Erfolgreich und gesund bleiben durch
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bericht aus der Praxis:
Ihr Referent: Dipl.-Ing. Christoph Hahn, AGIMUS GmbH
Folie 2
• Die Ausgangssituation
• Rechtsgrundlagen
• Delegation von Verantwortung
• Vorteile einer Arbeitsschutzorganisation
Übersicht
Folie 3
0,7
0,8
0,9
1,0
1,1
1,2
1,3
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
An
zah
l in
Mio
.
Die Ausgangssituation Rückgang der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle HVBG (1996-2005)
Rückgang um ca. 40% in den
genannten zehn Jahren
Quelle: HVBG
Rückgang der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle Chemie (2003-2005)
Rückgang um ca. 15% in den
genannten drei Jahren
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
2003 2004 2005
An
za
hl
Folie 4
Die Ausgangssituation
Häufigkeit und Grad der Auswirkungen von Unfällen
Kostspielige Zeitverschwendungen und Sachschäden sind häufigere Folgen
mangelnder Arbeitssicherheit als Unfälle mit Personenschaden.
Quelle: HVBG
Folie 5
Vorteile einer guten Arbeitsschutzorganisation
Positiver Effekt von Arbeitsschutzmaßnahmen
Der größte Nutzen liegt in der Verringerung
von Produktionsausfällen, Sachschäden und Personenschäden.
Quelle:
HVBG
Folie 6
technische Mängel im System
unzureichendes oder fehlerhaftes
Werkzeug
fehlende Sicherheitsmaßnahmen
fehlende, unzureichende
Notfallausrüstung
fehlende, unzureichende
technische Sicherheitsausrüstung
unerkannte Korrosion, Alterung,
Verschleiß, Brüche
ungeeignetes Design,
ergonomische Mängel
Unsichere Handlungen und Zustände
Unsichere Zustände
Vermeide Verluste durch unsichere Handlungen und Zustände
Folie 7
sicherheitswidriges Verhalten
fehlerhaftes Verhalten
Duldung von Verstößen
fehlende Kenntnisse
falscher Personaleinsatz
mangelnde Vorbildfunktion
sich widersprechende Ziele
fehlende Kontrollen
mangelhafte Ursachenanalyse
unzureichende Wartung und
Instandhaltung
Unsichere Handlungen und Zustände
Unsichere Handlungen
Vermeide Verluste durch unsichere Handlungen und Zustände
Folie 8
In Verlusten denken
Verluste in EUR pro Jahr (Beispiel!): 50.000
Jährliche Gewinnspanne: 3%
Notwendiger Umsatz um Verluste auszugleichen in EUR: 1.650.000
Jährliche Gewinnspanne
1% 2% 3% 4% 5%
Kosten
aller Verluste
in EUR/a
1.000 100.000 50.000 33.000 25.000 20.000
5.000 500.000 250.000 165.000 125.000 100.000
10.000 1.000.000 500.000 330.000 250.000 200.000
25.000 2.500.000 1.250.000 825.000 625.000 500.000
50.000 5.000.000 2.500.000 1.650.000 1.250.000 1.000.000
100.000 10.000.000 5.000.000 3.300.000 2.500.000 2.000.000
Folie 9
Risikomatrix Schwere/ Personenschaden
1 Unfall ohne Ausfallzeit
2 Unfall mit leichten Folgen: AU größer 3 Tage
3 Unfall mit mittleren Folgen: AU bis 14 Tage
4 Unfall mit schweren Folgen:
5 Unfall mit Todesfolge
Eintrittswahrscheinlichkeit/ Häufigkeit
2 selten 1 x pro Jahr
3 gelegentlich 1x pro Monat
4 oft 1 x pro Woche
5 ständig täglich, auch mehrfach
Risiko - Schema
In Anlehnung an Nohl
Rechtsgrundlagen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz
Folie 11
Rechtliche und organisatorische Grundlagen
Folie 12
Sicherung der Arbeitenden vor schädigenden Einwirkungen, die sich aus der Arbeit ergeben.
Schutz vor schädigenden Einflüssen
Erhalt der Gesundheit durch körpergerechte Arbeitsabläufe
Wiederherstellende Maßnahmen zur Gesundung
Sicherheitstechnik
Arbeitsschutz Arbeitsschutz, auch betrieblicher Gesundheitsschutz genannt, ist
"umfassender" Schutz der Gesundheit aller Menschen bei ihrer Arbeit und in
ihrer Arbeitsumgebung, der Arbeitswelt.
(EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG)
Folie 13
Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
GefStoffV
SGB VII ArbSiG
TRGS/ TRBS
ASR/ TRBS
ArbStättV
ChemG GewO GPSG
BetrSichV (VbF)
TRbF / TRBS
Berufs-genossenschaften
BGV
ArbSchG
BildscharbV
PSA-BV
BetrSichV (AMBV)
LasthandhabV
MuSchV
BaustellV
BioStoffV
TRBA
Help me
Folie 14
Das Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. (§ 1 Abs. 1)
Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich • Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. (§ 2 Abs. 1)
Arbeitsschutzgesetz Zielsetzung und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
Folie 15
Arbeitsschutzgesetz: § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
Als Kernaussagen sind folgende Punkte festzuhalten:
eine geeignete Arbeitsschutzorganisation,
die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sowie
Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen beachtet
werden und
die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen
können.
Folie 16
Arbeitsschutzgesetz: § 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von
folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
Risikovermeidung
Gefahrenbekämpfung an der Quelle
Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene
sachgerechte Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, soziale
Beziehungen, Einfluss der Umwelt und sonstige Arbeitsbedingungen
individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig
Berücksichtigung von besonderen Beschäftigtengruppen
geeignete Anweisungen
geschlechtsspezifische Regelungen nur wenn aus biologischen Gründen
geboten
Folie 17
Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung
§ 5 ArbSchG Der Arbeitgeber hat durch Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.
§ 3 BildSchArbV
§ 2 LasthandhabV
§ 1 MuSchV
§ 6 ArbSchG
insbesondere einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.
insbesondere unter Zugrundelegung des Anhanges zu beurteilen.
Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdungen beurteilen, betreffend werdende oder stillende Mütter.
Zu dokumentieren sind - die Ergebnisse der Beurteilung - die festgelegten Maßnahmen - das Ergebnis der Überprüfung
§ 7 GefStoffV Analyse bei Umgang mit Gefahrstoffen
Folie 18
Mensch +
Arbeitsplatz +
Arbeitsstätte
Erfassung der Arbeitsorganisation Untergliederung des Betriebes Auswahl zu beurteilender Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten
Erfassung der Gefährdungen und Belastungen arbeitsbereichs-, tätigkeits- oder
personenbezogen mittels Prüfliste
Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen Verwendung normierter Schutzziele, ggf. Schutzziele festlegen und Risikobewertung durchführen
Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
Kontrolle der Wirksamkeit
physik., chem. und biol.
Einwirkungen
bei Neuentwicklung wesentlichen Änderungen in regelmäßigen Abständen besonderen Vorkommnissen
Qualifikation und
Unterweisung
Gestaltung von
Verfahren, Abläufen,
Zeiten
Gestaltung
und Einrichtung
Gestaltung, Auswahl und Einsatz von
Arbeitsmitteln
Folie 19
Arbeitsschutzgesetz: § 12 Unterweisungen
ArbSchG
vor Aufnahme der Tätigkeit
während der Arbeitszeit
ausreichend
angemessen
bezogen auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich
bei Einstellung
bei Veränderungen im Aufgabenbereich
bei Einführung neuer Technologien
an Gefährdungsentwicklung angepasst
erforderlichenfalls regelmäßig wiederholen
Folie 20
Arbeitsschutzgesetz: § 13 Verantwortliche Personen
(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt
ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber
1. sein gesetzlicher Vertreter,
2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,
3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,
4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes
beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,
5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift
beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.
(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich
damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in
eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Folie 21
• (§ 15 ArbSchG) Verpflichtung der Beschäftigten für Sicherheit zu
sorgen und PSA zu verwenden
• (§ 16 ArbSchG) Verpflichtung der Beschäftigten zur Unterstützung
des Arbeitgebers
• (§ 17 ArbSchG) Beschäftigte sind berechtigt Vorschläge zu machen
Arbeitsschutzgesetz: Pflichten und Rechte der Beschäftigten
Delegation von Verantwortung/
Verringerung von Haftungsrisiken
Folie 23
Verantwortung und Konsequenzen
Verantwortung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB)
Maschinen-RL, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften etc.
Ahndung von Verstößen
Strafgesetzbuch (StGB), BGB
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 130; Organisationsverschulden
– Führungskräfte in Unternehmen müssen Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, die
solche Verstöße gegen Pflichten verhindern oder erschweren, die mit Strafe
oder Geldbuße bedroht sind. Unterlässt die Führungskraft vorsätzlich oder
fahrlässig diese Aufsicht, droht ein Bußgeld bis zu einer Millionen Euro.
Folie 24
Vorsatz
Vorsatzform Wollen Wissen Beispiel
Direkter
Vorsatz
Dem Täter
kommt es
auf den
Erfolg an.
Der Täter weiß
sicher, dass
der Erfolg
eintritt.
Der Vorgesetzte beauftragt seinen Mitarbeiter
ein defektes Arbeitsmittel zu benutzen.
Bedingter
Vorsatz
Der Täter
nimmt den
Erfolg
billigend in
Kauf.
Der Täter hält
den
Erfolgseintritt
für möglich.
Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe ohne
Schutzausrüstung, die Belehrung ist vorher
erfolgt.
Folie 25
Fahrlässigkeit
Vorsatzform Wollen Wissen Beispiel
bewusste
Fahrlässigkeit
Der Täter will
den Erfolg nicht.
Der Täter hält den
Erfolgseintritt für
möglich, vertraut aber
fahrlässig darauf, dass
ein Schaden nicht
eintreten werde.
Die bewusste Verwendung des
defekten Arbeitsmittels durch den
Mitarbeiter.
unbewusste
Fahrlässigkeit
Der Täter will
den Erfolg nicht.
Der Täter sieht den
Erfolg nicht voraus.
Jedoch könnte er sich
bei Anwendung der
gebotenen Sorgfalt der
Gefahr und dabei der
Möglichkeit eines
Schadens bewusst
sein.
Ein Mitarbeiter lässt ein
defektes Arbeitsmittel offen
liegen. Dieses könnte von
einem weiteren MA benutzt
werden. Es kann ein Unfall
entstehen.
Folie 26
Rechtstellung und Haftung Haftung ist das persönliche Einstehen müssen für fehlerhafte oder
unterlassene Aufgabenerfüllung.
Unterschieden wird nach Rechtsgebieten:
Strafrechtlich Verwaltungsrechtlich Zivilrechtlich
Schädigung eines
Umweltmediums
Gesundheitsgefährdung
Schädigung von Tieren,
Pflanzen, Sachen von
bedeutendem Wert
Störung der öffentlichen
Sicherheit z. B. durch Boden-
oder Gewässerkontamination
oder durch andauernde
Luftverunreinigung
Schädliche Bodenveränderung
Verletzung von
Rechtsgütern Dritter
durch eine
Umwelteinwirkung
Körperverletzung
Geldbuße, Geldstrafe,
Freiheitsstrafe
Gefahrenabwehr (vorbeugend),
Kostentragung
Schadenersatz/
Schmerzensgeld
Folie 27
Urteil des Amtsgerichts Tettnang Die Ausgangslage
Reinigungsarbeiten mit einem elektrischem Hochdruckreiniger
Ein Mitarbeiter der Firma erhielt beim Umstecken des Reinigers einen
Stromschlag und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Ursachen für den Unfall waren insbesondere:
eine sichtbare Beschädigung der Isolierung am Stromkabel
die verwendete Kabeltrommel war nur für den Innenbereich
zugelassen
Das Urteil (03.02.2005; Az: 6 Cs 35 Js 3054/04)
Geschäftsführer: Geldstrafe von 40 Tagessätzen
Vorarbeiter: Geldstrafe von 25 Tagessätzen
Folie 28
Verringerung von Haftungsrisiken: Der Weg
Verringerung von Haftungsrisiken
Betriebsorganisation und Dokumentation
Managementsysteme
1. Beschreibung von Betriebsabläufen
2. Delegation von Verantwortung und Pflichten
3. Interne Kommunikation
4. Externe Kommunikation
5. Innerbetriebliche Überwachung
Folie 29
Fehlende Managementsysteme:
Schwachstellen und Folgewirkungen
Schwachstellen
Keine klaren Verantwortlichkeiten
Schnittstellenprobleme
Keine geregelten Abläufe
Keine formulierten Ziele
Mangelnde Personalentwicklung
Vielzahl von Einzelaktivitäten
Unkenntnis über komplexe Rechtslage
Unzureichendes Fachwissen
Größeres Risiko
Folgewirkungen
Mehrfachbelastungen
Reibungsverluste
Insellösungen
Bleibende Fehlerquellen
Mangelhafte Arbeitsausführung
Mangelnde Identifikation mit der Arbeit
Mangelnder Wissenstransfer
Ungenügende Information
Interpretationsprobleme
Unklare Verantwortungszuordnung und Delegation
Folie 30
Verringerung der Risiken durch Managementsysteme 1. Beschreibung von Betriebsabläufen
Verfahrensanweisungen
Arbeits-, Betriebsanweisungen
2. Delegation von Verantwortung
Stellenbeschreibungen
Delegation von Pflichten
Beauftragungen
3. Interne Kommunikation
Kennzeichnungen (Arbeitsschutz, Gefahrstoffe etc.)
Jahresberichte an die Geschäftsführung
Schulung/ Information aller Mitarbeiter
Folie 31
Vorgehensweise zur Pflichtendelegation
1. Sorgfältige Auswahl
2. Ausreichende Instruktion und Information
3. Handlungsspielräume
4. Überwachung
5. Vertretungsregelung
6. Bestimmung des Pflichtenkreises
Verringerung der Risiken durch Managementsysteme
Folie 32
Vorteile der Pflichtendelegation
Jeder Pflichtenträger im Unternehmen ist sich von vornherein bewusst, dass im
Falle einer Pflichtverletzung nur er selbst in den Verdacht geraten kann, die
Pflicht verletzt zu haben.
Sie erhöht die Anstrengungen derer, die als Pflichtenträger durch die
Betriebsorganisation ausgewiesen sind.
Lässt sich ein strafrechtlicher Vorwurf auch durch eine lückenlos dokumentierte
Pflichtendelegation nicht verhindern, so kann die Existenz einer entsprechenden
Betriebsorganisation (Vorhandensein und Praktizierung) den Schuldvorwurf
verringern.
Das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebsorganisation führt zu dem zu
einer Begrenzung des Ermittlungsumfangs.
Verringerung der Risiken durch Managementsysteme
Folie 33
4. Externe Kommunikation
Anlage zu einem Auftragsschreiben für die Bestellung eines
technischen Arbeitsmittels
Pflichten-/ Lastenheft zur Maschinenbeschaffung
5. Innerbetriebliche Überwachung
Audits, Begehungen
Technische Dokumentation
Nachweise über Schulungen und Unterweisungen
Vorsorgeuntersuchungen
Wirksamkeitskontrolle
Verringerung der Risiken durch Managementsysteme
Arbeits- und Gesundheitsschutz
–
Managementsystem
z.B. nach OHSAS 18001
OHSAS =
(Occupational Health and Safety Assessment Series)
Berufliche Gesundheit und Sicherheit Assessment Reihe
Folie 35
Ziel eines Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystems
Folie 36
Arbeitsschutz Sicherheits-
datenblatt
Betriebs-
anweisung
Unfall-
merkblatt
Rohstoff-
einkauf
Wareneingang
und Disposition
Fertigungs-
schritte Endkontrolle
Lagerung
und Versand
Qualität Einkaufs-
spezifikationen
Kunden-
spezifikationen
Fokus Produkt =
Kunde Prüfpläne
Umweltschutz Lagerung,
z. B. nach VAwS
Abfall-
wirtschaft
Umweltschutz =
Risikominimierung Energie-
relevanz
Sicherheit der
Mitarbeiter
Gefährdungs-
beurteilung
Prozesslandschaft und Managementsysteme
Folie 37
Vorteile und Nutzen eines Managementsystems z.B. nach OHSAS
18001
Warum OHSAS 18001?
Integrierte Managementsysteme/ Kompatibilität
– OHSAS 18001 - ISO 14001:2004 - ISO 9001:2000
– bei vorhandenen Managementsystemen Integration Arbeits-,
Gesundheitsschutz in das vorhandene System!
Die einzige bekannte und weltweit akzeptierte Spezifikation für
Arbeitsschutzmanagement ist die OHSAS 18001.
Forderungen mit IMS-Politik
Elemente identisch mit der ISO 14001
Folie 38
• Risikominimierung
• Strukturierung Organisation Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Beschreibung Abläufe
• bessere Argumente gegenüber Behörden, Kunden
• verbesserte Rechtssicherheit
• Kontinuität im Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Verringerung Unfallzahlen, Ereignisse
Vorteile und Nutzen einer Zertifizierung z.B. nach OHSAS 18001
Folie 39
Was fordert OHSAS
Die OHSAS 18001 verlangt vom Unternehmen:
die Erarbeitung einer den Sicherheitsrisiken angemessenen Arbeitsschutzpolitik
– = IMS Politik
eine Risikoanalyse, Planung, Zielsetzung und Programmerstellung zur Reduktion von Arbeitsunfällen im Unternehmen
– Gefährdungsanalysen zur Gefährdungserkennung und Risikobeurteilung
– Unfallmanagement
– …
die Integration der Forderungen in die Unternehmensprozesse
– = Verfahrens-/Arbeitsanweisungen und mitgeltende Dokumente
interne Auditierung und periodische Bewertung des Systems durch die oberste Leitung
– = Auditprogramm, Begehungen, Managementbewertung
Folie 40
Mitarbeiterbeteiligung
Probleme in: Organisation Sicherheit Produktion Personal etc.
Weniger Unfälle Weniger Risiken Arbeitsklima Qualitätsbewusstsein Prävention
Motivation Verantwortg. Arbeitsfreude Identifikation
Beteiligung
der Mitarbeiter
Betrieb
Mitarbeiter
Nutzen
Nutzen
Idee Kreativität Erfahrung Wissen
Folie 41
Vorteile für den Einzelnen Unternehmensleitung/ Führungskräfte
höhere Rechtssicherheit
Haftungsrisiken reduziert
Abgrenzung der Verantwortung (klares Nennen von Ross und Reiter)
Mitarbeiter
sichere Arbeitsplätze
Klare Zuständigkeiten
Vielfach Schutz vor sich selbst
Es bleibt Leid und Kummer erspart
Motivationssteigerung durch klar beschriebene Strukturen und Verantwortungen
Erzielung von mehr Flexibilität durch überschaubare Abläufe und eine einfachere Anpassung an neue Gegebenheiten
Folie 42
Integrierte Managementsysteme und OHSAS = Vorteile des
Unternehmens
Integration von Arbeitsschutz in das betriebliche Managementsystem
Mehr Rechtssicherheit durch Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
Risikominimierung
Kostensenkung durch verbesserten Arbeitsschutz (Senkung der Unfallzahlen und Ausfallzeiten) und dadurch Wettbewerbsvorteile
Bessere Kommunikation intern wie extern
Steigerung der Motivation der Mitarbeiter durch klar beschriebene Strukturen und Verantwortungen sowie Schulungen
Flexibilität und einfachere Anpassung an neue Gegebenheiten durch überschaubare Abläufe
Keine Mehrfachauditierung
Verbesserung der Unternehmenskultur
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen?