Infoveranstaltung am 19. September 2016
Die neue „Fachkraft für
Veranstaltungstechnik“
Inhalt
I. Überblick Alt vs. Neu
1. Was hat sich geändert?
2. Laufende und neue Ausbildungsverhältnisse
II. Ausbildungsinhalte
– Berufsprofilgebende Inhalte VOR der Zwischenprüfung
– Berufsprofilgebende Inhalte NACH der Zwischenprüfung
– Integrative Inhalte – während der gesamten Ausbildungszeit
III. Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik
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Inhalt
IV. Ausbildungsnachweise / Berichtsheft
– Allgemeines zum Berichtsheft
– Was muss ins Berichtsheft?
V. Zwischenprüfung
– Prüfungsstruktur
– Auswählen der VA-Technik und Sicherstellen der Stromversorgung
– Bereitstellen der Veranstaltungstechnik
VI. Abschlussprüfung
Prüfungsstruktur
Bestehensregelung
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Neu
Keine Fachrichtungen mehr
Mehr elektrotechnische Inhalte
Neue technische Aspekte werden
berücksichtigt
Kaufmännische Inhalte wurden
reduziert
Klarere Abgrenzung zum Meister
für Veranstaltungstechnik
I. Überblick Alt vs. Neu
Was hat sich geändert?
Alt
Berufsbezeichnung:
Fachkraft für
Veranstaltungstechnik
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Zwischen- und Abschlussprüfung
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Laufende und neue Ausbildungsverhältnisse
Automatische Umschreibung aller Ausbildungsverhältnisse,
die ab dem 1. August 2016 beginnen bzw. begonnen haben
Umschreibung bestehender Ausbildungsverhältnisse ist nicht möglich
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I. Überblick Alt vs. Neu
II. Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Fertigkeiten VOR der Zwischenprüfung
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Planen der Energieversorgung
Bereitstellen und Transportieren
Betreiben elektrischer Anlagen
7
6
Prüfen, Montieren, Anpassen und Demontieren 16
Prüfen nichtstationärer elektrischer Anlagen 8
4
Auf- und Abbau nichtstationärer elektrischer Anlagen 11
Lagern, Prüfen und Instandhalten 8
Vernetzen, Einrichten und in Betrieb nehmen von Anlagen 16
Auf- und Abbauen von Anlagen und Aufbauten
Bereitstellen der Energieversorgung 30
30
II. Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Fertigkeiten NACH der Zwischenprüfung
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Mitwirken bei der Erstellung veranstaltungstechnischer Konzepte 7
Beurteilen der Voraussetzungen des Veranstaltungsortes 9
Planen von Anlagen und Aufbauten 12
Planen und Organisieren veranstaltungstechnischer Abläufe 6
Einrichten von Szenarien 14
Konzipieren veranstaltungstechnischer Systeme und Abläufe
Bedienen technischer Systeme bei Proben und Veranstaltungen 14
34
II. Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Fertigkeiten NACH der Zwischenprüfung
19. September 2016 IHK für München und Oberbayern 8
Planen der Projekte
12
Koordinieren der Projektabläufe
Abschließen und Bewerten der Projektdurchführung
Umsetzen der Projektabläufe
Durchführen von Projekten im eigenen Arbeitsbereich
II. Ausbildungsinhalte
Integrative Inhalte – während der gesamten Ausbildungszeit
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* Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht * Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes *
Umweltschutz
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit *
*
*
*
Kommunikation und Kooperation 2
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen * 4
*
* *
ZP AP
Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (SQQ1 der IGVW)
Inhalte vollständig in der Ausbildung abgebildet
Zeitumfang insgesamt 30 Wochen (innerhalb der ersten Ausbildungshälfte)
Elektrotechnische Unterweisungen dürfen ausschließlich von
geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden!
Nachweispflicht des Ausbildungsbetriebes:
– Ausbilder/-innen müssen diese Voraussetzungen nachweisen
oder
– Elektrofachkraft aus dem Betrieb muss bei der IHK benannt werden
oder
– Kooperation mit geeignetem Ausbildungsbetrieb
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III. Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik
Allgemeines zum Berichtsheft
Warum überhaupt Berichtsheft?
– Reflexion der Ausbildungsinhalte
– Nachweis über die vermittelten Inhalte – gemäß der sachlichen und
zeitlichen Gliederung
– Information über die Berufsschulinhalte für Betrieb
Auszubildende haben das Berichtsheft täglich wahrheitsgemäß und
vollständig zu führen
Auszubildende, Ausbilder und ggf. gesetzl. Vertreter unterschreiben
regelmäßig
Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur
Abschlussprüfung
Vorlage auf IHK-Website (als Word-Dokument)
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IV. Ausbildungsnachweise / Berichtsheft
Was muss ins Berichtsheft?
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IV. Ausbildungsnachweise / Berichtsheft
Was muss ins Berichtsheft?
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IV. Ausbildungsnachweise / Berichtsheft
V. Zwischenprüfung
Zwischenprüfung
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Prüfungsstruktur
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V. Zwischenprüfung
„Auswählen der VA-Technik und Sicherstellen der Stromversorgung“
• Schriftliche Prüfung
• 60 Minuten
„Bereitstellen der Veranstaltungstechnik“
• Praktische Prüfung (Arbeitsaufgabe)
• 45 Minuten mit 15 Minuten situativem Fachgespräch
Auswählen der VA-Technik und Sicherstellen der Stromversorgung
Nichtstationäre elektrische Anlagen der VT konzipieren und
Planungsunterlagen erstellen
Geräte, Anlagenteile, Bauelemente und Materialien auswählen
und die Auswahl begründen
Stromverteilungen und die Vernetzung von
elektrischen Betriebsmitteln planen
Prüfschritte bezüglich der elektrischen Sicherheit beschreiben und
begründen, sowie Messergebnisse bewerten
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V. Zwischenprüfung
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik
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V. Zwischenprüfung
Arbeitsaufträge auswerten und Arbeitsschritte festlegen
VT-Aufbauten und -Anlagen betriebssicher aufbauen
– der Beleuchtungstechnik
– der Beschallungstechnik
– der Medien- und Präsentationstechnik
VT-Aufbauten und -Anlagen einrichten,
deren Sicherheit und Funktion prüfen und elektrisch in Betrieb nehmen
Vorgehensweise begründen
VI. Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
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Schriftliche Prüfungsbereiche
Prüfungsstruktur
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VI. Abschlussprüfung
Praktischer Prüfungsbereich
Realisieren von VT-Projekten (50 %)
- Betrieblicher Auftrag max. 35 Std.
- Praxisbezogene Unterlagen!
- 30 Min. auftragsbezogenes Fachgespräch
Planen der
Veranstaltungs-
technik
(15%) 90 Minuten
Planen der
Veranstaltungs-
durchführung
(15%) 90 Minuten
Sicherstellen der
Energieversorgung
(10%) 60 Minuten
WISO
(10%) 60 Minuten
Bestehensregelung
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VI. Abschlussprüfung
Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts
(50 %)
Planen der
Veranstaltungs-
technik
(15%)
Planen der
Veranstaltungs-
durchführung
(15%)
Sicherstellen der
Energieversorgung
(10%)
WiSo
(10%)
• Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
• „Sicherstellen der Energieversorgung“ min. ausreichend (Sperrfach)
• in max. einem Prüfungsbereich „mangelhaft“
• In keinem Prüfungsbereich „ungenügend“
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Alex Schaurer
Referatsleiter technisches Prüfungswesen
Tel.: 089/5116-1415
Lisa Hubrecht
Bildungsberaterin für technische Ausbildungsberufe
Thomas Deser
Prüfungskoordinator technische Ausbildungsprüfungen
Tel.: 089/5116-1443
Tel.: 089/5116-1384
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