Stand: 30.03.2015
Einstufung der Sprachkenntnisse in Sprachniveaus
Insbesondere im Learning Agreement sind Angaben zu den Sprachkenntnissen zu machen. Die Studierenden werden aufgefordert, das entsprechende CEFR-Niveau (A1/A2/B1/B2/C1/C2) selbst anzukreuzen und dem ERASMUS-Büro Wirtschaftswissenschaften zur Bearbeitung des Learning Agreements einen entsprechenden Nachweis für das jeweilige Niveau vorzulegen.
Für welches Sprachniveau welche Nachweise akzeptiert werden, kann den folgenden Ausführungen entnommen werden:
Der Nachweis durch ein Zertifikat eines Sprachprüfers der Universität Mainz ist eine gültige Option für jedes Sprachniveau. Die aktuelle Liste der Sprachprüfer ist in der rechten Spalte der Homepage http://erasmus.wiwi.uni-mainz.de/62.php verlinkt.
Sprachniveau A2
1. Schulzeugnis
Nachweis der Fremdsprache über mindestens 3 Lernjahre
Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts müssen mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen
Kann das Sprachniveau nicht durch ein entsprechendes Schulzeugnis nachwiesen werden, gelten folgende Alternativen:
2. Eines der folgenden Sprachzertifikate
Sprachzertifikate Nachweis
Englisch
TOEIC (10-990 Pkt.) min. 340 Pkt.
IELTS min. Note 3
ESOL Key English Test (KET)
Französisch
DELF A2
Italienisch
CILS A2
Alle Sprachen
TELC A2
ALTE Niveau 1
Nachweise eines Volkshochschulkurses, Fachgutachten aus Auslandsaufenthalten oder Universitätskursen
A2
Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Stand: 30.03.2015
Sprachniveau B1
1. Schulzeugnis
Nachweis der Fremdsprache über mindestens 4 Lernjahre
Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts müssen mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen
ODER
Nachweis der Fremdsprache über mindestens 3 Lernjahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde
Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts müssen mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen
Kann das Sprachniveau nicht durch ein entsprechendes Schulzeugnis nachwiesen werden, gelten folgende Alternativen:
2. Eines der folgenden Sprachzertifikate
Sprachzertifikate Nachweis
Englisch
TOEFL (Internet based, 0-120 Pkt.) min. 57 Pkt.
TOEFL (Computer based, 0-300 Pkt.) min. 163 Pkt.
TOEFL (Paper based, 310-677 Pkt.) min. 487 Pkt.
TOEIC (10-990 Pkt.) min. 550 Pkt.
IELTS min. Note 4
ESOL Preliminary English Test (PET)
Französisch
DELF B1
Spanisch
DELE B1, vormals “Nivel Inicial”
Italienisch
CILS Stufe 1
Alle Sprachen
TELC B1
UNIcert Stufe I
ALTE Niveau 2
Nachweise eines Volkshochschulkurses, Fachgutachten aus Auslandsaufenthalten oder Universitätskursen
B1
Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Stand: 30.03.2015
Sprachniveau B2
1. Schulzeugnis
Nachweis der Fremdsprache über mindestens 5 Lernjahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt
Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts müssen mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen
Kann das Sprachniveau nicht durch ein entsprechendes Schulzeugnis nachwiesen werden, gelten folgende Alternativen:
2. Eines der folgenden Sprachzertifikate
Sprachzertifikate Nachweis
Englisch
TOEFL (Internet based, 0-120 Pkt.) min. 87 Pkt.
TOEFL (Computer based, 0-300 Pkt.) min. 227 Pkt.
TOEFL (Paper based, 310-677 Pkt.) min. 567 Pkt.
TOEIC (10-990 Pkt.) min. 785 Pkt.
IELTS min. Note 5
ESOL First Certificate in English (FCE)
Französisch
DELF B2
Spanisch
DELE B2, vormals “Nivel Intermedio”
Italienisch
CILS Stufe 2
Alle Sprachen
TELC B2
UNIcert Stufe II
ALTE Niveau 3
Nachweise eines Volkshochschulkurses, Fachgutachten aus Auslandsaufenthalten oder Universitätskursen
B2
Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Stand: 30.03.2015
Sprachniveau C1
1. Schulzeugnis
Nachweis der Fremdsprache über mindestens 5 Lernjahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt
Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts
- im Leistungskurs müssen mindestens der deutschen Note 2 (gut) bzw. mindestens 11 Punkten entsprechen
- im Grundkurs müssen mindestens der deutschen Note 1 (sehr gut) bzw. mindestens 13 Punkten entsprechen
Kann das Sprachniveau nicht durch ein entsprechendes Schulzeugnis nachwiesen werden, gelten folgende Alternativen:
2. Eines der folgenden Sprachzertifikate
Sprachzertifikate Nachweis
Englisch
TOEFL (Internet based, 0-120 Pkt.) min. 110 Pkt.
TOEFL (Computer based, 0-300 Pkt.) min. 270 Pkt.
TOEFL (Paper based, 310-677 Pkt.) min. 637 Pkt.
TOEIC (10-990 Pkt.) min. 945 Pkt.
IELTS min. Note 7
ESOL Certificate in Advanced English (CAE)
Französisch
DELF C1
Spanisch
DELE C1
Italienisch
CILS Stufe 3
Alle Sprachen
TELC C1
UNIcert Stufe III
ALTE Niveau 4
Nachweise eines Volkshochschulkurses, Fachgutachten aus Auslandsaufenthalten oder Universitätskursen
C1
Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.