Download - Die Gewerkschaft die dich nie alleine lässt
Die Gewerkschaft die dich nie alleine lässt
Handbuch 2017
Die Gewerkschaft die dich nie alleine lässt
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DeineGewerkschaft
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Das FIM SGBCISL
Das Landessekretariat FIM
Kontaktdaten Sitz Bozen
Die Mitarbeiter FIM
Siemensstraße 23 - tel. 0471 568440 - e.mail: [email protected] - pec: [email protected] www.sgbcisl.it/metalmeccanici - www.facebook.com/FimBolzano
Armin FinattiGewerkschaftsmitarbeiter FIM BozenTel. 389 3457761e.mail: [email protected]
Herbert UnterfraunerBezirkssekretär Bruneck und Gewerkschaftsmitarbeiter FIMTel. 349 2206737e.mail: [email protected]
Walter GasserBezirkssekretär Meran und Gewerkschaftsmitarbeiter FIMTel. 0473 497186e.mail: [email protected]
Claudio Voltolini Landessekretär FIM SgbCislTel. 340 4777251e-mail: [email protected]
Andreas UnterfraunerGewerkschaftsmitarbeiter FIM BruneckTel. 349 6629116e.mail: [email protected]
Riccardo Conte Delegierter Iveco Defence SPABozenTel. 328 4591825
Michael Kammerlander Delegierter GKN Sinter MetalsBruneckTel. 347 1015905
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Unsere SitzeSitz BOZEN
Siemensstraße 23Tel. 0471 568440
Sitz BRUNECKStegenerstraße 8Tel. 0474 375220
Sitz BRIXENGrosser Graben 7Tel. 0472 836151
Sitz MERANMeinhardstrasse 2Tel. 0473 230242
Die FIM stellt sich vor
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Die FIM SGBCISL zählt heute mehr als 2.400 Mitglieder in den Bereichen Metallindustrie und Metallhandwerk. Zu unseren Hauptaufgaben zählen Kollektivvertragsverhandlungen auf gesamtstaatlicher Ebene sowie Verhandlungen auf Betriebs- und Landesebene. Im Jahre 2018 sind 22 Betriebsabkommen unterzeichnet worden, die zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen haben. Mehr als 8.000 Arbeiter sind davon betroffen.
Zunahme der FIM Mitglieder
Mitglieder FIM nach Geschlecht 2018
Mitglieder FIM nach Altersgruppe2018
Die FIM stellt sich vor Die FIM SGBCISL zählt heute mehr als 2400 Mitglieder in den Bereichen Metallindustrie und Metallhandwerk. Zu unseren Hauptaufgaben zählen Kollektivvertragsverhandlungen auf gesamtstaatlicher Ebene sowie Verhandlungen auf Betriebs- und Landesebene. Im Jahre 2018 sind 22 Betriebsabkommen unterzeichnet worden, die zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen haben. Mehr als 8.000 Arbeiter sind davon betroffen.
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Mitglieder FIM nach Geschlecht 2018 Mitglieder FIM nach Altersgruppe 2018
Zunahme der FIM Mitglieder
Die FIM stellt sich vor Die FIM SGBCISL zählt heute mehr als 2400 Mitglieder in den Bereichen Metallindustrie und Metallhandwerk. Zu unseren Hauptaufgaben zählen Kollektivvertragsverhandlungen auf gesamtstaatlicher Ebene sowie Verhandlungen auf Betriebs- und Landesebene. Im Jahre 2018 sind 22 Betriebsabkommen unterzeichnet worden, die zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen haben. Mehr als 8.000 Arbeiter sind davon betroffen.
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Mitglieder FIM nach Geschlecht 2018 Mitglieder FIM nach Altersgruppe 2018
Zunahme der FIM Mitglieder
Die FIM stellt sich vor Die FIM SGBCISL zählt heute mehr als 2400 Mitglieder in den Bereichen Metallindustrie und Metallhandwerk. Zu unseren Hauptaufgaben zählen Kollektivvertragsverhandlungen auf gesamtstaatlicher Ebene sowie Verhandlungen auf Betriebs- und Landesebene. Im Jahre 2018 sind 22 Betriebsabkommen unterzeichnet worden, die zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen haben. Mehr als 8.000 Arbeiter sind davon betroffen.
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Mitglieder FIM nach Geschlecht 2018 Mitglieder FIM nach Altersgruppe 2018
Zunahme der FIM Mitglieder
n Frauen; 15%
n Männer; 85%
2.442
2.085
Gehaltstabellen Metallindustrie und Metallhandwerk
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Mindestlöhne ab Juni 2018
Mindestlöhne ab September 2018
Gehaltstabelle des Sektors Metallindustrie KV 26.11.2016
Gehaltstabelle des Sektors Metallhandwerk KV 24.04.2018
EINSTUFUNG MINDESTLOHN(Monatslohn)
MINDESTLOHN(Stundenlohn)
1 1.310,80 7,5769
2 1.446,92 8,3637
3 1.604,53 9,2747
3 S 1.639,20 9,4751
4 1.673,87 9,6755
5 1.792,65 10,3621
5 S 1.921,46 11,1067
6 2.061,41 11,9157
7 2.301,37 13,3027
8 Q 2.356,52 13,6215
EINSTUFUNG MINDESTLOHN(Monatslohn) Landeszulage SUMME SUMME
(Stundenlohn)
1 1.747,39 280,86 2.028,25 11,72399
2A 1.625,88 249,82 1.875,70 10,84220
2B 1.535,23 237,50 1.772,73 10,24699
3 1.476,25 207,59 1.683,84 9,73318
4 1.391,41 186,75 1.578,16 9,12231
5 1.340,12 172,76 1.512,88 8,74497
6 1.277,93 155,40 1.433,33 8,28514
Kündigungsschreiben – nur noch online möglich
4
Seit 12. März 2016 kann nur noch telematisch gekündigt werden.Das gilt auch für eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeit-nehmer kann die telematische Kündigung innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung annullieren.
Als Mitglied kannst du dich kostenlos an unsere SGBCISL-Büros wenden, wo wir dein Kün-digungsschreiben telematisch versenden.
Unterlagen zum Mitbringen: - Letzter Lohnstreifen - Identitätskarte - Gültige E-Mail-Adresse
Die folgenden Tabellen zeigen die einzuhaltenden Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfrist startet ab dem darauffolgenden Tag.
Die Kündigungsfrist startet für die Angestellten ab Monatsmitte bzw. Monatsende.
Dienstjahre 6. und 7.Kategorie
4. und 5.Kategorie
2. und 3.Kategorie
1. Kategorie
Bis 5 Jahre 2 Monate 1,5 Monate 10 Tage 7 Tage
5 bis 10 Jahre 3 Monate 2 Monate 20 Tage 15 Tage
Mehr als 10 Jahre 4 Monate 2,5 Monate 30 Tage 20 Tage
Angestellter
Dienstjahre 1. und 2.Kategorie
3., 4., 5. und6. Kategorie
Bis 5 Jahre 1,5 Monate 1 Monat
5 bis 10 Jahre 2 Monate 1,5 Monate
Mehr als 10 Jahre 2,5 Monate 2 Monate
Arbeiter
Dienstjahre Dauer
Bis 5 Jahre 6 Tage
5 bis 10 Jahre 8 Tage
Mehr als 10 Jahre 10 Tage
METALLINDUSTRIE
METALLHANDWERK
Wissen macht stark
Recht auf berufliche Weiterbildung
Familienzulage: ab 1. April ist die Antragsstellung nur noch online möglich
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Ab 1. Jänner 2017 sind die Betriebe verpflichtet, den unbefristet Beschäftigten Weiter-bildungen im Ausmaß von mindestens 24 Stunden im Dreijahreszeitraum zu garan-tieren. Sollte ein Betrieb innerhalb Dezember 2018 keine Weiterbildungen angeboten haben und im nächsten Jahr keine geplant sein, so können die betroffenen Arbeiter an externen Weiterbildungen teilnehmen, welche im Ausmaß von bis zu 300 Euro vom Be-trieb finanziert werden.
Ab dem 1. April 2019 muss der Antrag auf das Familiengeld ausschließlich in telemati-scher Form an das INPS gerichtet werden, ohne dem Arbeitgeber das Formular „ANF/DIP“ vorzulegen. Im Anschluss wird das Institut die zustehenden Familienzulagen der Ar-beitnehmer an die Arbeitgeber weiterleiten.
Das INPS legt fest, dass Anträge, die bis zum 31. März 2019 eingereicht worden sind, nicht erneut für den gleichen Zeitraum eingereicht werden müssen. Die telematische Einreichung kann erfolgen:
- direkt auf der Internetseite www.inps.it, mittels SPID oder PIN- indem man sich an das Patronat INAS-SGBCISL wendet
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Steuerangelegenheiten
Das Steuerbeistandszentrum CAF des SGBCISL ist dein Ansprechpartner für:
Steuerdienst CAF
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Steuerangelegenheiten
Steuerdienst CAF
Das Steuerbeistandszentrum CAF des
• Steuererklärungen Vordruck 730 und Redditi
• Berechnung GIS
• Steuerstreitfälle
• Einkommensbescheinigungen RED und ISEE
• Erbschaftserklärungen
• EEVE-Erklärung
Für Mitglieder wird die Steuererklärung 730 zu einem kostengünstigen Preis abgefasst.
ANLAUFSTELLEN
Bozen Neumarkt Siemensstraße 23 F. Bonatti-PlatzTel. 0471 568425 Tel. 0471 812139 Bozen Leifers Palermostraße 79 B Weißensteinerstraße 1 Tel. 0471 204602 Tel. 0471 952692
eistandszentrum CAF des SGBCISL ist dein Ansprechpartner für:
Steuererklärungen Vordruck 730 und Redditi
Berechnung GIS - IMU - TASI
Steuerstreitfälle
Einkommensbescheinigungen RED und ISEE
Erbschaftserklärungen
Erklärung
Für Mitglieder wird die Steuererklärung 730 zu einem kostengünstigen Preis abgefasst.
Brixen MalPlatz 4 Großer Graben 7 G. Verdross
Tel. 0471 812139 Tel. 0472 836151 Tel. 0473 831418
Bruneck MeranWeißensteinerstraße 1 Stegenerstraße 8 Meinhardstraße 2Tel. 0471 952692 Tel. 0474 375210 Tel. 0473 230242
Mals G. Verdross Straße 45 Tel. 0473 831418
eran Meinhardstraße 2 Tel. 0473 230242
ANLAUFSTELLEN
BozenSiemensstraße 23Tel. 0471 568425
NeumarktF. Bonatti-Platz 4Tel. 0471 812139
BrixenGroßer Graben 7Tel. 0472 836151
MalsG. Verdross Straße 45Tel. 0473 831418
BozenPalermostraße 79 B Tel. 0471 204602
LeifersWeißensteinerstraße 1Tel. 0471 952692
Bruneck Stegenerstraße 8Tel. 0474 375210
MeranMeinhardstraße 2Tel. 0473 230242
Für Mitglieder wird die Steuererklärung 730 zu einem kostengünstigen Preis abgefasst.
Steuerangelegenheiten
Ab 2018 gibt es einen Abzug von 19% für den Ankauf von Abonnements für den öffent-lichen Personennahverkehr bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro. Über die Internet-seite https://www.sii.bz.it kann jeder Inhaber eines Südtirol Pass oder eines namentlichen Abos die Auflistung seiner im Jahr 2018 getätigten Ausgaben abrufen, ausdrucken und den betreffenden Betrag dann bei der Abfassung der Steuererklärung in Abzug bringen.
Die IRPEF ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Die IRPEF ist eine progressive Steuer, wobei folgende Steuersätze gelten:
Das steuerfreie Einkommen (no-tax-area) beträgt auch dieses Jahr 8.174,00 Euro.
Die Steuerfreibeträge für die Kinder werden normalerweise zur Hälfte zwischen den El-tern aufgeteilt; alternativ kann jenes Elternteil mit dem höheren Einkommen 100 % der Freibeträge beanspruchen. Ist ein Elternteil selbst zu Lasten lebend, so kann der andere Elternteil auch die 100 % der Kinder beanspruchen. Um steuerlich zu Lasten betrachtet werden zu können, darf das Jahresbruttoeinkommen des betreffenden Familienmitglie-des die Höchstgrenze von 2.840 Euro nicht überschreiten. Ab 1. Jänner 2019 gelten Kinder bis zum 24. Lebensjahr als zu Lasten lebend, wenn Sie im Jahr ein Gesamteinkommen von 4.000 Euro nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze für das Anrecht auf den Steuerbonus ist bereits 2018 um 600 Euro auf nunmehr 26.600 Euro jährlich angehoben worden. Die monatlich 80 Euro ste-hen bis zu einem Jahreseinkommen von 24.600 Euro in vollem Ausmaß zu, im Falle eines Einkommens zwischen 24.600 und 26.600 Euro wird der Bonus gestaffelt.
AUSGABEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHR
Einkommenssteuersätze IRPEF 2019
Steuerfreibeträge
80-EURO-BONUS GD 66/2014
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Einkommensstufen Steuersatz IRPEF Geschuldete SteuerBis 15.000 Euro 23% 23% des Einkommens
von 15.001 bis 28.000 Euro 27% 3.450 + 27% auf den 15.000 überschreitenden Teil von 28.001 bis 55.000 Euro 38% 6.6960 + 38% auf den 28.000 überschreitenden Teilvon 55.001 bis 75.000 Euro 41% 17.220 + 41% auf den 55.000 überschreitenden Teilüber 75.000 Euro 43% 25.420 + 43% auf den 75.000 überschreitenden Teil
INAS Soziale Vor- und Fürsorge
Das Patronat INAS des SGBCISL bietet Beratung und Betreuung, wenn es um die Rente oder um Sozialleistungen geht:
Patronat
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Beantragung von Alters-, Dienstalters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten
Überprüfung der Rentenversicherungsbeiträge
Regionale Ergänzungsvorsorge (Familienpaket)
Beantragung von Sozialleistungen (Mutterschaftszeiten, Arbeitslosengeld, Familiengeld)
Betreuung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
EEVE-Erklärung
Arbeitslosgengeld NASPI
INAS Soziale Vor- und Fürsorge
Patronat
Das Patronat INAS des SGBCISL bietet Beratung und Betreuung, wenn es um die Rente oder um Sozialleistungen geht:
ANLAUFSTELLEN
Bozen Neumarkt Brixen Mals Siemensstraße 23 F. Bonatti-Platz 4 Großer Graben 7 G. Verdross Straße 45 Tel. 0471 568425 Tel. 0471 812139 Tel. 0472 836151 Tel. 0473 831418 Bozen Leifers Bruneck Meran Palermostraße 79 B Weißensteinerstraße 1 Stegenerstraße 8 Meinhardstraße 2 Tel. 0471 204602 Tel. 0471 952692 Tel. 0474 375210 Tel. 0473 230242
ANLAUFSTELLEN
BozenSiemensstraße 23Tel. 0471 568425
NeumarktF. Bonatti-Platz 4Tel. 0471 812139
BrixenGroßer Graben 7Tel. 0472 836151
MalsG. Verdross Straße 45Tel. 0473 831418
BozenPalermostraße 79 B Tel. 0471 204602
LeifersWeißensteinerstraße 1Tel. 0471 952692
Bruneck Stegenerstraße 8Tel. 0474 375210
MeranMeinhardstraße 2Tel. 0473 230242
Patronat: Arbeitslosengeld NASPI
Die Arbeitslosenunterstützung NASPI wird im Falle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit ausbe-zahlt. Anrecht haben alle Arbeitskräfte und Lehrlinge, die:
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• aus einem wichtigen, subjektiven oder objektiven Grund entlassen worden sind, oder aus einem wichtigen Grund gekündigt haben
• in den letzten 4 Jahren vor Auflösung des Arbeitsverhältnisses mindestens 13 versicherte Wochen nachweisen können
• in den letzten 12 Monaten vor Auflö-sung des Arbeitsverhältnisses mindes-tens 30 effektiv gearbeitete Tage nach-weisen können©
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Die Naspi wird monatlich ausbezahlt und zwar für einen Zeitraum, welcher die Hälfte jener Beitragswochen entspricht, die in den letzten vier Jahren angereift sind. Falls die Person in den letzten vier Jahren ohne Unterbrechung rentenversichert war, kann sie die Arbeitslosenunterstützung für höchstens 24 Monate beziehen.
Für Einkommen unter 1.221,44 Euro (Stand 2019) wird die Naspi in der Höhe von 75% ausbezahlt, für Einkommen über 1.221,44 Euro und bis zu 1.328,76 Euro wird die Naspi bis zum Betrag von 1.221,44 Euro zu 75% ausbezahlt, für den Betrag darüber in Höhe von 25%. Ab dem vierten Monat wird die Arbeitslosenunterstützung monatlich um 3% gekürzt.
Der Antrag um Arbeitslosengeld muss innerhalb von 68 Tagen ab Beendigung des Ar-beitsverhältnisses gestellt werden. Dafür ist der Personalausweis mitzubringen. Die Be-zahlung des Arbeitslosengeldes startet immer ab dem 8. Tag nach Antragstellung. Daher sollte man immer innerhalb der ersten 7 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Ansuchen stellen.
DAUER
HÖHE DES ARBEITSLOSENGELDES
WANN MUSS DER ANTRAG GESTELLT WERDEN?
Gesundheitsfonds
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mètaSalute ist der ergänzende Gesund-heitsfonds für Arbeitnehmer der Metall-industrie und des Installationsgewerbes. Ab 1. Oktober 2017 wird die ergänzende Gesundheitsfürsorge auf alle Arbeitneh-mer und Familienmitglieder ausgeweitet. Es stehen zu: 156 Euro jährlich zu Lasten des Betriebs. Die Leistungen stehen auch den Familienmitgliedern und zu Lasten le-benden Personen ohne Zusatzkosten zu. Die ergänzende Gesundheitsfürsorge gilt
auch für Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Mona-ten, Arbeiter in Lohnausgleich, Beschäftigte mit vertikaler Teilzeit, in die Mobilität über-stellte Arbeitnehmer sowie für maximal 12 Monate für Arbeitnehmer, die die Arbeitslo-senunterstützung Naspi beziehen.
Das primäre Ziel von Sanifonds ist es, ergänzende sozio-sanitäre Leistungen zum öffentli-chen Gesundheitssystem für die Arbeitnehmer zu erbringen. Einschreiben können sich Arbeitnehmer von Handwerksbetrieben, von kleinen und mitt-leren Betrieben. Zu den Sani-Fonds Leistungen zählen unter anderem: • Krankenhausaufenthalte, • stationäre Behandlungen, • Augenheilkunde, • Zahnmedizin, • Gynäkologie, • Urologie und Dermatologie.
Die FIM SGBCISL hat eine Anlaufstelle für ihre Mitglieder eingerichtet. Unser Mitarbeiter Marco Scuttari steht in Sachen mètaSalute und Sanifo-nds jeden Montag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr im SGBCISL Sitz in Bozen zur Verfügung.
Um einen Termin zu vereinbaren:Marco Scuttari 3473819888, oder an [email protected]
mètaSalute - www.fondometasalute.it
Sani-Fonds - www.sani-fonds.it
Kostenlose Beratung für unsere Mitglieder
Zusatzrentenfonds Laborfonds
Laborfonds ist der geschlossene Zusatzrenten-fonds mit individueller Kapitalisierung und mit festgelegter Beitragsleistung für die Beschäftig-ten von Arbeitgebern, die in der Region Trenti-no-Südtirol tätig sind.
Gute Gründe um beizutreten:
1. Du baust dir eine Zusatzrente auf, die dir helfen wird auch in der Rente denselben
Lebensstandard beizubehalten
2. Du bist Teil einer starken Gemeinschaft mit über 120.000 Mitgliedern
3. Du investierst schon jetzt in deine Zukunft
4. Du bezahlst weniger Steuern, da die Beiträge bis zu 5.164 Euro absetzbar sind
5. Du profitierst vom Arbeitgeberbeitrag, der dir dabei hilft, einen höheren Betrag
anzureifen
6. Du kannst zwischen 4 Investitionslinien wählen um deine Vorsorgeersparnisse zu
optimieren
7. Du kannst auf die Unterstützung der Region zählen wenn du in finanzielle
Schwierigkeiten gerätst
8. Du hast immer Experten in deiner Nähe
9. Auch zu Lasten lebende Familienmitglieder können beitreten
10. Du kannst das Modell „Risparmio casa – Bausparen“ aktivieren
11. Du bist MITGLIED und nicht bloß KUNDE
Für mehr Informationen wenden Sie sich an unsere SGBCISL Büros, oder an: Laborfonds Mustergasse 11/13, Bozen, tel.: 0471 068787, www.laborfonds.it
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Wichtig:Stärkung des Zusatzrentenfonds Laborfonds: die Beitragsleistung zu Lasten des Be-triebs wird ab 1.6.2017 von 1,6% auf 2% angehoben. Der Arbeitnehmer kann den Min-destbeitrag von 1,2% beibehalten.
Sich einzuschreiben lohnt sich…
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…weil es auf lokaler Ebene immer wichtiger wird, dass Gewerkschaften gute Kollektivver-träge und Zusatzverträge aushandeln
…weil man eine Anlaufstelle für spezifische arbeitsrechtliche Fragen und Kontrolle der Lohnstreifen hat
…weil man weiß, dass sich eine starke Interessenvertretung für die Rechte und Anliegen der Arbeitnehmer einsetzt
…weil man als Mitglied viele Vorteile nutzen kann: im Bereich Für- und Vorsorge, bei der Steuererklärung, eine kostenlose Versicherung bei Unfällen mit Krankenhausaufenthalt
CISL-Mitgliedskarte
Der Mitgliedsausweis dient zur Beanspruchung der Dienste und Konventionen. Sie be-rechtigt u.a. zum Vorzugspreis für die Abfassung der Steuererklärung. Die neue Mitglieds-karte ohne Chip wird für den Dreijahreszeitraum 2019-2020-2021 gültig sein, und ist auf der Rückseite mit der Steuernummer des Mitglieds und einem QR Code versehen, mit dem man vom Handy aus Informationen zu Diensten und Konventionen einholen kann.
ImpressumHerausgeber: FIM SGBCISL – Siemensstraße 23, 39100 Bozen – [email protected]: Druckstudio Leo GmbH
Aderente alla CES e alla ITUC www.cisl.itMitglied des EGB und des IGB www.sgbcisl.it
per la persona - per il lavorofür die Menschen - für die Arbeit