Der Verfassungsvertrag der Der Verfassungsvertrag der Europäischen UnionEuropäischen Union
ÜberblickÜberblick
I) Entstehung: Konvent und Regierungskonferenz
II) Die Struktur der Verfassung
III) Die wichtigsten Änderungen
IV) Stand der Ratifikation
V) Plan B-Optionen
Der VerfassungskonventDer Verfassungskonvent Dezember 2001: Gipfel von Laeken setzt
den Konvent ein Zusammensetzung: 105 Mitglieder,
Präsident, zwei Stellvertreter, 28 Vertreter der Staaten, 56 Mitglieder der nationalen Parlamente, 16 Mitglieder des EP und 2 Vertreter der Kommission
Mehr Leistungsfähigkeit und Transparenz
13. Juni 2003: Verabschiedung des Entwurfs
Konstituierende Sitzung des Konvents am 28. 2. 2002
Konventspräsident Valery Giscard d‘Estaing und Erweiterungskommissar Günter Verheugen im Konvent
Die RegierungskonferenzDie Regierungskonferenz
Staats- und Regierungschef + Außenminister Einstimmigkeit erforderlich + 10 Beitrittsländer Oktober 2003 bis
9. Oktober 2004
Unterzeichnung der Verfassung durch die Staats- und Regierungschefs am 9. Oktober 2004 in Rom
II) Die Struktur des II) Die Struktur des VerfassungsvertragsVerfassungsvertrags
1. Teil: Die Grundlagen der Europäischen Union
2. Teil: Die Charta der Grundrechte der Union
3. Teil: Politikbereiche und Arbeitsweise der Union
4. Teil: Allgemeine und Schlussbestimmungen
III) Die wichtigsten Änderungen III) Die wichtigsten Änderungen
Die Grundprinzipien der EU
Die Organe der EU
Die Entscheidungsprozesse
Die Politikbereiche
Allgemeine Schlussbestimmungen
Europäischer Rat
Die Organe (1)Die Organe (1)
Feste InstitutionNeuer Modus bei Präsidentenwahl
Neuer Wahlmodus PräsidentVerkleinerung der Kommission
Reform der Vorsitzrotation Öffentliche Tagung Aufwertung der „Euro-Gruppe“
Kommission Ministerrat
Die Organe (2)Die Organe (2)
Parlament
Außenminister
• Führt Funktionen des Kommissars für Außen- beziehungen und des Hohen Vertreters für die GASP zusammen
• Weitere Befungnisse als Legislativorgan• Neue Sitzverteilung ab 2009
• Vizepräsident der Europäischen Kommission
• Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
Die EntscheidungsprozesseDie Entscheidungsprozesse
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Besondere Gesetzgebungsverfahren
• Mitentscheidungsverfahren
• Gesetze des Rates • Gesetze des Parlaments
• Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen • Neue Definition der qualifizierten Mehrheit • Ausweitung der Abstimmung mit QM • Brückenklausel
Qualifizierte Mehrheit
Die PolitikbereicheDie Politikbereiche
• Verbesserte wirtschaftliche Koordination in der Eurozone
Emblem des Eurokorps
• Abschaffung der Pfeilerstruktur• Stärkung der GASP und GESPV
• Gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Zuwanderung, Außengrenzen, justizielle undpolizeiliche Zusammenarbeit
Allgemeine Allgemeine SchlussbestimmungenSchlussbestimmungen
• Aufhebung der Verträge und rechtliche Kontinuität
• Beibehaltung des EURATOM Vertrages
• Änderungsverfahren der Verfassung
• Annahme, Ratifikation und Inkrafttreten der Verfassung
IV) Stand der RatifikationIV) Stand der Ratifikation
Land StatusDeutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, (EU-Parlament)
Verfassung bereits ratifiziert
BelgienVerfassung zum Teil ratifiziert
Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Tschechien, Zypern
Verfassung noch nicht ratifiziert
Frankreich hat am 29. Mai die EU-Verfassung abgelehnt
Weiterer Zeitplan Weiterer Zeitplan Niederlande (konsultatives Referendum)
1. Juni 05
Belgien (teilweise schon ratifiziert)
Ratifikation der Regionalparl. Ende Mai 05
Zypern (parlamentarisch)
30. Juni 05
Luxemburg
(konsultatives Referendum)
10. Juli 05
Malta (parlamentarisch)
Mitte Juli 05
Estland (parlamentarisch)
Vor der Sommerpause 05
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis DeutschlandDeutschland
Abstimmung am 12. Mai 2005 - angenommenPro: 569 Abgeordnete
Dagegen: 23 Parlamentarier (20 CDU/CSU, 2 PDS, 1 Fraktionsloser, 2 SPD enthalten)
Bundestag
Bundesrat
Abstimmung am 27. Mai 2005 - angenommenPro: 15 BundesländerEnthaltung: Mecklenburg-Vorpommern
(SPD-PDS-Koaltion)
Voraussetzungen für Ratifikation: 2/3-Mehrheit in beiden KammernUnterschrift von Bundespräsident Horst Köhler
Verfassung VS ParlamentarierVerfassung VS ParlamentarierFrage: Gibt es auf EU-Ebene die Möglichkeit zu einem Bürgerbegehren?
Frage: Definition der Qualifizierten Mehrheit
FDP-Außenexperte Gerhard:„Soweit ich weiß, nein.“
Friedbert Pflügler, CDU-Außenexperte:„Auf EU-Ebene glaube ich nicht
Horst Schild, SPD:„Nein“
Silke Stokar, Grüne:„Kann ich Ihnen nicht sagen“
Cornelia Pieper, FDP:„Ach, jetzt werden Sie aber sehr detailliert zum frühen Morgen“
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis FrankreichFrankreich
Voraussetzungen für Ratifikation: Mehrheit in einem bindendem Referendum
Franzosen konnten sich an den Wahlurnen für oder gegen die Verfassung entscheiden
Abstimmung am 29. Mai 2005 – abgelehntContra: 56,14 ProzentPro: 43,86 ProzentWahlbeteiligung: 70 Prozent
Non, Nee, Ne, Nie oder No?
V) Plan B- OptionenV) Plan B- Optionen
OPTION 1: Wiederholung des ersten Referendums (ohne textliche Änderung)
OPTION 2: Gründung einer neuen Union
OPTION 3: „Nizza plus“
ThesenThesen
These 1: Länder, die die EU-Verfassung nicht Ratifizieren sollten aus der EU austreten um den Integrationsprozess nicht zu gefährden!
These 2: Parlamentarische Beschlüsse über die Ratifikation der Verfassung spiegeln nichtdie eigentliche Meinung der europäischen Völker wider!