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Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU)
Änderungen und ChancenFachforum Sprachstandsdiagnostik in Kindertagesstätten
für Lehrerinnen und Lehrer an FachschulenSamstag, 07.03.2009 in Stuttgart
Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
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Zeittafel der neuen ESU • am 12. April 2005 Prüfauftrag durch den Ministerrat
• 2005 - 2007 Entwicklung der Neukonzeption, Umsetzung in 10 Stadt- und Landkreisen in der Modellphase mit begleitender Evaluation (1.400 Kinder)
• am 17. März 2008: der Ministerrat beschließt die landesweite Einführung der neuen ESU
• am 23. Juli 2008: der Ministerrat beschließt die Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose
• am 05. November 2008: der Landtag verabschiedet das Artikelgesetz des KM zur Änderung des Schulgesetzes des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung
• bis 20. Oktober 2008: 344 Mitarbeiter/-innen des ÖGD sind geschult
• im Dezember 2008: die neue ESU beginnt
Dr. Barbara Unger Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
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Änderung…
• der Schuluntersuchungsverordnung und
• der Einschulungsuntersuchungsrichtlinien
zur konkreten Umsetzung der neuen ESU
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Was hat sich geändert?
• Vorziehen der Untersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr
• Durchführung in zwei Schritten
• Erweiterte Zielsetzung (Gesundheitsförderung und Prävention)
• Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose
• Hinzunahme von
Impfausweis und Früherkennungsheft
Erzieherinnendokumentation
Elternfragebogen
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Ablauf
• Zwei Ziele:
– Prävention und Gesundheitsförderung
– Feststellung der Schulfähigkeit
• Zwei Schritte:
– Im vorletzten Kindergartenjahr (Schritt 1)
– Im letzten Kindergartenjahr (Schritt 2)
• Zwei Stufen:
– Basisuntersuchung (Screening) aller Kinder
– Weitere (ärztliche) Untersuchung nur bei Bedarf
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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die Eltern
erklären das Einverständnis
• für die Befragung der Erzieher/-innen
• für den Informationsaustausch mit Erzieher/-in und Lehrer/-in
und legen bereit:
• das Impfbuch
• das gelbe Früherkennungsheft
• den Elternfragebogen auf freiwilliger Basis
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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die Erzieher/-innen
füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.
Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:– Den validierten Grenzsteinen der Entwicklung– Fragen zur „Hyperaktivität“
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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die medizinische Assistentin des GA
führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung (Screening) durch:
• Sehen und Hören
• Körpergröße und –Gewicht
• Sprache
• Motorik
• Malentwicklung
• Mengenerfassung
• Verhalten
bespricht alle Ergebnisse mit der Ärztin/dem Arzt des GA
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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?
Die Ärztin/der Arzt des GA
• bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
• gibt jedem Kind einen Bericht und einen Elternratgeber
• entscheidet über weitere Untersuchungen
• führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch
• führt bei im Sprachscreening auffälligen Kindern den SETK 3-5 durch
• berät die Eltern über Fördermaßnahmen
• bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in und Lehrer/-in
• untersucht alle Kinder ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung und bei
fehlenden Befunden
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Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose des KM
Die Ärztin/der Arzt des GA
führt die verbindliche Sprachstandsdiagnose (zurzeit SETK 3-5)
im Auftrag des Kultusministeriums bei den Kindern durch,
die im Sprachscreening der Basisuntersuchung auffällig waren.
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Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?
Die Erzieher/-innen
aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die
Eltern einverstanden sind.
der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
• den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
• Fragen zur „Hyperaktivität“
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Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?
Die Kooperationslehrkräfte
empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren
Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig
waren.
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Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?
Die Ärztin/der Arzt des GA
• wertet den Fragebogen für Erzieher und die Rückmeldung der Kooperationslehrkraft aus
• begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
• entscheidet über weitere Untersuchungen
• Führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei
– Ausgewählten Kindern aus Schritt1
– Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
– Kindern ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung
• berät die Eltern auf Wunsch oder bei Bedarf
• erstellt falls erforderlich einen Bericht für die Eltern, Schule, Kita, Kinder-/Hausarzt
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Förderempfehlungen des GA
• Empfehlung an die Eltern, ggf. einen medizinischen Abklärungs- oder
Behandlungsbedarf mit ihrem Haus- oder Kinderarzt/-ärztin zu besprechen
• Empfehlung für eine spezielle pädagogische Förderung bei Kindern, die einen
intensiven förderbedarf haben, der die Förderung im rahmen des Orientierungsplans
deutlich übersteigt.
• Empfehlung für eine pädagogische Förderung bei Kindern mit leichten
Entwicklungsbeeinträchtigungen, deren Förderung i. R. d. Orientierungsplans möglich
ist.
• Empfehlung für häusliche Förderung bei Kindern, die aufgrund einer
entsprechenden Beratung zu hause in einzelnen Entwicklungsdimensionen gefördert
werden können.
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Befundweitergabe
Die Weitergabe von Befunden und Förderempfehlungen an die
Leitung der vorschulischen Einrichtung mit Einverständnis des/der
Sorgeberechtigten
• zur Weitergabe an die fördernde Stelle
(meistens die Tageseinrichtung selbst) bzw.
• zur Erstellung eines individuellen Förderplans
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Chancen der neuen ESU
• Zeitgewinn zur Förderung von Kindern mit
Entwicklungsrisiken
• Optimierung der ESU durch Einführung von standardisierten
Verfahren mit laufender Qualitätssicherung und Evaluation
• Einbettung der ESU in die bildungspolitischen Entwicklungen
(Sprachstandsdiagnose, Schulreifes Kind, Orientierungsplan)
• Verbesserter Kinderschutz
• Frühzeitige Verzahnung von Kita, Schule und Gesundheitsamt
Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Würrtemberg