Stadt Dinklage Landkreis Vechta
Begründung
VVoorrhhaabbeennbbeezzooggeenneerr BBeebbaauuuunnggssppllaann
NNrr.. 110022 „„HHöönneerr FFeelldd““
Bildquelle: LGLN
EEnnttwwuurrff 02/2018
Im Auftrag:
Ofener Straße 33a * 26 121 Oldenburg
Fon 0441-74210 * Fax 0441-74211
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 2 von 39
INHALT Seite
Teil A Begründung 3
1 Anlass und Ziel 3
2 Planungsgrundlagen 4
3 Planziele und Abwägung 6
3.1 Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 8
3.2 Wohnbedürfnisse, Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen 9
3.3 Soziale, kulturelle Bedürfnisse 9
3.4 Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung
vorhandener Ortsteile 9
3.5 Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, Ortsbild 9
3.6 Belange von Kirchen, Religionsgemeinschaften 10
3.7 Belange des Umweltschutzes 10
3.8 Belange der Wirtschaft, der Infrastruktur, der technischen Versorgung 11
3.9 Belange des Verkehrs 13
3.10 Belange der Verteidigung, des Zivilschutzes 13
3.11 Belange städtebaulicher Entwicklungskonzepte 13
3.12 Belange des Hochwasserschutzes und der Wasserwirtschaft 13
3.13 Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden 14
3.14 Schlussfolgerungen 14
4 Inhalte der Planung und Verfahren 14
4.1 Aussagen der textlichen Festsetzungen 14
4.2 Örtliche Bauvorschriften 16
4.3 Verfahrensdaten 17
Teil B Umweltbericht 18
1 Einleitung 18
1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 18
1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen
und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan 19
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung 19
2.2 Prognose 33
2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen 34
2.4 Planungsalternativen 38
3 Zusätzliche Angaben 38
3.1 Prüfverfahren und Kenntnislage 38
3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 38
4 Allgemein verständliche Zusammenfassung 38
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 3 von 39
TTeeiill AA BBeeggrrüünndduunngg
11 AAnnllaassss uunndd ZZiieell
Die Hofstelle Höner Feld Nr. 25/67 in der Bauernschaft Höne, Stadt Dinklage, wird
von der Familie Vodde bewirtschaftet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der
Standort langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Aufgrund von steuerlichen
und rechtlichen Erfordernissen ist der ursprüngliche landwirtschaftliche Betrieb
formal, d.h. vor allem eigentumsrechtlich in mehrere Betriebseinheiten aufgegliedert.
Insoweit dies für die planungsrechtliche Betrachtung und Einordnung des Standortes
unerheblich ist, wird im Folgenden der Einfachheit halber zusammenfassend die
Bezeichnung landwirtschaftlicher Betrieb Vodde gewählt.
Der landwirtschaftliche Betrieb Vodde betreibt schwerpunktmäßig Ackerbau sowie
Schweinemast und Rinderhaltung. Es handelt sich um einen standort- und
flächengebundenen Betrieb. Die Flächenausstattung ist die Basis der Betriebsführung
bzw. der Bewirtschaftung der Hofstelle und bietet nach aktuellen Maßstäben eine
gesicherte Grundlage für die weitere Betriebsentwicklung.
Gleichwohl deckt sie nicht den Umfang ab, der notwendig ist, um die angestrebte
betriebliche Entwicklung auf der Hofstelle im Bereich der Tierhaltung gemäß § 201
BauGB als landwirtschaftliche Tierhaltung zu klassifizieren. Insofern ist die Errichtung
zusätzlicher Anlagen auf der bislang im Außenbereich gelegenen Hofstelle gemäß
BauGB § 35 (1) Nr. 4 zu beurteilen. Die privilegierte Errichtung baulicher Anlagen im
Außenbereich beschränkt § 35 (1) Nr. 4 insbesondere bei der Tierhaltung. Die aktuell
auf der Hofstelle gehaltenen Tierbestände überschreiten die in Nr. 4 in Verbindung
mit dem UVPG gesetzten Grenzwerte.
Für die weitere Entwicklung auf der Hofstelle wird somit eine Bauleitplanung
notwendig, die den betroffenen städtebaulichen Belangen Rechnung trägt.
Das Plangebiet ist Teil des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes
Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Mit diesem setzt die Stadt Dinklage
einen grundlegenden städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung der landwirt-
schaftlichen Betriebsstandorte im Stadtgebiet. Er setzt Flächen fest, die von der
Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind. Damit hat die Stadt entschie-
den, an welchen Standorten aus städtebaulicher Sicht Raum für die Errichtung von
Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet gegeben ist, und zwar in Abhängigkeit von und
zugeordnet zu den aktiven Betriebsstandorten.
Basierend auf dieser Entscheidung und basierend auf den eingangs angeführten
Merkmalen des landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Vodde sieht die Stadt die
Voraussetzungen dafür gegeben, die Hofstelle als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte planungsrechtlich zu sichern
und damit am Standort eine langfristige landwirtschaftliche Betriebsentwicklung zu
ermöglichen.
Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des aktuell
geplanten Vorhabens und Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Standort
zu schaffen, unter Wahrung der sonstigen Raumfunktionen des Außenbereichs. Für
das konkret anstehende Bauvorhaben zur Erweiterung der Bullenmast bestimmt somit
der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Verbindung mit dem Vorhaben- und
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 4 von 39
Erschließungsplan das Planungsrecht. Der Bestand der Hofstelle wird in den
Vorhaben- und Erschließungsplan einbezogen, da im Gegenzug zur Erweiterung der
Emissionen aus der Rinderhaltung die Emissionen aus der Schweinehaltung im
Bestand vermindert werden müssen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst
somit letztlich den gesamten Baubestand auf der Hofstelle, um ihn planungsrechtlich
abzusichern.
Darüber hinaus wird die gemäß Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan
Tierhaltungsanlagen“ vorgesehene Erweiterungsfläche in den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan einbezogen, um den Standort insgesamt als landwirtschaftliche
Betriebsstätte langfristig planungsrechtlich verfügbar zu machen, dies im Ausgleich
mit den Belangen der Siedungsentwicklung und der Freiraumnutzung im Randbereich
zum Siedlungsraum der Kernstadt Dinklage. Die Sicherung der Freiraumqualitäten im
nahe gelegenen Siedlungsraum und im unbebauten Außenbereich, insbesondere für
das Wohnumfeld und die landschaftsbezogene Erholung, stehen hier im Vordergrund.
22 PPllaannuunnggssggrruunnddllaaggeenn
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat am ……………….2016 die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 102 „Höner Feld“
beschlossen.
Das Plangebiet liegt nördlich des Kernstadtbereichs zwischen den Straßen Höner Feld
und Dinklager Ring. Es hat eine Größe von rd. 4,1 ha, damit wird die gesamte
Hofstelle einschließlich Entwicklungsflächen überplant.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind der Planzeichnung des Bebauungsplans zu
entnehmen. Die Lage des Plangebiets im Stadtgebiet zeigt der Übersichtsplan des
Deckblattes.
Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) sieht für den Änderungs-
bereich keine entgegenstehenden Darstellungen vor.
Auch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Vechta aus dem
Jahre 1991 formuliert für das Stadtgebiet keine Zielvorgaben, die der vorliegenden
Planung entgegenstehen.
Die Stadt ist als Grundzentrum für die Bereitstellung der zentralen Einrichtungen zur
Deckung des allgemeinen täglichen Grundbedarfs vorgesehen. Der betrachtete
Außenbereich ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sowie
als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung ausgewiesen. Da die Planungen
im engen Zusammenhang mit den Bestandsgebäuden umgesetzt werden sollen, steht
das Vorhaben der Bedeutung der Erholung nicht entgegen. Daneben ist der
langfristige Bedarf einer Straße aufgeführt, welche bereits erstellt wurde (Dinklager Ring). Dem fügt sich die Planung ein.
Der bislang rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet Flächen für
die Landwirtschaft aus. Westlich und östlich des Plangebiets werden Waldflächen
dargestellt, südöstlich Wohnbebauung und nördlich verläuft eine 110 kV-Leitung. Im
Zuge der 20.2. Änderung wird nördlich eine Hauptverkehrsstraße (Dinklager Ring)
ausgewiesen.
Aufstellungsbe-
schluss
Lage und Größe
Land – LROP
Kreis – RROP
Stadt - FNP
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 5 von 39
Abb 1 Auszug aus dem FNP (ohne die 20.2 Änderung)
Abb 2 Auszug aus der 20.2. Flächennutzungsplanänderung
Im Parallelverfahren wird daher die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
aufgestellt. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist identisch mit dem Geltungsbe-
reich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im FNP neu dargestellt
wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Landwirtschaftliche
Betriebsstätte.
Wie bereits ausgeführt überplant die Stadt Dinklage den Außenbereich zur Regelung
der Tierhaltung mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan
Tierhaltungsanlagen“. Der landwirtschaftliche Fachbeitrag zu diesem Bebauungsplan
weist darauf hin, dass für die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 102 immissionsrechtliche Einschränkungen bestehen, da bereits ohne die
Erweiterung der Mastrinderhaltung um 250 Tierplätze die BImSch-Grenze überschrit-
ten wird
Einfacher
Bebauungsplan
Nr. 96.2
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 6 von 39
Abb 3 Auszug aus dem Bebauungsplan 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanalgen“
33 PPllaannzziieellee uunndd AAbbwwäägguunngg
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die bestehende
Hofstelle Höner Feld Nr. 25/67 mit vorhandenen Gebäuden und der westlich
geplanten Erweiterungsfläche, der Vorhaben- und Erschließungsplan ist beschränkt
auf die nordwestlich gelegene Freifläche der bestehenden Hofstelle. Im Norden
begrenzt die Straße Dinklager Ring den Geltungsbereich, im Süden die Straße Höner Feld, im Westen und Osten grenzen Ackerflächen an. Die Lage des Geltungsbereiches
gibt der Übersichtsplan auf der Planzeichnung wieder.
Der gesamte Geltungsbereich bzw. die gesamte Hofstelle einschließlich der geplanten
Erweiterungsflächen liegen im Flurstück 131/15 und 131/12, Flur 15, Gemarkung
Dinklage.
Bestand
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 7 von 39
Abb 4 Luftbild des Plangebiets mit näherer Umgebung (Quelle BING)
Das Plangebiet liegt nördlich des Kernstadtbereichs von Dinklage im Stadtteil Höne.
Die nördlich gelegene Straße Dinklager Ring schafft eine Verbindung zur L 845 und
damit im Westen in Richtung Quakenbrück und im Osten nach Lohne bzw. zur
Autobahn BAB 1 in Richtung Osnabrück oder Bremen.
Westlich, nördlich und östlich ist die Umgebung des Plangebiets dünn besiedelter
Außenbereich. Im Südosten bzw. Süden befinden sich in einer Entfernung von rd. 250
bis 400 m Wohngebiete in Einzelhausbebauung, welche bereits zum Kernstadtbereich
von Dinklage zählen. Zudem schließen daran im Südosten Gewerbeflächen an. Die
nächstgelegenen Einzelwohnlagen befinden sich in südwestlicher sowie in östlicher
Richtung. Die direkt umgebenen Flächen werden ackerbaulich genutzt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ sieht im nordöstlichen
Bereich des Plangebiets den Vorhaben- und Erschließungsplan vor. Der Bebauungs-
plan soll aktuell in Verbindung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan die
Entstehung eines Rinderstalles für die Mastrinderhaltung in Verlängerung des bereits
vorhandenen Bullenmaststalls sowie einen RIMU-Filter ermöglichen. Im Übrigen wird
der Bestand der Hofstelle überplant und im westlichen Teil des Plangebiets werden
Erweiterungsflächen für die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des Betriebs
Vodde vorgehalten.
Gemäß § 1 (7) BauGB sind bei der Aufstellung bzw. der Änderung von Bauleitplänen
öffentliche und private Belange gegeneinander und auch untereinander gerecht
abzuwägen. Nachfolgende Belange werden von der Planung im Wesentlichen berührt.
Lage des Plangebiets
im Stadtgebiet
Umgebung des
Plangebiets
Planung
Berührte Belange
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 8 von 39
Abb 5 Tabellarische Übersicht über die berührten Belange
§ 1 (6) Nr. 1 BauGB Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse X
§ 1 (6) Nr. 2 BauGB Wohnbedürfnisse, Schaffung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 3 BauGB Soziale, kulturelle Bedürfnisse Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 4 BauGB Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und
Anpassung vorhandener Ortsteile Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 5 BauGB Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, Ortsbild X
§ 1 (6) Nr. 6 BauGB Belange von Kirchen, Religionsgemeinschaften Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 7 BauGB Belange des Umweltschutzes
(Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima)
X
§ 1 (6) Nr. 8 BauGB Belange der Wirtschaft, der Versorgung X
§ 1 (6) Nr. 9 BauGB Belange des Verkehrs X
§ 1 (6) Nr. 10 BauGB Belange der Verteidigung, des Zivilschutzes Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 11 BauGB Belange städtebaulicher Entwicklungskonzepte Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 12 BauGB Belange des Hochwasserschutzes Belange nicht berührt
§ 1 (6) Nr. 13 BauGB Belange Flüchtlingen und Asylbegehrenden Belange nicht berührt
3.1 Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
(§1 (6) Nr. 1 BauGB)
Die Stadt Dinklage verfolgt in ihrer städtebaulichen Konzeption für den Außenbereich
das Ziel, die Standorte der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltung so
einzuordnen, dass Konflikte mit anderen Nutzungen minimiert werden und auf
langfristige Sicht möglichst sicher auszuschließen sind. Zugleich sollen die Vorteile
entwicklungsfähiger Standorte für die Tierhaltungsbetriebe dauerhaft sichergestellt
werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 96.2 legt die Stadt die entsprechenden
planerischen Vorgaben für die Entwicklung der landwirtschaftlichen und gewerbli-
chen Tierhaltung im betrachteten Raum fest. Qualifiziert durch die Beratung der
Landwirtschaftskammer wurden die relevanten Hofstellen und ggf. potentielle
Erweiterungsflächen festgesetzt, die dem möglichen Erweiterungsbedarf am jeweils
untersuchten Standort Rechnung tragen und mit der Umgebungssituation vor Ort
grundsätzlich vereinbar sind. Damit wurde u.a. der grundlegende Rahmen zur
Sicherung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen mit Blick auf das
Spannungsfeld zwischen Wohnen und Landwirtschaft gesetzt. Anforderungen der
Siedlungsentwicklung oder sonstiger Nutzungsansprüche an den Raum, die der
Tierhaltung am betrachteten Standort grundsätzlich entgegenstehen, waren zum
Zeitpunkt der Planaufstellung und sind auch heute nicht gegeben.
Für die in Rede stehende Hofstelle bestehen allerdings immissionsrechtliche
Einschränkungen, da die Richtwerte mit Blick auf Geruchsimmissionen bereits in der
bisherigen Bestandssituation bei umliegenden, von den Abluftfahnen betroffenen
Wohnnutzungen nicht eingehalten werden.
Bei einer Erhöhung der Tierbestände werden somit Maßnahmen erforderlich, die die
Emissionen aus den Stallanlagen auf der Hofstelle insgesamt einschränken und so
Immissionsbelastungen in der Umgebung zurückführen bzw. zumindest einen Anstieg
ausschließen.
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 9 von 39
In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des geplanten Vorhabens parallel zur
beabsichtigten Erweiterung des Mastbullenstalls der Einbau einer Abluftreinigungsan-
lage für den vorhandenen Mastschweinestall auf der Hofstelle vorgesehen. Auch wird
bestimmt, dass zukünftig bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im gesamten
Plangebiet, insbesondere also bei Nutzung der vorgesehenen Erweiterungsfläche
außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes, stets Abluftreinigungsanalgen in
die besonders geruchsintensiven Schweine- und Geflügelställe nach Stand der
Technik einzubauen sind.
Damit wird es zu einer erheblichen Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation
kommen. Die belasteten Wohnnutzungen werden insgesamt entlastet.
Einwirkungen durch Betriebslärm berühren keine der benachbarten Nutzungen in
relevanter Weise.
Den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zur Berücksichtigung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse kann im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspla-
nung Rechnung getragen werden.
3.2 Wohnbedürfnisse, Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen
(§ 1 (6) Nr. 2 BauGB)
Diese Belange werden mit der vorliegenden Planung nicht berührt und ergeben keine
besonderen Abwägungserfordernisse.
3.3 Soziale, kulturelle Bedürfnisse
(§ 1 (6) Nr. 3 BauGB)
Die Belange sind nicht berührt. Besondere Abwägungserfordernisse ergeben sich
nicht.
3.4 Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung
vorhandener Ortsteile
(§ 1 (6) Nr. 4 BauGB)
Die Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung vorhandener
Ortsteile werden von der Planung nicht berührt.
3.5 Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, Ortsbild
(§ 1 (6) Nr. 5 BauGB)
Für die Planung ergeben sich nur begrenzte Anforderungen an die Baukultur. Die
Planung berührt keine erhaltenswerten Ortsteile, Straßen oder Plätze von geschichtli-
cher oder künstlerischer Bedeutung. Auch liegen in ihrem Geltungs- bzw. Wirkungs-
bereich keine größeren baulichen Anlagen oder historische Kulturlandschaftselemen-
te, die allein oder im Zusammenhang mit anderen, das Ortsbild, die Straßengestalt
oder das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen.
Gleichwohl ist es für das Ziel der Stadt, einen intakten Außenbereich zu wahren,
indem Mindestanforderungen an das bauliche Erscheinungsbild erfüllt werden. Hierzu
zählt, dass auch und gerade im Außenbereich die Gebäudeansichten nicht durch
starke Widersprüche zu den tradierten, grundlegenden Gebäudemerkmalen in der
Region auffallen.
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 10 von 39
3.6 Belange von Kirchen, Religionsgemeinschaften
(§ 1 (6) Nr. 6 BauGB)
Die Belange von Kirchen und Religionsgemeinschaften werden von der Planung nicht
berührt.
3.7 Belange des Umweltschutzes
(§ 1 (6) Nr. 7 BauGB)
Gemäß Baugesetzbuch wurde die vorliegende Planung einer Umweltprüfung
unterzogen, um die Belange der Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft und Klima angemessen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Prüfung
sind im Teil B Umweltbericht dokumentiert. Soweit nicht zu den anderen Belangen
formuliert, werden die untersuchten Umweltbelange unter Abwägung mit den
übrigen planungsrelevanten Belangen wie folgt in den Bebauungsplan aufgenommen:
Der Umweltbericht untersucht die zu erwartenden Immissionen, die sich mit einer
Erweiterung der Tierhaltung auf der Hofstelle in der Umgebung einstellen können
(Kapitel 2, Schutzgut Mensch). Potentiell hiervon betroffen sind zunächst die
nächstgelegen Wohnnutzungen an den Straßen Höner Feld und Höner Kirchweg. Im
Ergebnis legt der Umweltbericht dar, dass die Grenzwerte der Geruchsimmissionen im
betroffenen Umgebungsbereich überschritten werden. Jedoch treten aufgrund der
Vorhabenplanung, die die Nachrüstung einer Abluftreinig im Bestand der Mast-
schweinehaltung vorsieht, erhebliche Verbesserungen im Vergleich zur derzeitigen
Situation auf. Im Bereich des Schwebstaubes sind keine zusätzlichen Belastungen für
diese Wohnnutzungen zu erwarten.
Der Umweltbericht untersucht die zu erwartenden Lärmimmissionen, die auf die
Umgebung einwirken. Für die Wohnnutzungen ergeben sich keine relevanten
Belastungen.
Für Erholungsuchende ist ein intaktes Landschaftsbild eine wesentliche Grundlage für
die Qualität der landschaftsbezogenen Erholungsmöglichkeiten. In diesem Zusam-
menhang strebt die Stadt an, dass Hofstellen, und hier insbesondere große
Stallanlagen und Dunglager, durch umgebende Gehölze in das Landschaftsbild
eingebunden werden. Wie der Umweltbericht darlegt, ist derzeit in dieser Hinsicht
eine verbesserungsfähige Situation im Plangebiet gegeben. Im Zuge der Weiterent-
wicklung der Hofstelle soll daher durch Eingrünungsmaßnahmen bei Neubauten die
landschaftliche Einbettung der Hofstelle verbessert werden. Die Eingrünungsmaß-
nahmen sollen gleichzeitig zum Ausgleich der Eingriffe in die sonstigen betroffen
Schutzgüter direkt im Plangebiet beitragen.
Der Umweltbericht legt dar, dass die geplante Überbauung von Ackerflächen,
landwirtschaftlichen Lagerflächen und Trittrasen einen erheblichen Eingriff in den
Naturhaushalt verursacht, wenngleich die Flächen von nachgeordneter ökologischer
Bedeutung sind. Die vorgesehenen Gehölzsäume im Plangebiete sowie eine externe
Ersatzmaßnahme auf dem betriebseigenen Grundstück in der Gemeinde Badbergen,
Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstück 17, gleichen die Eingriffe aus. Hier ist auf einer
Fläche von insgesamt rd. 0,77 ha eine naturnahe Waldentwicklung zur Kompensation
der nicht im Plangebiet ausgleichbaren Eingriffsfolgen vorgesehen.
Immissionsschutz
Geruchimmissionen
Bioarerosole
Schwebstaub
Betriebslärm
Landschaftsbild
Naturhaushalt
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 11 von 39
Die Umsetzung der Ersatzmaßnahme wird über Städtebaulichen Vertrag von der Stadt
gesichert. Für die Schutzgüter Flora, Fauna, Boden und Wasserhaushalt können die
Eingriffsfolgen gemäß Umweltbericht kompensiert werden.
Erhebliche Beeinträchtigungen besonders oder sogar streng geschützter Arten der
Flora und Fauna können ausgeschlossen bzw. vermieden werden, entsprechende
Vorkommen sind, bis auf mögliche Brutvogelvorkommen siedlungstoleranter
Vogelarten und Fledermäuse im Plangebiet nicht zu erwarten. Brutplätze bzw.
Fortpflanzungsstätten können durch ein entsprechendes ökologisches Management
während der Bauzeiten geschützt bzw. umgesiedelt werden. Erhebliche Beeinträchti-
gungen von lokalen Populationen sind damit sicher zu vermeiden. Unüberwindliche
Belange des Artenschutzes, die eine Umsetzung der Planung grundsätzlich verhindern
könnten, sind nicht erkennbar.
3.8 Belange der Wirtschaft, der Infrastruktur, der technischen Versorgung
(§ 1 (6) Nr. 8 BauGB)
Der Außenbereich von Dinklage ist landwirtschaftlich geprägt. In den letzten hundert
Jahren ist die Kulturlandschaft durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung
erheblich verändert worden. Ein Blick auf die historischen Karten zeigt, dass in diesem
Ortsteil Dinklages großflächig Heide und Moor vorherrschend waren (siehe folgende
Seite).
Seit dem ist die Bodennutzung erheblich intensiviert worden. Heute wird der Großteil
der Flächen beackert. Die gravierenden Auswirkungen, die die Landwirtschaft auf die
Gestalt und die Qualität des Raumes im Außenbereich hatte, werden offensichtlich.
Auch zukünftig wird die Entwicklung der Landwirtschaft die Gestalt und die Qualität
des Außenbereichs maßgeblich beeinflussen. Hier setzt die städtische Verantwortung
ein, im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten einen intakten Außenbereich zu
sichern, der den verschiedenen Raumansprüchen in ausgewogener Weise genügen
kann.
Abb 6 Auszug aus der historischen Karte Preußische Landesaufnahme 1877–1912 (Quelle: LGLN)
Die Intensivierung der Bodennutzung ist Grundlage der betrieblichen Entwicklung in
der örtlichen Landwirtschaft gewesen. Heute ist allerdings eine agrarische Produktion
erreicht, die in der Tierhaltung die Produktivität des örtlichen Bodenertrags weit
Artenschutz
Landwirtschaft
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 12 von 39
übersteigt. Aus städtischer Sicht sind diese Entwicklungen zu einer flächenunabhän-
gigen Tierhaltung sehr kritisch zu beurteilen. Die Rückwirkungen auf den Außenbe-
reich infolge stark geruchsemittierender Tierhaltungsanlagen und eines sich
verengenden Anbauspektrums mit Dominanz von Mais sowie auf den Boden infolge
hoher Nährstoffimporte und entsprechender Belastungen auch der Gewässer und des
Grundwassers stellen die Nachhaltigkeit der Bodennutzung bzw. der Nutzung des
Außenbereichs in Frage.
Bei dem betrachteten Betriebsstandort ist nach wie vor eine Bindung der Wirt-
schaftsweise an die Fläche gegeben, obgleich mit der gemäß § 201 BauGB
eingetretenen Gewerblichkeit auch hier die in der betrieblichen Entwicklung erreichte
Entfernung der Wirtschaftsweise von der Flächenbindung dokumentiert ist. Die auf
der Hofstelle geplanten Vorhaben zur Erweiterung der Tierhaltung werden diese
Entfernung weiter vergrößern. Gemäß allgemeiner fachlicher Beurteilung in der
Landwirtschaft, insbesondere vertreten durch die Landwirtschaftskammer Nieder-
sachsen, bewegt sich eine solche betriebliche Entwicklung jedoch nach wie vor in
moderatem Rahmen. Die Grenzen, die durch die vorherrschende Agrarpolitik und die
Umweltgesetzgebung vorgegeben sind, werden nicht voll ausgeschöpft. Nach
aktuellen Maßstäben ist auch nach der angestrebten Erweiterung eine deutlich
flächengebundene Bewirtschaftung gegeben. Neuere technische Entwicklungen bei
der Abluftfilterung von Stallanlagen ermöglichen zudem, die Belastungen der
Umgebung durch Geruchsemissionen deutlich einzuschränken.
Die Stadt wertet unter diesen Voraussetzungen das wirtschaftliche Interesse des
Betriebs zur Eigenentwicklung als vorrangig vor den Bedenken, die sie angesichts
einer immer intensiveren Bodennutzung und einer agrarökonomisch dominierten
Prägung des Außenbereichs der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen entgegen
bringt. Der historisch gewachsene Betriebsstandort soll auf der Hofstelle in seinen
Entwicklungsmöglichkeiten als landwirtschaftlicher Betrieb hinreichend für die heute
anstehenden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen planungsrechtlich gesichert
werden. Die Stadt verbindet dies mit Maßgaben, die dazu dienen sollen, den Standort
in die Landschaft einzubinden und Geruchsimmissionen vorsorglich, soweit als nach
Stand der Technik möglich, einzuschränken. Die Maßgaben sind so gehalten, dass sie
mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können.
Die technische Ver- und Entsorgung im Plangebiet kann durch die Anbindung an den
Gebäudebestand und die Ausweitung des vorhandenen Leitungsnetzes sichergestellt
werden:
Die Wasserversorgung erfolgt durch das Netz des Wasserversorgungsverbandes
OOWV.
Die Stromversorgung erfolgt durch Anschluss an das vorhandene Stromversor-
gungsnetz der EWE.
Die Gasversorgung erfolgt durch das Versorgungsnetz der EWE.
Die erforderliche Versorgung mit Telekommunikationsleitungen erfolgt
mittlerweile über die entsprechenden privaten Anbieter. Besondere Regelungser-
fordernisse entstehen hier nicht.
Die Müllentsorgung erfolgt entsprechend der Abfallsatzung des Landkreises
Vechta. Die Erschließungs- und Transportwege sind für das Befahren mit LKW
Technische Ver- und
Entsorgung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 13 von 39
bemessen. Somit ist das Befahren und Rangieren mit Müllfahrzeugen problemlos
möglich.
Die Beseitigung des Schmutzwassers aus dem Betriebsleiterwohnhaus erfolgt in
einer Kleinkläranlage.
Das anfallende, unbelastete Oberflächenwasser wird bei den Bestandsgebäuden
und befestigten Flächen im Plangebiet zurückgehalten und teilweise versickert.
Der vorwiegende Teil wird genehmigt in den Straßenseitengraben Höner Feld
eingeleitet. Für das Erweiterungsvorhaben ist die Einleitung in eine Versicke-
rungsmulde vorgesehen. Soweit auf den Hof- und Wegeflächen anfallendes
Oberflächenwasser durch organische Rückstände verunreinigt wird, wird es den
Dunglagern zugeleitet.
3.9 Belange des Verkehrs
(§ 1 (6) Nr. 9 BauGB)
Das Plangebiet wird über die Straßen Dinklager Ring und Höner Feld für den Kfz-
Verkehr erschlossen. Die Zufahrt über den Dinklager Ring ist nur als Ackerzufahrt
genehmigt, dementsprechend darf sie nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
genutzt werden. Die für den Betriebsstandort erforderlichen Zu- und Abfahrten von
LKWs und landwirtschaftlichen Fahrzeugen können demnach über die Straße Höner Feld und z.T. über den Dinklager Ring bewältigt werden. Weder der Verkehrsfluss noch
die Verkehrssicherheit werden von den möglichen Entwicklungen im Plangebiet in
relevanter Weise berührt.
Innerhalb des Plangebiets ist die Erschließung durch die drei Zufahrten zur Hofstelle
vorgegeben. Weitergehende Anforderungen an die verkehrliche Erschließung im
Plangebiet ergeben sich nicht.
Verkehrliche Anforderungen werden somit zufriedenstellend geregelt, weitergehende
Belange werden durch die Planung nicht berührt.
3.10 Belange der Verteidigung, des Zivilschutzes
(§ 1 (6) Nr. 10 BauGB)
Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes werden durch die Planung nicht
berührt.
3.11 Belange städtebaulicher Entwicklungskonzepte
(§ 1 (6) Nr. 11 BauGB)
Der Entwicklung des Plangebiets als landwirtschaftlicher Betrieb stehen sonstige
städtebauliche Entwicklungskonzepte der Stadt nicht entgegen.
3.12 Belange des Hochwasserschutzes und der Wasserwirtschaft
(§ 1 (6) Nr. 12 BauGB)
Südlich des Plangebiets entlang des Hopener Mühlenbachs hat das Land Niedersach-
sen Verordnungsflächen für Überschwemmungsgebiete festgelegt. Diese Flächen
reichen jedoch nicht bis an das Plangebiet. Die Belange werden daher durch die
Planung nicht berührt.
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 14 von 39
3.13 Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden
(§ 1 (6) Nr. 13 BauGB)
Im Baugebiet werden keine Regelungen z.B. für die Schaffung von Flüchtlingsunter-
künften oder vergleichbaren Einrichtungen getroffen. Die Belange werden durch die
Planung nicht berührt.
3.14 Schlussfolgerungen
Im Ergebnis können die angesprochenen Belange im Rahmen der Planung zu einem
Ausgleich gebracht werden. Die Entwicklung eines Sondergebiets mit der Zweckbe-
stimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte ist damit inhaltlich und planungsrecht-
lich begründet.
44 IInnhhaallttee ddeerr PPllaannuunngg uunndd VVeerrffaahhrreenn
4.1 Aussagen der textlichen Festsetzungen
Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte wird
in zwei Teilgebiete SO1 und SO2 gegliedert, wobei sich SO1 auf den Vorhaben- und
Erschließungsplan bezieht und SO2 Entwicklungsflächen für die mittel- bis
langfristige Entwicklung des Betriebs verfügbar macht.
In dem Sonstigen Sondergebiet werden ausschließlich Vorhaben zugelassen, die dem
auf der Hofstelle ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb dienen (Textliche
Festsetzung § 1 (1)). Die Festsetzung bezieht sich auf die Formulierung des § 35 (1)
Nr. 1, um die zulässigen Vorhaben gemäß gängiger Rechtsprechung näher zu
bestimmen, der Zusatz der Erforderlichkeit für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft
begrenzt darüber hinaus die zulässige Vorhabenpalette auf die landwirtschaftlichen
Kernaktivitäten. Sie stellt zudem darauf ab, dass der Betrieb, dessen Vorhaben
zulässig sein sollen, auf der Hofstelle ansässig sein muss.
Dies wird auch für die in der Landwirtschaft gängige Praxis der Betriebsteilung
konkretisiert (Textliche Festsetzung § 1 (2)). Mit Betriebsteilungen, zum Beispiel der
Gründung einer Betriebsgesellschaft, die ausschließlich eine Stallanlage ohne
Ausstattung an landwirtschaftlichen Flächen hält, entstehen auf einer Hofstelle
formalrechtlich mehrere Betriebe. In der Regel sind steuerrechtliche, haftungsrechtli-
che und/oder auch baurechtliche Gründe hierfür ausschlaggebend. Da die ausgeglie-
derten Betriebe in aller Regel im Eigentum der Betriebsleiterfamilie verbleiben und
von ihr bewirtschaftet werden, und damit dem ursprünglichen landwirtschaftlichen
Betrieb dienen, erfolgt hier eine entsprechende Klarstellung, dass solche – dann
planungsrechtlich als gewerblich zu beurteilende Betriebe – als dem ursprünglichen
landwirtschaftlichen Betrieb dienend gelten und somit zulässig sind - immer unter
der Voraussetzung, dass sie landwirtschaftliche Kernaktivitäten ausfüllen.
Um der regenerativen Energiegewinnung, die sich zunehmend als Technik in der
landwirtschaftlichen Produktion etabliert hat, einen angemessenen Raum zu geben,
werden Einsatz- bzw. Anlagengrößen formuliert, die zulässig sein sollen (Textliche
Festsetzung § 1 (4)). Die Größenbeschränkungen legen den Rahmen der dienenden
Funktion fest. Ausgeschlossen werden soll damit eine regenerative Energieerzeugung
ohne wesentlichen Bezug zum ansässigen Betrieb.
Art der baulichen
Nutzung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 15 von 39
Im Teilgebiet SO1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Textliche Festsetzung § 1
(3)) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträ-
ger im Durchführungsvertrag verpflichtet (§ 9 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 12
(3a) BauGB). Konkret sieht der Vorhaben- und Erschießungsplan die Errichtung eines
Mastbullenstalls mit 250 Mastplätzen vor. Der Stall soll in Verlängerung der
bestehenden Stallanlage erfolgen (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan mit
Vorhabenbeschreibung). Um die Emissionen, die von der Hofstelle mit der Erweiterung
ausgehen, zu minimieren, wird darüber hinaus der Einbau einer Abluftreinigung an
einer bestehenden Stallanlage (Mastschweinestall, Gebäude Nr. 1) vorgesehen. Da die
Emissionssituation wesentlich durch die bisherige bauliche Entwicklung auf der
Hofstelle bestimmt wird, wird der gesamte bisherige Baubestand mit dem Vorhaben-
und Erschließungsplan überplant und damit in der bestehenden bzw. angestrebten
Ausprägung planungsrechtlich gesichert. Damit sind für das Teilgebiet SO1 das
zulässige Vorhaben und die Bedingungen für die Umsetzung detailliert und
verbindlich fixiert. Gemäß § 12 (3) BauGB sind allerdings Änderungen des Durchfüh-
rungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags zulässig, womit
im Bedarfsfall in gewissem Umfang Spielräume für die Vorhabengestaltung und
Umsetzung eröffnet werden können.
Für den Fall, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht umgesetzt wird, wird
bestimmt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan insgesamt aufgehoben wird.
Die Grundflächenzahl wird im Sondergebiet auf 0,8 festgelegt und schöpft damit die
in der BauNVO vorgesehene Obergrenze aus. Sie soll eine möglichst effiziente
Ausnutzung der Baufläche ermöglichen. Der Bedarf an Entwicklungsflächen soll auf
die Lage der Hofstelle konzentriert und um den gewachsenen Kern arrondiert werden.
Eine Ausdehnung in den Landschaftsraum wird damit minimiert.
In dem Sondergebiet sind eingeschossige Gebäude zulässig, dies entspricht der
flächendeckend vorherrschenden Geschossigkeit im Außenbereich des Stadtgebiets.
Die maximale Höhe der Gebäude-Oberkante (OK) wird durchgängig auf 9 m begrenzt.
Ausnahmen sind zulässig für Wohngebäude sowie Futter- und sonstige Lagerbehälter
bis zu einer maximalen Höhe von 12 m, entsprechend der Festsetzung des Bebau-
ungsplans Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Darüber hinaus wird
bestimmt, dass für Wohngebäude, die ausschließlich dem betriebsbezogenen Wohnen
dienen, eine zweigeschossige Bauweise zulässig ist (Textliche Festsetzung § 2).
Als unterer Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen baulicher Anlagen gilt die
Oberkante der inneren Erschließungsflächen im Baugrundstück. Die Festsetzung soll
zum einen den nötigen Spielraum für die landwirtschaftliche Bebauung gewähren,
zum anderen soll mit der Beschränkung sichergestellt werden, dass keine Gebäudehö-
hen und Gebäudekubaturen entstehen, die weithin sichtbar und massiv in der
Landschaft hervortreten.
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Zur Regelung der geordneten
baulichen Entwicklung ist die Eingrenzung auf eine bestimmte Bauweise im
Sondergebiet nicht erforderlich. Der Verzicht gewährt das größtmögliche Maß an
Flexibilität, um die Erfordernisse des Betriebs abzudecken.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird über Baugrenzen bestimmt. Im Bereich des
Vorhaben- und Erschließungsplans orientieren sie sich an der geplanten Bebauung
und lassen einen kleinen Spielraum. Im SO2 werden sie gezielt weit gefasst, um eine
möglichst flexible Ausnutzung der Teilflächen des Sondergebiets zu ermöglichen.
Maß der baulichen
Nutzung:
Grundflächenzahl
Anzahl der
Geschosse und
Gebäudehöhe
Bauweise
Baugrenzen
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 16 von 39
Festgesetzt wird, dass im Sondergebiet Stallanlagen für die Schweine- und
Geflügelhaltung stets mit Abluftreinigungen auszustatten sind (Textliche Festsetzung
§ 3). Die Festsetzung dient dem vorsorglichen Immissionsschutz im Außenbereich und
übernimmt die Regelungsabsicht des Bebauungsplanes Nr. 96.2. Auch solche Anlagen,
die nicht durch den Filtererlass erfasst werden, sollen mit einer Abluftreinigung nach
Stand der Technik ausgestattet werden.
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Abluftreinigung sollen bei Umbauten und
Erweiterungen von bestehenden Stallanlagen zugelassen werden können, wenn sich
die Geruchsbelastung aus den Anlagen insgesamt nicht wesentlich erhöht und der
Einbau von Abluftreinigungen wirtschaftlich nicht zu leisten ist. Der nachträgliche
Einbau von Abluftreinigungen ist in der Regel mit erhöhtem Kostenaufwand
verbunden, verglichen mit Neubauten. Mit der Möglichkeit zur Ausnahme in solchen
Fällen trägt die Stadt damit den wirtschaftlichen Belangen des Betriebs in Abwägung
mit dem Ziel des vorsorglichen Immissionsschutzes Rechnung.
Im Sondergebiet wird für den Ausgleich eine Fläche festgesetzt, die mit Geboten zur
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen belegt ist.
Diese Fläche (Teilfläche 6) wird dem Teilgebiet 2 des Sondergebiets (SO2) über
Nummerierung zugeordnet (siehe textliche Festsetzung § 4).
Die festgesetzte Entwicklungsmaßnahme auf der Teilfläche wird fällig, wenn das
Teilgebiet SO2 faktisch für bauliche Vorhaben in Anspruch genommen wird. Fällig
wird grundsätzlich die gesamte Entwicklungsmaßnahme, damit wird die beabsichtigte
Eingrünung der Hofstelle sichergestellt. Auch hier wird die Regelungsabsicht des
Bebauungsplanes Nr. 96.2 zur Wahrung eines intakten Landschaftsbildes übernom-
men. Ausnahmen können im Einzelfall bei nur teilweiser Inanspruchnahme der
zugeordneten Baufläche zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte
Eingrünung der Hofstelle in angemessenem Umfang gewährleistet bleibt.
Die Fläche mit Gebot zur Anpflanzung von Gehölzen ist entsprechend der getroffenen
Festsetzung zu entwickeln (Textliche Festsetzung § 5 (4)). Die vorgesehene
Maßnahme ist so bestimmt, dass sich aus standortheimischen Arten, die vergleichs-
weise unempfindlich gegen Ammoniakbelastungen sind, eine lockere bis weitgehend
blickdichte Eingrünung um die Hofstelle im Bereich der Erweiterung entwickelt und
diese in die Landschaft einbindet.
Die Flächen mit dem Gebot zum Erhalt von Gehölzen sichern entsprechend der
getroffenen Festsetzungen die vorhandenen bzw. bereits als Ausgleichsmaßnahmen
festgesetzten Gehölzbestände, ermöglichen aber auch mit einer bedingten
Festsetzung im Teilbereich 5 die Weiterentwicklung der Hofstelle (Textliche
Festsetzung § 5 (2), (3)). Auf der Teilfläche 5 wird ermöglicht die Pflanzbindung für
eine Zufahrt in einer maximalen Breite von 6 m zu unterbrechen, um die neue
Bebauung in die Hofstelle zu integrieren. Die Anpflanzungen werden in die
Teilfläche 6 verlagert.
4.2 Örtliche Bauvorschriften
Die Örtlichen Bauvorschriften dienen dazu, sicherzustellen, dass sich die Ansicht der
Hofstelle ins Landschaftsbild einfügt. Die Maßgaben sollen in Verbindung mit den
Textlichen Festsetzungen darauf hinwirken, dass ein regionstypischer ländlicher
Charakter gewahrt bleibt.
Immissionsschutz
Ausgleichsflächen /
Zuordnung
Ausgleichsflächen /
Flächen mit dem
Gebot zu
Anpflanzung von
Gehölzen
Bedingter Erhalt von
Gehölzen
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 17 von 39
Es werden schräg geneigte Dächer für die Hauptgebäude festgeschrieben. Dies dient
einem Mindestmaß an Einpassung der Dachlandschaft in die Regionstypik. Gerade in
der offenen Landschaft des Dinklager Beckens / Artlandes soll dies schroffe
Gegensätze in der Dachgestaltung bzw. Gebäudesilhouette ausschließen.
Die Beschränkung auf rote bis rotbraune Farbtöne, Anthrazit und Grau für die
Dacheindeckung soll den gestalterischen Bezug auf die traditionell üblichen
Dachfarben sichern. In der Landschaft mit auch für die Erholung wichtiger Funktion
soll das prägende Merkmal ursprünglicher, regionaltypischer Dachlandschaften
aufgegriffen bzw. fortgeschrieben werden. Dabei sollen moderne, hochglänzende
Oberflächen das Bild nicht stören. Ausnahmen sind lediglich für Solaranlagen
zulässig, da solche Elemente auch gestalterisch mit einer positiven Besetzung
wahrgenommen werden.
4.3 Verfahrensdaten
… Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)
06.07.2017 – 11.08.2017 Frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 (1) BauGB)
10.07.2017 – 11.08.2017 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
… Öffentliche Auslegung des Planes (§ 3 (2) BauGB)
… Behördenbeteiligung (§ 4 (2) BauGB)
… Satzungsbeschluss (§ 10(1) BauGB)
Dachneigung
Dachfarben
Verfahrensschritte
im zeitlichen
Überblick
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 18 von 39
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1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgt die Stadt Dinklage folgende
städtebaulichen Ziele:
Für die Sicherung und Weiterentwicklung der Hofstelle eines landwirtschaftli-
chen Betriebs wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Land-
wirtschaftlicher Betrieb ausgewiesen.
Die Hofstelle soll mit ihren Erweiterungen in den Landschaftsraum des
Außenbereichs eingebunden werden.
Immissionsbelastungen aus der Tierhaltung in der Umgebung, die über das
bisherige Maß hinausgehen, sollen ausgeschlossen werden. Die von der Hofstelle
ausgehenden Immissionsbelastungen sollen im Rahmen der gegebenen Möglich-
keiten zurückgeführt und minimiert werden.
Ziel des Vorhabens im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die
Erweiterung des Tierbestands der Betriebe Vodde auf der Hofstelle. In Verlängerung
zum Bullenmaststall im Osten der Hofstelle (Gebäude Nr. 11a) soll ein neuer
Rindermaststall (Nr. 11b) entstehen, mit dem weitere 250 Plätze geschaffen werden.
Zudem ist die Errichtung eines Abluftreinigungsfilters an einem Bestandsgebäude
(Nr. 1) für die Schweinemast vorgesehen, um im Gegenzug zur Erweiterung der
Emissionen aus der Rinderhaltung die Emissionen aus der Schweinehaltung zu
vermindern. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst somit auch den gesamten
Baubestand auf der Hofstelle, um ihn planungsrechtlich abzusichern.
Unter Einbeziehung einer untergeordneten Erweiterungsfläche, die über den
Vorhaben- und Erschließungsplan hinausreicht, ist für den gesamten vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets (SO), das auf
80 % seiner Fläche überbaut werden kann und in dem Gebäude bis zu einer Höhe von
9 m bis in Ausnahmefällen 12 m errichtet werden können, geplant. Möglich wird
damit u.a. die Errichtung zusätzlicher Stallanlagen, Futter- und Dunglagerstätten für
die Tierhaltung, von denen entsprechende Geruchsemissionen ausgehen können. Um
eine Mindestmaß an Einbindung des Gebiets in die Landschaft sicherzustellen,
werden an den Rändern der Entwicklungsfläche Baumpflanzungen vorgesehen, die
umzusetzen sind, wenn diese Flächen für die Betriebsentwicklung in Anspruch
genommen werden. Für den im Plangebiet nicht ausgleichbaren Eingriff in
Ackerbiotope und den Boden wird eine externe Ersatzfläche vorgesehen.
Das Plangebiet ist insgesamt rd. 4,07 ha groß. Es ergeben sich folgende städtebauli-
che Übersichtsdaten:
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 19 von 39
Größe des Plangebiets insgesamt 4,07ha
Sonstiges Sondergebiet,
Zweckbestimmung Landwirtschaftlicher Betrieb
- davon überbaubare Fläche
- davon Siedlungsgehölz (HSE)
- davon sonstige nicht versiegelte Flächen
3,24ha
0,46ha
0,37ha
1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen
und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan
Die umweltbezogenen gesetzlichen Grundlagen sind mit ihren allgemeinen Vorgaben
für die Planung von Bedeutung. Zu nennen sind insbesondere das Baugesetzbuch, das
Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz, verbunden mit dem EU-Recht des speziellen Artenschutzes
(FFH-Richtlinie). Weitere Vorgaben ergeben sich aus der Immissionsschutz- und
Abfall-Gesetzgebung sowie dem Wasserrecht.
Die Stadt Dinklage verfügt über keinen Landschaftsplan.
Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta formuliert die Ziele für Natur und
Landschaft aus regionaler Sicht. Das Plangebiet zählt danach zu den Gebieten mit
Mindestanforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Spezifische
Ziele für das Plangebiet liegen nicht vor.
22 BBeesscchhrreeiibbuunngg uunndd BBeewweerrttuunngg ddeerr UUmmwweellttaauusswwiirrkkuunnggeenn
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung
Schutzgut Mensch
Die zur überplanten Hofstelle nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich
westlich an der Bahler Straße sowie südöstlich an der Straße Höner Feld in einer
minimalen Entfernung von 130 m entfernt. Südöstlich und südlich schließen
Wohngebiete der Stadt Dinklage an. Sie liegen in einer Entfernung von etwa 200 m
bzw. 400 m. Die Wohnnutzung an der Bahler Straße befindet sich dabei in
Strömungsrichtung der Hauptwindrichtung West. Weitere Wohnnutzungen liegen in
dieser Richtung in einer Entfernung von mehr als 500 m. Bis auf die Wohngebiete der
Stadt Dinklage im Süden bzw. Südosten befinden sich die Wohngebäude in
Nachbarschaft des Plangebiets im planungsrechtlichen Außenbereich.
Von den Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe gehen Emissionen aus. Größere
Tierhaltungsanlagen, wie sie auf der betrachteten Hofstelle gegeben sind, verursachen
im Außenbereich weit über den Anlagenstandort hinaus Emissionen, die mit der
Tierhaltung sowie der Lagerung und Ausbringung der Wirtschaftsdünger verbunden
sind. Es sind im wesentlichen Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Bioaerosolemissio-
nen. Darüber hinaus ergeben sich Lärmbelastungen aus der Bewirtschaftung der
Hofstelle (Maschineneinsatz) und durch Lieferverkehre.
Die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch verschiedene
Vorschriften umgesetzt. Von zentraler Bedeutung mit Blick auf Gerüche sind die
allgemeine Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“
Übersicht
Landschaftsplan
Landschafts-
rahmenplan
Wohnnutzungen
und Emissionen der
Hofstelle
Emissionen
Geruchsimmissionen
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 20 von 39
(TA Luft), die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) sowie die VDI-Richtlinie 38941 zur
Emissionsminderung von Gerüchen aus der Tierhaltung.
Die TA-Luft enthält eine Geruchs-Abstandsregelung. Sie gilt in erster Linie für die
Schweine- und Geflügelhaltung. Danach verringert sich gemäß TA Luft die
Geruchsbelästigung durch Stallabluft mit zunehmendem Abstand. Generell ist in
einem Abstand von ca. 450 m bis 500 m auch bei sehr großen Stallanlagen und
ungefilterter Abluft die Geruchsbelastung des Wohnumfeldes im Außenbereich nicht
mehr erheblich. Über diesen Abstand hinaus sind in der Regel Gerüche nur noch
geringfügig wahrzunehmen.
Die Abstände können erheblich reduziert werden, wenn die Abluft der Stallanlagen
kontrolliert und gereinigt wird. Eine effektive Abluftreinigung ist heute bei der
Geflügel- und der Schweinehaltung nach Stand der Technik möglich. Erhebliche
Belastungen können damit auf das Umfeld auch von großen Stallanlagen in einem
Radius von unter 100 m bis 200 m beschränkt werden.
Auf der in Rede stehenden Hofstelle werden zurzeit noch zwei Schweinemastställe
betrieben, deren Abluft nicht gefiltert wird. Bei drei weiteren Mastschweineställen
wird die Abluft gefiltert. Daneben werden ausschließlich Rinder gehalten; eine
Abluftreinigung bei Rinderställen ist nicht Stand der Technik.
Nutztierställe sind eine Quelle für Organische Stäube (insbesondere Endotoxine) und
Bioaerosole, die bei ungefilterter Stallabluft in die Umgebung abgegeben werden.
Luftkeime sind fast ausschließlich an Staubpartikel gebunden. Als Bioaerosole werden
luftgetragene Partikel verstanden, denen Pilze, Viren und / oder Pollen, aber auch
Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte (z.B. Endotoxine, Mykotoxine)
anhaften. Die Konzentrationen des Schwebstaubs- und Staubniederschlags sind
abhängig von der Tierart, der Haltungsform und vom Tierbesatz. Sie sind derzeit noch
Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Die Schädlichkeitsschwelle ist bislang nicht
eindeutig zu bestimmen. Definierte Ableitungen in Form von Mindestabständen gibt
es daher bisher nicht. Vorsorgliche Abstände orientieren sich zum Teil an den
Abständen, die zur Vermeidung von erheblichen Geruchsbelastungen angesetzt
werden. Ebenso dient die Abluftreinigung der vorsorglichen Vermeidung von
erheblichen Belastungen.
Lärmbelastungen entstehen im Zuge der Bewirtschaftung der Anlagen und durch
betriebsbedingten Verkehr auf der Hofstelle sowie durch Lieferverkehre. Die
Lieferverkehre lassen sich unterscheiden in regelmäßige An- bzw. Auslieferungen, z.B.
von Futtermitteln und Tieren, und saisonale Verkehre mit hohen Spitzenwerten, z.B.
wenn Fahrsilos aufgeschichtet oder Dunglager geleert werden. Die regelmäßigen
Verkehre sind in der Regel unproblematisch, bei den saisonalen Verkehren können
Verkehrsspitzen durchaus erhebliche Lärmbelastungen für Anlieger mit sich bringen.
Die betrachtete Hofstelle ist über die Straßen Höner Feld und Dinklager Ring
erschlossen. Der landwirtschaftliche Verkehr von und zu den landwirtschaftlichen
Flächen erfolgt über die Ackerzufahrt Dinklager Ring, sodass ein Durchfahren der in
1 Vor allem Richtlinie VDI 3894 Blatt 2 “Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen-Methode zur
Abstandsbestimmung-Geruch“, 2012
Organische Stäube
und Bioaerosole
Lärmimmissionen
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 21 von 39
der Nähe gelegenen Wohngebiete nicht notwendig ist. Der Lieferverkehr mit
durchschnittlich 11 LKW-Fahrten pro Woche (Futtermittel, Tiere, usw.) erfolgt über
die Route Quakenbrücker Straße - Höner Feld. Somit kommt es nicht zu unverträgli-
chen Verkehrs- bzw. Betriebslärmbelastungen des Wohnens in der Nachbarschaft.
Lärmintensive Aktivitäten auf der Hofstelle werden zudem wegen der inneren
Erschließung weitgehend durch den Gebäudebestand abgeschirmt.
Die Lage im Außenbereich bringt es mit sich, dass die dort befindlichen Wohnnutzun-
gen stets durch landwirtschaftliche Einflüsse berührt werden. Diese Einflüsse können
von benachbarten Hofstellen und von der Bewirtschaftung umliegender landwirt-
schaftlicher Nutzflächen ausgehen. Die Auswirkungen der Flächenbewirtschaftung
können zwar deutliche Belastungen mit sich bringen, z.B. bei der Ausbringung von
Wirtschaftsdüngern, sie gelten jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirt-
schaft stets als zumutbar und somit als von den Wohnnutzungen hinzunehmen.
Tatsächlich sind solche Auswirkungen immer temporärer Natur und wirken in der
Regel nur vergleichsweise kurze Zeit erheblich belastend.
Dagegen können von Hofstellen abhängig von der Tierart und der Haltungstechnik
permanente Emissionen ausgehen, die dauerhaft zu Einwirkungen führen. Inwieweit
solche Emissionen benachbarte Wohnnutzungen erheblich belasten, hängt davon ab,
in welcher Konzentration und Dauer sie dort einwirken. Dieses wird maßgeblich vom
Abstand zur Hofstelle und von der Lage in der Windrichtung bestimmt. Die
Hauptwindrichtung in der Region bewegt sich zwischen West bis Südwest. Liegt die
Wohnnutzung in der Hauptwindrichtung zur Hofstelle, sind die Konzentration und die
Dauer der Emissionen vergleichsweise hoch. Liegt die Wohnnutzung außerhalb, im
günstigsten Fall entgegen der Hauptwindrichtung, werden weniger oder keine
erheblichen Belastungen ausgelöst.
Auf der betrachteten Hofstelle wird derzeit ein belastungsrelevanter Tierbestand
(Schweinemast und Rinderhaltung) gehalten. Aus diesem Grund wurde eine
fachgutachtliche Stellungnahme nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz von der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen2 erstellt, welche die entstehende Geruchssitu-
ation durch die Betriebe Vodde betrachtet. Dabei wird zwischen den Einzelwohnlagen
des Außenbereichs und den überplanten Bereichen (Wohngebiete) unterschieden, da
für sie jeweils unterschiedliche Grenzwerte gelten.
Im Außenbereich können bei vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung Immissionen
bis zu 20 % der Jahresstunden zugelassen werden. In der Ist-Situation wird bei den,
der Hofstelle benachbarten, Einzelwohnlagen auch dieser Wert zum Teil überschrit-
ten.
In Wohngebieten liegt der Grenzwert bei 10 % der Jahresstunden. Laut fachgutachtli-
cher Stellungnahme werden in der Ist-Situation in dem südöstlich der Hofstelle
liegenden Wohngebiet in einem kleineren Bereich Werte über 10 % erreicht, die
maximale Belastung liegt hier bei 14,4% der Jahresstunden.
2 Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Fachgutachtliche Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren bzw.
Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, 13.10.2016
Vorbelastungen
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 22 von 39
Vorbelastungen der Hofstelle und der Umgebung durch Verkehrslärm ergeben sich
aufgrund der Lage direkt an der Ortsumgehung Dinklager Ring.
Laut fachgutachtlicher Stellungnahme der Landwirtschaftskammer werden bei den
beiden Einzelwohnlagen im Außenbereich in der näheren Umgebung der Hofstelle
nach Umsetzung der Planung keine Werte erreicht, die über dem Grenzwert der
Geruchsstundenhäufigkeit von 20 % der Jahresstunden liegen. Die Gesamtbelastung
wird auf 19,6 bzw. 13,5 % abgesenkt. Somit werden keine schädlichen Belastungen
infolge der Planung für die umgebenden Wohnnutzungen im Außenbereich erwartet.
Für den beplanten Bereich der Wohngebiete ist der fachgutachtlichen Stellungnahme
zu entnehmen, dass in der Plansituation der Grenzwert von 10 % der Jahresstunden
fast überall eingehalten wird. Die bisherigen Überschreitungen in dem südöstlich
gelegenen Wohngebiet minimieren sich auf einen Bereich von acht Grundstücken,
maximal wird hier noch ein Wert von 12,3 % der Jahresstunden erreicht, bei fünfen
dieser Grundstücke kommt es lediglich zu minimalen Überschreitungen um 0,1 % bis
0,5 %. Mit der Planung, die eine Abluftreinigungsanlage für einen Bestandsstall
vorsieht, kommt es zu einer erheblichen Verbesserung gegenüber der Ausgangssitua-
tion. Die Geruchsimmissionen verringern sich gegenüber der Ist-Situation erheblich.
Als weiterer Bestandteil der fachgutachterlichen Stellungnahme wurde die
Schwebstaubbelastung (PM-10) betrachtet. Die Schwebstaubbelastung, die von der
Tierhaltung der Betriebe ausgeht, überschreitet den Bagatellmassenstrom für Staub
von 0,1 kg. Die differenzierte Betrachtung zeigt jedoch, dass bei keinem der
Wohnhäuser der Grenzwert von 1,2 µg/m³ überschritten wird und somit keine
schädlichen Auswirkungen auf die umliegende Bebauung zu erwarten sind.
Insgesamt werden die Immissionen mit dem geplanten Vorhaben vermindert,
ausschlaggebend ist der nachträgliche Einbau einer Abluftreinigung für den
Bestandsstall Nr. 1 (Mastschweine). Es entstehen keine Einwirkungen, die über das
gegebene Maß oder die Grenzwerte hinausgehen.
Mit Blick auf die Lärmsituation sichert die Anbindung an den Dinklager Ring, dass ein
Durchfahren der in der Nähe gelegenen Wohngebiete mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen nicht notwendig ist. Der landwirtschaftliche Verkehr von und zu den
landwirtschaftlichen Flächen erfolgt direkt über den Dinkager Ring. Der Lieferverkehr
(Futtermittel, Tiere, usw.) erfolgt über die Route Quakenbrücker Straße - Höner Feld.
Somit kommt es nicht zu unverträglichen Belastungen des Wohnens in der
Nachbarschaft. Lärmintensive Aktivitäten auf der Hofstelle werden zudem teilweise
durch den Gebäudebestand abgeschirmt.
Für Erholungsuchende ist ein intaktes Landschaftsbild eine wesentliche Grundlage für
die Qualität der landschaftsbezogenen Erholungsmöglichkeiten. Der betrachtete
Außenbereich grenzt im RROP an ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die
Erholung, das nördlich des Siedlungsraumes von Dinklage ausgewiesen ist. Laut dem
LRP des Landkreises Vechta gehört das Plagebiet zu den Landschaftsräumen mit
dominierender Ackernutzung und weist einen weiträumigen Landschaftscharakter mit
großflächigen Schlägen sowie einer geringen Anzahl gliedernder Landschaftselemente
auf. Die landschaftsgebundene Erholung ist im Wesentlichen auf das Straßen- und
Wegenetz angewiesen. Das Landschaftserleben vollzieht sich entlang dieses Netzes,
von hier aus werden landschaftliche Eindrücke - Bilder, Geräusche, Gerüche -
wahrgenommen.
Auswirkungen der
Planung auf die
umliegenden
Wohnnutzungenau-
bemissionen
Landschafts-
bezogene Erholung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 23 von 39
Mit dem Bau der Ortsumgehung Dinklager Ring ist der Landschaftsraum in
unmittelbarer Umgebung der betrachteten Hofstelle zerschnitten worden. Der
einhergehende Verkehrslärm und die Zerschneidung des Landschaftsraumes haben im
Umfeld der Hofstelle die Eignung für die landschaftsgebundene Erholung deutlich
eingeschränkt. Die Hofstelle ist derzeit nur in wenigen Abschnitten durch Gehölze in
das Landschaftsbild eingebunden. Zudem verursachen die auf der betrachteten
Hofstelle und auf den beiden westlich und östlich benachbarten Hofstellen
gehaltenen Tierbestände Geruchsimmissionen, die im Umfeld zum Teil wahrnehmbar
sind. Insgesamt besitzt die Umgebung des Plangebiets somit aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung und der Ortsumgehung nur eine geringe Eignung für
das Landschaftserleben und die Erholung.
Der Neubau des Rindermaststalles ist im engen Zusammenhang mit den Bestandsge-
bäuden geplant. Für das Landschaftserleben im betrachteten Raum ergeben sich
damit in visueller Hinsicht keine wesentlichen Veränderungen. Allerdings dürfte die
mit dem Vorhaben einhergehende Minderung der Geruchsimmissionen in der
Umgebung auch positiv für Erholungssuchende in der Landschaft wirken.
Die Planung sieht zudem vor, dass Anpflanzungen von Bäumen vorzunehmen sind,
und zwar mit der Errichtung neuer Gebäude in der möglichen Erweiterungsfläche.
Diese Gebote zur Anpflanzung sind so ausgelegt, dass bei Inanspruchnahme der
Erweiterungsfläche die vergrößerte Hofstelle nahezu vollständig neu eingegrünt wird.
Insofern kommt es gegenüber dem aktuellen Bestand zu einer verbesserten
Eingrünung. Die Planung sieht ferner Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung vor. Die
dort getroffenen Festsetzungen stellen sicher, dass keine in Farb- und Formgebung
regionsuntypischen Dachlandschaften auf der Hofstelle entstehen. Zusammen mit der
darüber hinaus getroffenen Höhenbeschränkung für Gebäude und den vorgesehenen
Anpflanzungen ist so zu erwarten, dass die Planung nachteilige Auswirkungen auf das
Landschaftsbild gänzlich vermeidet.
Insgesamt trägt die Planung insofern auch den Zielen der Erholung Rechnung.
Schutzgut Flora - Biotope
Das Plangebiet liegt im Dinklager Becken / Artland, einem großen Niederungsgebiet.
Im Plangebiet befinden sich der Bestand der Hofstelle und eine unbebaute
Erweiterungsfläche.
Die Hofstelle ist weitgehend bebaut und damit versiegelt. Gebäude und befestigte
Hofflächen nehmen den weit überwiegenden Teil der Fläche ein (rd. 2,4 ha). Im Osten,
nördlich anschließend an das Wohngebäude bzw. die Stallanlagen ist ein Grünstreifen
(rd. 0,1 ha) bzw. eine Ackerfläche (rd. 0,3 ha) verblieben. An den Rändern der
Hofstelle sind fast vollständig umgebend Flächen für den Ausgleich in Form von
Gehölzen festgesetzt, die die Eingriffe der bestehenden Stallanlagen kompensieren
(rd. 0,4 ha). Ein Teil einer westlich gelegenen Ackerfläche in einer Größe von
rd. 0,8 ha wird als Erweiterungsfläche in die Planung einbezogen.
Außerhalb der Hofstelle und der Zuwegungen werden die Randbereiche des
Plangebiets derzeit als landwirtschaftliche Flächen ackerbaulich genutzt bzw.
ebenfalls aus Ausgleichsfläche genutzt.
Vorbelastungen
Auswirkungen der
Planung auf die
landschaftsbezogene
Erholung
Biotopbestand im
Plangebiet
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 24 von 39
Die Biotoptypen können gemäß ihrer ökologischen Bedeutung bewertet werden.
Gemäß dem Wertfaktormodell des Osnabrücker Kompensationsmodells3 ergibt sich
folgende Zusammenstellung für die Vorkommen im Plangebiet:
Bestand Biotoptypen* Wertfaktor**
Acker (A) 1,0
Siedlungsgehölz mit heimische Arten (HSE) 1,6
Hausgarten (PH) 1,0
Scher- und Trittrasen (GR) 1,0
Landwirtschaftliche Produktionsanlage (ODP),
versiegelte Flächen, Zufahrt, unversiegelte Flächen 0/1,0
* Typisierung nach dem o.g. Osnabrücker Kompensationsmodell
** Bewertung entsprechend Bedeutung für Schutzgüter: 0=“Wertlose“ Bereiche (komplett versiegelt oder bebaut), 0,1-
0,5=unempfindliche Bereiche, 0,6-1,5=weniger empfindliche Bereiche, 1,6-2,5=empfindliche Bereiche, 2,6-3,5=sehr
empfindliche Bereiche, 3,6-5,0=extrem empfindliche Bereiche
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den Biotoptypenbestand im
Plangebiet.
3 Das Osnabrücker Kompensationsmodell. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung im Rahmen der
Bauleitplanung: Landkreis Osnabrück 2009
Bewertung des
Biotopbestandes im
Plangebiet
Übersicht
Biotoptypen und
Wertfaktoren
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Abb 7 Biotoptypen - Bestand im Plangebiet
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 26 von 39
Im Norden und im Süden wird das Plangebiet von den Straßen Dinklager Ring und
Höner Feld begrenzt. Die Straße Höner Feld ist mit einer Baumreihe an der Nordseite
begrünt. Am Dinklager Ring wurden in regelmäßigen Abständen Baumpflanzungen
vorgenommen. Im Westen befindet sich ein Waldbestand aus Laubbäumen. Im
südöstlichen bis südlichen Bereich zeigen sich Wohngebiete der Kernstadt von
Dinklage sowie eine Kläranlage. Die Bebauung liegt vorwiegend in Einzelhausbebau-
ung vor. Das übrige umgebende Gebiet ist durch landwirtschaftliche Flächen und
Gräben sowie von Baum- und kleineren Waldbeständen geprägt. Die Gräben führen
zum Teil in den Hopener Mühlenbach, welcher südlich des Plangebiets verläuft.
Die weitere Umgebung ist im Westen, Norden und Osten ebenfalls durch die
Landwirtschaft, südlich von der Kernstadt Dinklages geprägt. Südöstlich des
Plangebiets - auf der anderen Seite der Kernstadt - befindet sich das FFH-Gebiet
Wald bei Burg Dinklage in etwa 2,5 km Entfernung.
Die für die bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen des Plangebiets sind im
wesentlichen Flächen auf der Hofstelle sowie Lebensräume des Ackerlandes. Die
Flächen unterliegen aufgrund der Bewirtschaftungsaktivitäten bzw. der intensiven
landwirtschaftlichen Bodennutzung erheblichen Vorbelastungen. Die Vegetation ist
auf wenige Arten reduziert. In die Vegetations- und Bodenstruktur wird regelmäßig
eingegriffen, sodass sich natürliche Lebensräume auf der Oberfläche und im Boden
nur eingeschränkt ausbilden können.
Aus Tierhaltungsanlagen werden Stickstoffverbindungen (Ammoniak) freigesetzt und
durch die Luft verfrachtet. Gemäß TA Luft soll gegenüber empfindlichen Pflanzen und
Ökosystemen, zu denen auch Wald gezählt wird, in der Regel ein Mindestabstand von
150 m nicht unterschritten werden. Bei großen Tierbeständen, wie sie im betrachte-
ten Fall gegeben sind, können auch in weiterer Entfernung schädliche Ammoniak-
Depositionen auftreten.
Wenn solche Verbindungen in höheren Konzentrationen auf empfindliche Pflanzen
treffen, im trockenen oder im nassen Niederschlag, kommt es zu Einwirkungen auf die
Pflanzen. Möglich sind Stickstoffanreicherung in den Böden, Versauerung der Böden
und direkte Schäden an Pflanzen infolge von Störungen des Zellstoffwechsels.
Kurzfristige Folge ist im Extremfall das Absterben von Pflanzen, langfristige Folgen
sind eine veränderte Artenzusammensetzung und Artenvielfalt. Entsprechend sehen
die immissionsschutzrechtlichen Regelungen der TA Luft vor, dass Tierhaltungsanla-
gen je nach Ausmaß ihrer Emissionen mehr oder weniger große Abstände zu
empfindlichen Pflanzen einhalten sollen. Die Gesamtbelastung und damit der
notwendige Abstand hängen von der Empfindlichkeit des Ökosystems und dem Maß
der Depositionen ab.
Die fachgutachterliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen4
überprüft, inwiefern es bei der beabsichtigten Erweiterung der Tierhaltung zu
unverträglichen Ammoniak-Belastungen des o.g. nächstgelegenen Waldbestandes
4 Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Fachgutachtliche Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren bzw.
Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, 13.10.2016
Nähere Umgebung
Weitere Umgebung
Vorbelastungen
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 27 von 39
kommen kann. Der derzeitige Tierbestand und die vorgesehenen Maßnahmen zur
Abluftreinigung werden dabei mitberücksichtigt. Die Stellungnahme berechnet die
Ammoniak-Zusatzbelastung und die Stickstoff-Deposition mit einem Ausbreitungs-
modell. Die vorhandenen Ammoniakquellen, der Ausbreitungsweg und die Immission-
sorte werden einbezogen.
Laut der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen setzt die
bestehende Tierhaltung auf der Hofstelle bereits heute Stickstoffverbindungen in
erheblichen Umfang frei, der zu nachteiligen Einwirkungen führen kann. Die
Ammoniakkonzentration überschreitet auf der westlich zu berücksichtigen
Waldfläche aber nicht die maximal zulässige Konzentration gemäß Anhang 1 der TA
Luft von 3 µg/m³. Die maximal zulässige Stickstoffzusatzdeposition von 5 kg/ha*a
wird jedoch in einem Teil des Waldes überschritten.
Berücksichtigt man die genannten Vorbelastungen sind erhebliche Eingriffsfolgen der
Planung für das Schutzgut Pflanzen - Biotope vor allem von der Zerstörung des
belebten Bodenhorizontes im Bereich der geplanten Bauflächen zu erwarten. Die
bebaubare Fläche wird auf der Hofstelle über den Bestand von rd. 2,42 ha hinaus um
zusätzliche rd. 1,33 ha erweitert. Auf diesen Erweiterungsflächen werden mit einer
weitgehenden Be- bzw. Überbauung (GRZ 0,8) erheblich nachteilige Einwirkungen
erfolgen.
Als erheblicher Eingriff im Sinne des Natur- und Bodenschutzes ist zu werten, wenn
dem Boden durch Versiegelung die grundlegende Bodenfunktion als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen weitgehend entzogen wird bzw. die natürlichen Bodenstrukturen
durch Bodenaustausch grundlegend ge- bzw. zerstört werden.
Allerdings sieht die Planung wie bereits beschrieben die Anpflanzung von Gehölzen
an den (neuen) Rändern der Hofstelle vor. Damit entstehen neue Biotopflächen von
überdurchschnittlicher ökologischer Wertigkeit mit einem hohen Anteil an
standortheimischen Gehölzen, die die Verluste im Bereich der Bauflächen zum Teil
ausgleichen. Gleichwohl verbleiben vor allem aufgrund der Eingriffe in Ackerbiotope
Eingriffsfolgen, die nicht im Plangebiet ausgeglichen werden können. Hier werden
Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen notwendig.
Neben den direkten Einwirkungen durch Überbauung kann eine Erweiterung der
Tierhaltung eine Zusatzbelastung der Umgebung durch Stickstoff-Depositionen mit
sich bringen. Damit können Schädigungen empfindlicher Ökosysteme einhergehen, im
Focus steht hier der westlich gelegene Waldbestand.
Im Ergebnis der fachgutachterlichen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen liegt die berechnete Ammoniak-Immissionskonzentration als
Zusatzbelastung auf der zu untersuchenden Waldfläche unter dem Relevanz-
Schwellenwert (3μg/m³), den die TA Luft vorgibt. Daher liegen keine Anhaltspunkte
für erhebliche Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme
aufgrund der Einwirkung von Ammoniak vor. Die Zusatzbelastungen der Stickstoff-
Deposition erreichen in einem Teil des Waldes Werte, die über der Relevanz-Schwelle
(5 kg/ha*a) liegen. Im Vergleich zum Ist-Zustand verringern sich aber die absoluten
Eintragsmengen erheblich und verbessern sich damit.
In dem Zusammenhang ist festzustellen, dass die von der Planung bestimmten
Anpflanzungen Gehölzarten vorsehen, die vergleichsweise unempfindlich gegen
Auswirkungen der
Planung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 28 von 39
Ammoniak-Immissionen sind, sodass auch hier im Nahbereich der Tierhaltungsanla-
gen keine Schädigungen zu befürchten sind.
Insgesamt sind somit keine Einwirkungen aus der Stallabluft für das Schutzgut
Pflanzen – Biotope zu erwarten, die über das gegebene Maß hinausgehen.
Schutzgut Fauna
Die Biotoptypenausstattung und die Lage im unmittelbaren Wirkbereich einer
Hofstelle und zweier Straßen mit vielfältigen menschlichen Aktivitäten, die Störungen
verursachen, lassen besondere Vorkommen wildlebender Arten nicht erwarten.
Lediglich für siedlungstolerante Vogelarten bieten diese Bereiche stellenweise
geeignete Bruthabitate.
Bei alten Hofstellen sind zum Teil Fledermausarten anzutreffen, wenn in Gebäuden
und Altbaumbestand sich geeignete Fortpflanzungsstätten und Winterquartiere
anbieten. Da auf der betrachteten Hofstelle weder Altbaumbestand noch alte
Gebäude vorhanden sind, die entsprechende Habitatstrukturen bieten, und auch keine
Hinweise auf eine lokale Fledermauspopulation vorliegen, ist keine Beeinträchtigung
dieser Faunengruppe zu erwarten.
Der Wald bei Burg Dinklage ist als wertvoller Bereich für Brutvögel ausgewiesen.
Dieser liegt in einer Entfernung von etwa 2,5 km in südöstlicher Richtung vom
Plangebiet auf der anderen Seite der Kernstadt von Dinklage. Ein Einfluss der Planung
kann somit ausgeschlossen werden.
Die Hoflage und der umgebende Nahbereich sind als Nahrungs- und sonstiger
Lebensraum vorbelastet durch die besonders intensiven Arbeits- und Wohnstätten-
Aktivitäten sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen. Habitatqualitäten auf Freiflächen
bzw. landwirtschaftlichen Flächen, in Gehölzen und an Gebäuden sind durch
Störungen des alltäglichen Betriebs und periodisch wiederkehrende Einwirkungen von
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen stark eingeschränkt.
Die Inanspruchnahme von Ackerland, Lagerflächen und einzelnen Resten von
Hofgehölzen für neue Bauvorhaben auf der Hofstelle führt potentiell zu Lebensraum-
verlusten. Betroffen sind vor allem Arten und Lebensgemeinschaften der Ackerbioto-
pe. Siedlungstolerante Arten in Gehölzen können lediglich betroffen sein, wenn in der
Teilfläche 5 des Gehölzbestandes eine Zufahrt erstellt wird, um die Baufläche nach
Westen zu erweitern.
Im Wesentlichen wird es sich bei den höheren Arten wie Vögeln und Kleinsäugern um
Nahrungsräume handeln. Möglicherweise sind Fortpflanzungsstätten, z.B. Nester,
direkt betroffen.
Da eine umfangreich Neuanlage von Gehölzsäumen von der Planung vorgesehen wird,
werden die Lebensraumverluste was Gehölze anbelangt ausgeglichen. Die vorgesehe-
nen Anpflanzungen wirken positiv für die von den Baumaßnahmen betroffenen
siedlungstoleranten Arten. Sie schaffen neue Lebensräume in einem Umfang und
einer ökologischen Qualität, die dazu geeignet sind, die Beeinträchtigungen im
Bereich der neuen Bauflächen vollständig auszugleichen. Mit der Bereitstellung dieser
neuen Lebensräume, in die betroffene Arten ausweichen können, ist davon
auszugehen, dass die vorhandenen lokalen Populationen in ihrem Bestand unberührt
bleiben.
Vorkommen im
Plangebiet
Vorkommen in der
Umgebung
Vorbelastungen
Auswirkungen der
Planung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 29 von 39
Zudem bestehen im Umfeld des Plangebiets eine Vielzahl vergleichbarer Habitate
(westlich, nördlich bis östlich weitere landwirtschaftlichen Flächen), in denen
beispielsweise Vögel ähnliche Lebens- und Jagdräume finden können. Diese können
einen Ausweichraum für die möglicherweise durch die Planung unmittelbar
betroffenen Tiere bieten.
Schutzgut Boden
Der nordöstliche Bereich des Plangebiets und die westliche Fläche werden derzeit als
Ackerfläche bewirtschaftet. Das Plangebiet liegt in der Bodengroßlandschaft der
Talsandniederungen und Urstromtäler und es herrscht ein Gley-Podsol-Boden vor. In
der Umgebung des Plangebiets finden sich auch Gleyböden (im Bereich des Hopener
Mühlenbachs) und Plaggenesch unterlagert von Podsol (südwestlich). Das natürliche
landwirtschaftliche Ertragspotential der Böden wird als gering bewertet.
Abb 8 Auszug aus der Bodenübersichtskarte5
Aufgrund der Siedlungsaktivitäten auf der Hofstelle sowie der intensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung der umgebenden Flächen sind die Böden im Plangebiet als
vorbelastet zu beurteilen. Mögliche Einschränkungen ihrer ökologischen Bedeutung
ergeben sich durch Nährstoff- und Schadstoffanreicherungen und die mechanischen
Folgen der Bodenbearbeitung.
Die Planung führt zu Eingriffen in die Bodenstruktur und den Bodenhaushalt. Die
Festsetzungen des Bebauungsplans lassen in den vorgesehenen, erweiterten
Bauflächen des Sondergebiets von rd. 1,33 ha bei einer GRZ von 0,8 eine zusätzliche
5 NIBIS Kartenserver, Bodenkunde, 2014
Bestand Plangebiet
und Umgebung
Vorbelastungen
Auswirkungen der
Planung
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Überbauung und Versiegelung von bis zu rd. 1,06 ha zu. Die Bodenfunktionen und -
wertigkeiten können auf dieser Fläche durch Bodenaustausch und Versiegelung stark
beeinträchtigt oder zerstört werden. Dies ist als erheblicher Eingriff zu werten, der
eine Kompensation erfordert.
Die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen an den Rändern des Plangebiets leisten einen
Beitrag zur Kompensation. Mit der Gehölzentwicklung werden die landwirtschaftli-
chen Einwirkungen in diesem Bereich auf den Boden dauerhaft aufgegeben. Es
entfallen Nährstoff- und Schadstoffeintrag sowie die Bodenbearbeitung. Eine
weitgehend ungestörte Bodenentwicklung wird ermöglicht. Die ökologischen
Bodenfunktionen und die Bodenwertigkeit können sich so verbessern. Gleichwohl
verbleiben auf rd. 1,06 ha Eingriffsfolgen, die nur eingeschränkt mit den vorgenann-
ten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet ausgleichen werden können. Es werden externe
Ersatzmaßnahmen notwendig.
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet selbst weist keine offenen Wasserflächen auf. In der Umgebung
befinden sich einige kleinere und nicht klassifizierte Gräben sowie der Hopener Mühlenbach im Süden.
Das unbelastete Oberflächenwasser, dass auf den befestigten Flächen im Plangebiet
anfällt, wird derzeit in den unbefestigten Seitenräumen versickert oder dem
Straßenseitengraben an der Straße Höner Feld zugeführt. Mit organischen
Rückständen verunreinigtes Oberflächenwasser wird den Güllelagern zugeleitet.
Mit der Überbauung der Erweiterungsflächen auf der Hofstelle kommt es auf den neu
versiegelten Flächen zu einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss. Vorgesehen ist die
Sammlung und Versickerung des unbelasteten Abflusses in Sickermulden. Nachteilige
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben sich somit nicht.
In der südlichen Umgebung des Plangebiets befindet sich das gesetzlich verordnete
Überschwemmungsgebiet des Hopener Mühlenbachs. Die Planung hat keinen
Auswirkungen auf dieses Gebiet.
Gewässer
Oberflächenwasser
Auswirkungen der
Planung
Überschwem-
mungsgebiet
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Abb 9 Verordnungsfläche des Überschwemmungsgebietes Hopener Mühlenbach6
Die Lage der Grundwasseroberfläche liegt bei mehr als 20 m bis 25 m zu NN, die
Höhe des Geländes bei etwa 25 m über NN. Die Grundwasserneubildungsrate ist mit
etwa 51-100mm/a relativ gering. Wasserschutzgebiete befinden sich nicht im
Umfeld.7
Infolge der zusätzlichen Bebauung im Plangebiet wird die Versickerung kleinräumig
beeinträchtigt. Allerdings bieten die umliegenden Flächen um die Hofstelle
ausreichende Bedingungen für eine Versickerung, sodass keine negativen Rückwir-
kungen auf die Grundwasserneubildung zu erwarten sind. Die vergleichsweise geringe
Durchlässigkeit der grundwasserüberdeckenden Schichten im Bereich der Hofstelle
bietet einen günstigen Schutz des Grundwassers, sodass die Beeinträchtigungen
infolge von Versiegelung als nicht erheblich zu bewerten sind.
Die Beseitigung der Schmutzwässer aus dem Wohngebäude erfolgt über eine
hofeigene Kleinkläranlage. Das Abwasser wird dort gereinigt und an die Vorflut
abgegeben, der Klärschlamm regelmäßig abgefahren. Relevante Auswirkungen der
Planung sind nicht erkennbar.
6 Niedersächsische Umweltkarten, Hydrologie, Überschwemmungsgebiete, 2014
7 NIBIS Kartenserver, Hydrogeologie, 2016
Grundwasser
Auswirkungen der
Planung
Abwasser
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 32 von 39
Schutzgut Luft und Klima
Die klimatische Situation im Außenbereich wird geprägt vom Freilandklima der
Ackerflur bei relativ geringen Anteilen an Grünland und Waldflächen. Die mittlere
Niederschlagsmenge liegt im Winter bei etwa 340 mm, die Durchschnittstemperatu-
ren bei 4°C und in den Sommermonaten bei rd. 365 mm bzw. 14°C. Die klimatische
Wasserbilanz zeigt in den Sommermonaten ein leichtes Defizit von –85 mm, die
Verdunstung ist tendenziell höher als der Niederschlag. Im Winter werden dagegen
die Verdunstungsverluste mehr als ausgeglichen, es ist ein Überschuss an Nieder-
schlag von +235 mm gegeben.8 Die Hauptwindrichtung liegt bei West bis Südwest.
Die kleinklimatische Situation des Plangebiets ergibt sich aus dem Baubestand der
Einzelhoflage, verbunden mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, hier vor
allem den Immissionen aus der Tierhaltung.
Die Planung wird zu zusätzlichen, flächenhaften Bodenversiegelungen auf der
Hofstelle führen und damit über eine herabgesetzte Verdunstungsrate sowie eine
stärkere Erwärmung der bebauten Flächen das Kleinklima im Bereich der Hofstelle
beeinflussen. Zudem können neue Tierhaltungsanlagen je nach Größe zusätzliche
klimaökologische Belastungen im Umfeld verursachen. Die Tierhaltungsanlagen
setzen Wärme frei in Verbindung mit Ammoniak-, Stickstoff- und Geruchsemissionen.
Im engen Umkreis der Gebäude bewirkt dies eine Veränderung des Kleinklimas, der
Luftaustausch kann beeinträchtigt werden, die Luftqualität ist herabgesetzt. Die
Beeinträchtigungen sind von der Größe der Anlage, der Tierart und der Witterung
abhängig. Die Auswirkungen der Immissionen auf andere Schutzgüter (Mensch, Flora
/ Fauna) werden wie dargelegt verringert.
Darüber hinaus tragen die vorgesehenen Anpflanzungen zur Frischluftentstehung und
zur Verwirbelung der Abluft aus den Tierhaltungsanlagen bei. Damit wird die
Konzentration von Schad- bzw. Geruchsstoffen in der Umgebungsluft mit positivem
Effekt für das Kleinklima herabgesetzt.
In erheblicher Weise schädliche Einwirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima
können somit ausgeschlossen werden, wenngleich vor allem im Plangebiet
wahrnehmbare Belastungen insbesondere der Frischluftsituation gegeben sind.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet bzw. direkt daran angrenzend befinden sich keine Kulturgüter von
besonderer Bedeutung, die von der Planung berührt werden könnten. Auch sind keine
archäologischen Bodendenkmale zu erwarten.
Wechselwirkungen
Im Plangebiet führt die Überbauung von Böden zwangsläufig zu einem Verlust der
Funktionen dieser Böden. Hierzu zählen auch die Lebensräume für wildlebende Tiere
und Pflanzen sowie die Speicherung von Niederschlagswasser. Wildlebende Arten
werden vernichtet oder verdrängt, und der Oberflächenwasserabfluss erhöht sich,
8 NIBIS Kartenserver, Klima, 2016
Bestandssituation
Vorbelastungen
Auswirkungen der
Planung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 33 von 39
während die Versickerung unterbunden wird. Aufgrund der derzeitigen intensiven
Bewirtschaftung und der vorgesehenen Maßnahmen, die den nachteiligen Folgen
entgegenwirken – insbesondere die die Eingrünung der Bauflächen, aber auch die
Rückhaltung des Oberflächenwassers – sind die Umweltfolgen der möglichen
Wechselwirkungen als nicht erheblich zu beurteilen. Eine Verstärkung nachteiliger
Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im
Plangebiet nicht zu erwarten.
Die folgende Übersicht bewertet zusammenfassend die Auswirkungen der Planung.
Berücksichtigt werden dabei die von der Planung vorgesehenen Maßnahmen zum
Ausgleich von erheblich nachteiligen Umweltwirkungen.
Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblich-
keit
Mensch Beeinträchtigungen des Wohnens durch
Geruchsimmissionen
Mensch Auswirkungen auf die landschaftsgebundene
Erholung und das Landschaftsbild
-
Mensch Beeinträchtigungen durch Betriebslärm -
Pflanzen Beeinträchtigungen von Arten und
Lebensräumen
Tiere Beeinträchtigungen von Arten und
Lebensräumen
-
Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktion /
Verlust von Bodenfunktionen
Wasser Erhöhter Abfluss des Oberflächenwassers
Verminderte Grundwasserneubildung
-
-
Klima / Luft Auswirkungen auf das Freilandklima
Kultur- /
Sachgüter
Keine Kultur- und Sachgüter gegeben -
Wechselwirkun-
gen
Keine relevanten Wechselwirkungen
zwischen den Werten und Funktionen der
Schutzgüter
-
Negativ: sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht
erheblich
Positiv: sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht
erheblich
2.2 Prognose
Bei Durchführung der Planung wird eine Hofstelle unter Beanspruchung von
Ackerland erweitert. Mittel- bis langfristig wird der Gehölzsaum die Hofstelle
weitgehend verdecken. Die Tierhaltung im Plangebiet führt zu Geruchsbelastungen im
Umfeld. Jedoch verringern sich die Immissionen durch die Planung. Mit der
Ausbildung eines Gehölzsaumes entstehen für wildlebende, siedlungstolerante Tier-
Entwicklung des
Umweltzustandes
bei Durchführung
der Planung
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 34 von 39
und Pflanzenarten neue Lebensräume, die die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft
bereichern, die Bodenfunktionen können sich in diesen Bereichen ungestört
entwickeln. Auf den zusätzlich überbauten Flächen gehen dagegen Flächen für Arten
und Lebensgemeinschaften der Ackerbiotope und Bodenfunktionen und Bodenwertig-
keiten verloren.
Ohne die Entwicklung der Hofstelle würden die angrenzenden Flächen weiterhin
intensiv als Ackerland bewirtschaftet werden. Die Stadt müsste dann auf die
Bestandssicherung des ansässigen Betriebes verzichten. Dies birgt die Gefahr, dass
mögliche Arbeitsplatzentwicklungen unterbleiben bis hin zu Betriebsaufgabe. Will die
Stadt dies vermeiden, müsste sie an anderer Stelle einen Standort entwickeln.
Zumindest mit Blick auf die gewachsene Standorteignung, aber auch mit Blick auf die
Umweltverträglichkeit ist aus derzeitiger Sicht allerdings davon auszugehen, dass
dann nur Lösungen gefunden werden können, die nicht die gleiche Standortgunst mit
sich bringen wie das vorliegende Plangebiet.
2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
Die Prüfung zeigt, dass keine Umweltwirkungen von der Planung zu erwarten sind, die
in besonders schwerer und negativer Weise die vorhandenen Schutzgüter betreffen.
Die Planung vermeidet weitgehend den Eingriff in Schutzgüter, insbesondere
Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen, die von erhöhter Bedeutung sind.
Die Gefahr, dass bei einer Vorhabenumsetzung Fortpflanzungsstäten direkt betroffen
sind, kann durch eine ökologische Baubegleitung vermieden werden.
Störungen von Brutvögeln können vermieden werden, indem die Bautätigkeit in
brutfreie Zeiten gelegt wird, oder – soweit dies nicht möglich ist – die ökologische
Baubegleitung dafür Sorge trägt, das keine Bruträume / Nester in unmittelbarer
Nachbarschaft der Baufelder angelegt werden. Für die Brutvogelfauna bieten die im
nahen Umfeld des Plangebiets gelegenen Wald- und Gehölzflächen großzügigen
Ausweichraum, sodass nicht zu befürchten ist, dass die lokale Population infolge von
Störungen in ihrem Erhaltungszustand beeinträchtigt wird. Mit der Anlage des
geplanten Gehölzsaumes um die Bauflächen werden zudem neue Brut- und
Nahrungshabitate für siedlungstolerante Arten im Plangebiet entstehen, die geeignet
sind, jegliche denkbaren Beeinträchtigungen mehr als auszugleichen.
Die Pflicht zum Einbau von Abluftreinigungen bei Neu-, Erweiterungs- oder
Umbauten von Stallungen schränkt vorsorgliche Emissionen aus Tierhaltungsanlagen
ein und minimiert so Belastungen schutzwürdiger Nutzungen, insbesondere für das
Wohnen, die landschaftsbezogene Erholung, Flora und Biotope.
Mit der Konzentration und Beschränkung der baulichen Entwicklung auf Randflächen
der Hofstelle werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter, soweit bei der
gesetzten Zielstellung einer Absicherung der Entwicklungsfähigkeit des ansässigen
Betriebes möglich, begrenzt.
Entwicklung bei
Nichtdurchführung
der Planung
Vermeidung
Minimierung
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Die Folgen des Eingriffs in die ökologische Wertigkeit des Biotopbestandes und der
Ausgleich dieser Folgen lassen sich rechnerisch bilanzieren. Die Stadt greift hierzu auf
das Osnabrücker Kompensationsmodell9 zur Vorbereitung und Umsetzung der
Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung zurück.
Im Folgenden wird die Eingriffsbilanzierung nach diesem Modell dargelegt. Die
Wertigkeiten des Bestandes der im Plangebiet vorkommenden Biotopstrukturen
werden der Situation, die sich bei Realisierung der Planung mittel- bis langfristig
einstellt, gegenüber gestellt. Die Biotoptypen werden gemäß der genannten
Wertfaktoren mit ihrer aktuellen Flächengröße multipliziert. Da das Gebiet in zwei
Teilflächen aufgeteilt ist, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten bebaut werden
sollen, wird für jede Teilfläche eine eigene Bilanzierung aufgestellt, um die Höhe der
jeweiligen Ausgleichsmaßnahme bestimmen zu können. Die folgenden Tabellen
zeigen die Wertigkeiten in der Bestandssituation vor Durchführung der Planung für
die Teilbereiche SO1 und SO2:
Abb 10 Bewertung der Flächen vor dem Eingriff
Bestand Biotoptypen
Fläche
m2
Wert-
faktor
Wertigkeit
Punkte
Sonstiges Sondergebiet SO1
Acker (A) 3.420 1,0 3.420
Siedlungsgehölz mit heimischen Arten
(HSE) 2.560 1,6 4.096
Scher- und Trittrasen (GR) 930 1,0 930
Hausgarten (PH) 460 1,0 460
Landw. Produktionsanlage (ODP) 24.110 0 0
Summe Bestand 31.480 8.906
Bestand Biotoptypen
Fläche
m2
Wert-
faktor
Wertigkeit
Punkte
Sonstiges Sondergebiet SO2
Acker (A) 8.030 1,0 8.030
Siedlungsgehölz mit heimischen Arten
(HSE) 1.180 1,6 1.888
Summe Bestand 9.210 9.918
Summe Bestand gesamt 40.690 18.824
9 Das Osnabrücker Kompensationsmodell. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung im Rahmen der
Bauleitplanung: Landkreis Osnabrück 2009
Ausgleich
Eingriffsbilanzierung
Bewertung Bestand
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Nachfolgend sind die Wertigkeiten der Flächen im Plangebiet bilanziert, die sich
einstellen, wenn die Gebietsentwicklung gemäß der genannten Bestimmungen des
vorliegenden Bebauungsplans umgesetzt wird:
Abb 11 Bewertung der Flächen nach dem Eingriff
Planung Biotoptypen Fläche
m2
Wert-
faktor
Wertigkeit
Punkte
Flächennutzungsplan
Gebäude, landw. Anlagen, Zufahrten, etc.
(ODP)
- davon versiegelte Flächen
- davon unversiegelte Flächen
32.550
8.140
0
1,0
0
8.140
Summe Planung Flächennutzungsplan 40.690 8.140
Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO1)
Gebäude, landw. Anlagen, Zufahrten, etc.
(ODP)
- davon versiegelte Flächen
- davon unversiegelte Flächen
(Gehölze (HSE), Grünanlagen (PZ))
25.180
6.300
0
1,6/1,0
0
7.836
Summe Planung 31.480 7.836
Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO2)
Gebäude, landw. Anlagen, Zufahrten, etc.
(ODP)
- davon versiegelte Flächen
- davon unversiegelte Flächen
(Gehölze (HSE))
7.170
2.040
0
1,6
0
3.264
Summe Planung 9.210 3.264
Summe Planung Bebauungsplan (SO1 +
SO2) gesamt
40.690 11.100
Mit Blick auf die Wertigkeiten vor und nach dem Eingriff ergeben sich die folgenden
Salden:
Abb 12 Saldo der Bewertung vor / nach dem Eingriff
Planung Biotoptypen Fläche m2 Wertpunkte
Flächennutzungsplan
Summe vor dem Eingriff 40.690 18.824
Summe nach dem Eingriff 40.690 8.140
Saldo Flächennutzungsplan 0 -10.684
Bewertung Planung
Saldo
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Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO1)
Summe vor dem Eingriff 31.480 8.906
Summe nach dem Eingriff 31.480 7.836
Saldo 0 -1.070
Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO2)
Summe vor dem Eingriff 9.210 9.918
Summe nach dem Eingriff 9.210 3.264
Saldo 0 -6.654
Saldo Bebauungsplan (S01 + SO2)
gesamt
-7.724
Die rechnerische Bilanzierung legt ein Defizit von insgesamt - 7.724 Wertpunkten
dar. In Teilbereich SO1 beläuft sich das Defizit auf -1.070 Wertpunkte, die mit
Umsetzung des Vorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan zu kompensieren
sind. In Teilbereich SO2 beläuft sich das Defizit auf -6.654 Wertpunkte, die
Kompensation wird fällig, wenn der Teilbereich faktisch für bauliche Vorhaben in
Anspruch genommen wird. Aufgrund der fehlenden Fläche im Plangebiet, findet die
Kompensation den Teilbereichen SO1 und SO2 jeweils zugeordnet auf einer externen
Fläche statt. Vorgesehen ist das betriebseigene Grundstück in der Gemeinde
Badbergen, Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstück 17. Hier wird auf zwei Teilflächen in
einer Größe von 1.070 m2 für das SO1 und 6.660 m2 für das SO2 ein naturnaher Wald
entwickelt.
Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Hofeigentümer und der
Stadt Dinklage geregelt.
Abb 13 Kompensationsfläche (Gemeinde Badbergen, Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstück 17)
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2.4 Planungsalternativen
Die örtliche Situation einzelner Schutzgüter könnte durch die Planung optimiert
werden. So wäre ein weitergehender Ausgleich des Eingriffs durch die Ausdehnung
des geplanten Gehölzaumes denkbar. Da jedoch einerseits der Flächenbedarf für die
bauliche Entwicklung der Hofstelle nicht weiter reduziert werden kann, wenn das
Planungsziel erreicht werden soll, andererseits der Betrieb auf seine landwirtschaftli-
chen Flächen am Standort angewiesen ist und im wirtschaftlichen Rahmen auch
nicht zusätzliche Flächen verfügbar machen kann, ist die Beschränkung auf das für
den Ausgleich minimal notwendige Maß nachvollziehbar.
33 ZZuussäättzzlliicchhee AAnnggaabbeenn
3.1 Prüfverfahren und Kenntnislage
Die Bestandsbeschreibungen und Bewertungen beruhen neben den einschlägigen
Vorgaben der Fachgesetze, Verordnungen und Regelwerke auf den Erhebungen vor
Ort und der Auswertung der bei der Stadt, dem Landkreis und dem Landesstellen
verfügbaren Umweltdaten. Der ansässige Betrieb hat ein Gutachten zu Gerüchen,
Staub, Ammoniakimmissionen und Stickstoffdepositionen erarbeiten lassen, dass auch
das weitere Umfeld um das Plangebiet berücksichtigt. Lücken der Kenntnislage, die
wesentliche Unsicherheiten bei der Bestandsbeschreibung und Bewertung zur Folge
hätten, sind nicht bekannt.
3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
Eine kurzfristige Überwachung der für den Umweltschutz relevanten Maßnahmen
(z.B. Baumanpflanzungen) findet im Rahmen der entsprechenden Baugenehmigungs-
verfahren und Bauabnahmen statt. Da die Kontrollzuständigkeit bei der Stadt liegt,
wird sie die Umsetzung zu gegebener Zeit durch Mitarbeiter der entsprechenden
Verwaltungsstellen überprüfen lassen. Weitere wesentliche Kontrollfunktionen liegen
bei der Unteren Naturschutz-, der Unteren Wasserbehörde und der Gewerbeaufsicht.
44 AAllllggeemmeeiinn vveerrssttäännddlliicchhee ZZuussaammmmeennffaassssuunngg
Die Prüfung der Umwelteinwirkungen der Planung zeigt, dass für alle Schutzgüter
keine besonders gravierenden und nachhaltig negativen Einwirkungen zu erwarten
sind. Insbesondere können unverträgliche Belastungen für den Menschen vermieden
werden, vielmehr kann mit der Planung eine Verbesserung der derzeitigen Belastungs-
situation erreicht werden. Unvermeidbare Eingriffe in die Schutzgüter wildleben-
de Tiere und Wasserhaushalt können im Plangebiet ausgeglichen werden, sodass
keine gravierenden Eingriffsfolgen verbleiben. Auch für die Schutzgüter Biotope und
Boden ist ein teilweiser Ausgleich im Plangebiet möglich. Allerdings verbleiben
Eingriffsfolgen, die eine Kompensation auf einer externen Kompensationsfläche
erforderlich machen. Hierfür wird eine betriebseigene Fläche in Badbergen
bereitgestellt, auf der eine naturnahe Waldentwicklung vorgesehen wird.
Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 39 von 39
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Der Rat der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am ………………… diese Begründung
beschlossen.
Dinklage, den____________________ ………………………
Bürgermeister