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Die Sekundarstufe 2(Gymnasiale Oberstufe)
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Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II
Klassen 10 bis 12
( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens 2Jahre, höchstens 4 Jahre. )
Einführungsphase Qualifikationsphase Klasse 10 Klassen 11 und 12
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Einführungsphase Klasse 10
- Unterricht im Klassenverband und in Kursen
- Bewertung durch Noten
- 2 Halbjahre
- Bewertung der Jahresleistung
- Möglichkeit der Prüfung zum Erwerb der Mittlere Reife an Gymnasien am Ende des Schuljahres für abgehende Schüler
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Qualifikationsphase
Klassen 11 und 12
- Unterricht in Hauptfächern und Fächern
- Bewertung erfolgt in Punkten ( 0 - 15 )
- keine Versetzung
- 4 Kurshalbjahre ( Semester )
- Bewertung erfolgt je Semester
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Freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr einmal zum Ende des Kurshalbjahres möglich.
Bei Nichtbestehen des Abiturs Verlängerung der Verweildauer um 1 Jahr.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase ist Pflicht!
Bewertung erfolgt über die Mitarbeit im Unterricht und die Klausuren im Verhältnis 1:1.
Das Studienbuch ersetzt die Halbjahres- und Jahres-zeugnisse und ist bei der Meldung zur Abiturprüfung vorzulegen.Wird vom Schüler geführt.
Klassenleiter Tutor
11 bis 12
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Die Qualifikationsphase
Das 11. und 12. Schuljahr
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Abitur 2015Prüfungen:
Mittwoch, 29. 04. 2015 BiologieDonnerstag, 30 .04. 2015 Deutsch Dienstag, 05. 05. 2015 Englisch Mittwoch, 06. 05. 2015 Geschichte und Politische Bildung Donnerstag, 07. 05. 2015 Physik Freitag, 08. 05. 2015 MathematikMontag, 11. 05. 2015 Kunst und GestaltungDienstag, 12. 05. 2015 Chemie Mittwoch, 13. 05. 2015 Religion/Philosophie
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Montag, 18. 05. 2015 GeographieDienstag, 19. 05. 2015 SozialkundeMittwoch, 20. 05. 2015 Französisch Donnerstag, 21. 05. 2015 RussischMittwoch, 27. 05. 2015 WirtschaftDonnerstag, 28. 05. 2015 InformatikFreitag, 29. 05. 2015 MusikMontag, 01. 06. 2015 SpanischDienstag, 02. 06. 2015 Latein
22. 06. – 03. 07. 2015 mündliche Prüfungen
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Hauptfächer und Fächer Der Unterricht wird in Fächern und Hauptfächern erteilt:
- In den Hauptfächern wird eine systematische Befassung mit wesentlichen Inhalten, Theorien und Modellen vermittelt. Der Unterricht ist auf eine vertiefte Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden und ihre selbsttändige Anwendung gerichtet. Hauptfächer werden vierstündig unterrichtet.
- Im Unterricht der Fächer erwerben Schüler grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Unterrichtsfaches. Fächer werden zweistündig erteilt. In der Einführungs-phase neu beginnende Fremdsprachen werden vierstündig
erteilt.
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HauptfächerHauptfächer sind: Deutsch, Mathematik, die 1. Fremdsprache, Geschichte
und Politische Bildung, die Naturwissenschaften sowie weitere Fremdsprachen.
- Jeder muss die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politische Bildung sowie
entweder 2 Fremdsprachen und 1 Naturwissenschaft oder 2 Naturwissenschaften und 1Fremdsprache durchgängig belegen. (6 x 4 Stunden = 24 Wochenstunden)
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FächerFächer sind: Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, Evangelische
Religion und Katholische Religion, Sport, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft, Informatik, Latein.
- Zusätzlich zu den 6 Hauptfächern muss jeder Schüler folgende Fächer durchgängig belegen:
Musik oder Kunst und Gestaltung, Religion oder Philosophie sowie Sport. (3 x 2 Stunden= 6 Wochenstunden)- In der Jahrgangsstufe 11 muss jeder mindestens 36 und in
der Jahrgangsstufe 12 mindestens 34 Wochenstunden belegen. Somit wählt jeder entsprechend seinen Interessen weitere Fächer oder Hauptfächer, um diese Wochenstundenzahl zu erreichen. Die Fächer müssen
durchgängig für mindestens 1 Jahr belegt werden.
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Weitere Fächer und Hauptfächer
Auf Antrag der Schule kann die oberste Schul-aufsichtsbehörde weitere Fächer oder Hauptfächergenehmigen. Diese Hauptfächer können auch die 2. Naturwissenschaft oder die 2. Fremdsprache als Hauptfach ersetzen.
Hauptfächer: Informatik Kunst
Fächer: Darstellendes Spiel, Ensemble, angewandte Naturwissenschaften ( keine Prüfungsfächer )
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Projektfachunterricht• Projektfachunterricht kann im ersten Jahr der
Qualifikationsphase im Umfang von zwei Wochenstunden angeboten werden. Er ist in seinem fachlichen Schwer-punkt den in der Qualifikationsphase belegten Unterrichts-fächern zugeordnet, bietet aber Spielraum für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für fachübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten. Es erfolgt in der Regel keine Bewertung.
• Im Rahmen des Projektfachunterrichts kann jedoch eine Facharbeit erstellt werden. Diese kann bewertet und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
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Die Fächer und Hauptfächer werden verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordnet1. dem sprachlich - literarisch - künstlerischen Aufgabenfeld (Deutsch, Fremdsprache, Kunst und Gestaltung, Musik),2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Geschichte und Politische Bildung, Geographie, Sozialkunde, evangelische und katholische Religion, Philosophie)3. dem mathematisch - naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld(Mathematik, und Naturwissenschaften(Ph, Bio, Ch), , Informatik)
ohne Aufgabenfeld: Sport
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Bedingungen für die Fächerwahl
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Muster für Fächerbelegung 11
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HinweiseIst ein Schüler vom Sportunterricht dauernd befreit, so hat er zum Erreichen seinerBelegungspflicht anstelle von Sport ein anderes Unterrichtsfach zu wählen.
Leistungen, die mit null Punkten bewertet wurden, können weder auf die Beleg- noch auf die Einbringungspflicht angerechnet werden.
![Page 20: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/20.jpg)
Schriftliche ArbeitenIn allen Unterrichtsfächern werden pro Halbjahrin der Regel zwei Klausuren geschrieben, mindestensjedoch eine.
Im letzten Kurshalbjahr (Abiturprüfungen) ist in allen Fächern jeweils eine Klausur zu schreiben.
![Page 21: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/21.jpg)
Abitur / Ziel des BildungsgangesDurch die Abiturprüfungen wird festgestellt, ob der Schüler das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Mit dem Bestehen dieser staatlichen Abschlußprüfung wird dem Schüler die allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Sie wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen1. in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase und2. in der Abiturprüfung.
![Page 22: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/22.jpg)
Umfang und Gliederung des Abiturs
(1) Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf Unterrichtsfächer, an denen der Schülermindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase teilgenommen hat. Ausnahmen ergebensich aus den Fällen des § 1 Abs. 2 Satz 2.(2) Die Abiturprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In denFächern Sport und Musik besteht die Abiturprüfung zusätzlich aus einem praktischen Teil.
![Page 23: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/23.jpg)
Welches sind die Prüfungsfächer?Die Prüfungsfächer setzen sich wie folgt zusammen:1. schriftlich: Hauptfach - Deutsch, Mathematik, eine
Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft (Die Fremdsprache darf keine neu beginnende
sein.)2. schriftlich: Hauptfach (Die Fremdsprache darf keine neu
beginnende sein.)3. schriftlich: Fach oder Hauptfach4. schriftlich: Fach oder Hauptfach5. mündlich: Fach oder Hauptfach
Prüfungsfächer
![Page 24: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/24.jpg)
Die Prüfungen in den Unterrichtsfächern unter 1.und 2.erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau gemäß der einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Die Unterrichtsfächer unter 3.bis 5. erfolgen auf grundlegendem Anforderungsniveau gemäß der einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
Zu den schriftlichen Prüfungen kann zusätzlich eine mündliche erfolgen, z. B. um bei schlechtem Abschneiden dieGesamtpunktzahl zu verbessern.
![Page 25: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/25.jpg)
Unter den Prüfungsfächern müssen folgende Fächer sein:- Deutsch- ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
- Mathematik-eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft-aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach gewählt werden.
-Anstelle der vierten schriftlichen Prüfung kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine „besondere Lernleistung“ eingebracht werden, die im Rahmen von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert und in einem Kolloquium erläutert wird. Sie kann eines der drei Aufgabenfelder ersetzen.
![Page 26: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/26.jpg)
Wahl der Prüfungsfächer• Zum Ende des zweiten Halbjahres der
Einführungsphase wählen die Schüler aus den Hauptfächern gemäß § 8 Absatz 2 und 4 das erste und zweite Prüfungsfach.
• Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen.
![Page 27: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/27.jpg)
• Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase überprüft die Schule, ob der Schüler bis zum Ende des vierten Halbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen kann. Ist dies der Fall, gibt der Schüler seine Wahl für die weiteren Prüfungsfächer ab.
![Page 28: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/28.jpg)
Gesamtqualifikation
• Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen
• 1. bestimmter Halbjahresleistungen von Hauptfächern und Fächern in
einfacher und doppelter Wertung- Block I 2. de r Leistungen in den Prüfungen
in vier- facher Wertung- Block II
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Block I28 Leistungen werden in einfacher Wertung
angerechnet, das bedeutet 28 Halbjahresnoten aus den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase. Dazu
gehören:- die 12 Leistungen des 3., 4. und 5.
Prüfungsfaches aus den 4 Halbjahren- 16 Leistungen weiterer Fächer, die keine
Prüfungsfächer sind. Die Leistungen können aus allen 4 Halbjahren frei gewählt werden.8 Leistungen aus den vier Halbjahren des ersten und
zweiten Prüfungsfaches in doppelter Wertung
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Block I
Die Summe der 36 Halbjahresleistungen wird durch 44 geteilt und mit 40 multipliziert. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29 mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet; ab n,5 wird aufgerundet.
![Page 31: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/31.jpg)
Hier werden die Leistungen der fünf Prüfungs-fächer in vierfacher Wertung eingebracht.
Addiert müssen die Leistungen mindestens 100 Punkte ergeben.
Dabei in mindestens drei Fächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.
Block II
![Page 32: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/32.jpg)
Die Abiturnote (Gesamtqualifkation) besteht somit zu zwei Dritteln aus Leistungender 4 Schulhalbjahre der Qualifkationsphase. Die Ergebnisse aus den Abiturprüfungenfießen zu einem Drittel in die Abiturnote ein.Zwischen den beiden Blöcken ist ein Punktausgleich nicht möglich!
![Page 33: Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe). Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022062521/570491c31a28ab14218d9910/html5/thumbnails/33.jpg)
Unter den insgesamt 36 Halbjahresleistungen, die in den Block I eingehen, müssen Leistungender folgenden Unterrichtsfächer sein (Mindesteinbringungsverpflichtung):- Deutsch 4-mal- Mathematik 4-mal-eine Fremdsprache 4-mal-eine Naturwissenschaft 4-mal oder je 2 Leistungen aus zwei Naturwissenschaften- Geschichte und Politische Bildung 4-mal- Kunst und Gestaltung oder Musik 2-mal- Religion oder Philosophie 2-mal.
Mindesteinbringungsverpflichtung
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Gesamtqualifikation (Beispiel)1. 2. 3. 4. Pr.
HF Ma 8 9 10 8 jaschr. 10
HF En 7 6 4 7 jaschr. 3
HF D 9 12 11 9 jaschr. 4
HF Ge u.Po 4 7 3 5 jamdl. 8
HF Ph 12 11 9 7 .
HF Ru 7 6 9 6F Rel/Phil 12 14 11 10F Ku/Mu 12 11 14 12 ja
schr. 13F Sp 7 8 5 9HF Bio 9 8 11 9F Geo 13 12 8 10
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1. 2. 3. 4. Pr. HF Ma 8 9 10 8 ja EA
schr. 10 HF En 7 6 4 7 ja EA
schr. 3 HF D 9 12 11 9 ja
schr. 4 HF Ge u. Po 4 7 3 5 ja
mdl. 8 HF Ph 12 11 9 7 HF RuSk/Phil 7 6 9 6 F Rel/Phil 12 14 11 10 F Ku/Mu 12 11 14 12 ja
schr. 13 F Sp 7 8 5 9 HF Bio 9 8 11 9 F Geo 13 12 8 10
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Beispielrechnung der Gesamtpunktzahl• Block 1 Ma 35*2 En 24*2 D 41 Ge 19 Ph 32 Ru 9 Phil 47 Ku 49 Sp 9
Bio 37 Geo 35
• Summe: 396 / 44*40 =360
=360 • Block 2: Ma 10 *4= 40 En 3 * 4=12 D 4 * 4=16 Ge 8 * 4= 32 Ku 13*4= 52
• Summe: 152
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Ermittlung der Durchschnittsnote Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote Punkte
1,0 900-823 2,5 570-553 1,1 822-805 2,6 552-535 1,2 804-787 2,7 534-517 1,3 786-769 2,8 516-499 1.4 768-751 2,9 498-481 1.5 750-733 3,0 480-463 1.6 732-715 3,1 462-445 1,7 714-697 3,2 444-427 1,8 696-679 3,3 426-409 1,9 678-661 3,4 408-391 2,0 660-643 3,5 390-373 2,1 642-625 3,6 372-355 2,2 624-607 3,7 354-337 2,3 606-589 3,8 336-319 2,4 588-571 3,9 318-301
4,0 300
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Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl: 512
Durchschnittsnote: 2,8 (499 - 516)
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§ 15 Meldung zum Abitur; Rücktritt - erste Konferenz der Prüfungskommission -
(1) Unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Kurshalbjahres kann sich der Schüler zur Abiturprüfung melden.
(2) Die Meldung erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden mit der Angabe, welche Kurse in Block I der Gesamtqualifikation (§ 27 Abs. 2) eingehen sollen.
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(3) Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn der Schülerdie Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen unddie für den Block I der Gesamtqualifikation (§ 27 Absatz 2) festgesetzten Bedingungen erfüllt.
(4) Bei Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und keinen freiwilligen Rücktritt gemäß § 1 Abs. 6 beantragen, nicht zugelassen sind oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktreten, gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden. Sie wiederholen die Jahrgangsstufe 12, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstverweildauer (§ 1 Abs. 2) abgelegt werden kann.
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§ 17 Voraussetzungen für die Zulassung zum Abitur
(1) In allen fünf Prüfungsfächern sind jeweils die belegten und bewerteten Leistungen der vier Schul-halbjahre in die Gesamtqualifikation einzubringen.
(2) Außer den Halbjahresleistungen in den beiden Hauptfächern gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 sind mindestens 28 belegte und bewertete Halbjahresleistungen, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden können, nachzuweisen.
(3) Mit den Halbjahresleistungen nach den Absätzen 1 und 2 sind die Bestimmungen gemäß § 27 zu erfüllen.
(4) Die Belegung und Bewertung der Unterrichtsfächer gemäß § 9 ist nachzuweisen.