Entwicklung des Arbeitsmarktes und Chancen/Risiken der Öffnung
Abteilung Arbeitsmarktpolitik der BASFI
der Freien und Hansestadt Hamburg
Referatsleiterin Grundsatz
Hanne Stiefvater am 16.1.2012
Vorgehensvorschlag
Aktuelle Entwicklung Arbeitsmarkt
Fachkräftepotential und -bedarfe
EU-Osterweiterung
Handlungsbedarf und -möglichkeiten
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Aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt
Jahr / Daten 2008 Ø 2009 Ø 2010 Ø Okt`11 Nov`11 Dez`11
AL absolut 72.870 78.456 75.508 68.796 66.774 67.410
AL Quote 9,4 % 10,0 % 9,5 % 7,4 7,2 7,3
U 25 (SGB II & III)
6.259 7.526 6.651 5.052 4.708 4.695
Langz.AL (II & III)
24.095 21.107 . / . 19.659 19.513 19.729
Ausländer (II & III)
18.107 18.715 17.980 16.944 16.726 16.920
sBeh (II und III)
3.448 3.315 3.109 3.571 3.511 3.550
SGB III 18.025 24.202 23.721 18.252 17.137 17.244
SGB II 54.845 54.254 51.787 50.544 49.637 50.166
Soz.vers.pfl. B.**
805.392 814.772 832.716* 855.500
Davon Vollzeit 660.063 664.290 674.256* * Stichtag 31.12.2010/ ** Die Beschäftigungsstatistik hat stets eine Verspätung von 3 Monaten
Arb
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Aktuelle Entwicklung am Hamburger Arbeitsmarkt
Die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Wert seit Dezember 1992 gesunken. Quote von 7,3% aktuell.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist in Hamburg während der Wirtschaftskrise fast durchgehend gestiegen – im Oktober 2011 wurde ein Wachstum von 2,4% gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet.
Auch die Langzeitarbeitslosigkeit konnte summa summarum abgebaut werden – rechnet man den statistischen Effekt einer Maßnahmeteilnahme heraus.
Aber: Ältere haben nicht profitiert. Prognosen sagen bundesweit – entsprechend für Hamburg
eine Abkühlung der Konjunktur von zurzeit 3,0% (2011) auf ca. 0,5% 2012 voraus. Arb
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Thema TT.MM.JJJJ 5 von 0
Arbeitsmarktanalysen für Hamburg (I)
Bevölkerung nach Qualifikation und Alter in Hamburg, 2007
=> Fachkräftebedarf und -potentiale
Quelle: IAB Nord nach Auswertung der Mikrozensusdaten 2007 der Statistikämter
Arbeitsmarktanalysen für Hamburg (II)
Erwerbsquoten nach Geschlecht und Alter, 2010
Quelle: IAB- Nord.
Thema TT.MM.JJJJ 7 von 0
Profillagen der Arbeitslosen und Maßnahmenteilnehmer
Profillagen Juni 2011 * Anteile in %
Alle 76.040 100,0
darunter:
Integrationsnahe Profillagen 21.934 28,8
- Marktprofil 3.521 4,6
- Aktivierungsprofil 1.507 2,0
- Förderprofil 16.906 22,2
Komplexe Profillagen 47.921 63,0
- Entwicklungsprofil 22.974 30,2
- Stabilisierungsprofil 13.724 18,0
- Unterstützungsprofil 11.223 14,8
noch nicht festgelegt, sonstige 6.185 8,1
Die derzeit im Rechtskreis des SGB II erfassten rund 76.000 Arbeitslosen und Teilnehmer an Fördermaßnahmen verteilen sich auf die folgende Profillagen (mit „Profillagen“ werden die Nähe zum Arbeitsmarkt und der Bedarf an individueller Unterstützung beschrieben).
Potential durch Zuwanderung
Hamburg zählt ca. 850.000 Beschäftigte:
Leiharbeitnehmer in Hamburg
Ca. 30.000
Osteuropäische Arbeitnehmer, für die die Grenze fällt:
BA rechnet mit 100.000 Arbeitnehmern aus Osteuropa p.a.
Zehntausende Leiharbeiternehmer erwartet.
Prognose für Hamburg
Arbeitsagentur erwartet 14.000 Menschen in Hamburg
in den kommenden 4 Jahren (2012-2014) Arb
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Handlungsbedarfe der Stadt
Im Hinblick auf den Fachkräftebedarf:
Fachkräftestrategie und Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm Förderung von Jugendlichen: Bsp. Jugendberufsagentur Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Bsp. KiTa Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Bsp. ZAA Ältere Arbeitnehmer halten – ältere Arbeitslose integrieren
Im Hinblick auf die Risiken der Zuwanderung:
Risiken von Lohndumping und Billigkonkurrenz mindern Bundesebene: Mindestlohn, Leiharbeit Land: Mindestlöhne - Gestaltungsspielräume
Arb
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Minimierung der Risiken: Die AVE
Seit 1.Mai 2011 :
Vollständige Freizügigkeit für osteuropäische Arbeitnehmer
Þ Damit Gefahr von Billigkonkurrenz & Lohndumping!
Þ Klassischer Anwendungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
= Branchenbezogene Mindestlöhne
Zuständig: Im Prinzip das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aber:
Regionale Mindestlöhne für Hamburg möglich
=> Abteilung Arbeitsmarktpolitik.
Arb
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Kommentar: 2. Möglichkeit „Sittenwidrige Löhne“(-)
Geltung auch für ausländische Mitarbeiter???
§3: Die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages finden unter den Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 vorliegt. Eines bundesweiten Tarifvertrages bedarf es nicht, soweit Arbeitsbedingungen im Sinne des § 5 Nr. 2 oder 3 Gegenstand tarifvertraglicher Regelungen sind, die zusammengefasst räumlich den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes abdecken.
= Für osteuropäische Unternehmen mit Sitz im Ausland gilt der Mindestlohn nur, wenn er bundesweit allgemeinverbindlich erklärt wurde (Rechtssicherheit).
Arb
eits
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Kommentar: Vgl. EuGH-Urteil(e) zu lokalen Mindestlöhnen
Untergrenze für Leiharbeiternehmer
Arbeitnehmerentsendegesetz sieht gleiche Löhne für gleiche Arbeit vor.
Aber:
Tarifverträge können diesen Grundsatz brechen!!!
Damit sind deutlich niedrigere Tariflöhne z.B. bei rumänischen Arbeitnehmern möglich.
Bundestag beschloss Lohnuntergrenze von 7,79 Euro Umsetzung erfolgte zum 1.1.2012.
Þ Allgemeinverbindlichkeit / Mindestlohn daher inkl.
Leiharbeiternehmerbranche wünschenswert.
Arb
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Wie geht‘s? A
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1. Tarifvertrag schließen
! Auch alte Tarifverträge können allgemeinverbindlich erklärt werden!
2. Gemeinsamen Antrag an die Behörde für Arbeit und Soziales stellen
3. Tarifausschuss Hamburg tagt
4. Voraussetzung:- Tarifvertrag erfasst 50% der Arbeitnehmer- „Öffentliches Interesse“= Schutzbedürftigkeit
Allgemeinverbindlicherklärung bewirkt Anwendbarkeit des Tarifvertrages für ganz Hamburg = branchenspezifischer Mindestlohn!
Hintergrund A
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Von den bundesweit rund 73.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind zur Zeit 476 allgemeinverbindlich (245 Ursprungs- und 231 Änderungs- bzw. Ergänzungstarifverträge), darunter 173, die (auch) in den neuen Bundesländern gelten.
In Hamburg wurden 2011 zwei Tarifverträge allgemeinverbindlich erklärt:
- Wach- und Sicherheitsgewerbe- Bäckereien.
Ansprechpartner in Hamburg A
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Behörde für Arbeit und Soziales (BASFI)
Abteilung Arbeitsmarktpolitik
Hanne Stiefvater, Vorsitzende des Tarifausschusses Hamburg
Kontakt:
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Vielen Dank!
Arb
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