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Erfolgreich starten –Brücke zwischen
Kindergarten, Schule und Elternhaus
Informationsveranstaltung zur SprachstandsfeststellungDelfin 4 zwei Jahre vor der
Einschulung(Schuljahr 2016/17)
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Herzlich Willkommen!Tagesordnung:
Begrüßung, Vorstellung, Eintrag in Teilnehmerlisten
Rechtliche Rahmenbedingungen Schulfähigkeit – Begriffsbedeutung Schulische Fördermöglichkeiten Sprachstandfeststellung – Vorstellung des
Verfahrens Delfin 4 Zeitlicher Ablauf Fragen
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Kinder können früher eingeschult werden Nutzung der Lernbereitschaft sowie der kindlichen
Neugierde für schulisches Lernen schrittweise Umsetzung der früheren Einschulung Übersicht: Schuljahr 2007 / 2008 und 2008 / 2009 Stichtag: 31. Juli Schuljahr 2009 / 2010 und 2010 / 2011 Stichtag: 31.
August
ab Schuljahr 2011/2012 Stichtag: 30. September
Zur Zeit ist das Verfahren ausgesetzt.
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Ziele: Feststellung der altersgemäßen
Sprachentwicklung hinreichende Sprachbeherrschung ggf. verpflichtende Teilnahme an
einem vorschulischen Sprachförderkurs
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Wie kann ich mein Kind auf die Schule vorbereiten?
Gesundheitliche Voraussetzungen
Motorik Wahrnehmung
Personale Kompetenzen
Umgang mitAufgaben
Elementares Wissen
Schulfähigkeit
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Schulfähigkeit
Sprache als Basiskompetenz Voraussetzung für: eine erfolgreiche Mitarbeit in der
Schule Schulfreude und Erfolgserlebnisse soziale Integration und ein soziales
Miteinander Bildungsgang des Kindes
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Schulfähigkeit auf der Grundlage von: Beobachtungen der Kindergärten
(Bildungsdokumentationen) Ergebnisse der schulärztlichen
Untersuchung Schuleingangsbeobachtung an der
Schule Beobachtungen in den ersten
Schulwochen
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Schulische Fördermöglichkeiten
Umfassende Diagnostik in den ersten Schulwochen
Erstellung von Förderplänen Austausch mit den Kindergärten Förderung im Lernstudio durch die
Sozialpädagogin oder Sonderschullehrer/in interne Förderstunden wie Sportförderunterricht,
Feinmotorik, Ausdauer- und Konzentrationstraining
gemeinsamer Unterricht – Förderung durch die Sonderpädagogin / den Sonderpädagogen
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Schulische Fördermöglichkeiten
offene Unterrichtsformen ggf. jahrgangsübergreifender
Unterricht dreijährige Verweildauer in der
Schuleingangsphase Vorschulisch: Sprachförderung in den
Kindergärten oder Familienzentren bei Feststellung durch Delfin 4
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Delfin 4 Stufe 1 erster Durchgang: 2007 Voraussichtlich letzter Durchgang 2014 (nach
bisherigem Verfahren): Geburtenzeitraum 01.10.2009 bis 30.09.2010;
Einschulung Schuljahr 2016/17 Stufe 1 im Zeitraum 31.03.-09.05.14 in den
Kindergärten Stufe 2 im Zeitraum 02.06.-27.06.14 in der jeweiligen
Schule, die das Kind besuchen soll Diagnostisches Verfahren in zwei Stufen Ziele: Überprüfung eines zusätzlichen Sprachförderbedarfs Empfehlungen für die Förderung und die Arbeit mit den
Eltern
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Aufbau von Delfin 4 Wichtig: kein Spiel sondern ein Test zweistufiges Verfahren:
1. Stufe: Material „Besuch im Zoo“
Ziel: Herausfilterung der Kinder deren Sprachentwicklung unauffällig ist die definitiv zusätzliche Sprachförderung
benötigen (Zustimmung der Erzieherinnen) Überprüfung erfolgt nur bei
Kindergartenkindern
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Test „Besuch im Zoo“ Die Grundschulen laden ein; Info über
Zeitpunkt der Testung bis zu vier Kindergartenkinder, Testleiterin,
Protokollantin Durchführung: 40-45 Minuten inkl.
Auswertung und Gespräch, im Kindergarten Inhalte des Spiels: Aufgaben zu den Bereichen Handlungsanweisungen ausführen Kunstwörter nachsprechen Bild beschreiben Sätze nachsprechen
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Ergebnisse Stufe 1 Folgende Ergebnisse sind möglich: 1. Keine zusätzliche Sprachförderung, Verfahren
beendet 2. Keine definitive Aussage möglich: Teilnahme an
Stufe 2 (Termin 02.06.-27.06.14) 3. Zusätzliche Sprachförderung wird festgestellt,
Zustimmung der Erzieherinnen, Verfahren beendetTeilnahme an der 2. Stufe kann beantragt werden im Fall 1 und 3 (bis 26.05.2014 Antrag ans Schulamt Siegburg)
Kinder, die sich passiv verhalten, nehmen an der Stufe 2 teil
Schriftliche Mitteilung des Ergebnisses an Eltern
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Stufe 2 der Sprachstandsfeststellung
2. Stufe: Material „Besuch im Pfiffikushaus“ Teilnehmer: Kinder aus Stufe 1; Kinder, die
keinen Kindergarten besuchen; Kinder mit entspr. Antrag;verhinderte Kinder; Kinder ohne Aussagemöglichkeit
vertiefender Einzeltest (ca.20-25 Min. pro Kind) in der aufnehmenden Schule
Ziel: Feststellung des zusätzlichen Förderbedarfs, wenn:
Sprachentwicklung nicht altersgemäß nicht hinreichende Beherrschung der deutschen
Sprache
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Stufe 2 Information über das Ergebnis der 2. Stufe Bei Feststellung des Förderbedarfs: Rückmeldung an Kindergarten ggf. Anmeldung im Kindergarten Meldung ans Schulamt Siegburg (binnen 4
Wochen) Verpflichtung zur Teilnahme am
Sprachförderkurs! ggf. Teilnahme an Sprachförderkurs in
Kindertageseinrichtungen / Familienzentren
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Stufe 2 durchgeführt in der Regel in der
Grundschule Grundschule lädt ein (begrenzter
Zeitraum, daher Verpflichtung zur Teilnahme!)
Sozialpädagogin und / oder Lehrer/in führt Stufe 2 durch
im Anschluss: Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten
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Zeitlicher Ablauf Informationsveranstaltung: 24.02.14 31.03. – 09.05.14: Durchführung der 1. Stufe 02.06.-27.06.14: Durchführung der 2. Stufe Termine für die Stufe 1 werden mit den
Kindergärten abgestimmt genauer Termin durch Einladungsschreiben
übergeben durch jeweiligen Kindergarten Kindergärten setzen die Gruppen für Stufe 1
zusammen bitte Einverständniserklärung an Kindergarten
abgeben (bei der Einladung)
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Juristischer Charakter keine Widerspruchsmöglichkeit gegen
den Ergebnisbogen Verpflichtung zum Sprachförderkurs: kein
Widerspruch möglich direkte Klage (2. Bürokratieabbaugesetz) Einsicht in die Protokollhefte ist möglich Vernichtung der Unterlagen nach ca. 2
Jahren
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Fragen
?
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Vielen Dank und eine gute Heimkehr!