
§ Das Expansionstempo der britischen Wirtschaft hat sich –im Gegensatz zu der Konjunkturentwicklung in anderen Industriestaaten – im laufenden Jahr abgeschwächt.
§ Im ersten Halbjahr 2017 belief sich die auf ein Gesamtjahr hochgerechnete Wachstums-rate (Jahresrate) auf 1,1 %, nach einer entsprechenden Rate von 1,9 % im zweiten Halbjahr 2016.
§ Im dritten Quartal 2017 legte die britische Wirtschaft mit einer Jahresrate von 1,6 % zu.
§ Nach unserer Prognose wird die britische Wirtschaft 2017 mit einer Rate von 1,5 % wachsen und damit hinter dem Wachstum des Euroraums zurückbleiben. Im nächsten Jahr sollte der Wachstums-nachteil weiter zunehmen.
BIP, Halbjahresveränderung, auf das Gesamtjahr hochgerechnet, in %
Das Vereinigte Königreich koppelt sich von der guten Euroraum-Konjunktur ab.
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
1,9
1,1
1,6
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
1. HJ 2013 2. HJ 2013 1. HJ 2014 2. HJ 2014 1. HJ 2015 2. HJ 2015 1. HJ 2016 2. HJ 2016 1. HJ 2017 3. Q. 2017
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Veränderung der Reallöhne ggü. dem Vorjahresmonat, in % (obere Graphik) und private Sparquote, in % (untere Graphik)
Der private Konsum lahmt, da die hohe Inflation die Lohnzuwächse auffrisst. Die Sparquote ist extrem niedrig und dürfte somit keinen Puffer bilden.
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
Seite 7
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Investitionspläne für die nächsten 12 Monate, Umfrage der Bank of England (BoE) unter UK-Privatunternehmen, Monatswerte, in Punkten
Investitionspläne der Unternehmen verharren im positiven Bereich, von Panik keine Spur. Verdrängen die Unternehmer das Risiko eines „Hard Brexit“?
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
Seite 8
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Arbeitslosenquote (saisonbereinigt) Ausländische Arbeitnehmer in Großbritannien, in Tausend
Theresa May will die Zuwanderung nach Großbritannien auf 100 Tsd. Personen pro Jahr beschränken – die Wirtschaft befürchtet einen Arbeitskräftemangel.
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
Seite 9
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 10
§ Trotz der sehr niedrigen Arbeitslosenquote ist der Lohnauftrieb noch verhalten. Die durchschnittlichen Wochenlöhne (einschließlich Bonuszahlungen) in der Privatwirtschaft zogen im Zeitraum August bis Oktober 2017 mit einer Rate von 2,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum an.
§ In vielen Industriestaaten war in den letzten Jahren eine Verringerung des Produktivitätswachstums zu verzeichnen. Im Vereinigten Königreich ist die Produktivitätsschwäche jedoch besonders stark ausgeprägt. Die stagnierende Produktivitäts-entwicklung reduziert den Verteilungsspielraum und ist somit eine Erklärung für das verhaltene Lohnwachstum. Die Lohnstückkosten sind im Jahr 2016 mit einer Rate von 2,6 % gewachsen (zum Vergleich: Deutschland: 1,6 %)
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
Arbeitsproduktivität, Index 1. Quartal 2000=100, saisonbereinigte Quartalswerte
Wochenlöhne in der Privatwirtschaft, Dreimonatsdurchschnitt, Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in %
Trotz sehr niedriger Arbeitslosenquote ist der Lohnauftrieb nur verhalten.
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Realer Außenwert des Pfund Sterling gegenüber einen breitem Korb an Währungen, Monatswerte, Index 2010=100
Infolge der Pfund-Abwertung hat sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der britischen Wirtschaft verbessert – trotz der geringen Produktivitätszunahme.
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
Seite 11
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Hauspreisindex (Nationwide Building Society), Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat, in %
Gelingt es diesmal, dass die Luft aus der Blase langsam entweicht? Bislang ist kein Absturz der Preise am hoch bewerteten Immobilienmarkt festzustellen.
Quelle: Thomson Reuters, LBBW Research
Seite 12
Landesbank Baden-Württemberg |
Birgt das hohe Defizit in der britischen Leistungsbilanz ein Risiko?
02.01.2018
Teilbilanzen der Leistungsbilanz, Jahreswerte, in % des BIP
Quelle; Thomson Reuters, LBBW Research
| Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 13
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018
Quelle: Thomson Reuters. LBBW Research
„Worst-Case“-Szenario (10 %)Hauptszenario (80 %) Szenario „Soft Brexit“ (10 %)
Kommt die dicke Rechnung noch? Drei Wachstumsszenarien.
1,5
0,6
-0,6 -1,0
-0,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
-1,0
-0,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (P) 2018 (P) 2019 (P)
In unserem Hauptszenario (80 % Eintrittswahrscheinlichkeit) unterstellen wir, dass die EU und Großbritannien bis Ende März 2019 ein Freihandelsabkommen abschließen werden oder sich zumindest auf eine Übergangslösung verständigt haben werden. Aber auch ein Freihandelsabkommen wäre kein gleichwertiger Ersatz für einen uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Zudem sollte die im Zuge der Verhandlungen unweigerlich bestehende Unsicherheit auf dem Wachstum lasten.In unserem „Worst-Case“-Szenario (10 % Eintrittswahrscheinlichkeit) unterstellen wir, dass Großbritannien ohne Austrittsvereinbarung aus der EU ausscheiden wird. In diesen Fall würden für den Handel zwischen Großbritannien und der EU die Regeln der Welthandelsorganisation WTO Anwendung finden (Modell Jedermann).In unserem Szenario „Soft Brexit“ (10 % Eintrittswahrscheinlichkeit) wird Großbritannien Mitglied in der Europäischen Zollunion bleiben. Dies hätte zur Folge, dass der Warenhandel zwischen Großbritannien und den anderen Mitgliedstaaten weiterhin nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird. Die negativen Auswirkungen des Brexit auf die britische Wirtschaft wären in diesem Szenario am geringsten.
| Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 14
1,5
1,0
1,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (P) 2018 (P) 2019 (P)
1,5 1,3
2,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (P) 2018 (P) 2019 (P)
Landesbank Baden-Württemberg |
Nach unserer Einschätzung wird ein „Hard Brexit“ das Expansionstempo der britischen Wirtschaft merklich dämpfen. Steht auch etwas auf der Habenseite?
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Quelle: FAZ, LBBW Research
§ Das Vereinigte Königreich war im Jahr 2016 mit 5,6 Mrd. Euro Nettozahler in den Haushalt der Europäischen Union. Diese Zahlungen werden im Szenario eines „Hard Brexit“ zukünftig entfallen.
§ Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes unterliegen.
§ Das Vereinigte Königreich wird den Zustrom an Immigranten steuern können.
§ Das Vereinigte Königreich wird nach eigener Interessenlage Freihandelsverträge mit anderen Staaten abschließen können.
Im Ergebnis ist die Abwägung zu treffen, ob ein Zugewinn an nationaler Souveränität die aus unserer Sicht absehbaren wirtschaftlichen Nachteile rechtfertigt oder nicht.
Seite 15
Landesbank Baden-Württemberg
Vereinigtes KönigreichZölle
Landesbank Baden-Württemberg |
Drei Szenarien für den Brexit und ihre Auswirkungen für die Unternehmen.
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
1. „Worst-case“-Szenario: EU-Austritt ohne Handelsabkommen. Trennung von der EU und dem gemeinsamen Binnenmarkt
§ Großbritannien erhält den Status eines Drittstaates. Für den Handel gelten die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO)
§ Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (gemeinsame Normen, Standards, gegenseitige Anerkennung nicht mehr gewährleistet)
§ Das bedeutet für die Ausfuhr: Ausfuhranmeldung und Registrierung mit EORI-Nummer sowie Zollsoftware (zum Beispiel ATLAS) für die elektronische Abwicklung werden fällig. Zulassung sowie Artikelstammdaten und Codierungen werden dafür benötigt, alternativ: Internetzollanmeldung IAA+ (mittels Elster-Online-Zertifikat), Ausfuhrgenehmigungen werden gegebenenfalls für sensible Güter benötigt, Umsatzsteuerliche Folgen: EU-Richtlinien verlieren Geltung.
§ Das bedeutet für die Einfuhr: Einfuhranmeldung sowie Zölle (eventuell Abgaben, Verbrauchssteuer) werden fällig. Übernahme des EU-Zolltarifs ist jedoch wahrscheinlich
§ Risiken: Doppelverzollung, Lieferkette (Vormaterialien können sich verteuern), Verzögerungen an Grenzen (da Grenzkontrollen + Abfertigung in UK und EU)
2. Hauptszenario: EU-Austritt mit Freihandelsabkommen
§ Wie 1. Szenario, aber: keine Zölle für EU-Ursprungsware beziehungsweise UK-Ursprungsware. Daher müssen die Ursprungsregeln beachtet werden, die in diesem Abkommen vereinbart werden. Zur Dokumentation sind wiederum Ursprungsnachweise nötig
3. Szenario „Norwegen“: EU-Austritt und Eintritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
§ Ebenfalls wie 1. Szenario, aber keine Zölle für Ursprungswaren. Die Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Waren- /Personen-/ Dienstleistungsfreiheit und freier Kapitalverkehr) gelten weiterhin. Circa 80 Prozent der Binnenmarktregeln gelten. Grenzkontrollen bestehen.
Unabhängig vom Szenario bedeutet der Brexit für Exporteure: Zollformalitäten und Beachtung des Zollrechts mit den Folgen Mehraufwand und höhere Kosten für Unternehmen. Einem Bericht des Beratungsunternehmens KPMG zufolge haben Unternehmen bereits aus Sorge vor Lieferschwierigkeiten nach dem Brexit ihre Lagerhaltung erhöht. Der Auslastungsgrad der Lagerkapazitäten befände sich im Vereinigten Königreich nahe alten Rekordständen.
Quelle: IHK Stuttgart, Financial Times, LBBW Research
Seite 17
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 18
§ Sollte das Vereinigte Königreich ohne Vertrag aus der EU ausscheiden („Hard Brexit“), wird sich das Königreich im Handelsverkehr auf die Regelungen der WTO stützen. Als eigenständiges Mitglied muss das Vereinigte Königreich seinen WTO-Status neu regeln. Auch nach dem Austritt aus der EU ist das Vereinigte Königreich Mitglied der WTO aus eigenem Recht.
§ Es gilt als wahrscheinlich, dass das Vereinigte Königreich nach dem EU-Austritt die für die EU bestehenden Regelungen übernimmt. Möglich wäre auch eine Verhandlung über neue Konditionen mit im Ergebnis höheren Vertragszöllen.
§ Dies bedeutet, dass eine im Vereinigten Königreich ansässige Auslandsgesellschaft für ihre Importe aus der EU zukünftig gegebenenfalls Zölle entrichten muss – eine Illustration des möglichen Ausmaßes zeigen die obigen Darstellungen.
Quelle: GTAI, WTO, KfW, LBBW Research
Europäische Union: ZollsätzeEuropäische Union: Anteil der zollfreien Importe je Produktgruppe
Wie hoch könnten im Vereinigten Königreich die Importzölle nach einem „Hard Brexit“ liegen?
56,7%
63,1%
13,7%
53,9%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Nicht-elektrischeMaschinen
elektrische Maschinen Transportzubehör Waren/ Erzeugnisse
1,72,4
4,1
2,5
10
14
22
14
0
5
10
15
20
25
Nicht-elektrischeMaschinen
elektrische Maschinen Transportzubehör Waren/ Erzeugnisse
Durchschnittlicher Zollsatz je Produktart Maximal möglicher Zollsatz je Produktart gemäß WTO
Landesbank Baden-Württemberg |
Werden sich die Zollbestimmungen für die Exporte einer im Vereinigten Königreich ansässigen Auslandsgesellschaft ändern?
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Quelle: LBBW Research
§ Da die EU weder mit den Vereinigten Staaten noch mit der VR China ein Freihandelsabkommen
abgeschlossen hat, sollte sich auch nach einem „Hard Brexit“ keine Änderung der Exportbestimmungen für
eine im Vereinigten Königreich ansässige Auslandsgesellschaft ergeben.
§ Das Vereinigte Königreich strebt zwar einen Freihandelsvertrag mit den Vereinigten Staaten an. Solange das
Vereinigte Königreich jedoch noch Mitglied der Europäischen Zollunion ist, darf das Inselreich nach
strenger Rechtsauffassung keine Verhandlungen über einen Freihandelsvertag mit anderen Staaten
beginnen. Diese können demnach frühestens – zumindest offiziell – mit dem geplanten Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der EU und der Europäischen Zollunion Ende März 2019 beginnen. Die
Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über ein Freihandelsabkommen erstreckten sich über sieben
Jahre. Es ist daher damit zu rechnen, dass Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem
Vereinigten Königreich über einen Freihandelsvertrag einige Jahre dauern würden. Dies gilt umso mehr, da
das Vereinigte Königreich als EU-Mitglied bislang keine Handelsverhandlungen führen musste und somit
der britischen Regierung Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung fehlen dürften.
Seite 19
Landesbank Baden-Württemberg |
Die Grenze zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland hatte sich als Hauptstreitpunkt entpuppt.
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Quelle: LBBW Research
§ Theresa May hat versichert, dass es keine „harte“ Grenze zwischen der Republik Irland und dem britischen
Nordirland geben wird. Andererseits hat die Premierministerin erklärt, dass das Vereinigte Königreich
insgesamt, also einschließlich Nordirland, die Europäische Zollunion verlassen wird. Es werde keine neue
Grenze zwischen Nordirland und Großbritannien geben.
§ Es ist für uns jedoch schleierhaft, wie Theresa May den gordischen Knoten durchschlagen will. Nach
unserem Verständnis schließen sich Austritt aus der Zollunion einerseits und keine Grenze – weder
zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland noch zwischen Nordirland und Großbritannien
– andererseits aus.
§ Es sei denn, dass Vereinigte Königreich insgesamt gliche seine Normen an die EU-Regelungen an. Dann
stellt sich jedoch die Frage, warum überhaupt ein Brexit?
Seite 20
Landesbank Baden-Württemberg |
Zerreißt der Nordirland-Kompromiss das Vereinigte Königreich?
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Quelle: LBBW Research
§ Die Zugeständnisse an Nordirland wecken auch in anderen Landesteilen Begehrlichkeiten.
§ Die Chefin der schottischen Regionalregierung, Nicola Sturgeon, sagte, dass nun Westminster nicht mehr
argumentieren könne, eine Unabhängigkeit Schottlands hätte eine Grenze zwischen Schottland und
England zur Folge.
§ Auch in London und Wales war im Nachgang des Nordirland-Kompromisses das Begehren zu vernehmen,
dass ihre Region nach dem Brexit in der Europäischen Zollunion und im EU-Binnenmarkt verbleiben solle.
Seite 21
Landesbank Baden-Württemberg |
Fazit:
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum
Quelle: LBBW Research
§ Wir messen unserem „Soft Brexit“- Szenario, dem Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen
Zollunion, lediglich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10 % bei. Dementsprechend ist unseres Erachtens
die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches im März 2019 –
sofern keine Übergangslösung gefunden wird – im Außenhandel zwischen dem Vereinigten Königreich und
den verbliebenen EU-Staaten Zollformalitäten anfallen werden.
§ Da nach unserer Überschlagsrechnung nach dem Brexit das Volumen der zu verzollenden Einfuhren des
Vereinigten Königreiches um 120 % in die Höhe schnellen sollte, ist anfänglich mit Verzögerungen bei der
Zollabfertigung zu rechnen.
§ Aus diesem Grund erscheint es uns ratsam, die Lagerhaltung bei den britischen Niederlassungen zu
erhöhen und gegebenenfalls Lagerflächen hinzu zu mieten.
§ Das Beispiel Vereinigte Staaten/Mexiko zeigt jedoch, dass eine enge Wertschöpfungskette auch über
Zollgrenzen hinweg möglich ist. Daher besteht die Erwartung, dass auch der Außenhandel zwischen dem
Vereinigten Königreich und der Rest-EU nach Anfangsschwierigkeiten in geordneten Bahnen verlaufen wird.
Investitionen in neue Lagerflächen erachten wir daher als voreilig.
Seite 22
Landesbank Baden-Württemberg | 02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 23
Quelle: LBBW Research
LBBW Brexit-BarometerAktuelle Analysen
Aktuelle Analysen und unser LBBW Brexit-Barometer finden Sie auf unserer WebPage: www.lbbw.de/brexit und auf Twitter via @LBBW
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ankündigung des Abstimmungsdatums
Brexit-Votum
Cameron stellt Referendum für Fall des Wahlsieges in Aussicht
Parlamentswahl in UK May's "Clean Break"
Formales Austrittsgesuch
Landesbank Baden-Württemberg |
Die LBBW unterliegt den Aufsichtsbehörden Europäische Zentralbank (EZB), Postfach 16 03 19, 60066 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 1253, 53002 Bonn/Postfach 50 01 54, 6039 1 Frankfurt.
Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur zu Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater.
Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beabsichtigt nicht, Personen in den USAanzusprechen.
Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne weitere Vorankündigung Aktualisierungen dieser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen.
Diese Publikation richtet sich nicht an Privatkunden und erfüllt die Anforderungen des § 4 Abs. 4 WpDVerOV im Hinblick auf Aussagen zu früheren Wertentwicklungen der behandelten Finanzinstrumente, Finanzindexe oder Wertpapierdienstleistungen nicht.
Die Entgegennahme von Research Dienstleistungen durch ein Wertpapierdienstleistungs-unternehmen kann aufsichtsrechtlich als Zuwendung qualifiziert werden. In diesen Fällen geht die LBBW davon aus, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden des Zuwendungsempfängers zu verbessern.
Stand: 27.12.2017
Disclaimer.
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 24
Landesbank Baden-Württemberg |
Ansprechpartner.
Corporate/Retail DevelopmentsMarco GöckLeiter der Gruppe Corporate/Retail Developments+49 711 [email protected]
Barbara AmbrusCorporate Developments+49 711 [email protected]
Clemens BundschuhRetail Developments+49 711 [email protected]
Martin DrespCorporate Developments+49 711 [email protected]
Martin GüthCorporate/Retail Developments+49 711 [email protected]
Strategy Research
Bloomberg: LBBK <go>
Strategy/MacroRolf Schäffer, CIIALeiter der Gruppe Strategy/Macro+49 711 [email protected]
Wolfgang AlbrechtEquity Strategy+49 711 [email protected]
Dirk ChlenchUSA, UK+49 711 [email protected]
Christian Götz, CEFACredit Strategy, Financials+49 711 [email protected]
Frank Klumpp, CFAEquity Strategy, Asset Allocation+49 711 [email protected]
Michael Köhler, CEFACredit Strategy, Corporates+49 711 [email protected]
Matthias KriegerChina, Japan, EM+49 711 [email protected]
Dr. Jens-Oliver NiklaschDeutschland, Euroraum+49 711 [email protected]
Sparkassen+49 711 127-7565Genossenschaftsbanken+49 711 127-28225Regional- und Spezialbanken+49 711 127-78708Asset Manager+49 711 127-75322
Liability Driven Investors+49 711 127-75291Sales Short Term Products+49 711 127-7574Banks Developed Markets+49 711 127-78847Banks Growth Markets+49 711 127-79512
Official Institutions+49 711 127-28280Equity Sales+49 711 127-25333Sales Capital Markets London+44 20 7826-8175Sales Corporates Immobilien+49 711 127-75678
Sales Corporates Large Corporates+49 711 127-78709Sales Corporates Key Accounts+49 711 127-75679Sales Corporates UK Regio+49 711 127-75677+49 711 127-27888
Marktpartner Unternehmenskunden+49 711 127-7552Marktpartner Privatkunden+49 711 127-25501Primary Markets+49 711 127-78825Corporate Capital Markets+49 711 127-78825
Kundenbetreuung
Leiter des Bereichs ResearchUwe BurkertChefvolkswirt+49 711 [email protected]
ResearchDr. Frank SchallenbergerCommodities, Alternatives+49 711 [email protected]
Martin SiegertQuantitative Analysis, Technical Analysis, Behavioral Finance+49 711 [email protected]
Uwe StreichEquity Strategy+49 711 [email protected]
Elmar VölkerRates Strategy+49 711 [email protected]
Manfred WolterSchweiz, Osteuropa+49 711 [email protected]
Dr. Guido ZimmermannEconomics+49 711 [email protected]
Thomas HollenbachRetail Developments+49 6131 [email protected]
Hans-Peter Kuhlmann, DVFACorporate Developments+49 711 [email protected]
Antje LaschewskiRetail Developments+49 711 [email protected]
Dr. Katja MüllerCorporate/Retail Developments+49 711 [email protected]
02.01.2018 | Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit-Votum Seite 25