Die Arbeitsweisen der Kinder – und
Jugendschutzdienste in ihrer
Vernetzung
1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und
Jugendschutzdienste2. Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste 3. Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienst4. Der Erstkontakt 5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation 5. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt...6. Beendigung des Beratungssettings
Ein Fall beim KJSD wird bekannt...
Der Kinder und Jugendschutzdienst...
...vertritt Kinderrechte
...ist eine ambulant arbeitende Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle
...arbeitet nach dem kindzentrierten Ansatz
...ist aufsuchend
...arbeitet unter Schweigepflicht
...ist ständiger Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche
...leitet in Krisensituationen sofortige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein
Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste
Schutz bieten vor weiteren Gefahren
Anbieten von Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und für die künftig
Lebensgestaltung Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener
Gewalt Unterstützung und Hilfe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren Vermittlung sowie Begleitung von Kontakten zu erzieherischen, sozialen,
medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen
Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste
Erstinformationen/ Zugangswege im Fall
1. Jugendamt
2. Kindergarten
3. Polizei
Vorstellung der Familie und des Zugangs
Kinder- und Jugendschutzdienst
Selbstmeldung
Schule
Freunde
Kindergarten
Familien-angehörige
Bekannte
NachbarnJugendamt
Polizei
BeratungsstellenmedizinischeEinrichtungen
Einrichtungen derJugendarbeit undJugendhilfe
Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienste
1. Klärung des Schutzes
2. Anamnese / Situationsklärung
3. Auftragsklärung / Zugang zum Kind Stabilisierung der LebenssituationStärkung und Hilfen für Tochter Traumaberatung Gerichtsbegleitung
Der Erstkontakt mit der Mutter
Erstgespräch erfolgt
erste Auftragsklärung wird vereinbart Grunddaten der Klienten werden erfasst (freiwillig) Motivation und Überweisungskontext werden geklärt Beziehungsaufbau, Vertrauensebene schaffen, Kind/ Jugendlichen über seine Rechte aufklären Kind stärken, dass es den Weg mit geht Informationen sammeln und geben
Der Erstkontakt
Schutz des Kindes herstellen bzw. überprüfen
zu entsprechenden Institutionen Kontakt aufnehmen (Polizei, Jugendamt, Inobhutnahmestelle, Klinik) Hilfeplanung nach §36 KJHG Krisenintervention bei Suizidalität und Selbstverletzendem Verhalten
Ziele
Kinderschutzdienst
Gespräch mit dem nicht
misshandelnden Elternteil oder
anderem Familienmitglied bzw.
Vertrauensperson
Gibt es weitere Opfer? wenn ja, Kontaktaufnahme
Zugänge/ Kontakt zu
Einbeziehung des
Jugendamtes
in Zusammenarbeit mit der
Polizei, Jugendamt u.a.
Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind
Kinderschutzdienst
Information über mögliche
familienrechtliche, zivilrechtliche
und strafrechtliche
Interventionen evtl. Rechtsanwalt/in
einschalten, Weissen Ring
informieren
Zugänge/ Kontakt zu
Jugendamt, Rechtsanwalt/in,
Familiengericht, Kriminalpolizei,
Staatsanwaltschaft
Polizei, Frauenhaus
Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind
1. Familiengespräch
2. psychosoziale Beratung und Begleitung des 8-jährigen durch einen Kollegen
des KJSD
3. psychosoziale Beratung und Begleitung der Tochter
4. psychosoziale Beratung und Begleitung der Mutter
5. psychosoziale Beratung und Begleitung der weiteren zwei betroffenen Mädchen
Arbeit mit dem betroffenen Kind und dem System
langfristig, kindzentriert, geschlechtsspezifisch
solange, wie das Kind es benötigt
Traumaberatung stabilisierende Verfahren, die vor Überflutung schützen Erstaufarbeitung
Beratung zu Alltagserfahrungen und Lebensplanung
Sexualaufklärung bei sexueller Gewalt
Psychosoziale Beratung des Kindes
1. Jugendamt Unterhaltsvorschuss / ASD Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistandschaft Heimeinweisung Sozialpädagogische Familienhilfe
2. pro familia Schwangerschaftsberatungsstellen/
Stiftung Mütter in Not
3. Shia – Verein zur Kinderbetreuung
4. Schule und Kindergarten
5. Kinderärztin
Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....
...im Rahmen der Gerichtsbegleitung:
1. Rechtsanwälte
2. Gutachter
3. Polizei
4. Staatsanwaltschaft
5. Versorgungsamt/ OEG
6. Weisser Ring
Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation....
Kinderschutzdienst
Schulen
Kindereinrichtungen
Weisser Ring
Polizei
Staatsanwaltschaft
Rechtsanwälte
Gericht
Jugendamt
Einrichtungender Jugendhilfe
medizinischeEinrichtungen
Kinder- und Jugendschutz-dienste
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation
KJSD
berät Kind und Eltern, bzw.
Bezugspersonen Opferschutzmaßnahmen
einleiten ( Weisser Ring,
richterliche Vernehmung) stellt Schutz des Kindes
her
einschalten eines/r
Rechtsanwaltes/in
Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht
Anzeigeaufnahme Ermittlungen erste Vernehmung des Kindes eventuell richterliche
Vernehmung oder zivilrechtliche
Maßnahmen
Wenn es zu einer Strafanzeige kommt.....
Vorbereitung auf die Verhandlung (Gericht besuchen, mit Richter/in
sprechen, Gespräche bei dem Rechtsanwalt/ der Rechtsanwältin,
Vorbereitung der Angehörigen/ Geschwister, Vorbereitung
Zeugenschutzzimmer) Einleitung einer Nebenklage Begleitung des Kindes während der Verhandlung Vermeidung des Kontaktes zwischen Täter und Opfer
Begleitung bei Gerichtsverfahren
Personen: 5 Kinder
Gewaltformen: schwerer sexueller Mißbrauch mit analer und vaginaler Vergewaltigung ab
dem Kindergartenalter Vergewaltigung in der Partnerschaft häusliche Gewalt in Form von schlagen mit den Fäusten, mit Gürteln und
werfen von Gegenständen Bedrohungen mit Waffengewalt körperliche Gewalt gegen die leiblichen Söhne
Strafmaß: 12 Jahre
Ergebnisse der Gerichtsverhandlung
Überprüfung der gemeinsam gestellten Ziele
evtl. Vermittlung an andere Beratungsstellen,
niedergelassene Kinder – und Jugendlichentherapeuten auch nach Beendigung der Beratung besteht die Möglichkeit der
erneuten Kontaktaufnahme des Kindes bei Bedarf
Beendigung des Beratungssettings