Forschungszentrum für
Elektro-Magnetische
Umweltverträglichkeit
Der ICD Träger am Arbeitsplatz
- aus Sicht des Ingenieurs -
Dominik Stunder
Rotenburg an der Fulda, 09.03.2014
Gliederung
• Vorstellung
• Regelungen am Arbeitsplatz
• Störbeeinflussung von Herzschrittmachern und Defibrillatoren durch elektrische,
magnetische oder elektromagnetische Felder
• Gefährdungsbeurteilung
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Vorstellung
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Institut für Arbeitsmedizin und
Sozialmedizin
Forschungszentrum für elektro-
magnetische Umweltverträglichkeit
Risikokommunikation zu den Wirkungen
elektromagnetischer Felder auf den Menschen
und biologische Systeme www.emf-portal.de
Forschung zur Störung von aktiven Implantaten
Direktor: Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Kraus
Regelungen am Arbeitsplatz
• Wenn Arbeiter / Beschäftigte elektrischen, magnetischen
oder elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind,
• ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ zu beachten.
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BGV B11 BGR B11
BGV B11 / BGR B11
• §3 Allgemeine Anforderungen
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Arbeitsstätten und an
Arbeitsplätzen weder unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare
Wirkungen durch elektromagnetische Felder auftreten.“
• §12 Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel
„Für Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln sind besondere
Maßnahmen erforderlich, durch die Funktionsstörungen der Körperhilfsmittel
oder Schädigungen der Person verhindert werden. Versicherte haben den
Unternehmer über eine Versorgung mit Körperhilfsmitteln zu informieren,
damit der Unternehmer notwendige Maßnahmen ergreifen kann.“
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Besondere Maßnahmen erforderlich?
• Körperhilfsmittel, also Implantate, können durch elektrische, magnetische oder
elektromagnetische Felder gestört werden
Gefährdung des Implantatträgers bis hin zu
lebensbedrohlichen Situationen möglich
• 90% aller aktiven Implantate sind
Defibrillatoren (ICD) oder Herzschrittmacher (HSM)
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Neuimplantationen in
Deutschland
Altersschnitt
jünger als
2006 2009 70 Jahre 60 Jahre
ICD 21.609 42.261 +96% 51% 26%
HSM 98.140 108.791 +11% 18% 6%
Quelle: The EHRA White Book 2008 - 2013 und AQUA Qualitätsreport 2012
Störbeeinflussung des Implantats
• Statische Magnetfelder können den
sog. Magnet-Modus auslösen
Inhibition der Schockabgabe und
Therapierkennung beim ICD
• Magnetische und/oder elektrische
Felder koppeln Ströme in den
Körper, die die herzeigenen Signale
überlagern
Implantat stimuliert oder inhibiert
• Starke Hochfrequente Felder können
Teile das Implantatsystems
erwärmen
Schädigung des Gewebes
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Störbeeinflussung des Implantats
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Inhibition und Flimmererkennung
Störbeeinflussung des Implantats
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Stimulation (in vulnerable Phase)
Störbeeinflussung abhängig von:
• Stärke des elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldes
• Frequenz des elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldes
• Einstellungen des Implantats (Stichwort: Empfindlichkeit)
• Sondenart (Uni-/Bipolar)
• Position und Lage der Sonde im Körper (Stichwort: Schleifenfläche)
• Abstand der Elektroden an der Sonde
• Körperbau des Patienten
Gefährdungsbeurteilung für
jeden Einzelfall erforderlich
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Gefährdungsbeurteilung
• Berufsgenossenschaftliche Information: Beeinflussung von Implantaten durch
elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
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BGI 5111
• Anfordern bei der BG
oder
• Zum Download
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/
10002/i-5111.pdf
Gefährdungsbeurteilung
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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?
3. Messung der Exposition vor Ort
4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger
5. Ggf. Maßnahmen ergreifen
Gefährdungsbeurteilung
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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?
3. Messung der Exposition vor Ort
4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger
5. Ggf. Maßnahmen ergreifen
1. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
• In welchen Expositionsbereichen nach BGV B11 hält er sich auf:
Expositionsbereich 2 / Expositionsbereich 1 / Bereich erhöhter Exposition ?
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Expositionsbereiche nach BGV B11
Expositionsbereich 2 ist der Bereich,
der alle Bereiche des Unternehmens umfasst,
sofern sie nicht kontrollierten Bereichen (dem Expositionsbereich 1, dem Bereich
erhöhter Exposition oder dem Gefahrbereich) zuzuordnen sind.
Allgemein zugängliche Bereiche
wie Büro- und Sozialräume, Kantine,
Pforte, Verkehrsweg (auch innerhalb der Fertigungsbereiche)
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Expositionsbereiche nach BGV B11
Expositionsbereich 1 ist der Bereich,
der kontrollierte Bereiche sowie Bereiche umfasst,
in denen aufgrund der Betriebsweise oder aufgrund der Aufenthaltsdauer
sichergestellt ist, dass eine Exposition oberhalb der zulässigen Werte des
Expositionsbereichs 2 nur vorübergehend erfolgt.
Vorübergehend heißt im Mittel 8 Stunden pro Tag
bei 5 Arbeitstage und 50 Wochen im Jahr
Kontrollierte Bereiche
beispielsweise durch Ausweiskontrolle
wie Fertigung, Produktion, Trafostation, Generator
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Expositionsbereiche nach BGV B11
Der Bereich erhöhter Exposition ist ein kontrollierter Bereich,
in dem die zulässigen Werte des Expositionsbereiches kurzzeitig überschritten
werden.
maximal 2 Stunden pro Tag (0 Hz bis 91 kHz)
bzw. unter Beachtung der 6-Minuten-Regelung (91 kHz - 300 GHz)
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1. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
• In welchen Expositionsbereichen nach BGV B11 hält er sich auf:
Expositionsbereich 2 / Expositionsbereich 1 / Bereich erhöhter Exposition ?
• An welchen Maschinen arbeitet der Implantatträger?
• An welchen Maschinen kommt der Implantatträger vorbei auf dem Weg zum
Arbeitsplatz, zum Pausenraum, zur Kantine, zur Toilette etc.?
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Gefährdungsbeurteilung
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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?
3. Messung der Exposition vor Ort
4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger
5. Ggf. Maßnahmen ergreifen
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang 1
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Gerät
Beeinflussung
nicht
wahrscheinlich möglich Bemerkung
Bürogeräte (PC, Beleuchtung, Magnetklammern etc.)
Funkanwendungen (Handy, WLAN, RFID etc.)
Geräte für den Hausgebrauch (Herd, Staubsauger, Kühlschrank, Rasierer etc.)
Ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel (Fahrzeuge, Kran, Laubgebläse etc.)
Ortsfeste Maschinen, Anlagen (Hebebühnen, Metalldetektoren, Motoren etc.)
Energieversorgung (Umrichter, Leitungen, Generator etc.)
Industrieanlagen (Schmelzöfen, Galvanik, Erwärmungsanlagen etc.)
Schweißeinrichtungen /-verfahren
Medizintechnik (MRT, Röntgen etc.)
Labore / Forschung (Magnetrührer, Spektrometer etc.)
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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?
3. Messung der Exposition vor Ort
4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger
5. Ggf. Maßnahmen ergreifen
3. Messung der Exposition vor Ort
• Messung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen (BGV B11 §9 )
• §9 Prüfung
„Sachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder hat
und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik
(z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass
er den arbeitssicheren Zustand der Anlagen, Maschinen und Geräte
beurteilen kann.“
• Sachkundiger: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaften …
• Seminar der BG ETEM - Sachkunde „Elektromagnetische Felder“
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3. Messung der Exposition vor Ort
Messung der Feldstärke:
• am Ort des Oberkörpers (Arbeitsposition und Körperhaltung des Implantatträgers
berücksichtigen)
• bei der betrieblich maximal auftretenden Leistung
• mit Messgeräten für elektrische und magnetische Felder
• der Spitzenwerte für alle auftretenden Frequenzen (frequenzselektive Messung)
• unter Verwendung einer dreidimensionalen, richtungsunabhängigen (isotropen)
Feldsonden
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Gefährdungsbeurteilung
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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?
3. Messung der Exposition vor Ort
4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger
5. Ggf. Maßnahmen ergreifen
4. Zulässige Werte für Implantatträger
Vier Möglichkeiten zur Beurteilung der Störbeeinflussung von ICD und HSM
• Angaben des Implantat-Herstellers
• Grenzwerte der E DIN VDE 0848-3-1
• Berechnung unter Berücksichtigung des individuellen Implantatsystems
• Untersuchung des Implantatträgers im Labor
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Angaben des Implantat-Herstellers
• Zulässige Werte für ICDs und HSMs
• Werte meistens nur für 50 Hz und
statische Felder
• Werte orientieren sich an den
Grenzwerten für die Allgemein-
bevölkerung (ICNIRP, 26. BImSchV)
• auf Anfrage bei den Herstellern oder
über das Internet erhältlich
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Grenzwerte der E DIN VDE 0848-3-1
• Normentwurf von 2002
• für Herzschrittmacher
• zulässige Werte für Frequenzen
von 0 Hz bis 3 GHz
• unter der Annahme einer unipolarer
Sonde mit großer Schleifenfläche
von 225 cm2
• beziehbar über den VDE Verlag
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Berechnung unter Berücksichtigung des
individuellen Implantatsystems
• Ausgangspunkt Grenzwerte der
E DIN VDE 0848-3-1
Individualisierung der Grenzwerte
über die:
• tatsächliche Schleifenfläche,
• programmierter Empfindlichkeit,
• Sondenart (uni-/bipolar)
• Berechnung in BGI 5111
detailliert erklärt
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Untersuchung des Implantatträgers im Labor
Exposition mit elektrischen und
magnetischen Felder
• bei der Frequenz 50 Hz
• unter Worst-Case-Bedingungen
Bestimmung der niedrigsten
Feldstärken die noch eine
Störungen auslösen
individuelle zulässige Werte
für den Implantatträger
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Gefährdungsbeurteilung
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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?
3. Messung der Exposition vor Ort
4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger
5. Ggf. Maßnahmen ergreifen
5. Maßnahmen
Vergleich der ermittelten zulässigen Werte mit den vor Ort gemessenen Werten
Zulässige Werte größer als gemessene Werten
Keine Maßnahmen erforderlich
Zulässige Werte kleiner als gemessene Werten
Maßnahmen sind erforderlich
• Verringerung der Exposition, z.B. Abschirmung, Veränderung der
Leitungsführung, weniger Leistung
• Vergrößerung des Abstandes, z.B. durch Abgrenzungen oder durch
Verlagerung von Bedienständen
• Veränderung der Empfindlichkeit durch den Kardiologen
• Kennzeichnung von Bereichen die nicht betreten werden dürfen
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Zusammenfassung
Störung des ICD durch Felder grundsätzlich möglich
Aufwand einer systematischen Gefährdungsbeurteilung lohnt sich
Erfahrung zeigt, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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