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Dipl. Ing. (FH)
Bernd Burgetsmeier Öffentlich bestellt und vereidigter Sach- verständiger von der Handwerkskammer Schwaben für das Straßenbauerhandwerk Fachbereich Pflasterbau
Bernd Burgetsmeier� Rehmstraße 17b � 86161 Augsburg
Der Stein GbR Unterheßbach 24 91611 Lehrberg
Sachverständigengutachten Nr. : 00309 In Sachen : Pflasterarbeiten „Lapis perfectus“
Kundenzeichen :
Der Stein GbR
Auftraggeber :
Der Stein GbR Unterheßbach 24 91611 Lehrberg
Objekt :
Kreuzungsbereich Gerberstr. / Kronenstr. in Kempten/Allgäu
Datum : 2. Februar 2009
Telefon Telefax Mobil E-Mail Internet
(0821) 5 69 74 74 (0821) 55 11 63
(0160) 96 84 48 37 [email protected]
www.burgetsmeier.de
Dipl. Ing. (FH) Bernd Burgetsmeier Gutachten Nr : 00309
Aktenzeichen : Der Stein GbR
In Sachen : Pflasterarbeiten „Lapis perfectus“
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Inhaltsverzeichnis:
1. Auftrag und Zweck des Gutachtens
2. Ortstermin
3. Weitere Erkenntnisquellen
4. Feststellung des Ist-Zustandes
5. Beschreibung des Soll-Zustandes 6. Notwendige Maßnahmen 7. Zusammenfassung
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Aktenzeichen : Der Stein GbR
In Sachen : Pflasterarbeiten „Lapis perfectus“
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1. Auftrag und Zweck des Gutachtens
Am 4.12.08 erhielt ich den Auftrag ein Sachverständigengutachten über
oben genannte Pflasterarbeiten zu erstellen.
Es soll festgestellt werden, ob die im Oktober 2005 ausgeführten Pflaster-
arbeiten in Ordnung sind.
2. Ortstermin
Am 7.1.09 um 13.00 Uhr fand ein Ortstermin unter Teilnahme folgender
Herren statt: - Herr Schwarz, Stadt Kempten
- Herr Kral, Stadt Kempten
- Herr Herrmann, Stadt Bad Windsheim
- Herr Strebel, Stadt Neustadt a. d. Aisch
- Herr Stoll, Fa. FNB, Auftraggeber der Stein GbR
- Herr Hohlheimer, Fa. FNB
- Herr Burgetsmeier, Sachverständiger
3. Weitere Erkenntnisquellen
- DIN 18317: Oberbauschichten aus Asphalt
- DIN 18318: Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung,
Einfassungen
- zusätzlich DIN 18318 Entwurf vom Dezember 2008 als Stand der Technik
- ZTV P: zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
den Bau von Pflasterdecken und Plattenbeläge
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4. Feststellung des Ist-Zustandes
Es wurden allseitig gesägte Granitpflastersteine mit den Maßen LxBxH = ca. 22
cm x 17 cm x 14 cm und 17 cm x 12 cm x 14 cm in einem Limes-Verband
verlegt (siehe Foto 9982 – ähnlich Fischgrät-Verband).
Die Steine wurden laut Herrn Stoll auf eine Bitukiestragschicht dränfähig, auf
ein Splittbett 2-5 mm aus Hartgestein nahezu press verlegt und mit feinem
Quarzsand (Körnung < 1 mm) eingesandet. Nach Abrütteln wurde die
„Pflasterfugentasche“ der Steine (siehe Foto 7ff) frei und es wurde mit einem
Splittsand 0-8mm (Kalkbrechsand und Splitt) nachgesandet, also die obere
Fugentasche verfüllt im Einschlämmverfahren.
Die Straße ist in Bauklasse III eingestuft. Es konnte während des Ortstermines
reger Verkehr, auch Schwerverkehr (LKW bis ca. 24 to und Busverkehr)
festgestellt werden.
Die Pflasterung liegt nach mehr als 3 Jahren fest und eben, ohne erkennbare
Mängel.
Lediglich die Kanten der Pflastersteine sind an einigen Stellen
abgeplatzt/gebrochen.
Dies stellt jedoch aufgrund der gewünschten Altstadtpflasteroptik keinen
Mangel dar und war so vereinbart.
Die Verfugung wurde laut Herrn Schwarz zwischenzeitlich einmal nachgefüllt.
Etwa in Straßenmitte sind die Fugen etwas breiter aufgrund des ausgeführten
Dachprofils der Straße.
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An den Rändern der Pflasterung ist ebenfalls eine größere Fuge aufgrund des
verlegten Saumstein als Abschluss vor der dreizeiligen Entwässerungsmulde
feststellbar.
Zur Begutachtung der Pflasterdecke hinsichtlich Bettung wurden
2 Probeöffnungen vorgenommen (Foto 16-26).
Der Ausbau der Steine konnte aufgrund des sehr festen Verbunds nur durch
Zerstörung eines Steins erfolgen.
Es zeigten sich geringe Feinteile (zermahlener Sand) in der Fuge / an den
Steinflanken und sehr geringe Feinteile in der Bettung.
Ingesamt waren Fuge und Bettung in Ordnung.
Ebenheit und Quergefälle waren ausreichend eingehalten. Es handelt sich hier
somit um eine Sonderbauweise, da einige Teile entgegen den anerkannten
Regeln der Technik und entgegen dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt
wurden.
5. Beschreibung des Soll-Zustandes:
In der Regelbauweise soll „ungebunden-ungebunden“ die Pflasterung auf eine
ungebundene Splittbettung auf eine Kiestragschicht ungebunden mit Sand
verfugt werden.
Hierbei sind Bettungsmaterialien bei Pflastersteinen > 12 cm Stärke aus Splitt-
Sand der Körnung 0/11 mm zu wählen. Die Pflastersteine sind mit Fugen von
3-5 mm, bei Steinen > 12 cm sogar mehr anzubringen. Diese Fugen müssen
filterstabil gegen die Bettung üblicherweise mit Fugenmaterial 0/2 mm, 0/4 mm
oder 0/5 mm verfüllt werden.
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Genauso muss die Bettung filterstabil gegen die Kiestragschicht sein. Es darf
also keine Vermischung der jeweiligen Teile erfolgen. Eine solche Konstruktion
soll nach unten hin jeweils wasserdurchlässiger werden.
Es soll sichergestellt sein, dass jeder Tropfen Wasser, der nicht über das
Quergefälle abfliest und in die Konstruktion eindringt, sicher nach unten
abfliesen kann und an keiner Stelle ein Wasserstau entsteht.
Die Wasserdurchlässigkeit soll kontinuierlich nach unten zunehmen.
Bewertung aus technisch, sachverständiger Sicht:
Der Einsatz einer bituminös gebundenen, drainfähigen Tragschicht gilt seit
Langem als gängige, tragfähigkeitserhöhende Maßnahme und ist unumstritten
in Fachkreisen positiv zu bewerten, auch wenn dadurch die Regelbauweise
gebunden – gebunden oder ungebunden – ungebunden verlassen wird. Hier
stellt sie das Fundament der gewählten Sonderbauweise dar.
Die gewählte Splittbettung 2/5 mm zeigte keine auffälligen Zerstörungs-
/Zerreibungsprozesse, wie dies häufig bei hochbelasteten, elastischen oder
ungebundenen Bauweisen der Fall ist. Ein dichtender Feinkornanteil durch
Steinmehl ist nicht auffällig.
Dennoch ist aus technischer sachverständiger Sicht der Einbau einer Bettung
nach dem aktuellen Stand der Technik Splittsand 0-11 mm zu befürworten.
Eine vorzeitige Fugenentleerung, besonders durch die Sogwirkung des
Verkehrs ist deutlich vermindert. Grund (feste Lage, Fugentasche)
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Eine Verschiebung einzelner Steine besonders durch die Schubwirkung im
Kreuzungsbereich ist deutlich reduziert. Dies wird auf den sehr stabilen, festen
Verbund der Steine, die Steinstärke bzw. die „Preßverlegung“ zurückgeführt.
Eine üblicherweise stattfindende Zerreibung von Fugenmaterial, Bettung und
Pflaster durch die hohe Verkehrslast ist deutlich beschränkt. Grund dafür ist die
stabile Bitu-Kies-Tragschicht, die große Steindicke 14 cm, die feste Lage durch
enge Verlegung, die Wirkung der Fugenmaterialien.
Ein hoher Eintrag von Wasser in die Konstruktion ist abgesenkt feststellbar
wegen der engen und dichten Fugen und der geringen Elastizität der
Pflasterdecke bzw. dem dichteren Fugenmaterial 0-8 mm im oberen
Fugenbereich/Fugentasche.
Die Ebenheit ist gut – eine Kombination aus den vorgenannten Gründen. Hier
ist der entscheidende Vorteil dieser an sich ungebundenen Bauweise zu finden.
Ebenso sind die Tragfähigkeit und die geringeren Unterhaltskosten
(Nachsanden) hervorzuheben. Die schnelle Errichtung durch Verlegung wie
Betonverbundpflaster auf abgezogenem Bett steht den teuren
Herstellungskosten der Steine entgegen.
Langfristig, wird aus technischer sachverständiger Sicht das Steinmaterial
vermutlich Schaden nehmen, so dass eine Wiederverwendung wie bei
herkömmlichen Natursteinpflaster nur unter untergeordneter Verwendung
(herkömmliche Bauweise) möglich sein wird.
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6. Notwendige Maßnahmen:
Es sind keine Maßnahmen notwendig außer abzuwarten, ob sich die 3½-
jährigen guten Erfahrungswerte weiter bestätigen.
7. Zusammenfassung und Bewertung:
Eine Sonderbauweise im Pflasterbau, die auf uralten Erfahrungswerten wie
enger Verlegung und relativ dichter Oberfläche beruht, so dass wenig Wasser
eindringt, zeigt in Verbindung mit modernen Grundsätzen (Asphalttragschicht
und günstigen Verlegekosten aufgrund vorgefertigten, abgezogenem
Pflasterbett) eine Lösung zur höheren Belastbarkeit ohne auf die gebundene
Bauweise zurückzugreifen und ohne momentane Schäden.
Es wird interessant sein, diese Fläche zukünftig zu beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Bernd Burgetsmeier
S a c h v e r s t ä n d i g e r
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Gutachten Lapis perfectus
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