Die Jugendbeauftragten in BayernEine Erfolgsgeschichte! Die Tätigkeit der gemeindlichen Jugendbeauftragten
hat sich in vielen kreisangehörigen Gemeinden sehr bewährt
Bereits 1972 entstand im Landkreis Haßberge die Idee
Seit 2002 benennen annähernd alle Gemeinden in Bayern Jugendbeauftragte
Heute: Eine Erfolgsgeschichte in Bayern!
Weit über 2000 Jugendbeauftragte in 2056 politisch selbstständigen Gemeinden
In bester Gesellschaft!
Die Jugendbeauftragten in den Städten, Märkten und Gemeinden leisten wichtige Beiträge und Impulse zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden.
Das erfolgreiche Wirken der Jugendbeauftragten wird zu einem Garanten für gelingende Kommunale Jugendpolitik.
Das ist es, was für die Belange von Kindern und Jugendlichen zählt: Der Einsatz und die Kompetenz der vielen einzelnen Jugendbeauftragten in jeder Gemeinde in Bayern.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement
Informationen zu den Aufgaben der JugendbeauftragtenTipps zur Kommunalen JugendpolitikThemen:
1. Grundlagen: Kommunale Jugendpolitik als Standortfaktor
2. Gesetzliche Grundlagen3. Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragte4. Elemente der Kommunalen Kinder- und
Jugendpolitik5. Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik6. Ihre Partner
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Teil 1 Grundlagen:Kinder- und Jugendfreundlichkeit in den Gemeinden
Unsere Aufgaben für Kinder- und Jugendliche in den Gemeinden
> „Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten und schaffen.....“§ 1 (3) SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
> „Querschnittaufgabe“ örtlicher Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung
Warum ist diese Aufgabe so wichtig?
> (nicht nur) die demografische Entwicklung macht eine eigenständige „kommunale Kinder- Jugend- und Familienpolitik“ immer bedeutsamer
> „Die Herstellung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen für die nachwachsenden Generationen geht uns alle an, weil davon die Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens abhängt.“Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005
> kommunale Betreuungs- und Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien sind „weiche Standortfaktoren“ für jede Gemeinde
> Eine gut entwickelte soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien ist ein wichtiger Standortfaktor für Kommunen mit Zukunft!
Warum brauchen wir die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde?
> Die „Lebenswelt“ der Jugendlichen ist der „Sozialraum“ Gemeinde
> Die Gemeinde ist ein gelebter „Lern- und Erfahrungsraum“ > verantwortungsbewusste Mitgestaltung> gesellschaftliche Mitverantwortung > soziales Engagement
> Im örtlichen Gemeinwesen können Kinder und Jugendliche ihre Rolle als Mitbürgerinnen und Mitbürger erfahren und erproben
Warum brauchen wir die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde?> Damit bietet die Gemeinde Lern- und
Erfahrungsfelder zur Identifikation von jungen Menschen mit dem Gemeinwesen
> Das brauchen unsere Gemeinden: engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrer Gemeinde identifizieren und an ihrer Entwicklung aktiv Anteil haben.
> „gelernter Gemeinsinn“ durch Kinder- und Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche in der Gemeinde sind ein wertvolles Gut!> Angebote und Leistungen der Kinder- und
Jugendarbeit sind ein „wichtiger Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens“
> Eine gute „Kommunale Jugendpolitik“ unterstützt diese Leistungen und sichert die Attraktivität der Gemeinde für junge Menschen
> Jugendbeauftragte sind die Hauptpersonen der Kommunalen Jugendpolitik. Sie leisten wichtige Beiträge und Impulse zur Entwicklung einer gelungenen Kommunalen Jugendpolitik.
Teil 2 Gesetzliche Grundlagen
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Gesetzliche Grundlagen
> Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Gemeinden auf dem Gebiet der Jugendarbeit mehrfach beschrieben:
> Kommunalgesetz: Bayerische Gemeindeordnung
> Landesgesetz: AGSG, Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch
> Bundesgesetz: SGB VIII, Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz
> Die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden ist damit in verpflichtender Weise mehrfach legitimiert
Gesetzliche GrundlagenBayerische Gemeindeordnung
Art. 57 Bayerische GemeindeordnungAufgaben des eigenen Wirkungskreises
(1) 1 Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen …, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports ….
Gesetzliche Grundlagen
Landesgesetz AGSG:
Ausführungsgesetz zum
Sozialgesetzbuch Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit
Art. 30 AGSG Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden
(1) 1Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend § 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...
Gesetzliche Grundlagen
Landesgesetz AGSG:
Ausführungsgesetz zum
Sozialgesetzbuch Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit
Art. 30 AGSG Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden
(1) 1Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend § 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...
„….wenn keine Umstände vorliegen, die den Fall als
atypisch erscheinen lassen, dann bedeutet das
„Soll“ ein „MUSS“ BVerwG v. 17.8.1978
Gesetzliche Grundlagen:
Bundesgesetz:
SGB VIII, Kinder- und
Jugendhilfegesetz§ 11 (1) KJHG: Jugendarbeit
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....
Gesetzliche Grundlagen:
Bundesgesetz:
SGB VIII, Kinder- und
Jugendhilfegesetz§ 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände
(1) „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. ..... Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Teil 3:
Ihre Aufgaben als Jugendbeauftragte
in der kommunalen Kinder- und
Jugendpolitik
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Was sind Jugendbeauftragte?Definition
„Jugendbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.“Bayerischer Jugendring, Arbeitshilfe Jugendbeauftragte, 2014
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Ihre Partner
Ihre wichtigsten Partner sind alle Menschen in Organisationen und Initiativen, die sich im Gemeinwesen auch zum Wohl von jungen Menschen einsetzen. Arbeiten Sie mit den engagierten Menschen in ihrer Gemeinde zusammen. Achten Sie dabei auch auf diejenigen, die (noch) nicht so etabliert sind.
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Ihre RolleKontakte pflegen, Ideen und Impulse aufnehmenDie Jugendbeauftragten sorgen als Vermittler für gute Kommunikation und Zusammenarbeit für optimale Bedingungen zur Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Eltern
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Ihre Aufgaben> KontaktpflegeVon der Gemeinde ... zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen> Koordination
Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind> Vertreten und Vermitteln von Belangender jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit
> Transparenz von Entscheidungendes Gemeinderates
> Information
> Beratung in Fragen zu Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
> Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit
Ihr Arbeitsfeld:
Entwickeln und Gestalten von
„Infrastrukturen“ für Kinder, Jugendliche
und deren Familien in Ihrer Gemeinde
Schauen Sie mal genau auf die nächste Folie: Fehlt was?
Fehlt etwas?
Teil 4:
Elemente der kommunalen
Jugendpolitik
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Das gestalten Sie vor Ort:Einrichtungsstrukturen
Bitte nicht so> Eine ausreichende
Infrastruktur von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche gehört in jede Gemeinde
> Jugendheime, Jugendräume
> Jugendtreffs, Stadtteiltreffs
> Jugendzentren> Spielplätze> ……
Das gestalten Sie vor Ort:Mitarbeiterstrukturen
„unbezahlbar aber förderbar“
Fördern Sie das ehrenamtliche
Engagement:
die Gruppenleiter/innendie Verantwortlichen im Jugendtreffdie Betreuer/innen bei
Ferienfreizeitendie Organisatoren von Initiativenund andere Freiwillige
> z.B.> Aufwandsentschädigungen> Vergünstigungen> Einladung zu Jugendleiter/innen-
Versammlung> ....
Auch pädagogisches Fachpersonal ist nötig> Gemeinde-
Jugendpfleger> Päd. Fachkräfte in
Freizeitstätten> Streetworker / Mobile > Jugendarbeit
Tipp:> Möglichkeiten von
gemeindlichen> Kooperationen nützen
Das gestalten Sie vor Ort:Beteiligungsstrukturen
> Entwicklung von Gemeinsinn,
soziale Verantwortung und
Solidarität.
> Verantwortungsübernahme
und Identifikation mit
Gemeinde, Stadtteil
> Heimatsinn!
> Beachte die
Beteiligungsstandards!
> Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten> Repräsentative
Formen (Jugendgemeinderat, Jugendparlament)
> Offene Formen (Jugendforum, Jugendversammlung)
> Projekte (Planungsprojekte, Workshops, Zukunftswerkstatt)
> Arbeitskreise/ Runde Tische (Das „Jugendring- Prinzip“)
> Erweiterung bestehender Ausschüsse u.s.w
Das gestalten Sie vor Ort:Förderstrukturen
> Planungssicherheit durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung z.B. für
> „Basisförderung“ für die Jugendgruppen> Die laufende Arbeit der Jugendgruppen> Anschaffung von Geräten und Materialien für eine
wirkungsvolle pädagogische Arbeit> Die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen der
Kinder- und Jugendarbeit.> Einrichtungen der Jugendarbeit (zB. Jugendtreffs)> Aktivitäten auf Gemeindeebene> Förderung des Jugendforums
> Achte auf die Abstimmung mit den Förderungsstrukturen des Landkreises/ Kreisjugendring
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Das gestalten Sie vor Ort:Eigene Angebote der GemeindenDas Jugendfest der Gemeinde ...,
das Kinderferienprogramm ...,die Jugendkulturveranstaltung ...der Kinder- und Jugendtag ...
> Tipp:nicht verzettelnanregenmotivieren koordinierenZusammenarbeit suchenfördernunterstützenRahmenbedingungen schaffen
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Teil 5:Strategien zur Kommunalen Jugendpolitik in den Gemeinden
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
1. Planen und Schwerpunkte
setzen
> Situationsanalyse> Bedarfsermittlung: Der Bedarf bestimmt das
Angebot> Angebotsschwerpunkte festlegen> Arbeitskonzept planen
> Immer: Jugendhilfeplanung beachten> Immer: Gemeinderat informieren, > Am besten: Das Arbeitskonzept im Gemeinderat
abstimmen
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
2. Rahmenbedingungen schaffen
> Infrastrukturen gestalten> gute Arbeitsvoraussetzungen für Andere
bereitstellen> Initiativen aufgreifen> Anliegen ermöglichen
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
3. „Subsidiär“ arbeiten
> Subsidiarität bedeutet:
> Vorrang für freie Träger,> Partnerschaftliche Zusammenarbeit> Selbstständigkeit von freien Trägern beachten > Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf
hinwirken, dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
4. Lebensräume gestaltenBitte nicht so:> Bauleitpläne und Flächennutzungspläne überprüfen
> Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen
> Öffnung von Räumen
> Universalflächen schaffen
> öffentlichen Nahverkehr stärken
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Strategien zur Kommunalen
Jugendpolitik
5. Integration und
Chancengleichheit herstellen
> Auf interkulturelle Verständigung achten
> Stichworte Integration und Inklusion
> Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen
> Benachteiligungen abbauen
> Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
fördern
( vgl. § 9 SGB VIII)
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Teil 6:Kooperations- Partner auf kommunaler Ebene
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Ihre Kooperations- Partner auf kommunaler Ebene
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
>Kommunale Jugendarbeit
>Kreisjugendring
> Gesamt- und Planungsverantwortung
> gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten
Leistungsangebotes
> Anregung, Beratung, und Unterstützung
> Gegebenenfalls Förderung
> Beteiligung der Gemeinden an der
Jugendhilfeplanung
> Gewährleistungspflicht
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Aufgaben der Landkreise
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
> Anregung, > Beratung
> für Verwaltung, Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden,
Bürgermeister-/innen
> Unterstützung> z.B. durch
Kooperations-projekte
Aufgaben der Landkreise
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
> Koordinationz.B. kommunale
Zusammenarbeit,
Zweckverbände, usw.
> Förderungz.B. Impulsförderung
Personalkosten- förderung
Teil 1:Grundlagen
Teil 2:Gesetze
Teil 3:Aufgaben
Teil 4:Elemente
Teil 5Strategien
Teil 6Partner
Aufgaben der Landkreise
Vielen Dank
V
Viel Erfolg
Konzept, Text:Winfried Pletzer Bayerischer Jugendring 2014