Das österreichische Programm für ländliche Entwicklung (LE14 – 20)Erste Informationen
• Städte und Gemeinden bis 30.000 EinwohnerInnen sind förderfähig. Jedoch können Programmmaßnahmen auch in den ländlich geprägten Teilen größerer Städte umgesetzt werden (z. B. Klagenfurt Nord).
• Neuer Förderbereich: Soziale Dienstleistungen (235 Mio. Euro).
• Es gilt das Prinzip der Vorfinanzierung, d. h. Fördergelder werden erst nach Berichtslegung und Prüfung ausbezahlt.
• Bei wettbewerbsrelevanten Aktivitäten kommt das EU-Beihilfenrecht zum Tragen.
• LE14 – 20 ist ein rein österreichisches Programm, bei LEADER sind auch transnationale Projekte möglich.
Die Programme der Europäischen Struktur-und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2014-2020 bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten für Städte und Gemeinden. Der Österreichische Städtebund möchte Mut machen, diese Programme zu nutzen.In diesem Folder wird ein ausgewähltes Programmmit seinen Zielen und Chancen vorgestellt.
Nähere Informationen zu Best-Practices finden Sie unter:
www.eu-guide.at
Das österreichische Programm für ländliche Entwicklung (LE14 – 20)
Was bietet das österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020?Das österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (LE 14-20) unterstützt neben der Landwirtschaft auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden. Damit soll die regionale Wertschöpfung gesteigert, das natürliche und kulturelle Kapital weiter - entwickelt und die infrastrukturelle Daseinsvorsorge gesichert werden.
Welche Themen?Klima- und Energie, soziale Dienstleistungen, klimafreundliche Mobilitäts lösungen, Breitbandinfrastruktur, Tourismus, Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung, Katastrophenschutz etc.
Wer kann einreichen?Städte und Gemeinden, gemeindeeigene Betriebe, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen.
Wichtiges für Gemeinden:• „Kleine“ Infrastrukturen bis maximal 2,5 Mio. Euro werden gefördert.• Die Förderhöhe kann bis zu 100 Prozent betragen.• Auch Gemeindeverbände und Kooperationen können abhängig vom Fördergegenstand
gefördert werden.• Die Fördervoraussetzungen sind zu beachten, dies betrifft u. a. geografische Einschränkungen
(z. B. bei der Förderung des Katastrophenschutzes) oder zusätzliche auf nationaler Ebene geltende Rechtsvorschriften.
• Die höchsten Förderpotenziale finden sich in den Maßnahmen für Basisdienstleistungen (Maßnahme 7) und LEADER (Maßnahme 19). Insgesamt knapp 964 Mio. Euro.
• Die Projekte sind bei den zuständigen Förderstellen einzureichen, wo auch die Projektaus wahl erfolgt: www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/bewilligende_stellen.html
• Die Projekte werden nach dem geblockten Verfahren oder dem Call-Prinzip ausgewählt.
Ländliche Entwicklung 2014-2020
Programmstruktur
LE 14–20
Prioritätenübergreifende Maßnahmen: Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (Art. 16),
Investitionen in Vermögenswerte (Art. 18), Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Art. 20), Zusammenarbeit (Art. 36),
LEADER (Art. 42–45)
Querschnittsthemen Innovation, Umwelt, Klimaveränderung
7,7 Milliarden Euro
P1
Wissens-transfer & Innovation
P3
Organisa-tion der
Nahrungs-mittelkette und Risiko-
management fördern
P5
Ressourcen-effizienz
fördern und den Über-
gang zu einer low-carbon-
economy unterstützen
P2
Wettbewerbs-fähigkeit
verbessern
P4
Ökosysteme wiederher-
stellen, erhalten und verbessern
P6
soziale Inklusion fördern, Armut
bekämpfen und die wirt-schaftliche
Entwicklung in ländlichen
Gebieten unterstützen
Das österreichische Programm für
ländliche Entwicklung (LE14 – 20)
Kurzinfo
www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung.html Budget: Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 7,7 Mrd. Euro. Für nicht-agrarische Vorhaben stehen 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung.Laufzeit: 2014-2020Förderquote: Die Förderquote variiert zwischen 20 und 100 Prozent.Best-Practice: Umgestaltung des Haupt platzes von St. Martin in Nieder österreich oder der Gewerbepark Steinfeld in Kärnten.
KontaktBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Sektion II – Landwirtschaft und ländliche EntwicklungDI Markus Hopfner Tel: (01) 71100 [email protected]
Quelle: KDZ, 2015
Was wird gefördert?
Basisdienstleistungen• Investitionen in erneuerbare Energien
und Maßnahmen zur Energieeinsparung Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilernetze, Nahwärmeanlagen etc.
> Fördersatz bis max. 35 Prozent• Klima- und Energieprojekte auf lokaler Ebene
Thermisch-energetische Mustersanierungen von öffentlich genutzten Gebäuden etc.
> Fördersatz ist abhängig von der Vorhabensart. > Gemeindeeigene Betriebe sind förderfähig. > Die Projekte müssen in einer vom Klima- und
Energiefonds geförderten Klima- und Energie-modellregion sein.
• Investitionen in soziale Dienstleistungen Kinder betreuung, Altenbetreuung und Pflege, Mobile Dienste, Gesundheitsdienstleistungen etc.
> Fördersatz beträgt 100 Prozent > Maximale Projektdauer: 3 Jahre > Projektauswahl durch ein Bewertungsgremium auf
Bundesländerebene• Klimafreundliche Mobilitätslösungen
Radinfrastruktur etc., bedarfsorientierte Verkehrs-systeme Gemeindebusse oder Shuttle-Verkehre etc., Umstellen auf alternative Antriebe und Kraftstoffe Elektromobilität, erneuerbare Energie etc.
> Der Fördersatz beträgt 20 Prozent bei Betrieben, 40 Prozent bei Gebietskörperschaften.
• Investitionen in touristische Infrastruktur-maßnahmen auf überbetrieblicher Ebene
> Der Fördersatz beträgt 70 Prozent. Bei Investitionen gibt es eine Deckelung von 500.000 Euro Gesamtkosten.
• Instandsetzung von Wegen Generalsanierung > Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. > Rad-, Reit-, Gehwege sind nicht förderfähig. > Erwerb von Grund und Boden wird nicht gefördert.• Breitbandinfrastruktur > Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Bei Mitnutzung
von bestehenden Infrastrukturen kann der Fördersatz bis zu 65 Prozent betragen.
Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung• Pläne und Entwicklungskonzepte > Der Fördersatz beträgt 75 Prozent. > Ein verbindlicher Beschluss für den Planungs- und
Leitbildprozess ist Voraussetzung.• Infrastruktur und Investitionen
z. B. Freizeit- und Kultur-, Bildungseinrichtungen oder Gestaltungs maßnahmen im öffentlichen Raum etc.
> Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. > Die Gemeinde muss in das Dorferneuerungs -
programm des Landes oder ähnliche Programme aufgenommen sein.
• Lokale Agenda 21-Aktivitäten• Maßnahmen um das natürliche Erbe zu erhalten
Katastrophenschutz• (Überbetriebliche) Maßnahmen für die Bereiche
Wald, Schutz vor Naturgefahren, Wiederherstel-lung nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophen ereignissen (Maßnahme 7 und 8)
• Zusammenarbeit im Bereich Schutz vor Naturgefahren (Wasser- und Forstwirtschaft) sowie waldbezogene Pläne (Maßnahme 16)
> Der Fördersatz beträgt zwischen 40 und 90 Prozent. > Zu beachten sind geografische Einschränkungen,
relevante Bundesgesetze und landesgesetzliche Vorschriften (Naturschutz, Raumplanung etc.).
Wo wird was gefördert?Maßnahmenbereiche und Aufteilung der Mittel in Mio. Euro (2014-2020)
Ländliche Entwicklung 2014-2020
Die Maßnahmen 5, 9, 17 und 18 gemäß ELER-Verordnung wurden für das LE14-20 Programm nicht ausgewählt.
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Investitionen in materielle Vermögenswerte
Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und sonstiger Unternehmen
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
Entwicklung von Waldgebieten & Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Ökologischer/biologischer Landbau
Natura 2000
Zahlungen für aus naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Tierschutz
Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
Zusammenarbeit
Leader
Technische Hilfe
7.700,0
112,0
21,8
133,0
856,5
169,6
717,3
127,1
2.236,5
784,0
3,5
1.764,0
210,0
7,0
80,5
246,2
231,0
M 01
M 02
M 03
M 04
M 06
M 07
M 08
M 10
M 11
M 12
M 13
M 14
M 15
M 16
M 19
M 20
Der Fokus für Städte und Gemeinden
Maßnahmen Mittel 2014-2020 (Mio. EUR)
LEADER
Ländliche Entwicklung 2014-2020
LEADER im LE14 – 20Was ist LEADER?LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung mit dem Ziel, das Potenzial einer Region besser zu nutzen und damit wesentlich zur Entwicklung der Region beizutragen. Es werden primär Projekte gefördert, die von der Bevölkerung kommen („Bottom up“). Zentral für die Umsetzung sind dabei die lokalen Aktionsgruppen (LAG). Jeder LEADER-Region liegt eine lokale Entwicklungsstrategie (LES) zugrunde. Diese bildet den inhaltlichen Rahmen für die Projekte.
In der Förderperiode 2014-2020 gibt es österreichweit 77 LEADER-Regionen.Insgesamt decken die LEADER-Regionen 89 Prozent des Bundesgebietes ab und schließen 53 Prozent der österreichischen Bevölkerung ein. Für LEADER-Projekte stehen 246 Mio. Euro zur Verfügung.
Welche Themen?Alle Themen des Programms können genutzt werden (Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Energie, Natur- und Ökosysteme, Kultur, Dienstleistungen, Nahversorgung etc.)
Wer kann einreichen?Städte und Gemeinden, LAG, natürliche Personen, juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen.
Wichtiges für Gemeinden:• Das eingereichte Projekt muss mit der lokalen Entwicklungsstrategie übereinstimmen.
Alle Projekte, die von der jeweiligen LAG ausgewählt wurden, können unterstützt wer-den, auch wenn sie nicht direkt den Förderungsgegenständen im Programm zugeordnet werden können.
• Die Förderhöhe kann bis zu 100 Prozent betragen. Der tatsächliche Fördersatz wird in der lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt.
• Förderanträge sind der jeweiligen LAG vorzulegen, diese wählen auch die Projekte aus.• Die „bewilligenden Stellen“ auf Landesebene genehmigen die Projekte.• Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen sind möglich. Diese können auch
grenzüberschreitend (transnational) sein. Die Förderhöhe beträgt dabei bis zu 80 Prozent.
Kontakt zu LEADER-Regionen:www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/leader/leaderprojekte15.html
EU-FÖRDERPOTENZIALE FüR STäDTE UND GEMEINDEN 2014+
Mag. Alexander LesigangÖsterreichischer Städtebundwww.staedtebund.gv.atTel: (01) 4000-899 [email protected]
Herausgeber, Verleger, Eigentümer: Österreichischer Städtebund
Rathaus, Stiege 5, Hochparterre1082 Wien
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Gestaltung & Produktion:Martin Renner, 1060 Wien, www.rgd.atDruck: druck.at, 2544 LeobersdorfWien, 2016
Kontakt:Mag.a Alexandra SchantlKDZ – Zentrum für Verwaltungsforschungwww.kdz.or.atTel: (01) 892 34 [email protected]
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Ländliche Entwicklung 2014-2020